Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Marcel 12. Januar 2017, 17:37

    wie siehts aus, wenn ich in der Probezeit einen Unfall durch Vorfahrtsnehmung , einmal innerhalb der Ortschaft geblitzt mit 25 über erlaubten Tempo und zweimal mit Kannabis am steuer ewischt worden bin

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:41

      Hallo Marcel,

      die von Ihnen genannten Verstöße sind als sogenannte A-Verstöße zu qualifizieren. Bereits der zweite A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sara 11. Januar 2017, 21:59

    wie sieht es bei 2. a Verstöße und ein b Verstoß aus ?

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:28

      Hallo Sara,

      begehen Sie einen weiteren A- oder B-Verstoß, wird Ihnen die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simon B. 11. Januar 2017, 13:42

    Hallo, ich bin während der probezeit zu dicht aufgefahren und habe meinen Führerschein für einen Monat abgegeben und an einem Aufbau Seminar teil nehmen müssen.
    Dazu kam eine probezeit Verlängerung auf 4 Jahre und 3 pkt.
    In der verlängerten probezeit wurde ich 2x geblitzt mit unter 21km/h
    Ein mal auf der Autobahn und ein mal innerorts

    Nun wurde ich angezeigt wegen Nötigung im Straßenverkehr und soll meinen Führerschein wieder für einen Monat abgeben und 1500€ Strafe zahlen.
    Muss ich damit rechnen das mit der Führerschein ganz weg genommen wird?

    Dazu muss ich sagen das die Anzeige nicht gerechtfertigt ist.
    Ich habe eine Zeugin die mit mir im Fahrzeug saß und für mich ausgesagt hat.

    Mfg
    Simon

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:30

      Hallo Simon,

      Sie müssen mit einer Verwarnung und einer Anregung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, die Teilnahme ist allerdings freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Didi 10. Januar 2017, 14:42

    Hallo,
    Ich wollte mal fragen wie dass aussieht, ich hatte vor kurzem einen Autounfall bin noch in der Probezeit es gibt keinen Personenschaden lediglich Materialschaden. Ich habe keine Verkehrsregeln missachtet, nur ich habe das entgegen kommende Fahrzeug durch ein Parkenden PKW nicht gesehen und somit kam es zu dem Unfall.
    Was kommt jetzt auf mich zu ?
    Dankeschön im vor raus LG

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 10:38

      Hallo Didi,

      das kommt darauf an, als was Ihnen das Übersehen des entgegenkommenden Pkw ausgelegt wird. Sollte dies eine Missachtung der Vorfahrt darstellen, würde sich Ihre Probezeit verlängern und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Diana 10. Januar 2017, 0:57

    Folgende Situation:

    Ich habe bei regennasser Fahrbahn ( und Blätter ) in einer Kurve gebremst dabei ist mein Auto ausgebrochen hat sich gedreht und ist auf der anderen Seite in die Leitplanke! War mit ca. 50 km/h unterwegs wo 70 km/h erlaubt sind.

    Mit welchen Folgen kann ich rechnen ?
    Bin in der Probezeit .

    Vielen Dank im Voraus :)

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:45

      Hallo Diana,

      sofern Sie einen Unfall nicht zu verschulden haben und auch gegen keine der geltenden Straßenverkehrsregeln verstoßen haben, sollten Sie keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hüseyin K. 9. Januar 2017, 0:30

    Hallo Bußgeld-Team.
    Ich bin in der Probezeit.
    Habe einem Streifenwagen der sich im Kreisverkehr befand die Vorfahrt genommen.
    Es kam nicht zu einem Unfall trotzdem habe ich 100€ Bußgeld und 1 Punkt bekommen.
    Habe jedoch meinen Anwalt eingeschaltet und waren halt vor Gericht.
    Bevor diese Anzeige rechtskräftig wurde bin ich außerorts mit 55 km/h zu schnell gelasert worden. War auch vor Gericht. 2 Punkte 240€ Bußgeld. 1 Monat Fahrverbot.
    Auf jeden Fall wurde die 2. Anzeige vor der ersten rechtskräftig und ich habe ein Aufbauseminar absolviert. Kurz danach wurde die erste Anzeige rechtskräftig. Womit muss ich jetzt rechnen?
    Der Aufbauseminar-Leiter meint ich muss definitiv keine MPU machen. Mein Anwalt hingegen mein ich muss eine MPU machen. Würde mich auf eine positive Rückmeldung freuen.
    Mfg Hüseyin K.

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:06

      Hallo Hüseyin K.,
      normalerweise handelt es sich bei der zweiten Anzeige auch um den zweiten A-Verstoß in der Probezeit. Dieser ist mit einer Verwarnung und der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung verbunden. Eine MPU sollte normalerweise nicht auf Sie zukommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jan 7. Januar 2017, 15:10

    Bin vor kurzem zu schnell gefahren, 44km/h außerorts. Führerschein ist auch schon weg für ein monat, bzw hab ihn bald wieder. Bin in der Probezeit (Oktober) geblitzt worden, Dezember wäre ich raus, sprich jetzt schon. Nun zu meiner Frage, wird meine Probezeit wieder verlängert, auch wenn ich schon eine Verlängerung + Aufbauseminar hatte? Oder bin ich JETZT schon draußen? Den Brief für eine Verkehrspsychologische Beratung hab ich heute erst bekommen. Aus dem werde ich aber nicht schlauer.

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:16

      Hallo Jan,
      die Probezeit kann normalerweise nur einmal verlängert werden. Nach dem zweiten A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Dieser Empfehlung müssen Sie jedoch nicht nachkommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mazlum 7. Januar 2017, 5:50

    ICh bin über rot gefahren und hab einen Bußgeldbescheid bekommen von 90€ mit Zulagen und verfahrenskostwn 118€ jedoch stand nIX von einem Punkt oder sonstigen Maßnahmen ich bin noch in der Probe zeit
    Wars das wenn ich das bezahle oder kommt noch etwas auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:55

      Hallo Mazlum,
      das Überfahren einer roten Ampel (unter einer Sekunde) wird gemäß Bußgeldkatalog mit 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Es handelt sich zudem um einen A-Verstoß, weshalb Sie damit rechnen müssen, dass Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird und Sie außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Auch wenn Sie nun das veranschlagte Bußgeld zahlen, wird normalerweise noch ein weiteres Schreiben auf Sie zukommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 5. Januar 2017, 16:50

    Mein Sohn ist im Dezember zu schnell gefahren 128 im 80er Bereich . Ich als Halter habe nun den Anhörungsbogen erhalten.
    Die Probezeit läuft Mitte Februar aus. Ist das Datum der Verstosses oder das Datum des Bußgeldbescheides bedeutend ob die Probezeit verlängert wird ? Das könnte nämlich sein bis er einen Bußgeldbescheid erhält die Probezeit vorbei ist.
    Danke

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:39

      Hallo Peter,

      bezüglich einer möglichen Verlängerung gilt immer der Zeitpunkt, an dem die Tat begangen wurde. Die generelle Verjährungsfrist für die Sanktionen endet drei Monate nach Erhalt des Anhörungsbogens, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jasmin 5. Januar 2017, 13:12

    Hallo,
    Ich wurde in meiner Probezeit mit über 21 km/h geblizt und deswegen musste ich dann ein aufbauseminar machen. Dazu kam dann die verlängerte Probezeit.
    Danach wurde ich einmal angehalten wegen Handy am Steuer und danach einmal wegen Alkohol. Daraufhin musste ich das besondere Aufbauseminar machen, ein Monat Fahrverbot, eine Verwarnung und eine Ermahnung bekommen.Nun wurde ich letztens wieder geblizt aber nur mit 11 km/h zu viel dies ist ja dann nur Verwarnung, den Brief hab ich auch schon erhalten. Muss ich noch was befürchten wenn ich die Verwarnung bezahlt habe?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:19

      Hallo Jasmin,

      mit Zahlung des Verwarngelds ist der letztgenannte Fall abgeschlossen. Diesbezüglich müssen Sie nichts weiter befürchten. Sie sollten jedoch aufpassen: Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß in der Probezeit, wird Ihnen der Führerschein entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Smitti1976 3. Januar 2017, 7:35

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit und bin bei einer algemeinen Verkehrskontrolle auf THC positiv getestet worden. Die Polizei sagte mir schon, das ich 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt und 500 € Strafe zahlen muss. Sehe ich ein und stelle mich der Schuld. Meine Frage aber, kommt da noch was, oder war es das dann? Und kann ich das mit der Abgabe beschleunigen? Kann ich die Bußgeldstelle anrufen/anschreiben, ob man den Prozess beschleunigen kann?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 10:58

      Hallo,

      mögliche weitere Konsequenzen sollten in dem Bußgeldbescheid stehen, den Sie erhalten werden. Beschleunigen lässt sich der Vorgang in der Regel nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Katharina 29. Dezember 2016, 22:13

    Hallo,
    ich habe seit ca. 2 Monaten meinen Führerschein, bin somit in der Probezeit, heute wurde ich geblitzt, als ich bei rot über die Ampel fuhr. Die Ampel schaltete auf rot und gefühlt ein Augenzwinkern später fuhr ich rüber.
    Was erwartet mich jetzt :( ?

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 9:49

      Hallo Katharina,
      wenn es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß handelte, die Ampel also kürzer als eine Sekunde rot war, kommen 90 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Stand sie bereits länger auf Rot, müssen Sie mit 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Da Sie sich außerdem noch in der Probezeit befinden und mit dem Überfahren der roten Ampel einen A-Verstoß begangen haben, kommen eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars hinzu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Victor 21. Dezember 2016, 2:27

    Hallo, ich bin vor etwa 1 Jahr über eine rote Ampel gefahren, die länger als eine Sekunde rot war. Die Polizei hat mich daraufhin angehalten Die Konsequenzen waren einmal das absolvieren eines Aufbauseminars, 1 Punkt, verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und Bußgeld von 130 Euro. Vor 2 Wochen bin ich leider wieder über eine rote Ampel gefahren, die jedoch unter 1 Sekunde rot war.
    Zudem war ich am Handy und unangeschnallt. Es war eine Blitzerampel, wie ich auf dem Rückweg festgestellt habe. Jedoch kam kein roter Blitz oder sonstiges. Ich hoffe natürlich das die Blitzerampel aus irgendeinem Grund nicht funktioniert hat, aber ich befürchte das es ein Schwarzlichtblitzer war.Ich habe keine Personen gefährdet und danach auch keinen Unfall verursacht. Wenn es so wäre mit dem Schwarzlichtblitzer, dann wäre es wie gesagt : Rote Ampel überfahren unter 1 Sekunde, Handy am Steuer und unangeschnallt. Worauf kann ich mich einstellen ?
    Vielen Dank im Voraus !

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:18

      Hallo Victor,

      Ihr zweiter Rotlichtverstoß gilt als A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. In der Regel hat dies eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Das Handy am Steuer sowie die Tatsache, dass Sie nicht angeschnallt waren, gelten jeweils als B-Verstoß. Zusammen können die beiden B-Verstöße als ein A-Verstoß gewertet werden. Als Konsequenz kann es passieren, dass Ihnen der Fahrerlaubnisentzug droht.

      Für die Verkehrsverstöße an sich müssen Sie im Regelfall mit Folgendem rechnen:
      – Rotlichtverstoß: 90 Euro, 1 Punkt
      – Handy am Steuer: 60 Euro, 1 Punkt
      – Fahren ohne Sicherheitsgurt: 30 Euro

      Für Genaueres sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden oder den Bußgeldbescheid abwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • angela 20. Dezember 2016, 21:12

    Hallo, mein mann hatte schon ganz zu anfang ein aufbauseminar, dann 1 monat fahrverbot , dann ein anraten zu so nen verkehrspsychologischen seminar( mit dem hinweis das wenn innerhalb eines jahres noch was kommt der führerschein entzogen wird) ….. nu wurde er geblitzt wir wissen nicht genau wie viel ( schätzen 21- 30 kmh zuviel )

    das jahr von dem hinweis ist aber abgelaufen, droht jetzt der führerschein entzug ? oder ein erneutees aufbauseminar

    ( der führerschein besteht 5 jahr am 7.2.2017 solange geht auch noch die probezeit !)

    danke für die hilfe, mfg

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:35

      Hallo angela,

      hat Ihr Mann einen erneuten A-Verstoß in der Probezeitverlängerung begangen, muss er mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Die Details können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen oder Sie wenden sich an die zuständige Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bigggi 20. Dezember 2016, 18:21

    ich habe in der probezeit jemandem im kreis verkehr die vorfahrt genommen und er hatt die polizei gerufen .
    es ist kein schaden entstanden weil sich unsere autos nicht Berührt haben ich habe die vorfahrts misachtung natürlich zugegeben obwohl ich sagen muss das der sehr alte herr warscheinlich mit mehr als 40 kmh in den kreisel gebrättert sein muss weil als ich anfing einzufahren aus dem stand er noch nicht im kreis verkehr war .
    ist auch egall meine frage was bedeutet das führ mich an strafe kan mir der führerschein entzogen werden

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:03

      Hallo Bigggi,
      der Bußgeldkatalog sieht für die Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor. Zudem handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der dazu führt, dass sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahr verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • simone 19. Dezember 2016, 17:01

    Hallo, mein sohn wurde gestern angehalten wegen rückleuchten am moped die wohl falsch sind. Das moped wurde sichergestellt da die polizisten vermuten das es frisiert ist. Dies ist nicht der fall das moped läuft wohl serienmäßig schneller als 45 km/h und kommt heut abend auf den prüfstand. Meine Frage hat dies auswirkungen auf seine bf17
    fahrerlaubnis bzw was passiert wenn das moped schneller als 45 km/h läuft und nachweislich nichts getunt wurde.

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:30

      Hallo Simone,
      im schlimmsten Fall könnte man Ihrem Sohn Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwerfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pascal 19. Dezember 2016, 16:51

    Hallo ..
    Ich habe trotz guter Aufklärung eine Frage ..
    Ich bin auf der Autobahn in einer 120 Zone mit 159 geblitzt worden und bin noch in der Probezeit ..
    Was kommt auf mich zu …?
    Mit freundlichen Grüßen
    Pascal

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:31

      Hallo Pascal,
      der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt vor. Zudem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 16. Dezember 2016, 23:11

    Hallo liebes Bußgeld-Team,

    Ich habe es heute geschafft bei erlaubten 120,
    Mit 170/175 kmh geblitzt zu werden :(
    Ich bin in der Probezeit habe meinen Führerschein 3monate & mir noch nichts zu schulden kommen lassen (außer am ersten Tag meines Besitzes, Falschgeparkt)

    Jetzt bete ich inständig das ich mein lappen nicht abgeben muss, was aber wohl unwahrscheinlich ist, dass ich ihn behalte, oder?
    + gibt es die möglichkeit das ich angebe, dass jemamd anders gefahren ist & er die schuld auf sich nimmt? (Aufm Blitzerfoto bin ich drauf) geht sowas überhaupt??

    Liebe Grüße & vielen dank für ihre zeit
    -Marcel

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:04

      Hallo Marcel,

      den Führerschein abgeben müssen Sie nur, wenn Sie bereits einen A-Verstoß begangen haben und die Probezeit entsprechend um zwei Jahre verlängert wurde. Ansonsten erwartet Sie das jetzt, inklusive der Sanktion für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie können immer eine Aussage verweigern, Falschaussagen sind jedoch eine Straftat. Davon sollten Sie absehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 15. Dezember 2016, 17:00

    Hallo. Ich habe bereits an einem Aufbauseminar wegen einem A- Verstoß teilgenommen. Nun wurde ich in der verlängerten Probe Zeit 2 x geblitzt und einmal wegen Handy am Steuer erwischt. Der Polizist sagte mir bereits, dass ich einen Punkt bekomme, hat das nun auch Auswirkungen auf meine Fahrerlaubnis?:(

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:19

      Hallo Anna,

      handelt es sich bei einem der Geschwindigkeitsverstöße um einen weiteren A-Verstoß, ist es durchaus möglich, dass Sie die Fahrerlaubnis abgeben müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vitja 15. Dezember 2016, 12:28

    Hallo ich bin auch noch in der Probezeit und wollte fragen was jetzt passiert ich wurde vor einiger zeit mit 7 km/h geblizt dann kam eine Verwarnung mit Bußgeld jetzt wurde ich wahrscheinlich nochmal 2 bis 4 mal geblitz war aber immer unter 20 km/h was bekomme ich jetzt und wenn ich jetzt ein Rechtsanwalt dazu schallte wird er mir nur das Bußgeld ersparen oder auch die strafen wie Fahrerlaubnis entzogen usw
    MFG M

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:15

      Hallo Vitja,

      es handelt sich hierbei zwar in der Regel nur um B-Verstöße, durch die Häufigkeit der Verstöße ist eine härtere Beurteilung und Sanktionierung jedoch möglich. Ein Anwalt kann Ihnen keine Bußgelder ersparen und Fahrverbote auch nur dann, wenn Sie einen guten Grund dafür vorweisen können, wieso Sie die Fahrerlaubnis nicht verlieren können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ali 14. Dezember 2016, 19:18

    Hallo, habe letzte Woche an einer Tankstelle eine schlägerei gehabt und der Polizist meint zu mir das mir die Fahrerlaubnis für 2 Jahre entzogen wird weil ich in der Probezeit bin.

    Stimmt das ?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 9:52

      Hallo Ali,

      in der Regel hat eine Schlägerei nichts mit dem eventuellen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis zu tun. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Roman 14. Dezember 2016, 16:44

    Hallo,
    mir wurde ein Fahrverbot von ein Monat (Geschwindigkeitsüberschreitung) auferlegt. Wahrscheinlich muss ich auch noch ein Aufbauseminar machen.
    Habe bis jetzt nur den Bußgeldbescheid erhalten und nicht Post wegen dem Aufbauseminar. Wenn ich den Führerschein jetzt für ein Monat abgebe, erhalte ich ihn erst nach dem Aufbauseminar wieder? Das könnte dann doch auch länger dauern als 1 Monat.

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:26

      Hallo Roman,

      im Regelfall sollten Sie Ihren Führerschein nach dem einen Monat Fahrverbot wieder bekommen. Das Aufbauseminar zählt nicht zu den Strafen für den Geschwindigkeitsverstoß an sich, sondern gilt als Probezeit-Maßnahme und kann deshalb auch separat verhängt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stella 14. Dezember 2016, 10:30

    Guten Tag,
    Ich wurde heute vermutlich mit 150 km/h auf der Autobahn in einer 120ger Zone geblitzt.
    Mit was habe ich zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:19

      Hallo Stella,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 30 km/h hat in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bahram 14. Dezember 2016, 9:28

    Hallo,

    Bin in der 30er Zone gefahren und von rechts wollte jemand einbiegen, ich bin aber schon so nah gewesen, dass ich nicht mehr bremsen musste meiner Meinung nach. Es kam nicht zum Unfall, nur ein Hupen von der anderen Seite, was meiner Meinung nach unangebracht war. Sind solche Meinungsverschiedenheiten, wenn kein Unfall passiert, im nachhinein ahndbar ??

    MfG

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:23

      Hallo Bahram,

      wenn ich das richtig verstanden habe, dann hätte der andere Autofahrer eigentlich Vorfahrt gehabt, die Sie ihm genommen haben. Inwiefern dies Konsequenzen nach sich ziehen kann, obwohl es nicht zu einem Unfall kam, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mikail 14. Dezember 2016, 0:55

    Hallo,

    Und zwar wurde ich heute mit 20km/h zu viel geblitzt + ich hatte mein Handy am Steuer.
    Meine Frage ist es nun ob ich mein Führerschein abgeben muss und in das Aufbau Seminar muss ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Mikail

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:36

      Hallo Mikail,

      für das Handy am Steuer müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Mit 20 km/h zu viel droht Ihnen ein Bußgeld vom 30-35 Euro. Da Sie sich in der Probezeit befinden gilt das Handy am Steuer als B-Verstoß und die Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß. Probezeit-Maßnahmen greifen jedoch im Regelfall erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h. Dies liegt aber auch im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis F. 13. Dezember 2016, 23:22

    Guten Abend,

    Vor ca. 1-2 Monaten hab mich meinen erstes „Knöllchen“ wegen Parken ohne Parkscheibe bekommen. Alles gut hab ich bezahlt. Nur heute wurde ich fast abgeschleppt weil ich falsch geparkt habe. Der Ordnungsbeamte sagte ich bekomme ein Verwarngeld von 35€ + die anderen Kosten. Habe ich jetzt zwei B-Verstöße begangen wegen den ersten Strafzettel oder bin ich nochmal davon gekommen?

    MfG!

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:38

      Hallo Dennis,

      wenn Sie ein Verwarngeld bekommen haben, wurde für den Verstoß kein Bußgeldverfahren eröffnet. In der Regel gilt dies dann auch nicht als B-Verstoß.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ann-Kathrin 13. Dezember 2016, 17:13

    hey,

    ich habe schon probezeitverlängerung bekommen und befinde mich noch in dieser.
    ich habe ein kleines großes problem… wurde geblitzt und jetzt kam die empfehlung zur verkehrspsychologischen beratung… alles schön und gut. lappen nicht weg . dadrin steht wenn in den nächsten zwei wochen was vorfällt droht führerscheinentzug.
    Nun wurde ich eine woche bevor ich das schreiben bekam wieder geblitzt mit 27 kmh zu schnell.
    zählt das jetzt dazu das in den zwei wochen nichts passieren darf un dmein lappen ist weg ? weil das ist ja vor dem jetzigen schreiben vorgefallen und nicht jetzt .

    und meine zweite frage.. ist ein führerscheinentzug zeitlich begrenzt oder muss ich den kompletten führerschein neu machen mit unterricht, prüfungen und allem ?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:52

      Hallo Ann-Kathrin,
      grundsätzlich folgt nach dem 3. A-Verstoß der Entzug der Fahrerlaubnis. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens 6 Monate andauert. Etwa 3 Monate vor Ablauf der Sperre kann der Führerschein erneut beantragt werden. Wird der Antrag bewilligt, müssen Sie den Führerschein noch einmal absolvieren (inkl. Fahrschule und Prüfung).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Balthasar E. 10. Dezember 2016, 5:02

    Liebes Team von Bussgeld Info,

    ich bin bereits in der verlängerten Probezeit und habe einen Unfall gebaut unter alkoholeinfluss (0,3 pro mille). Habe lediglich einen poller gestreift. Es gab keine Verletzten und es waren auch keine anderen Verkehrsteilnehmer involviert. Mit was muss ich nun rechnen?

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:39

      Hallo Balthasar,

      in der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze, was bedeutet, dass Sie in dieser Zeit beim Autofahren gar keinen Alkohol im Blut haben dürfen. Von daher erwarten Sie wahrscheinlich 250 Euro Bußgeld, ein Punkt, die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ob Sie den Straßenverkehr zusätzlich gefährdet haben, hängt von den konkreten Situation des Unfalls ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Niki 9. Dezember 2016, 16:54

    Hallo, ich bin über einen Zebrastreifen gefahren wo jemand drüber gehen wollte… dies was jedoch nicht öffentlich das er drüber gehen wollte und deshalb bin ich drüber gefahren.. darauf hin wurde ich angezeigt.. ich bin noch in der Probezeit. Was habe ich zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 12:35

      Hallo Niki,

      wenn Sie dabei niemanden gefährdet und auch keinen Unfall verursacht haben, dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt rechnen. Außerdem wird üblicherweise die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie werden dazu aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben wollen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Matthias 8. Dezember 2016, 19:45

    Hallo zusammen

    Ich habe in der Probezeit einen A Verstoß gemacht 22 km/h zu schnell

    In der verlängerten Probezeit habe ich einen Unfall bei Glätte mit Sommerreifen gebaut, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu schädigen.
    Der Unfall ereignete sich auf der Fahrt zum geplanten Reifenwechsel.

    Bußgeldbescheid von 120 € Plus 1 Punkt liegt vor.

    Meine Frage was kann man dagegen tun bzw. Was für Konsequenzen hat es und ist es ein A oder B Verstoß

    Vielen Dank im Voraus

    Matthias

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:04

      Hallo Matthias,

      wird der Unfall als B-Verstoß gewertet, kommen Sie mit den normalen Sanktionen davon. Wird die Tat jedoch als A-Verstoß angesehen, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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