Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Babs 16. August 2017, 13:58

    Hallo zusammen,
    meine frage ist ich habe 3 Punkte bekommen wegen Alkohol fahrt auf dem Fahrrad März 2015 dazu eine Strafe von
    € 1250 und musste eine MPU absolvieren. Ich bin Busfahrerin und momentan Arbeitslos. Wenn ich mich neu Bewerbe benötige ich einen Auszug vom Fahreignungsregister. Nun meine Frage stehen da nur meine 3 Punkte drin oder auch die Trunkenheit, weil dann kann ich meinen Beruf an den Nagel hängen für 10 Jahre.
    Vielen Danke für Ihre Auskunft.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:17

      Hallo Babs,
      in der Regel sind die Vergehen auf dem Auszug des Fahreignungsregisters aufgeführt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen 15. August 2017, 6:38

    Habe im Juni 2014 Zwei Punkte bekommen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung .Wann verfallen Sie ?

  • Blacky 8. August 2017, 11:44

    Ich habe folgenden Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg und aktuell eine Ermahnung erhalten, zukünftig verkehrsgerecht zu fahren, was ich auch tun werde, dennoch meine Frage:

    Datum der Rechtskraft 22.10.2015 Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkt
    Datum der Rechtskraft 01.07.2016 Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkt
    Datum der Rechtskraft 05.10.2016 Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkt
    Datum der Rechtskraft 04.07.2017 Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkt

    Wie bauen sich bzw. in welcher Zeit bauen sich die Punkte ab.
    Ich würde mich über eine erfahrene Antwort freuen.

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 11:26

      Hallo Blacky,
      bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, erfolgt die Verjährung in der Regel nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Becker 6. August 2017, 11:53

    Liebes Team,

    Mein Punktestand seit 14.01.15 beträgt 5 Punkte. Ich würde gerne wissen wie viele Punkte heute abgebaut sind (Verjährung…)?
    Möchte ungern 500€ beim Punkteabbauseminar bezahlen…

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 10:42

      Hallo,
      Ihren aktuellen Punktestand können Sie beim KBA abfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sonja 4. August 2017, 9:47

    Hallo,

    wo kann ich denn erfahren, wann welche Punkte bei mir gelöscht werden?

    Vielen Dank.

    LG;

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:40

      Hallo Sonja,
      dies geht in der Regel aus einem Auszug aus der Punktekartei beim KBA hervor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Moritz 28. Juli 2017, 11:53

    Hallo ich habe am jetzt in den letzten 4 Wochen insgesamt 4 Punkte bekommen
    1 Punkt wegen Höchstegeschwindigkeit überschritten 24 km/h zu schnell
    2 Punkte wegen Höchstgeschwindigkeit überschritten 47 km/h zu schnell
    1 Punkt wegen zu dicht aufgefahren weiß allerdings nicht wie viel

    Könnt ihr mir sagen was mich für eine Strafe erwartet und ob ich mit einem Führerschein Entzug rechnen muss?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:26

      Hallo Moritz,
      die Geldbußen für die einzelnen Tatbestände können Sie dem jeweiligen Bußgeldkatalog entnehmen. Sie müssen aufgrund der 2. Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Führerscheinentzug aufgrund der vier Punkte droht allerdings in der Regel nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 28. Juli 2017, 8:23

    Wie sieht es denn in folgendem Fall mit dem Tattagprinzip aus: Ich habe im Sommer 2016 ein Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen begangen, für das ich nach einem Gerichtsverfahren im Sommer 2017 zwei mal 2 Punkte (=4 Punkte) bekommen habe. Diese verjähren 5 Jahre nach Rechtskraft, also im Sommer 2022. Was ist, wenn mir jetzt im Frühling 2022 dasselbe erneut passiert und im Frühling 2023 vier weitere Punkte Rechtskraft erlangen?

    Würde mir dann trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen, weil die alten Punkte am Tattag des zweiten Vergehens noch nicht getilgt waren?

    Das ist doch eigentlich unfair, denn beide Tattage liegen 5 Jahre und 9 Monate auseinander. Wird wirklich bei der ersten Tat der Zeitpunkt der Rechtskraft und bei der zweiten Tat der Tattag zu Grunde gelegt? Damit hat man die alten Punkte bedingt durch das lange erste Verfahren praktisch 6 Jahre auf dem Konto, und das hat nichts mit der Überliegefrist zu tun.

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für ihre Auskunft.

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:47

      Hallo Sebastian,

      wenn Sie Ihr Punktekonto erst kurz vor der Tilgung der bereits gesammelten Punkte auf 8 Punkte „füllen“, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl die Taten etliche Jahre auseinander liegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kadir 27. Juli 2017, 15:35

    Hallo ich habe mal eine frage zur überliegefrist nach neue Punkte system wurden mir 5 Punkte angerechnet wobei die schon in der überliegefrist waren hatte danach nach neue System ein weiteres Punkt bekommen somit meine überliegefrist Punkte wieder belebt sind ist meine Frage jetz wie lange bleiben die Punkte

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:44

      Hallo Kadir,

      Punkte verfallen wie folgt:

      Punkte im Fahreignungsregister verfallen wie folgt:

      – nach 2,5 Jahren bei Ordnungswidrigkeiten ohne Anordnung eines Regelfahrverbotes
      – nach 5 Jahren bei Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbotes
      – nach 10 Jahren bei Straftaten

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 25. Juli 2017, 13:01

    Hallo ich hatte in der Vergangenheit 2010 einen Eingriff in den Straßenverkehr gemacht.dumme Sache. Und hatte damals 10 Punkte bekommen. Diese sind beim jetzigen abfragen nicht mehr drin.doch die Eintragung steht noch drin.kann ich die nicht löschen lassen.oder wird diese automatisch getilgt.denn ich hatte gerade eine Sache wegen zu höher Geschwindigkeit und hab da 2 Punkte bekommen und der Richter hatte im Auszug sich auf diese Eintragung bezogen.danke für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:05

      Hallo Alex,

      Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach festgelegten Fristen getilgt, was nicht von Ihnen beeinflusst werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rob 19. Juli 2017, 13:46

    Liebes Bussgeld-Info Team,

    hatte bis vor kurzem 5 Punkte (nach der neuen Regelung).
    Im Frühjahr diesen Jahres sind dann auf einen Schlag nochmal 3 (2 wegen zu schnellen Fahrens und 1 wegen rechts Überholen) dazugekommen, so dass ich meinen Führerschein eigentlich hätte abgeben müssen.
    Auf dem Bescheid, den ich erhalten habe, steht etwas, dass mir ein „Abzug von Punkten wegen nicht erfolgter Maßnahmen (§4 Abs.6 StVG)“ in Höhe von 1 Punkt gewährt wird. Somit darf ich meinen Schein glücklicherweise behalten.
    Jetzt meine Frage: Habe im Hinterkopf, gelesen zu haben, dass in solchen Fällen eigentlich 3 Punkte und nicht bloß 1 Punkt abgezogen werden. Leider weiß ich nicht mehr, wo das war.
    Stimmt diese Aussage? Und falls ja, welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um zu meinem Recht zu kommen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße,
    Rob

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:51

      Hallo Rob,

      eine derartige Regelung ist uns nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kalle 18. Juli 2017, 9:35

    Hallo
    ich habe grade erfahren das ich ( ups ) drei punkte habe :
    03.6.2015 – Höchstgeschwindigkeit mit 1 Monat fahrentzug, 2 punkte

    10.08.2016 – Höchstgeschwindigkeit ausserorts um 22 – 1 punkt

    wann verfallen diese und wann steht eine mpu an?
    gibt es da unterschiede wenn man auch in der Personenbeförderung tätig ist?

    danke für die erklärtung

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 9:24

      Hallo kalle,

      Punkte verfallen nach dem neuen System wie folgt:

      Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): verfallen nach 2,5 Jahren
      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (2 Punkte): verfallen nach 5 Jahren
      Straftaten mit Führerscheinentzug: verfallen nach 10 Jahren

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 13. Juli 2017, 13:09

    Hallo ich habe folgende Punkte bekommen:

    Tat am 11.12.2011 Rechtskraft 02.02.2012 1 Punkt (alt)
    Tat am 05.01.2012 Rechtskraft 25.02.2012 1 Punkt (alt)
    Tat am 03.12.2013 Rechtskraft 18.03.2014 3 Punkte (alt)
    Tat am 24.09.2014 Rechtskraft 14.11.2014 1 Punkt (neu)
    Tat am 07.07.2015 Rechtskraft 16.10.2015 1 Punkt (neu)
    Nach meiner Rechnung müsste ich aktuell noch 2 Punkte haben, ist das richtig?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:31

      Hallo Thomas,

      nach dem neuen System verfallen Punkte wie folgt:

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen: 2,5 Jahre
      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach fünf Jahren
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach zehn Jahren

      Sie können Ihren Punktestand jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gaby 12. Juli 2017, 18:24

    Hallo,
    wenn der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen war, kann man dann trotzdem nach wiedererlangen des Führerscheins am begleiten Fahren teilnehmen.
    erlischen nach Teilnahme an der MPU, die Punkte in Flensburg?
    Vielen Dank im Vorraus. Ist alles etwas verwirrend.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 13:15

      Hallo Gaby,

      nach Wiedererlangen des Führerscheins haben Sie die gleichen Rechte wie das erste Mal, als Ihnen der Führerschein ausgestellt wurde. Punkte in Flensburg werden nach Ablauf einer bestimmten Tilgungsfrist plus einem Jahr Überliegefrist gelöscht; das Absolvieren der MPU hat darauf keine Auswirkung. Im Falle von Alkohol am Steuer mit Entziehung der Fahrerlaubnis sind das zehn Jahre plus ein Jahr Überliegefrist.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Simon A 10. Juli 2017, 19:49

    Liebes Bussgeld-Info Team, folgende Situation:
    Chronologie des Punktestandes
    24.10.2013 11 alte Punkte (davon 7 durch betrunken Fahrrad gefahren (10 Jahre Verjährungsfrist), 4 Punkte durch Auto (2 Jahre Verjährungsfrist)
    1.05.2014 Neue Punktereform: Aus 11 alten Punkten werden 5 neue Punkte
    17.07.2014 Neues Vergehen, gibt einen neuen Punkt, also 6 neue Punkte
    24.10.2015 Die 4 alten Autopunkte verjähren, es müssen also nicht mehr 11 alte Punkte umgewandelt werden, sondern nur noch 7 alte Punkte. Das ergibt 3 neue Punkte plus den weiteren neuen Punkt vom 17.07.2014, also 4 neue Punkte insgesamt
    20.11.2016 Neues Vergehen, ergibt 2 neue Punkte, also 6 neue Punkte insgesamt
    17.03.2017 der eine neue Punkt vom 17.07.2014 verjährt nach 2,5 Jahren, also 5 neue Punkte insgesamt
    Habe ich das so richtig gerechnet?
    Habe nämlich nun Post vom Landkreis bekommen, dass ich meinen Führerschein abgeben solle weil ich angeblich 8 Punkte ins Flensburg hätte.
    Im April diesen Jahres hatte ich noch eine Auskunft beantragt, da hatte ich 3 Punkte und 1 Punkt in der Überliegefrist. (Das Verfahren vom 20.11.2016 war zu dem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Simon

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:52

      Hallo Simon A,

      grundsätzlich ist es schwierig, hier eine klare Auskunft zu geben, da ein Einblick in den genauen Punktestand fehlt. Dennoch ist es möglich, dass die errechneten acht Punkte richtig sind, denn: Bei neuen Verfahren können alte Punkte wieder aufleben, wenn diese zur Tatzeit noch vermerkt waren, zum Zeitpunkt der Bearbeitung jedoch laut Tilgungsfrist schon nicht mehr vermerkt waren. Deshalb gibt es ja die Überliegefrist; sie ist wie ein noch einjährig bestehendes Nachbild vorheriger Punkte, auch wenn diese bereits aus der Akte gelöscht wurden.

      Sollten Sie unsicher sein, was Ihren genauen Punktestand angeht, wenden Sie sich erneut an das BKA.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Udo 10. Juli 2017, 11:56

    Hallo.
    Ich habe im April 2017 einen Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und im Juli 2017 einen wegen telefonieren während der Fahrt bekommen.
    Wann verfallen diese Punkte.
    Habe sonst keine Punkte.
    Danke im voraus.
    Udo

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:02

      Hallo Udo,

      die Tilgungsfrist für verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (in diesem Falle Handy am Steuer) beträgt zwei Jahre und sechs Monate. Die Tilgungsfrist für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden (in diesem Fall Geschwindigkeitsüberschreitung) beträgt fünf Jahre. In beiden Fällen kommt noch die sogenannte „Überliegefrist“ von jeweils einem Jahr dazu, bevor die Punkte endgültig gelöscht sind.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Skhnini 5. Juli 2017, 20:21

    Hallo ich habe 2punkte am 1\7 2015
    Und 1 punkte am 5/7 2017
    Wann Bekomme ich die Punkte züruck

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:20

      Hallo Skhnini,

      Punkte verfallen wie folgt:

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen: 2,5 Jahre
      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach fünf Jahren
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach zehn Jahren

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florin 4. Juli 2017, 18:32

    Hallo !
    Florin ist meine Name ich habe 1 Punkt am 24.11.2014 und er wurde am 03.01.2015 Rechtskraft . 2 Punkt am 25.04.2015 un am 14.08.2015 Rechtskraft. Meine Frage ist, wann der 1 Punkt eigentlich sich sozusagen löscht?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:25

      Hallo Florin,

      Punkte verfallen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft wie folgt:

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen: 2,5 Jahre
      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach fünf Jahren
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach zehn Jahren

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Georgiev 3. Juli 2017, 18:39

    Hallo
    ich habe heute 1 Punkt verloren wegen Ladungssicherung (LKW) 12t
    überhöhte Geschwindigkeit 1 Punkt.
    Meine frage ist wann bekomme ich Punkte zurück?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 8:03

      Hallo Georgiev,

      Punkte in Flensburg verfallen wie folgt:

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen: nach 2,5 Jahren
      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: nach fünf Jahren
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: nach zehn Jahren

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eberhard 28. Juni 2017, 12:44

    Stornierung eines unberechtigtem Bußgeld und damit verbunden einen Punkt i n Flensburg
    Ich habe mein Bußgeld in Höhe von 98,50 € von der Stadt Köln zurückeerhalten. Nun möchte ich Sie bitten, meinen Punkt auch wieder zu löschen, da dieser auch unberechtigt eingetragen wurde.
    mfg
    Eberhard

    1

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 9:57

      Hallo Eberhard,

      wir sind nicht für die Löschung von Punkten zuständig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vanessa 22. Juni 2017, 0:08

    Hallo,
    Gibt es die Möglichkeit kostenlos einzusehen wie viele Punkte ich derzeit habe?
    Lg

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 8:13

      Hallo Vanessa,

      ihren Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einsehen. Dies können Sie persönlich, auf postalischem Wege oder online machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 21. Juni 2017, 21:58

    Ich fuhr mit einem PKW 55km in der 30er Zone… Laut Ordnungsamt Mitarbeiterin erhalte ich 1 Punkt. Wie lang bleibt dieser den bestehen?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 8:16

      Hallo Chris,

      dieser Punkt dürfte nach 2,5 Jahren verfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan W. 19. Juni 2017, 11:46

    Hallo,
    ich habe im Jahr 2010 7 punkte bekommen weil ich alkoholisiert mit dem Fahrad unterwegs war.
    Ich hatte aber noch nie einen Führerschein. Nun meine Frage: Kann ich trotzdem den Führerschein Klasse b machen.
    mfg
    Stefan

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 10:03

      Hallo Stefan W.,

      dies müsste grundsätzlich gehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bruno M. 18. Juni 2017, 23:44

    Liebes Bussgel-Info Team,

    ich habe vor kurzem einen Auszug aus dem FAER bekommen, ich verstehe die Regelung nicht ganz mit der Überliegefrist
    1 Punkt 21 – 25 km/h Beginn Tilgungsfrist 03.07.12 Tilgung 03.07.14
    3 Punkte 31 – 40 km/h Beginn Tilgungsfrist 28.12.12 Tilgung 28.12.14
    3 Punkte 31 – 40 km/h Beginn Tilgungsfrist 14.12.13 Tilgung 14.12.15

    Gesamtpunktestand Fahreignungsregister ab dem 01.05.2014 3 Punkte

    1 Punkt 21 – 25 km/h Beginn Tilgungsfrist 02.06.14 Tilgung 02.12.16
    1 Punkt 31 – 40 km/h Beginn Tilgungsfrist 09.09.15 Tilgung 09.03.18
    1 Punkt misschtung des Rotlichtes Beginn Tilgungsfrist 06.04.17 Tilgung 06.10.19
    1 Punkt 31 – 40 km/h Beginn Tilgungsfrist 07.04.17 Tilgung 07.10.19

    Somit ergeben sich 7 Punkte im FAER

    Wann werden welche Punkte vor 2014 gelöscht?

    Vielen Dank für eure Antwort

    LG

    Bruno M.

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:27

      Hallo Bruno,

      die Fristen können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elbasan B. 15. Juni 2017, 23:41

    Hallo,
    Ich würde im Julie 2014 geblitzt und bekam ein Punkt. Dann Januar 2015 wieder geblitzt und ein Punkt. Mai 2016 geblitzt auch ein Punkt.
    Oktober 2016 mal wieder geblitzt und ein Punkt.
    Wurde der Punkt den ich im Julie 2014 bekam jetzt gelöscht ? Da es ja länger als 2 1/2 Jahre her ist ?
    Zählen nur die Punkte die in den letzten 2 1/2 bekommen habe ?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:58

      Hallo Elbasan,

      die Punkte verjähren jeweils nach 2,5 Jahren. Anschließend werden sie aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Jule 14. Juni 2017, 10:43

    Liebes Bußgeld-Team,
    wenn man 2013 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung (33 km/h) eine Geldbuße mit Fahrverbot (1 Monat) und 3 Punkte kassiert hat – zählt das dann als Ordnugswidrigkeit und die Punkte erloschen nach 2 Jahren oder zählt das (wegen des Fahrerlaubnisentzugs) als Straftat mit Fahrerlaubnisentzug und die Punkte verfallen erst nach 10 Jahren?
    Vielen Dank für eine Antwort!

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:18

      Hallo Jule,

      drei Punkte verfallen erst nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Herbert 12. Juni 2017, 10:05

    Hallo, ich habe seit 41 Jahren meinen ersten Punkt, 92km/h in 70er Zone.Was wird es kosten und wielange bleibt der Punkt? vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:35

      Hallo Herbert,

      außerorts wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Der Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Eckart 11. Juni 2017, 22:28

    Liebes Bussgeld-Info Team!
    Müsste mein Punkt vom 14.11. 2014 jetzt verfallen sein? Ich verstehe das nicht mit der so. Überliegefrist!
    Vielen Dank für Eure Antwort!
    LG

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:46

      Hallo Eckart,

      dieser Punkt sollte in der Tat verfallen sein. Allerdings liegt er wahrscheinlich noch in der Überliegefrist. Das bedeutet lediglich, dass die Behörden nachvollziehen können, dass der Punkt von 14.11.2014 bis zum 13.05.2017 bestand.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 9. Juni 2017, 20:55

    Hallo
    Ich habe 2009und2010 jeweils 6 Punkte nach neuer Rechnung jeweils3 wegen fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten
    Nun nach einer mpu und bestandenem Führerschein in 2014 1punkt
    Und 2016 1 Punkt
    Wie viel Punkte habe ich jetzt noch und wann verfallen diese ?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:11

      Hallo Thomas,

      die alten Punkte verfallen alle 6 im Jahr 2020. Der Punkt auf 2014 verfällt 2016 oder 2017 (2,5 Jahre) und der Punkt aus 2016 verfällt 2018 oder 2019 (2,5 Jahre). Derzeit müssten Sie 7 oder 8 Punkte in Flensburg haben.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Mark 4. Juni 2017, 22:32

    Wenn man 8 Punkte erreicht hat, man aber vorher noch keine ermahnung oder verwarnung erhalten hat. Wie läuft das dann ab?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:27

      Hallo Mark,
      die Fahrerlaubnisbehörde muss Sie bei 4 und bei 6 Punkten anschreiben und ermahnen beziehungsweise verwarnen. Ist dies nicht der Fall, werden Sie beim Erreichen von 6 Punkten, ohne Ermahnung auf 5 Punkte zurückgestuft.
      Bei mehr als 8 Punkten ohne schriftliche Verwarnung, werden Sie bei 7 Punkten eingereiht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • karsten 1. Juni 2017, 23:13

    hi! ich habe 3 punkte wegen trunkenheitsfahrt bekommen. ist es überhaupt möglich, in diesem fall, einen punkt durch ein seminar abzubauen?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:16

      Hallo Karsten,

      Sie können auch einen dieser Punkte abbauen, allerdings sind die Punkte auch dann erst nach 10 Jahren getilgt.

      Ihr Bussgeld-info Team

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