Bußgeldkatalog: Vorfahrt im öffentlichen Straßenverkehr

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie haben jemandem die Vorfahrt genommen bzw. Vorfahrtsschilder missachtet? Welche Strafe laut aktuellem Bußgeldkatalog Vorfahrt 2024 droht, können Sie folgender Bußgeldtabelle entnehmen.

TatbestandBuß­geldPunk­teBemer­kung
An eine Vorfahrts­straße zu schnell heran­gefahren10 €
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung25 €
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung70 €1Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerschein­entzug und Freiheits­strafe bis zu fünf Jahren gemäß § 315c StGB
An beschilderten Engstellen Entgegen­kommenden Vorrang nicht gewährt5 €
An der Haltelinie nicht gehalten10 €

Bußgeldrechner Vorfahrt & Vorfahrtsmissachtung


Spezielles zum Thema Vorfahrt

Vorfahrtsregelungen im Straßenverkehr

Welche Straßen sind Vorfahrtsstraßen?

Bußgeldkatalog zur Vorfahrt
Bußgeldkatalog zur Vorfahrt

Was gilt, wenn in einer Straße kein „Vorfahrt gewähren“-Schild existiert? Wie bereits allen Autofahrern bekannt sein sollte, gilt bei Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich „rechts vor links“, sprich der von der rechten Seite kommende Fahrer ist vorfahrtsberechtigt. Eine Kreuzung wird dadurch charakterisiert, dass sich zumindest zwei Straßen überschneiden. Bei einer Einmündung hingegen führt mindestens eine Straße in eine andere.

Kreisverkehr: Wer hat hier Vorfahrt?

Nicht ganz unwichtig ist ferner die Frage danach, wer eigentlich Vorfahrt im Kreisverkehr hat. Muss derjenige warten, der sich bereits im Kreisel befindet oder derjenige, der diesen passieren möchte? Bezüglich der Vorfahrt müssen Sie beachten, dass hier stets derjenige Vorfahrt hat, der sich bereits im Kreisverkehr befindet.

Übrigens: Vorfahrt und Vorrang sind nicht zu verwechseln. Vorrang regelt die Reihenfolge, wenn sich Verkehrsteilnehmer begegnen, also beispielsweise gegenüberstehen.

Ausnahmen von der allgemeinen Vorfahrtsregelung

Ausnahmen gibt es allerdings auch bei dieser Regelung. Diese werden dann durch die Zeichen 205, 206, 301 oder 306 gekennzeichnet. Weiterhin gilt die Regelung nicht auf Feld- oder Waldwegen, welche nicht durch ihr Aussehen so kategorisiert werden, sondern durch die Art der Nutzung zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken.

Gilt „rechts vor links“, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist? Kommen beide Fahrzeuge aus solchen Straßen, gilt wieder die gewöhnliche Vorfahrtsregelung. Bei Fahrzeugen, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen oder die über einen abgesenkten Bordstein gefahren sind, um die Straße zu erreichen, gilt die Vorfahrtsberechtigung auch nicht. Weiterhin müssen Sie die anderen Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer passieren lassen, wenn Sie aus einem Grundstück herausfahren.

Vorfahrt missachtet mit/ohne Unfall? Diese Bußgelder werden fällig

Bei Missachtung der Vorfahrtsregelung drohen hohe Strafen. Diese können sich auf 10 Euro bis auf 120 Euro Bußgeld belaufen. Dazu wird maximal ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Strafen sind so hoch angesetzt, weil das Ignorieren der Vorfahrt zu schweren Unfällen führen kann. Dabei führt nicht nur das Missachten der Wartepflicht zu Strafen, sondern auch das schnelle Heranfahren an eine Vorfahrtsstraße, da der Vorfahrtberechtigte dadurch verunsichert werden kann.

Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung

  • Sie fahren mit mäßiger Geschwindigkeit, also ohne stark abbremsen zu müssen, an die Kreuzung oder Einmündung heran. Dadurch signalisieren Sie dem Vorfahrtberechtigten, dass Sie Ihrer Wartepflicht nachkommen.
  • Vor der Haltlinie kommen Sie langsam zum Stillstand.
  • Indem Sie zuerst nach rechts schauen, vergewissern Sie sich, ob Sie gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer in der Wartepflicht stehen.
  • Mit einem Blick nach links überprüfen Sie, ob andere Fahrzeuge einem wirklich Vorfahrt gewähren. Setzt der von links kommende Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit nicht herab, ist Vorsicht geboten und Sie machen sicherheitshalber nicht von Ihrem Vorfahrtsrecht Gebrauch.

Mehr zum richtigen Verhalten beim Rückstau an einer Kreuzung bietet, das folgende Video:

Im Video: Wie Sie sich bei einem Rückstau richtig verhalten.
Im Video: Wie Sie sich bei einem Rückstau richtig verhalten.

Vorfahrtsregelungen für Radfahrer

Vorfahrt eines Radfahrers
Vorfahrt eines Radfahrers

Radfahrer müssen sich ebenso wie Fahrzeugfahrer an die Vorfahrtsregelungen halten. Diese gelten auch, wenn Sie den Fahrradweg benutzen.

Zu beachten ist, dass Fahrradfahrer, die auf dem linken Fahrradweg einer Vorfahrtstraße fahren, Vorfahrt vor Fahrzeugen aus Seitenstraßen haben. Dabei ist es umstritten, ob der Fahrradfahrer auch dann Vorfahrt hat, wenn er den Radweg nicht korrekt, also in die richtige Richtung, genutzt hat. Allerdings kommt es durch das Benutzen des Radweges in die falsche Richtung oftmals zu Kollisionen mit Fahrzeugen, da diese nicht immer mit einem Fahrrad aus der falschen Richtung rechnen und so keine Vorfahrt gewähren.


Fahrzeuge kommen der Wartepflicht in dem Fall dann entweder nicht nach, weil sie nicht damit rechnen, dass das Fahrrad Vorfahrt hat oder weil sie das Fahrrad schlicht und einfach übersehen.

Generell müssen Autofahrer bei Fahrradfahrern viel Rücksicht nehmen und sie immer im Blick behalten, da es sich um schwächere Verkehrsteilnehmer handelt und sie leichter verletzt werden können. Laut StVO muss Fahrrädern als Autofahrer auch dann Vorfahrt gewährt werden, wenn es laut Beschilderung gar nicht sein müsste. Dies braucht aber nur dann getan werden, wenn bemerkt wird, dass man Radfahrer ohne Vorfahrtsrecht ansonsten in Gefahr bringt.

Vorfahrtsverstoß: Rote Ampel im Straßenverkehr übersehen

Der Bußgeldkatalog bezüglich des Übersehens einer roten Ampel ist relativ streng. Mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg ist die Bestrafung noch vergleichsweise milde. Richtig teuer wird es, wenn die Ampel bereits über eine Sekunde lang rot war und man gleichzeitig für eine Sachbeschädigung verantwortlich gemacht wird. Hierbei liegt das Bußgeld dann schon bei saftigen 360 Euro. Außerdem gesellen sich dazu zwei Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das Lichtzeichen einer Ampel steht über anderen Verkehrszeichen und muss in jedem Fall beachtet werden. Nur wenn ein Polizist ein anderes Zeichen als dies der Lichtzeichenanlage gibt, darf die Ampel ignoriert werden. Auch bei einem sogenannten Grünpfeil ist es gestattet, die rote Ampel beim Abbiegen außer Acht zu lassen.

Als gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer sind Sie dazu angehalten, mit genügend Abstand zur ersten Haltlinie zum Stillstand zu kommen. Das Überfahren dieser Haltlinie ist jedoch dann zulässig, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert.

FAQ: Vorfahrt

Was kosten mich Vorfahrtsverstöße?

Es können zwischen 10 und 70 Euro anfallen. Die genauen Bußgelder erfahren Sie hier in der Tabelle.

Wie ist die Vorfahrt an Kreuzungen geregelt?

Sofern keine Verkehrszeichen vorhanden sind, gilt die Rechts-vor-Links-Regelung. Wie Sie sich an der Kreuzung verhalten, erfahren Sie, wenn Sie hier klicken.

Woran erkenne ich, ob ich Vorfahrt habe?

Es gibt eine Reihe von Verkehrszeichen, die die Vorfahrt anzeigen. Dazu gehört auch die Ampel. Falls kein Schild vorhanden ist, gilt „rechts-vor-links“.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Susanne 26. Januar 2015, 23:34

    Ich bin in den Kreisverkehr eingefahren und als schon im Kreisel war, ist hinten in meine linke Stoßstange ein Auto reingekracht. Seine Motorhaube ist V-Förmig eingedellt, meine Stoßstange hinten links beschädigt. Er behauptet, ich hätte die Vorfahrt mißachtet. ich habe jedoch kein Auto gesehen, als ich in den Kreisel eingebogen bin. Ich denke, er ist zu schnell in den Kreisel gefahren und wollte schnell den Kreisel durchqueren. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Niemand wurde verletzt.
    Wie wird das Bußgeld ausfallen? Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:43

      Hallo Susanne,

      Ihre Angaben langen leider nicht aus, um die entstehenden Sanktionen zu prognostizieren. Ein Fahrverbot droht bei Missachtung der Vorfahrt jedoch im Regelfall nicht. Kommt es aufgrund des Unfalls zu einer Gerichtsverhandlung, wird das Strafmaß individuell festgelegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 19. Januar 2015, 14:47

    Hallo,

    ich bin über eine Kreuzung gefahren an der man nicht geradeaus fahren darf. Das Schild „Rechts halten“ und das Schild „Einbahnstraße“ habe ich nicht gesehen bzw. ja dann missachtet.
    Dadurch das ich dann geradeaus gefahren bin kam von rechts ein Auto und ist in mich reingekracht.
    -> Unfall mit leichtem Personenschaden.
    Mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 16:46

      Hallo Alex,

      Ihre Kfz-Versicherung wird wahrscheinlich für den Schaden aufkommen. Jedoch verlieren Sie Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse und müssen eine teurere Kfz-Prämie bezahlen. Mehr zum Thema Unfall können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-unfall/

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Alex 19. Januar 2015, 16:52

        Was ist mit den Verstößen gegen die Verkehrsregeln mit Unfallfolge ?
        Was kommt da von der Polizei auf mich zu ?

        • bussgeld-info.de 20. Januar 2015, 10:05

          Hallo Alex,

          das ist abhängig vom Unfallhergang und ob Sie Verursacher des Unfalls waren oder nicht. Die Polizei schaltet sich nur ein, wenn eine Straftat wie z.B. unterlassene Hilfeleistung vorliegt.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vani 21. Dezember 2014, 13:58

    Hallo, ich habe durch die nicht Beachtung der Vorfahrt regeln einen Unfall verursacht.
    (Ich War linksabbbieger)
    Bin nicht mehr in der Probezeit.
    Mit was muss ich rechnen?
    Danke für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2014, 10:33

      Hallo Vani,

      Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge bei Missachtung des von rechts kommenden Fahrzeuges zieht ein Bußgeld von 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Ein Fahrverbot gibt es nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Jess 15. Juni 2016, 17:20

        Und wenn man in der probezeit ist un man schon ein aufbauseminar machen musste..bekomm ich den führerschein weg oder muss ich nochmal ein seminar machen? ???

        • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:05

          Hallo Jess,

          das kommt auf die genauen Gegebenheiten Ihres Verstoßes an. Haben Sie ebenfalls die Vorfahrt missachtet und einen Unfall dabei verursacht, droht Ihnen dieselbe Strafe wie außerhalb der Probezeit: 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Hinzu kommen die Probezeit-Maßnahmen bei Ihnen. Für einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung sind das in der Regel eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ihre endgültigen Strafen sollten Sie jedoch bei der zuständigen Behörde erfragen oder den Bescheid abwarten.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Birgit 26. November 2014, 19:45

    Hallo!

    Vorfahrt nicht beachtet
    mit Gefährdung
    mit Sachbeschädigung

    Ist bei dieser Sachlage eine Anzeige zwingend, oder liegt das im Ermessen der Unfall-aufnehmenden Polizeibeamten?
    Danke für die Info!

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 11:23

      Hallo Birgit,

      diese Sachlage stellt ein sogenanntes „Antragsdelikt“ dar, das heißt, eine Anzeige muss gestellt werden und wird nicht automatisch vorgenommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ronny 20. November 2014, 20:57

    hallo,
    bei mir handelt es sich laut Beschreibung um die Missachtung der Vorfahrt mit Sachbeschädigung.
    laut tabelle wären das 120 euro. allerdings war mir die sicht erheblich versperrt.
    gibt es da die möglichkeit dies mit einzubeziehen sodass das strafmass nicht ganz so hoch ist?

    danke

    • bussgeld-info.de 24. November 2014, 11:09

      Hallo Ronny,

      gerade wenn Ihnen die Sicht versperrt war, hätten Sie hier besonders aufpassen müssen. Demzufolge kann das Strafmaß wohl nicht eingeschränkt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Heiner 10. November 2014, 5:04

    „Laut StVO muss man Fahrrädern als Autofahrer auch dann Vorfahrt gewähren, wenn man es laut Beschilderung gar nicht müsste.“
    Das ist genau das, was ich immer wieder bemängele. Radfahrer wissen dass sie über „Sonderrechte“ verfügen und nutzen diese schamlos aus. Sie fahren bei rot über die Ampel, um nicht anhalten zu müssen, nutzen sie einfach den Zebrastreifen, welches allerdings eigentlich nicht erlaubt ist. Von Sicherheitsabstand zu Autos haben die Radfahrer offensichtlich auch noch nie etwas gehört, wie sonst kann es sein, dass Radfahrer an der Ampel stehende Fahrzeuge anfahren und beschädigen und sich dann schleunigst aus dem Staub machen, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Entsprechend sollte es eine Verordnung geben, dass auch Radfahrer Gut sichtbare Kennzeichen anbringen müssen, damit der Autofahrer seine Rechte geltend machen kann, wenn er durch einen Radfahrer geschädigt wurde.

    Meiner Meinung nach sollten auch Radfahrer, da sie am Straßenverkehr teilnehmen genauso behandelt werden wie auch Kraftfahrzeugführer. Das gilt sowohl für Vorfahrtsregelungen als auch für Alkohol, denn warum sollten Radfahrern mehr Alkohol zugestanden werden als es Autofahrern zugestanden wird. Eine einheitliche Promillegrenze ist darüber hinaus auch gerechter.

  • martin 9. November 2014, 18:47

    2 mal zu schnell fahren .
    2 mal Fahrverbot pro ein monat und jetzt hab 8 punkte.
    was jetzt?
    hab polnisch fuhrerschein .
    bitte helfen

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:07

      Hallo Martin,

      falls Sie die Verkehrsverstöße in Deutschland begangen haben, werden diese auf Ihr Flensburger Konto angerechnet. In diesem Fall wäre nun ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Matze 6. November 2014, 18:44

    Hallo,
    ich bin heute von einer Bundesstr. abgefahren und am Ende der Ausfahrt mit noch zwei Autos vor mir vor einer Ampel gestanden. Da das vorige Auto in der Grün-Orange-Phase plötzlich grundlos verlangsamte und ich bereits mit dem Fahrzeug über der Haltelinie stand, bremste ich eben ab. Die Ampel errötete und in dem Moment blitzte es auch schon. Da ich meinen Standpunkt so halb auf der Straße für zu gefährlich hielt, fuhr ich nach Absichern (keine nahenden Autos) weiter und es blitzte dann nochmal. Womit muss ich rechnen und kann ich in dem Fall eine Einwendung machen? MfG

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:41

      Hallo Matze,

      grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen das Bußgeld-Verfahren einlegen. Rechtliche Beratung können wir Ihnen an dieser Stelle aber leider nicht anbieten. Warten Sie erst einmal den Erhalt des Bußgeldbescheides ab, um zu sehen, was genau Ihnen vorgeworfen wird und ob das Beweisfoto aussagekräftig ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eike 3. November 2014, 22:39

    Hallo,
    ich habe gestern einen Unfall verursacht, als eine blinkende Linksabbiegerampel missinterpretiert hatte ( Ich dachte in dem Moment kurz, dass mein Gegenüber rot hat) und links abgebogen bin. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Geradeaus-Fahrer, der mir mit 70 Km/h schräg vorne reingefahren ist. Ich bin noch in meiner Probezeit und würde gerne wissen, inwiefern das jetzt geahndet wird ( Höhe des Bußgeldes, andere Konsquenzen etc.)

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:53

      Hallo Eike,

      es ist möglich, dass Ihre Probezeit verlängert wird und Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen. Dazu kommen die regulären Sanktionen gemäß Ihres Verstoßes.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rainer 29. Oktober 2014, 7:31

    Liebes Bußgeldinfoteam,
    ich bin gestern geblitzt worden. Die Ampel stand auf gelb, ist aber als ich die halte linie überfuhr auf rot umgesprungen. Nachdem ich an der Ampel vorbei bin hat es geblitzt. Womit habe ich zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:13

      Hallo Rainer,

      war die Ampel nur sehr kurz rot (unter 1 Sekunde) dann müssen Sie 90 Euro bezahlen, außerdem bekommen Sie einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Arzu 26. Oktober 2014, 15:29

    Hallloooo

  • Arzu 26. Oktober 2014, 13:08

    Wo ist mein kommi

  • Arzu 26. Oktober 2014, 12:24

    Hallo,
    gestern ist mir was schlimmes passiert.
    Ich stand an einer Roten Ampel eine Weile und hab nur auf die linksstehende Ampel geachtet, weil die Sicht zu der rechtsstehenden verdeckt war. Dabei viel mir nicht auf, dass diese der Linksabbieger galt. Naja als die denn auf grün sprang, bin ich gefahren und würde dann vom Blitzer erfasst. Ich dachte es liegt an meiner Geschwindigkeit. Hab die ganze zeit auf mein Tacho geguckt („eigentlich ist hier doch 60 kmh“) und dachte mir vllt muss ich 10 km/h fahren und habe Ausschau nach einen schild gehalten. Erst als ich in den Rückspiegel geguckt habe, fiel mir auf über rot gefahren bin. Direkt danach sprang die Ampel auch schon auf grün.
    Ich weiß nicht wie das bewertet wird.
    Können Sie mir helfen. Ich bin so am verzweifeln. :S :S

    • Arzu 26. Oktober 2014, 12:26

      Übrigens ich wurde 2x geblitzt

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2014, 10:45

      Hallo Arzu,

      Sie haben einen Rotlichtverstoß begangen, der laut Bußgeldtabelle mit einem Bußgeld von 200 Euro, einem Fahrverbot von 1 Monat sowie 2 Punkten in Flensburg bestraft wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tatjana 20. Oktober 2014, 12:53

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    ich habe eine Rote Ampel zu spät gesehen konnte noch bremsen allerdings ca n halben Meter zu spät, sodass ich geblitzt wurde. Da ich aber stehen geblieben bin wurde ich auch direkt 2x dort geblitzt, was kommt jetzt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 13:32

      Hallo Tatjana,

      die Messung wird wohl nicht gültig sein, und damit folgenlos bleiben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • rest 18. Oktober 2014, 17:34

    Hallo
    habe gewendet an einer Kreuzung und dabei geblitzt worden bin aber nicht direkt über rot gefahren sondern über die Blitzlinie gefahren um an eine andere Ampel zu kommen.

    Womit muss ich rechnen.

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 13:34

      Hallo,

      haben Sie die Haltelinie an der Ampel überschritten? Erst dann kann überhaupt ein Rotlichtverstoß vorliegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • patrick 18. Oktober 2014, 1:54

    Hallo
    Ich bin heute bei rot geblitzt worden weiss aber nicht ob ich über 1 sek war…jedoch hatte ich einen Notfall an Bord meine Frau ist schwanger und hatte Krämpfe und sehr starke Schmerzen kann ich da denoch hart belangt werden? Auch wenn es ein Notfall war? Es war ja nicht mit Absicht dachte ich schaffe es noch bei gelb leider nicht und nun hab ich die Fotos mfg

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 13:36

      Hallo Patrick,

      dass Sie einen Notfall „an Bord“ hatten, ist bei dem Ausstellen eines Bußgeldbescheids zunächst nicht relevant. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, kann in einem solchen Fall aber eventuell eine Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe vorgenommen werden, doch das muss gerichtlich entschieden werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melanie 17. Oktober 2014, 10:44

    Hey, mein Mann ist bei rot über die Ampel gefahren, allerdings war die Ampel defekt (Grünlicht ging gar nicht und das Grünlicht war auch bei allen Ampeln durchgestrichen). Er ist unter einer sec. geblieben. Die Ampel ging kurz bevor er an der Ampel war auf gelb an und schaltete schnell auf rot. Er hat versucht zu halten, es aber nicht geschafft, weil der Weg einfach zu kurz war für den LKW. Es wird ihm jetzt Vorsatz unterstellt und weil er Wiederholungstäter ist soll er jetzt 665,– Euro bezahlen. Die Polizei hat auch schriftlich angegeben das das Grünlicht abgedeckt war um den Verkehrsfluß zu sichern. Lg

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 13:39

      Hallo Melanie,

      wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an einen Anwalt. Wir dürfen Ihnen hier keine Rechtsberatung erteilen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gülcan 13. Oktober 2014, 13:49

    Hallo ich missachtete die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeug. Es kam zum Unfall mit was für eine strafe muss ich rechnen

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 14:23

      Hallo Gülcan,

      die gewünschten Infos haben wir für Sie in der obigen Tabelle bereitgestellt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Franz 11. Oktober 2014, 11:03

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    als ich auf eine Kreuzung zufuhr, schaltete die Ampel kurz vorher auf gelb.
    Da hinter mir ein gelber Kleinwagen (Marke SEAT) stark beschleunigte und dicht auffuhr um auch noch mit über die Kreuzung zu kommen, wollte ich keinen Unfall provozieren und bin bei gelb über die Ampel gefahren. Nun hat im Kreuzungsbereich ein Pkw, wenige (2-3) Fahrzeuge vor mir, auf meine Spur gewechselt so dass ich doch stärker abbremsen, aber nicht anhalten musste.
    Die Ampel hat geblitzt, obwohl ich kein rot gesehen habe. Vermutlich wegen der Verzögerungen direkt auf Höhe der Ampel. (Evtl ausgelöst durch Hinterrad?)
    Meine Frau kann als Beifahrerin diesen Vorgang bezeugen.

    Der gelbe Kleinwagen hinter mir wäre mir um ein Haar hinten drauf gefahren ist aber auch noch mitgefahren.

    Wenn ich den Widerspruch so formuliere, wie sind dann meine Chancen beziehungsweise wer trägt die Beweispflicht?

    Ich bin beruflich auf mein Auto angewiesen.

    Ich freue mich auf hilfreiche Tipps.
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2014, 12:07

      Hallo Frank,

      leider dürfen wir Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten. Hierfür müssten Sie einen Anwalt konsultieren. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie aber immer einlegen. Dies ist zunächst auch ohne anwaltlichen Beistand möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jacqueline 9. Oktober 2014, 14:31

    Hallo,
    ich habe an einer abbiegenden Hauptstraße die Vorfahrt nicht beachtet.
    Ein Auto von rechts kommend kam vor mir zum stehen und ich ebenso. Es ist nichts passiert.
    Bin vorsichtig an Ihm vorbei gefahren. Womit muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 9. Oktober 2014, 16:28

      Hallo Jacqueline,

      solange es keine Verkehrskontrollen und Beweise für Ihr Fehlverhalten gab, passiert gar nichts. Ansonsten finden Sie in der obigen Tabelle die Konsequenzen, die anfallen, wenn die Vorfahrt missachtet wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 9. Oktober 2014, 16:29

      Hallo Jacqueline,

      ein Bußgeld von 10 bis 25 Euro ist zu erwarten. Genaues finden Sie im obigen Text und obiger Tabelle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sam 8. Oktober 2014, 17:22

    Hallo.

    Ich bin bei rot unter 1 sekunde über die Ampel gefahren und bin noch in der Probezeit. Werde ich nur das aufbauseminar und eine probezeitverlängerung bekommen oder kommen Bußgeld und Punkte noch hinzu? Danke schon mal.

    • bussgeld-info.de 9. Oktober 2014, 9:08

      Hallo Sam,

      zusätzlich zur Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar kommt noch das reguläre Bußgeld und die Punkte hinzu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christopher 27. September 2014, 14:04

    Hallo, ich wurde an einer Ampel geblitzt, die laut Schreiben des Ordnungsamtes angeblich länger als 1 Sekunde rot war. Muss ich nun, zusätzlich zum Bußgeld und Fahrverbot auch noch mit einer Geldstrafe rechnen?
    Lohnt sich ein Einspruch,in dem man die Länge der Rotphase anzweifelt?
    Gruß, C.

    • bussgeld-info.de 8. Oktober 2014, 10:21

      Hallo Christopher,

      die Frage, ob sich der Einspruch lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten.
      Neben dem Bußgeld sollte keine zusätzliche Geldstrafe auf Sie zukommen, sofern Ihr Vergehen eine Ordnungswidrigkeit laut Bußgeldkatalog darstellt. Dann entspricht die Geldstrafe dem regulären Bußgeld.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Klaus Maier 25. September 2014, 10:23

    Hallo,

    Ich habe gestern vor einer Fußgängerampel, die schon längere Zeit Rot anzeigte, angehalten. Es war weit und breit kein Fußgänger zu sehen und in Gegenrichtung hatte sich schon eine Fahrzeugschlange vor der Ampel aufgestaut. Als diese Fahrzeuge dann anfuhren bin ich, in der Annahme einer Fehlfunktion der Ampel, auch über die rote Ampel gefahren. Im Rückspiegel habe ich dann gesehen, daß die Ampel in Gegenrichtung mittlerweile Grün zeigte. Habe ich auch in diesem Fall mit einem Bußgeld und Punkten zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 8. Oktober 2014, 10:31

      Hallo Herr Maier,

      grundsätzlich ja. Wenn Sie für dieses Vergehen jedoch einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie prüfen, ob Sie hier nicht Einspruch einlegen sollten, da eine Fehlfunktion der Ampel zu vermuten war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Karl Beißel 21. September 2014, 10:06

    Hallo,
    gelten für Fahrradfahrer bei Rotlicht die gleichen Punkte und Bußgelder wie für Autofahrer?
    Mir wird eine Rotlichtüberfahrung von weniger als eine Sekunde als Fahrradfahrer Anfang August 2014 vorgeworfen. Bußgeldbescheid: 1Punkt, 80€ Geldbuße zuzüglich Verwaltungskosten.
    Ist dies korrekt?
    Danke und Grüße von
    Karl

    • bussgeld-info.de 23. September 2014, 11:48

      Hallo Herr Beißel,

      laut Bußgeldkatalog fällt hier ein Bußgeld von 60 Euro an sowie ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 9. September 2014, 14:21

    Hallo,

    dies sind ja nun eindeutige Rot-Verstöße. Aber wie ist bei Gelbphasen, also wenn die Ampel noch sichtbar Gelb zeigt und es dann blitzt?

    Grüße

    Thomas

    • bussgeld-info.de 10. September 2014, 16:25

      Hallo Thomas,

      der Bußgeldkatalog sieht eine Geldbuße von 10 Euro bei Missachtung der Gelbphase vor. Wird das Rotlicht in Verbindung mit dem Rotlicht missachtet, so erhöht sich das Bußgeld auf 15 Euro. Punkte fallen hierbei nicht an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nürnberger 31. August 2014, 20:50

    Hallo
    Meine Frage: Beim Fahrverbot 1Monat um wie viele Tage handelt es sich? Wo steht dieses nieder geschrieben!
    Gruß C.

    • bussgeld-info.de 2. September 2014, 11:00

      Hallo,

      das Fahrverbot können Sie individuell ausmachen. Im offiziellen Bußgeldkatalog gibt es keine Angabe, wie viele Tage ein Fahrverbot regulär hat, man begnügt sich dort mit der Zeitspanne „Monat“, ob dieser 30 oder 31 Tage umfasst, das ist nicht festgelegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sabine 31. August 2014, 10:48

    Hallo,

    ich bin heute über eine rote Ampel gefahren, die länger als eine Sekunde rot zeigte, ich war schlicht auf dem falschen Fahrstreifen. Die Ampelanlage ist derart kompliziert, vermutlich fahren dort täglich zig Autos über Rot.
    Nun meine Frage – an exakt der gleichen Kreuzung / Ampel wurde ich im Frühjahr bereits geblitzt und gab für einen Monat meinen Führerschein ab. Wie wirkt sich das auf den jetzigen Verstoß aus? D.h. ich bin ja nun zwei Mal innerhalb eines Jahres über eine rote Ampel gefahren, deren Rotphase länger als eine Minute andauerte, beide Male ohne Gefährdung / Sachbeschädigung. Muss ich nun mit einer erheblicheren Sanktion rechnen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeld-info.de 2. September 2014, 11:03

      Hallo Sabine,

      Sie müssen nicht mit einer erheblicheren Sanktion rechnen. Bedenken Sie lediglich, dass die Punkte auf Ihrem Konto addiert werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis 3. Juli 2014, 12:02

    Guten Tag. Ich habe eine rote missachtet. Es fuhr sofort zivilpolozei hinter mit her. Er sagte mir ich muss mit 100€ und 2 Punkten rechen er wüsste es aber auch nicht genau. Meine Frage ist nun wie es aussieht mit Fahrverbot? Dazu hätte der Polizist wenn das in Frage kommt mir doch gleich auch gesagt oder? Vielen dann für eine rückmeldung

    • bussgeld-info.de 3. Juli 2014, 16:09

      Hallo Dennis,

      ein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß ist durchaus üblich. In der obigen Tabelle können Sie sich hierzu weiter informieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Holger 5. November 2014, 20:07

      Hallo Dennis,

      hättste ma lieba ne grüne genommen – oda am beschte jleich ene vonne AfD……..

  • bussgeld-info.de 8. April 2014, 12:02

    Hallo Rollfing,

    entschuldigen Sie bitte für die Verwirrung. Wir sind gerade dabei unsere Seite zu aktualisieren, um bereits jetzt schon die ab 1. Mai 2014 gültigen Strafen aufzuführen. Die Tabelle zeigt noch die aktuellen Werte. Im Text stehen bereits die ab Mai gültigen Werte. Sollten Sie also jetzt einen Rotlichtverstoß begangen haben, würde ein Bußgeld von 90€ und 3 Punkte auf Sie zukommen, bei Sachbeschädigung 360€ und 4 Punkte.

    Viele Grüße

    Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Rollfing 8. April 2014, 9:35

    Guten Tag,
    es geht um „rote Ampel missachtet“. In der Tabelle steht 90€ und 3 Punkte.
    Im Text steht 90€ und 1 Punkt. Auch gibt es unterschiedliche Werte bei Rotlicht mit Sachbeschädigung. In der Tabelle 360€ und 4 Punkte, im Text 360€ und 2 Punkte.
    Was ist jetzt richtig?

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