Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Toni 5. November 2016, 2:25

    Hallo,
    Ich bin gegen 1 Uhr morgens an einer Kreuzung über eine rote ampel gefahren! Diese war schon länger rot. Außerdem habe ich eine verlängerte Probezeit. Es war eine Kamera da die aber nicht geblitzt hat. Kommt etwas auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 11:09

      Hallo Toni,

      bei zwei A-Verstößen erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme hierbei ist freiwillig. Kommt es jedoch zu einem weiteren Verstoß innerhalb der Probezeit, ist der Führerschein in Gefahr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 31. Oktober 2016, 20:32

    Liebes Bußgeld-Info Team,

    meine Frage ist, ab wann eine Gefährdung vorliegt?
    Ich selbst bin über eine Ampel gefahren, die 0,64 Sekunden rot war und mich würde interessieren, ob mir ein Fahrverbot erteilt wird bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Gefährdung vorliegt, die mich den Führerschein kosten würden.

    Vielen Dank und Grüße
    Daniel

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:02

      Hallo Daniel,
      von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit prophezeien kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann. Hierbei haben die Beamten einen gewissen Ermessungsspielraum.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aline 31. Oktober 2016, 20:05

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    heute Abend bin ich an eine sehr grosse Kreuzung an die Ampel herangefahren. Die Ampeln für die Spur gerade aus und um nach links abzubiegen leuchteten rot, ich ordnete mich ein um links abzufahren. Als die Ampel auf grün schaltetet fuhr ich los. Es hupte jemand, was ich dem zuordnete, dass der Fahrer hinter mir nicht los fuhr. Dann wurde mir aber klar, dass ich die Einzige in den 2 linksabbieger Spuren war, die überhaupt die Ampel überfuhr. Nun ja. Jetzt denk ich, dass das Hupen mir galt und ich über rot gefahren bin, währedn die grüne Ampel für die Geradeausfahrer war…ich bin nicht geblitzt worden, aber inzwischen sind ja ziemlich überall Kameras. Die Rotphase war schon ziemlich lang und auch bei der linksabbieger Spur kurz danach vorbei, was ich genaustens mitverfolgen konnte, da ich ein paar Meter weiter vor der nächsten roten Ampel zum stehen kam und dann die anderen Autos losfuhren. Was erwartet mich da?

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:25

      Hallo Aline,
      nach Ihrer Aussage liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Dieser wird in der Regel mit einem Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jake 30. Oktober 2016, 23:19

    Liebes Info-Team.

    In Frankfurt war ich auf mittlere Spur – Ampel gruen-. Ich bemerkte zuspaet die Einfahrt fuer Autobahn, schaute kurz hinten und wechselte die Spur nach links. Hier merkte ich die Abbiege Ampel ist rot und bremste sofort. Ich bin stehen geblieben wurde aber zwei mal geblitzt. Was heisst das fuer mich?
    Vielen Dank fuer Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:18

      Hallo Jake,

      wenn Sie die Ampel nicht überfahren haben, sondern lediglich die Haltelinie, kommt in der Regel nur ein geringes Verwarngeld auf Sie zu. Dass Sie nicht über die Kreuzung gefahren sind, wird auf dem zweiten Blitzerfoto zu sehen sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Marius 1. November 2016, 21:21

        Hallo Liebes Info Team,

        bin an einer Ampelblitz anlage zugefahren
        hab eine niessattacke bekommen das Letzte was ich gesehen habe ist das die Ampel gelb war bin rübergefahren und wurde geblitz habe sofort vollbremsung
        gemacht und bin hinter der Haltelienen drübergefahren und stehengeblieben dann hat es ein 2 mal geblitz habe dann den rückwertsgang eingelegt und bin rückwerts gefahren bis hinter der Ampel wurde noch mal 2 mal geblitz was habe ich zu erwarten?

        • bussgeld-info.de 3. November 2016, 11:06

          Hallo Marius,

          haben Sie die Ampel nicht überfahren, dafür aber die Haltelinie, müssen Sie im Regelfall mit einem Verwarngeld rechnen. Dies ist durch das zweite Blitzerfoto nachweisbar.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simon B 29. Oktober 2016, 19:10

    Hallo,
    Ich bin soeben an der Kreuzung über eine rote Ampel gefahren. Das umspringen auf Rot habe ich dabei nicht bemerkt da der Fahrer vor mir ohne Probleme entspannt über Grün gefahren ist. Als ich die Kreuzung zur Hälfte überquerte stoppte ich für einen Moment da die Fahrer der linken Seite losfuhren, diese blieben darauf kurz stehen. Dann wurde ich im Stehen geblitzt. Wird dies als Gefährdung angesehen ?. Welche Konsequenzen kann ich hierfür erwarten?
    Ich würde mich über eine baldige Rückmeldung freuen.

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:55

      Hallo Simon,

      das Überfahren einer roten Ampel kann unterschiedliche Konsequenzen haben, je nachdem, wie lange die Ampel schon rot war. Wenn diese nicht länger als eine Sekunde rot gezeigt hat, sind in der Regel ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Das Stehenbleiben kann in der Tat als Gefährdung angesehen werden. Dann könnte eine höhere Strafe auf Sie zukommen. Warten Sie dazu den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ute 28. Oktober 2016, 5:04

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    ich wurde an einer Ampel 2 geblitzt, obwohl ich stehen geblieben bin. Ich bin nur ohne Gas zu geben langsam etwas über die Linie gerollt, weil das Auto hinter mir für meinen Geschmack zu dicht dran war. Kann ich hier Widerspruch einlegen?

    Beste Grüße, Ute K.

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:36

      Hallo Ute,

      ob Sie in Ihrem speziellen Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben können, kann Ihnen nur ein geeigneter Verkehrsanwalt sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ute 3. November 2016, 21:27

        Danke, dann wart ich mal auf den Bescheid

  • Sarah 21. Oktober 2016, 16:40

    Hallo, ich habe heute ein Anhörungsbogen erhalten hier wird der §37 Abs. 2,§49 StVO, §24 StVG, 132 BKat genannt. Muss ich den Bogen ausfüllen und damit rechnen das im Bußgeldbescheid ein anderer Tatvorwurf stehen kann? z.B. 132.3? Muss ich mein Führerschein für ein Monat abgeben? Danke und Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 11:43

      Hallo Sarah,

      Sie sind nur dazu verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person auszufüllen, müssen aber keine Angaben zur Sache machen. Wenn im Anhörungsbogen die Nummer 132 steht, dann ist in der Regel auch davon auszugehen, dass dieser Tatvorwurf auch im Bußgeldbescheid drin steht. Für diese Tat ist kein Fahrverbot vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tanja 21. Oktober 2016, 0:04

    Hallo,

    heute morgen bin ich wohl über eine rote Ampel gefahren. Es war orange und ich dachte ich schaffe es noch, ich ahne mehr das es rot war, hab es nicht mal aus den Augenwinkel gesehen
    Kann also eigendlich nicht länger als eine sec. rot gewesen sein. Nun lese ich immer wieder das man zwei mal geblitzt worden ist, bei mir hat es nur einmal geblitzt. könnte das ein Mobiler Bliter gewesen sein? Die Polizei hab ich nirgends gedehen ??

    Danke schon mal für eine Antwort

    Tanja

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 10:20

      Hallo Tanja,

      es ist möglich, dass der zweite Blitzer erst ausgelöst wurde, als Sie bereits an der Ampel vorbeigefahren sind und dies nicht mehr gesehen haben. Wenn Sie keine Polizei gesehen haben, kann es sich auch um einen fest installierten Ampelblitzer gehandelt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 18. Oktober 2016, 21:15

    Hallo, folgendes ist mir heute in der Innenstadt von Düsseldorf passiert. An einer Kreuzung mit hohem Verkehraufkommen bin ich bei grün in den Kreuzungsbereich gefahren bin dann aber hinter der Ampel stehengeblieben weils vor mir nicht mehr weiterging . Als es dann vor mir weiterging bin ich gefahren. Gleichzeitig sind die die anderen Verkehrsteilnehmer von rechts auch losgefahren da diese mittlerweile grün hatten….nun wurde ich 2mal geblitzt weil die Ampel die ich bei grün überfuhr jetzt rot war. Wenn ich stehengeblieben wäre hätte es ein Chaos gegeben….was nun ? Einrn Rechtsanwalt einschalten?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 10:42

      Hallo Michael,

      bekommen Sie einen Bußgeldbescheid wegen einem Rotlichtverstoß, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Unter Umständen ist es ratsam, sich dabei von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ertugrul 13. Oktober 2016, 1:15

    Hallo genau vor einer Stunde wurde ich bei rot geblitzt und das kurz vor grün bin noch in der Probezeit also eigentlich schon über 1.5 Jahr hatte ich Stand an der Haltelinie und dabei habe ich den Motor abgesaugt und wurde dabei geblitzt welche Voraussetzungen stehen auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 8:54

      Hallo Ertugrul,

      bei der Strafe für einen Rotlichtverstoß kommt es vor allem darauf an, ob die Rotphase schon länger als eine Sekunde war. Ist dies bei Ihnen der Fall, dann sollten Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß außerdem als A-Verstoß. Haben Sie sich vorher noch nichts zu Schulden kommen lassen, müssen Sie mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar als Probezeit-Maßnahmen rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel 8. Oktober 2016, 16:09

    Hallo,
    ein Kumpel wurde in Neubrandenburg auf dem Ring geblitzt. Jetzt kommts, Er ist mit überhöhter Geschwindigkeit, bei Rot und nicht Angeschnallt gewesen. Er hat auch prompt 3 Bußgeldbescheide auf dieses 1 Foto bekommen. War da nicht mal was, daß man auf dieses Foto hin nur für eines der 3 Vergehen bestraft werden kann? Wäre mal interessant zu erfahren.

    Gruß Daniel

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 9:15

      Hallo Daniel,

      die Tat kann sowohl als Tateinheit als auch Tatmehrheit gewertet werden. Das liegt allerdings im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mark 2. Oktober 2016, 4:35

    Hallo ,
    Leider wurd mein Kumpel vorhin geblitzt bei Rotlicht .

    Allerdings haben wir die Kreuzung nicht überquert.
    Wir standen bereits bei rot . Aber es kam beim warten zur Verwirrung und dachte die Fußgängerampel wäre sein ampel . So fuhr er kurz los und hielt sofort an . Er wurd 2x geblitzt . Er stand innerhalb der fußgängerlinie . Es war nachts . Alle Gefährdungen sind ausgeschlossen .es war keiner da . Ist es ein Rotlichverstoß oder Haltelinie Verwarnungsgeld ?

    Schönen abend noch

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 13:32

      Hallo Mark,
      da es zweimal geblitzt hat, handelt es sich in der Regel um einen Rotlichtverstoß. Beim einfachen Überfahren der Haltelinie wird normalerweise nur einmal geblitzt oder gar nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Taha-Shd 29. September 2016, 12:00

    Vielen Dank für Ihre Antwort,
    Allerdings habe ich gelesen dass der neu Blitzer nur einmal blitzt…(es war diese neue Runde Blitzersaüle)..
    Wie wird in diesem Fall erfasst, dass mein Auto gestopt habe und nicht weiter gefahren bin.

    Vielen Dank nochmal und viele Grüße

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:38

      Hallo Taha-Shd,
      wenn Sie lediglich über die Haltelinie und nicht über die rote Ampel gefahren sind, registriert der Blitzer dies in der Regel, da Sie vor dem zu messenden Bereich an der Ampel angehalten haben. Meist lösen sogenannte „Ampelblitzer“ zweimal aus. Da es bei Ihnen nur einmal geblitzt hat, wird der Blitzer dies wohl als einen Haltelinienverstoß angesehen haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Taha Sh-d 28. September 2016, 13:57

    Sehr geehrte Damen und Herren, heute bin ich durch eine Blitzersäule in Berlin rote Ampel geblitzt, trotz dass ich gehalten habe . Allerdings circa 2m nach dem haltlienie (Fußgängerbereich).

    Es hat nur einmal geblitzt und ich habe gemerkt, dass noch 1 Auto wie ich die Haltlinie auch überfahren hat aber ich war vorne.

    1- Es wäre sehr nett wenn Sie mir mitteilen könnten, was vermutlich passieren könnten

    2- Meine zweite frage: ich habe meinen Führerschein erst vor circa 10 monaten bekommen. Allerdings als Umschreibung von einem ausländlichen Führerschein vom 2010. Nach Bestehen der Fahrprüfung hat der Prüfer mir mitgeteilt , dass für mich keine Probezeit besteht… Stimmt das…??

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:08

      Hallo Taha Sh-d,

      es handelt sich bei Ihnen vermutlich um einen sogenannten Haltelinienverstoß. Dieser wird üblicherweise mit 10 Euro geahndet, wenn dabei keine Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, gefährdet wurden.

      Die Probezeit bleibt bei einer Umschreibung bestehen, wenn der Erwerb des ausländischen Führerscheins noch nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Es wird dann eine Restprobezeit errechnet. Besaßen Sie Ihren Führerschein bereits länger als 2 Jahre, müssen Sie keine deutsche Probezeit mehr absolvieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frau Peter 27. September 2016, 17:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin kuerzlich ueber eine Ampel gefahren mit 0.89 Sek. Rotzeit. Das bedeutet normalerweise 1 Punkt und 90€ Bussgeld. Nun habe ich vor einigen Wochen eine Geschwindigkeitsuebertretung von 27 km/h ausserhalb der Ortschaft begangen. Da ich vor mehr als 12 Monaten (gemessen am Tag der Begehung und nicht am Tag der Rechtskraeftigkeit) eine aehnliche Geschwindigkeitsuebertretung (30 km/h ausserhalb der Ortschaft) begangen habe, wurde ein Fahrvebot von einem Monat (zusaetzlich zum Bussgeld und 1 Punkt) verhaengt. Lt. meinem Verstaendnis sollte der Tag der Begehung (>12 Monate) und nicht der Tag der Rechtskraeftigkeit (<12 Monate) ausschlaggebend sein, deshalb habe ich gegen das Fahrverbot Widerspruch eingereicht habe. Seitdem warte ich auf einen Bescheid des Amtsgerichts. Hier nun meine Frage: koennte eine Ablehnung meines Widerspruchs bzw. eine Bestaetigung des Fahrverbots von 1 Monat Folgen fuer das neue Vergehen (Uberschreitung der roten Ampel) haben? Genauer: besteht ein Risiko, dass sich das Fahrverbot auf 3 Monate verlaengern koennte?

    Herzlichen Dank fuer Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:15

      Hallo Frau Peter,
      in der Regel haben Sie eine solche Addition nicht zu befürchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Waldemr D. 26. September 2016, 10:45

    Guten Tag
    ich stand gestern an einer Ampel als ich bemerkte das von hinten ein Rettungswagen mit Blaulicht angerast kam da ich im weg stand schlug ich nach rechts ein und überfuhr dabei die halte Linie dabei wurde ich zweimal geblitzt mot was muss ich rechen

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 11:01

      Hallo Waldemar,

      in der Regel sollten Sie für diesen Verstoß kein Bußgeld zahlen müssen, da Sie aus einer Notsituation die Haltelinie überfahren haben. Auf den Bildern sollte zu sehen sein, dass Sie die Kreuzung nicht überfahren haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Selly 20. September 2016, 19:19

    Hallo!

    Ich bin heute leider geblitzt worden. Ich habe gesehen wie die Ampel von gelb auf rot übergesprungen ist und habe noch bremsen können. Da ich jedoch die Ampel nicht mehr wirklich im Blick hatte, habe ich den Rückwärtsgang eingelegt und bin rückwärts gefahren und genau in diesem Moment hat es zwei mal geblitzt. Somit stand die Ampel länger als 1 Sekunde auf rot. Mit welchen Konsequenzen kann ich nun rechnen? Spielt es eine Rolle, dass ich nicht drüber gefahren bin, sondern nur den Rückwärtsgang eingelegt habe?

    Mfg, Selly

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:55

      Hallo Selly,

      in der Regel gilt dies dann nur als Haltelinienverstoß und nicht als Rotlichtverstoß. Wie genau das die zuständige Behörde wertet, können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • khaled 22. September 2016, 13:39

        vorgeschrebene fahrtrichtung nicht befolgt und habe radfaher unfall gehmacht was passiert mit mir und bin noch in der probeteit

        • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:00

          Hallo Khaled,

          Ihre Probezeit wird sehr wahrscheinlich auf zwei Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar absolvieren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tami n 19. September 2016, 17:11

    Hallo ,
    Es wird mir vorgeworfen eine rote Ampel übersehen zu haben ,aber das Auto ist über meinem Mann angemeldet! Er hat somit ein Zeugefragebogen bekommen. Er kann von seinem zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen! Hat es Sinn? Kann sich meine Strafe erhöhen , wenn er davon Gebrauch macht?

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:23

      Hallo Tami,

      Ihr Mann kann von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, ohne dass sich die Strafe für Sie erhöhen würde. Von daher können Sie durch die Zeugnisverweigerung nichts verlieren sondern vielleicht sogar ohne Bußgeld davonkommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hartwig 13. September 2016, 23:37

    Hallo,

    ich habe heute eine Nachricht „Anhörung im Bußgeldverfahren“ erhalten. Danach habe ich eine rote Ampel überfahren, die lt. Fotos genau „1,0 Sek.“ rot war. Gilt dies noch als „einfacher“ Verstoß oder als „qualifizierter“ mit Fahrverbot?

    Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.

    Viele Grüße
    Hartwig

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 11:00

      Hallo Hartwig,

      in der Regel sollte dies noch als einfacher Rotlichtverstoß gewertet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kanan z. 11. September 2016, 21:02

    Hallo,
    Ich hab mir zwei mall in ein Minuten in Rotein Ampel Gbliz.
    Ich habe mein gegen Seite gesehen gefahren haben ich dachtest mein seite kann auch losfahren dann bin ich auch paar Meter gefahren gbliz dann bin ich direkt zurück gefahren nochmal geblz. Ich bitte Sie um eine kurze Rückmeldung.
    Zandi

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:29

      Hallo Kanan,

      sollten Sie lediglich einen Haltelinienverstoß begangen haben und nicht über die Kreuzung gefahren sein, so wird in der Regel ein geringes Verwarngeld fällig. Haben Sie die Ampel allerdings überfahren, richtet sich die Strafe nach der Länge der bereits andauernden Rotlichphase (unter oder über einer Sekunde).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heinrich R 8. September 2016, 17:36

    Hallo, ich wurde heute an einer roter Ampel geblitzt. Schilderung: ich fuhr in der ihnen Stadt es war viel Verkehr und ich bin über gelb/rot drüber gefahrten da das Fahrzeug vor mir bremsten musste ich hinter der Haltelinie anhalten und wurde geblitzt quasi im stehen. 1-3 Sekunden später bin ich weiter gefahren damit ich nicht auf der Straße stehe und wurde das zweitrangig geblitzt. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:53

      Hallo Heinrich,

      da Sie die Ampelkreuzung passiert haben, nachdem die die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot war, drohen Ihnen 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Führerscheinentzug.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jannik 3. September 2016, 20:37

    Hallo,
    wurde eventuell beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. Bin jedoch nicht sicher wie lange es schon tot war…
    Gefährdung oder Sachschaden ist nicht passiert.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen da ich noch in der Probezeit bin ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:28

      Hallo Jannik,

      das Überfahren einer roten Ampel gilt als A-Verstoß. Ist dies Ihr erster, so müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias W. 2. September 2016, 13:48

    Hallo
    Ich bin heute über eine Ampel gefahren die als ich 5 Meter vor der Haltelinie war auf gelb umgeschaltet hat und somit konnte ich nicht mehr bremsen und bin drüber gefahren neben mir ist auch noch jemand drüber und das ein paar Sekunden nach mir und der Blitzer löste aus
    Hat dies nun auch Konsequenzen für mich oder nur für den anderen Verkehrsteilnehmer?
    Ich denke nicht weil ich ja noch über gelb bin und dies darf man ja und bremsen konnte ich ja auch nicht mehr

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:30

      Hallo Tobias,

      vermutlich werden keine Konsequenzen auf Sie zukommen, da auf dem Blitzerbild erkennbar sein wird, dass Sie die Ampel vor dem Fahrzeug überquert haben, welches den Ampelblitzer ausgelöst hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lukas 30. August 2016, 2:25

    Hallo,
    ich wurde um halb 12 Abends geblitzt, habe den Rücklichbremser, der etwa 40 Meter vor der eigentlichen Ampel noch gesehen und da war es noch Grün. Als ich dann wieder nach vorne geguckt habe sprang die Ampel von Grün auf Gelb und fast ansatzlos auf Rot. Bin sogar noch hart in die Eisen gegangen aber nicht mehr vor der Markierung geschafft und hat es doppelt Geblitzt. Was erwartet mich jetzt ? (Probezeit)

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 11:31

      Hallo Lukas,

      wenn die Ampel höchstens eine Sekunde lang rot war, als Sie diese überfahren haben, werden 90 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.
      Wenn Sie in der Probezeit sind, dann verlängert sich diese üblicherweise um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lukas H. 25. August 2016, 14:47

    Hallo zusammen,
    habe heute ein Schreiben wegen einem Rotlicht Verstoß vor einigen Wochen erhalten. Es handelte sich um einen Ampelblitzer. Meiner Meinung nach bin ich kurz nach dem Orange werden drüber gefahren.
    Im Schreiben steht Anhörung zum Bußgeldverfahren. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen??
    Gruß und Danke vorab

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 8:24

      Hallo Lukas,

      bei einem einfachen Rotlichtverstoß ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung müssen in der Regel 90 Euro Bußgeld gezahlt werden. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot droht in diesem Fall nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jay 22. August 2016, 21:31

    Hallo ich bin auf einer 3 spurigen Straße in der mitte gefahren es war rot und ich bemerkte das ich auf die linke spur muss auf der grün war zum abbiegen und blinkte und wechselte kurz vorher aber berührte mit dem rechten Vorderrad noch die kontaktaschleife. Ist hier eine Strafe zu erwarten? Zudem war starker sonnenschein und die Sonnenblende herunter geklappt.

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 8:35

      Hallo Jay,
      sobald die Haltelinie überfahren wurde, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Ob Sie mit allerdings deshalb mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. hängt von der Auslegung des Blitzerfotos ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Murat 21. August 2016, 19:22

    Hallo ich bin busfahrer gestern Abend bin ich auf ein rote Ampel stehen gekomm.. wo ich gemerkt habe ich muss nicht nach links sondern Geradeaus fahren bin bissen vor gefahren und dann hat mich blitzer 3-4 geblitzt.. was kann mich jetzt zukommen? Vielen dank

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:18

      Hallo Murat,

      das kommt auch darauf an, wie lange die Ampel bereits rot gezeigt hat. Bei unter einer Sekunde erwartet Sie ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Sollte die Ampel schon länger rot gewesen sein, sind es bereits 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Murat 24. August 2016, 19:36

        Ich bin aber stehen gekomm bin nicht weiter gefahren

        • bussgeld-info.de 25. August 2016, 8:58

          Hallo Murat,

          wenn Sie nicht weitergefahren sind, dann kann dies auch nur als Haltelinienverstoß gewertet werden. Am besten warten Sie erst einmal Ihren Bußgeldbescheid ab.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevin 16. August 2016, 23:19

    Hallo,

    Ich stand im verkehrsstau an einer Ampel die in geradeaus und rechtsabbieger aufgeteilt ist versehentlich auf der geradeausspur, müsste aber nach rechts. Die geradeausspur war rot und rechts grün. Ich wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer rüber gelassen und habe beim spurwechsel wohl mit dem linken Vorderrad die haltelinie der geradeausspur überfahren und wurde geblitzt.
    Habe ich eine Strafe zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 8:43

      Hallo Kevin,
      sobald die Haltelinie überfahren wurde, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Ob Sie mit allerdings deshalb mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. hängt von der Auslegung des Blitzerfotos ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bounty 16. August 2016, 10:52

    Hallo ich bin heute über eine vermutlich rote Ampel gefahren. Ich bin links abgebogen meine Ampel wahr aus das ist aber nur eine mit 2lichtern die auf der rechten Spur zum gerade ausfahren wahr an. Mit was habe ich zurechnen wenn etwas kommt. Ich meine Ampel ausgeschalten und rechts kam nur ein Auto das ich durch fahren lassen hab Mit freundlichen Grüßen Bounty

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 10:49

      Hallo Bounty,

      wenn Sie nach links abbiegen wollen, dann gilt die linke Ampel für Sie. Wenn diese abgestellt ist, dann gelten normalerweise die Vorfahrtsregeln der Verkehrsschilder. Von daher haben Sie vermutlich keinen Verstoß begangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fernando 15. August 2016, 7:16

    Bin am Samstag leider über rot gefahren aber nachdem es von gelb auf rot wechselte leider kann ich schlecht einschätzen wie viel Sekunden das waren !
    Mach mir große Sorgen, da ich beruflich drauf angewiesen bin
    Bitte um Hilfestellung
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:12

      Hallo Fernando,

      ob die Ampel länger als eine Sekunde rot war, können wir aus der Entfernung leider auch nicht schätzen. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab. Bei weniger als einer Sekunde erhalten Sie ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt, bei mehr als einer Sekunde bereits 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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