Bußgeldkatalog: Rechtslage beim Überholen im Straßenverkehr

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Überholen 2024, der die Bußgelder bei Überholvorgängen definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Überholen trotz Verbot70 €1
Innerorts unzulässig rechts überholt30 €
mit Sachbeschädigung35 €
Außerorts rechts überholt100 €1
Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein80 €1
Überholen mit zu wenig Seitenabstand30 €
Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet10 €
Beim Überholtwerden das Tempo erhöht30 €
Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht10 €
Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen25 €
Überholen bei unklarer Verkehrslage100 €1
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot150 €1
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung250 €2(1 Monat)1 M
Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Sachbeschädigung300 €2(1 Monat)1 M
bei Überholverbot70 €1
Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet80 €1
Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet80 €1

Bußgeldrechner: Fehler beim Überholen


Spezielles zum Thema Überholen

Video – Mehr zum Thema „Überholen“ im Video

Was müssen Sie beim Überholen beachten? Erfahren Sie es im Video.
Was müssen Sie beim Überholen beachten? Erfahren Sie es im Video.

Richtiges Überholen

Rechts überholen: In welchen Situationen ist es erlaubt?
Rechts überholen: In welchen Situationen ist es erlaubt?

Ab und zu kommt es vor, dass das vorausfahrende Fahrzeug dem eigenen Empfinden nach zu langsam fährt oder dass man einfach in Eile ist und man den Vordermann überholen möchte. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, da laut der StVO jeder Fahrer dazu angehalten ist so zu fahren, dass die anderen Verkehrsteilnehmer weder behindert noch in Gefahr gebracht werden. Rücksicht nehmen muss man beispielsweise auf einen genügenden Seitenabstand, aber auch auf das eigene Tempo.

Seitenabstand beim Überholen

Der Seitenabstand ist beim Überholvorgang ein wichtiger Aspekt, der beachtet werden muss. Vor allem bei Radfahrern, die man überholen möchte, sollte ein ausreichender Abstand eingehalten werden, da sie ansonsten leicht verunsichert werden oder sogar gefährdet werden können. Als Autofahrer sollte man dabei immer daran denken, dass der Radfahrer das herannahende Auto nur mittels Gehör wahrnimmt und nicht genau weiß, wo es sich befindet oder was als nächstes passiert. So ist es auch nicht verwunderlich, dass das überholende Kraftfahrzeug zumindest 1,5 Meter Seitenabstand zu einem Fahrrad halten muss. Wird dieser Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten, kann es schnell gefährlich für den Radfahrer werden. Schließlich kann es dann leicht zu Berührungen des Fahrzeuges kommen und der Radfahrer kann möglicherweise stürzen.

Allerdings ist das Berühren des Fahrrades durch das Auto nicht die primäre Unfallursache bei Überholvorgängen von Fahrrädern, sondern die schreckhafte Reaktion des Radfahrers. Dieser kann durch das nahende Auto so in Bedrängnis gebracht werden, dass er beispielsweise den Lenker verreißt oder in parkende Autos rechts von ihm fährt. Zu anderen Autos reicht ein Abstand von etwa einem Meter, da die Fahrer schließlich nicht in eine vergleichbare erschreckende Situation geraten, wenn sie überholt werden wie Radfahrer.

Eigenes Tempo beim Überholen

Tempo: Beim Überholen muss die Geschwindigkeit dem Überholvorgang angepasst werden.
Tempo: Beim Überholen muss die Geschwindigkeit dem Überholvorgang angepasst werden.

Entschließt man sich dazu einen Überholvorgang zu starten, muss man bereits mit einer höheren Geschwindigkeit fahren als das zu überholende Fahrzeug. Speziell für Überholvorgänge auf Autobahnen gilt, dass die eigene Geschwindigkeit mindestens 10 km/h über der des Überholten liegen muss. Gleichzeitig darf der Vorgang höchstens 45 Sekunden betragen, um andere Fahrzeuge nicht zu behindern.

Verhalten beim Überholen

Beim Überholen sollte man sich an einige Verhaltensregeln halten, welche hier präsentiert werden

  • Beim Überholen muss das Umfeld besonders im Blick behalten werden. Dazu sollte man sich vergewissern, ob die Begebenheiten, wie beispielsweise die Sichtverhältnisse, ein sicheres Überholen möglich machen und ob das Überholen auf der befahrenen Straße überhaupt erlaubt ist.
  • Man sollte mit angemessener und nicht zu hoher Geschwindigkeit an das zu überholende Fahrzeug heranfahren. Dabei sollte möglichst ein Abstand von zwei Wagenlängen eingehalten werden.
  • Bevor man mit dem Überholen beginnt, müssen andere Verkehrsteilnehmer durch das Einschalten des Fahrtrichtungsanzeigers vorgewarnt werden. Dies sollte ungefähr zwei Sekunden vor dem eigentlichen Überholen geschehen. Dabei sollte man auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer achten, indem man sie im Blick behält.
Zum Teil sind ausschließlich LKW von einem Überholverbot betroffen.
Zum Teil sind ausschließlich LKW von einem Überholverbot betroffen.
  • Vergewissern Sie sich, dass der restliche Verkehr beim Überholmanöver nicht behindert oder gar gefährdet wird. Dazu muss auf den Mindestabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern geachtet werden. Besondere Vorsicht ist dabei bei Fußgängern oder Radfahrern geboten.
  • Auf jeden Fall muss mit einem Blick in den Rück- und Seitenspiegel und mit einem Schulterblick der Straßenverkehr geprüft werden, um zu entscheiden, ob ein Überholmanöver möglich ist. Im Zweifelsfall sollte man lieber abwarten, anstatt sich von der Eile antreiben zu lassen ein möglicherweise gefährliches Manöver durchzuführen.
  • Auch ein angemessenes Tempo sollte berücksichtigt werden. Es darf auch beim Überholvorgang nicht über der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung der jeweiligen Straße liegen. Allerdings sollte man das andere Fahrzeug trotzdem rasch überholen und dabei eine Geschwindigkeit einhalten, die mindestens 10 km/h schneller als die des anderen Autos ist.
  • Das Einordnen in die rechte Spur muss wieder mit dem Fahrtrichtungsanzeiger deutlich gemacht werden. Außerdem muss diese Einordnung so schnell wie möglich passieren und darf kein anderes Fahrzeug behindern. Dabei sollten dann schon zumindest zwei Wagenlängen zwischen dem eigenen und dem überholten Auto liegen.
  • Besteht eine Straße nur aus zwei Spuren pro Richtung, so behindern LKW den Verkehr mitunter gravierend, wenn sie ständig andere Fahrzeuge überholen. Deswegen besteht auf einigen Strecken für Lkw ein Überholverbot, welches auch auf Autobahnen angeordnet werden kann. Angezeigt wird dieses durch das Verkehrszeichen 277 mit dem langen Titel „Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger“. Dies gilt auch für Zugmaschinen, nicht aber für PKW und Kraftomnibusse. Überholen Lkw im Überholverbot, drohen den Fahrern Sanktionen.

FAQ: Überholen

Worauf sollte ich beim Überholen achten?

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Verhaltensregeln bei einem Überholvorgang finden Sie hier.

Welchen Seitenabstand sollte ich beim Überholen einhalten?

Zu anderen Fahrzeugen reicht normalerweise ein Seitenabstand von 1 Meter aus. Überholen Sie hingegen einen Fahrradfahrer, sollten Sie diesen Abstand auf 1,5 Meter vergrößern, um sicherzugehen, dass sich dieser nicht erschreckt und schlimmstenfalls vom Rad stürzt.

Worauf muss ich mich einstellen, wenn ich falsch überholt habe?

Haben Sie sich beispielsweise über ein Überholverbot hinweggesetzt oder trotz unklarer Verkehrslage überholt, können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen, um sich über die drohenden Sanktionen zu informieren.

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Bußgeldkatalog: Rechtslage beim Überholen im Straßenverkehr
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 198 comments… Kommentar einfügen }
  • Marc 17. Oktober 2016, 11:15

    Und was würde mich da für eine Strafe erwarten aber wegen dem Überholen alleine kommen keine Konsequenzen auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 8:30

      Hallo Marc,
      wenn in Ihrem Beispiel keine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer vorlag und auch alle anderen Vorschriften befolgt wurden, ist in der Regel für einen missglückten Überholversuch keine Sanktion zu erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc m. 15. Oktober 2016, 10:53

    Guten Tag liebes Bußgeldkatalog Team,

    Sagen wir mal mal vor mir ist ein Trecker den ich überholen möchte aber der hinterman der ungefähr 100 hinter mir ist auch. Ich wollte also den Überholvorgang Starten hab auch vorher im Spiegel geschaut wollte dann rüber aber der hinter mir war schneller und ich mussten wieder einscheren er war da gut noch 50 Meter weg es hätte also nichts Passieren können kann mich trotzdem eine Strafe erwarten ? Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:53

      Hallo Marc,

      wenn Sie den vorgeschriebenen Abstand unterschritten haben, kann gegebenenfalls eine Strafe auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 13. Oktober 2016, 18:23

    Hallo liebes Bußgeld-Team,

    Ich habe innerhalb geschlossener Ortschaft rechts über eine Busspur ein Auto überholt.
    Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:24

      Hallo Patrick,

      wenn Sie eine Busspur verbotswidrig benutzt haben, ohne dass Sie dabei den Linienverkehr behindert haben oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder geschädigt haben, ist ein Bußgeld von 15 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cheema F. 12. Oktober 2016, 0:11

    Hallo,
    Ich wäre in Probezeit. Bei mir eine Unfall passiert beim Überholen in trotzdem Überholverbot. Kollision zwischen 3 Autos ich wäre im miete weil ich wollte auch überholen , ich schon geblinkt und ich wäre in Überholspur und dann eine Audi Hat mir puffen von hinter. Zur Zeit ich hab bekommen keine Anhörung von der Polizei. Ich möchte gerad wissen wie viel Bußgeld und was Noch muss ich machen???

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 10:28

      Hallo Cheema,

      für das Überholen trotz eines Überholverbots drohen ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Alles Weitere hängt davon ab, wer genau am Unfall die Schuld trägt, ob Personen verletzt wurden usw. Bevor die Ermittlungen von der Polizei also noch nicht abgeschlossen sind, kann Ihnen auch keine genaue Strafe mitgeteilt werden. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde, um Näheres zu Ihrem Fall zu erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Cheema F. 22. Oktober 2016, 2:28

      Zum bei speil wenn meine Schuld im Umfall und eine Köperverletzung ist dann was noch Strafe oder was noch ich muss hoffen??

      • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:32

        Hallo Cheema,

        wie bereits erwähnt, ist die Strafe vom konkreten Unfallhergang abhängig. Wenn Sie den Unfall verschuldet haben, kann diese entsprechend hoch ausfallen. Genaue Zahlen können wir Ihnen allerdings nicht nennen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sepp 9. Oktober 2016, 15:59

    Hallo, ich hätte eine Frage zum überholt werden und einer evtl. Online-Anzeige. Mein Sohn (17 begleiteter Fahrer) wurde in einer 30er Zone, Überholverbot, vor einer Schule von einem ziemlich schnellen BMW überholt, dem ging es mit genau 30km/h nicht schnell genugt. Er musste vor uns wieder einscheren, stark bremsen und hinter abgestelleten PKW am Fahrbahnrand anhalten um den entgegekommenden Bus nicht noch weiter zu gefährden. Mein zweiter Sohn und ich saßen ebenfalls im Fahrzeug. Sollen und können wir eine Onlineanzeige bei der Polizei abgeben? Das Nummernschild, Ort udn Datum haben wir notiert. Vielen Dank für eure Info.
    Gruß
    Sepp

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 8:36

      Hallo Sepp,

      wenn Sie Anzeige erstatten möchten, dann können Sie das auch tun. Eine Rechtsberatung hinsichtlich der Erfolgschancen können wir Ihnen allerdings nicht geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobi 29. September 2016, 20:42

    Hallo, ich wurde während des Überholvorganges von einer Dash-Cam gefilmt. Vll war es im Überholverbot/Außerorts. Kann diese Aufnahme gegen mich verwendet werden?

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 11:23

      Hallo Tobi,
      die Verwendung von Dash-Cams als Beweismittel ist in Deutschland umstritten. Wenn es im Zuge dieses Überholvorgangs zu keinem Unfall oder ähnlichem kam, ist es in der Regel eher unwahrscheinlich, dass die Aufnahme gegen Sie verwendet werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • cindy 28. September 2016, 23:44

    Hallo, ich fuhr auf einer Bundesstraße die Höchstgeschwindigkeit,dann hat ein Porsche gedrängelt und mich schließlich bei doppelt durchgezogener Mittellinie überholt,dann hat er vor mir weiter gedrängelt und ebenfalls überholt,davon haben wir ein Foto gemacht…kann der Fahrer belangt werden für diese Gefährdung?lg

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:38

      Hallo Cindy,

      grundsätzlich ist es möglich, den Fahrer mit entsprechenden Beweisen zu belangen. Empfehlenswert ist es hier, sich direkt an einen Anwalt zu wenden, um das genaue Vorgehen zu besprechen und abklären zu lassen, ob das Foto beweiskräftig ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 7. September 2016, 17:53

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu einem Fall:
    Ich habe in einem Überholverbot bei dem Traktoren ausgenommen sind, einen Traktor überholt.
    Ich wurde angehalten und mir wurde mitgeteilt, dass ich diesen nur hätte überholen dürfen wenn er max 25km/h fahren dürfte. Der Traktor aber 40 fahren durfte. Wird das genauso geandet als hätte ich ein anderes Auto überholt?
    70 Euro und ein Punkt. Fände ich sehr unfair.

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:54

      Hallo Anna,

      überholen Sie ein Fahrzeug im Überholverbot, ist es egal, was für ein Fahrzeug Sie überholen. Die Strafe haben Sie selbst schon richtig herausgefunden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maxim B 20. August 2016, 6:19

    Hallo bussgeld team, ich habe keine ahnung wo ich mein problem melden soll hab ganze internet durchgesucht leider ohne erfolg. Wurde gestern in Croatien von polizei angehalten wegen Überholverbot auf bundestraße Das auto gehört aber mein kumpelausweiß haben die bei mir nicht gefragt nur den führershein.2 monate fahrverbot in Croatien 3000 kune c.k(280eu) die straffe muss ich inerhalb 8 tage überweißen! Was muss ich jetzt machen? Bitte um Hilfe. Mit Freundlichen Grüßen Maxim B

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:45

      Hallo Maxim,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Anwalt. Wir können Ihnen diesbezüglich keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank 20. Juli 2016, 23:59

    Hallo,
    ich arbeite im Rettungsdienst. Letztens wurde ich auf einer Einsatz, ich fuhr mit Blaulicht und Martinshorn, von einem Verkehrsteilnehmer überholt. Ich fuhr schon mit erhöhter Geschwingkeit, ca. 100 km/h, außerorts Begrenzung auf 70km/h. Der Überholer befuhr eine eine aufgezeichnete Sperrfläche und schnitt mich beim Wiedereinscherren so dass ich stark Bremsen musste. die Straße ist an dieser Stelle durch eine Kurve und zwei Einfahrten und eine Abbiegespur unübersichtlich. Zum Tatzeitpunkt war kein Gegenverkehr.
    Jetzt würde mich interessieren mit was für einem Bußgeld/einer Strafe der Überholer rechnen muß.
    besten Dank für die Info im Voraus.

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 8:55

      Hallo Frank,

      in der Regel sind damit mehrere Verstöße gegeben:
      – eine Behinderung von Einsatzkräften
      – ein Überholverstoß
      – ein Geschwindigkeitsverstoß

      Wie hoch genau die Strafe ausfällt, entscheidet die zuständige Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael K. 16. Juli 2016, 11:17

    Auf der Autobahn besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100km/h. Rechts fährt ein Fahrzeug mit 95 km/h. Darf ich überholen obwohl ich nicht wesentlich schneller fahre darf. Meine Frau meint nein, ich meine ja.

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:11

      Hallo Michael,

      in der Tat kann das Überholen mit einer unwesentlich höheren Geschwindigkeit als Ordnungswidrigkeit gelten, für das ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig sein kann. Als Richtwert gilt: Sie sollten mit Ihrem Fahrzeug mindestens 10 km/h schneller sein als der zu Überholende.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steve 14. Juli 2016, 20:21

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin heute in Berlin an einem Bus vorbei gefahren der ebenfalls auch schnell angefahren ist nach einer Haltestelle bzw schon fuhr.
    Da ich auf der falschen Spur war, (habe gepennt) leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei. Aber die Situation habe ich leider doch falsch eingeschätzt und der Bus musste anscheinend scharf abbremsen und hupte mich ziemlich lange an, an der Ampel.

    Sachschaden gabe es nicht und ich glaube Personenschaden auch nicht da der Bus ebenfalls geradeaus weiter fuhr und (Polizei ist auch nicht gerufen worden)
    jedoch glaube ich er hat sich mein Nummerschild notiert, zurecht keine Frage.

    Ist das was ich getan habe vielleicht Nötigung oder kann mir einen Freiheitsstrafe bevorstehen? Ich hoffe jedoch nicht, eine Strafe habe ich defintiv zu erwarten, war eben meine Schuld und dazu stehen muss ich stehen.

    Ich muss eh abwarten was da kommt aber vielleicht hat der eine ja hier eine Ahnung was auf mich zukommen kann.

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:32

      Hallo Steve,

      eine Nötigung im Straßenverkehr könnte an mangelndem Vorsatz scheitern. In Frage käme gegebenenfalls eine Gefährdung des Straßenverkehrs.

      Auch ein Überholverstoß mit Gefährdung könnte vorliegen, der in der Regel mit 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet wird.

      Warten Sie am besten ab, bis ein Bescheid eintrifft. Es ist immerhin möglich, dass der Busfahrer keinerlei Maßnahmen ergriffen hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hüseyin 8. Juli 2016, 18:35

    Hallo,
    mir wurde ein Bussgeld mit 30€ zugeschickt, in dem es heisst:1. ich befolgte beim Überholen nicht die durch Pfeile vorgegebene Fahrtrichtung (es gibt keine Pfeile dort). 2. ich benutzte beim Überholen die Sperrfläche. 3. ich scherte aus, ohne es deutlich anzukündigen. Wären das nicht drei Verstösse zu je 10€, von denen ich normalerweise für nur einen Verstoss zur Kasse gebeten dürfte?

    Unsere städtische Polizei ist widerlich: meine Erfahrung nach vielen Jahren als Berufsfahrer.

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 8:49

      Hallo Hüseyin,

      wurde bei Ihnen keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz festgestellt, kann die Behörde die Strafen erhöhen. Vielleicht ist dies bei Ihnen der Fall. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 8. Juli 2016, 7:34

    Hallo liebes Bußgeldteam,

    mir passierte gestern folgendes auf der stark befahrenen Autobahn:

    Ich fuhr auf der 2-spurigen BAB, auf der rechten Spur. Vor mir kam langsam ein langsam fahrendes Fahrzeug in Sicht. Im Rückspiegel sah ich mehrere Fahrzeuge ankommen 2 Fahrzeuge dicht hintereinander, dajhinter eine größere Lücke. Ich ließ die 2 Fahrzeuge passieren, blinkte und scherte aus. Das Dritte Fahrzeug muss währenddessen stark beschleunigt haben und gleichzeitig vor Schreck das Lenkrad verrissen haben. Der Fahrer konnte das Fahrzeug wieder auffangen, ohne das ein Sachschaden entstand.
    Ich scherte nach dem Überholen wieder ein, wurde dann von dem Fahrer überholt, während er wildgestikulierend seine Dash-Cam in der Hand hielt und mir zeigte, er habe alles aufgenommen.
    Ich bin der Überzeugung, dass genügend Platz für den Überholvorgang vorhanden war, befürchte aber dennoch eine Anzeige.
    Mit welcher Strafe muss ich hier rechnen? Bzw. muss ich hier überhaupt mit einer Strafe rechnen?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:35

      Hallo Jens,

      ob Konsequenzen auf Sie zukommen, lässt sich schwer sagen. Ob Videomaterial von einer Dashcam als Beweismaterial vor Gericht anerkannt wird, variiert von Fall zu Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 3. Juli 2016, 17:13

    Darf auf einer zweispurigen Bundesstraße mit 120kmh-Begrenzung links konstant mit 120-125 gefahren werden in der Annahme, dass ja sowieso niemand überholen darf?

    Und wenn ich dann 120kmh fahrende Autos überhole, können diese mich dann wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit anzeigen auf Basis ihres Wissens, dass sie bereits 120 fahren und ich schneller war? Oder reicht das nicht als Beweis?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 8:38

      Hallo Tom,

      in der Regel gilt in Deutschland außerhalb geschlossener Ortschaften das Rechtsfahrgebot. Das ist in § 2 der StVO geregelt. Aus diesem Grund ist von zwei Fahrspuren immer die rechte zu wählen, wenn Sie nicht überholen sollten.
      Eine Anzeige der Geschwindigkeitsüberschreitung durch andere Autofahrer ist im Normalfall nicht möglich, da kein Beweis für diesen Verstoß vorliegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 27. Juni 2016, 19:47

    Hallo , habe gestern auf der Autobahn ein vor mir fahrendes Auto überholt . Dabei habe ich beim rüber fahren auf die linke Spur ein ankommendes Auto nicht rechtzeitig gesehen . Ich bemerkte es erst als ich schon auf der linken spur war. Er muss im sogenannten totem Winkel gewesen sein .ich weiß nicht ob er meinetwegen kräftig bremsen musste etc… er hat sich nur noch kräftig mit lichthupe beschwert . Ich habe meinen fs erst seit 5 Wochen wieder bekommen , nachdem ich ihn 3 jahre wegen Drogen und weiteren verkehrsdelikten abgeben musste . Ich habe mein leben geändert , mpu usw alles gemacht und bin schon lange drogenfrei. Ich bin jetzt besorgt um meinen Führerschein, was kann mir im schlimmsten Fall passieren ? Mfg

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 8:55

      Hallo Jan,
      wie Sie aus der Bußgeldtabelle im Text entnehmen können, kann Ihnen möglicherweise das Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung vorgeworfen werden. Dies würde als Strafe ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot bedeuten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Falk 20. April 2016, 8:14

    Hallo zusammen,
    ich wurde heute in einer 50-Zone, innerorts geblitzt, als ich mit etwas über 80 km/h einen anderen Wagen überholt habe. Muss ich außer wegen des Geschwindkeitsverstoßes mit einer Strafe rechnen?
    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:40

      Hallo Falk,

      nein, wenn kein Überholverbot angegeben war und der Überholvorgang nicht auf einem Fußgängerüberweg stattfand, ist Ihr einziges Vergehen die Geschwindigkeitsüberschreitung. Generell ist Überholen innerorts nicht verboten, solange die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht übertreten wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melly 7. April 2016, 8:19

    Hallo zusammen,
    Gestern angehalten wurden wegen Überholen auf Überholverbotsstrecke. 70€ Bußgeld + 1 Punkt. Bin derzeit in der Probezeit ( vor 3 Monaten erst Führerschein). Das Problem an der ganzen Sache, ich habe niemanden überholt weil ich die ganze Zeit meinen Eltern hinterher gefahren bin und auf der Strecke wo angehalten wurde war auch kein überholverbot.

    Widerspruch wird gemacht aber was kommt sonst noch auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 8:46

      Hallo Melly,

      wenn Sie beim Überholen im Überholverbot erwischt wurden und dies Ihr erstes Vergehen in der Probezeit ist, dann ist das ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit und bedeutet in der Regel eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar. Wenn Sie einen Einspruch einlegen möchten, dann ist es vielleicht hilfreich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, welcher alles Weitere mit Ihnen besprechen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 24. März 2016, 17:44

    Hallo,

    bin heute innerorts über eine Strecke von 1 bis 2 Kilometern einem Auto hinterhergefahren, welches die Geschwindigkeit innerorts (50 km/h erlaubt) bis zu 20 km pro Stunde unterschritt, außerorts bei erlaubten 100 km/h ist der Wagen nur 40 km/h gefahren. Trotz durchgezogener Linie habe ich überholt ohne den Gegenverkehr zu gefährden (erst war kein Gegenverkehr da, aber beim Überholen wurde auch der Überholte schneller, so dass der Überholvorgang länger dauerte, zum Glück aber trotzdem ausreichend war!). Eine Fahrerin hinter mir hat das gesehen, auf der Straße (hat die Straße dadurch blockiert) neben mir angehalten und sich mein Kennzeichen gemerkt.

    Womit müßte ich denn rechnen?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:44

      Hallo Thomas,

      bei einer durchgezogenen Linie ist das Überholen nicht erlaubt. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid deshalb bekommen, müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Jedoch sollten Sie den Bescheid erst einmal abwarten, denn die genauen Konsequenzen können Sie nur diesem entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Prankster 14. Februar 2016, 2:15

    Hallo Bußgeldteam,

    Ich fuhr nachts mit Tempo 150 auf der rechten Spur einer 3 spurigen Autobahn. Ein Fahrzeug, welches ich berholt hatte, wechselte hinter mir auf die mittlere Spur, erhöhte die Geschwindigkeit und fuhr dann exakt neben mir, ohne zu überholen. Vor mir auf der rechten Spur kam ein LKW in Sicht. Ich blinkte weil ich den LKW überholen wollte, aber der Fahrer neben mir machte keine Anstalten auf die freie linke Spur zu wechseln um mir das Überholen zu ermöglichen. Dummerweise habe dann die Spur gewechselt. Es ist nicht zum Unfall gekommen, aber der andere Fahrer hat statt dann auf die linke Spur zu wechseln, stark abgebremst. Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen falls der Fahrer mich anzeigt?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:48

      Hallo Prankster,

      der Fahrer des anderen Wagens könnte Sie wegen Nötigung anzeigen. Je nachdem, ob diese strafrechtlich verfolgt wird, können eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Werden Sie nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt, können drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elenor 30. Januar 2016, 20:59

    Hallo, habe heute kurz vor ortsausgang einen pkw überholt der stark abbremste, da ich den grund nicht erkennen konnte überholte ich ihn zügig um nicht den gegenverkehr zu behindern, dabei wurde geblitzt(dies war also der grund des bremsens meines vordermans) ich hatte ca.80-85 km/h drauf.
    Was kommt auf mich zu bzw. wer wurde geblitzt?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:24

      Hallo Elenor,

      was Sie erwartet ist davon abhängig, wie viel km/h Sie zu schnell gefahren sind. Wenn Sie geblitzt wurden, müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und eventuell mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Flo 20. Januar 2016, 21:47

    Folgendes ist mir vorhin passiert:
    Nach Ortsausgang fuhr ich auf einer Landstraße (100Km/h sind erlaubt) vor mir fährt Fahrzeug A mit ca. 50-60Km/h (vor Fahrzeug A fuhr noch ein anderer PKW). Ich hatte genügend Abstand und die gegenfahrbahn war auch frei, nun setzte ich zum Überholen an und plötzlich beschleunigt Fahrzeug A. Kurz vor einer Kurve scherte ich auf die rechte Spur ein, musste etwas stärker bremsen weil vor mir auch ein PKW fuhr. Fahrzeug A musste natürlich auch stark bremsen, überholte dann aber in der Kurve mich und den vorausfahrenden PKW. Fahrzeug A bremste den vorausfahrenden PKW und folglich auch mich aus (er hielt einfach mitten auf der Straße) bis zum Stillstand, Fahrer stieg aus, lief zu meinem Auto schlug mit der Hand gegen meine Scheibe und forderte mich auf aus zu steigen und drohte das er mir meine Fresse polieren will. Ich blieb natürlich sitzen und war auch im Ton sowie mit meiner Wortwahl sehr ruhig und sagte nur zu ihm er soll sich ins Auto setzten und weiterfahren. Daraufhin holte er sein Handy und fotografierte mein Kennzeichen sowie mich wie ich im Auto sitze. Danach sagte er nur noch das er eine Anzeige macht.
    Was kann da auf mich zukommen??
    Ich bin noch bis Juni diesen Jahres in der Probezeit.

    Freue mich über eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:12

      Hallo Flo,

      Sie sollten zunächst ruhig bleiben und abwarten, ob wirklich eine Anzeige auf Sie zukommt. In Ihrem Fall wäre es besser, dann einen Anwalt einzuschalten. Besonders, wenn Sie sicher keinen Fehler begangen haben sollten. Bei einem Überholverstoß würde es sich um einen A-Verstoß handeln, der die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar zur Folge hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 5. Januar 2016, 21:40

    Guten Abend,

    Ich habe innerorts ein Pkw der nur 35-40 km/h gefahren ist mit eigener Geschwindigkeit 50-55 überholt. Kurze Zeit später wurde ich von der hinter mir fahrenden Streifenwagen angehalten. Auf meine Frage was ich falsch gemacht habe kam nur die Antwort : mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit überholt. Und ich würde die tage Post darüber bekommen. Meine Frage ist daher was für eine Strafe habe ich zu erwarten, bzw habe ich überhaupt eine zu erwarten da ich meines Erachtens nichts falsch gemacht habe bis auf 55 bei 50 wobei der Tachometer ja auch nicht immer genau ist.
    Danke

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 12:32

      Hallo Tobias,

      beim Überholen muss in der Regel die Geschwindigkeit 20 km/h schneller sein, als die des überholten Fahrzeuges. Dies ist der Maßstab laut Gesetz. Ist dies – z.B. wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung – nicht möglich, dann ist der Überholvorgang abzubrechen oder gänzlich zu unterlassen.
      Laut TBNR 105604 „Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeuges war“ droht hier ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martel 30. Dezember 2015, 1:10

    3x rechts überholt
    3 Punkte und 300€? Oder was kommt auf mich zu
    Danke

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 11:13

      Hallo Martel,

      haben Sie dreimal außerorts rechts überholt, dann ja, es kommt vermutlich ebendiese Strafe auf Sie zu. Gewissheit bringt der Bußgeldbescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cindy 15. Dezember 2015, 12:03

    Hallo, mein Mann wollte eine Autobahnausfahrt nehmen und ist (da Stau war) ca. 500 m auf dem Standstreifen gefahren. Natürlich wurde er auch „fotografiert“. Was kann auf ihn zukommen? LG

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:17

      Hallo Cindy,

      laut dem Tatbestand 102600 „Sie benutzen den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens“ drohen 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 25. November 2015, 15:33

    hallo,

    ich habe eben innerorts ein Fahrschulauto überholt. 30 kmh waren erlaubt und ich bin 40/45, während dem überholen gefahren. Der Seitenabstand könnte, weniger als 1,5 m gewesen sein, danach bin ich bei einer Seitengasse ohne langsamer zu fahren weitergefahren, habe also Rechts-vor-Links nicht beachtet. Es kam kein Auto von rechts und auch keins von vorne und ich war der Meinung auch niemanden zu gefährden. Jetzt hat mir der Fahrschullehrer mit einer Anzeige gedroht(später an einer Ampel).
    Bin selbst noch Fahranfänger ( fahre seit einem Jahr ) und habe jetzt ein bisschen Angst, das es doch nicht nur lehre Drohungen waren. Muss ich mich auf Konsequenzen gefasst machen?

    • bussgeld-info.de 30. November 2015, 12:09

      Hallo Max,

      wenn der andere Autofahrer Sie anzeigt, dann könnten Konsequenzen auf Sie zukommen. Inwiefern diese ausfallen, muss die Behörde entscheiden. In jedem Fall liegt hier eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Valentin 15. November 2015, 15:45

    Liebes bussgeld team
    Was ist wenn man beim überholtwerden und sich das ünerholende fahrzeug bereits neben einem befindet beschleunigt so das der überholende nicht überhoeln kann ? Strafe?

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 12:53

      Hallo Valentin,

      wenn Sie durch Geschwindigkeitserhöhung andere Verkehrsteilnehmer am Überholen hindern, kann ein Verwarngeld von 30 Euro folgen. Die Strafe kann höher ausfallen, wenn Ihnen Nötigung im Straßenverkehr nachzuweisen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paddy 5. November 2015, 20:58

    Hallo Bußgeld Team, ich habe heute ein Auto überholt mit meinem PKW auf der Landstraße dieses fuhr 80 km/h beim überholen fuhr ich ca 125 km/h als ich fast am Ende des Überholvorgangs war kam ein Pkw entgegen der aber noch Camp 50-80 Meter weit weg war mit was für einer Strafe müsste ich hier rechnen?

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 11:57

      Hallo Paddy,

      überholt ein Fahrer, obwohl er nicht einsehen konnte, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war und gefährdete dadurch andere (TBNR 105607) , so droht ihm ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • bauigel 6. Mai 2017, 5:27

      Bei den von ihnen angegebenen Daten hatten yie eine Differenzgeschwindigkeit von 45 km/h was etwa 12 m/s entspricht. D. h. der Überholvorgang würde nur ca. 5 s dauern. Und sie überholen, wenn sie nicht mal 5 s des Gegenverkehrs einsehen können und beschweren sich dann über eine Strafe?
      Und 50-80 m Abstand zu, Gegenverkehr entspricht gerade mal 1 Sekunde bis zu einer möglichen Frontalkollision. Und dies finden sie ausreichend? Unglaublich.

  • Erik 20. Oktober 2015, 9:20

    Hallo,
    fahre Ortsausgang und laut Polizei stand dort ein Überholverbotsschild. Nach 1,6 km habe ich einen PKW überholt und wurde dabei von der Polizei mit der Laserpistole anvisiert. Beim Überholvorgang sehe ich in der Ferne ein Überholverbotsschild
    (ca. 2km nach dem ersten Schild) und da stand auch schon die Polizei. Über die komplette Strecke war keine durchgezogene Linie, also gestrichelt!
    Frage : Ist dieses Bußgeldbescheid (70€ + ein Punkt) rechtskräftig?

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 10:55

      Hallo Erik,

      in Ihrem speziellen Fall könnte es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren, da wir leider nicht berechtigt sind, kostenlose Rechtsberatungen zu erteilen (siehe Rechtsdienstleistungsgesetz).
      Jeder hat jedoch das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch dagegen zu erheben. Andernfalls ist der Bußgeldbescheid nach diesen 14 Tagen rechtskräftig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steff 13. Oktober 2015, 21:28

    Guten Abend zusammen,
    ich habe heute auf der Autobahn (3 spurig) einen PKW von rechts überholt = von ganz links auf die mittlere Fahrbahn und dann wieder vor diesem reingezogen. Der PKW vor mir ist um einen LKW zu überholen ca. einen halben Kilometer vor diesem heraus gezogen und dann „für mich zu langsam“ gefahren. Deshalb kurz rechts rüber und mit ca. 120 Kmh überholt und wieder rein. Da ich gerade am telefonieren (natürlich Freisprecheinrichtung) war, übersah ich den freundlichen Herrn mit Kamera auf der Brücke. Mit was kann ich rechnen bzw. auf was mich berufen falls ich einen Brief erhalte?
    Danke für eure Hilfe.

    Gruß Steff

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 12:07

      Hallo Steff,

      das Überholen von der rechten Seite ist verboten und kostet laut Bußgeldkatalog 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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