Bußgeldkatalog: Pkw mit Anhänger und Anhängerkupplung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung 2024 für Pkw mit Anhänger, der die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung mit Anhänger am Pkw definiert.

Aktuelle Bußgelder außerorts:

Geschwin­digkeits­über­schreitung mit Anhänger außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EUReher nicht
16 bis 20 km/h140 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h150 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h175 EUR1Hier prüfen **
31 bis 40 km/h255 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **

Aktuelle Bußgelder innerorts:

Geschwin­digkeitsüber­schreitung mit Anhänger innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 EUReher nicht
11 bis 15 km/h60 EUReher nicht
16 bis 20 km/h160 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h175 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h235 EUR21 MonatHier prüfen **
31 bis 40 km/h340 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
51 bis 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
ÜberladungStrafePunkte
Pkw (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger (bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht)
für Fahrer und Halter
über 5 %10 EUR
über 10 %30 EUR
über 15 %35 EUR
über 20 %95 EUR1
über 25 %140 EUR1
über 30 %235 EUR1

Spezielles zu Anhänger- und Lastvorschriften:

Pkw mit Anhänger: Was ist zu beachten?

FAQ – Pkw mit Anhänger

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Mit einem Anhänger dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Mit Anhängern, die eine Tempo-100-Zulassung besitzen, dürfen Sie (nur!) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch bis zu 100 km/h fahren.

Welchen Anhänger darf ich mit dem B-Führerschein fahren?

Mit dem B-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 750kg zGG fahren. Der Anhänger darf auch schwerer als 750kg sein, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) maximal 3500kg beträgt.

Welchen Anhänger darf ich mit B96 fahren?

Bei B96 darf der Anhänger schwerer als 750kg sein. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) von 4250kg darf aber nicht überschritten werden.

Welche Anhänger darf ich mit BE-Führerschein fahren?

Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger fahren, der maximal 3500kg wiegt.

Video: Infos zum Fahren mit Anhänger

Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.
Im Video finden Sie wichtige Informationen zum Fahren mit einem Anhänger.

Pkw mit Anhänger fahren – Diesen Führerschein brauchen Sie

PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
PKW mit Anhänger: Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Ob für den Urlaub oder einen Umzug – der Anhänger am Auto schafft Abhilfe. Beim Fahren mit Anhänger gilt es jedoch einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu wichtigen Regelungen aus dem Bußgeldkatalog „Pkw mit Anhänger“.

Mit einer am Auto befindlichen Anhängerkupplung, wird der Anhänger angebracht. Der reguläre Führerschein der Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu fahren.

Die Anhängerkupplung muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Bei Pkw findet die Kugelkopfkupplung Anwendung. Am Anhänger befindet sich das Gegenstück – die Kugelpfanne mit Verschluss. Sind beide zusammengekoppelt, kann der Pkw den Anhänger so hinter sich herziehen, dass er sich dreht und trotzdem vor dem Ablösen gesichert ist. Entspricht die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften, droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Wer einen schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt eine entsprechende Führerscheinklasse.

Klasse B
  • Zugfahrzeuge bis 3500 kg dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen.

  • Bei Anhängern über 750 kg darf das Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.
  • Klasse B 96
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist höher als 750 kg.

  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt zwischen 3500 kg und 4250 kg.
  • Klasse BE
  • Anhänger darf zulässige Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg vorweisen.
  • Das Autofahren mit Anhänger braucht Übung. Denn jeder Autofahrer muss sich zunächst an das Fahren mit Anhänger gewöhnen und sollte vor der ersten Tour das Fahren mit Anhänger trainieren. So kann er ein Gefühl dafür bekommen, wie sich der Anhänger beim Rückwärtsfahren oder beim Wenden verhält.

    Überprüfen Sie, ob die Anhängerkupplung richtig montiert und eingestellt ist. Justieren Sie die Anhängerkupplung nach, wenn sie schleift. Sind Sie sich unsicher bei der Montierung, fragen Sie lieber Ihren Händler um Hilfe.

    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren - oder 100 km/h mit spezieller Plakette.
    Ein Auto mit Anhänger darf maximal 80 km/h fahren – oder 100 km/h mit spezieller Plakette.

    Wie schnell Sie mit Anhängern fahren dürfen

    Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für den PKW mit Anhänger beträgt 80 km/h. Sind Sie mit dem Anhänger zu schnell gefahren, drohen Bußgelder.

    In Ausnahmefällen kann ein Pkw mit Anhänger die Geschwindigkeit auf bis zu 100 km/h erhöhen. Dies ist mit der Tempo-100-Plakette möglich. Die Tempo-100-Plakette ist in Zulassungsbehörden erhältlich. Die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger ist geringer als ohne, da das Fahren mit Anhänger höhere Risiken birgt.

    Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette

    • ABS-ausgestattetes Auto
    • Zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 t.
    • Der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
    • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und besitzen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
    • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hat Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot zur Folge. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Tabelle. Die Bußgelder entsprechen denen der Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW.

    Die zulässige Anhängelast

    Die Anhängelast ist die tatsächliche Last des Anhängers, abzüglich der Stützlast, die ein Kraftfahrzeug hinter sich her ziehen darf. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es kann zum Schlingern des Anhängers kommen und die Bremsen sind nicht mehr ausreichend funktionstüchtig.

    In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Sie müssen genaue Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs einhalten. Es gilt, dass die Anhängelast nicht höher als das Gewicht des Pkw sein darf. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Die für einen Pkw zulässige Anhängelast variiert je nach Fahrzeugmodell und Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. Es gilt grundsätzlich, dass die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten darf. Übersteigt die Anhängelast die 750 kg, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen.

    Es ist wichtig, dass Sie die maximale Stützlast nicht überschreiten. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen. Bei der Stützlast handelt es sich um die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.

    Wie Sie Ihren Anhänger beladen dürfen

    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader - jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.
    Ob Pferdeanhänger, Kipper oder Hochlader – jeder Anhänger benötigt ein amtliches Kennzeichen.

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anhänger sicher beladen. Bei ungünstiger Verteilung der Last kann der Anhänger zum Schlingern kommen und zu einem Risiko werden. Ob Möbel, Skier oder Motorrad – auf dem Anhänger muss die Ladung gut gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

    Die Ladung darf bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder hinunterfallen. Die Folgen einer Überladung sind Bußgelder und Punkte in Flensburg.

    Mehr zu Überladung, Anhängelast, Stützlast und Achslast erfahren Sie auch in diesem Youtube-Video:

    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video
    Wann gilt ein Anhänger als überladen? Mehr im Video

    Die Anhänger-Zulassung

    Bevor Sie mit einem Anhänger fahren, müssen Sie in der örtlichen Zulassungsstelle den Pkw-Anhänger anmelden. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente, die Sie auch bei der Anmeldung eines Autos vorzeigen. Jeder Anhänger muss ein Kennzeichen besitzen, eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung ist jedoch nicht vonnöten. In der Zulassungsbehörde können Sie auch die Tempo-100-Plakette beantragen. Fahren Sie einen Anhänger ohne Papiere, müssen Sie mit Strafen rechnen.

    Muss der Anhänger auch zur Hauptuntersuchung?

    Auch Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen. Überziehen Sie die Frist, die Sie der Zulassungsbescheinigung entnehmen können, fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an.

    Mit dem Anhänger parken

    Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Dies gilt nur, wenn der Anhänger für Verkehrszwecke genutzt wird. Verwenden Sie den Anhänger für Werbezwecke oder nutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gar zum Überwintern, liegt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums vor, die nicht gestattet ist.

    Das Wechseln des Parkplatzes in einem Bereich ist nicht erlaubt, da die Zwei-Wochen-Frist für einen bestimmten Parkbereich gilt, nicht nur für einen Parkplatz. Das Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich. Es ist Pflicht, Unterlegkeile für den Anhänger mitzuführen. Sie sind für die Standfestigkeit wichtig und verhindern das Rollen des Anhängers. Achten Sie darauf, dass die Angebote der Unterlegkeile von der StVZO zertifiziert sind. Halten Sie die Bestimmungen nicht ein, zahlen Sie 5 Euro.

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    Über den Autor

    Autor
    Vitali U.

    Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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    • Thorsten 6. April 2017, 21:35

      Hallo,

      Ich habe ein Gespann welches die 100er Zulassung erfüllt. Die Kriterien aind mir bekannt.
      Ich möchte aber nicht den 100er Aufkleber auf dem WW haben (optische Gründe).
      Was passiert wenn ich mit 100 in eine Polizeikontrolle komme.

      Danke und Gruss
      Thorsten

      • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:35

        Hallo Thorsten,

        die Beamten sind befugt, ein Verwarngeld zu verhängen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Selma 30. März 2017, 19:46

      Hallo,

      Ich hab eine Frage und zwar wie hoch ist die Strafe wenn meinen einen Anhänger ohne Plackete fährt?
      Es war nur von der Werkstatt bis zur Garage (ca.800m), aber das ist ja keine Entschuldigung.

      Vielen Dank.

    • Ralf 30. März 2017, 9:20

      Hallo.
      Was kommt auf mich zu wenn ich mit dem B Führerschein einen Anhänger über 750 kg mit 2 Achsen anhänge aber die 3500 kg nicht überschreite?

      • bussgeld-info.de 3. April 2017, 8:31

        Hallo Ralf,

        dabei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, da Sie für einen Anhänger mit mehr als 750 kg einen BE-Führerschein benötigen. Dafür kann eine Freiheits- oder Geldstrafe drohen.

        Ihr Bussgeld-info Team

    • Marco 29. März 2017, 0:12

      Ich habe einen LKW ( Hundefänger ) Anhängelast 450kg ungebremst. Führerschein DDR, alle Klassen . Habe einen Anhänger Eigengewicht 135kg zul. Gesamtgewicht 750 Kg, ungebremst 80km/h. Darf ich den Anhänger benutzen, wenn ich die Anhängelast d.h. Anhängergewicht mit Ladung 500kg – 50kg Stützlast rechne. Darf der Anhänger eine 100km/h Zulassung haben, mit dem ich dann aber nur 80 Km/h fahre ? Noch eine Frage. Mein anderer Anhänger hat 2000kg Gesamtmasse 100km/h Zulassung und Auflaufbremse. Fahrzeug hat 1000kg Anhängelast gebremst. Darf ich mit dem Anhänger 80km/h fahren, wenn Eigengewicht des Anhängers und Ladung – 50Kg Stützlast unter 1000kg gebremst bleiben?
      Danke im voraus.

      • bussgeld-info.de 30. März 2017, 11:28

        Hallo Marco,

        450 kg zulässige Anhängelast sind kleiner als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (750 kg). Dementsprechend darf der Anhänger um die Stützlast schwerer sein. Es sind also 450 kg + 50 Kg Stützlast ok (insgesamt 500 kg). Mit Anhänger darf immer 80 km/h gefahren werden, Tempo 100 ist nur unter festgelegten Voraussetzungen erlaubt. Sie sollten also prüfen, ob das Zugfahrzeug und der Anhänger die Voraussetzungen erfüllen.

        Bzgl. des zweiten Teils Ihrer Frage gilt ebenfalls, dass die Anhängelast kleiner als das zulässige Gesamtgewicht sein muss. Entsprechend darf der Anhänger um die Stützlast schwerer sein, also 1050 kg. 80 km/h sind stets zulässig.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Lisa B. 28. März 2017, 11:54

      Hallo,

      Aufgelistet sind hier die Bußgelder für Überladen des eigtl. Zulässigen gesamtgewicht des hängers oder?

      Wie ist das denn geregelt wenn die zuglast des KFZ 1800 beträgt aber ein Hänger plus zuladung mit gesamt Gewicht von 1900kg gezogen wird?

      Und wir ist das mit dem B96? Zulässiges Gesamtgewicht von Hänger + KFZ ist 4250. Was ist hier die bussgeld Regelung wenn man evtl ein Fahrzeug mit Zulässigem Gesamtgewicht 2080kg hat mit einem Anhänger mit zulg. Gesamtgewicht von 2400kg? (Auch wenn das eigtl. Geladene Gewicht plus Hänger dem entspricht was das Fahrzeug ziehen darf, sprich diese Frage ist rein auf den Führerschein B96 bezogen).

      Freue mich auf Antworten :)

      LG Lisa

      • bussgeld-info.de 30. März 2017, 11:06

        Hallo Lisa B.,

        da hier die zulässige Anhängelast des Zugafahrzeugs kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, darf der Anhänger um die Stützlast schwer sein (meist 75 kg). Somit wäre es eine Überladung von 25 kg, was ca. 1,4 % ausmacht. Bezüglich des zweiten Teils Ihrer Frage würde der B96-Führerschein nicht ausreichen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Michael D. 20. März 2017, 16:56

      Hallo,
      wie hoch ist das Bussgeld, wenn ich in meinem Wohnanhänger (Bj. 2008) den Kühlschrank mit Gas betreibe (ohne Crash Sensor an der Gasanlage) ?

      LG
      Michael D.

      • bussgeld-info.de 23. März 2017, 11:21

        Hallo Michael D.,

        uns sind derartige Bußgelder nicht bekannt. Am besten fragen Sie einen Anwalt, wenn Sie sicher gehen wollen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Tino 3. März 2017, 19:45

      Was passiert wenn ich ein Quad mit AHK und Steckdose mit einen Hänger fahre und die AHK aber nicht in den Papiere steht.

      • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:40

        Hallo Tino,

        das Anbringen einer AHK ist nur dann zulässig, wenn Sie dies auch in den Papieren vermerken lassen bzw. die entsprechende Genehmigung vorweisen können.

        Ihr Bussgeld-info Team

    • Georg M. 18. Februar 2017, 13:43

      ich habe eine Frage an das Bußgeldteam…
      lt. Deutschem „Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw gibt es bei einer Gewichtsüberschreitung beim PKW Anhänger von mehr als 5% bzw. mehr als 10% entsprechende Geldstrafen aber noch keinen Punkt.
      Hat man mit anderen Maßnahmen zu rechnen? Kann man am Weiterfahrten gehindert werden?
      Danke vorab…

      • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 11:36

        Hallo Georg M.,

        generell muss nicht mit anderen Maßnahmen, als denen aus dem Bußgeldkatalog gerechnet werden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Fabian 4. Februar 2017, 10:27

      Hallo.
      Bei Klasse B sind die Leergewichte ausschlaggebend oder das Gewicht der Max Beladung?
      Danke.

      • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 12:00

        Hallo Fabian,

        Informationen zum Thema Überladung können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Christina 27. Januar 2017, 13:14

      Hallo,

      ich habe den Führerschein Klasse B und frage mich, ob ich einen Pferdeanhänger ziehen darf. Folgende Daten:
      Zulässiges Gesamtgewicht des Autos = 1.850 kg
      Zulässiges Gesamtgewicht des Pferdeanhängers = 1.400 kg
      Gleich zusammen: 3250 kg
      Leergewicht/Zuladung des Autos: 1.385/465

      Da die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt (mit 3.250 kg) würde ich sagen es passt.
      Jedoch schrieb oben jemand, dass auch das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Autos nicht überschreiten darf. Da wären 1.400 kg dann mehr als 1.385 kg.
      Stimmt diese Regel denn überhaupt? Anderswo las ich auch z. B. dass man für einen Pferdeanhänger grundsätzlich den Führerschein B96 braucht. Ist dies der Fall?

      • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:31

        Hallo Christina,

        die von Ihnen genannte Kombination sollte zulässig sein. Gemäß StVZO dürfen Anhänger nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Welcher Führerschein ist min erforderlich 26. Januar 2017, 14:29

      Hallo liebes Infoteam.

      Ich besitze einen 2 t doppelachser auflaufgebremsten Kofferanhänger.

      Sollte der Fahrer keinen BE Führerschein besitzen welche Auflagen müssen erforderlich sein um den Anhänger zu bewegen.

      Wenn ich das richtig verstehe darf das Gespann nicht 3,5 t überschreiten (Zugfahrzeug was 2 tonnen ziehen darf + Personengewicht + Anhänger(max2.t gesammtmasse)

      Schöne Grüße
      Mark

      • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:11

        Hallo Mark,

        in der Tat gilt zum einen die Regelung bezüglich der 3,5 Tonnen Gesamtmasse. Hinzu kommen jedoch weitere Bestimmungen: Gemäß § 42 der StVZO darf die Anhängelast eines B-Zugfahrzeugs nicht über dessen zulässigen Gesamtgewichts liegen darf. Sie dürfen also mit einem Pkw von maximal 1.500 kg keinen Anhänger mit 2.000 kg Gesamtgewicht ziehen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Georg H. 23. Januar 2017, 22:06

      Hi, meine Frage ist laut Fahrzeugschein beträg das zul. Gesamtgewicht meines Honda Accords 2033 kg ich darf ein gebremsten Hänger mit zul. Gesamtgewicht von 1600 kg anhängen ich habe aber ein Anhänger mit 1500 kg zul. Gesamtgewicht und nur den B Führerschein und überschreite die Grenze von 3500 kg um 33 kg. Ist es trotz der 33 kg ein Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sind die Behörden da noch tolerant?????? den bei einem 1600 kg zul. Gesamtgewicht hänger wo ich die Grenze um 133 kg überschreite wäre es was anderes.

      was ich vergessen hab noch zu erwähnen es handelt sich um gebremste Anhänger mit einer 100 km/h zulassung

      • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:26

        Hallo Georg H.,

        der Führerschein der Klasse B genügt für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich. Auch eine Überschreitung von 33 kg ist überschreitet die zGM.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Nikolaus 20. Januar 2017, 21:06

      Ich hätte eine Frage an das Bußgeldteam…
      lt. Deutschem „Bußgeldkatalog Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO)“ gibt es bei einer geringfügigen Gewichtsüberschreitung beim PKW Anhänger von 2% bis max 5% noch keine Geldstrafe und auch keinen Punkt.
      Hat man mit anderen Maßnahmen zu rechnen? Kann man am Weiterfahrten gehindert werden?
      Danke vorab…

      • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:46

        Hallo Nikolaus,

        kommt es zu einer Verwarnung durch Beamte, sollte diese beachtet und das Übergewicht unverzüglich entfernt werden. Sonst droht bei einer zweiten Kontrolle ein Verwarngeld.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Oliver G. 4. Januar 2017, 17:32

      Guten Tag,
      Ich habe eine Frage oder eher ein Problem. Ich habe den Führerschein B96 gemacht darf also 4250Kg ZGG von Auto und Anhänger nicht überschreiten. Jetzt haben wir einen Wohnwagen mit 1600Kg zGG. Und ein Pajero 3 Türer mit 2665Kg zGG. Das sind leider 15Kg zu viel. Gibt es da arg Probleme? Falls ja was wird es kosten wenn ich angehalten werde? Und wäre es evtl. Möglich den Wohnwagen 15Kg abzulasten damit es wieder passt?

      • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 10:45

        Hallo Oliver,

        überschreiten Sie das zulässige Gesamtgewicht und kommen in eine Verkehrskontrolle, sollten Sie mit einem Bußgeld rechnen. Inwiefern Sie den Wohnwagen leichter machen können, sollten Sie mit einem Fachmann besprechen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

      • Tom 14. Februar 2017, 0:44

        Was man ablasten ist egal, es kann auch der Zugwagen ablastet werden ;)
        Bei meinem WW wären die 15 kg exentiell, beim Zugwagen würden die mich nicht stören.

    • ken a. 28. Dezember 2016, 12:43

      @helmut 3. Oktober 2016, 11:51
      „1. die 100er Regelung gilt NUR, wenn das zul.Gesamtgewicht des Zuges, also zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug PLUS zul. Gesamtgewicht Anhänger nicht mehr als 3500 KG beträgt. – Also von wegen 2800 KG Zugfahrzeug plus 750 KG anhänger – 100er Regelung git dann nicht mehr ! Egal, ob der Anhänger die Plakette hat.“

      Das lese ich aus §1 der 9.AusnahmeVO StVO gerade NICHT heraus.
      – die Erwaehnung der 3.5 to gilt nicht fuer PKW
      – der Satz „sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination),“ ist missverstaendlich dahingehend ob Fahrzeug + Anhaenger gewichtsmaessig addiert werden oder ob nur das zGG des Zugfahrzeuges gemeint ist. Die darauf folgende Beschreibung fuer Omnibusse legt nahe, dass nur das Zugfahrzeug gemeint ist.
      Eindeutig waere „sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse mit Anhänger (Kombination) bis zu 3,5 t“. So steht es aber nicht im Gesetz.
      – darueberhinaus waeren dann nach Ihrer Auslegung Anhaenger mit 3.5to zGG sinnlos/unzulaessig.

      Allerdings muss ein Zugfahrzeug fuer Tempo 100km/h mit 3.5to Anhaenger ein Leergewicht von 3500/1.1= 3182 kg haben. So einen PKW kenne ich nicht.

      Tip:
      – man darf mit Anhaenger mit 100km/h Schild trotzdem 80 km/h fahren. Dann gelten die altbekannten Regeln zur Anhaengelast wie im Kfz-Brief eingetragen.
      – alle Anhaenger, welche in Deutschland in Verkehr gebracht werden sind grundsaetzlich fuer 100km/h technisch geeignet. Gilt dies nicht dann muss der Anhaenger ein 80km/h Schild haben.
      – wird man mit 100km/h-zugelassenem Anhaenger (mit Schild) mit 100km/h (auf der Autobahn) erwischt, man darf wegen der Gewichtsverhaeltnisse aber nur 80km/h fahren, so ist es i.d.R. guenstiger/billiger, auf Geschwindigkeitsverstoss zu plaedieren anstatt auf Ueberladung.

      Note:
      Diese Antwort bezieht sich nur auf die Fahrzeuge, in Fragen zu den EU-Fuehrerscheinklassen B/BE etc. muss ich mich als Klasse-III Besitzer nicht auskennen :-)

      MfG
      KEA

    • ken arens 22. Dezember 2016, 18:19

      @anne u. (Frage nach geparktem Pferdeanhaenger im Wohngebiet)

      Die richtige Antwort steht auf dieser Webseite oben:

      „Mit dem Anhänger parken
      Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen.“

      Text des §12 Abs 3b StVO:
      (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

    • Ken Arens 22. Dezember 2016, 18:11

      Hallo Tobi H.
      wenn der Wohnwagen leer weniger als 400 kg wiegt duerfen Sie ihn (leer) ziehen – bis Tempo 80 km/h.

      Allgemein:
      – Bei Tempo 80 gilt bei allen Berechnungen das TATSAECHLICHE Gewicht des Anheangers, also Leergewicht + Zuladung.
      – Bei Tempo 100 gilt bei Berechnungen das ZULAESSIGE GESAMTGEWICHT des Anhaengers. Deshalb gibt es das Instrument der „Ablastung“.
      Es ist eine der vielen Schwaechen der neuen (ab a.D. 2006) EU-Zulassungspapiere, dass bei Anhaengern das Leergewicht nicht eingetragen ist….

      MfG
      KEA

    • Tobi H. 14. Dezember 2016, 12:06

      Hallo, ich habe eine zulässige Anhängelast von 400 kg würde mir gerne einen Wohnwagen mit zulässiger gesamtmasse von 500 kg kaufen, habe ich irgendwelche Möglichkeiten das zu legalisieren stützlast habe ich keine im fahrzeugschein stehen und wenn das nicht zu legalisieren geht wie hoch wäre die Strafe?

      Mfg TH

      • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:09

        Hallo Tobi,

        wenden Sie sich am besten an den TÜV die DEKRA, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug allerdings lediglich 400 kg schwere Anhänger ziehen können, der Wohnwagen aber 500 kg wiegt, dann sollte dies in der Regel so nicht funktionieren.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • schmidt 7. Dezember 2016, 14:52

      mein anhänger ist über ein jahr ojne tüv abrt noch angemeldet, darf ich zum tüv damit fahren oder wird das teuer,was passiert wenn man mich auf der straße erwicht

      • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 11:11

        Hallo schmidt,

        beim Überziehen des TÜVs von 8 Monaten oder mehr drohen Ihnen 60 Euro und ein Punkt, wenn Sie damit am Straßenverkehr teilnehmen oder den Anhänger auf einer öffentlichen Straße parken. Sind Sie nachweislich auf dem Weg zum TÜV, sollte dies kein Problem darstellen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Heinz 6. Dezember 2016, 20:13

      Liebes Bußgeld-Info Team
      Bei all den Fragen um die Geschwindigkeitsbeschränkung 100 kmh im Hängerbetrieb
      Es gibt die 9.Außnahmeregelung des $18 der Stvo die besagt ,das auf allen Kraftfahrstraßen und Autobahen, ausgewiesen durch das blaue Schild 330 (Autobahen) und 331 (Kraftfahrstraßen)100 kmh gefahren werden darf wenn alle Vorgaben an das Gespann erfüllt werden (bis 3,5 t usw)
      Bin auf einer Kraftfahrstraße (baues Schild)geblitzt worden Ergebnis 70 Euro und 1 Punkt
      Was ist nun richtig?

      • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:48

        Hallo Heinz,
        uns ist es nicht möglich zu beurteilen, ob Ihr Gespann alle Vorgaben für die Freigabe bis 100 km/h erfüllt. Grundsätzlich können Sie gegen den Bußgeldbescheid aber innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Ob sich dieses Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erörtern.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Heinz K 14. Dezember 2016, 18:53

          Ja dass Gespann erfüllt alle Vorgaben für die Freigabe bis 100km/h
          Ich habe Einspruch erhoben,aber weder Richter noch Rechtsanwalt hat die 9.Außnameverordnung des §18 der StVo interesiert. Ist die 9. Ausnameverordnung nun gültig oder nicht .Darf ich auf einer Kraftfahrstraße nun 100 km/h fahren ( blaues Schild Kraftfahrstraße 331) oder nicht
          Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar

          • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 9:59

            Hallo Heinz,

            wir können Ihnen dazu leider auch keine genaueren Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen anderen Anwalt.

            Ihr Bußgeld-Info Team

          • Tom 14. Februar 2017, 0:36

            So weit ich weiß, darfst du nur auf Kraftfahrtstraßen 100 km/h mit Hänger fahren, die Autobahnkarakter haben. Sprich 2-spurig und baulich getrennt.

    • KatK 3. Dezember 2016, 21:15

      Mich würde interessieren, wie hoch die Strafe ausfällt, wenn man mit einem 2-achsigen Anhänger, der eigentlich der Führerscheinklasse BE zugeordnet wird, mit einem Führerschein der Klasse B fährt…
      Besten Dank vorab für Info.

      • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 11:37

        Hallo KatK,

        rechtlich gesehen handelt es sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann theoretisch mit einer Geldstrafe oder sogar Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Welche Strafe konkret verhängt wird, liegt jedoch im Ermessen des Gerichtes.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Hans 28. November 2016, 18:59

      Liebes Bußgeld-Info Team,
      Vielen Dank für die Info. Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, wer z.B. mit einem Pferdetransportanhänger oder einem Bootsanhänger, welcher über ein grünes (steuerbefreites) Kennzeichen verfügt, etwas anders als ein Pferd oder ein Boot (welches in diesem Zusammenhang als Sportgerät zu definieren ist) transportiert, beispielsweise Möbel bei einem Umzug, der begeht eine Steuerhinterziehung. Und das kann richtig teuer werden……
      LG

    • Hans 27. November 2016, 13:53

      Ich habe einen Anhänger mit einer Standschiene zum Transport eines Motorrades. Der Anhänger hat ein schwarzes Kennzeichen. Da der Hänger über einen soliden Leiterrahmen verfügt, wäre es rein theoretisch möglich, damit auch Bretter, Balken oder ähnliches aus dem Baumarkt zu transportieren, korrekte Ladungssicherung selbstverständlich voraus gesetzt. Wäre das erlaubt ?
      In den Fahrzeugpapieren ist der Anhänger als KFZ-Transporter beschrieben. Also nur KFZ und keine Bretter ?
      Vielen Dank für die Antwort

      • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:24

        Hallo Hans,

        es gibt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lediglich Vorschriften zu Maßen, Gewichten und Sicherung der Ladung von Anhängern. Wenn Sie diese Vorschriften alle beachten, sollte der Transport rechtlich möglich sein.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Mario 15. November 2016, 12:57

      Hi,
      wenn ich einen Anhänger fahre der ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg hat, ich aber nur 570 kg ziehen darf. Mit was muss ich rechnen?
      Vielen Dank.

    • Herbert 8. Oktober 2016, 17:56

      Hallo,

      was ist, wenn in meinem Fahrzeugschein 0 kg Anhängelast eingetragen sind (Elektroauto) und ich eine Anhängekupplung angebaut habe, die offiziell nur für eine Stützlast ausgelegt ist, und ich dann mit Anhänger erwischt werde? 30% von 0 sind ja immer noch 0.

      • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 9:57

        Hallo Herbert,

        in der Regel verletzen Sie damit nicht nur eine Vorschrift. Aus diesem Grund ist die Höhe der Strafe nicht genau festzusetzen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Tom 6. Oktober 2016, 21:48

      Hallo
      Ich habe einen Wohnwagen ohne Zulassung und keine Papiere erworben.
      Sollte ich den WW auf der Straße bewegen, was wäre die Strafe dafür ?
      ( Nicht zugelassen, ohne Papiere )

      • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 11:01

        Hallo Tom,

        ein Verstoß gegen das Pflichtversicherunsgesetz kann Ihnen ein hohes Bußgeld und eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten bescheren.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Günther 4. Oktober 2016, 15:13

      Betreibe einen Sportbootanhänger (grünes Kennzeichen) für den Transport eines Segelschiffes. TÜV Termin Oktober 2016. Inzwischen steht aber mein Hänger samt Schiff mittig eingekeilt in einem gewerblichen Schiffs – Winterlager; ist also nicht vor April oder Mai 2017 wieder zu bewegen. Somit TÜV Termin erst im Frühjahr zu realisieren.
      Was tun ? Was droht ? Wird der TÜV nach erfolgreicher Kontrolle im Frühjahr 2017 auf Oktober 2016 zurückdatiert?
      Danke – freundlicher Gruß
      G.O.

      • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:39

        Hallo Günther,
        wenn Sie während der Fahrt zur Hauptuntersuchung nicht von der Polizei kontrolliert werden, haben Sie kein Bußgeld zu erwarten. Die Prüfstelle darf höchstens eine erhöhte Gebühr für die verspätete Prüfung verlangen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Ronny 4. Oktober 2016, 12:08

      Guten Tag
      Ich besitze nur den normalen führerschein also B mein Auto hat eine Leermasse von 1550 und eine zgm von 2190 kg könnte ich dann also einen hänger ganz offiziell bis 1310 kg fahren ?
      Einachser mit Auflaufbremse.

      • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 13:25

        Hallo Ronny,
        mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ziehen. Liegt das Gewicht des gesamten Zuges (Pkw + Anhänger) zwischen 750 und 3.500 kg, darf der Anhänger auch schwerer sein.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • helmut 3. Oktober 2016, 11:51

      ich lese hier immer wieder Fragen wegen der 100er-Zulassung von Anhängern.
      Stellen sie doch bitte einmal klar, was in der 9. Ausnahmeverordnung wirklich drin steht:
      1. die 100er Regelung gilt NUR, wenn das zul.Gesamtgewicht des Zuges, also zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug PLUS zul. Gesamtgewicht Anhänger nicht mehr als 3500 KG beträgt. – Also von wegen 2800 KG Zugfahrzeug plus 750 KG anhänger – 100er Regelung git dann nicht mehr ! Egal, ob der Anhänger die Plakette hat. Und LKW-Durchfahrtverbote, Überholverbot usw ist auch zu beachten…
      2. Die Ausnahmeregelung für entspr. Züge git NUR auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Wer also mit Anhänger auf der Landstraße mit 100 unterwegs ist, ist nicht weit vom Fahrverbot weg. Ab 106 währe das dann schon so weit…

    • Danny 27. September 2016, 20:17

      Hallo
      ich besitze einen pferdeanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1300kg
      eine achse ist defekt und muss getauscht werden ,nun meine frage wieviel kg die achse aushalten muss da es ein Tandem ist und ob man zwei unterschiedliche achsen unterbauen darf ?

      gruß danny

      • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:12

        Hallo Danny,
        Informationen zu der Achslast des Anhängers können Sie dem Fahrzeugschein entnehmen. Zudem könnten Sie auch Informationen beim TÜV erhalten.

        Ihr Bussgeld-Info Team

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