Bußgeldkatalog: Vorfahrt im öffentlichen Straßenverkehr

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie haben jemandem die Vorfahrt genommen bzw. Vorfahrtsschilder missachtet? Welche Strafe laut aktuellem Bußgeldkatalog Vorfahrt 2024 droht, können Sie folgender Bußgeldtabelle entnehmen.

TatbestandBuß­geldPunk­teBemer­kung
An eine Vorfahrts­straße zu schnell heran­gefahren10 €
Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung25 €
Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung70 €1Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerschein­entzug und Freiheits­strafe bis zu fünf Jahren gemäß § 315c StGB
An beschilderten Engstellen Entgegen­kommenden Vorrang nicht gewährt5 €
An der Haltelinie nicht gehalten10 €

Bußgeldrechner Vorfahrt & Vorfahrtsmissachtung


Spezielles zum Thema Vorfahrt

Vorfahrtsregelungen im Straßenverkehr

Welche Straßen sind Vorfahrtsstraßen?

Bußgeldkatalog zur Vorfahrt
Bußgeldkatalog zur Vorfahrt

Was gilt, wenn in einer Straße kein „Vorfahrt gewähren“-Schild existiert? Wie bereits allen Autofahrern bekannt sein sollte, gilt bei Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich „rechts vor links“, sprich der von der rechten Seite kommende Fahrer ist vorfahrtsberechtigt. Eine Kreuzung wird dadurch charakterisiert, dass sich zumindest zwei Straßen überschneiden. Bei einer Einmündung hingegen führt mindestens eine Straße in eine andere.

Kreisverkehr: Wer hat hier Vorfahrt?

Nicht ganz unwichtig ist ferner die Frage danach, wer eigentlich Vorfahrt im Kreisverkehr hat. Muss derjenige warten, der sich bereits im Kreisel befindet oder derjenige, der diesen passieren möchte? Bezüglich der Vorfahrt müssen Sie beachten, dass hier stets derjenige Vorfahrt hat, der sich bereits im Kreisverkehr befindet.

Übrigens: Vorfahrt und Vorrang sind nicht zu verwechseln. Vorrang regelt die Reihenfolge, wenn sich Verkehrsteilnehmer begegnen, also beispielsweise gegenüberstehen.

Ausnahmen von der allgemeinen Vorfahrtsregelung

Ausnahmen gibt es allerdings auch bei dieser Regelung. Diese werden dann durch die Zeichen 205, 206, 301 oder 306 gekennzeichnet. Weiterhin gilt die Regelung nicht auf Feld- oder Waldwegen, welche nicht durch ihr Aussehen so kategorisiert werden, sondern durch die Art der Nutzung zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken.

Gilt „rechts vor links“, wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist? Kommen beide Fahrzeuge aus solchen Straßen, gilt wieder die gewöhnliche Vorfahrtsregelung. Bei Fahrzeugen, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen oder die über einen abgesenkten Bordstein gefahren sind, um die Straße zu erreichen, gilt die Vorfahrtsberechtigung auch nicht. Weiterhin müssen Sie die anderen Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer passieren lassen, wenn Sie aus einem Grundstück herausfahren.

Vorfahrt missachtet mit/ohne Unfall? Diese Bußgelder werden fällig

Bei Missachtung der Vorfahrtsregelung drohen hohe Strafen. Diese können sich auf 10 Euro bis auf 120 Euro Bußgeld belaufen. Dazu wird maximal ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Strafen sind so hoch angesetzt, weil das Ignorieren der Vorfahrt zu schweren Unfällen führen kann. Dabei führt nicht nur das Missachten der Wartepflicht zu Strafen, sondern auch das schnelle Heranfahren an eine Vorfahrtsstraße, da der Vorfahrtberechtigte dadurch verunsichert werden kann.

Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung

  • Sie fahren mit mäßiger Geschwindigkeit, also ohne stark abbremsen zu müssen, an die Kreuzung oder Einmündung heran. Dadurch signalisieren Sie dem Vorfahrtberechtigten, dass Sie Ihrer Wartepflicht nachkommen.
  • Vor der Haltlinie kommen Sie langsam zum Stillstand.
  • Indem Sie zuerst nach rechts schauen, vergewissern Sie sich, ob Sie gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer in der Wartepflicht stehen.
  • Mit einem Blick nach links überprüfen Sie, ob andere Fahrzeuge einem wirklich Vorfahrt gewähren. Setzt der von links kommende Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit nicht herab, ist Vorsicht geboten und Sie machen sicherheitshalber nicht von Ihrem Vorfahrtsrecht Gebrauch.

Mehr zum richtigen Verhalten beim Rückstau an einer Kreuzung bietet, das folgende Video:

Im Video: Wie Sie sich bei einem Rückstau richtig verhalten.
Im Video: Wie Sie sich bei einem Rückstau richtig verhalten.

Vorfahrtsregelungen für Radfahrer

Vorfahrt eines Radfahrers
Vorfahrt eines Radfahrers

Radfahrer müssen sich ebenso wie Fahrzeugfahrer an die Vorfahrtsregelungen halten. Diese gelten auch, wenn Sie den Fahrradweg benutzen.

Zu beachten ist, dass Fahrradfahrer, die auf dem linken Fahrradweg einer Vorfahrtstraße fahren, Vorfahrt vor Fahrzeugen aus Seitenstraßen haben. Dabei ist es umstritten, ob der Fahrradfahrer auch dann Vorfahrt hat, wenn er den Radweg nicht korrekt, also in die richtige Richtung, genutzt hat. Allerdings kommt es durch das Benutzen des Radweges in die falsche Richtung oftmals zu Kollisionen mit Fahrzeugen, da diese nicht immer mit einem Fahrrad aus der falschen Richtung rechnen und so keine Vorfahrt gewähren.


Fahrzeuge kommen der Wartepflicht in dem Fall dann entweder nicht nach, weil sie nicht damit rechnen, dass das Fahrrad Vorfahrt hat oder weil sie das Fahrrad schlicht und einfach übersehen.

Generell müssen Autofahrer bei Fahrradfahrern viel Rücksicht nehmen und sie immer im Blick behalten, da es sich um schwächere Verkehrsteilnehmer handelt und sie leichter verletzt werden können. Laut StVO muss Fahrrädern als Autofahrer auch dann Vorfahrt gewährt werden, wenn es laut Beschilderung gar nicht sein müsste. Dies braucht aber nur dann getan werden, wenn bemerkt wird, dass man Radfahrer ohne Vorfahrtsrecht ansonsten in Gefahr bringt.

Vorfahrtsverstoß: Rote Ampel im Straßenverkehr übersehen

Der Bußgeldkatalog bezüglich des Übersehens einer roten Ampel ist relativ streng. Mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg ist die Bestrafung noch vergleichsweise milde. Richtig teuer wird es, wenn die Ampel bereits über eine Sekunde lang rot war und man gleichzeitig für eine Sachbeschädigung verantwortlich gemacht wird. Hierbei liegt das Bußgeld dann schon bei saftigen 360 Euro. Außerdem gesellen sich dazu zwei Punkte im Verkehrszentralregister und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das Lichtzeichen einer Ampel steht über anderen Verkehrszeichen und muss in jedem Fall beachtet werden. Nur wenn ein Polizist ein anderes Zeichen als dies der Lichtzeichenanlage gibt, darf die Ampel ignoriert werden. Auch bei einem sogenannten Grünpfeil ist es gestattet, die rote Ampel beim Abbiegen außer Acht zu lassen.

Als gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer sind Sie dazu angehalten, mit genügend Abstand zur ersten Haltlinie zum Stillstand zu kommen. Das Überfahren dieser Haltlinie ist jedoch dann zulässig, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert.

FAQ: Vorfahrt

Was kosten mich Vorfahrtsverstöße?

Es können zwischen 10 und 70 Euro anfallen. Die genauen Bußgelder erfahren Sie hier in der Tabelle.

Wie ist die Vorfahrt an Kreuzungen geregelt?

Sofern keine Verkehrszeichen vorhanden sind, gilt die Rechts-vor-Links-Regelung. Wie Sie sich an der Kreuzung verhalten, erfahren Sie, wenn Sie hier klicken.

Woran erkenne ich, ob ich Vorfahrt habe?

Es gibt eine Reihe von Verkehrszeichen, die die Vorfahrt anzeigen. Dazu gehört auch die Ampel. Falls kein Schild vorhanden ist, gilt „rechts-vor-links“.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Mike 5. Februar 2017, 17:20

    Hallo

    Hatte einen kleinen Unfall. War ortsfremd und wollte rechts abbiegen. Was ich nicht sah war, dass die Straße enger würde auf die ich abbiegen wollte. Es kam mir ein Auto entgegen. Ich blieb sofort stehen. Das mir entgegen kommende Auto bremste auch rutschte aber 6-8 m und wir kollidierten leicht.
    Mir ist klar dass da rechts vor links wäre. Jedoch würde ich bei normalen Straßen ja nicht mit dem Auto in Berührung kommen. Hätte hier eine Verkehrsrechtliche Regelung sein müssen?
    Hat es Auswirkungen, dass das andere Auto keine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung hatte?

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 10:52

      Hallo Mike,

      wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Hierfür müssten Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Gerald A. 20. März 2017, 21:02

      Grundsätzlich gilt das rechts-vor-links für die gesamte Fahrbahn, also sogar für beide Spuren. Wenn Sie also in die vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen, hat deren gesamte Fahrbahn Vorfahrt und nicht nur etwa die dortige rechte Häfte. Was aber stets zu einem Mitverschuldensanteil (auch) des Vorfahrtsberechtigten führt, ist etwa dessen überhöhte Geschwindigkeit oder unzureichende Bereifung, GeraldA.

  • Steffi 30. Januar 2017, 21:55

    Hallo,

    ich bin vorhin an einer Straße vorbeigefahren und vor mir fuhr ein Fahrradfahrer. Es sah deutlich so aus als wollte er rechts in die Straße einbiegen, hat aber keine Handzeichen gemacht, nur nach rechts gezogen. Daraufhin wollte ich ihn überholen, da ich in die selbe Straße einbiegen wollte und er ist wieder zurückgeschert und wollte auf der Hauptstraße weiterfahren. Im selben Atemzug habe ich ihn dann zügig überholt, aber man hat im Rückspiegel gesehen wie er wohl bremsen musste und er dann fassungslos am Straßenrand stand und mir hinterher geschaut hat. Jetzt habe ich Angst, das er mich anzeigen könnte, wegen Gefährdung oder weil ich ihm „die Vorfahrt“ genommen habe. Was würde mir drohen? Ich bin noch 4 Monate in der Probezeit.

    Danke im Voraus für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 9:49

      Hallo Steffi,
      da es sich bei Fahrradfahrern um schwächere Verkehrsteilnehmer handelt, müssen Autofahrer generell Rücksicht nehmen. Der Bußgeldkatalog sieht bei Missachtung der Vorfahrt und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt vor. Erfolgt der Verstoß in der Probezeit, wird dieser als ein A-Delikt gewertet, was die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Theresa 29. November 2016, 19:22

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mitte Oktober dieses Jahres bin ich als Linksabbieger auf eine Kreuzung mit grüner Ampel zugefahren und als ich auf Ampelhöhe war, leuchtete diese orange.
    Da die Kreuzung frei war und ich sie für den Querverkehr räumen wollte, wollte ich gleich nach links abbiegen.
    Meine Beifahrerin sagte in dem Moment, dass ein Auto kommt und ich habe sofort gebremst. Ich war schon nicht mehr ganz auf der Linksabbiegerspur aber ich war das einzigste Auto in der Kreuzung und es war genug Platz zum bremsen oder ausweichen.

    Das besagte Auto war eigentlich noch weit genug von der Ampel weg, als ich auf diese zu fuhr.
    Also muss sie kurz darauf beschleunigt haben, um es noch bei orange zu schaffen.
    (Sie hätte leicht bremsen können, da direkt hinter ihr keiner war.)
    Als ich zum Stillstand gebremst habe und zu dem Auto schaute, ist dieses gerade erst in die Kreuzung eingefahren.
    Letztendlich ist sie mir ca. 2 Sekunden danach reingefahren.

    Also:
    Ich habe gebremst gehabt, um dem entgegenkommenden Auto die Vorfahrt zu gewähren und weil ich nicht „mehr“ in dieser Situation tun konnte.

    Außerdem bekam ich mit, wie sie gegenüber der Polizei äußerte, dass ich bei rot und sie bei grün rüber sei…
    Ich habe die Ampel danach beobachtet, sie schaltet gleich.

    All das habe ich auch in meine Aussage geschrieben und jetzt kam der Bußgeldbescheid (~113,50 € und 1 Punkt) und es heißt, darin heißt es mehr oder weniger, dass ich ihr die Vorfahrt genommen habe und es zum Unfall kam.

    Nehme ich jemandem die Vorfahrt wenn dieser schneller dran war als am Anfang damit er noch bei orange rüber kommt und ich extra noch gebremst habe, um die Vorfahrt zu gewähren und um einen Zusammenstoß zu vermeiden?

    Bei der Versicherung bin ich schuld.
    Da sie sich einen Anwalt genommen hat und es leider keinen Zeugen gibt, der hinter / neben ihr war UND sich gemeldet hat, um seine Sicht der Dinge zu schildern, wären weitere Schritte umsonst…

  • Rick Ro 27. November 2016, 21:55

    Hallo,
    Habe am 25.11.2016 Jemanden die vorfahrt genommen. Die Ampeln waren aus und es gab ein vorfahrt beachten Schild (Nr.205) ich wollte nach links abbiegen und habe von links und rechts niemanden gesehen und bin losgefahren und der von links kommende Fahrzeug erwischte mich vorne an der Stoßstange.
    Nun meinte die Polizei zumir das ich ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punk bekomme, uns sie müssten jetzt eine Anzeige schreiben.
    Meine Frage ist die Anzeige jetzt für die Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder wegen etwas anderem? Bin auch in der probezeit.

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:21

      Hallo Rick,

      das Bußgeld von 120 Euro und der eine Punkt sind die normale Maßnahme, wenn jemand die Vorfahrt missachtet und es dadurch zu einer Sachbeschädigung kommt. Eine andere Ursache ist aus Ihren Schilderungen nicht ersichtlich. Wer in der Probezeit die Vorfahrt missachtet, den erwartet üblicherweise ein Aufbauseminar und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Rick Ro 30. November 2016, 1:54

        Hallo,
        Habe die Vermutung das ich eine Anzeige wegen § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
        Bekomme.
        Wie gesagt hab die vorfahrt missachtet mit Blechschaden, NIEMAND wurde verletzt.
        Polizei meinte nur 120 Euro + 1 Punkt und sie müssten eine Anzeige schreiben. Wegen der Anzeige mache ich mit am meisten sorge.
        Danke schonmal für die schnelle Antwort.
        MFG

        • Rick 16. Dezember 2016, 19:06

          Gibt es eine Antwort?

        • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:49

          Hallo Rick,

          es ist durchaus möglich, dass die Anzeige aus diesem Grund erfolgt. Wenn Sie sich deshalb Sorgen machen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann genau abschätzen, was auf Sie zukommt. Davon abgesehen sollten Sie erst einmal auf das offizielle Schreiben warten – dann wissen Sie auch, worum genau es geht.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • aeba83 18. November 2016, 14:49

    Habe auf einer 2 Spurigen Strasse von rechts nach links wechseln wollen und dabei kam es zum „Unfall“ an der Stosstange des linken Fahrzeuges. Muss ich mit einer Strafe rechnen, da ich ja von rechts, nach links wechseln wollte, geblinkt habe und geguckt habe?

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:06

      Hallo aeba,

      ob in diesem Fall ein Verstoß gegen die StVO vorliegt und Sie mit einem Bußgeld zu rechen haben, hängt von der konkreten Situation ab und lässt sich nicht allgemein sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 27. Oktober 2016, 17:24

    Okey vielen Dank, aber ab wann liegt denn eine Gefährdung bei so etwas vor?Wenn jemand ausweichen oder bremsen muss?Es gibt ja diese groben Definitionen daraus werde ich aber leider nicht schlau.

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 10:37

      Hallo Markus,

      bei diesen groben Definitionen gibt es immer einen Ermessensspielraum. Generell ist davon auszugehen, dass erst dann eine Gefährdung vorliegt, wenn der Fahrradfahrer mit Ihnen zusammengestroßen wäre, wenn er nicht rechtzeitig ausgewichen wäre oder nicht gebremst hätte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 26. Oktober 2016, 17:56

    Kann ich reinrechtlich angezeigt werden wenn ich in einer strasse einbiege wo so ein gestrichelter überweg ist und ich noch eben schnell abniege bevor der fahhrad Fahrer diesen erreicht hat auch wenn es 2-3 Meter sind? Wenn ja welche Konsequenzen würden mir drohen?

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 10:07

      Hallo Markus,

      wenn es sich nur um einen Fußgängerüberweg handelt, haben hier auch nur Personen Vorrang, die zu Fuß unterwegs sind. Handelt es sich hierbei allerdings um einen geteilten Überweg, an dem auch Fahrradfahrer Vorrang haben, dann müssen Sie in jedem Fall Vorfahrt gewähren. Generell sollten Sie als Autofahrer immer an Überwegen immer vorsichtig unterwegs sein. Gewähren Sie die Vorfahrt nicht, drohen in der Regel 25 Euro Bußgeld.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • susanne w. 26. September 2016, 15:01

    Hallo.ich hab da mal eine Frage,ich hatte am Samstag ein Vorfahrtsfehler begangen und habe Schuld,so und habe ein Aufbauseminar gemacht weil ich geblitzt wurde letztes Jahr uns 2 punkte bekommen,was kann jetzt passieren bin in der Probezeit,

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:29

      Hallo Susanne,

      ein Vorfahrtsfehler wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Wenn Sie bereits ein Aufbauseminar absolviert haben und einen erneuten A-Verstoß begehen, dann erhalten Sie erstmal eine schriftliche Verwarnung und eine Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Erst bei einem weiteren A-Verstoß in der Probezeit wird der Führerschein entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cheema 14. August 2016, 20:24

    Ich bin mit meinem PKW vom Firmengelände gefahren und musste einen Fussweg und Radweg überqueren. Ich musste den Hauptverkehr abwarten um in die Fahrbahn in die rechte Richtung einfahren zu können. Ich hielt vor dem Fußweg an und wartete bis der Weg frei ist. Beim anfahren hatte ich plötzlich einen Radfahrer aus der rechten Richtung vor mir. Beim Ausweichen ist er vor Schreck ohne Berührung gestürzt.
    Schadenhergang:
    Nach dem Sturz habe ich sofort nach dem Radfahrer geschaut und ihn nach Verletzungen gefragt. Er bestätigte mir seine Unversehrtheit und es geht ihm gut. Ich habe ihm dann angeboten die Reparatur seines Rades in vollem Umfang zu übernehmen. Als er jedoch feststellte, das ich ein Ausländer bin forderte er sofort 2000 Euro von mir, fotografierte einen alten Kratzschaden an unserer Stossstange und wollte zu guter Letzt auch noch einen Ersatz für sein Handy, welches angeblich beim Sturz kaputt ging.
    Bemerkung: Das war mein zweiter Unfall während der letzten fast vier Jahre. Bei dem ersten Unfall musste ich meinen Führerschein einen Monat abgeben, bekam 2 Jahre Verlängerung der Probezeit und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen. Womit müsste ich im schlimmsten Fall rechnen? Vielen Dank für Infos!

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:39

      Hallo Cheema,

      in der Regel ist es immer sinnvoll, die Polizei bei einem Unfall zu verständigen. Was nun auf Sie zukommt, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich mit diesem Sachverhalt im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Imke 26. Mai 2016, 13:19

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team.

    Auf dem Weg meiner Arbeitsstelle zu meiner Wohnung ereignete sich am Montag ein Wegeunfall.
    Ich befuhr die Vorfahrtsstraße als aus der linken Straße ein Kleinwagen bog.
    Der Fahrer des Kleinwagens hatte meines Erachtens gar nicht geschaut und fuhr einfach auf die Straße, die ich gerade befuhr.
    Ich musste auf regennasser Fahrbahn sehr stark bremen um ein Kollision zu verhindern.
    Durch die Bremsung wurde ich stark in den Gurt gedrückt und der Kopf ist einmal nach vorn und wieder nach hinten geschleudert.
    Auf mein Hupen reagierte der Fahrer des Kleinwagens mit Handzeichen und bog zügig die nächste Straße rechts ab.
    Ich fuhr anschließend nach Hause und legte mich hin.
    Allerdings setzen bei mir Unterbauchschmerzen im Laufe des abends ein und wir fuhren somit ins Krankenhaus, da ich in der 31 SSW bin. Ich musste zur Beobachtung dort bleiben und bin jetzt bis Ende der Woche krank geschrieben. Mein Nacken und der Rücken schmerzen noch immer.
    Das Kennzeichen konnte ich mir notieren. Ich bin unschlüssig, ob es sinnvoll ist eine Anzeige zu erstatten.
    Wie ist hier die Rechtslage? Womit muss der andere Verkehrsteilnehmer rechnen?
    Vielen Dank für die Information.

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 8:25

      Hallo Imke,

      Sie haben zum einen die Möglichkeit, eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erstatten. Zum anderen ist auch zivilrechtlich eine Forderung auf Schmerzensgeld möglich. Setzen Sie sich hierzu am besten mit einem Anwalt in Verbindung. Im Falle eines Schmerzensgeldprozesses muss der Unfallverursacher die Anwaltskosten tragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Corinna 22. April 2016, 21:17

    Hallo ich habe eine Frage was bedeutet UZ . 250 missachtet. LG Corinna

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:06

      Hallo Corinna,

      soll es vielleicht VZ (Verkehrszeichen) 250 heißen? Das Verkehrszeichen 250 bedeutet „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 14. April 2016, 7:22

    Hallo liebes Bußgeldinfo-Team,
    ich bin heut morgen direkt hinter einem LKW an eine Ampel herangefahren. Aus weiterer Entfernung konnte ich sehen, dass die Ampel grün war. Da sich meine Sicht auf die Ampel direkt hinter dem LKW jedoch verschlechterte konnte ich diese dann nicht mehr sehen und ich bin dem Verkehrsfluss gefolgt. Direkt vor der Haltelinie konnte ich die Ampel wieder sehen, die von Orange auf rot schaltete. Ich versuchte zu bremsen, jedoch hatte ich die Haltelinie überfahren und es blitzte zweimal. Ich war also zu spät zum stehen gekommen, jedoch noch so, dass ich die Ampel einsehen konnte und die Kreuzung also nicht überfuhr.
    Mit welcher Strafe muss ich hier rechnen? Mit einer Missachtung der roten Ampel oder der Haltelinie (aufgrund dessen, dass ich ja stehen geblieben bin)?
    Vielen Dank für Ihre Info

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 8:52

      Hallo Philipp,

      wenn Sie geblitzt wurden, als Sie über die rote Ampel gefahren sind, dann zählt dies als ein Rotlichtverstoß. War die Ampel bis maximal eine Sekunde auf Rot, als Sie sie überquert haben, müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Dauerte die Rotphase bereits länger als eine Sekunde an, dann drohen Ihnen ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Warten Sie am besten erst einmal Ihren Bußgeldbescheid ab, dann wissen Sie mehr.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 22. März 2016, 1:34

    Ich habe meinen Führerschein über 30 Jahre . In dieser Zeit habe ich lediglich zwei Bußgeldbescheide bekommen
    (15,00 EUR) Habe nun leider die Vorfahrt nicht beachtet bzw. falsch eingeschätzt. Der Radfahrer fuhr langsam und ich war der Meinung, dass für mich noch genügend Zeit war, die Kreuzung mit dem Auto zu überqueren. Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass es sich um zwei gleichberechtigte Straßen handelt, habe aber nicht damit gerechnet, dass der Radfahrer (Rentner) ausflippt und mich verfolgt und beschimpft. Es ist kein Sachschaden entstanden. Mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. März 2016, 10:39

      Hallo Anna,

      bei Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katja 14. März 2016, 14:26

    Hallo, es wurde ein Unfall verursacht. Eine Hauptstraße sollte mit dem Auto überquert werden. Das „Vorfahrt gewähren“ Schild wurde beachtet. Es wurde angehalten. Der Autofahrer und dessen Beifahrer versicherten sich gemeinsam, das beide Seiten frei sind. Als sie dann die Hauptstraße fast überquert hatten, kam es zu einem Unfall. Das andere Auto kam wie aus dem Nichts. Es kam zu Sach- und Personenschäden. Gilt dies eigentlich trotzdem noch als Vorfahrtsverstoß?

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 10:36

      Hallo Katja,

      ja, es handelt sich auch in diesem Fall höchstwahrscheinlich um einen Vorfahrtsdelikt. Hierfür können ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen. Hinzu kommen die Kosten für den entstandenen Sachschaden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • vanessa 8. Januar 2016, 20:51

    Guten tag mein mann hat heute wegen eines Unfalls wo mein mann die Vorfahrt genommen hat sprich wir haben den Fahrer nicht gesehen eine Strafe von 140 Euro bekommen da stand nicht mehr kommt da jetzt noch mehr auf uns zu da er noch in der probezeit ist Danke

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:10

      Hallo Vanessa,

      bei einem Vorfahrtsverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein erstmaliger A-Verstoß in der Probezeit führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Zudem erfolgt in der Regel die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Hierüber erfolgt eine gesonderte Benachrichtigung. Zudem erhalten Sie auch über mögliche Punkteeintragungen noch einmal gesondert Post.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Billa 8. Januar 2016, 15:15

    Hallo,
    Mein Sohn hatte einen Unfall weil er die Vorfahrt missachtet hat. Heute kam ein Bußgeld Bescheid über 120€ + Gebühren also 148,50€ Vorfahrtregelung Zeichen 205

    Kommt auf jeden Fall noch etwas von anderer Stelle? Er ist in der Probezeit.

    LG Billa

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 10:25

      Hallo Billa,

      bei der Vorfahrtsmissachtung handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein erstmaliger A-Verstoß in der Probezeit führt in der Regel zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Über diese Sanktionen erhält Ihr Sohn eine gesonderte Mitteilung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Brigitte 8. Januar 2016, 14:47

    Guten Tag
    gibt es in der StVO unterschiedliche Vorfahrtsregelungen (Zeichen 250 bzw.260),
    d.h. ob die Beschilderung jeweils inner- oder außerörtlich aufgestellt ist.
    Ich möchte die Problematik etwas ausführlicher umschreiben.

    Wir fahren tagtäglich auf Landes-, Kreis- oder Bundesstraßen an sogenannten Bewirtschaftungs- oder Feldwegen vorbei, die mit dem Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) bzw. mit Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) beschildert sind. Befahren die o.g. Straßen ohne das wir sofort bremsbereit sind, wenn sich von rechts ein Fahrzeug nähert. In fast jedem Fall sind 250/260 noch mit dem Zusatzzeichen „landwirtschaftl. Verkehr frei“ bzw- „Anlieger frei“ versehen.
    Ich fahre ungebremst an diesen beschilderten Straßen oder Wegen vorbei, obwohl an den Landes-, Kreis- oder Bundesstraße weder das Zeichen 301 Vorfahrt bzw. 306 Vorfahrtstraße aufgestellt ist.
    Ich hab’s damals, im letzten Jahrhundert, gelernt dass der vom o.g. Bewirtschaftungs-/Feldweg kommende mir die Vorfahrt gewähren muss.

    Problem:
    In unseren Ort wurde eine Stich-Straße, die von einer Kreisstraße abzweigt „entwidmet“ und mit Zeichen 250 – inkl. „landwirtschaftl. Verkehr frei“ sozusagen dicht gemacht.

    Dieser entwidmete Abschnitt beginnt außerörtlich an eine Kreisstraßeneinmündung und endet auf einer innerörtlichen Kreuzung, die sich innerhalb einer 30 Zone befindet.
    Das dieser gesperrte Abschnitt von einigen Kfz-Eignern als Abkürzung genutzt wird, wird sehr kontrovers diskutiert.
    Aber wie sieht’s jetzt mit der Vorfahrtregelung aus.
    Der Vorfahrtsregelung wenn z.B. ein Traktor oder ein (ordnungswidriger) Pkw-Fahrer dem Kreuzungsbereich nähert

    Ich befahre die innerörtliche Straße in der 30 Zone und nähere mich dem Kreuzungsbereich, d.h. den nach rechts abzweigenden Bewirtschaftungsweg. Und genau in diesem Augenblick nähert sich ein Fahrzeug (z.B. das ordnungswidrig) vom rechten Bewirtschaftungsweg der Kreuzung.

    Muss ich dem Fahrzeug die Vorfahrt gewähren …
    Wenn ja, wo finde ich in der StVO die rechts vor links Regelung für das innerörtlich aufgestellte Zeichen 250 bzw. 260.
    Oder gibt’s für’s Zeichen 250 bzw. 260 eine außerörtliche StVO Richtlinie ?

    Gleiche Frage zum Zeichen 260 plus „Anlieger frei“ innerörtlich.
    Eine Gasse im gleichen Ort (30 Zone) endet zum einen über einen abgesenkten Bordstein … in einer Nebenstraße … Logo wer beim abgesenkten Bordstein, wenn auch noch ein Bürgersteig überfahren wird, Vorfahrt hat …
    … aber dieser Abschnitt wird ggf. auch von ortsunkundigen Gästen/Besucher befahren und ist der abgesenkten Bordstein bei Eis und Schnee noch zuerkennen ist. Wer hat dann Vorfahrt …
    Oder wird die Vorfahrtregelung schon durch Zeichen 260 geregelt. Da mit dem Zusatzzeichen „nur“ die Befahrbarkeit als Ausnahmeregelung erlaubt wird und keine weiteren Rechte aber in jedem Fall einige zusätzliche Pflichten eingeräumt werden.
    Das andere Gassenende endet normal in einer Nebenstraße.
    Auch hierzu hätte ich gerne Infos

    Danke in Voraus
    Biggi

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 10:48

      Hallo Brigitte,

      da es sich bei Bewirtschaftungs-/Feldwegen nicht um vollwertige Verkehrswege handelt, haben stets die Fahrzeuge Vorfahrt, die sich auf der Hauptverkehrsstraße befinden. Einbiegende Fahrzeuge – unerheblich ob Traktoren oder andere Pkw – müssen die Vorfahrt der anderen Fahrzeuge beachten. Die entsprechenden Vorfahrtsregeln finden Sie in § 8 StVO.

      Die Vorfahrtsregeln ändern sich auch nicht, wenn ein abgesenkter Bordstein durch Schnee oder Eis nicht mehr erkennbar ist. Da in der Regel ein Fußgängerweg passiert werden muss, bleibt ersichtlich, dass das einbiegende Fahrzeug nicht Vorfahrt hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • yasin 12. November 2015, 19:37

    hallo ich habe jemanden ausversehen den vorfahrt weggenommen weil ich den nicht gesehen habe oben steht 120 euro und 1 punkt und 0 monate fahrverbot aber ich bin in der probezeit gilt für mich das selbe
    kann mir jemand weiterhelfen ?

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 13:14

      Hallo Yasin,

      bei einem entsprechenden Verstoß kann zudem die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre folgen. Auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann angeordnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christina 19. Oktober 2015, 13:06

    Hallo,
    mein Bruder ist noch 5 Tage in der Probezeit und hatte heute einen Unfall, wo er jemanden den Vorrang genommen hat.
    Womit müssen wir rechnen.

    Danke und VG
    Christina

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 10:03

      Hallo Christina,

      bei der Gefährdung anderer durch einen Vorfahrtsverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser wird neben dem regulären Bußgeld mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 16. Oktober 2015, 15:21

    Hallo,

    mir wurde an einer Ampel die Vorfahrt genommen: Ich war auf der weiterführenden Spur und der Rechtsabbieger neben mir und sein Hintermann auf einer Rechtsabbieger spur! haben mich über überholt, während der Vordermann kurzzeitig sein Vorgehen ankündigte mit einem sehr kurzen Blinken, war sein Hintermann ihm einfach gefolgt ohne jegliche Ankündigung. Somit war kein ausreichender Sicherheitsabstand zu mir gewährleistet, da ich nicht damit gerechnet habe, dass der Hintermann auch noch die Spur an einer Ampel wechselt. Da sich hinter mir mehrere Autos befanden, welche auch keinen ausreichenden Abstand zu mir hielten, da die vorige Situation stattfand, habe ich versucht den Abstand zu den hintermir zu vergrößern, mein Vordermann, jener mir die Vorfahrt genommen hatte und ich dementsprechend etwas verwirrt über die allgemeine Verkehrssituation war, bremste, sodass ich auch Bremsen musste. Da es aber regnete und somit die Fahrbahn rutschig war, bin ich in meinen Vordermann reingekracht, aber mit keiner hohen Geschwindigkeit, sodass der Schaden nicht sichtbar war.

    Meine Frage: Wäre es nicht Vorfahrtsmissachtung mit Folgeschäden von meinem Unfallgegner? Womit muss ich rechnen? (Ich habe eine Zeugin, mein Gegner aber nicht.)

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:42

      Hallo Tom,
      wir können nicht genau wissen, womit Sie rechnen müssen. Wird der Unfallhergang falsch geschildert, gibt es die Möglichkeit, sich für eine fachliche Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reinhardt 3. September 2015, 10:45

    Hallo,
    ich habe an einer Kreuzung (Ampel war ausgeschaltet) einen Kraftfahrer die Vorfahrt genommen. Unfallschwerpunkt an dieser Kreuzung. Einige Stunden vorher gleicher Unfall, selbe Kreuzung, gleiche Firma ? Es kam zu Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Nun muß ich 140,00 € bezahlen. Bei den Unfall habe ich das Auto zu spät gesehen. Meiner Ansicht war das Auto zu schnell. Was kann ich machen. Widerspruch einlegen. Polizei war vor Ort. Ich muß ja noch den entstandenen bezahlen. Bisher habe ich noch keinen Bescheid bekommen über die Höhe des Schadens. Es sollten doch hier Angebote angefordert werden.
    Ich würde mich freuen, hierüber eine Antwort zu bekommen.

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:59

      Hallo Reinhardt,

      grundsätzlich hat jeder das Recht spätestens 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch dagegen einzulegen, ob sich dieser lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen (siehe Rechtsdienstleistungsgesetz).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pattric 31. Mai 2015, 6:24

    Guten tag,
    ich bin in der Probezeit habe bereits ein Aufbauseminar gemacht,
    habe auch eine MPu vor 3 monaten machen müssen und diese erfolgreich absolviert,
    habe jetzt – VORFAHRT MSISACHTET – MIT GEFÄHRDUNG und mit SACHBESCHÄDIGUNG,
    bei dem Rechner steht 120euro STrafe 1 Punkt, aber was passiert dabei wenn ich noch in der probezeit bin aufbauseminar und mpu schon hinter mir habe? ich habe enorme angst bitte antworten sie mir

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 9:53

      Hallo Patric,

      Sie haben einen 2. A-Verstoß in der Probezeit begangen.
      Das bedeutet, Sie erhalten eine Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training. Der Besuch ist freiwillig. Bei einem weiteren A-Verstoß (oder 2 B-Verstößen) wird der Führerschein jedoch dauerhaft entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Pattric T. 1. Juni 2015, 15:06

        1011 A verstos – Führerscheinsperre und AUFBAUSEMINAR erfolgreich absolviert
        2013 Neuerteilung meines Führerscheins
        2015 A verstoß – MPU erfolgreich absolviert
        28.5.15 A verstoß – VORFAHRT MISSACHTET mit SACHBESCHÄDIGUNG und GEFÄHRDNUNG (120euro STrafe und 1 Punkt)
        was passiert jetzt bitte helfen sie mir, sie haben geschrieben das dies mein 2ter A verstoß ist ich glaube das ist aber mein dritter oder ? ich habe so angst meinen führerschein zu verlieren

        • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:50

          Hallo Pattric,

          nachdem Sie eine MPU absolviert hatten, und einen neuen Führerschein bekommen haben, sollte der Zähler der A-Verstöße wieder auf null gesetzt werden, da Sie erneut eine Probezeit begonnen haben. Wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung an die Führerscheinzulassungsstelle.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tetzlaff 21. Mai 2015, 16:35

    Guten Tag eine Bekannte von mir ist mit dem Fahrrad in kleine Gleichberechtigungsstrassen gefahren sie hatte zwar das von rechts kommende Auto gesehen aber wa so perplex das sie nicht gebremst hatte und das Auto mitnahm. Am Auto entstand ein Sachschaden. Nun würde Sie gern wissen mit was sie an Strafe und eventuell mit punkten rechnen könnte.

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:47

      Hallo,

      bei Vorfahrtsverstößen dieser Art fällt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von um die 100 Euro sowie ein Punkt an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Haki 6. Mai 2015, 13:19

    Hallo Bußgel-Info Team,

    Ich habe die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs 108607 durch Zeichen 205 missachtet und kam mit meinem Fahrrad zu schaden. Genaues: ich wollte die Zufahrtstraße zu einem Kreisverkehr überqueren und wurde von einem Fahrzeug aus dem Kreisverkehr (zum Zeitpunkt des Überquerens nicht im KreisVerkehr) erfaßt. Bußgeld sind 88,5€. Ich habe Einspruch gelegt. Ich habe so wie ich erfahren habe, vor der Verhandlung falls abgelehnt auch die Zeit, die Verhandlung abzusagen, immerhin handelt es sich um 88€. Nur ist meine Frage, wieviel Zeit habe ich, um die Absage zum Einspruch einzlugen? Welche weitere Kosten würden noch auf mich kommen? Soll ich lieber gleich die 88€ zahlen und mit einem Punkt leben?
    Vielen Dank!
    Haki

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:17

      Hallo Haki,

      die Einspruchsfrist nach einem Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen. Ob es sinnvoll ist, in Ihrem Fall Einspruch einzulegen, können wir Ihnen an dieser Stelle nicht mitteilen, da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christopher 30. April 2015, 19:40

    Hallo, meine freundin hat ein auto übersehen und dadurch die vorfahrt genommen das andere auto musste ausweichen u d ist vor eine laterne gefahren war aber nicht allzu schnell aber die frau hat anzeige gemacht weil sie was am knie hätte. Was erwartetmeine freundin denn jetzt? Der vatervon ihr sagt sie muss eine mpu machen ist das richtig?
    Danke im voraus ,finde eure webseite super!

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:28

      Hallo Christopher,

      ob eine MPU verordnet werden wird, lässt sich aus Ihren Angaben nicht ermitteln. Es ist jedoch nicht zwangsläufig, dass die Behörden diesen Schritt ergreifen. Je nachdem, welche Vorfahrtsregelungen missachtet wurden, kann ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg anfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Barbara 25. März 2015, 1:14

    Hallo,
    meine 17 jährige Tochter hat einem Auto auf dem Weg zur Schule die Vorfahrt genommen. Der Wagen fuhr sie an und wurde durch ihren Fahrradlenker auf der Motorhaube beschädigt. Es wird schon alles durch die Versicherung erledigt. Muss meine Tochter jetzt auch mit einem Bescheid rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?

    Danke für eine Info!

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:51

      Hallo Barbara,

      dies hängt natürlich von den genauen Umständen ab. Generell fällt ein Bußgeld von 110 Euro an, wenn einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen wurde und es zum Unfall kam.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gärtner 12. März 2015, 22:24

    Liebes Bußgeldinfoteam,
    so bei mir ist echt kompliziert versuche jetzt hier mein bestens zu geben
    ich wollte an ein Kreuzung durchlaufen 3 von 2 waren grün also bin 2 Ampel durchgelaufen
    den 3ten habe ich nicht gesehen. Als ich es gemerkt habe, das es rot ist, war ich schon auf Fahrstreifen (1,5-2.schritte vorgelaufen). Bemerkte das Auto und ging schnell wie möglich wieder auf Bürgersteig. der Fahrer von Auto hat stark gebremst (keine Bremsspüren 50km/Std. und ist auch net vorbeigefahren von mir, bevor der Unfall passiert ist). Hinter ihm fuhr ein ältere Motorradfahrer der ihm von hinten getroffen hat als der Autofahrer bremste. Fakte ist Motorradfahrer musste ins Krankenhaus (nicht schlimmes passiert)
    das Auto war gemietet fals es wichtig ist und heute ist Brief gekommen das ich schriftliche Äußerung machen soll
    Verkehrsunfall durch missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage als Fußgänger verursachte bzw. mitverursachte zu haben.
    Was erwartet mich jetzt was für strafen muss ich die kosten alles selbst bezahlen???!!!
    Sollte der Motorrad Fahrer nicht Sicherheitsabstand halten ? kein bremsspüren obwohl er über reagiert ist (der Autofahrer )
    dazu gibt’s eine Zeugin, das sie am Tatort aussagte “ Fußgänger ist 2-3 schritte Rotlicht missachte und wieder zurück gelaufen ist er war am telefonieren was auch stimmt“

    BIIIIIIIITTTTTTTTE UM HILFE SOS
    was wäre beste aussage für mich !!!!

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:21

      Hallo,

      wir können Ihnen hier leider keine Rechtsberatung anbieten.
      Sie müssen im Anhörungsbogen keine Angaben außer zu Ihren Personalien machen. Ansonsten schildern Sie das Geschehen wie Sie es erlebt haben; möglicherweise kann Sie ein Anwalt dabei unterstützen, so dass Sie die Strafe verringern können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marcus 20. Februar 2015, 13:06

    Hallo, Ich habe an einer vorfahrstraße einen Radfahrer übersehen und ihn angefahren. Was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:28

      Hallo Marcus,

      ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fallen laut Bußgeldkatalog für dieses Vergehen an. Möglicherweise liegt jedoch auch eine Straftat vor, dann müssen Sie mit höheren Sanktionen rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hans 13. Februar 2015, 21:21

    Mit welchem busgeld muss ich rechnen wenn ich einem Fahrer die vorfahrt genommen habe und daraus ein leichter Personenschaden entstanden ist?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:22

      Hallo Hans,

      dies zieht ein Bußgeld von 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jeannine 11. Februar 2015, 23:16

    Hallo, ich habe heute jemandem die Vorfahrt genommen (rechts vor links). Der andere Fahrer stand und ich war ziemlich langsam, weil ich kurz darauf abbiegen wollte, höchstens 30 kmh. Es bestand also meiner Ansicht nach nicht wirklich eine Gefährdung. Aber was genau gilt denn als Gefährdung? Weil eigentlich ist ja Vorfahrt nehmen immer eine Gefährdung. Aber hierbei müsste ich nicht mit einem Punkt oder einer Geldstrafe über 25€ rechnen oder?
    LG
    Jeannine

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:32

      Hallo Jeannine,

      ob Gefährdung vorlag, ist auch Auslegungssache der ermittelnden Behörden. In Ihrem Fall liegt wahrscheinlich keine Gefährdung vor, jedoch müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten, um diese Annahme endgültig bestätigen zu können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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