Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Estrella82 15. März 2016, 17:04

    Hallo zusammen,

    ich habe eine dringende Frage:

    Ich wurde mit dem Dienstwagen und einer Kollegin auf dem Beifahrersitz geblitzt. Wir hatten als Rechtsabbieger grün und ich habe die nachfolgende (auf gerader Hauptverkehrsstraße stehende) ROTE Ampel überfahren. Meine Kollegin und ich waren beide sehr geschockt und überrascht, weil wir beide der Meinung waren, dass die Ampel grün angezeigt hat. Auf der gesamten Kreuzung war auch weit und breit kein anderes Auto zu sehen, weshalb wir zunächst auch nicht darauf kamen, dass der Blitzer uns gegolten haben könnte.

    Auf jeden Fall habe ich heute über meinen Arbeitgeber den Zeugenbefragungsbogen bekommen, auf dem eine Rotzeit von 39.29 Sekunden angegeben wird. Alle Infos zu den Bußgeldern beziehen sich auf den Sachverhalt „Ampel länger als 1 Sek. oder weniger als 1 Sek. rot“. Nun kann ich mir aber vorstellen, dass bei mehr als 39 Sekunden eine sehr drastische Strafe auf mich zukommen könnte. Ich finde hierzu aber leider im Netz keine Infos. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Ich bin ratlos und sehr verzweifelt und freue mich über jede hilfreiche Antwort.

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 11:43

      Hallo Estrella,

      eine gesonderte Regelung für Rotphasen von weit mehr als einer Sekunde findet sich im Verkehrsrecht nicht. Es bleibt bei der Unterteilung zwischen qualifiziertem (über einer Sekunde Rot) und einfachen (unter einer Sekunde Rot) Rotlichtverstoß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 8. März 2016, 22:06

    Und wenn ich jetzt jemanden mein Auto ausgeliehen habe, und der geblitzt wurde ? Wer bekommt dann den Bußgeldbescheid? Der Halter oder der Fahrer? Kann ich als Halter herangezogen werden oder ist nur der Fahrer verantwortlich? Und wenn der Fahrer im Ausland wohnt bzw. jetzt wieder in die Heimat geht bevor der Bußgeldbescheid kommt?

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:49

      Hallo Maria,

      generell bekommen Sie als Fahrzeughalter erst einmal den Bußgeldbescheid, weil über das Kennzeichen des Autos die Adresse des Halters ermittelt wird. Wenn der Fahrer geblitzt wurde, sollte aber auf jeden Fall ein Beweisfoto vorhanden sein. Sind Sie nicht am Steuer des Fahrzeugs gewesen, als es geblitzt wurde, ist der Fahrer in der Regel über dieses Foto nachweisbar. Dafür müssen Sie als Halter allerdings die Angabe machen, dass nicht Sie gefahren sind, sondern jemand anders. Der Fahrer sollte das bestätigen können. Nun kommt es darauf an, in welchen Land genau der Fahrer wohnt. Ist es ein EU-Staat, gibt es ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Staaten. Ab einem Bußgeld von 70 Euro kann die Behörde des jeweiligen EU-Staates dieses Bußgeld ebenfalls beim Fahrer vollstrecken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lena 7. März 2016, 11:53

    Hallo, ich bräuchte Hilfe :-(

    Heute war absolutes Schneechaos. Ich stand an einer roten Ampel und habe gewartet um auf eine zweispurige Hauptverkehrsstraße abzubiegen. Als es grün wurde, fuhr ich als erste (!) auf die Autobahn (weiß nicht ob jemand hinter mir war).

    Leider hatte sich in diesem Moment ein Auto auf der Hauptverkehrsstraße festgefahren, so dass ich einen Moment mitten auf der Kreuzung warten musste, bis das Auto mir nicht mehr im Weg war.

    Als ich dann die endlich weiterkam löste der rotblitzer aus.

    Ich kann mir nichts vorwerfen, die Ampel war gerade erst grün als ich losfuhr und ich kann ja schlecht mitten auf der Hauptverkehrsstraße bleiben, vor allem weil ich die Ampel ja schon einige Meter hinter mir gelassen hatte…

    Wie ist die Rechtslage?
    Hoffe Sie können mir helfen :-(

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 13:05

      Hallo Lena,
      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Ihnen Ihre offenen Fragen beantworten.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • michele 5. März 2016, 20:45

    ich hab ein problem un weis nich was kommen wird… un zwar stand ich heut an einer roten ampel un hab gewartet dann is der vor mir zu gefahren und ich bin auch los hab dummerweise nicht auf die ampel geschaut die war noch rot somit wurde ich geblitzt und die ampel hat paar sekunden danach auf grün geschaltet aber sie war länger als ne minute schon rot wie gesagt war kurz vorm umschalten was tritt da jetz ein rotlicht missachtung oder rotlichtmissachtung länger als 1sec

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 11:15

      Hallo Michele,

      entscheidend ist tatsächlich, wie lange die Ampel noch rot war, als Sie sie überfahren haben. Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, liegt bei Ihnen ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. In der Regel wird ein solcher Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Suli 28. Februar 2016, 11:37

    Ich habe eine rote Ampel übersehen aber habe keinen Blitz bemerkt, Beifahrer ebenfalls nicht. Kann man einen Blitz bei Tag übersehen oder anderweitig überführt werden?

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 10:46

      Hallo Suli,

      ja, eine Radaranlage kann auch ohne sichtbaren Blitz auslösen. Beispielsweise dann, wenn diese mit einem Infrarotblitz arbeitet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oli 23. Februar 2016, 10:35

    Ich wurde gestern Abend von einem einzelnen Polizist angehalten, der mir einen Rotlichtverstoß unter einer Sekunde vorwirft.
    Ich kam von einer Autobahn und bog bei Gelbphase ( Ampel wechselte ca 2 Sekunden zuvor von grün auf gelb ) noch in die Querstraße ein.
    Der Polizist stand mit seinem PKW an der Ampel und wartete auf grün.
    Er behauptet, dass ich bei rot gefahren sein muss, weil er gerade gelb bekam, als ich in die Kreuzung eingefahren bin.
    Ist so eine Momentaufnahme seitens des Polizisten denn rechtlich haltbar?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:50

      Hallo Oli,

      lassen Sie sich in Ihrem speziellen Fall von einem Anwalt beraten. Generell haben Polizisten die Befugnis, einen Rotlichtverstoß auch ohne Beweisfoto zu ahnden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mustafa 21. Februar 2016, 11:05

    Hallo,
    Ich wurde gestern Abend von der Polizei angehalten, weil ich über Rot gefahren bin. Ich habe gedacht ich schaffe die gelbe Ampel noch, aber dann wurde es rot und ich konnte keine Vollbremsung mehr machen. Genau hinter mir war die Polizei, aber es war wirklich sehr knapp.
    Außerdem bin ich noch in der Probezeit.
    Was passiert nun?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:03

      Hallo Mustafa,

      beim Überfahren einer roten Ampel handelt es sich um einen A-Verstoß. Neben einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg wird zudem Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mehmet 15. Februar 2016, 0:23

    Hallo,

    ich wurde in Wuppertal geblitzt, als ich über gelb fuhr ist die Ampel auf umgesprungen und ich wurde geblitzt. Nach dem Blitzen bin ich nicht weitergefahren und stehen geblieben. Ich habe versucht mein Auto vor der Ampel zu setzen und es hat nochmals geblitzt. Womit muss ich rechnen ?

    Danke

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 9:39

      Hallo Mehmet,

      beim Überfahren einer roten Ampel müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarah Abd. 11. Februar 2016, 11:40

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde über rot geblitzt und habe schon ein Schreiben erhalten, die Vorwerfbare Rotzeit beträgt 000,71 Sekunden, wie ich weiß erhalte ich kein Fahrverbot aber wie hoch wird der zu zahlender Betrag sein und auf was kann ich noch Rechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sarah Abd.

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:55

      Hallo Sarah,

      bei einem einfachen Rotlichtverstoß können Bußgelder bei 90 Euro oder aber bei zusätzlicher Gefährdung anderer bei 200 Euro liegen. Hinzu kommt ein bzw. zwei Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 5. Februar 2016, 17:18

    Hallo,

    Gibt es bei Zeugenfragebogen bereits einen Hinweis, ob es sich um einfachen oder qualifizierten Verstoß handelt? Die Blitzanlage schaltete kurz hintereinander. Angegeben wurde § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat.

    Über kurze Info würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alex

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:47

      Hallo Alex,

      wenn lediglich § 132 BKatV angegeben wurde, müsste es sich in der Regel um einen einfachen Rotlichtverstoß handeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Meyra 4. Februar 2016, 14:18

    Hallo, ich wurde letzte Woche an einer Blitzerampel abgeblitzt, jedoch war ich ganz sicher unter einer Sekunde und es hat nur einmal aufgeblitzt, da nir meine hinteren Reifen über rot sind. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    Danke

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:20

      Hallo Meyra,

      bei einem einfachen Rotlichtverstoß erwartet Sie ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet haben, kann sich das Bußgeld erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lucas 3. Februar 2016, 16:51

    Guten Tag,
    Ich bin heute bei Gelb im Berufsverkehr über eine Ampel gefahren. An der nächsten Ecke wurde ich von Polizeibeamten raus gezogen, die behaupten ich hätte eine Rote Ampel überfahren. Gefährdet wurde Niemand.
    Meine Fragen wäre jetzt, ab wann beginnt der Rotlichtverstoß? Muss das Fahrzeug die Ampel komplett überschritten haben, reicht der Fahrer aus oder muss sogar das Fahrzeug die Kreuzung schon komplett überquert haben wenn die Ampel von Gelb auf Rot schaltet? Lohnt sich hier ein Einspruch?

    Danke im Vorraus.

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:22

      Hallo Lucas,

      so wie der Fall beschrieben wurde, handelt es sich hier vermutlich um einen Gelblichtverstoß mit anschließendem Rotlichtverstoß. Zwischen Gelb und Rot vergehen in der Regel nur wenige Sekunden. Möglicherweise schaltete die Ampel in dem Moment um, in dem Sie über die Linie fuhren. Das gelbe Lichtzeichen soll einem Fahrer eigentlich die Möglichkeit geben, noch sicher vor einer Kreuzung anhalten zu können. Deshalb kostet es auch ein Verwarngeld, wenn ein Fahrer bei Gelb über die Ampel fährt.
      Jeder hat das Recht innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob sich ein solcher in Ihrem Fall lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sara 29. Januar 2016, 19:24

    Hallo zusammen
    folgender Sachverhalt: ich stand an einer roten Ampel, Rechtabbiegerspur, bereits seit 30,7 Sekunden, und auf einmal blitzte es als ich den Gang einlegte, weil ich wusste es wird gleich grün. Mein Auto stand und das Auto links neben mir auch (Geradeausspur, wo es 3 Sekunden früher grün wird), obwohl seine Ampel bereits auf grün war als ich nach dem Blitzen hinschaute – ich nehme an, der Fahrer war genauso verblüfft über die Situation und ist deshalb auch nicht angefahren. Jetzt soll ich 250 CHF bezahlen. Habe bereits Einspruch eingelegt und die Antwort war: Auf der Folgeaufnahme ist ersichtlich, dass das Fahrzeug weitergefahren ist und damit in den Konfliktbereich einmündete … wie geht das denn, wenn mein Auto stand?
    Wie soll ich weiter vorgehen, da mein Auto wirklich vor der Ampel stand (warum sollte ich nach 30,7 Sekunden auf einmal losfahren?! wo jeder weiss, die ganze Kreuzung vollgestellt ist mit Blitzern!)

    Ich bin echt ratlos.

    Danke und Gruss

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:24

      Hallo Sara,

      wenden Sie sich in Ihrem Fall an einen Rechtsanwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lai 29. Januar 2016, 17:50

    §§ 37 abs. 2 / 49 stvo / 24 stvg / 132 bkat
    Hallo bin so bei Gelb richtung Rot über die Kreuzung.
    Da Schnee auf den Straßen war, sah ich von einer anstrengenden Bremsung ab, und rollte sicher über die Kreuzung, anstatt vielleicht auf dieser zum Stehen zu kommen.
    Nun kam der Anhörungsbogen mit der Kette 37 abs. 2 / 49 stvo / 24 stvg / 132 bkat .
    Bedeutet diese Tatangabe ein Vergehen, wo es noch kein Fahrverbot gibt. (habe 0 Punkte)

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:54

      Hallo Lai,

      ob ein Fahrverbot droht, hängt davon ab, ob Sie beim Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria isabell 26. Januar 2016, 0:21

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich würde heute abend zum ersten mal geblitzt.
    Vor mir fuhr ein Lkw ordnungsgemäße 50kmh und ich dahinter. Er ist bei dem Tempo über die Ampel gefahren und ich hinterher.
    Ich bemerkte bei dem Tempo zu spät das die Ampel rot war. Es blitze und traf vermutlich den Lkw vor mir, ich war bereits über der haltelinie und auch mich traf es auf halber Kreuztung. Hätte ich eine vollbremsung bei erster Sicht auf die Ampel gemacht wäre ich bei dem Bremsweg mitten auf der Kreuztung zum stehen gekommen und hätte den querverkehr behindert. Ich weiß, daß die nicht ausreichende Sicht keine ausrede ist.
    Ich habe nur noch einen Monat probezeit und niemand wurde gefährdet oder etwas beschädigt.
    Das eine Foto gilt definitiv mir, beim ersten bin ich mir nicht sicher.
    Was kann ich tun und womit muss ich rechnen? Danke im voraus
    Mfg
    Maria

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:19

      Hallo Maria Isabell,

      bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. Es ist stets ein ausreichender Abstand zu halten, um mit der erforderlichen Sorgfalt zu fahren. Ein A-Verstoß in der Probezeit hat die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre zur Folge und die Anordnung zu einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marue 22. Januar 2016, 15:46

    Hallo,
    Ich habe in vielen vorherigen Kommentaren gelesen, dass Ampleblitzanlagen 2x blitzen. Ist das immer der Fall oder gibt es auch Anlagen, die nur ein mal blitzen?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:28

      Hallo Marue,

      in der Regel ist es tatsächlich so, dass Rotlichtblitzer zweimal auslösen. Trotzdem könnte es sich bei nur einem Blitz auch um einen Rotlicht- bzw. einen Geschwindigkeitsblitzer handeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 21. Januar 2016, 20:39

    Hallo,
    folgenden Sachverhalt habe ich:
    Ich fuhr auf eine Ampel zu die noch Grün war als icb gerade drüber war wurde sie aus meinem Augenwinkel Gelb. Als ich höhe Mitte war , sah ich im seitenspiegel das ein weiteres auto gefahren ist. In diesem moment blitzte es 1x und im Anschluss 2x. Können die Zuständige Behörde auf dem Foto sehen wer das vergehen begannen hat?

    ich hoffe ich bekomme eine schnelle Antwort.
    mit freundlichen grüßen
    Tobi

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:43

      Hallo Tobias,

      ja, in der Regel sollten die Behörden hier auf dem Foto genau sehen, wer den Verstoß begangen hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max.S 20. Januar 2016, 0:46

    Hallo ich habe eine Frage,
    Ich bin 50 gefahren und war kurz vor einer Kreuzung deren Ampel auf gelb geschaltet hat, ich kurz vor der Haltelinie war die Ampel auf rot Umsprung und Dan 2 mal geblitzt wurde… ! Der Weg war so kurz hätte ich gebremst wäre es eine Vollbremsung gewesen vor der Linie hinter mir war niemand und vor mir auch nicht ich bin in der Probezeit was kann passieren ?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:51

      Hallo Max,

      es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß. Ein erster A-Verstoß in der Probezeit führt in der Regel zur Verlängerung um zwei weitere Jahre. Zudem kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Für einen einfachen Rotlichtverstoß erheben die Behörden in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrik 19. Januar 2016, 16:07

    Hallo
    ich wurde beim überfahren einer Ampel innerorts geblitzt
    lt. Foto bei 0,96 Sek wurde die Haltelinie überquart
    was erwartet mich?
    Ist ja eigentlich unter 1,0 Sek.
    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:16

      Hallo Patrik,

      es handelt sich hier vermutlich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Je nach Gefährdungslage kann das Bußgeld zwischen 90 und 200 Euro liegen. Zudem können Punkte in Flensburg folgen. Lag keine Gefährdung vor, kann zumeist auf ein fahrverbot verzichtet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • michaela 17. Januar 2016, 13:36

    hallo , gestern wurde ich bei einer ampelkreuzung 2 mal geblitzt. es war sehr glatt ich fuhr 30 km . kurz vor der haltelinie sprang die ampel auf gelb.ich fuhr über die kreuzung weil ich bei der gläte nicht gut bremsen konnte und den verkehr hinter mir nicht behindern wollte.( wären sonst mir reingefahren ). was kommt nun auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 9:40

      Hallo Michaela,

      für das Überfahren einer gelben Ampel steht lediglich ein Verwarngeld von 10-15 Euro an. Allerdings geht aus den Blitzerfotos nicht hervor, ob Sie gefahrlos hätten bremsen können. Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 13. Januar 2016, 18:28

    Hallo,
    Mal eine Frage. Auf der Spur von Böblingen Richtung Stuttgart Autobahn ist ein fester rotblitzer. Heute jedoch bin ich auf der Gegenspur (von Stuttgart kommend Richtung Böblingen) über rot gefahren da ich leider nicht mehr abbremsen konnte und habe ein helles Licht von meiner Seite aufhellen gesehen. Meine Frage jetzt können rot Blitzer die Gegenspur blitzen und das von hinter ? Danke für die Antwort im Voraus !

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 12:08

      Hallo Jenny,

      normalerweise blitzen Rotblitzer frontal. In Ihrem Fall ist es allerdings durchaus möglich, dass sich ein weiterer Blitzer in Ihrer Fahrtichtung befindet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 9. Januar 2016, 18:25

    Hallo,
    Ich habe heute einen Bescheid bekommen, dass ich bei einer vorwerfbaren Rotzeit von 0,52Sek. Über eine Ampel gefahren bin.
    Im letzten Jahr wurde ich zweimal wegen einer Abstandsmessung auf der Autobahn bestraft. Beim ersten Mal 100€, 1Punkt, beim zweiten Mal ebenfalls 100€, 1Punkt. Hat dies Auswirkungen auf die jetzige Strafe wegen überfahren eine roten Ampel? Da ich eigentlich ja unter 1Sek. die rote Ampel überfahren habe dürfte ja keine Fahrverbot angesetzt werden?!

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 10:45

      Hallo Nicole,

      wenn Sie beim Überfahren der roten Ampel keine Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, erhalten Sie bei weniger als 1 Sekunde normalerweise kein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Igor 6. Januar 2016, 1:05

    Hallo
    Ich war in spure zum links,in ampel gezeigh grun zum grade ich fahren grade und 2mal blitz gekomm.was jetz komm bay mir?
    Danke

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 12:07

      Hallo Igor,

      vermutlich war die Ampel für die Linksabbieger noch rot. Es handelt sich hierbei um einen Rotlichtverstoß. Hierfür können – je nach Dauer, die die Ampel schon auf Rot stand – ein Bußgeld in Höhe von 90 oder 200 Euro und ein Punkt in Flensburg folgen. Auch ein einmonatiges Fahrverbot ist möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tatjana 4. Januar 2016, 19:48

    Hallo,
    Mir ist heute folgendes passiert bei uns ist totaler schnee schnell. Ich fuhr bei grün und es würde orange ich bremste und kann über die halte Line .dann sah ich die Ampel nicht dann fuhr ich ein Stück zurück und bleibte stehen. mehr zurück ging nicht weil hinter mir auto.und dann würde es 2 mal. gebilzt .aber ich blieb wirklich stehen aber halt über die halte Line..was kann mir passieren.hab auch keinen gefährdet oder so.mach mir total sorgen. Denn habe neuen Job Brauch das Auto lg

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 10:53

      Hallo Tatjana,

      auf den Blitzerfotos sollten die Beamten erkennen, dass Sie nicht über die Ampel gefahren sind, sondern noch an bzw. auf der Haltelinie zum Stehen gekommen sind. Haben Sie niemanden gefährdet, dann sollte keine große Strafe drohen, eventuell ein Verwarngeld wegen des Überfahrens der Haltelinie. Bleiben Sie ruhig und warten zunächst ab, ob ein Bußgeldbescheid eintrifft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 3. Januar 2016, 14:27

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich stand gestern vor einer roten Ampel. Die Ampel änderte sich nicht, obwohl Minuten verrannen und die anderen Ampeln der Kreuzung sich veränderten. Mittlerweile waren viele Autos hinter mir. Da bin ich an die Kreuzung vorgefahren, habe keinerlei Verkehr festgestellt und bin dann vorsichtig über die Kreuzung gefahren. Ich weiß nicht, ob ich geblitzt wurde. Was blüht mir, wenn ja?

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:51

      Hallo Martin,

      hierbei handelt es sich vermutlich um einen qualifiziertenRotlichtverstoß, da die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand. Hierfür können 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Axel N. 1. Januar 2016, 21:00

    Hallo. Nun hat es mich auf diese informative Seite verschlagen. Ich fahre seit über 20 Jahren Auto und hatte noch nie ein Vergehen, Punkte oder sonstiges, da ich sehr vorausschauend fahre. Heute jedoch geriet ich wohl in eine dumme Situation. Es trug sich so zu, dass ich an einer Ampel hielt mit 2 Spuren. Neben der linken Ampel (an welcher ich stand) war (das überprüfte ich später) eine Ampel für die Straßenbahn mit den 3 Abstufungen (alle werden ja in weiß angezeigt). Dies sah ich aber noch nicht. Nach meinem Empfinden wurde „meine“ Ampel grün (war aber so halb aus dem Augenwinkel) und ich fuhr los. Stutzig wurde ich, als hinter mir auf beiden Spuren niemand losfuhr. Also hielt ich in ca. 10 Metern Abstand vor der besagten Ampel an. Dann begann nach kurzer Zeit der Verkehr hinter mir zu fließen. Das versetzte mich direkt ins Grübeln. Warum fuhren die alle so spät los?
    Also fuhr ich kurzerhand nochmal komplett zurück und stellte besagtes Phänomen fest: Es gibt eine vollständige Ampelanlage für beide Spuren und die besagte Ampel (direkt montiert an der linken Autoverkehrsampel) für die Straßenbahn.
    Meine Frau war bei mir. Sie sagte, sie sei sich sicher, dass sie grün gesehen hätte. Allerdings glaube ich, dass sie das nur zur Beruhigung sagt, denn gleichwohl fiel ihr auf, dass der übrige Verkehr noch stand. Und ich merkte beim „zweiten Anlauf“, also dem Check der Situation und Schaltung der Anlage, dass alle Ampeln der Anlage gleichzeitig (ca. 1-2 Sekunden versetzt, nach der Straßenbahnampel) auf grün schalten.
    Um es vorweg zu nehmen: Dort war keine Blitzampel. Ich wurde NICHT geblitzt und auch nicht von der Polizei angehalten. Dennoch bin ich besorgt, dass entweder ein privater Polizist hinter mir einem der Autos war oder dass mich ein eifriger Bürger aus den hinteren Autos nun anzeigt.
    Ich weiß, dass ich nun sehr viel grübele. Aber sollte ich aus Versehen die Straßenbahnampel als „grün“ interpretiert haben, dann wäre das ein qualifizierter Rotlichtverstoß und ich meinen Lappen für 1 Monat los. Das wäre ein Desaster! Was kann also nun passieren, wenn ein Polizist mich anzeigt? Kann ich Einspruch einlegen? Und außerdem: Ich habe ja wirklich nicht aus bösem Willen gehandelt (sollte es denn nicht grün gewesen sein). Auf einer anderen Webseite habe ich das hierzu gefunden:
    „Urteile zum überfahren der roten Ampel gibt es viele und ständig in neuen Varianten. So entschied zum Beispiel das Amtsgericht Dresden im Februar 2015, dass auch bei einer Rotzeit von 1,4 Sekunden ein Fahrverbot nicht zu verhängen ist, wenn der Betroffene auf eine falsche Ampel gesehen hat.“
    Das käme ja in meinem Fall zum Tragen?! Ich danke vorab für jeden Tipp oder eine Einschätzung der Lage unter Worst-Case-Bedingungen.

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 11:35

      Hallo Axel,

      um einen Rotlichtverstoß nachzuweisen, bedarf es stichhaltigen Beweisen. Die reine Behauptung von anderen genügt hierzu in der Regel nicht. Um Ihnen zudem einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachweisen zu können, bedarf es einer eindeutigen Zeitmessung. Da kein Blitzerfoto existiert bzw. Sie nicht unmittelbar nach dem Verstoß angehalten wurden, ist die behördliche Verfolgung in Ihrem Falle unwahrscheinlich. Sollten Sie dennoch Post erhalten, lassen Sie sich von einem Verkehrsrechtsanwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 1. Januar 2016, 18:32

    Hallo.
    Heute Nacht (Silvesterabend) gegen 02:00 Uhr wurde ich bei Rot geblitzt. Es war nebelig und als ich auf die Ampel zufuhr gab es erst mal einen lauten Knall von Feuerwerkskörpern was ich nach dem Blitzer erst zu ordnen könnte.der Knall hat mich in dem Moment sehr ablenkte das ich nicht bemerkte das die Ampel auf Gelb geschaltet hat, mein Hintermann war sehr dicht an mir weswegen ich nicht hätte Vollbremsen können da er mir sonst sehr wahrscheinlich drauf gefahren wäre. Ich bin auch noch in der Probezeit mit was muss ich den rechnen und könnte ich dagegen irgendwie vorgehen?

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 12:04

      Hallo Lisa,

      ein Rotlichtverstoß gilt als A-Verstoß. Ein erstmaliger A-Verstoß in der Probezeit kann zur Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre führen. Zudem kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.

      Lassen Sie sich in dieser Angelegenheit gegebenenfalls von einem Anwalt beraten. Beachten Sie die Fristen zur Einlegung eines Widerspruchs (14 Tage nach Erhalt des Bescheids).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anke 26. Dezember 2015, 1:43

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    Meine minderjährige Tochter hat mit dem Fahrrad eine rote Ampel vor einer Straßenbahnhaltestelle überfahren. Die Ampel ist aus, wenn keine Bahn kommt. Als sie ihren Fehler sah, ist sie am Ende der Straßenbahn stehen geblieben. Ein Polizei hat ihre Personalien aufgenommen und meintr es war unter einer Sekunde rot. Ist eine Strafe von 60 Euro plus Gebühren von knapp 30 Euro berechtigt?
    MfG

    • bussgeld-info.de 28. Dezember 2015, 9:52

      Hallo Anke,

      generell ist eine Bußgeld bei einem Rotlichtverstoß von 90 Euro üblich, wenn die Rotphase auch kürzer als 1 Sekunde war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 19. Dezember 2015, 3:26

    Hallo,
    mir ist was extrem seltenes un d schlimmes passiert. Ich bin am Montag beim Überfahren einer Ampel geplitzt worden. Es war zwar gelb aber als ich auf der Höher der Ampel war, schaltet diese gerade um auf Rot. Der Blitzer blitze 2x auf.
    Jetzt kommt es. Heute, 3 Tage später, fahre ich meine vorgeschriebene 30 kmh, und war so mit den Augen auf den Blitzer und meine Einhaltung der 30kmh fixiert, das ich die Ampel davor nicht gesehen habe. Sie war Rot. Es blitze wieder 2x. Allerdings diesmal nicht gleichzeitig. Sondern erst der mittlere Ring und 2 sek. später der untere Ring. Was nun? Zum einen bin ich damit Wiederholungstäter, zum anderen bin ich im Außendiesnt und auf das Auto angewiesen. Was darf ich als Strafe erwaten? Und was kann ich gegen ein Fahrverbot machen?
    Vielen Dank, Jens

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:22

      Hallo Jens,

      bei einem Rotlichtverstoß hängt die Ahndung ab von der Dauer, die die Ampel bereits auf Rot stand und wie die Gefährdungslage war. Die Ampelblitzer blitzen stets zwei Mal in kurzem Abstand nacheinander, um zu ergründen, ob Sie nach dem ersten Blitz weiter in die Kreuzung einfuhren oder aber stehen blieben. Letzteres kann für den Fahrer einen glimpflichen Ausgang bei der Ahndung haben.
      Eine Wiederholungstäterregelung greift hier in der Regel nicht.

      Welche Sanktionen je nach Sachlage genau drohen, können Sie bitte der obigen Tabelle entnehmen.

      Das Fahrverbot zu umgehen, ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich – und in der Regel nur bei Erstverstößen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen 17. Dezember 2015, 21:37

    Guten Abend,
    ich wurde gestern Abend geblitzt weil ich zu schnell über eine Ampelkreuzung gefahren bin (ca. 25km/h zu schnell).
    Gleichzeitig bin ich nicht sicher ob es rot oder noch gelb war. Der Blitzer regaiert auf Tempo und Rotlicht.
    Womit muss ich rechnen wenn es schon rot war in Kombination mit der Geschwindigkeitsübertretung?
    Vielen Dank für die Rückmeldung

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:51

      Hallo Jürgen,

      die Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Sollten beide Verstöße geahndet werden, gilt: Der schwerwiegendere Verstoß wird voll, der geringere hälftig geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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