Bußgeldkatalog: Handy am Steuer verbotswidrig genutzt

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Während der Fahrt das Handy am Steuer zu benutzen, ist nicht gestattet, sofern dieses für die Nutzung aufgenommen oder gehalten wird. Nur über eine Freisprecheinrichtung dürfen Autofahrer während der Fahrt telefonieren. Fahrer, die telefonieren, simsen oder in anderer Weise mit Ihrem Handy am Steuer hantieren, können sich nicht ausreichend auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren, was die Unfallgefahr erheblich erhöht. Bei einem Verstoß fallen deshalb nicht nur hohe Bußgelder an. Hier der Bußgeldkatalog zum Handy am Steuer im Überblick:

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Das Handy am Steuer benutzt (als Fahrer eines Kfz)100 EUR1Hier prüfen **
- mit Gefähr­dung150 EUR21 MonatHier prüfen **
- mit Sach­beschä­digung200 EUR21 MonatHier prüfen **
Das Handy beim Rad­fahren benutzt55 EUR

Bußgeldrechner zum Handy am Steuer: Welche Strafe droht?

FAQ – Handy am Steuer

Was kostet es, mit dem Handy am Steuer erwischt zu werden?

Das Handy am Steuer verbotswidrig zu benutzen, kostet 100 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro erhöhen. Außerdem kann neben zwei Punkten in Flensburg dann zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Einen Überblick zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Welche Konsequenzen hat der Handyverstoß in der Probezeit?

Es handelt sich um einen A-Verstoß, wenn Sie das Handy am Steuer verbotswidrig nutzen. Wurden Sie dabei ertappt und war es Ihr erster A-Verstoß in der Probezeit, verlängert sich diese um 2 weitere Jahre. Zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt worden: Was droht?

Bei Wiederholungstaten kann sich das Bußgeld erhöhen und evtl. auch ein Fahrverbot von 1 Monat verhangen werden. Ob das passiert oder doch nur der Regelsatz gefordert wird (100 € Bußgeld + 1 Punkt) liegt im Ermessen der Bußgeldstelle.

Kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen?

Ja. Nicht in jedem Fall muss das Handy am Steuer zu einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit führen, für die lediglich ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot anfallen. Führt die verbotswidrige Nutzung von einem Smartphone am Steuer zum Beispiel zu einem Unfall mit Personenschaden, kann auch eine Straftat vorliegen (z. B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung). In diesem Fall kann dem Beschuldigten eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.

Weiterführende Informationen zum Handy am Steuer

Video: Wann handelt es sich um einen Handyverstoß und was kostet das?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Telefonieren am Steuer als Unfallrisiko: Handys beeinträchtigen die Aufmerksamkeit des Fahrers

Ein Handy am Steuer zieht ein Bußgeld nach sich
Verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer: Welches Bußgeld sieht der Gesetzgeber vor?

Um sämtlichen Anforderungen im Straßenverkehr gerecht werden zu können, müssen Autofahrer ihre volle Konzentration zu jedem Zeitpunkt auf die aktuelle Verkehrslage richten. Handys und andere Kommunikationsgeräte sind hier eine unerwünschte Ablenkung, insbesondere wenn diese hierfür aufgenommen werden. Mit nur einer Hand am Lenkrad und dem Handy am Ohr kann sich die Reaktionszeit drastisch erhöhen. Plötzlich auftretende Gefahren oder Hindernisse können dann ggf. nicht mehr rechtzeitig erkannt werden, ein Unfall ist dann häufige Folge. Das Telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer muss aus diesem Grund genauso unterlassen werden wie sonstige Ablenkungen, die das Mobiltelefon bereithält. Sonst drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Wann dürfen Sie Ihr Handy am Steuer benutzen und wann nicht?

Die Regelungen bezüglich der Handynutzung am Steuer sind eindeutig: Ist der Motor in Betrieb, ist das Handy für den
Autofahrer tabu. Doch nicht nur das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen ist untersagt. Das Verbot gilt auch für andere Kommunikationsgeräte. Dies ist in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig festgelegt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […] (Paragraph 23 Abs. 1a der StVO)

Nicht nur das Telefonieren am Steuer ist dabei untersagt, sondern sämtliche Tätigkeiten, die mit entsprechenden Geräten durchgeführt werden können. Allerdings wie gesagt nur, wenn Sie hierfür aufgenommen werden müssen. Die Nutzung vom Handy am Steuer ist also im Umkehrschluss gestattet, wenn Sie etwa eine Freisprecheinrichtung nutzen und das Handy zum Telefonieren am Steuer nicht aufnehmen müssen.

Telefonieren am Steuer über eine Freisprechanlage ist gestattet

Mit einer Freisprechanlage dürfen Sie sogar während einer Fahrt Telefonate erledigen; es ist eine weitere Möglichkeit, das Handyverbot im Auto auf legale Weise zu umgehen. Natürlich hat aber die allererste Priorität stets Ihre Konzentration! Gerade als ungeübter Fahranfänger sollten Sie möglicherweise auch dann auf das Handy am Steuer verzichten, wenn das Telefonat über Freisprecheinrichtung läuft, um unnötige Ablenkungen zu vermeiden. Oft gibt es übrigens die Möglichkeit, das Handy via Bluetooth mit dem Auto zu verbinden, in diesem Fall benötigen Sie keine extra Freisprechanlage. Es ist zudem auch erlaubt, die Sprachsteuerung des Handys zu verwenden und Nachrichten auf diese Weise zu diktieren.

Nutzung vom Handy am Steuer bei abgestelltem Motor erlaubt

Und es gibt eine weitere Ausnahme: Wenn der Motor des Fahrzeugs ausgestellt ist, dürfen Sie das Handy am Steuer sogar aufnehmen (vgl. § § 23 Abs. 1b StVO). Stehen Sie also zum Beispiel an einer roten Ampel oder vor einem geschlossenen Bahnübergang und schalten Sie den Motor Ihres Wagens aus, dürfen Sie das Handy am Steuer nutzen. Allerdings muss der Motor vollständig abgestellt sein. Die Nutzung einer Start-Stopp-Automatik genügt hier nicht. Zudem dürfen Sie den Verkehr auch nicht zu lange aus dem Blick lassen, um zum Beispiel beim Umschalten der Ampel nicht andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

Handy am Steuer als Navigationsgerät nutzen: Ist das verboten?

Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen
Eine Freisprecheinrichtung im Auto anstelle eines Handys nutzen

Moderne Handys verfügen über eine Vielzahl an nützlichen Funktionen. Mit einer GPS-Verbindung kann der eigene Standort ermittelt, und mit den passenden Apps kann daraus eine Route berechnet werden – ein Handy kann am Steuer somit auch ein Navigationsgerät ersetzen. Ist dies verboten? Nicht generell. Entscheidend ist, dass das Handy bei dieser Nutzungsvariante vom Autofahrer nicht in die Hand genommen werden muss. Wird ein spezieller Halter für das Handy auf dem Armaturenbrett montiert, kann das als Navigationsgerät eingestellte Handy dort angebracht werden. Es kann somit dem Fahrer Orientierungshilfe geben. Aber es muss mit der Sprachsteuerung bedient werden, während der Motor läuft oder darf den Blick des Fahrers nicht zu lange ablenken.

Solange der Fahrer nicht das Handy am Steuer nutzt, indem er es in die Hand nimmt, ist es also zulässig, das Smartphone als praktisches Navigationsgerät zu nutzen. Denn wenn beide Hände am Steuer sind und das Handy nicht aufgenommen werden muss, kann kein Bußgeld anfallen. Einen Halter für Ihr Handy erhalten Sie im Fachhandel. Achten Sie darauf, dass das Handy dort so stabil verstaut werden kann, dass es sich auch bei einer Vollbremsung nicht aus der Halterung löst. Es könnte dann Sie oder Ihre Beifahrer verletzten oder kaputt gehen.

Mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt: Wann droht der Führerscheinentzug?

Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar
Unfälle aufgrund von einem Handy am Steuer sind vermeidbar

Fahranfänger in der Probezeit stehen nach dem Erwerb ihres Führerscheins noch einige Zeit unter strengerer Beobachtung, obgleich Ihr Führerschein natürlich bereits als vollwertige Fahrerlaubnis gilt. In dieser Bewährungsphase sollen sie ihre Fahrpraxis verbessern und die Verkehrsregeln verinnerlichen. Gleichzeitig können bei gravierenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht während dieser Zeit zusätzlich zu Bußgeldern und Co besondere Probezeitmaßnahmen ergriffen werden. Diese dienen der Verkehrserziehung. Fehlerhaftem Verhalten soll so frühzeitig entgegengewirkt werden. Allerdings hat nicht jede Zuwiderhandlung solche Folgen. Relevant für eine entsprechende Maßnahme sind lediglich solche, die als A- und B-Verstoß eingeordnet sind.

Das unzulässige Hantieren oder Telefonieren mit dem Handy am Steuer wird für Fahranfänger in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet: Wird ein Fahranfänger mit dem Handy am Steuer geblitzt, so kommen neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch Probezeitmaßnahmen zu. Welche genau, richtet sich nach dem Einzelfall:

  1. Wurden Sie in er Probezeit mit dem Handy am Steuer am Steuer erwischt und handelte es sich dabei um Ihren ersten A-Verstoß, dann erfolgt die Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre. Zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen.
  2. War Ihre Probezeit bereits aufgrund früherer Verstöße verlängert worden und wurden Sie nun mit dem Handy am Steuer erwischt, dann kommt es zu einer Verwarnung. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
  3. Kommt es hiernach erneut zu einem A-Verstoß, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie diese dann neu beantragen.

Eine Freisprecheinrichtung und der Einsatz der Sprachsteuerung beim mobilen Telefon können hier eine Menge Geld einsparen; gerade Fahranfänger, die bereits mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, sollten rechtzeitig darüber nachdenken, ob sie von dieser Technik Gebrauch machen wollen. Denn auch mit einem Probeführerschein ist dies legal.

Wie beweist die Polizei den Verstoß „Handy am Steuer“? Geblitzt oder angehalten worden?

Telefonieren am Steuer ist verboten
Telefonieren am Steuer ist verboten

Bei der Verkehrsüberwachung können Verstöße gegen die Regeln zum Handy am Steuer direkt von Polizeibeamten erfasst werden. Außerdem nehmen Blitzer diese Verkehrsordnungswidrigkeit meist durch Zufall mit auf. Denn bekanntermaßen wird bei der Überwachung von Ampeln oder der Geschwindigkeitskontrolle im Zuge eines Blitz-Vorganges auch immer ein Beweisfoto vom Fahrer angefertigt. Wenn Sie auf diesem beim Telefonieren am Steuer zu erkennen sind oder offensichtlich ein Handy am Steuer in der Hand halten, so wird das Foto an die Bußgeldbehörde weitergeleitet, und Sie erhalten bald einen Bußgeldbescheid. Das der Geschwindigkeitsblitzer nur auslöst, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, kommt zu dem Bußgeld für das Handy am Steuer auch noch eines aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung laut entsprechender Tatbestände im Bußgeldkatalog.

Handy am Steuer: Kann die Strafe mit anderen Verstößen kombiniert werden?

Ein einzelner Bußgeldbescheid kann also sogar mehrere Verstöße gegen das Verkehrsrecht ausweisen: Handy am Steuer plus Geschwindigkeitsüberschreitung beispielsweise. Bezahlen müssen Sie in diesem Fall das Bußgeld für den schwerer wiegenden Verstoß (aufgrund vorliegender Tateinheit). Das Handyverbot im Auto gilt aber selbstverständlich nur für den Fahrer. Andere Autoinsassen müssen ihre Handynutzung nicht einschränken.

Sind Blitzerapps auf dem Handy legal?

Die Installation von Apps auf dem Handy, die die nächsten Blitzerstationen anzeigen, ist für Fahrer untersagt. Im Bußgeldkatalog gibt es hierzu einen eigenen Tatbestand. Dieser besagt, dass keine technischen Geräte im Auto mitgeführt werden dürfen, welche „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen“ anzeigen. Missachten Sie dieses Verbot, so müssen Sie einen Bußgeldbescheid von 75 Euro bezahlen, und auch einen Punkt gibt es dafür in Flensburg.

Wiederholungstäter bei Verstößen mit Handy am Steuer können Fahrverbot erhalten

In der Bußgeldtabelle ist für die Verkehrsordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ kein Fahrverbot für den Grundtatbestand vorgesehen (ohne Gefährdung oder Sachschaden). Allerdings kann nach § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) dennoch ausnahmsweise eines verhängt werden. Diese Möglichkeit haben die Behörden zum Beispiel immer dann, wenn jemand wiederholt beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde. Wurden Sie also bereits mehrfach mit dem Handy am Steuer geblitzt oder auf anderem Wege ertappt, kann dieses wiederholte Fehlverhalten als „Vorsatz“ bzw. „Beharrlichkeit“ ausgelegt werden. In solchen Fällen kann die Behörde ein irreguläres Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen. Auch die Bußgelder können im Zuge dessen erhöht werden. Somit können aus dem für das Handy am Steuer anfallenden Bußgeld von 100 Euro beispielsweise 200 Euro werden. Die Entscheidung obliegt dabei der zuständige Behörde.

Im Übrigen: Auch Radfahrer können ein Bußgeld bekommen, wenn Sie das Handy während der Fahrt unzulässig nutzen. Sie müssen dann ein Bußgeld von 55 Euro bezahlen. Für das Telefonieren am Steuer/Lenkrad sind Punkte oder ein Fahrverbot jedoch nicht vorgesehen.

Unfälle durch die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer

In den letzten Jahren wurden die handelsüblichen Handymodelle immer leistungsstärker. Für die Verbraucher heißt dies, dass sie mit dem kleinen Gerät viele Dinge auch unterwegs erledigen können. Das verlockt leider auch Autofahrer immer wieder, schnell mal das Handy am Steuer in die Hand zu nehmen – und schlägt sich in den Unfallzahlen nieder. Experten befürchten, dass die Unfallursache „Handy am Steuer“ in den kommenden Jahren sogar noch zunehmen wird. Wie viele Unfälle tatsächlich durch die Unsitte „Telefonieren am Steuer“ entstehen, darüber herrscht Unklarheit.

Für die Polizei ist es meist nicht nachweisbar, ob die Beschuldigten ihr Handy unzulässig benutzt haben, ob sie ihre SMS gecheckt haben oder einen Blick auf aktuelle Facebook-Nachrichten warfen. Zudem wird in den seltensten Fällen jemand mit Handy am Steuer geblitzt – die Beweise für dieses Fehlverhalten sind rar. Es gibt allerdings erste Blitzer, die direkt Handyverstöße erfassen sollen. Erste Modelle sind bereits in den Niederlanden im Testeinsatz. Es könnte also durchaus sein, dass es künftig für Behörden leichter und die Gefahr für Fahrer größer wird, geblitzt zu werden mit dem Handy am Ohr.

Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen
Kollision aufgrund von Handynutzung im Auto: Die Versicherung kann sich weigern zu zahlen

Dunkelziffer bei der durch Handy am Steuer verursachten Unfälle

Somit kann man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, was die Anzahl der durch Handynutzung verursachten Unfälle betrifft. Immerhin geben 30 Prozent der Befragten in einer Studie aus dem Jahr 2011 zu, dass sie während der Fahrt Nachrichten auf ihrem Mobiltelefon lesen. Fast genauso viele (20 Prozent) schreiben auch selbst SMS, während sie sich eigentlich auf den Straßenverkehr konzentrieren sollten. Ein Kollisionsunfall mit tödlichem Ausgang ist leider auch schon nach wenigen Sekunden Unachtsamkeit möglich. Aus diesem Grund erscheint ein Bußgeld „Telefonieren“ angemessen. Mit einer Höhe von 100 Euro sanktioniert es das Vergehen des Telefonierens als Fahrer.

Unfall durch Telefonieren am Steuer verursacht: Zahlt die Versicherung?

Kommt es zu einem Unfall, und es wird festgestellt, dass der Unfallverursachende während des Unfallhergangs das Handy am Steuer benutzte, so ist das nun fällige Bußgeld das geringste Problem. Denn die Kfz-Versicherung kann dem Autofahrer, der trotz Handyverbot im Auto eines benutzte, „grobe Fahrlässigkeit“ vorwerfen und sich weigern, für den Schaden aufzukommen. Damit bleibt der Unfallverursacher auf einer hohen Summe sitzen – es ist also auch aus diesem Grund dringend angebracht, während einer Fahrt auf die Handynutzung zu verzichten.

Wichtig: Kam es durch die verbotswidrige Nutzung zu einem Unfall mit Personenschaden, kann das Handy am Steuer auch eine Strafe nach sich ziehen – auf Umwegen. In der Regel handelt es sich bei dem Tatbestand selbst um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Führt diese aber am Ende zu einer Straftat, kann ein Strafverfahren etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Welche Strafe am Ende für das Handy am Steuer droht, legt dann ein Strafgericht fest. Möglich sind Geld- und Freiheitsstrafen.

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Bußgeldkatalog: Handy am Steuer verbotswidrig genutzt
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Civak b. 2. August 2020, 1:09

    Wurde angehalten“hatte nichts zum ausweisen bei „zu dem ist mein Kennzeichen mit Carbon was erlaubt ist .
    Handy lag auf dem schoss weil ich keine STANDHAFTE HANDYHALTERUNG HABE “ und beide Hände waren am Steuer . BRINGT EIN EINSPRUCH ETWAS? FALS NEIN WAS ERWARTET MICH ? DANKE IM VORRAUS

  • Marie 4. März 2020, 13:50

    Hallo
    Ich wurde vor 1 Monat geblitzt… ausserort Autobahn 22 Km zu schnell 1 Punkt ..
    Heute wieder erwischt weil ich mein Handy in der Hand hatte… also 100 Euro und 1 Punkt …
    Droht mir nun ein Fahrverbot ??
    Gruss und Danke Marie

    • Civak b. 2. August 2020, 1:11

      Ich denke nicht was ich glaube ist das das Bußgeld höher anfallen wird war zumindest bei mir so innerhalb 1 monat 2 mal über rot 100€ und 190

  • Christiane 13. Oktober 2019, 14:24

    Hallo
    wenn Fahrverbot verhängt wird, steht das direkt mit auf dem Bußgeldbescheid oder kann da noch was kommen??
    Habe mit dem jetzigen 3 Punkte
    danke Christiane

    • Civak b. 2. August 2020, 1:12

      Wurde auf einer 50ziger mit 123 geblitzt bei mir stand es direkt 2monat und 400€ 2 punkte

  • Jacky 11. Mai 2019, 18:36

    Wurde vor 2 Tagen in der 50 Zone mit 65 km/h geblitzt und mein Handy war an meiner Lüftung in einer Halterung befestigt. Wirkt sich das auf mein Bußgeld aus ? Muss dazu sagen ich bin noch in der Probezeit. Muss ich jetzt meinen Führerschein abgeben?

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2019, 15:02

      Hallo Jacky,

      Sie dürfen das Handy während der Fahrt nicht bedienen. Haben Sie dies nicht getan, sollten Sie in der Regel auch keine Sanktion dafür erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Günter 26. Juni 2019, 23:00

        Handy darf man nicht benutzen. Das drauf schauen kann als benutzen gewertet werden aber es kann nicht bewiesen werden

  • Dirk 20. April 2019, 14:25

    Wurde heute mit Handy am Steuer erwischt und war nicht angeschnallt . Bisher habe ich mir in meinem Autofahrer bzw. Berufskraftfahrerleben nicht zu Schulden kommen lassen . Habe noch nie Punkte in Flensburg besessen . Habe 17 Jahre meinen Führerschein . Was darf ich für eine Strafe erwarten Bußgeld + Bearbeitungsgebühr ?

    • bussgeld-info.de 30. April 2019, 14:20

      Hallo Dirk,
      bei Tateinheit wird in der Regel nur der schwerwiegendere Tatbestand verfolgt. Dies ist in Ihrem Fall der Handyverstoß. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür mindestens 100 € sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus fallen Gebühren an, die sich auf mindestens 25 € belaufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wilfried M. 12. Januar 2019, 21:46

    Wurde im August 2018 mit dem Händy am Steuer erwischt 128 Euro und einen Punkt . Und am 11.01.19 auch mit dem Handy am Steuer erwischt der Polizist sagte zu mir 100 Euro und einen Punkt , was kann mir noch pasieren

  • Roman 27. August 2018, 17:31

    Hallo,
    ich wurde vor ca. 3 wochen von der Polizei angerufen weil ich mit Handy am steuer gesichtet wurde. Der Beamte notierte sich wohl mein Kennzeichen und konnte somit im Nachhinein meine persönliche Daten auswendig machen. Dieses Vergehen habe ich dem Beamten am telefon bestätigt. Heute wurde ich von einem mobilen Blitzgerät in einer 30 km/h Zone mit ca. 10 km/h drüber erfasst. Droht Fahrverbot?
    Bedanke mich im vorraus.

    • bussgeld-info.de 7. September 2018, 14:12

      Hallo Roman

      Der Tatbestand „Handy am Steuer“ hat einen Punkt in Flensburg sowie 100 Euro Bußgeld zur Folge. Wenn eine Gefährdung stattgefunden hat, dann ist zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat gemäß Bußgeldkatalog möglich und das Bußgeld beträgt 150 Euro. Kommt es zum Unfall werden Ihnen 200 Euro Bußgeld in Rechnung gestellt und es droht ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Ma 12. Februar 2018, 19:14

    Servus,

    Ich wurde ca . 02.01.2018 mit dem Handy am Steuer erwischt insgesamt ca 130€ und 1 Pkt.
    Eigene Dummheit kann man leider nicht ändern. Allerdings wurde ich vor knapp 7-8 Monaten schonmal aufgehalten, selbe Tat. Handy am Steuer..
    Was nun? erwartet mich ein Fahrverbot? Der Polizist meinte wenn man innerhalb 12 Monaten 2x mit dem Handy erwischt wird bekommt man sicher 1 Monat Fahrverbot. Ist da was wahres dran? Wurde sonst noch nie aufgehalten, habe also jetzt mit dem zweiten mal meinen 2x Punkt bekommen.
    Brauche dringen meinen Führerschein für meinen Job..

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2018, 14:50

      Hallo Ma,

      wurden Sie mehrfach am Steuer mit einem Handy erwischt, kann Ihnen die Polizei Vorsatz bzw. Beharrlichkeit vorwerfen, sodass sich Ihre Strafe verschärft. Die Behörde ist in solchen Fällen relativ frei, was die Verhängung von Sanktionen angeht. Bei Wiederholungstätern kann sie tatsächlich ein Fahrverbot bis zu drei Monaten verhängen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Zilan 20. November 2017, 18:40

    Hallo, ich wurde heute zum ersten mal von der Polizeit angehalten. Mein Verstoß war Handy am Steuer! Ich habe sonst keine weiteren verstöße und bin in der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Wird meine Probezeit Verlängert?

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 10:23

      Hallo Zilan,

      für Handy am Steuer müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie einmal in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen Sie nicht mit einer Verlängerung rechnen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

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