Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Klaus 12. Dezember 2015, 11:02

    Moin,
    mit einem auf mich zugelassenen PKW wurde eine Ordnungswidrigkeit (missachten des Rotlicht einer Lichtzeichenanlage) begangen. Rotlichzeit auf dem Beweisfoto 1. Wert 3,02 und 2. Wert 000,60
    Wie sind diese Zeiten zu werten? Handelt es sich hier um eine Missachtung, also 90€ 1Punkt oder ist das schon ein Rotlichtverstoß.

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 10:35

      Hallo Klaus,

      warten Sie den Bußgeldbescheid ab, um den genauen Tatvorwurf in Erfahrung zu bringen. Zu den angegebenen Daten kann Ihnen keine Auskunft gegeben werden. Wenden Sie sich hierzu gegebenenfalls an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sören 10. Dezember 2015, 18:15

    Hallo, ich wurde kürzlich an einer Ampel geblitzt. Allerdings hat die Ampel gerade in dem Moment, als ich die Linie überquert habe, von grün auf gelb umgeschalten, kurz hinter der Ampel gab es aber plötzlich von weiter vorne Stau, sodass ich verkehrsbedingt stark abbremsen musste. Als sich der Stau vorne nach 3-4 Sek. aufgelöst hatte (und meine Ampel entsprechend schon auf Rot umgeschalten hatte), bin ich weiter gefahren um den Gegenverkehr (der noch Rot hatte) nicht zu behindern, allerdings wurde dann sowohl mein Vordermann als auch ich selbst geblitzt. Wie genau der Stau zustande kam, war für mich nicht erkennbar und auch nicht absehbar, da vor mir nur 3 andere Autos fuhren und die Straße ansonsten leer war.
    Die Sache ist halt, dass ich noch in der Probezeit bin und heute dann eine Anfrage kam, wer in dem Auto gefahren ist, da dass Gesicht auf dem Bild absolut nicht erkennbar ist. Also sollte ich da die Aussage verweigern (ich muss mich ja nicht selbst belasten) oder sollte ich antworten das ich gefahren bin aber in Einspruch gehen (und inwiefern wäre das in der Situation überhaupt hilfreich?). Also so wie ich das sehe hab ich ja eigentlich nichts falsch gemacht oder?

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 12:23

      Hallo Sören,

      in der Tat müssen Sie sich durch die Angaben im Anhörungsbogen selbst nicht belasten. Einen Einspruch können Sie innerhalb der 14-Tage-Frist nach Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lea 3. Dezember 2015, 22:41

    Guten Abend,

    Ich wurde an einer Ampel geblitzt als ich bei gelb über die Linie fuhr.

    Heute habe ich aus der zweiten Reihe gesehen, wie ein Auto ebenfalls bei gelb an der selben Ampel geblitzt wurde. Es war definitiv gelb und wurde auch erst Sekunden später rot.

    Was ist hier zu erwarten?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 10:51

      Hallo Lea,

      wer bei Gelb über eine Ampel fährt, muss in der Regel mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Auch bei Gelb ist das Überfahren der Linie nicht zulässig. Genaueres können Sie ggf. dem bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine F. 2. Dezember 2015, 20:19

    Hallo,
    Ich wurde gerade an einer Ampel in Münster geblitzt. Ich bin mir ziemlich sicher das die Ampel noch gelb war. Hinter mir ist noch ein Auto über die Ampel gefahren. Insgesamt hat es 2mal sehr kurz hintereinander geblitzt. Ich vermute das ich und der andere Verkehrsteilnehmer geblitzt wurde. Welche Strafe erwartet mich bei überfahren einer gelben Ampel ohne für mich ersichtliche Gefährdung eines anderen Teilnehmers ? Falls die Ampel doch schon auf Rot gesprungen war, wird das als einfacher Rotlichtverstoss gewertet ? Wann kommt in etwa der Bußgeldbescheid ?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 11:34

      Hallo Sabine,

      bei einem Gelblichtverstoß droht in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Ein einfacher Rotlichtverstoß ist dann gegeben, wenn die Ampel maximal eine Sekunde lang auf Rot stand. Für die Übersendung des Bußgeldbescheids haben die Behörden drei Monate Zeit. Die Übersendung eines Anhörungsbogens kann diese Frist unterbrechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nathalie 2. Dezember 2015, 20:15

    Hallo,
    ich wurde zum zweiten Mal beim Überfahren einer roten Ampel in meiner Probezeit geblitzt. Allerdings befand sich direkt vor der Ampel ein Sackgassenschild,was die Sicht auf die Ampel versperrte- andernfalls wäre ich nie wiederholt bei rot gefahren. Auch bin ich mir nicht sicher,ob ich geblitzt wurde,da ich nur ein Blitzen bemerkte,weshalb ich vermute,dass die Ampel rot zeigte.

    MfG

  • marion 2. Dezember 2015, 15:11

    folgende situation, bin im stadtverkehr hinter zwei bussen her gefahren, und habe daher die rote ampel nicht mehr gesehen. Habe dann nach der Linie angehalten, bis der andere Verkehr vorbei war. Geblitzt hat es nicht, aber auf der ampel war eine Kamera

  • jens 21. November 2015, 17:51

    Folgende Situation habe an einer Kreuzung gestanden und auf Grün gewartet, war das dritte Fahrzeug. Als es Grün wurde ist da erste Fahrzeug nicht losgefahren, sondern hat die Warnblicklich eingeschaltet. Das zweite Fahrzeug sowie auch sind dann auf eine anderen Spurgewechselt und über die Kreuzung gefahren. Als wir losfuhren war es noch Grün.
    Beim passieren der Haltelinie wurden wir geblitzt. Es muss gerade Rot geworden sein. Habe mehrer Zeugen für den Vorfall. Was kann auf mich zukommen und lohnt sich ein Einspruch.

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 11:49

      Hallo Jens,
      bei einem Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro verhängt. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Wir dürfen leider keine Rechtsberatungen durchführen. Wenn Sie einen Einspruch erwägen und unsicher sind, kontaktieren Sie besser Ihren Anwalt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Olly 1. Dezember 2015, 22:03

        Beim Linksabbiegen, die Ampel war gerade noch gelb, muss gerade noch umgeschaltet haben, blitzte es von gegenüber. Allerdings nur einmal. Muss es generell zweimal blitzen oder können Fahrer/Fahrzeuginfo auch mit nur einem Foto erfasst werden.Ich habe die Kreuzung ja auch nicht überquert, sondern fuhr seitlich nach links ab.

        • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 11:52

          Hallo Olly,

          ein Rotlichtblitzer blitzt in der Regel zweimal, um den Fahrer einmal beim Überfahren der Haltelinie und nach dem Überfahren zu blitzen. Ein Geschwindigkeitsblitzer wiederum blitzt nur einmal. Im Übrigen droht auch ein Verwarngeld von 10-15 Euro, wenn ein Autofahrer eine Ampel bei Gelb überfuhr. Es ist ratsam vorerst abzuwarten, ob Sie einen Bußgeldbescheid zu erwarten haben.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans K. 19. November 2015, 18:52

    Hallo.
    Ich habe eine Ampel bei gelb-rot überfahren.
    war dann mitten auf der Kreuzung dann bin ich rechts auf einen Seitenstreifen gefahren.
    da blitzte es nochmal.
    auf den Bildern müsste man erkennen das ich nach rechts gefahren bin. was passiert jetz ?

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 11:57

      Hallo Hans,

      ist eine Gefährdung des Querverkehrs unterbunden worden, kann Ihnen das angerechnet werden. Das Bußgeld läge dann – statt bei 200 Euro – bei 90 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Birk 18. November 2015, 9:27

    Guten Tag,
    Situation, Kreuzung mit zwei Fahrspuren geradeaus und einer Linksabbiegerspur. Ich fuhr an die Kreuzung, weil die Ampel auf rot umschaltete. Ich befand mich auf der Linken der beiden Geradeausspuren. Wie lange ich an der Haltelinie stand kann ich nicht genau sagen. Schätze aber länger als 3 Sekunden. Stellte fest das ich mich auf der falschen Spur befand, da ich linksabbiegen wollte. Auf der Linksabbiegerspur schaltete die Ampel auf grün. Ich ließ das erste Fahrzeug passieren, welches links abbogen ist und scherte dann nach links auf die Linksabbiegerspur aus. Der Rotblitzer löste aus.
    Mit welcher Strafe ist zu rechnen, lohnt sich ein Einspruch ? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 12:29

      Hallo Birk,

      sie können vermutlich angeben, dass Sie sich lediglich falsch einordneten beim Abbiegen. Hierfür wird in der Regel ein Verwarngeld ab 10 Euro erhoben. Wie erfolgversprechend diese Angabe jedoch ist, kann Ihnen hier nicht gesagt werden. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cony 17. November 2015, 15:20

    Bin vor drei Tagen an einer Ampelkreuzung als Linksabbieger bei Gelb gefahren, es blitzte 2x, während ich mich auf der Kreuzungsmitte befand. Es ging niemand über die Fußgängerampel, kein weiterer PKW wurde gefährdet. Was kann auf mich zukommen?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 12:01

      Hallo Cony,

      die genauen Sanktionen richten sich nach der Gefährdungslage und der Dauer, die die Ampel beim Überfahren bereits auf Rot stand. Die möglichen Optionen können Sie bitte der obigen Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Emil 12. November 2015, 19:08

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich verleihe öfters mein Auto und bekam jetzt vom Ordnungsamt ein Anhörungsbogen wegen einer Missachtung des Rotlichtes einer Lichtzeichenanlage. Der Verst0ß war Anfang Oktober.
    Ich bin nicht gefahren und das Foto ist mehr schlecht als recht. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, wer gefahren war.
    Aber gleichzeitig wird mir gedroht, dass ich als Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen kann. Darauf habe ich aber echt keine Lust. Soll ich dann doch bezahlen?
    Wird wahrscheinlich die 90 Euro und 1 Punkt bedeuten.
    Die gemessene Zeit beträgt 1,00 Sekunden. Ist da schon die Toleranz abgezogen oder nicht?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 13:19

      Hallo Emil,

      im Anhörungsbogen ist in der Regel nur eine schlechte Kopie des Fotos beigefügt – es muss auch gar nicht beiliegen. Es obliegt Ihrer Entscheidung, ob Sie die Androhung der Fahrtenbuchauflage durch die Zahlung abwenden möchten. An dieser Stelle kann Ihnen hierzu keine Einschätzung abgegeben werden.

      Bei Ampelblitzern gibt es in der Regel keinen Toleranzabzug, da die Zeit, die die Ampel bereits auf Rot steht, durch eine direkte Verbindung zwischen Lichtzeichenanlage und Blitzer gemessen wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hr. H. 12. November 2015, 18:43

    Hallo,

    leider ist es mir letzte Woche passiert bei rot geblitzt. Ich war mit dem LKW in der Stadt bei dichtem Verkehr unterwegs, als ich ca 5 m vor der Haltelinie der Ampel war hat diese angefangen zu schalten mit meinen 20 Tonnen ( ca 30 kmh)und dicht auffahrendem folgenden Verkehr könnte ich eine entsprechend feste bremsung nicht mehr gefahrlos durchführen. Nach meiner Einschätzung bestand für Verkehrsteilnehmer die von links und recht kommen keine Gefahr.

    Was wird nun auf mich zukommen ??

    Mit freundlichen Grüßen Hr. H.

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 13:27

      Hallo Herr H.,

      das Bußgeld kann sich zwischen 90 Euro (einfacher Rotlichtverstoß) und 200 Euro (qualifizierter) liegen. Hinzu kommen in der Regel ein oder 2 Punkte in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ralf L. 11. November 2015, 14:41

    Hatte mich nach links eingeordnet und stand direkt vor der Haltelinie. In diesem Moment sah ich nur eine helle Ampel rechts,nach der ich mich orientierte. Es war 18 Uhr und bereits Nacht. Die linke Ampel und die obere Ampel waren für mich nachweislich verdeckt. Nachdem die rechte Ampel, die in meinem Blickfeld war nach ca 60..90 sec auf grün umgeschaltet hatte und nicht auf geradeausfahrende Fahrzeuge durch Pfeil beschränkt war, setzte ich meine Fahrt in Richtung Kreuzung fort, wartete den Gegenverkehr von 2Fahrzeugen ab und bog nach links ein. Hinter mir fur die Polizei, beobachtete mich und forderte mich zum Anhalten auf .Mir wird vorgeworfen, bei Rot -länger als 3sec- über die Kreuzung gefahren zu sein. Strafe sei 200 Euro, Fahrverbot und 2 Punkte im Strafregister! Kann ich durch Einspruch erheben etwas erreichen, denn ich orientierte mich nach einer Ampel, die auf grün umgeschaltet hatte, ohne Einschränkung eines Pfeiles -in irgendeine Richtung-?
    Ein Hinweis mit Pfeil hätte hier geholfen und ich wäre bestimmt nicht in die Kreuzung eingefahren.

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 13:08

      Hallo Ralf L.,

      ein Fahrer muss sich in der Regel nach der Ampel orientieren, die für seine Fahrspur gedacht ist. Innerhalb der 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides ist ein Einspruch möglich. Die Erfolgsaussichten dessen können Sie mit einem Anwalt besprechen. Bitte haben Sie Verständnis, aber laut dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir leider keine kostenlose Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • peter 7. November 2015, 21:56

    Ich bin ein Niederlander und bin in die Innenstadt von Dusseldorf versehentlich bei eine kreuzung durch rot gefahren (mehr as einer sec). Stand bei eine kreuzung auf die linker spur und bei grun losgefahren uber die kreuzung und hier war eine ampel die ich wircklich nicht war genommen hab. Das erste bussgeld in Deutsland (brauch meine fuhrerschein vur meine arbeit) bekomm ich auch ein fahrverbot (auslander)

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 11:50

      Hallo Peter,

      bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß können ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden. Auch für andere EU-Bürger kann ein Fahrverbot erhoben werden. Dieses gilt jedoch nur auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik. In den Niederlanden selbst können Sie in der Regel weiterin den Führerschein nutzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 7. November 2015, 18:08

    Ich wurde heute an einer LZA geblitzt.
    Ich fuhr während der Grünphase an die Ampel heran, kurz vor der Haltlinie sprang die Anlage auf Gelb und sofort auf Rot. Ich hatte keine Zeit zu reagieren da die Gelbpahse viel zu kurz war.
    Was habe ich jetzt zu befürchten. Ich befinde mich noch in der Probezeit.

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 11:52

      Hallo Tobias,

      bei einem einfachen Rotlichtverstoß können eine Geldbuße in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg folgen (ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer). Zudem handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß, der eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre nach sich ziehen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexandra 6. November 2015, 21:07

    Guten Tag,
    ich war heute mit dem Auto meines Freundes unterwegs und wurde geblitzt. Der Ampel war gelb, in dem Moment wo ich die Haltelinie überquert habe, war er schon rot. Ich wurde 1 mal geblitzt, nicht 2 mal wie es hier im Forum oft steht ( oder es kam mir nur so vor? ). Ich möchte fragen, ob ich in dem Fall ein Bußgeldbescheid bekommen werde und wie werde ich benachrichtigt, wenn ich nicht der Fahrzeughalter bin. Muß mein Freund (wir leben zusammen) Angaben machen, wer zu dieser Zeit mit seinem Auto unterwegs war. Kann man ohne Rechtsanwalt einen Einspruch einlegen? Danke

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 12:59

      Hallo Alexandra,

      wenn es nur einmal geblitzt hat, kann es sich auch um einen Geschwindigkeitsblitzer handeln. Den genauen Tatvorwurf können Sie dem Anhörungsbogen entnehmen. Der Anhörungsbogen wird vermutlich Ihrem Freund zugesandt. Er muss hier gegebenenfalls die richtigen Fahrerdaten angeben. Die Polizei kann diese gegebenenfalls auch auf anderen Wegen ermitteln.

      Einen Widerspruch können Sie jederzeit in der 14-Tage-Frist nach Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen. Hierzu ist kein Anwalt nötig. Lassen Sie sich dann gegebenenfalls anwaltlich beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claudia 6. November 2015, 10:10

    Guten Morgen!
    Gestern wurde ich in Freiburg geblitzt. Es handelt sich um eine Kreuzung, über die auch eine Straßenbahnlinie führt. Nach dieser Kreuzung kommt sehr schnell (ich schätze mal 100 – 150 m) eine weitere Ampel. Ich überfuhr die erste Kreuzung in normalem Tempo (kein stop and go) beim Signalwechsel zwischen grün und orange. In ordnungsgemäßem Abstand vor mir fuhr ein LKW, der an der 2. Ampel anhielt (Vielleicht ein wenig früh? Ich weiß es nicht, hatte keine Sicht auf die Ampel.) Auf jeden Fall hielt ich hinter dem Laster an, weit weg von der ersten Kreuzung und den Straßenbahnschienen, die ´am Ende der 1. Kreuzung´ verlaufen. Im totalen Stillstand meines Wagens löste nun der Starenkasten aus, 2-3 Sekunden später ein zweites Mal. Ich hatte meinen Wagen in der Zeit keinen cm bewegt, es war vor mir ja immer noch rot.
    Nun bin ich ziemlich beunruhigt, da ich (natürlich) mitten in der Rotphase noch auf der Induktionsschleife stand (aber wie gesagt, längst nicht mehr im Kreuzungsbereich und auch nicht bei Rot eingefahren). Können Sie mir sagen, was nun auf mich zukommt?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 13:08

      Hallo Claudia,

      durch das zweite Blitzerbild ließe sich nachweisen, dass Sie nicht weiter in die Kreuzung eingefahren sind. Warten Sie den Bescheid mit dem genauen Tatvorwurf ab und lassen Sie sich hiernach gegebenenfalls anwaltlich beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ANNA 28. Oktober 2015, 10:46

    Bei einem Stau kurz nach der Ampel (Kreuzung Rotluchtüberwachung) gestanden, beim Losfahren hinter einem Bus inmitten der Kreuzung losgefahren und geblickt. Probezeit.

  • Nina 26. Oktober 2015, 16:52

    Hallo,

    ich bin deutsche, lebe aber in den Niederlande und habe somit auch ein Niederländisches Kennzeichen und ich glaube ich bin vor ca. 2,5 Monaten bei einer Rotphase geblitzt wurden. Ich habe gelesen, dass nach einer Zeit von 3 Monaten die Sache „verjährt“ ist. Gilt diese Frist auch für mich mit meinem ausländischen Kennzeichen? Oder ist die Frist dort länger?
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 9:55

      Hallo Nina,

      sobald die Behörde Ermittlungen anstellt, kann die Verjährungsfrist unterbrechen. Endgültig ist ein Vergehen nach 3 Jahren verjährt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sandra 20. Oktober 2015, 13:05

    folgendes ist passiert : bin an eine ampel ( an einer kreuzug mit ampelbkitzer) rangehfaren die grün war und auf gelb sprang als ich sie uberquerte. meiner meinung nach war es zu spät noch zu bremsen. nun habe ich post bekommen “ zeugen fragebogen“ sie missachteten das rotlicht der lichtzeichenanlage Paragraphen 37 abs. 2 / 49 stvo / 24 stvg / 132 bkat

    bin nicht mehr in der probezeit habe keine punkte vorher noch nie geblitzt worden.

    mit welcher strafe muss ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 11:45

      Hallo Sandra,

      diese Paragraphenkette beschreibt den Tatbestand „Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht“. Laut Bußgeldkatalog kostet dies ein Verwarngeld von 15 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • David N. 19. Oktober 2015, 14:32

    Hallo,
    ich wollt mal was an euch fragen, ich bin vor 1 Jahr über rot gefahren und geblitzt worden habe 1 Monat Fahrverbot bekommen und Geldstrafe , und jetzt bin noch mal über rot gefahren wollt mal fragen was auf mich jetzt zukommen würde , danke im Voraus
    LG

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 10:08

      Hallo David N.,

      es kommt immer ganz darauf an, ob es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelte. Es könnte sein, dass die Strafe etwas höher ausfällt, als beim letzten Mal. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • F.W. 19. Oktober 2015, 12:28

    Hallo,

    ich wurde von einem Ampelblitzer geblitzt. Die Ampel war länger Rot.
    Ich bin aber rückwärts gefahren und bei der GRÜNEN Rechtsabbiegerampel gefahren (habe mich kurzfristig umentschieden, bin aber nicht über die Linie gefahren sondern rüber auf die Abbiegerspur).
    Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Eigentlich muss doch gesehen werden, dass ich nicht geradeaus gefahren bin?
    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 9:51

      Hallo F.W.,

      in der Regel sehen die Beamten auf dem Foto, wo ein Fahrer mit dem Pkw stand oder drüber gefahren ist. Daher gibt es an einer Ampel immer zwei Blitzer, einer der bei Überfahren der Haltelinie blitzt und einer, der dahinter blitzt, um zu schauen, ob der Fahrer wirklich richtig über die rote Ampel fuhr. Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Loomi 14. Oktober 2015, 21:14

    Ich habe das Ampelrot nicht bewußt missachtet. Es wurde kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert. Meines Erachtens war die Verkehrssituation für mich übersichtlich, ich habe an dieser Ampel bei Rot angehalten und gewartet bis links von mir die Straßenbahn paar hundert Meter vor mir über die Kreuzung weggefahren ist, dann bin ich bei grün weggefahren. Erst nachher habe ich von meinem Beifahrer mitbekommen dass ich auf rot gefahren bin. Die Hauptampel war noch rot, obwohl die Fahrradfahrer-Ampel und die Fußgänger-Ampel rechts beide auf grün geschaltet haben. Es hat geregnet und war dunkel, der Beifahrer hat das Rot gesehen, aber ich habe nur das Grün als Hauptampel wahrgenommen, weil ich nur das grüne Licht durch seine nasse Türscheibe (vorne rechts) sehen konnte. Die Hauptampel war für mich nicht sichtbar. Wir haben kein Blitz gesehen.
    Was habe ich zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 10:13

      Hallo,
      hat die Ampel nicht geblitzt, wurde Ihr Verstoß wahrscheinlich nicht wahrgenommen. Hat jedoch ein Polizeibeamter den Rotlichtverstoß gesehen, müssen Sie mit 90 Euro und 1 Punkt rechnen. Ob es bewusst oder unbewusst geschah, spielt dabei keine Rolle.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 13. Oktober 2015, 21:00

    Ich bin in der Probezeit und bin leider mit dem Firmenwagen über rot gefahren ich habe gesehen das es noch bevor ich überfuhr Rot wurde habe heute eine Anhörung bekommen mehr nicht mit was kann ich genau Rechnen. Bin nicht zu schnell gefahren.

    §37 Abs 2, § 49StVO; § 24 StVG; 132 BKat.
    Kann man darraus schließen was auf mich genau zu kommt, über eine Sekunde oder unter? Und müsste das hier irgendwo stehen?

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 11:16

      Hallo Michael,

      diese Paragraphenkette verweist laut aktuellem Bußgeldkatalog auf die Tatbestandsnummer 137600: „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.“. Da es sich hier um einen A-Verstoß mit 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg handelt, muss der Fahrer zusätzlich mit einem Aufbauseminar und einer Probezeitverlängerung rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • hans 8. Oktober 2015, 19:48

    hallo bin über geld gefahren und wurde geblitz. bin noch in der probezeit, auf was muss ich mich einstellen

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:02

      Hallo Hans,
      das Überfahren einer gelben Ampel wird mit einem Bußgeld von 10 bis 15 Euro bestraft. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, müssen Sie mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre und der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • cem 8. Oktober 2015, 13:21

    Hallo zusammen.
    Folgendes ist mir passiert:
    Ich bin mit Tempo 50 km/h in Richtung einer grünen Ampel gefahren. Max. 30 Meter vor der Ampel ist sie auf Orange umgeschaltet und da die Fahrbahn Nass war, und es immer noch regnete, hab ich nicht abgebremst. Hätte ich gebremst, dann wäre ich weit hinter der Ampel zum stehen gekommen. Als an der am Ampel vorbei fuhr, könnte ich im Augenwinkel sehen wie sie auf Rot umgeschalten ist. Als ich jedoch an der Ampel vorbei war fuhr eine ein Streifenweigen aus der Seitenstrasse und stopte mich und sagte mir ich wäre über Rot gefahren und ich müsste mit einem Bußverfahren rechnen. Was hab ich zuerwarten?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 10:19

      Hallo,
      Sie müssen bei einem Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel weniger als eine Sekunde rot zeigte, mit einem Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Justyna 5. Oktober 2015, 20:21

    Hallo an alle :)
    Brauch eure Hilfe bin mit Auto von meinem Freund gefahren und würde leider geblitz eingeblich sollte ich über rote Ampel gefahren sein das Problem ist die Ampel War von weiten zu sehen das sie gelb blinkt ich bin nicht schneller als 30 km/h gefahren weil ich mir nicht sicher War wer vorfahrt hat darum bin ich auch langsam gefahren vor mir ist auch ein Auto gefahren darum konnte man auch nicht schneller fahren kurz vor der Ampel hab gesehen hab vorfahrt und der vor mir und ich sind gefahren und wir beide würden geblitz hab mich sehr gewunder weil ich sehr langsam gefahren bin und der vor mir würde auch geblitz. So paar Wochen gewartet da bekommt mein freund Brief vom Stadt das er über rot gefahren ist und soll eine Stellungnahme dazu machen wer gefahren ist haben gemacht haben alles Anwalt gegeben ne die sache ist für ihm erledigt und jetzt bekomme ich den Brief das ich über rot gefahren bin hab das auch den Anwalt gegeben nur jetzt kommt der Problem ich habe rechtschutz gehabt aber nicht im Verkehr und jetzt muss ich alles selber bezahlen und jetzt weiß leider nicht was ich machen soll soll ich es noch bei Anwalt alles laufen oder es selber machen ich hab auch zeugen das die Ampel kaputt War weil mein freund mit mir gefahren ist brauch dringend eure Hilfe

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:57

      Hallo Justyna,

      es ist völlig hinlänglich, ob ein Fahrer langsam über eine rote Ampel fährt, er ist trotzdem so oder so bei Rot darüber gefahren.
      Bitten Sie Ihren Anwalt am besten um eine grobe Kostenaufstellung und entscheiden Sie dann, ob Sie ihn bezahlen können oder nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Volker 5. Oktober 2015, 15:13

    ich hab heute einen Anhörungsbogen wegen eines Rotlichtverstoßes bekommen. Das Foto zeigt kein Kennzeichen sondern nur ein Bild von mir, welches noch mit einem Werbeaufdruck überlagert ist. Ich bin darauf mehr übel als wohl zu erkennen. Ereinnern kann ich mich an gar nichts. Was soll ich tin?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:28

      Hallo Volker,

      in Ihrem Fall kann es hilfreich sein, einen Anwalt um Rat zu fragen, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen (siehe Rechtsdienstleistungsgesetz).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 1. Oktober 2015, 16:31

    Hallo und zwar bin ich vom Supermarkt in eine Straße rein gefahren. Diese Straße war mit rot gespert . vom Supermarkt war nichts ausgeschildert. Nach 20 Meter kam ein auto, ich fuhr zur Seite so das ,dasAuto vorbeifahren konnte das tat der Autofahrer auch. Frage was für eine Strafe wäre das?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:18

      Hallo Sven,
      das verbotswidrige Befahren einer Straße hat ein Bußgeld von 15 Euro zur Folge. Sind Sie jedoch über eine rote Ampel gefahren, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt rechnen. Zeigte die Ampel schon länger als eine Sekunde rot oder gefährdeten Sie den Gegenverkehr, fällt die Straße um einiges höher aus.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • James 27. September 2015, 20:47

    Ich bin über 2 rote Ampeln nacheinander gefahren die beide erst von gelb auf rot geschalten haben.
    Kurz danach bin ich drüber gefahren womit muss ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 8:18

      Hallo James,
      ein Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot zeigte, hat ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg zur Folge.
      Ihr Bussgeld-Info Team

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