Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Warnzeichen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Vorschriften definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt20 €
mit Gefährdung25 €
mit Sachbeschädigung35 €
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10 €
mit Gefährdung15 €
mit Sachbeschädigung35 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts25 €
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts60 €1
Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren10 €
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20 €
mit Sachbeschädigung35 €
Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt10 €
Missbrauch der Warnblinkanlage5 €
Missbrauch von Hupe und Lichthupe5 €
mit Belästigung10 €
Einsatz unerlaubter Schallzeichen10 €

Bußgeldrechner: Beleuchtung


Spezielles zum Thema Beleuchtung:

Beleuchtung & Warnzeichen: So verhindern Sie ein Bußgeld


Vergleichsweise niedrige Bußgelder und allgemeine Strafen gibt es bei der nicht rechtmäßigen Nutzung von Beleuchtung und Warnzeichen. Da man aber den Verkehr vor allem visuell erlebt, ist es stets von großer Bedeutung, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges wie beispielsweise das Abblendlicht sachgemäß genutzt wird. Dies gilt umso mehr bei schlechten Wetterverhältnissen oder während der Nacht. Schließlich kann man nicht nur seine eigene Sicht behindern, sondern wird möglicherweise von anderen Verkehrsteilnehmern zu spät wahrgenommen.

Das Fernlicht

Korrekte Beleuchtung am Auto
Korrekte Beleuchtung am Auto

Ist die Sicht stark eingeschränkt, kann man das Fernlicht nutzen. Allerdings sollten Sie dies nur tun, wenn Sie entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Auf gut beleuchteten Straßen sollte das folglich unterlassen werden. Doch wie verhält es sich mit Fernlicht auf Autobahnen? Laut § 17 der StVO darf auf Straßen mit durchgehender und ausreichender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden. So heißt es weiter in der StVO:

„Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.“

Ist der Mittelstreifen auf der Autobahn ausreichend lichtdicht und werden andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, darf mit Fernlicht auf Autobahnen gefahren werden. Weiterhin sollte man auch bei Nebel und Schneefall darauf verzichten, denn durch die Reflektion der Wassertröpfchen wird die eigene Sicht beeinträchtigt.

Das Abblendlicht

Auch das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden. Es ist, im Gegensatz zum Fernlicht, für geringere Sichtweiten bis zu maximal 50 Metern konzipiert. Hier droht in Sachen Beleuchtung und Warnzeichen die höchste Strafe. Bei schlechter Sicht, die zum Beispiel durch Wetterbedingungen verursacht wird, sollte es genutzt werden. Missachten Sie diese Regel außerorts, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Das Abblendlicht kann gefährlich werden. Wenn Sie es zu niedrig einstellen, verlieren Sie an Sichtweite. Ein zu hoch konfiguriertes Abblendlicht wird zur Gefahr für andere Autofahrer. Eine gute Werkstatt kann Ihnen die korrekte Höhe vom Abblendlicht einstellen.

Laut StVO muss das Abblendlicht auch Tagen angeschaltet werden, wenn „Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich“ behindern.

Spezielle Ratgeber zu „Tagfahrlicht“ und „Nebelscheinwerfer“

Das Tagfahrlicht

Seit einiger Zeit rüsten Autohersteller ihre Modelle mit dem Tagfahrlicht aus, da seit Februar 2011 in Deutschland eine Tagfahrlicht-Pflicht besteht. Diese Tagfahrlicht-Vorschriften beziehen sich jedoch nur auf neue Modelle, sodass Autohersteller Modelle ab diesem Zeitpunkt mit dem Tagfahrlicht ausrüsten müssen. Natürlich können Sie auch bei älteren Modellen ein Tagfahrlicht nachrüsten lassen. Jedoch besteht in Deutschland keine Tagfahrlicht-Pflicht für ältere Modelle vor 2011. Wer aber das Tagfahrlicht nachrüsten will, sollte es von einer Werkstatt durchführen lassen. Einbaufehler können den Versicherungsschutz kosten, sobald die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt.

Tagfahrlicht streut in alle Richtungen
Tagfahrlicht streut in alle Richtungen

Diese Beleuchtung streut in alle Richtungen und nicht wie bei dem Abblendlicht nach unten auf die Straße. Das Tagfahrlicht blendet in der Regel nicht, ist aber auffällig, sodass das Auto auch an Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen erkannt werden kann. Außerdem spart das Tagfahrlicht erheblich mehr Strom als das Abblendlicht.

Standlicht als Tagfahrlicht? Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei schlechter Sicht benutzt werden, sodass sie nicht als normales Tagfahrlicht geeignet bzw. legal sind. Das Gleiche gilt auch für das Standlicht als Tagfahrlicht. Dieses darf nur als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn es erhebliche Sichtbehinderungen gibt und zwei Nebelscheinwerfer am Auto vorhanden sind. In diesem Fall darf der Autofahrer das Standlicht zusätzlich benutzen.

Die Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte darf nur benutzt werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter beträgt. Die Nebelschlussleuchte ist für alle Autos ab dem Baujahr 1992 Pflicht.

Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?

Laut Gesetz muss im Auto eine gelbe Kontrollleuchte im Blickfeld des Fahrers anzeigen, dass die Nebelschlussleuchte angeschaltet ist.

Schall- und Warnzeichen

In gewissen Situationen ist es durchaus erlaubt, das Fernlicht als Lichthupe einzusetzen. Bei unsachgemäßer Nutzung jedoch droht trotzdem ein Bußgeld, auch wenn es noch relativ niedrig ist. Das Warnzeichen darf nur genutzt werden, wenn man andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr warnen will oder wenn man außerorts überholen möchte. Gleichzeitig muss man aber darauf achten, andere Fahrer nicht abzulenken. Als Nötigung wird der alleinige Einsatz der Lichthupe bei einem Überholvorgang nicht verstanden. Das ist erst der Fall, wenn man dabei noch dicht auffährt, um Druck auszuüben. Ist man derjenige, der sich durch die Lichthupe belästigt fühlt, sollte man versuchen ruhig zu bleiben und dem Gegenüber eine Möglichkeit zum Überholen geben.

Dieselben Regelungen gelten bezüglich der Hupe, die in der Straßenverkehrsordnung Schallzeichen genannt wird. In manchen Fällen, wie einem Autokorso, werden allerdings oft Ausnahmen gemacht. Betätigt man das Schallzeichen ohne triftigen Grund und gefährdet dadurch den Verkehr, kann die Strafe im Einzelfall bedeutend höher ausfallen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Hupen“.

Spezielle Beleuchtung: Was Sie beim Tuning beachten sollten

Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden
Das Abblendlicht darf den Gegenverkehr nicht blenden

Fahrer, die ihr Auto mit Vorliebe „tunen“, sollten sich vorher über die speziellen Regelungen informieren. Denn nicht alles, was gut aussieht, ist auch erlaubt. Die Montage einer Unterbodenbeleuchtung am Fahrzeug zum Beispiel ist illegal, da man sie aufgrund fehlender Kennzeichnung mit einer Prüfnummer nicht amtlich zulassen kann.

Generell sind nur Beleuchtungen erlaubt, die amtlich zugelassen sind und eine solche Kennzeichnung besitzen. Vor allem während der Probezeit sollte man kein Risiko durch nicht amtlich zugelassene Lichtanlagen eingehen, da dies ein Verstoß der Kategorie B ist. Erlaubt man sich einen Verstoß dieser Art zum zweiten Mal, wird die Probezeit um zwei Jahre verdoppelt und ein Aufbauseminar muss besucht werden.

LED-Leuchten

Als neuer Trend in Sachen Tagfahrbeleuchtung zeichnet sich der Einsatz von LED-Leuchten ab. Äußerst praktisch sind sie wegen der, im Vergleich zu normalen Glühlampen, hohen Leuchtkraft bei gleichzeitig niedrigem Stromverbrauch. Außerdem wird ihnen nachgesagt besonders langlebig zu sein. Wenn LED-Leuchten allerdings doch einmal ausgetauscht werden müssen, gestaltet sich das schwierig, da sie als Module eingebaut werden müssen und sie so nicht einzeln ausgebaut werden können.

Beleuchtung von Fahrrädern

Fahrradfahrer werden bei schlechten Lichtverhältnissen häufiger übersehen, da sie nicht immer auf eine korrekte Beleuchtung achten. Beachtenswert ist, dass seit dem 5. Juli 2013 nicht mehr nur ausschließlich Dynamos (Lichtmaschinen) zur Lichterzeugung erlaubt sind, sondern zusätzlich auch Batterie-Dauerbeleuchtungen und aufladbare Energiespeicher (Akkus).

Auch Fahrradfahrer müssen ein Bußgeld bei fehlender Vorder- oder Rückbeleuchtung begleichen. Dieses beläuft sich auf 20 Euro. Gefährdet man dabei noch zusätzlich den Verkehr, muss man 25 Euro zahlen. Resultiert die fehlende Nutzung der Beleuchtung in einem Unfall oder einer Sachbeschädigung, werden schon 35 Euro fällig. Zu beachten ist, dass die Strafen auch gezahlt werden müssen, wenn Beleuchtungsanlagen zwar vorhanden, aber nicht eingeschaltet sind.

Weitere Informationen zur Fahrrad-Beleuchtung erhalten Sie in unserem Fahrrad-Bußgeldkatalog „Beleuchtung“.

FAQ: Beleuchtung

Wann darf das Fernlicht eingeschaltet werden?

Das Fernlicht soll auf schlecht ausgeleuchteten Straßen für mehr Sicherheit sorgen. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird.

Was ist beim Einsatz der Lichthupe vorgeschrieben?

Die Verwendung dieses Warnzeichens ist nur erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen oder um außerorts das Überholen anzukündigen.

Welche Sanktionen drohen beim nicht vorschriftsgemäßen Einsatz der Beleuchtung?

Was der Bußgeldkatalog im Einzelnen vorsieht, zeigt diese Bußgeldtabelle.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 345 comments… Kommentar einfügen }
  • Alischa 22. Januar 2018, 22:54

    Hallo;) wie ist es wenn ich in den Standlichter bunte leds habe welche Strafe ?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 9:17

      Hallo Alischa,
      entsppricht die Beleuchtung nicht den Vorgaben der StVO kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 30. Dezember 2017, 22:46

    Hi
    Wie sieht es mit einem Aufkleber auf den Rückfahrleuchten aus
    Ist da erlaubt oder was muss beachtet werden?

    Sind kleine Batman Aufkleber

    Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:46

      Hallo Marco,
      grundsätzlich sind sämtliche Veränderungen an der Beleuchtung vom TÜV abzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • W. Peter 19. Dezember 2017, 10:17

    Hallo
    Ich habe Scheinwerferlampen von AEG verbaut.Bezeichnung h4 blue xenon.Das Licht ist richtig blau.Auch das Scheinwerferglas leuchtet blau.Was laut STVO nicht erlaubt ist.Die Lampen haben die Prüfzeichen E1 und ece 137.Kann mich die Polizei auffordern die Lampen zu entfernen.
    MFG

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 13:15

      Hallo Peter,

      wenn die Scheinwerferlampen laut StVO nicht erlaubt sind, dürfen Sie damit nicht fahren. Eine unzulässige Umrüstung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • peter 18. November 2017, 10:43

    Hallo Team,
    ich lese in Katalog keine schlimme Tatbestände für fehlende vordere blinker und Spiegel (nur 1 anstatt 2) auf den Motorrad. 15€ Ordnugnswidrigkeit. Ist so richtig interpretiert von mir, oder kann mit schlimmere passieren weil unterstellt wird, ich bin absichtlich (ja) ohne vordere Blinker gefahren ?

    Gruss, Peter

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 13:38

      Hallo peter,

      in der Regel beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, aber die Entscheidung hängt immer von dem jeweiligen Beamten ab. Im Zweifelsfall können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Max 17. November 2017, 17:39

    Guten Tag,
    Ich wurde heute von der Polizei angehalten auf den Verdacht das ich ein US-Standlicht verbaut habe.
    Dies ist nich zutreffend, da ich einen Blinker mit integriertem Standlicht besitze.
    Dieses WEIßE Standlicht leuchtet meine orangene Blinkerbirne an sodass der Blinkergehäuse durch alleinig das weiße Licht durchgehen Orange schimmert. Habe jetzt einen Mängelschein hier liegen und 50€ zu zahlen. Was nun?

    • Max 17. November 2017, 18:09

      E-Nummer ist natürlich vorhaben

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 12:26

      Hallo Max,

      am besten konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von ihm beraten.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Jannis B. 13. November 2017, 14:44

    Hallo ich habe eine unterboden Beleuchtung an meinem Motorrad was wäre da die Strafe/ vor allem wenn ich mit blauem Blinklicht rum fahre?

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 11:33

      Hallo Jannis B.,

      eine Unterbodenbeleuchtung ist, wie auch im Artikel erwähnt, illegal. Dafür können hohe Bußgelder und drei Punkte in Flensburg fällig werden. Bei einem Unfall ist auch ein strafrechtliches Vorgehen denkbar. Zudem erlischt bei nicht zugelassenem/geprüftem Tuning die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs – im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz, weshalb der Fahrer alle Schäden (eigene und fremde) bei einem Unfall selbst tragen müsste. Zudem ist das Fahren ohne Versicherung eine Straftat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • andy 30. Oktober 2017, 11:16

    hallo zusammen,
    ich bin am tage mit abblendlicht gefahren,welches ich immer tue um besser gesehen zu werden.just halt mich die polizei an um mir zu sagen,das eine seite defekt ist.bis dahin finde ich es noch in ordnung.als dann das 20€ BUSSGELD kam,habe ich zu den herren gesagt das dies nicht in ordnung sei,1. ist es tage ,2. kann soetwas jederzeit kaputtgehen und man sollte mir doch die möglichkeit einräumen das reparierte vorzuzeigen [was innerhalb von einer stunde mit besorgen von mir gemacht wurde]. in meinen augen ist der werdegang willkür und abzocke.
    wie kann mann sich dagegen wehren ???????

    mfg andy

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 13:43

      Hallo Andy,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christopher 7. Oktober 2017, 2:55

    Hallo,
    Ist es erlaubt Gelb getönte Nebelscheinwerfer Birnen zu verbauen, die ein E-Prüfzeichen haben, und diese zu benutzen?

    MfG Christopher

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:58

      Hallo Christoper,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den TÜV.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Malik s 27. September 2017, 19:23

    Hallo an das Bußgeld Team,
    Meine Frage ist, ich habe gerade einen cls w219 und würde gerne led Standlichter sowie led nebelleuchten einbauen, da sie momentan gelb sind und mit weis einfach schöner aussieht sowie auch das Umfeld besser beleuchtet. Was passiert da, muss ich mit einem Bußgeld rechnen wenn man mich anhält ?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 12:20

      Hallo Malik s,

      da sowohl Standlichter als auch Nebelscheinwerfer weiß sein dürfen, sollte dies kein Problem darstellen. Um ganz sicher zu gehen, können Sie sich auch bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem TÜV erkundigen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Norbert 14. September 2017, 17:09

    Hallo
    Würde heute angehalten habe dunkel rückleuchten mit e Nummer verbaut rückstrahler sind im Scheinwerfer integriet. Zusätzlich hätte ich keine rückstrahler verbaut jetzt bekomm ich eine Anzeige mit was muss ich rechnen.

    Mfg

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 8:10

      Hallo Norbert,

      eine unzulässige Beleuchtung des Fahrzeuges kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Hier ist mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 6. September 2017, 22:47

    Hallo,
    mich würde mal interessieren, wenn es möglich ist, an einem Fahrzeug im Steuergerät zu codieren, dass die Blinker als Standlicht glimmen und die Blinkfunktion nicht beeinträchtigt wird, ob es trotzdem illegal ist und die Nutzung dieser Einstellung verboten und strafbar ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 12:08

      Hallo Andre,

      dies dürfte wohl nicht erlaubt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Andre 12. September 2017, 17:39

        Wenn man das genau wissen wollte, wo würde ich da suchen müssen/können.

        • bussgeld-info.de 18. September 2017, 10:39

          Hallo Andre,
          wenden Sie sich ggf. an die Polizei oder eine TÜV-Stelle.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 21. August 2017, 12:27

    Hallo liebes Team,
    ich wollte mir meine Heckleuchten abdunkeln, ist das erlaubt? Und wie sieht es aus wenn ich mir abgedunkete kaufe die eine ABE haben?

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:46

      Hallo Marcel,
      grundsätzlich sind die Bestimmungen für die Beleuchtung streng. Was im Einzelnen zulässig ist, sollten Sie beim TÜV erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gerhard 19. August 2017, 10:48

    Hallo Bußgeldteam.
    Hätte da mal eine Frage: Ich habe eine RKL (Rundumkennleuchte Doppelblitzmodus) in der Farbe Rot.
    Diese benutze ich eigentlich nie ausser wenn ich mit dem Auto Unterwegs bin und evtl. mal Pnnenhilfe
    leiste oder Unfallhilfe (Was sehr selten vorkommt).Ich benutze diese Leuchte eigentlich als „ZUSÄTLICHE“
    Absicherung rgänzend zur Warnblinkanlage und dem Warndreieck bei Pannenhilfe, eigene Autopanne und/oder
    Unfallhilfe. Die RKL ist nach den Vorschriftsnormen zwar für den Strassenverkehr zugelassen aber die Benutzung in Deutschland und Österreich verboten. Wenn ich nun mal in so einer Situation wie oben beschrieben komme (ist mir schon mal passiert) und ich mache in diesem Fall die Pannen/Unfallstelle zusätlich deutlich sichtbar das hier ein Hinderniss bzw. ein gefährliches Hinderniss ist, ist denn dafür dann ein Ordnugsgeld oder Bußgeld fällig.
    Als ich das mal vor ca. 8 Jahren gemacht habe (Ich hatte damals noch eine RKL (Rot) mit Drehspiegel) da einem Baustellen-Lkw hinten links von seiner Doppelbereifung das Äusser Rad gplatzt ist, war auch die Polizei da hat mich auch darauf Aufmerksamm gemacht, das es nicht erlaubt ist jedoch in der Sache an sich von mir gut mitgedacht war und ich bekam keine Ordnungs- oder Bussgeldstrafe. Wie wird das denn nun im Allgemeinem gehändelt, ich meine mit dieser Art zusätzlichen Kennungsmachung weithin Sichtbar Anzuzeigen, hallo Vorsicht hier ist eine Gefährliche HindernissstelleUnfallstelle.

    Liebe grüsse Gerhard.

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:01

      Hallo Gerhard,
      in der Regel sind zusätzliche Warnzeichen nicht zulässig. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Genehmigung für eine gelbe Rundumleuchte zu erhalten, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ralf 15. August 2017, 22:15

    Hallo,
    entschuldigt, falls ich eine Frage nochmal stelle. Ist es erlaubt in der Stadt auf einer schlecht beleuchteten Straße kurz das Fernlicht einzuschalten wenn kein gefahr für andere besteht.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:56

      Hallo Ralf,
      das Fernlicht dürfen Sie innerorts nicht nutzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bob 15. August 2017, 16:15

    Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich habe mir die Rückleuchten meins Auto vor einiger Zeit folieren lassen,wurde auch oft angehalten aber nicht deswegen. Mein Auto war bis heute in der Werkstatt zur Reparatur und der Mitarbeiter teilte mir mit,dass er bei der Probefahrt angehalten wurden ist und die Autobahnpolizei das bemängelt hat und ich jetzt Post von denen bekomme. Was könnte da als Strafe auf mich kommen? Würde ich auch Punkte bekommen?

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:49

      Hallo Bob,
      bei Veränderungen an der Beleuchtung kann ein Bußgeld von bis zu 135 Euro und ein Punkt wegen erloschener Betriebserlaubnis drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 12. August 2017, 3:45

    Hallo
    entschuldigt, falls ich eine Frage nochmal stelle allerdings habe ich keine klare Antwort im bisherigen Verlauf gefunden.
    Ich habe mir ein gebrauchtes auto gekauft. Die Verkäuferin (Privat) sagte mir, dass das Licht nicht Original sei aber eingetragen ist. Am gleichen Tag als ich das Auto abgeholt habe hat sie noch den Tüv machen lassen.

    Nun hat mir meine Werkstatt gesagt, dass ich mit dem Licht keinen Tüv bekommen kann, da kein Standlicht vorhanden ist. Offenbar ist eine E Nummer vorhanden
    Ich bin nun etwas verwirrt, da das Auto einen neuen Tüv hat.

    Daher die Frage ist es in Deutschland Legal Ohne ein forandenes Standlicht zu fahren ?
    man muss vielleicht erwähnen, dass mein auto einen Lichtsensor besitzt und das licht automatisch regelt

    und meine zweite Frage wäre, ob ich mit H7 Led Birnen bei einem Unfall den Versicherungsschutz verliere ?

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:53

      Hallo Paul,

      ein Standlicht muss für gewöhnlich in Deutschland bei Pkw vorhanden sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernhard 28. Juli 2017, 0:35

    Hallo,
    ich hätte da paar Frage wegen nachträglich eingebaute Tagfahrleuchten. Finde leider nichts hilfreiches im Netz.
    Müssen die vom Tüv abgenommen werden?
    Müssen Tfl dimmen oder aus sein wenn das Abblendlicht an ist? (Funktion zum aus schalten oder Dimmen ist vorhanden)
    Beobachte auf der Strasse aber, das Auto’s mit Nachträglich eingebauten auch immer an sind oder nicht gedimmt sind wenn das Abblendlicht an ist. Oder kommt mir nur so vor LEDs sind ja ziemlich hell?! Heisst ja nicht zwangsläufig das es erlaubt ist.
    Würde dafür auch ein Bussgeld fällig sein?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:37

      Hallo Bernhard,
      grundsätzlich sind alle Umbaumaßnahmen vom TÜV abzunehmen. Ob Ihre Vorhaben den gesetzlichen Regelungen entsprechen, sollten Sie beim TÜV in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kevin 24. Juli 2017, 0:30

    Hallo,
    ich habe 2 Fragen. Einmal US Blinker/ US standlicht. Ist es nun erlaubt oder nicht? Gibt es eine Strafe wenn man sowas benutzt?
    Meine 2. frage ist, ob LED Umrüstkits (z.B. Abblendlicht) erlaubt sind, wenn sie ein E-Prüfzeichen haben? Gibt es eine Strafe?

    liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 8:23

      Hallo Kevin,

      US-Standlicht dürfte hierzulande nicht erlaubt sein. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Sie Teile an Ihr Auto montieren, die für Ihr Fahrzeug nicht zugelassen sind. Ein Bußgeld von 50 Euro fällt hierfür an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lucas 19. Juli 2017, 0:53

    Hallo ich habe an meinem Auto eine Unterbodenbeleuchtung montiert (Blau). Ich bin auch noch in der Probezeit. Jetzt meine Frage, sehe ich das richtig das es ja Grundsätzlich komplett verboten ist diese überhaupt montiert zu haben. Und dann kommt für mich ein Bußgeld von 20€ für die illegale Beleuchtung plus 50€ für das erlöschen der Betriebserlaubnis dazu? Was würde bei einer Kontrolle passieren? Müsste ich an Ort und stelle zb alle Kabel abschneiden um sicherzustellen das diese nicht mehr benutzbar ist oder wie kann so etwas ablaufen? Ich habe auch noch ein Jahr Zeit für den Tüv wo ich die Beleuchtung wahrscheinlich ganz abmontieren müsste.

    Außerdem habe ich Fußraum und Ambiente Beleuchtung im Auto in Blau die immer während der Fahrt angeschaltet ist. Diese ist aber so eingebaut das sie mich und andere nicht stört bzw blendet weil sie sehr dunkel ist. Der Tüv würde diese ja sehen aber muss ich nachweisen das es ungefährlich ist oder könnte ich zb behaupten das es kaputt ist oder so etwas?

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 11:12

      Hallo Lucas,

      die Bußgelder sind korrekt. Es dürfte wohl nicht von Ihnen verlangt werden, die Beleuchtungskabel vor Ort zu durchtrennen. Gegenüber dem Tüv zu behaupten, die Innenbeleuchtung im Auto sei defekt, ist nicht anzuraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cedric 9. Juli 2017, 0:41

    Hallo,
    Nehmen wir an ich werde erwischt und mein Auto hat ein LED beleuchtetes Emblem mit welcher Strafe habe ich zu rechnen ?
    Danke

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:08

      Hallo Cedric,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Ggf. kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs entzogen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 26. Juni 2017, 21:47

    Hallo, was würde es an Strafe geben wenn ich Orangene Blinker Birnen w21w in die Standlichtfassung einbaue und damit Raumfahre.?
    Das ich also orangene’s Standlicht habe.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 12:43

      Hallo Sven,

      wer die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manou 14. Juni 2017, 10:53

    Moin. Ich möchte mir gelbe Standlichtbirnen in mein Auto einbauen. Ich bin noch in der Probezeit. Was hat mich zu erwarten wenn sie mich damit anhalten ?
    Ebenfalls habe ich mein Standlicht mit dem Blinker verbunden. Sobald ich blinke, blinkt das Standlicht mit. Was würde auf mich zu kommen ?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:13

      Hallo Manou,

      dies kann ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich ziehen. Sollte dies allerdings wiederholt vorkommen, kann Ihr Fahrzeug von den Beamten auch stillgelegt werden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Mickel 26. Mai 2017, 10:16

    Hallo,
    ich habe mir einen Audi S4 aus Amerika importiert. Dort hat dieser ja ab Werk eine Programmierung, sodass die Blinker vorne als Standlicht mitleuchten. Ich weiß das solche Nachbauten verboten sind aber wie sieht es bei einem Import aus?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:14

      Hallo Mickel,
      ob Ihr Fahrzeug für den Straßenverkehr zulässig ist, sollten Sie beim TÜV in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benjamin 25. Mai 2017, 12:52

    Hallo ich habe mal eine Frage habe im Internet blinker gefunden wo in den blinkern opc von meinem opel drin steht blinken tun sie wie normale blinker. Darf ich diese anbauen oder Verstoße ich damit gegen die StVO. Lg

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:49

      Hallo Benjamin,
      ob die Blinker zulässig sind, sollten Sie beim TÜV in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 17. Mai 2017, 9:50

    ich wurde innerhalb der Stadt wegen eines defekten linken Abblendlichtes angehalten und darauf hingewiesen, dass es defekt ist.Nach einem Monat erhalte ich nun ein Schreiben der KFZ Zulassungsstelle,, das dieses ein erheblicher Mangel ist und das Fahrzeug verkehrsunsicher ist. Ich wurde aufgefordert eine Bestätigung einer Fachwerkstatt vorzulegen das der Mangel behoben wurde. Ganz ehrlich, eine Glühlampe kann ich allein auswechseln und benötige dazu keine Fachwerkstatt. Des Weiteren habe ich keinen Mängelschein oä erhalten. Was soll diese Schikane ? und dazu kommt, dass so ein Leuchtmittel jederzeit kaputt gehen kann

  • Thomas 10. Mai 2017, 20:43

    Seit letzter Zeit bemerke ich immer mehr Fahrzeuge mit LED Zusatz Frontlicht. Mein Problem ist, das diese am helligsten Tage so unangenehm blendend hell sind, vorallem von einem hinter mir fahrenden Fahrzeug, das ich gezwungen bin den Innen- Rückspiegel wegzudrehen. Ich empfinde es als erhebliche Fahrbeeinträchtigung! Ist das so überhaupt zulässig? Wer kontroliert die Zulässigkeit? Es gibt auch Fahrzeuge dessen LED Zusatz Frontlicht nicht so blendet, sehr gut auch so wahrzunehmen ist, offensichtlich nicht so hoch, bzw. „richtig“ ausgerichtet! Ich finde diesen neuen Trend fürchterlich und vollkommen überflüssig und unzulässig!

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 8:58

      Hallo Thomas,

      sofern die notwendigen Belege und eine E-Prüfnummer vorhanden sind, sind LED-Leuchten durchaus erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jaqueline 9. Mai 2017, 9:19

    Hallo,

    Ich habe mir dunkle rückleuchten gekauft.
    Die sind wirklich sehr dunkel fast komplett schwarz aber mit prüfzeichen.
    Wer kann mir sagen ob ich damit fahren Darf?
    Wenn ich angehalten werden welche Strafe kann auf mich zu kommen ?
    Danke

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 9:50

      Hallo Jacqueline,

      dies kann Ihnen unter Umständen der Tüv beantworten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sohrab 5. Mai 2017, 14:16

    Hi,
    Ich hab mal ne frage über die LEDs die man an den Reifen anbringen kann. Hab die ganz normal über Amazon bestellt und will die demnächst ranmachen. Darf ich mit denen fahren oder kann ich dafür eine Strafe bekommen? Und wie hoch wäre die Strafe?

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:55

      Hallo Sohrab,

      mit dieser Frage sollten Sie sich an den TÜV wenden. Dort wird Ihnen Auskunft gegeben, inwiefern die LEDs einer Zulassung bedürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fatih 2. Mai 2017, 12:40

    Hallo hab mal da eine Frage,

    bin noch in der Probezeit und habe mir US standlicht codieren lassen. Wollte mal fragen was bei einer kontrolle auf mich zu kommen kann und ob es auf mein Probezeit wirken kann?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2017, 9:16

      Hallo Fatih,

      mit dieser Frage sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nick W 24. April 2017, 20:19

    Guten Abend, ich wollte mal wissen ob Blaues LED Standlicht „schlimmer“ ist als Weißes LED Standlicht. (Ohne Prüfzeichen)
    Blau wäre ja mit Vorsatz und somit eine höhere Buße oder?
    Mit freundlichen Grüßen
    Nick

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 10:55

      Hallo Nick W,

      uns ist nicht ganz klar, was Sie mit „schlimmer“ meinen. Der Vorsatz einer Person hat indes nichts mit der Farbe der Beleuchtung zu tun.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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