Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • danny 12. August 2016, 18:34

    Hallo zusammen

    Ich bin neulich geblitzt worden als die Ampel von grün auf gelb umgeschaltet hat. Es hat 2 mal geblitzt. Es handelt sich hierbei um einen Blitzer der die Rotlichtphase sowie die Geschwindigkeit überwacht. An der besagten stelle sind 30 km / h erlaubt und es kann sein dass ich etwas zu schnell war. Womit muß ich rechnen?
    Mfg danny

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 9:02

      Hallo Danny,

      das kommt darauf an, wie viel Sie zu schnell gefahren sind. Mit Hilfe unseres Bußgeldrechners auf https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/ können Sie dies ganz einfach berechnen. Sollte der Blitzer ausgelöst haben, weil Sie die Ampel überfuhren, als diese von grün auf gelb umschaltete, fällt in der Regel ein Bußgeld von 10 Euro an, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nalan A. 10. August 2016, 16:33

    Hallo habe heute ein Zeugenfragebogen bekommen, wo drauf steht:
    „Sie missachten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.“
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

    Was erwartet mich?
    Habe die Probezeit hinter mir und bisher keine Punkte oder ähnliches.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:13

      Hallo Nalan,

      bei einem Rotlichtverstoß muss zunächst einmal unterschieden werden, ob die Rotphase bereits länger als eine Sekunde war oder nicht. Fall nicht, drohen ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. War die Rotphase länger als eine Sekunde, liegt die Strafe bei einem Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Hinzu kommt, dass sich die Strafe entsprechend erhöht, wenn eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorlag.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ingo 4. August 2016, 1:50

    Hallo,

    ich bin über rot gefahren und auf dem Brief (Fahrerermittlung) ist der Paragraph 132 aufgelistet. Ist das die endgültige Strafe (Ich frage im Hinbliick auf den Paragraph 132.3)

    GRUß Ingo

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 8:59

      Hallo Ingo,

      wenn dies so in Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt ist und Sie legen keinen Einspruch ein, dann wird das in der Regel in dieser Form auch rechtskräftig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vanessa 3. August 2016, 16:36

    Hallo vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin heute an einer Ampelkreuzung mit fest installiertem Blitzer geblitzt worden. Es war grün und ich bin im Kreuzungsbereich bis zur Haltelinie für die Linksabbieger gefahren, vor mir war kein Rückstau. Dann musste ich kurz anhalten, um einen Radfahrer geradeaus passieren zu lassen. Danach bin ich abgebogen und es Blitze zweimal. Kann es sein, dass das Blitzen in dem Fall gar nicht mir galt sondern jemanden auf der Geradeausspur, der die Haltelinie überquert hat? Bin mir keiner Schuld bewusst und hätte auch gar nicht erkennen können, dass die Ampel hinter mir rot war. Hoffe Antworten zu finden. Vielen Dank!!!

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:17

      Hallo Vanessa,

      theoretisch ist das möglich. Das wird sich darin zeigen, ob Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, denn dieser dient als Beweisfoto für den Rotlicht- bzw. Haltelinienverstoß. Warten Sie am besten den Bescheid ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tom 3. August 2016, 6:31

    Hallo,
    ich bin heute morgen in richtung einer noch ausgeschalteten ampel gefahren. kurz bevor ich abbiegen wollte wurde sie allerdings aktiv und sprang auf rot. ich konnte da nicht mehr anhalten. werde ich hier eine bußgeldstrafe bekommen ?

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 8:50

      Hallo Tom,
      ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, wird die Bußgeldstelle vermutlich individuell entscheiden.

      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie ggf. innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kurz 29. Juli 2016, 22:08

    Guten Abend,
    ich bin vor ein paar Tagen bei Gelb über die Ampel gefahren.Hinter mir ist ein zweites Auto,meiner Meinung nach über rot durchgefahren und mit überhöter Geschwindichkeit an mir vorbei gerast.In dem Moment hat es dann zwei mal geblitzt.Jetzt bin ich mir nicht sicher ob es dann doch mich nicht erwischt hat,aber im Normalfall müsste es eigentlich den zweiten Fahrer erwischt haben.Meine Frage ist hätte es eigentlich jetzt 4x blitzen müssen,für die zwei Autos.Es ist mir sehr wichtig darüber zu erfahren,da ich auf mein Führerschein von Berufswegen abhengig bin,und keinen Rechtsschutz habe.

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:08

      Hallo Kurz,

      aus der Entfernung lässt sich diese Situation schwer beurteilen. Eigentlich sollte der Ampelblitzer für jedes Fahrzeug einzeln auslösen. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie erwägen, Einspruch einzulegen. Dies können Sie auch ohne die Hilfe eines Anwalts tun.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eva 28. Juli 2016, 12:04

    Ich habe heute einen dummen Fehler begangen und habe an einer Ampel die Spur gewechselt. Dabei bin ich über die Haltelinie gekommen und wurde geblitzt, bin aber noch bevor ich das bemerkt habe, wieder rückwärts in die richtige Spur gefahren. Ich bin also über die Haltelinie und wieder zurück. Muss ich mit einem Rotlichtverstoß mit 200€ Bußgeld, zwei Punkten und Fahrverbot rechnen? Ich bin nie über die Kreuzung drüber gefahren, lediglich über die Haltelinie und wieder zurück. Das sollte aus den beiden Bildern ja hervorgehen.
    Vielen Dank für eine Antwort!

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:42

      Hallo Eva,

      es handelt sich bei Ihnen vermutlich um einen Haltelinienverstoß, der nicht zu verwechseln ist mit einem Rotlichtverstoß. Ein solcher wird üblicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro geahndet, wenn es zu keiner Gefährdung kam.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sasi 27. Juli 2016, 8:10

    Hallo,

    ich wurde gestern bei einem festen Ampelblitzer, der mir auch bekannt ist, einmal geblitzt.

    Hannover Mitte, Christuskirche Richtung Königsworther Platz

    Die Ampel war eindeutig noch gelb, als ich die Kreuzung überquert habe, ich hätte nicht mehr bremsen können aus Gefährdung, und ich musste selbst in der Mitte der Kreuzung abbremsen, da der Fahrer vor mir sich spontan entschieden hat ruckartig noch auf die 2. Geradeausspur nach rechts zu wechseln und somit gebremst hat um hinter das Auto was rechts war zu kommen. Dann hat der Blitzer EINMAl ausgelöst.

    Ich war verwundert, da ich eindeutig nicht über rot gefahren bin und ich auch mit normaler Geschwindigkeit gefahren bin, jedoch auf Grund des Fahrers vor mir bremsen musste.

    Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 9:20

      Hallo Sasi,

      die Fotos, die ein Ampelblitzer macht, geben Auskunft darüber, ob wirklich ein Rotlichtverstoß stattgefunden hat. Hat es nur einmal geblitzt, kann dies unter Umständen auch als Haltelinienverstoß gewertet werden. Warten Sie am besten zunächst einmal Ihren Bußgeldbescheid ab. Danach haben Sie im Zweifelsfall immer noch die Möglichkeit, einen Einspruch dagegen einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Manu 26. Juli 2016, 6:36

    Guten morgen,

    Ich wurde gestern bei Rot geblitz, es war noch Gelb wo ich drüber fuhr sah aber noch gerade das die Ampel Rot wurde, konnte aber auch nicht mehr bremsen da mein Hintermann sonst im meinem Kofferraum gelandet wäre, es wurde auch nur einmal geblitzt nicht zweimal! Meine Probezeit ist fast vorbei was mich natürlich sehr ärgert was erwartet mich jetzt? Könnte es sein da es nur einmal geblitzt hat, das ich nicht geblitzt wurde sondern mein Nebenmann auf der zweiten Spur? Habe nur auf mich geachtet und nicht sehen können ob noch jemand über Rot gefahren ist :/

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 10:58

      Hallo Manu,

      wenn Sie tatsächlich geblitzt wurden, dann war die Ampel Ihrer Schilderung nach nicht länger als eine Sekunde rot. Damit würden Sie 90 Euro Bußgeld und ein Punkt erhalten, Ihre Probezeit würde sich um zwei Jahre verlängern und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fallah 24. Juli 2016, 14:59

    Hallo mein Name ist Jenny

    Gestern war ich in Konstanz unterwegs . Ich stand an einer roten Ampel ..( Fahrtrichtung gerade aus )
    Neben mir könnte man rechts abbiegen und da war die Ampel grün
    Ich wollte die Spur wechseln und habe dabei den Rotlicht streifen überschritten und wurde geblitzt

    Zählt das jetzt auch als über rot gefahren ?
    Ich bin schließlich nicht gerade aus über rot gefahren
    Sondern wollte nur rechts abbiegen da ich bemerkte, das ich auf der falschen Spur stand

    Bitte um schnellst mögliche Antwort

    lg

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 8:37

      Hallo Jenny,

      bei einem Rotlichtverstoß werden Sie in der Regel zweimal geblitzt, das zweite Mal dann, wenn Sie die Kreuzung überqueren. Aus diesem Grund sollte Ihnen normalerweise kein Bußgeldbescheid zugeschickt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hennes B. 23. Juli 2016, 20:47

    Hallo,
    ich bin heute von der Polizei nach der Ampel „verfolgt“ wurden und mir wurde ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen obwohl ich meines Wissens noch bei Gelb drüber bin. Das Bußgeld kann ich noch verkraften. Ich habe aber schon 2 Punkte in den letzten 6 Monaten bekommen wg. Geschwindigkeit. (beide ohne Fahrverbot) .

    Kann es durch diese Vorbelastung zu einer höheren Strafe kommen ?

    besten Dank und Grüße

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:10

      Hallo Hennes,

      in der Regel haben die Vorbelastungen keine Auswirkungen auf die ’neue‘ Strafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Silke 23. Juli 2016, 15:31

    Hallo,

    hab eine Frage, bin geplitzt worden über eine rote Ampel länger als 50 sec.? Erstens macht es bei dem Bußgeld was aus, ob man länger oder kürzer darüber gefahren ist? Würde gern so schnell wie möglich mein Fahrverbot absitzen, da ich dann im August 2 Wochen Urlaub habe. Kann ich mich da irgendwo hinwenden? Besteht auch die Möglichkeit auf eine höhere Geldstraf um das Fahrverbot wegzubekommen, da meine Eltern hochgradig Pflegebedürftig sind und auf mich angewiesen sind? Kann ich mich irgendwo erkundigen? Besteht vielleicht die Möglichkeit das Fahrverbot aufzuteilen. LG Silke

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 8:38

      Hallo Silke,

      es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Bei einem einfachem Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde Rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog bei der Geldstrafe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Es fällt eine Geldstrafe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat an. Zum Thema Fahrverbot finden Sie alle relevanten Informationen auf https://www.bussgeld-info.de/fahrverbot/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Artur 20. Juli 2016, 19:44

    Hallo,

    Ich bin bei roter Ampel mit den Vorderreifen hinter der Haltelinie angehalten. Erst beim Rückwärtsfahren auf die Haltelinie wurde ich geblitzt.Was passiert nun?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:28

      Hallo Artur,

      bei einem Rotlichtverstoß werden Sie in der Regel immer zweimal geblitzt. Es könnte deshalb auch als einfacher Haltelinienverstoß gewertet werden.

      Warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Dort steht Ihre genaue Strafe drin.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michi 20. Juli 2016, 15:34

    Bin heute Nacht um 3:40h langsam auf eine Ampelkreuzung die für mich rot zeigte zugefahren und habe angehalten. Es wurde grün und ich fuhr los. Rechts an der Kreuzung stand eine Streife die sich kurz danach hinter mich setzte und nach ungefähr 200 das Halten Schild anmachte. Lt Polizei sei ich bei rot los gefahren und sie hätten grün gehabt. Das stimmt definitiv nicht. Ich hatte grün. Lt Polizei (waren zu zweit) hätten sie anhand der Lichtreflektion klar gesehen dass meine Ampel rot war. Anzeige würde folgen. Was erwartet mich nun?

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:40

      Hallo Michi,

      da Ihnen die Polizei einen Rotlichtverstoß vorwirft, sollten Sie demnächst einen Bußgeldbescheid erhalten. Ist dieser bei Ihnen angekommen, haben Sie zwei Wochen lang die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Bestenfalls beraten Sie sich dafür mit einem Anwalt. Dieser kann Ihnen sagen, ob sich ein Einspruch lohnen würde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sadeq 16. Juli 2016, 0:33

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin über eine rote Ampel gefahren. Wahrscheinlich unter 1 Sekunde. Die Ampel war mit Linkspfeil grün und wurde dann rot. Ich bin links abgebogen und wurde zwei mal geblitzt. Ich war mit einer sehr langsamen Geschwindigkeit abgebogen. Ich bin in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sadeq

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 8:43

      Hallo Sadeq,

      war die Ampel weniger als eine Sekunde lang rot, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. War die Ampel schon länger rot, fallen 200 Euro, ein Punkt sowie ein einmonatiges Fahrverbot an. Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sam 14. Juli 2016, 18:06

    Hallo,
    Meine Frage, die ampel war noch Orange als ich durch gefahren bin aber es war sehr knapp. Sicherheitshalber hab ich dann doch abrupt gebremst. Ich musste allerdings minimal rückwärts fahren damit ich die ampel sehen konnte. Beim rückwärts fahren hat es dann den rotblitzer ausgelöst. Muss ich nun wirklich mit 200 Euro 2 Punkten und 1 Monat ohne Führerschein rechnen? Der blitzen hat auch nur 1 mal geblitzt?

    MfG Sam

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:21

      Hallo Sam,

      ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung wird in der Regel mit 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Nur wenn die Ampel länger rot war als eine Sekunde liegt das Bußgeld bei 200 Euro, es werden 2 Punkte fällig und es folgt ein einmonatiges Fahrverbot sowie unter Umständen je nach Tatbegehung Geld- oder Freiheitsstrafe oder Führerscheinentzug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter G. 13. Juli 2016, 18:37

    „Hallo Peter,

    in der Regel müssen Sie bei einem Haltelinienverstoß mit einem geringen Verwarngeld rechnen. Da Sie die Kreuzung nicht überquert haben, sollten Sie bzw. Ihr Fahrzeug auf dem zweiten Blitzerfoto in der Regel nicht auftauchen.

    Ihr Bussgeld-Info Team“

    Hallo,
    danke für die Antwort! Ich war allerdings schon zu 1/3 oder vlt auch mittig auf dem Bereich der Fußgängerzone, also dem Schutzbereich? Ist es dann nicht schon eine Gefährdung?
    Das ich rückwärts gefahren bin dürften die Beamten die die Fotos sichten nicht gesehen haben, denn ich wurde „nur“ 2mal geblitzt. Die Beamten wissen also nicht ob ich rückwärts zur Haltelinie gefahren bin oder ob ich im Anschluss nach einer kurzen Bremsung nicht doch einfach über die Kreuzung gefahren bin. Oder?

    Beim 2.ten Blitz bin ich noch etwas mit blockierten Rädern noch vorn gerutscht, beim ersten noch mit mehr Geschwindigkeit.

    Ich bin etwa 1/3 oder vlt auch mittig auf der Fußgängerübergangszone zum stehen gekommen.

    Es handelt sich um einen kombinierten Blitzer mit Geschwindigkeitsmessung

    Danke schon vorab!

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:01

      Hallo Peter,

      von einer Gefährdung ist in dieser Situation wahrscheinlich nicht auszugehen, wenn keine direkte Gefahr für einen oder mehrere Fußgänger bestand.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Peter G. 4. August 2016, 12:31

        Es ist tatsächlich nur ein Haltelinienverstoß geworden, 10Euro!

  • Maikel 12. Juli 2016, 21:59

    Hallo zusammen , ich musste im März meinen Führerschein für einen Monat wegen einem Rotlichtverstoss abgeben , dadurch habe ich nun auch 5 Punkte
    Nun bin ich heute wahrscheinlich mit 22-23 km innerorts geblitzt worden , welche Strafe erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 8:21

      Hallo Maikel,
      abhängig davon, ob die Toleranz bereits abgezogen wurde, können Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro oder eine Bußgeld in Höhe von 80 Euro und zusätzliche einem Punkt rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sali 12. Juli 2016, 0:20

    Hallo, ich habe heute eine Anhörung von Kassel bekommen . Sie missachten das Rotlicht der lichzeichenanlage 000,53 Sek. Wiviel Geld muss ich zahlen bzw. ob ich it eine Fahrverbot rechnen muss

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:27

      Hallo Sali,

      wenn die Ampel nicht länger als eine Sekunde lang rot war, als Sie drübergefahren sind und Sie dabei niemanden gefährdet und keine Sachen beschädigt haben, müssen Sie üblicherweise 90 € Bußgeld zahlen und erhalten einen Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter G. 9. Juli 2016, 13:58

    Hallo,
    ich bin gestern Abend auf eine gelb werdende Ampel zugefahren, zuerst dachte ich ich schaffe es noch, doch dann habe ich mich umentschieden und eine Vollbremsung hingelegt. Ich kam im ersten drittel der Fußgängerüberquerung zu stehen. Ich wurde zweimal geblitzt mit gefühlt einer Sekunde dazwischen. Anschließend bin ich rückwärts an die Haltelinie. Hätte ich die Ampel ohne Bremsung durchfahren wäre ich sicherlich unter einer Sekunde gewesen oder vlt sogar noch im Gelbbereich.
    Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:33

      Hallo Peter,

      in der Regel müssen Sie bei einem Haltelinienverstoß mit einem geringen Verwarngeld rechnen. Da Sie die Kreuzung nicht überquert haben, sollten Sie bzw. Ihr Fahrzeug auf dem zweiten Blitzerfoto in der Regel nicht auftauchen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Peter G. 11. Juli 2016, 14:00

        Hallo,
        danke für die Antwort! Ich war allerdings schon zu 1/3 oder vlt auch mittig auf dem Bereich der Fußgängerzone, also dem Schutzbereich? Ist es dann nicht schon eine Gefährdung?
        Das ich rückwärts gefahren bin dürften die Beamten die die Fotos sichten nicht gesehen haben, denn ich wurde „nur“ 2mal geblitzt. Die Beamten wissen also nicht ob ich rückwärts zur Haltelinie gefahren bin oder ob ich im Anschluss nach einer kurzen Bremsung nicht doch einfach über die Kreuzung gefahren bin. Oder?

        Hier das Foto der Kreuzung mit der Fußgängerzone:
        blitzer.de/blitzer/745173/pictures/69631

        Ich bin etwa 1/3 oder vlt auch mittig auf der Fußgängerübergangszone zum stehen gekommen.
        Hier der Blitzer:

        blitzer.de/blitzer/745173/pictures/69634
        Es handelt sich um einen kombinierten Blitzer mit Geschwindigkeitsmessung

        Danke schon vorab!

        • Peter G. 11. Juli 2016, 15:23

          Ich bin gaube ich auch beim 2. Blitz noch leicht gerutscht, stand also noch nicht komplett still.
          Beim 1. Blitz bin ich noch mit höherer Geschwindigkeit gerutscht.

        • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 10:52

          Hallo Peter,

          wenn es sich um einen kombinierten Blitzer mit Geschwindigkeitsmessung handelt, müsste klar werden dass Sie den Wagen zurückgesetzt haben nachdem Sie die Ampel überrollt haben. Dass Sie auf dem Fußgängerüberweg gehalten haben, kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, die 5 Euro kostet.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Manfred S. 9. Juli 2016, 12:39

    Hallo ,
    bin geblitzt worden, und habe jetzt Anhörung zum Bußgeldbescheid bekommen.
    Es wird mir vorgeworfen das ich das Rotlicht der Lichtzeichenanlage mißachtete
    §37 Abs.2 ;§49 StVO; §24StVG; 132 BKat ,
    ist es ein Fahrverbot oder nur Bußgeld mit 90 Euro und 1 Punkt??

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:39

      Hallo Manfred,

      in der Regel sollten Sie bei diesem Straftatbestand nur mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Muhammed Ak. 5. Juli 2016, 23:39

    Hallo!
    Es hat zweimal geblitzt als wir über orange gefahren sind. Es war kurz davor grün und wir hatten nicht die Möglichkeit abzubremsen. Was wird jetzt auf uns zukommen? Könntet ihr uns weiterhelfen? Danke im voraus
    LG

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 10:12

      Hallo Muhammed,

      wenn es an der Ampel geblitzt hat, muss diese schon Rot gewesen sein. Selbstverständlich haben Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Im Allgemeinen drohen für einen Rotlichtverstoß ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Die Höhe dieser hängt davon ab, ob die Rotphase bereits länger als eine Sekunde war oder nicht. Warten Sie am besten erst einmal Ihren Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hans 5. Juli 2016, 14:28

    Hallo, ich habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Auf dem Foto ist klar zu erkennen, dass ich nicht der jugendliche (!) Fahrer sein kann, ich bin nämlich Ende 50. Der Fahrer ist eine Familienmitglied. Muss ich den im Anhörungsbogen benennen?? Oder kann ich vom „Zeugnisverweigerungsrecht“ Gebrauch machen?
    Was würde dann passieren?
    Danke für Ihre Hilfe

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 9:30

      Hallo Hans,
      bei einen Anhörungsbogen, haben Sie drei Möglichkeiten: Den Vorwurf akzeptieren, Angaben zur Sache, um sich zu entlasten oder keine Angaben machen. Bei nahen Angehörigen, also Ehepartnern oder Kindern können Sie von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simon 21. Juni 2016, 9:18

    Guten Tag Bussgeld-Info,

    ich bin gestern mittig auf einer dreispurigen Straße gefahren, eine Spur war Rechtsabbieger. Ich stand vorne in der Mittelspur und entschloss mich kurzfristig die Grünphase des Rechtsabbieger zu nutzen und bin dann rechts abgebogen. Wurde allerdings durch den kurz gefahrenen Bogen über die Mittelspur Rotphase von vorne geblitzt. Ich habe niemanden gefährdet weder die Kreuzung überquert noch fahrlässig gehandelt. Was denken sie wird auf mich zukommen und bringt es etwas sich zu erklären?

    Danke und viele Grüße

    Simon

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:02

      Hallo Simon,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sunny 20. Juni 2016, 22:20

    Guten Tag,
    ich habe in Berlin an einer Kreuzung bei Rot angehalten.
    Nachdem die Ampel für Radfahrer auf grün gesprungen ist, bin ich versehentlich losgefahren.
    Dies wurde von den einigen Fahrzeugen hinter mir stehenden Polizisten gesehen und ich wurde nach der nächsten Kreuzung angehalten.
    Gilt dieses „Frühstarten“ als qualifizierter Rotlichtverstoß oder gibt es hier evtl. Möglichkeiten, ohne ein Fahrverbot und mit geringerer Geldstrafe auszukommen, da die Radfahrerampel ja bereits grün war und so auch keinerlei Gefährdung auf der Kreuzung vorlag?
    Danke und Grüße

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 8:57

      Hallo Sunny,
      die Ampel für Radfahrer hat für Autofahrer keinerlei Bedeutung. Für Sie war weiterhin Rot. Allerdings könnte die Situation als sogenanntes „Augenblicksversagen“ gelten.
      Nach Erhalt des Bußgeldbescheids können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pia 19. Juni 2016, 22:49

    Guten Tag,
    Ich bin vor 2 Tagen über eine Ampel gefahren die gelb angezeigt hat, dass habe ich zu spät bemerkt, da ein LKW meine Sicht verdeckt hat. Ich bin mir sehr sicher, dass beim überfahren die Ampel keinesfalls rot war (mir ist der Blitzer bekannt und ich bin unter 50km/h gefahren), nur anhalten konnte ich nicht mehr. Geblitzt hat es trotzdem 2 mal. Wie wird dies geahndet?

    Danke & VG

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 8:27

      Hallo Pia,

      wenn die Ampel doch rot gezeigt hat, kommt es darauf an, ob diese länger oder kürzer als eine Sekunde rot war. Unter einer Sekunde sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Über eine Sekunde sind bereits 200 Euro und zwei Punkte die reguläre Strafe. Sollte die Ampel doch ’nur‘ gelb gezeigt haben, ist lediglich ein Verwarngeld von 15 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • samadov 11. Juni 2016, 1:52

    Hallo.
    Heute ist ein Freund von mir bei rote Ampel überfahren (1 bis 3 Sekunden). Er besitz aber nicht deutsche sondern aserbaidschanische Führerschein. Erhält er auch Punkte in Flensburg ?

    MfG
    Samadov

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 11:17

      Hallo Samadov,

      kann Ihr Freund als Täter identifiziert werden, muss er mit einer Strafe rechnen (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg). Auch Ausländer können Punkte in Flensburg sammeln. Wird ein Fahrverbot verhängt, wird in den ausländischen Führerschein ein Vermerk angebracht, der besagt, von wann bis wann das Fahrverbot in Deutschland gilt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • samadov 20. Juni 2016, 13:58

        Hallo,
        Er möchte bald seine Aserbaidschanische Führerschein auf Deutsche umschreiben lassen. Wird diese Strafe drauf irgendwelche negative Wirkung haben ?
        MfG
        Samadov

        • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 8:52

          Hallo Samadov,
          in der Regel sollte ein Verstoß keine negativen Folgen aus die Ausstellung eines EU-Führerscheins haben. Definitive Informationen erhält Ihr Freund bei der zuständigen Führerscheinstelle.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dragan 8. Juni 2016, 9:01

    Hallo
    Morgen früh unterwegs auf die Arbeit War regnet und haltelinie nichts ganz deutlich. Waren schon lange rot und bin ganz langsam fahren und hatten mich. Dan waren ich zwei mal. Dan nach hab ich hinten gesehen. Nur ich waren auf die Kreuzung. Dan hab ich meinen Tür geöffnet und dan gesehen MEINE REIFEN WAREN MAXIMAL HALBE METER DURCH DIE HALTELINIE!!! WAS KAN ICH WARTEN? gibt es Strafe für das. Danke für antwortete?

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:37

      Hallo Dragan,

      ein Ampelblitzer blitzt immer zweimal. Damit wird bewiesen, ob der Fahrer tatsächlich über die Kreuzung bei Rot gefahren ist oder nur über die Haltelinie gerutscht ist. In jedem Fall haben Sie das Rotlicht missachtet, wofür ein Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg droht. Ihre genaue Strafe können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen, der Ihnen per Post zugeschickt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ulrike 6. Juni 2016, 17:01

    Hallo!
    Bin auf eine Fußgängerampel zugefahren. Ein Fußgänger überquerte gerade, obwohl seine Ampel rot war, die Straße. Ich habe angehalten und ihn rübergelassen. Als ich wieder anfuhr, wurde ich geblitzt – der Fußgänger hatte wohl vorher die Ampel gedrückt. Leider habe ich nicht geschaltet und mir die Daten von ihm geben lassen. Andere Zeugen gibt es keine. Kann man mir das anlasten?

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:02

      Hallo Ulrike,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johann 5. Juni 2016, 15:52

    Hallo!
    Vor zwei Woche fuhr ich auf einer zweispurigen Fahrbahn in der Innenstadt neben einem Streifenwagen (nicht im Einsatz) auf eine Ampel zu, als die Ampel auf orange sprang gaben wir beide Gas, der Streifenwagen überquerte ca 2 bis 3 Meter vor mir die Ampel, dann blitzte es nur einmal (festinstallierter Blitzer).

    Frage, kann es sein das ich wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde? Bei Rotlicht-Verstoß muss es doch zweimal blitzen? Oder liege ich da falsch?

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:39

      Hallo Johann,

      in der Regel blitzen Ampelblitzer zweimal, das ist richtig. Aus diesem Grund ist es gut möglich, dass Sie oder der Streifenwagen aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurden. Warten Sie den Bußgeldbescheid der Behörde ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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