Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße von 21 bis 30 km/h zu schnell
Diese Bußgelder gelten seit dem 28. April 2020. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts vor der Einführung der StVO-Novelle vorsah, erfahren Sie hier.
Diese Bußgelder gelten seit dem 28. April 2020. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts vor der Einführung der StVO-Novelle vorsah, erfahren Sie hier.
Bußgeldrechner: Ermitteln Sie, welches Bußgeld z. B. bei 22 oder 24 km/h zu schnell auf der Autobahn zu erwarten ist
Weil große und schwere Kfz mehr Schaden im Straßenverkehr verursachen können, spielt es für den Bußgeldkatalog eine Rolle, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw, Lkw oder z. B. einem Gefahrtguttransporter begehen.
Die Bußgelder für Lkw und kennzeichnungspflichtige Kfz sind daher üblicherweise höher und die fahrzeugbedingten Höchstgeschwindigkeiten etwas niedriger als bei Pkw. Nicht unerheblich ist außerdem die Probezeit, denn wenn Führerscheinanfänger mit 21 bis 30 km/h zu schnell geblitzt werden, liegt ein A-Verstoß vor, der Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.
Welche Probezeitmaßnahmen das sind und was Autofahrer sonst bei einem Tempoverstoß von 21 bis 30 km/h zu schnell erwartet, erfahren Sie im Nachfolgenden.
Inhaltsverzeichnis
Wie wirken sich 21 bis 30 km/h zu schnell auf die Probezeit aus?
Fahranfänger wissen, dass je nach Verkehrsordnungswidrigkeit neben den üblichen Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) unter Umständen Probezeitmaßnahmen angeordnet werden können, darunter:
- Probezeitverlängerung um zwei Jahre (auf insgesamt vier Jahre)
- Aufbauseminar
- Verwarnung
- Verkehrspsychologische Beratung
- Fahrerlaubnisentzug
Dabei kommt es auf die Art der Verstöße und deren Häufigkeit an. Bis 20 km/h zu schnell ist nicht mit Probezeitmaßnahmen zu rechnen. Ab 21 km/h zu schnell liegt jedoch ein sogenannter A-Verstoß vor (schwere Zuwiderhandlung). Wenn ein Fahranfänger mit 21 bis 30 km/h zu schnell unterwegs ist, kann direkt eine Verlängerung der Probezeit drohen, auch wenn er zum ersten Mal geblitzt wurde.
Fährt der Betroffene erneut mit z. B. 23 km/h zu schnell innerorts in der Probezeit, erhält er eine Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein drittes Mal sollte er sich mit 21 bis 30 km/h zu schnell nicht erwischen lassen, denn dann droht der Fahrerlaubnisentzug.
Häufiger mit 21 bis 30 km/h zu schnell auf der Autobahn, Landstraße oder innerorts unterwegs?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und wundern sich über das darin angekündigte Fahrverbot? Wie Sie obiger Bußgeldtabelle entnehmen können, wird seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 bereits ab 26 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot fällig.
Im Vorfeld war dies nur bei sogenannten Wiederholungstätern möglich. Diese Vorschrift beruht auf § 4 Abs. 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), aus der außerdem hervorgeht, wann ein Geschwindigkeitsverstoß als Wiederholungstat zu werten ist. Dies ist der Fall, …
[…] wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Wenn Sie also z. B. mit 27 km/h zu schnell innerorts geblitzt werden und innerhalb von 12 Monaten erneut mit 30 km/h zu schnell einem Blitzer in die Falle gehen, müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben.
Auch wenn seit dem 28. April 2020 ohnehin bei 26 km/h zu schnell ein Fahrverbot fällig wird, ist die Wiederholungstäterregel damit nicht außer Kraft gesetzt. Die genauen Auswirkungen sind jedoch abzuwarten.
FAQ – 21 bis 30 km/h zu schnell
Für Pkw-Fahrer ist ein Geldbuße in Höhe von 80 Euro (innerorts) und 70 Euro (außerorts) vorgesehen. Außerdem gibt es jeweils einen Punkt in Flensburg. Seit dem 28. April 2020 müssen Sie sich ab 21 km/h zu schnell innerorts zusätzlich auf ein einmonatiges Fahrverbot einstellen.
Ab 21 km/h zu schnell kann die Probezeit auf vier Jahre verlängert werden, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Außerdem steht ein Aufbauseminar an.
Sehen Sie im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nach oder klicken Sie hier, um unseren kostenlosen Bußgeldrechner zu nutzen. Dieser sagt Ihnen auch, ob ggf. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot infrage kommen.