Das Flensburger Punktesystem einfach erklärt

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Verkehrsverstoß mit dem Auto: Das Punktesystem hält die entsprechende Sanktion bereit.
Verkehrsverstoß mit dem Auto: Das Punktesystem hält die entsprechende Sanktion bereit.

Wer in Deutschland gegen das Verkehrsrecht verstößt, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg für die jeweilige Ordnungswidrigkeit (OWi) vorsieht. Das Punktesystem ermöglicht so, verkehrserzieherische Maßnahmen ergreifen zu können, wenn Autofahrer das Gesetz oft missachten.

Das Flensburg-Punktesystem, wie wir es hierzulande kennen, ist in dieser Form einzigartig. Zwar gibt es auch in anderen Ländern wie etwa Österreich Register, die Verkehrssünder erfassen. Das Punktesystem in Deutschland hat aber auf Grund der Ampelfarben, u. a. Grün, Gelb und Rot, ein Alleinstellungsmerkmal (eine Erläuterung der Ampelfarben finden Sie hier). Dabei steht jede Farbe für unterschiedliche Konsequenzen. Im Folgenden lesen Sie, wie das deutsche Führerschein-Punktesystem aufgebaut ist, wann eine Eintragung im Fahreignungsregister (FAER) erfolgt und wie Sie herausfinden, wie hoch Ihr aktueller Punktestand ist.

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

Flensburg-Punkte: Das System erfüllt diesen Sinn und Zweck

Das Punktesystem signalisiert durch Ampelfarben, wann es für Fahrer brenzlig wird.
Das Punktesystem signalisiert durch Ampelfarben, wann es für Fahrer brenzlig wird.

Wie bereits angedeutet, gibt es nicht bei jeder kleinen OWi einen Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg. Viele kleine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ziehen lediglich ein Verwarngeld nach sich, wie etwa beim falschen Parken oder fehlender Beleuchtung am Fahrrad.

Das Punktesystem dient dazu, Verkehrssünder zu erfassen, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen und dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.

Liegt solch eine Zuwiderhandlung vor (zum Beispiel Alkohol am Steuer), gibt es einen Eintrag in das FAER. Diese Eintragung kann dann aus einem, zwei oder drei Punkten bestehen. Wer den achten Punkt erreicht, muss in aller Regel mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Dieser ist nicht zu verwechseln mit einem Fahrverbot, bei dem Sie den Führerschein automatisch zurückbekommen. Ein Fahrerlaubnisentzug geht mit einer Sperrfrist einher, die in der Regel für mindestens sechs Monate angesetzt wird. Die Wiedererlangung der Erlaubnis ist zudem meist an Bedingungen wie eine medizinische-psychologische Untersuchung (MPU) geknüpft.

Autofahrer sollten das Punktesystem also in seinen Grundzügen nachvollziehen können, damit sie wissen, wann schwerwiegende Sanktionen drohen können.

Das Punktesystem in Flensburg: Bei diesen OWi gibt es einen Eintrag!

Der aktuell gültige Bußgeldkatalog dient als Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Er legt fest, wann ein Bußgeld droht, welche Zuwiderhandlungen als A- oder B-Verstoß in der Probezeit gewertet werden, wann ein Fahrverbot verhängt wird und eben auch, für welche Verstöße es Punkte in Flensburg gibt. Je schwerwiegender ein solcher gewichtet ist, desto mehr Punkte gibt es für diesen. Das Punktesystem unterscheidet zwischen:

Verkehrsverstöße können in Deutschland nach dem Punktesystem geahndet werden.
Verkehrsverstöße können in Deutschland nach dem Punktesystem geahndet werden.
  • Schweren OWi, die die Sicherheit auf der Straße gefährden – hierfür gibt es einen Punkt.
  • Sehr schweren OWi, die die Sicherheit auf der Straße gefährden und die daher mit einem Fahrverbot sanktioniert werden oder um Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis jedoch nicht entzogen wird – hierfür gibt es zwei Punkte.
  • Straftaten, die den Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben – hierfür gibt es drei Punkte.

So gelten beispielsweise Verstöße gegen die Regelungen zur Vorfahrt als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt sanktioniert werden.

Das trifft auf Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 30 km/h innerorts mit einem PKW zu, genau wie auf Verstöße gegen die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladung.

Nach dem geltenden Punktesystem droht im Verkehr eine Eintragung von zwei Punkten etwa bei einer Nötigung (sofern ein Fahrverbot als Nebenfolge verhängt wurde), Gefährdung oder nicht geleisteter Hilfeleistung (sofern ein Fahrverbot als Nebenfolge verhängt wurde).

Drei Punkte werden unter anderem bei fahrlässiger Körperverletzung, beim Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille (oder mehr) oder beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ins Fahreignungsregister eingetragen. Beim Fahrerlaubnisentzug werden in aller Regel drei Punkte verhängt.

Altes vs. neues Punktesystem in Flensburg

Führerschein: Die Punkte folgen einem System, welches nach festen Vorgaben ausgerichtet ist.
Führerschein: Die Punkte folgen einem System, welches nach festen Vorgaben ausgerichtet ist.

Mit der Punktereform wurde das Punktesystem in Flensburg neu aufgesetzt. Statt zuvor 18 gibt es heute nur noch 8 Punkte. Der Führerschein ist also unter Umständen schneller weg. Allerdings gibt es für einige OWi keine Punkte mehr, wie beispielsweise das Befahren einer Umweltzone, wenn Sie die dafür vorgesehene Plakette nicht vorweisen können. Dementsprechend wurde so ein Verstoß auch nicht in das neue Punktesystem übertragen.

Altes Punktesystem: Die Tabelle zeigt, wie die Umrechnung der alten in die neuen Punkte erfolgt ist

Punkte­stand vor der Re­formPunkte­stand nach der Re­form
1 bis 31Vormerkung
4 bis 52
6 bis 73
8 bis 104Ermahnung
11 bis 135
14 bis 156Verwarnung
15 bis 167
ab 188Entzug der Fahrerlaubnis

Eine weitere Neuerung des Punktesystems sind die Ampelfarben. Wer seinen aktuellen Punktestand in Flensburg kennt, kann an den Farben ablesen, wie es um dessen Fahrerlaubnis steht: Von einem bis drei Punkten liegen Sie im sprichwörtlich grünen Bereich. Bei vier und fünf Punkten wird es allmählich kritisch. Ein Fahreignungsseminar könnte noch einen Puffer schaffen.

Die rote Karte erhalten Sie im übertragenden Sinne bei sechs bis sieben Punkten. Die nächste Verkehrsordnungswidrigkeit könnte womöglich den Fahrerlaubnisentzug bedeuten. Verspielt sind Ihre Chancen, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, zunächst bei acht oder mehr Punkten. Hier entzieht Ihnen die Behörde die Erlaubnis zum Führen von Kfz. Um Sie zurückzubekommen, wird oft eine MPU verlangt.

Im Verkehr nach dem Punktesystem sanktioniert – Wann erfolgt die Tilgung?

Nach einer gewissen Zeit erfolgt die Tilgung Ihrer Flensburger Punkte. Denn Verkehrssünder behalten ihre Eintragungen in Flensburg nicht auf Lebenszeit. Zwar kann die Fahrerlaubnis auch für immer entzogen werden, dieser Fall tritt allerdings nur dann ein, wenn

zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.

§ 69a Abs. 1 Satz 1 Strafgesetzbuch

Ein Beispiel ist etwa ein Fahrer, der regelmäßig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird.

Für dieTilgung legt das Punktesystem feste Regeln dar. Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren und drei nach zehn Jahren.

Das Punktesystem in Flensburg: Dann verjährt eine Eintragung.
Das Punktesystem in Flensburg: Dann verjährt eine Eintragung.

Ihren aktuellen Punktestand erfahren Sie mit einer kostenlosen Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt. Im FAER-Auszug sind auch die jeweiligen Verjährungsfristen einzusehen.

Punkte abbauen: Neues System, neue Vorgaben zum Punkterabatt

Früher gab es zwar mehr Punkte, der Punkteabbau allerdings hatte nach dem Punktesystem von vor 2014 auch eine weitreichendere Streichung der Zähler zur Folge. So konnten Verkehrssünder etwa ihren Punktestand von acht halbieren, indem sie an einer Nachschulung teilnahmen.

Begleitetes Fahren: Punkte - En neues Punktesystem setzt die Grenze bei nur noch einem Punkt für die Begleitperson an.
Begleitetes Fahren: Punkte – Ein neues Punktesystem setzt die Grenze bei nur noch einem Punkt für die Begleitperson an.

Mit der Punktereform wurden auch die Vorgaben zur Nachschulung auf freiwilliger Basis geändert. Seit Mai 2014 können Sie nur noch einen Punkt aus dem FAER abbauen. Diese Möglichkeit ist außerdem an gewisse Bedingungen geknüpft. Am freiwilligen Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen darf nur, wer:

  • noch nicht mehr als fünf Punkte im FAER erreicht und
  • innerhalb der letzten fünf Jahre nicht an einem FES teilgenommen hat.

Zu etwa 100 bis 300 Euro (die Kosten schwanken je nach Fahrschule) lernen Sie im Rahmen eines verkehrspsychologischen und eines –pädagogischen Moduls im Punkteabbauseminar Ihr Fahrverhalten besser auf bestimmte Situationen abzustimmen. Zudem soll Ihr Bewusstsein für die Verkehrsregeln und riskante Manöver gestärkt werden.

FAQ: Punktesystem für Auto, Fahrrad und Schusters Rappen

Wie funktioniert das Punktesystem für den Führerschein?

Der Bußgeldkatalog legt fest, für welche Ordnungswidrigkeiten Punkte in Flensburg eingetragen werden. Für einen Verstoß gibt es zwischen einen und drei Punkten. Bei einem Stand von acht droht der Fahrerlaubnisentzug.

Punkteabbau: Neues System – neue Regeln?

Aktuell können Sie alle fünf Jahre in einem Fahreignungsseminar einen Punkt aus dem FAER tilgen, solange Sie nicht mehr als fünf Punkte eingetragen haben.

Wann wird ein Punkt gelöscht?

Ein Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3  nach 10 Jahren.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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