Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Überholen 2024, der die Bußgelder bei Überholvorgängen definiert.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Überholen trotz Verbot | 70 € | 1 | |
Innerorts unzulässig rechts überholt | 30 € | ||
mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Außerorts rechts überholt | 100 € | 1 | |
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein | 80 € | 1 | |
Überholen mit zu wenig Seitenabstand | 30 € | ||
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet | 10 € | ||
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht | 30 € | ||
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht | 10 € | ||
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen | 25 € | ||
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 150 € | 1 | |
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung | 250 € | 2 | (1 Monat)1 M |
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung | 300 € | 2 | (1 Monat)1 M |
bei Überholverbot | 70 € | 1 | |
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet | 80 € | 1 | |
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet | 80 € | 1 |
Bußgeldrechner: Fehler beim Überholen
Spezielles zum Thema Überholen
Video – Mehr zum Thema „Überholen“ im Video
Inhaltsverzeichnis
Richtiges Überholen
Ab und zu kommt es vor, dass das vorausfahrende Fahrzeug dem eigenen Empfinden nach zu langsam fährt oder dass man einfach in Eile ist und man den Vordermann überholen möchte. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, da laut der StVO jeder Fahrer dazu angehalten ist so zu fahren, dass die anderen Verkehrsteilnehmer weder behindert noch in Gefahr gebracht werden. Rücksicht nehmen muss man beispielsweise auf einen genügenden Seitenabstand, aber auch auf das eigene Tempo.
Seitenabstand beim Überholen
Der Seitenabstand ist beim Überholvorgang ein wichtiger Aspekt, der beachtet werden muss. Vor allem bei Radfahrern, die man überholen möchte, sollte ein ausreichender Abstand eingehalten werden, da sie ansonsten leicht verunsichert werden oder sogar gefährdet werden können. Als Autofahrer sollte man dabei immer daran denken, dass der Radfahrer das herannahende Auto nur mittels Gehör wahrnimmt und nicht genau weiß, wo es sich befindet oder was als nächstes passiert. So ist es auch nicht verwunderlich, dass das überholende Kraftfahrzeug zumindest 1,5 Meter Seitenabstand zu einem Fahrrad halten muss. Wird dieser Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten, kann es schnell gefährlich für den Radfahrer werden. Schließlich kann es dann leicht zu Berührungen des Fahrzeuges kommen und der Radfahrer kann möglicherweise stürzen.
Allerdings ist das Berühren des Fahrrades durch das Auto nicht die primäre Unfallursache bei Überholvorgängen von Fahrrädern, sondern die schreckhafte Reaktion des Radfahrers. Dieser kann durch das nahende Auto so in Bedrängnis gebracht werden, dass er beispielsweise den Lenker verreißt oder in parkende Autos rechts von ihm fährt. Zu anderen Autos reicht ein Abstand von etwa einem Meter, da die Fahrer schließlich nicht in eine vergleichbare erschreckende Situation geraten, wenn sie überholt werden wie Radfahrer.
Eigenes Tempo beim Überholen
Entschließt man sich dazu einen Überholvorgang zu starten, muss man bereits mit einer höheren Geschwindigkeit fahren als das zu überholende Fahrzeug. Speziell für Überholvorgänge auf Autobahnen gilt, dass die eigene Geschwindigkeit mindestens 10 km/h über der des Überholten liegen muss. Gleichzeitig darf der Vorgang höchstens 45 Sekunden betragen, um andere Fahrzeuge nicht zu behindern.
Verhalten beim Überholen
Beim Überholen sollte man sich an einige Verhaltensregeln halten, welche hier präsentiert werden
- Beim Überholen muss das Umfeld besonders im Blick behalten werden. Dazu sollte man sich vergewissern, ob die Begebenheiten, wie beispielsweise die Sichtverhältnisse, ein sicheres Überholen möglich machen und ob das Überholen auf der befahrenen Straße überhaupt erlaubt ist.
- Man sollte mit angemessener und nicht zu hoher Geschwindigkeit an das zu überholende Fahrzeug heranfahren. Dabei sollte möglichst ein Abstand von zwei Wagenlängen eingehalten werden.
- Bevor man mit dem Überholen beginnt, müssen andere Verkehrsteilnehmer durch das Einschalten des Fahrtrichtungsanzeigers vorgewarnt werden. Dies sollte ungefähr zwei Sekunden vor dem eigentlichen Überholen geschehen. Dabei sollte man auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer achten, indem man sie im Blick behält.
- Vergewissern Sie sich, dass der restliche Verkehr beim Überholmanöver nicht behindert oder gar gefährdet wird. Dazu muss auf den Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern geachtet werden. Besondere Vorsicht ist dabei bei Fußgängern oder Radfahrern geboten.
- Auf jeden Fall muss mit einem Blick in den Rück- und Seitenspiegel und mit einem Schulterblick der Straßenverkehr geprüft werden, um zu entscheiden, ob ein Überholmanöver möglich ist. Im Zweifelsfall sollte man lieber abwarten, anstatt sich von der Eile antreiben zu lassen ein möglicherweise gefährliches Manöver durchzuführen.
- Auch ein angemessenes Tempo sollte berücksichtigt werden. Es darf auch beim Überholvorgang nicht über der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung der jeweiligen Straße liegen. Allerdings sollte man das andere Fahrzeug trotzdem rasch überholen und dabei eine Geschwindigkeit einhalten, die mindestens 10 km/h schneller als die des anderen Autos ist.
- Das Einordnen in die rechte Spur muss wieder mit dem Fahrtrichtungsanzeiger deutlich gemacht werden. Außerdem muss diese Einordnung so schnell wie möglich passieren und darf kein anderes Fahrzeug behindern. Dabei sollten dann schon zumindest zwei Wagenlängen zwischen dem eigenen und dem überholten Auto liegen.
- Besteht eine Straße nur aus zwei Spuren pro Richtung, so behindern LKW den Verkehr mitunter gravierend, wenn sie ständig andere Fahrzeuge überholen. Deswegen besteht auf einigen Strecken für Lkw ein Überholverbot, welches auch auf Autobahnen angeordnet werden kann. Angezeigt wird dieses durch das Verkehrszeichen 277 mit dem langen Titel „Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger“. Dies gilt auch für Zugmaschinen, nicht aber für PKW und Kraftomnibusse. Überholen Lkw im Überholverbot, drohen den Fahrern Sanktionen.
FAQ: Überholen
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Verhaltensregeln bei einem Überholvorgang finden Sie hier.
Zu anderen Fahrzeugen reicht normalerweise ein Seitenabstand von 1 Meter aus. Überholen Sie hingegen einen Fahrradfahrer, sollten Sie diesen Abstand auf 1,5 Meter vergrößern, um sicherzugehen, dass sich dieser nicht erschreckt und schlimmstenfalls vom Rad stürzt.
Haben Sie sich beispielsweise über ein Überholverbot hinweggesetzt oder trotz unklarer Verkehrslage überholt, können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen, um sich über die drohenden Sanktionen zu informieren.
Frage : mein arbeitgeber/dispo ist der meinung das die 45er pause nur in deutschland im hotel/pension/zuhause verbracht werden muß !!
da wir sehr viel schweden-italien also international fahren wird im lkw die ruhepause verbracht da es im ausland nich von nöten ist !!!!
komme ich vom ausland nach deutschland und werde einer kontrolle unterzogen ,was geschieht dann ???
bitte um antwort und bedanke mich im vorraus !
Hallo Erwin,
Ihr Beitrag scheint sich nicht auf das Überholen zu beziehen. Wenn Sie speziellere Fragen zum Verkehrsrecht haben, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie umfassend aufklären kann.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich war in meinem Auto hinter einem Fahrschüler, der mit 20km/h gefahren ist. Ich habe das Auto überholt und das mit keiner hohen Geschwindigkeit. der Gegenverkehr war frei. als ich auf die rechte spur gewechselt bin, war ein auto vom Gegenverkehr zu sehen aber es war noch sehr weit weg und niemand ist gefährdet. Hinter mit lauerte die Zivilpolizei, hielt mich an und wirft mir vor, dass ich dss leben anderer gefährde(das auto vom gegenverkehr). Der polizist sagte dass ich eine strafe in höhe von 100€ bezahlen müsste, aber ich habe nichts unterschrieben da das auto vom gegenverkehr mindestens 4 wagenlängen von mir entfernt war. der Polizist war mit 2 weiteren personen im auto. Habe ich gegen die STVO verstoßen und habe ich eine Chance gegen 3 polozisten meine unschuld zu beweisen
Hallo Vera,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich bin gestern durch eine Baustelle außerorts mit 50ger Beschränkung gefahren (Tempolimit eingehalten). Nachdem die Beschränkung aufgelöst wurde hat der Fahrer vor mir das Auto vor ihm überholt. Da das überholte Auto nun auch vor mir sehr langsam fuhr wollte ich es auch überholen da die Straße übersichtlich war. Ich scherte nach links aus aber plötzlich beschleunigte das Auto neben mir. Da ich dann in noch genügend Entfernung ein entgegenkommendes Auto sah und nichts riskieren wollte brach ich das Überholmanöver ab und scherte wieder rechts hinter dem Auto ein.
Das Auto hinter mir war auch noch einige Meter entfernt sodass ich dieses nicht gefährdet habe. Mir kam es allerdings vor als dass das Auto hinter mir in der nächsten Ortschaft an der Ampel einen Zettel zückte. Muss ich hier etwas erwarten? Ich würde mein Verhalten nicht als falsch sehen, da ich das Manöver abgebrochen habe, um niemanden zu gefährden.
Hallo Franzi,
ob Ihnen in Ihrem Einzelfall Konsequenzen drohen, können wir leider nicht pauschal sagen. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie darüber aufklären kann, ob sich möglicherweise ein Einspruch lohnt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde gerade außerorts in einer 70er Zone beim überholen mit schätzungsweise 100-110km/h
geblitzt.Auf was kann ich mich einstellen? Nur Bußgeld+Punkte oder mit zusätzlich 1 Monat Fahrverbot?
Hallo Andi K.,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 41 km/h sieht der Bußgeldkatalog nur ein Bußgeld und einen Punkt vor. Bei mindestens 41 km/h zu schnell kommt dagegen ein weiterer Punkt und auch ein Fahrverbot hinzu.
Ihr Bußgeld-Info Team
Wenn man innerorts überholt und es keine durchgezogene sondern gestrichelte Linie gibt ist das verboten ? Darf man allgemein innerorts überholen also vom Gegenverkehr keine durchgezogene linie ?
Hallo Yavo,
prinzipiell gibt es kein generelles Überholverbot innerhalb von Ortschaften, solang kein Überholverbot ausgewiesen ist (z.B. Beschilderung oder durchgezogene Mittellinie).
Ihr Bußgeld-Info Team
Folgende Situation, innerhalb der Ortschaft
habe ich ein Auto überholt, was ca 40 kmh fuhr,
mit ca 55- 60 kmh habe ich überholt, da er plötzlich schneller wurde und wie wild gehupt hat und gedroht hat. Danach bin ich wieder die vorgeschrieben 50 kmh gefahren. Kann mir jetzt eine Anzeige wegen Nötigung drohen.
Hallo Chris,
wenn Sie nichts weiter getan haben als zu überholen, liegt normalerweise keine Nötigung vor – allerdings eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
Was ist wenn man in der stadt oder außerorts filtert (Lane splitting) oder auf der Autobahn?
Hallo Jannis B.,
das Durchschlängeln bei Stau oder an einer roten Ampel ist in Deutschland verboten. Die Bußgelder richten sich nach dem jeweiligen Tatbestand und können bis zu 250 Euro, drei Punkte und ein Monat Fahrverbot betragen (Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung).
Zudem könnte bei einem Unfall eine Mitschuld angenommen werden, wodurch sich die Versicherung die Kosten der Schäden möglicherweise zurückholt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe Außerorts ein Auto überholt, obwohl ein Schild mit 30km und Rollsplit stand. (Ich war etwas in eile, da ich mich sonst immer an die Beschilderung halte)
An der Ampel, stieg der Fahrer aus und drohte mit Anzeige wegen „Lackschäden“
Droht mir da eine Strafe??
Hallo S.,
es empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen, sollte der andere Fahrer Sie tatsächlich anzeigen.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
ich hatte eben auf einer 2 spurigen Autobahn eine Begegnung mit einigen Schwerlasttransporten inkl. einigen Begleitfahrzeugen (ohne Polizei) wo das Verkehrszeichen 276 beleuchtet angebracht war.
Ich wollte von der Autobahn abfahren, habe aber vor lauter Blingbling (Beleuchtung) der vielen Fahrzeuge irgendwie leicht verpeilt das es sich anstelle der Autobahn Abfahrt um eine Autobahn Auffahrt handelte und ich mich auf eine von 2 Beschleunigungsspuren befand.
Somit habe ich wohl ungewollt rechts trotz Überholverbot überholt und da ich nicht auf der Autobahn „parken“ darf, habe ich mich dann auch noch dummerweise mitten im Verband des ganzen Konvois eingeordnet – welches ja auch schon nicht erlaubt war.
Bei der erst besten Möglichkeit habe ich die Autobahn dann verlassen.
Was für eine Strafe könnte nun auf mich zu kommen wenn mich jemand aus dem Konvoi eventuell gefilmt hat und es zur Anzeige bringen würde?
Wäre so eine Videoaufnahme überhaupt zulässig und rechtlich verwertbar?
Es kam zu Glück zu keiner Gefärdung von irgend jemand und auch keine Beschädigungen.
Vielen Dank für eure Antworten
Hallo Flubber,
da wir die genauen Umstände vor Ort nicht kennen, fällt es uns schwer, eine Einschätzung zu geben. Was die eventuellen Beweise angeht: Videobeweise von Autounfällen wurden in der Vergangenheit selten von Gerichten anerkannt, sowohl Handyaufnahmen als auch Dashcam-Aufnahmen. Sicher rechtskräftig wäre die Sache nur dann, wenn ein Beamter die Sache bezeugen könnte oder wenn Sie von einer Radarfalle aufgenommen worden wäre. Würden Sie rein hypothetisch sanktioniert werden, dann hätten Sie mit einer hohen Geldbuße, Punkten und eventuell auch einem Fahrverbot zu rechnen. Sollten Sie innerhalb von drei Monaten nichts hören, können Sie die Sache in der Regel als verjährt betrachten.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo liebes Team.
Folgende Situation :
Ich fuhr Außerorts ( 100 kmh)
Nach der nächsten Kurve hatte ich dann einen Traktor + Hänger vor mir .
Die Sicht War erst unklar, da die Strecke sehr Kurvenreich ist. ( Ich fahre diese Strecke tagtäglich – aufgrund wegen der Arbeit )
Als die Strecke wieder ihren geraden Verlauf genommen hat und übersichtlicher war, habe iCh den Traktor überholt.(Kein Überholverbot oder durchgezogene Linie) Bei der Hälfte vom Traktor angekommen, tauchte plötzlich Gegenverkehr auf.( der meiner Meinung nach erhöhtes Tempo hatte) Mein Mann ( ganz panischer Beifahrer ) fing plötzlich an Panik zu machen, weil er dachte, dass wir jeden Moment mit dem Gegenverkehr kollidieren. Ich habe aber weder Gegenverkehr noch Traktor behindert beim Widereinscheren. Meiner Meinung nach habe ich alles richtig gemacht. ( blinken,Spiegel etc.)
Nun hat sich seine Panik in mein Kopf gefressen. Sodass ich wirklich denke, dass es wirklich knapp war.
Muss ich jetzt evtl doch mit einer Anzeige rechnen? Was passiert, wenn es nun doch gefährlich war? Ich bin noch in der Probezeit
Danke schon mal für eine Antwort
Hallo,
uns ist es nicht möglich die Situation einzuschätzen. Warten Sie daher ab, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid eintrifft.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld-Team,
stand kürzlich an einer Baustelle die die rechte Fahrbahn sperrte. Stand mit Blinkzeichen, nach links, am Anfang der Absperrung. Am Ende der Baustelle standen noch wartende Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn. Auch wegen öffentlichen Busverkehrs hielt ich an um diesen nicht zu behindern. Als die linke Fahrbahn zur Durchfahrt frei war und kein Gegenverkehr stattfand fuhr ich an. Mich überholte ein Fahrzeug und berührte mich links vorn. Der Unfallpartner gab zu den Verkehr nicht eingeschätzt zu haben.
Müsste eigentlich nicht vor jeder Baustelle ein Überholverbotsschild oder Vorsicht Gegenverkehr gewähren, hinweisen?
Vielen Dank, ich freue mich auf eure Antwort
Viele Grüße
Hans
Hallo Hans,
dies hängt von den jeweiligen Begebenheiten der Baustelle ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeldteam,
In Deutschland gilt ja das Rechtsfahrgebot und außerhalb von Ortschaften darf man nur links überholen (d.h. auch auf Autobahnen)
Jetzt stellt sich mir die Frage wer im Recht ist..
Folgende Situatuon: auf einer zweispurigen Autobahn versucht ein LKW auf der linken Spur einen anderen LKW zu überholen. Hinter dem LKW auf der linken Spur bildet sich eine lange Schlange, da jeder darauf wartet, dass der LKW seinen Überholvorgang abschließt und man dann links beide LKWs überholen kann.
Während dessen gibt es immer paar Autofahrer die rechts an der Schlange vorbei fahren und sich dann ganz vorne hinter dem überholenden LKW wieder in die linke Spur reindrängen.
Verstoßen nun die Fahrer auf der linken Spur gegen das Rechtsfahrgebot obwohl sie ja eigentlich schneller fahren wollen oder sind es die Fahrer, die rechts alle überholen und somit gegen das Überholverbot verstoßen ?
Wie ist dann die Situation wenn es zu einem Unfall kommt weil jemand von rechts überholt und der jenige auf der linken Spur dies vielleicht zu spät bemerkt ?
Danke für Ihre Antwort!
Hallo H,
hier dürften wohl die Fahrer der rechten Spur gegen das Überholverbot verstoßen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Busgeldteam,
Heute würde ich beim überholen mehrerer (4) Landwirtschaftsfrahrzeug geblitzt. Es war alles Frei und überschaubar (bergab ohne kurven). Tempolimit war 80 oder auch 100 (ich fahr die Strecke nicht oft und kann das daher nicht beurteilen). Es war überholverbot und ca. 15 Meter vor Auflösung des Überholverbots hatte ich angesetzt. Geblitzt wurde ich mit ca. 131 lt. Tacho.
Wie wirkt sich das Überholverbot im Zusammenhang mit der Überhöhten Geschwindigkeit aus? Was könnte mich also erwarten?
VG Marty
Hallo Marty,
die beiden Verstöße dürften hier in Tateinheit zueinander stehen, was bedeutet, dass die höhere Sanktion greift. Diese kann von Behördenseite jedoch entsprechend erhöht werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wie genau verhält es sich jetzt, wenn man mit einem Motorrad auf der Autobahn durch die Mitte fährt(Lane-Splitting/ Staudurchführung)? es scheint ja keine wirkliche Regelung zu geben. Klar rechts überholt aber irgendwie passt das auch nicht wirklich zu diesem Tatbestandsmerkmal… Man könnte ja auch einfach links an den Autos vorbeifahren?
Hallo Lars,
ein derartiges Verhalten ist nicht erlaubt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
folgende Situation im dichten Berufsverkehr: Autofahrer auf mittlerer Spur will zum Überholen ansetzen. Nachkommender Verkehr lässt dies zu. Beim Blinken und langsamen Spurwechsel fährt plötzlich ein Motorrad vorbei so dass der Wechsel deutlich verlangsamt werden muss, um diesen nicht zu gefährden.
Das Motorrad kam offensichtlich von der ganz rechten ggf. mittleren Spur auf die linke Spur gefahren, da er vor dem Überholvorgang nicht auf der linken Spur zu sehen war.
Ist das seitens Motorradfahrer der Tatbestand Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung oder Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet oder einfach nur ein unglücklicher Zufall?
Hallo Johnny,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen und können den Fall für Sie nicht bewerten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe einen sehr speziellen Fall..
Wir befinden uns außerorts, gerade aus einem Örtchen gefahren. Der PKW vor mir fährt trptzdem weiter 50, als ich zum überholen ansetzen möchte ist aber der PKW hinter mir schneller – ich lasse ihn zuerst überholen und schere nach ihm ebenfalls zum überholen aus, da der Gegenverkehr frei war. Nun gibt aber, während meines Überholvorganges der PKW, der strikt 50 fuhr gas, während ich überhole… Somit muss ich schneller werden, da ich schon fast am PKW vorbei war. Ich war also gezwungen knapp einzuscheren, gab dabei aber weiterhin Gas, um ihn nicht zu ‚drängen‘.
Nun meine Frage.. – Ist mit weiteren konsequenzen zu rechnen, sollte der PKW Fahrer eine Anzeige machen, oder steht er selbst in der Schuld, da er ja beim Überholvorgang beschleunigt hat!?
Bin noch in der Probezeit, muss ich dazu sagen.
Hallo Simone,
der Überholte darf während des Überholvorgangs nicht beschleunigen. Dies ergibt sich aus § 5 Absatz 6 StVO. Der Überholende muss sich indes ebenfalls entsprechend der Regelungen des § 5 StVO zum Überholvorgang verhalten. Wie Ihr Fall letztendlich zu werten ist, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ein normale (kein Rennrad) Fahrradfahrer fährt zu weit links auf Der Bundesstraße in ein weitgezogen kürve mit anstieg , obwohl ein Radweg vorhanden ist, Ich will mit mein
12t LKW ihn überholen, aber weil er offensichtlich sein Gefährt nicht im griff hat , hupe ich vorher um ihn zu warnen das ich an ihn vorbei Fahren will, und überhole mit weiten abstand ,
als ich in Der Rechte Spiegel blicke sehe ich wie er torkelt & kämpft mit seinen Rad. Ich bin angehalten nach ca.200m um mich zu entschuldigen das ich ihn vielleicht
erschreckt haben könnte, und mich zu vergewissern das er nicht alkoholisiert ist ,oder sonst irgenwelcher problemer hat ?Er ist unflätig & laut geworden , also hab ich gemerkt das,das
Gespräch kein zweck hat, und bin wieder in mein LKW gestiegen & weiter gefahren .Ich bin dann nach ca. 800 meter angehalten um einzukaufen bei ein Bäcker laden , da ist Der Radfahrer
angefahren & hat mich nochmal angepöbelt, mit hoch roten Kopf, Er werde Die Polizei rüfen, meiner antwort war „Bitteschön aber vergess nicht zu erwähnen das Sie mitten auf Der Strasse
gefahren haben als ich gehüpt habe “ Er hat Die polizei nicht angerüfen ,also hab versucht ihm zu ignorieren, nach denn ich gesagt aber „mit ihn hat es kein zweck zu unterhalten “ & bin nach
mein Einkauf als er weg war , weiter gefahren. Jetzt 4 Wochen später hab ich ein anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ?
Hallo,
es empfiehlt sich Ihrer Schilderung nach, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Bekannter hat gestern im Überholverbot (70-ger Zone, außer Orts) zwei Motoradfahrer überholt. Sie war mit ca 30-40 km/h zu schnell. Laut ihrer Aussage hat sie das Schild übersehen, es war nämlich eine gerade Straße, keine durchgezogene Linie. Dabei wurde sie gefilmt. Letztes mal wurde sie vor 3 Jahre geblitzt für 5km/h Überschreitung. Mit welcher Strafe muss sie rechnen und braucht sie einen Anwalt?
Hallo Marja,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h zu viel (außerorts) beträgt das Bußgeld 120 Euro und es gibt einen Punkt. Das Überholverbot dürfte in Tateinheit zur Geschwindigkeitsüberschreitung stehen. Es fällt demnach nur die zuvor benannte, höhere Sanktion an.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde wegen Überholen im Überholverbot angehalten. Normal wären dies 70€+1 Punkt.
Mein Bußgeld wurde allerdings auf das Doppelte erhöht, weil ich vor einiger Zeit schon mal 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen hatte.
Ist dies so einfach rechtens? Es liegt doch gar keine Widerholungstat vor?
Besten Dank!
Thomas
Hallo Thomas,
bei beharrlichen Pflichtverletzungen ist die Behörde befugt, das Bußgeld zu erhöhen und vom Bußgeldkatalog (bei dem es sich nur um einen Richtwert handelt) abzuweichen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Team,
habe heute morgen mit dem PKW einen Radfahrer innerorts überholt. Es war kalt (-1Grad°) und er hat seine Hand ausgestreckt und sie dann immer zur Faust geballt und wieder geöffnet. Dachte daher das ihm seine Hand nur kalt war und er sie wachrütteln wollte. An der nächsten Kreuzung ist er aber dann nach links abgebogen und daher waren diese Handzeichen wohl zum abbiegen gedacht. Nun meine Frage die Kreuzung war noch ziemlich weit entfernt (50-70 Meter bis zum Einordnen zur Linksabbiegespur) und ich konnte gut überholen da kein Gegenverkehr kam und ich auf die andere Spur fahren konnte. Jedoch hatte er ja schon sein Handzeichen zum abbiegen gegeben und mich dann an der Kreuzung böse angesehen. Kann mich der jenige anzeigen und falls ja was kommt auf mich zu?
Hallo Hans,
nach unserer Einschätzung dürfte ein derartiges Überholen bei ausreichendem Abstand rechtens sein. Wenn Sie eine verbindliche Auskunft darüber einholen wollen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Team, wann darf ich denn innerorts rechts überholen? Bei einer normalen, zweispurigen Straße wo 50Km/h erlaubt sind, ohne weitere Kwnnzeichnung? Da es so scheint, dass rechts überholen innerorts nicht generell verboten ist. Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo Fabian,
auf einer derartigen Straße dürfen Sie auch rechts vorbei fahren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Info Team,
Ich habe in einer Fahrzeugkolonne das letzte Fahrzeug auf einer ausserörtlichen Landstraße ohne Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung überholt und vor diesem wieder in die Kolonne eingeschert, da Gegenverkehr kam. Der Fahrer des überholten Fahrzeugs hupte und benutzte zudem noch die Lichthupe, um seinem Unmut über das Überholmanöver zum Ausdruck zu bringen. Nachdem ich von der Straße abgebogen bin und auf einem Parkplatz angehalten habe, stellte er mich zur Rede und sagte mir, dass er mich anzeigen werde.
Sollte er das wirklich umsetzen, mit welcher Strafe/ Konsequenzen muss ich rechnen? Wie läuft in solchen Fällen der „Prozess“ ab? Kommt es zu einer Strafanzeige oder liegt eine Ordnungswidrigkeit vor? Habe mit so etwas (zum Glück) keine Erfahrung.
Vielen Dank und viele Grüße,
Dana
Hallo Dana,
dies können wir Ihnen nicht pauschal beantworten. Falls es zu einer Anzeige kommt, können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo und guten Abend an das Bussgeld-Info Team,
ich wurde heute außerhalb geschlossener Ortschaften, bei erlaubten 60 mit ca 80 km/h geblitzt. Desweiteren war dort ein Überholverbot. Das Vögelchen blitzte als ich ca auf der gleichen Höhe war wie das zu überholende Fahrzeug.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Vielen Dank.
Hallo Sarah,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird in Ihrem Fall mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt geahndet. Das Überholverbot ist in dem Fall tateinheitlich begangen worden, sodass sich das Bußgeld entsprechend erhöhen kann.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Team,
habe heute einen Radfahrer in der Kurve überholt und bin mir unsicher ob ich Ihn nicht vielleicht gestreift habe, der Autofahrer hinter mir hat den Radfahrer ebenfalls überholt und mir kein Zeichen gegeben das ich ihn getroffen hätte oder ähnliches. Aber mal so aus neugierte würde ich gerne wissen was mir am schlimmsten als strafe aufgebrummt werden könnte. also wenn ich ihn getroffen hätte dann habe ich nichts mitbekommen nur musste ich hinter dem Radfahrer stark bremsen weil plötzlich Gegenverkehr kam als ich überholen wollte und damit der hintere Autofahrer nicht auf mich drauf fährt, war ich fast neben dem Radfahrer und habe ihn dann überholt nachdem der Gegenverkehr wieder frei war aber wie gesagt es war halt in der kurve ( ich weiß das macht man nicht aber wenn ich noch stärker gebremst hätte dann wäre das auto hinter mir auf mich drauf gefahren) .
und ich würde gerne wissen wie lange das dauert bis sich die Polizei deswegen bei mir melden würde.
Danke schon mal im voraus
Hallo Nadine,
sollten Sie den Radfahrer gestreift haben und sich dieser Verletzungen zugezogen haben, könnte Ihr Verhalten den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Sinne des § 142 StGB erfüllen. Als Strafe droht hier eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wann sich die Polizei bei Ihnen meldet, hängt davon ab, wann diese Kenntnis von dem Vorfall erlangt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
als ich gerstern abend nach hause fahren wollte, hatte ich einen sehr langsamen Fahrer vor mir. Dieser bremste auch in Kurven in denen 100kmh erlaubt sind auf 50kmh runter und fuhr im allgemeinen nicht schneller als 70kmh. Ich fuhr hinter dem auto hinterher bis ich die Möglichkeit hatte zu überholen. Es gab kein überholverbot, die Straße konnte gut eingesehen werden und es kam kein gegenverkehr. Es war eine schmale straße ohne Mittellinie aber es war genug platz um an dem Auto vorbeizukommen. Ich habe dann überholt. Als ich mit dem auto auf ungefähr gleicher höhe war zog die fahrerin, eine altere dame wie sich später herausstellte, auf meine spur und wir trafen uns an den ausßenspiegel. Sie zog wieder rüber auf ihre Spur, ich beendete den überholvorgang und wir beide fuhren rechts ran. Ich habe einige Kratzer an meinem rechten Außenspiegel, bei der Dame war kein schaden erkennbar.
Als dann die polizei eintraf schilderte ich ihnen die Situation. Die alte dame bestritt, auf meine spur gekommen zu sein. Letzten endes sagte mir die polizei, dass ich mit einer strafe zu rechnen habe, da ich hätte einschätzen müssen, dass es sich um eine unsichere fahrerin handelt, da sie langsam gefahren ist und in kurven gebremst hat.
Ich befinde mich bereits in der verlängerten probezeit, da ich kurz nach erhalt des Führerscheins über eine rote ampel gefahren bin. Meine Probezeit ist erst in einem halben jahr “überstanden“.
Ich sehe meinen fehler einfach nicht, schließlich ist die Gefährdung von der anderen fahrerin ausgegangen. Ich kann doch nicht ahnen, dass jemand auf meine spur zieht wenn ich überhole. Womit muss ich jetzt rechnen? Kann ich meinen Führerschein verlieren?
Hallo Jenny,
wir raten Ihnen in diesem Fall, den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht zu suchen. Dieser kann Sie dazu beraten, ob sich ein Widerspruch lohnt.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo, mein junge hat in der probezeit einen unfall verursacht! 3 monate später wollen sie ihm den Führerschein abnehmen, obwohl die Polizeibeamten vor ort kein bußgeld erhoben haben und von anderer seite auch nichts kam, weder schriftlich noch mündlich… gibt es da einen Zeitraum in dem das geschehen muss?
Hallo Maik,
drei Monate ist generell die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr. Wurde der Bescheid innerhalb dieser Zeit erstellt, ist er auch gültig. Bei Zweifeln an der Rechtsgültigkeit wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Folgende Situation: Ich fuhr auf einer schmalen Landstrasse außerorts mit angemessener Geschwindigkeit von 80-90km/h. Die Straße hatte keine Markierungen (Streifen etc) und war so schmal, daß man dort nicht überholen kann und bei Gegenverkehr obacht geben und runterbremsen muss. Auf der Strecke (ca 3km) drängelte ein anderer PKW-Fahrer, weil es ihm nicht schnell genug ging. Nach dem kommenden Ortseingang (Dorf) hupte er und drängelte sich auf der nach wie vor engen Straße seitlich an mir vorbei, dabei kam es fast zu einer Kollision, überholte, brermste dann vor uns mitten auf der Strasse hart ab, zwang uns so anzuhalten. Dann sprang er aus dem Auto heraus, beschimpfte uns drohte uns (er sei Jurist). Ich habe die Blockade der Strasse dann photogrpahiert und den Rüpel angezeigt. Nun hat er eine Gegenanzeige erstattet und frech behauptet, ich hätte ihn am Überholen gehindert und quasi gewzungen, daß er gefährlich überholen musste. Er habe dann vor Schreck mitten auf der Strasse angehalten. Wie gesagt: die Straße war zu eng, man konnte kaum etwas sehen und der gegnerische PKW-Fahrer gefährdete uns durch sein unnötiges und gefährliches Überholen. Wie bewerten Sie das ?
Hallo Tom,
in diesem Fall sollten Sie einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Nur er kann die Situation richtig beurteilen und gegen die Anzeige vorgehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
ich bin heute auf der Autobahn mit Tempomat 100 auf dem freigegebenen Seitenstreifen gefahren. auf dem rechten Fahrstreifen sind einige Autos und LKW’s nur mit 90 oder 95 in einer Kolonne gefahren. Die Polizei stand auf der Brücke und hat gelagert bzw. gefilmt. Muss ich hier nun mit Sanktionen rechnen?
Liebe Grüße
Hallo Dominik,
in der Tat müssen Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, da Sie rechts überholt haben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich fahre auf der autobahn auf der linken spur hinter ca. 30 fahrzeugen her . geshwindigkeit 120 km h . muss ich jetzt auf die völlig freie rechte spur wechseln obwohl ich gerne 150 km h fahren würde wenn die linke spur frei wäre ?
Hallo Janni,
das Überholen von rechts ist auch auf der Autobahn untersagt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Welche Strafe kommt auf mich zu Wenn ich auf einer 2 spurigen Autobahn bin jemand auf dem fahrstreifen links neben mir ist und ich ihn beim ausscheren fast übersehen hab musst also wieder in meimem fahrstreifen zurück.
Hallo Marc,
das kommt auf die genauen Umstände an. Bei einem Spurwechsel beispielsweise, bei dem Sie einen anderen Fahrer gefährden, wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig.
Ihr Bussgeld-Info Team