Bußgeldkatalog: Rechtslage beim Überholen im Straßenverkehr

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Überholen 2024, der die Bußgelder bei Überholvorgängen definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Überholen trotz Verbot70 €1
Innerorts unzulässig rechts überholt30 €
mit Sachbeschädigung35 €
Außerorts rechts überholt100 €1
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein80 €1
Überholen mit zu wenig Seitenabstand30 €
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet10 €
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht30 €
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht10 €
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen25 €
Überholen bei unklarer Verkehrslage100 €1
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot150 €1
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung250 €2(1 Monat)1 M
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung300 €2(1 Monat)1 M
bei Überholverbot70 €1
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet80 €1
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet80 €1

Bußgeldrechner: Fehler beim Überholen


Spezielles zum Thema Überholen

Video – Mehr zum Thema „Überholen“ im Video

Was müssen Sie beim Überholen beachten? Erfahren Sie es im Video.
Was müssen Sie beim Überholen beachten? Erfahren Sie es im Video.

Richtiges Überholen

Rechts überholen: In welchen Situationen ist es erlaubt?
Rechts überholen: In welchen Situationen ist es erlaubt?

Ab und zu kommt es vor, dass das vorausfahrende Fahrzeug dem eigenen Empfinden nach zu langsam fährt oder dass man einfach in Eile ist und man den Vordermann überholen möchte. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, da laut der StVO jeder Fahrer dazu angehalten ist so zu fahren, dass die anderen Verkehrsteilnehmer weder behindert noch in Gefahr gebracht werden. Rücksicht nehmen muss man beispielsweise auf einen genügenden Seitenabstand, aber auch auf das eigene Tempo.

Seitenabstand beim Überholen

Der Seitenabstand ist beim Überholvorgang ein wichtiger Aspekt, der beachtet werden muss. Vor allem bei Radfahrern, die man überholen möchte, sollte ein ausreichender Abstand eingehalten werden, da sie ansonsten leicht verunsichert werden oder sogar gefährdet werden können. Als Autofahrer sollte man dabei immer daran denken, dass der Radfahrer das herannahende Auto nur mittels Gehör wahrnimmt und nicht genau weiß, wo es sich befindet oder was als nächstes passiert. So ist es auch nicht verwunderlich, dass das überholende Kraftfahrzeug zumindest 1,5 Meter Seitenabstand zu einem Fahrrad halten muss. Wird dieser Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten, kann es schnell gefährlich für den Radfahrer werden. Schließlich kann es dann leicht zu Berührungen des Fahrzeuges kommen und der Radfahrer kann möglicherweise stürzen.

Allerdings ist das Berühren des Fahrrades durch das Auto nicht die primäre Unfallursache bei Überholvorgängen von Fahrrädern, sondern die schreckhafte Reaktion des Radfahrers. Dieser kann durch das nahende Auto so in Bedrängnis gebracht werden, dass er beispielsweise den Lenker verreißt oder in parkende Autos rechts von ihm fährt. Zu anderen Autos reicht ein Abstand von etwa einem Meter, da die Fahrer schließlich nicht in eine vergleichbare erschreckende Situation geraten, wenn sie überholt werden wie Radfahrer.

Eigenes Tempo beim Überholen

Tempo: Beim Überholen muss die Geschwindigkeit dem Überholvorgang angepasst werden.
Tempo: Beim Überholen muss die Geschwindigkeit dem Überholvorgang angepasst werden.

Entschließt man sich dazu einen Überholvorgang zu starten, muss man bereits mit einer höheren Geschwindigkeit fahren als das zu überholende Fahrzeug. Speziell für Überholvorgänge auf Autobahnen gilt, dass die eigene Geschwindigkeit mindestens 10 km/h über der des Überholten liegen muss. Gleichzeitig darf der Vorgang höchstens 45 Sekunden betragen, um andere Fahrzeuge nicht zu behindern.

Verhalten beim Überholen

Beim Überholen sollte man sich an einige Verhaltensregeln halten, welche hier präsentiert werden

  • Beim Überholen muss das Umfeld besonders im Blick behalten werden. Dazu sollte man sich vergewissern, ob die Begebenheiten, wie beispielsweise die Sichtverhältnisse, ein sicheres Überholen möglich machen und ob das Überholen auf der befahrenen Straße überhaupt erlaubt ist.
  • Man sollte mit angemessener und nicht zu hoher Geschwindigkeit an das zu überholende Fahrzeug heranfahren. Dabei sollte möglichst ein Abstand von zwei Wagenlängen eingehalten werden.
  • Bevor man mit dem Überholen beginnt, müssen andere Verkehrsteilnehmer durch das Einschalten des Fahrtrichtungsanzeigers vorgewarnt werden. Dies sollte ungefähr zwei Sekunden vor dem eigentlichen Überholen geschehen. Dabei sollte man auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer achten, indem man sie im Blick behält.
Zum Teil sind ausschließlich LKW von einem Überholverbot betroffen.
Zum Teil sind ausschließlich LKW von einem Überholverbot betroffen.
  • Vergewissern Sie sich, dass der restliche Verkehr beim Überholmanöver nicht behindert oder gar gefährdet wird. Dazu muss auf den Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern geachtet werden. Besondere Vorsicht ist dabei bei Fußgängern oder Radfahrern geboten.
  • Auf jeden Fall muss mit einem Blick in den Rück- und Seitenspiegel und mit einem Schulterblick der Straßenverkehr geprüft werden, um zu entscheiden, ob ein Überholmanöver möglich ist. Im Zweifelsfall sollte man lieber abwarten, anstatt sich von der Eile antreiben zu lassen ein möglicherweise gefährliches Manöver durchzuführen.
  • Auch ein angemessenes Tempo sollte berücksichtigt werden. Es darf auch beim Überholvorgang nicht über der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung der jeweiligen Straße liegen. Allerdings sollte man das andere Fahrzeug trotzdem rasch überholen und dabei eine Geschwindigkeit einhalten, die mindestens 10 km/h schneller als die des anderen Autos ist.
  • Das Einordnen in die rechte Spur muss wieder mit dem Fahrtrichtungsanzeiger deutlich gemacht werden. Außerdem muss diese Einordnung so schnell wie möglich passieren und darf kein anderes Fahrzeug behindern. Dabei sollten dann schon zumindest zwei Wagenlängen zwischen dem eigenen und dem überholten Auto liegen.
  • Besteht eine Straße nur aus zwei Spuren pro Richtung, so behindern LKW den Verkehr mitunter gravierend, wenn sie ständig andere Fahrzeuge überholen. Deswegen besteht auf einigen Strecken für Lkw ein Überholverbot, welches auch auf Autobahnen angeordnet werden kann. Angezeigt wird dieses durch das Verkehrszeichen 277 mit dem langen Titel „Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger“. Dies gilt auch für Zugmaschinen, nicht aber für PKW und Kraftomnibusse. Überholen Lkw im Überholverbot, drohen den Fahrern Sanktionen.

FAQ: Überholen

Worauf sollte ich beim Überholen achten?

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Verhaltensregeln bei einem Überholvorgang finden Sie hier.

Welchen Seitenabstand sollte ich beim Überholen einhalten?

Zu anderen Fahrzeugen reicht normalerweise ein Seitenabstand von 1 Meter aus. Überholen Sie hingegen einen Fahrradfahrer, sollten Sie diesen Abstand auf 1,5 Meter vergrößern, um sicherzugehen, dass sich dieser nicht erschreckt und schlimmstenfalls vom Rad stürzt.

Worauf muss ich mich einstellen, wenn ich falsch überholt habe?

Haben Sie sich beispielsweise über ein Überholverbot hinweggesetzt oder trotz unklarer Verkehrslage überholt, können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen, um sich über die drohenden Sanktionen zu informieren.

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Bußgeldkatalog: Rechtslage beim Überholen im Straßenverkehr
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 198 comments… Kommentar einfügen }
  • Andreas 21. September 2015, 12:09

    Habe heute morgen 2 mal überholt bei unklarer Verkehrslage wahrscheinlich mit Gefährdung weil mir ein Pkw entgegen Kamm und die hinter mir abreißen mussten wurde angezeigt von einem Fahrer womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 12:57

      Hallo Andreas,

      das Überholen bei unklarer Verkehrslage kostet laut Bußgeldkatalog 100 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg. Diese Strafe kann sich erhöhen, wenn dazu ein Überholverbot bestand und es zu einer Gefährdung kam. Die Erhöhung der Bestrafung liegt dann dementsprechend im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Th. 10. September 2015, 12:50

    Hallo,

    eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
    Auf der Landstrasse mit Überholverbot und dem Zusatzschild „Symbol Trecker“ und „Dürfen überholt werden“, ist es ja bekannt, dass dies nicht für Traktoren im Allgemeinen gilt, sondern für Fahrzeuge mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 25km/h. Wie stellt sich der Sachverhalt dar, wenn hinter dem Traktor/Bagger ( mit entsprechender Kennzeichnung) ein PKW fährt, welcher überholen könnte, es aber nicht tut. Dürfte ich als Fahrzeugführer hinter dem PKW trotzdem überholen? Also PKW und Traktor/Bagger als Kolonne, obwohl ja der PKW schneller als 25km/h fahren kann?

    Vielen Dank

    Th. Busse

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:45

      Hallo,
      fragen Sie in diesem Fall bitte einen Anwalt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Viki S. 9. September 2015, 11:01

    Hab nur eine kurze Frage zum Blitzen. Ich wurde heute morgen ausserorts in Höhe eines Blitzers überholt, Fahrer des anderen Autos hatte schätzungsweise 150 km/h drauf. Wer wurde jetzt geblitzt, ich oder er? Würde ungern dessen Strafe zahlen wollen. Und hab ich überhaupt Möglichkeiten, entsprechenden Einspruch einzulegen, so denn was kommen sollte?

    Danke vorab.

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:03

      Hallo Viki S.,

      es ist zu vermuten, dass das überholende Fahrzeug den Blitzer auslöste, das sollte in der Regel auf dem Blitzerfoto ersichtlich werden. Sollten Sie dennoch einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie die Mögichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Doris 27. August 2015, 8:26

    Hallo,
    gilt für mich als Pkw mit Pferdeanhänger das LKW-Überholverbot-Schild?

    Danke für die Info?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:35

      Hallo Doris,

      ja, denn ein Fahreug mit Anhänger wird im Straßenverkehr wie ein LKW angesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tom 12. August 2015, 11:05

    Hallo,

    ich habe ein Ueberholverfahren in einer unklare Verkehrslage angenfangen (Kurve). Es gab keine durchgezogene Linie (die fang kurz weiter danach). Als ich gesehen habe, ich haette es nicht geschafft, weil ein Auto in gegenrichtung kam, habe ich gebremst und das Verfahren unterbrochen. Der (fast) Überholte hat das boese genommen, den Wagen gehalten und mir erstmal geschimft und dann mir eine Anzeige versprochen. Das habe ich total uebertrieben gefunden.
    Angenommen, dass er mich anzeigt, was kann ich mir am schlechstens erwarten, abgesehen, dass ich in der Tat nicht ueberholt habe?

    Vielen Dank im Voraus und freundliche Gruesse
    tom

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 19:03

      Hallo Tom,

      laut Bußgeldkatalog kommt hier möglicherweise der TBNR 105607 in Betracht: „Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen
      war und gefährdeten dadurch Andere.“ (Bußgeldkatalog).

      Dabei droht ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • tom 26. August 2015, 9:14

        Vielen Dank für die Antwort.

        wäre nach einer Anzeige theoretisch ein Strafverfahren auch zu erwarten?

        freundliche Gruesse
        Tom

        • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:06

          Hallo Tom,

          in der Regel sollte kein Strafverfahren drohen, da es sich hier um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelte. Ein Strafverfahren würde drohen, wenn der Fahrer zum Beispiel alkoholosiert war.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 8. August 2015, 21:51

    Hallo. Überschreitung die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften. Zulässige Geschwindigkeit 100 km /h. Meine Geschwindigkeit :140 km/h. Ich bin noch in der Probezeit. Was kommt auf mich zu? MfG Alex

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 9:43

      Hallo Alex,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit wird als A-Verstoß geahndet. Ab 20 km/h zieht dies Probezeitmaßnahmen nach sich: Probezeitverlängerung um 2 Jahre und Teilnahme am Aufbauseminar. Dazu kommt das Bußgeld von in der Regel 120 Euro, ein Punkt in Flensburg und unter Umständen auch ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jörg A. 28. Juli 2015, 13:11

    Hallo,

    folgender Sachverhalt auf einer Autobahn. Ein PKW „A“ fährt hinter einem Bus auf der rechten Fahrspur einer Autobahn; das Tempo beider Fahrzeuge beträgt etwa 100 km/h. Auf der linken Fahrspur nähert sich von hinten ein weiterer PKW „B“ mit einer Fahrgeschwindigkeit von etwa 130 km/h. Als dieser PKW „B“ sich kurz hinter den beiden auf der rechten Fahrspur fahrenden Verkehrsteilnehmern befindet, „wechselt“ der hinter dem Bus befindliche PKW „A“ von der rechten auf die linke Fahrspur. Nur eine Gefahrenbremsung des PKW „B“ auf der linken Fahrspur verhindert einen Auffahrunfall. Der Fahrer des fahrspurwechselnden PKW „A“ hatte nur die Absicht den Bus zu überholen und wechselte vor dem Bus wieder auf die rechte Fahrspur. Für mich stellt sich nun die Frage, gegen welche Bestimmung der PKW-Fahrer „A“ verstoßen hat. § 5 StVO, weil er beim „Überholen“ den Nachfolgeverkehr nicht beachtet hat? Oder. § 7 StVO, weil er beim „Fahrstreifenwechsel“ den Nachfolgeverkehr nicht beachtet hat? In beiden Fällen natürlich mit Gefährdung! Im Bekanntenkreis kam es bereits zu Diskussionen, die mehrheitlich zu der Feststellung führten, dass der PKW-Fahrer „A“ zwar einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat und dabei den Nachfolgeverkehr nicht beachtete; letztendlich diente der Fahrstreifenwechsel jedoch einem Überholvorgang, darum § 5 StVO. Ich sehe es anders, denn der Fahrstreifenwechsel an sich führte ja schließlich zu der konkreten Gefährdung für den PKW-Fahrer „B“.

    Es wäre toll, wenn hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Beste Grüße

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 15:08

      Hallo Jörg,

      in diesem Fall handelt es sich in der Regel um einen Überholvorgang, denn das Ausscheren von Pkw A erfolgte mit dem Zweck zu überholen. Daher kommt hier § 5 StVO zum Einsatz, denn, „wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.“ Bei § 7 StVO ist vordergründig die reine Nutzung des Fahrbahnstreifens thematisiert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Foster 19. Juli 2015, 19:08

    Hy ich wurde in der 30 zone innerorts mit 24 kmh geblitzt (Toleranz schon weg)

    Problem an dieser straße ist das sie recht schmal und öfter rechts und links autos parken so das man immer halten muss
    Ich hab beschleunigt weil mir zwei lkws entgegen kamen und hinter mir ebenfalls sich eine Autoschlange gebildet hatte
    Die frage ist komm ich um diesen Punkt rum denn es wäre mein erster

    Danke schonmal

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 9:04

      Hallo Herr Foster,

      die Sanktionierung einer Ordnungswidrigkeit liegt immer im Ermessensspielraum der Behörde. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Möglicherweise können Sie sich in Ihrem speziellen Fall allerdings von einem Verkehrsanwalt beraten lassen und mit ihm die Erfolgschancen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • autofahrer 6. Juli 2015, 7:35

    Heute früh auf dem weg zur Arbeit habe ich einen Fahrrad Fahrer überholt plötzlich kam etwas entgegen jedoch bin ich weiter gefahren da für eine bremsung der hintermann sicher zu nah war. Leider habe ich dadurch dein seitenabstand nicht eingehalten und den fahrradfahrer gestreift. Es ist nichts passiert. Leider bin ich im Eifer des Gefechts weiter gefahren. Bin Joch in der Probezeit was wird mich erwarten wenn der Fahrradfahrer zur Polizei geht?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:19

      Hallo,

      in diesem Fall liegt die Straftat „Fahrerflucht“ vor. Eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe können die Folge sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • bauigel 6. Mai 2017, 5:16

      1. Dürfen sie nicht überholen wenn sie den Gegenverkehr nicht einsehen können. Wie kann dann also plötzlich Gegenverkehr da sein?
      2. Ist es regel,äßig eine Schutzbehauptung, dass man nicht bremsen konnte, weil ja sonst der Hintermann aufgefahren wäre. Sie fahren also lieber einen Radfahrer um und nehmen eine schwere Verletzung des Radfahrers in Kauf weil der Pkw hinter ihnen vielleicht nicht mehr bremsen könnte?
      3. Es ist ein Mindestabstand beim Überholen vorgeschrieben. Wenn es sogar zu einer Berührung gekommen ist, haben sie diesen Mindestabstand massiv unterschritten und den Radfahrer massiv gefährdet.
      4. Und nach der Berührung fahren sie auch noch weiter?

      Ich hoffe, dass der Radfahrer sie anzeigt. Leute wie sie gehören nicht auf die Straße, wenn sie erst andere bewusst gefährden und dann och Fahrerflucht begehen.

  • Striebel 23. Mai 2015, 23:30

    Hallo,
    Ich habe innerorts einen PKW überholt der nach links ausgeschert ist. Allerdings wollte er dann doch rechts abbiegen. Die Polizei meint ich hätte nicht rechts „überholen“ (dazu kam es nicht mehr es hat gekracht) dürfen. Ich bin noch in der Probezeit (ich fahre 125ccm). Mit was für einer Strafe kann ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:28

      Hallo,

      dieser Verstoß („Rechts überholen“) gilt als A-Verstoß, somit wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • alex 3. Juli 2015, 12:26

        Hallo, das stimmt so nicht ganz, da

        [Link von der Redaktion entfernt]

        (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen.

  • piyas 10. Mai 2015, 12:31

    Hallo,

    mir wird vorgeworfen im Baustellenbereich einen Pkw verbotswidrig rechts überholt zu haben. Dagegen möchte ich Einspruch einlegen.

    Es war zäh fließender Verkehr. Als der Pkw vor mir auf der linken Fahrbahn abbremste, die rechte Spur frei war, wechselte ich mit zulässiger Geschwindigkeit auf die rechte Spur und überholte dabei den Pkw auf der linken Spur.

    Ich kann an meinem Fahrverhalten kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erkennen. Der Mittelstreifen war nicht durchgezogen, das Fahrtempo lag im erlaubten Bereich und es wurde lediglich die Spur gewechselt, da generell doch auf mehrspurigen Straßen in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt.

    Nach meinem Wissen, darf bei zähfließendem Verkehr rechts vorbei gefahren werden, wenn der Verkehr links ins Stocken kommt. Und an Fahrzeugschlangen darf grundsätzlich vorsichtig rechts vorbeigefahren werden.

    Das Problem ist, ich war alleine im Pkw, habe also keine Zeugen. Im Bußgeldbescheid sind allerdings zwei Polizisten als Zeugen genannt.

    Hat mein Widerspruch eine Chance

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 9:48

      Hallo,

      wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten. Lassen Sie sich unverbindlich von einem Rechtsanwalt zu Ihrem Fall beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • hoffman f 15. April 2015, 15:24

    Ausserhlab der Ortschaft ein Landwirtschaftlichesfahrzeug Überholt, nur ich habe zu spät erkannt , das dahinter noch ein Kleinwagen sich versteckt hatte. Wurde von mir als Anhänger aus gemacht. Keine Durch gezogene Line, keine Überhöte Geschwindigkeit. Nur ein Überholung eine Landmaschine.

  • Mirco 13. April 2015, 10:41

    Folgende Situation: Anton fährt ca. 140km/h auf der mittleren Spur der Autobahn, weil die rechte Spur dicht besetzt ist. Vor ihm fährt ein Fahrzeug mit langsamerer Geschwindigkeit, aber noch relative weit weg. Anton erkennt im Rückspiegel zwei Fahrzeuge die sich nähern, beide mit ca. 160km aber mit reichlich Abstand dazwischen. Das erste Fahrzeug lässt Anton vorbei, prüft nochmal den Abstand zum Hintermann, blinkt und überholt. Der Hintermann hält sein Tempo bis zum letzten Augenblick, fährt auf, gibt Lichthupe. Nachdem Anton mit seinem Überholvorgang fertig ist, zieht der Hintermann gleich auf, gestikuliert wild herum u.a. mit obszönen Gesten und schreit dabei sichtlich laut herum.

    Frage: muss Anton selber bremsen und den Überholvorgang unterlassen um ein Bremsen des Hintermanns zu vermeiden? Wie groß muss der Abstand zum Hintermann sein um Überholen zu dürfen? Es kann doch nicht sein, dass der Schnellere automatisch das Recht hat sein Tempo unbegrenzt bei zu behalten? Das artet beim Fahrer mit mittleren Tempo zur Hetze auf, an den langsameren vorbei zu kommen, ohne die schnelleren zu behindern.

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:48

      Hallo Mirko,

      auch der Schnellere darf nicht das Tempolimit überschreiten, das auf der entsprechenden Straße gilt. Desweiteren muss der Überholvorgang so zügig wie möglich von statten gehen. Der Überholte soll durchaus seine Geschwindigkeit kurz etwas drosseln, um das Überholen zu erleichtern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jennifer 1. April 2015, 23:50

    Hallo, ich habe auf einer Schnellstraße (außerorts) ein PKW überholt dessen Fahrer offensichtlich ein Konzentrations-Problem hatte bzw betrunken war und wurde dabei bzw beim beenden des Überholmanövers geblitzt. Zur Erklärung : Der wahrscheinlich betrunkende PKW- Fahrer überholte ein LKW (der ca 80kmh fuhr).Ich beobachtete diesen vor mir fahrenden PKW eine ganze weile und hab seine schlängelnde Fahrweise bemerkt. Ich hab mich dazu entschlossen ihn zu überholen sobald er sein eigenes Überholmanöver des LKW´s beendet hat. Ich überholte ihn rasch und habe dabei kein weiteres Fahrzeug behindert oder gefährdet da kein anderer PKW auf dem Streckenabschnitt unterwegs war. Meine Handlung geschah zur Sicherung meiner eigenen Sicherheit da ich das Fahrverhalten des PKW-Führers nicht einschätzen konnte. Beim beenden des Manövers ( einscheren auf den rechten Fahrstreifen) wurde ich geblitzt. Ich war zu dem Zeitpunkt ca 25 kmh zu schnell ( begrenzte 70iger Zone Außerorts). Laut Bußgeldkatalog erwartet mich 1 Punkr und 70€ Strafe, doch find ich es nicht angemessen da meine Sicherheit durch das verhalten des anderen PKW´s gefährdet war und ich mich deswegen zu dem Überholmanöver entschieden habe. Wie wird entschieden wenn ich den Sachverhalt im Anhörungsbogen erkläre!?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:37

      Hallo Jennifer,

      wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung angeben. Sofern Sie im Anhörungsbogen allerdings „Vorsatz“ zeigen, kann die Strafe höher ausfallen. Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • bauigel 6. Mai 2017, 5:05

      Der Vorredner hat hier völlig Recht. Senn sie diese „Story“ dem Gericht erzählen geben sie faktisch zu, dass sie mit Vorsatz gehandelt haben.
      Ganz davon abgesehen, dass wahrscheinlich nicht nur ich diese Geschichte für eine Ausrede halte.
      Und wenn wirklich ein betrunkener Autofahrer vor ihnen unterwegs war, wieso haben sie nicht die Polizei angerufen? Bei einem Unfall könnte man ihnen eine Mitschuld anlasten, da sie eben gegen die Trunkenheitsfahrt nichts unternommen haben.
      Statt dessen wollen sie sich noch aus dem eigenen Verschulden herausreden. Eine komische Rechtsauffassung haben hier einige.

  • thiemann 17. März 2015, 0:39

    Hallo,
    würde gerne wissen wer geblitz worden ist !?

    Also man fährt innersorts, wird das erstemal überholt kurz vor eine Blitzanlage aber der löste den Blitz nicht aus
    und kurz danach kam noch einer der überholt hat, da wurde der Blitz ausgelöst !
    Jetzt ist die Frage ,wer wurde geblitzt ?
    Der ein überholt hat oder der
    lg

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:36

      Hallo,

      wahrscheinlich wurde derjenige geblitzt, der zuerst die Blitzanlage auslöste.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ralf 12. März 2015, 23:48

    Sehr geehrtes Busgeld Team,
    ich war gestern Abend auf einer fast leeren Autobahn unterwegs und beim Wechseln von einer Autobahn auf eine andere muss man über eine Brücke mit einer lang gezogenen links Kurve fahren. Vor mir tauchte plötzlich ein ganz langsam fahrender Transporter auf der linken Überholspur auf, obwohl dieser gar kein Fahrzeug überholt hat (wie gesagt, die Autobahn war leer und der Transporter offenbar auf der falschen Spur). Da ich mich ziemlich erschrocken habe und das Fahrzeug erst sehr spät in der Kurve auf der Überholspur erkannt habe, bin ich dann rechts vorbeigezogen um meine Geschwindigkeit nicht extrem verrinegern zu müssen bzw das Lenkrad nicht verreisen zu müssen. Etwa 10 Kilometer später wurde ich von einer Polizeistreife angehalten mit dem Vorwurf ich habe rechts überholt. Ich habe dem Beamten erklärt, dass das vor mir fahrende Fahrzeug grundlos auf der falschen Seite fuhr und ich mich ziemlich erschrocken habe und aus Reflex dann rechts vorbei gefahren bin. Der Beamte bestätigte mir, dass der Transporter falsch fuhr dieses würde mich jedoch nicht berechtigen rechts zu überholen und ich würde einen Anhörungsbogen bekommen. Erst wenn ich mindestens 40 Sekunden hinter dem verkehrsbehindernden Transporter gefahren wäre, hätte ich das Recht rechts vorbei zu fahren. Die Beamten bestätigten mir auch, dass ich nicht zu schnell war, da diese eine ganze Zeit im großen Abstand hinter mir her gefahren sind. Wie soll ich mich dabei verhalten und wie würdet Ihr die Lage einschätzen?!

    Für die Unterstützung bedanke ich mich schon jetzt und freue mich über eine fachliche Einschätzung.

    Mit freundlichen Gruß
    Ralf

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:19

      Hallo Ralf,

      Sie haben „instinktiv“ gehandelt, um sich nicht zu gefährden. Leider haben Sie so gegen das Verkehrsrecht verstoßen. Immerhin kam es nicht zu einem Unfall. Im Anhörungsbogen können Sie die Situation nocheinaml äußern. Möglicherweise sehen die Behörden dann von einer weiteren Verfolgung ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Bernd 19. April 2017, 2:56

      „Der Beamte bestätigte mir, dass der Transporter falsch fuhr dieses würde mich jedoch nicht berechtigen rechts zu überholen und ich würde einen Anhörungsbogen bekommen. Erst wenn ich mindestens 40 Sekunden hinter dem verkehrsbehindernden Transporter gefahren wäre, hätte ich das Recht rechts vorbei zu fahren.“

      Häh, seit wann ist das denn erlaubt? Gibt es dazu einen Paragrafen oder Gerichtsurteile, oder hat sich der Polizist das einfach ausgedacht? Ich kenne dazu nur die Regel, dass man dann rechts überholen darf, wenn sich der Verkehr links staut, maximal 60 Km/h drauf hat und man selber maximal 20 mehr.

    • bauigel 6. Mai 2017, 4:59

      Aber sie kennen schon die STVO, dass sie jederzeit innerhalb ihres Sichtbereiches anhalten können müssen?
      D. h. selbst wenn der Transporter widerrechtlich auf der linken Spur gefahren ist, so sind sie offensichtlich für die Sichtweite zu schnell unterwegs gewesen.

  • Christoph 6. März 2015, 16:32

    Hallo,
    ich war grade eben mit dem Roller (Klasse M) auf der Bundesstraße zweispurig pro Richtung (in diesem Abschnitt KEINE Kraftfahrtstraße) unterwegs. Natürlich bin ich ganz rechts gefahren, nur als ein Auto auf der Überholspur überholte, startete gleichzeitig ein PKW + Anhänger (der noch breiter war als der Zugwagen – so ein Hähnchenwagen) einen Überholvorgang auf meiner Spur. Nicht nur, dass der Mindestabstand zu mir deutlich unterschritten wurde, drängelte sich der Fahrer mit Dauerhupe an mir vorbei.
    Dass ich auf der selben Spur überholt werde, ist schon öfter vorgekommen, doch diesmal habe ich einen ganz schönen Schrecken bekommen, durch das Hupen und die gefährliche Situation mit ca. 50cm Abstand.

    Kann man ein solches Überholen als ein „Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung“ werten, oder ist es „nur“ das Überholen mit zu wenig Seitenabstand?
    Mich macht eine solche Dreistigkeit echt wütend! :(

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:55

      Hallo Christoph,

      dieser Überholvorgang könnte von den Behörden als Überholen bei unklarer Verkehrslage, eventuell auch mit Gefährdung gewertet werden. Auch der unzulässige Einsatz der Hupe würde ein Bußgeld nach sich ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Chris 3. Februar 2015, 10:16

    Hallo liebes Bussgeld- Team,

    folgende Situation hat sich bei mir ereignet.
    Ich war morgen auf dem Weg ins Geschäft vor mir fuhr ein Auto und vor diesem ein Bus.
    Als der Bus an einer Haltestelle hielt (keine Bucht) bremste auch dieses Auto vor mir aber hielt über 20m Abstand, da ich denjenigen dann überholt hatte um mich hinter dem Bus einzureihen kam mein schlechtes Gewissen schon hoch. Kann der Autofahrer mich Anzeigen? Wenn ja mit was für Strafen kann man rechen? Es war keine Gefährdung zugegen.
    Vielen dank schon mal im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:22

      Hallo Chris,

      aus Ihren Ausführungen wird uns zunächst kein Verstoß gegen die StVO ersichtlich, solange der Überholvorgang korrekt ablief.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alla 23. Januar 2015, 15:44

    Hallo liebes Team,
    Mein Freund wurde vor einer Woche überholt, und es hat auf einmal geblitzt, Sie waren beide auf einer Ebene. Der Typ hatte 40km/h zu viel drauf. Heute kommt aber zu uns ein anhörungsbogen, wo nur sein Gesicht abgebildet ist. Jetzt ist meine frage was kann man da gegen tun?

    Mit freundlichen Grüßen Alla

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 11:41

      Hallo Alla,

      es könnte sich lohnen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Polizei muss dann beweisen, wie es zu diesem Bescheid und dem Foto kam. Manche Geräte funktionieren auch fehlerhaft. Es wäre also ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin G. 8. Dezember 2014, 15:10

    Guten Tag, ich habe eine Frage: ich habe noch vor einem überholverbot (gekennzeichnet nur durch eine durchgezogen e linie) eine kolone mit ca 6 Fahrzeuge überholt. Die kolone fuhr mit ca 40 km/h. Als ich kurz an dem 2 ersten Fahrzeug war wollte dieser nach links abbiegen. Er fuhr mir in die Seite. Zu diesem Zeitpunkt war ich ca 50 m im üüberholverbot.ich hab ein neuen focus st also wäre das überholen nicht mal ganz ne sache von einer Minute gewesen. Mir wird nun ein grob fahrlässiges handeln zur lasst gelegt. Wie kann ich gegen das ganze vorgehen?

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 10:52

      Hallo Martin,

      Sie können im Anhörungsbogen oder im Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Erklärung für Ihr Verhalten anbringen und die Vorwürfe entkräften. Möglicherweise lohnt es sich auch, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • remo 1. Dezember 2014, 13:58

    Hallo, ich habe mit dem lkw auf einer 3 spurigen Autobahn ca 3 km vor einer Baustelle ,,kein Ueberholverbot ,,meinen Vorgang begonnen.Kurz vor dem ersten Ueberhoverbotsschild wollte ich mich wieder rechts einordnen.Leider haben mich die netten Kollegen nicht In die rechte Spur gelassen ! Sie haben mit Absicht die Abstaende zum Vorderfahrzeug verkuerzt.Erst im Baustelleneingang lies man mich in die rechte Spur.Eine Zivilstreife hielt mich noch in der Baustelle an.Diese hatten das Schauspiel beobachtet.Jetzt erhielt ich einen Busgeldbescheid von 120 € und 1 Punkt . Lohnt es sich dagegen anzugehen ? Viele Grüße. Remo

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 17:21

      Hallo Remo,

      hierzu können wir Ihnen leider keine Prognosen anbieten. Eine Erstberatung bei einem Anwalt ist möglicherweise kostenlos, gerade wenn Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, könnten Sie also einen derartigen Dienst in Anspruch nehmen und Ihre Möglichkeiten fachkundig prüfen lassen. Grundsätzlich lag eine von Polizeibeamten beobachtete Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld belegt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • bauigel 6. Mai 2017, 4:52

      Sie beginnen ihren Überholvorgang 3 km vor einer Baustelle und haben diesen icht bis zur Baustelle beendet? Bei etwas über 80 Km/h dauert der Vorgang also über 2 Min.
      Gehen wir großzügigerweise von einer Differenzstrecke von 100 m aus (Abstand – Lkw-Länge – Abstand) haben sie mit weniger als 1 m/s Differenz bzw. weniger als 3 km/h Differenz überholt.
      Ein typisches Elefantenrennen welches sanktioniert gehört.

  • Alex 19. November 2014, 1:34

    Hallo Zusammen,

    ich wurde vorgestern von EINEM Zivilpolizisten angehalten, da ich ihm im Überholverbot überholt haben soll. Da ich noch nie angehalten wurde, aufgeregt und generell etwas überfordert war, dachte ich, dass Einsicht die beste Lösung ist. Ich habe eingesehen dass die Situation nicht optimal war (allerdings habe ich niemanden gefährdet und die Verkehrslage war übersichtlich – jedoch hätte ich den Vorgang einfach abbrechen sollen) und dachte dann dass ich wahrscheinlich ein Schild übersehen haben muss (es stellt sich noch etwas anderes heraus). Daher habe ich so aufgeregt wie ich in dem Moment war den „Geständnis-Zettel“ unterschrieben.. ich würde hier noch mal kurz die Situation schildern:

    Ich auf der linken Spur einer zweispurigen außerörtlichen Straße, rechts neben mir der Zivilpolizist. Da aus der linken Spur eine Linksabbiegerspur wird habe ich ca. 300 m vorher zum überholen Gas gegeben. Es hat etwas gedauert (mittlerweile habe ich sogar überlegt ob der Herr ebenfalls Gas gegeben hat) doch ich bin noch rechtzeitig rüber. Da ich die Strecke nun noch mal abgefahren bin, weiß ich dass der Herr es auf die durchgezogene Linie bezogen hat, da kein überholverbotsschild zu sehen war (eigentlich logischer weise aber wer überlegt in der Situation schon logisch. .).

    Jedenfalls bin ich mir sicher, vor der durchgezogenen Linie meinen überholvorgang abgeschlossen zu haben daher habe ich nun für etwas unterschrieben, dass ich gar nicht einsehe.. ich werde definitiv versuchen Einspruch zu erheben allerdings weiß ich nicht ob das überhaupt Sinn macht. . Eventuell helfen die Fakten, dass der Herr sich weder ausgewiesen, noch vorgestellt hat. Zudem hat er mir den Zettel nur zum Unterschreiben hingehalten jedoch nicht zum lesen und eine Durchschrift habe ich auch nicht erhalten. Ich habe ihn dann nur noch mal gefragt was er notiert hat und durch meine Einschüchterung nicht an das selbstständige Durchlesen gedacht. . Viele denken gerade sicher ich bin blöd, ich denke gerade quasi das gleiche. . :/

    Er hat weder etwas von Gefährdung noch unklarer Verkehrslage gesagt, aber von einem Punkt und 130 € Strafe geredet. .

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 24. November 2014, 11:32

      Hallo Alex,

      durch Ihre Aussage haben Sie sich quasi selbst belastet, da Sie in den Augen des Polizisten die Schuld eingestanden haben. Nun ist es in der Tat schwierig, noch Einspruch gegen das Bußgeld einzulegen.
      Über das Verhalten des Polizists können Sie sich bei der Dienstaufsichtsbehörde beschweren. Das einschüchternde Verhalten ist unangemessen.
      Ansonsten bleibt Ihnen zunächst nur das Warten auf den Bußgeldbescheid. Auch der Polizist kann Ihnen nicht eine beliebige Strafe auferlegen, sondern muss sich an den Bußgeldkatalog halten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • ED 28. April 2017, 12:17

        Hallo zusammen,

        ich bin gestern leider in eine ähnliche Situation geraten.
        Ich habe 200 m vor Ende einer 70ziger Zone ein, wie sich im Nachhinein herausstellte, ziviles Polizeifahrzeug überholt, welches mit ca. 60 kmh und größerem Abstand hinter einem Lkw her fuhr. Dabei wurde von mir eine durchgezogene Linie überfahren. Die Gegenfahrbahn war während der gesamten Zeit frei und gut einsehbar.

        Die Polizei hielt mich daraufhin an und warf mir das Überholen trotz Überholverbot und erhöhte Geschwindigkeit vor, welche sie nur schätzen könnten. „Jaja, sie sagen jetzt bestimmt es waren nur 85 kmh!“ so die ersten Worte des Beamten ohne erteilte Belehrung.
        Hierauf antwortete ich nur, dass könne ich nicht einschätzen.

        Tatsächlich müssen es wohl circa. 90-100 kmh während des Überholvorgangs gewesen sein, anschließend habe ich mich zwischen Lkw und dem zivilen Polizeifahrzeug eingeordnet.

        Einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen hierzu habe ich noch nicht erhalten. Allerdings mache ich mir Gedanken, was hier wohl auf mich zukommen mag?!

        Viele Grüße und schon vorab vielen Dank für eine Antwort ED

        • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:38

          Hallo ED,

          das Überholen trotz Verbot wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Außerdem kann auch die Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dimi 4. November 2014, 9:36

    Darf man außerorts eine Autoschlange von 5-7 Wagen samt Traktor an der Spitze überholen, bei freier Sicht und ohne Gegenverkehr oder Überholverbot? Oft wundert man sich ja, warum sich keiner zu überholen traut und alle wie gebannt hintereinander hertuckeln. Durch das eigene „Vorbild“ sollten die Angsthasen ermutigt werden, aus der „Kriechfahrt“ auszubrechen.

    D.

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:51

      Hallo,

      selbstverständlich dürfen Sie überholen – solange Sie sich an die in der StVO vorgeschriebenen Gesetze halten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • GÜNTER HOFMANN 6. August 2014, 15:51

    80 € Bußgeld+ 28€ Verfahrenskosten wegen fehlender Feinstaubplakette. Ist das noch angemessen?
    Ich fahre einen GOLF VI Bj. 2009 EURO 5 und natürlich mit grüner Plakette. War nur nicht angeklebt.

    • bussgeld-info.de 11. August 2014, 9:36

      Hallo Herr Hofmann,

      ist die Plakette nicht angeklebt, kann es leider zu diesen hohen Strafen kommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vitalij 24. Juli 2014, 22:10

    Hallo,

    ich habe mein Motorrad verliehen und nun eine Anzeige von einem Autofahrer erhalten.
    Der Autofahrer hat bei der Polizei ausgesagt, dass der Kradfahrer auf einer Landstraße ein PKW rechts über den Standstreifen und anschließend den vorausfahrenden LKW von Links überholt haben soll. Den Fahrer des Motorrads konnte er nicht erkennen (schwarzes Visir)
    Ich möchte der Polizei auch keine Angaben zum Fahrer machen, weil wir Verwant sind.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
    Fahrtenbuch? Bußgeld für Überholen rechts außerhalb geschloßener Ortschaft?

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:32

      Hallo Vitalij,

      wir dürfen Ihnen hier keine Rechtsberatung geben. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uwe 21. Juli 2014, 14:15

    Hallo,
    mich würde mal interessieren, warum es auf Autobahnen immer noch die „Elefantenrennen“ gibt. Erst kürzlich ist sogar ein Polizeiwagen hinter einem überholenden LKW her gefahren (dahinter war dann ich), bei dem der Überholvorgang sicher 2 Minuten gedauert hat. Anscheinend interessiert es untere Freunde & Helfer nicht, obwohl lt. der Tabelle oben 80 Euro plus 1 Punkt fällig wäre. Ein Überholvorgang von unter 45 Sekunden ist bei 2 LKW wohl schon fast eher die Ausnahme.

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:05

      Hallo Uwe,

      sicherlich wird das häufiger sanktioniert, als Sie mitbekommen. Schließlich profitiert der Staat nicht nur von den Bußgeldern, er möchte natürlich auch die Verkehrssicherheit gewährleisten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • yk 9. Juli 2014, 8:47

    Hallo, ich habe seit 2010 meinen führerschein klasse b, bis 2012 wurde ich 2 mal innerorts geblitzt und musste 2 mal je einen monat mein führerschein abgeben und habe nach dem 1. Mal an einem seminar teilgenommen.

    Meine frage: ich wurde gestern innerorts wieder gebiltzt mit ca. 65 kmh und war nicht angeschnallt, würde gerne wissen was jetzt auf mich zukommt, ob ich mein führerschein komplett neu machen muss??

    Danke im voraus
    Y.

    • bussgeld-info.de 9. Juli 2014, 10:58

      Hallo,
      ohne genaue Kenntnis der Umstände können wir hierzu keine Aussagen machen, da der Sachverhalt von verschiedenen Dingen abhängt, z.B. in welchem Abstand Sie erwischt wurden. Dass Sie nicht angeschnallt waren, hat jedenfalls auf Ihren Führerschein in der Probezeit keinen Einfluss. Denn es ist kein A-Delikt oder B-Delikt. Haben Sie jedoch 3 A-Delikte innerhalb der Probezeit begangen, so wird der Führerschein unter Umständen wieder entzogen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h ist ein schwerwiegendes A-Delikt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • thomas 7. Juli 2014, 12:18

    Hallo liebes team. İch habe mit dem motorrad in einer 100 zone ein auto mit 150km/h überholt. Dann aber wieder auf 100km/h runter gebremst. Dabei würde ich gefilmt. Mit welcher strafe muss ich rechnen?

  • Klaus Reinartz 27. Juni 2014, 11:59

    Hallo, liebes Bußgeld-Team,
    kann ich wegen vorbeifahrens auf einer 2-spurigen Straße ( Gegenfahrbahn)
    an einem haltenden Bus an einer Bushaltestelle mit einem Bußgeld bestraft werden?

    Mit freundlichen Gruß
    Klaus Reinartz

    • bussgeld-info.de 2. Juli 2014, 10:52

      Hallo Herr Reinartz,

      dies können wir Ihnen nicht pauschal beantworten. Ein Blick in die obige Tabelle könnte Sie hier aber mit den gewünschten Informationen versorgen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Stefan 14. Juli 2020, 0:54

      Ich hab ein Radfahrer mit kleine Abstand überholt ist abgestürzt und verletzt. Der Radfahrer war auf die Straße. Ein Radweg war auch neben die Straße. Die Polizei hat gesagt dass ich den unfall verursacht hab. Auf was muss ich jetzt warten;;
      Wie viel Bußgeld muss ich zahlen, oder Punkte in Flensburg??

  • Michael S. 7. April 2014, 6:38

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe mit dem Motorrad im Überholverbot ein Pkw überholt.
    Ich bin im Besitz des Führerscheins der Personenbeförderung.
    Muss ich mit einer höheren Strafe rechnen oder ist das unrelevant?

    MfG
    Michael Schlepphege

    • bussgeld-info.de 8. April 2014, 14:18

      Hallo Herr Schlepphege,

      mit 100%iger Gewissheit können wir diese Frage nicht beantworten. Jedoch ist uns ist nicht bekannt, dass eine höhere Strafe droht.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

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