Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Kia 5. Juni 2016, 14:13

    Hallo,
    ich habe eine Frage: ich befinde mich in der Probezeit und bin gestern über eine rote Ampel gefahren, weil ich die Abbiegerampel (gruen) mit meiner Spur verwechselt habe. Dazu sollte man wissen, dass ich den Sehtest durch Raten bestanden hab und der Sanitäter, der diesen durchgeführt hat mir einfach dazu geraten hat, dies so zu versuchen. Ich hab panische Angst, dass ich nun für mein duales Studium beim Zoll nicht angenommen werde, weil ich eine Straftat begangen habe.
    Beim Überfahren wurde ich nicht geblitzt und ich hab niemanden gefährdet und hätte beim Versuch zu Bremsen eine Gefährdung dargestellt, da eine Straßenbahn meine Spur kreuzen wollte und ich dann mitten auf den Gleisen zum Stehen gekommen wäre.

    Ich hab natürlich krass die Panik, dass ich mir meine gesamte Zukunft versaut habe. Gerne würde ich meinen Führerschein ändern lassen, damit ich meine Brille verpflichtend tragen muss. Ich denke mir wäre das nicht passiert, wenn ich sie getragen hätte. (Habe Kurzsichtigkeit; 0,25/0,5)

    Was soll ich tun? Mit was muss ich rechnen? Habe ich noch eine Chance beim Zoll?

    Lg

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:44

      Hallo Kia,

      wenn Sie nicht geblitzt oder Ihre Geschwindigkeit anderweitig von der Polizei aufgenommen wurde, kann es sein, dass Sie aufgrund der Ordnungswidrigkeit keinen Bußgeldbescheid erhalten, weil diese nicht entdeckt wurde. Warten Sie ab, ob Sie einen Bescheid von der Bußgeldstelle erhalten. Wenn Sie eine Brille zum Autofahren benötigen, sollten Sie diese auch dringend tragen und es entsprechend in Ihrem Führerscheindokument nachtragen lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sonjs 21. Mai 2016, 21:16

    Ich bin heute geblitzt worden. Stand an einer ampel und dachte sie wäre umgesprungen und bin rüber gefahren….mache mir voll die sorgen

  • Andy 21. Mai 2016, 10:47

    Hallo, Beim linksabiegen an einer Ampel Blitze es mitte Kreuzung 2 Mal , hinter mir befand sich auch noch ein PKW , muß ich mit einer Strafe rechnen ? oder betrifft es nur meinen hintermann ?

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 8:49

      Hallo Andy,

      ohne weitere Informationen können wir Ihre Frage leider nicht beantworten. Warten Sie doch zunächst einmal ab, ob Sie einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 21. Mai 2016, 0:14

    Guten abend,

    Ich habe einen Anhörungsbogen in sachen Bußgeldverfahren erhalten

    mit was muss ich genau rechnen ? Wirklich 90€+ Gebühren
    § 37 Abs. 2; § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

    Beweismittel. Poliscan Speed

    danke schonmal

    drin stand: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 8:59

      Hallo Jenny,

      bei einem einfachen Rotlichtverstoß (Ampel war weniger als eine Sekunde lang rot) kommt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Hinzu kommen immer noch Auslagen und Gebühren. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind es jedoch 200 Euro Geldbuße, zwei Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maike 17. Mai 2016, 18:33

    Hallo!
    Ampel fürs gerade aus fahren war rot, Ampel zum links abbiegen war grün. Da ich mich in der Stadt nicht auskannte stand ich versehentlich auf der Spur zum Geradeaus fahren, musste aber links abbiegen. Da kein Verkehr war bin ich nach links abgebogen und wurde natürlich geblitzt weil ich auf der falschen Spur stand. Ist mein Führerschein dann trotzdem ein Monat weg?
    Danke für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 9:27

      Hallo Maike,

      für einen Rotlichtverstoß, bei welchem die Ampel schon länger als 1 Sekunde auf Rot stand, müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andy 15. Mai 2016, 20:22

    Hallo,
    ich näherte mich einer Ampel die auf gelb war, bin aber weiter, weil ich dachte, wenn ich bremse, kracht mir der Hintermann drauf. Ungefähr in dem Moment, wo die Ampel dann gerade aus meinem Blickfeld war, sah ich das das gelbe Licht wegging und dann „wohl“ rot folgte – doch rot habe ich beim vorbeifahren nicht mehr gesehen. Wie gesagt, in dem Momet wo die Ampal gerade aus dem Blickwinkel war, ging das gelbe Licht aus. Weiß auch nicht ob das eine Ampel mit Blitzer war. Was könnte auf mich zukommen
    Danke

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:31

      Hallo Andy,

      beim Überfahren einer gelben Ampel ist meist lediglich ein geringes Verwarngeld fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sergej 15. Mai 2016, 13:31

    Hallo,
    Ich war unterwegs mit einem betrunken Beifahrer der mich extrem abgelenkt hat.
    Die Ampel wurde in den Moment rot wo ich drüber gefahren bin , dann haben mich die Polizei beamten angehalten.
    Ich habe schon eine verlängerte Probezeit die am 26. Juni endet.
    Gibt es eine Möglichkeit eine Probezeit Verlängerung zu verhindern ?

    Ich wäre dankbar für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen Sergej

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:34

      Hallo Sergej,

      nein, in der Regel müssen Sie die Probezeitverlängerung in Kauf nehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andy 14. Mai 2016, 23:24

    Hallo
    Ich bin auf eine Ampel zugefahren die gerade auf gelb schaltetet. Bin aber weiter gefahren und beim auf die Kreuzung fahren sah ich noch das die Ampel von gelb auf rot sprang, genau in dem Moment wo ich über die Haltelinie bin.
    Was kann passieren?

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:44

      Hallo Andy,

      wenn die Ampel gerade auf Rot gewechselt hat, dann handelt es sich wahrscheinlich um einen einfachen Rotlichtverstoß (die Ampel war weniger als eine Sekunde lang Rot). Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog bei der Geldstrafe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • susi 14. Mai 2016, 9:39

    Hallo,

    ich bin gestern nach der Arbeit an einer roten Ampel geblitzt worden. Es gibt dort eine Fahrbahn, die sich zweiteilt. Eine Spur geht geradeaus weiter, die zweite wird zur Linksabbieger-Spur.

    Beide Spuren haben eine Ampel, welche bei der Fahrt darauf zu grün hatten. Ich wollte erst links abbiegen. Dort wurde es aber rot und ich musste als Erste an der Haltelinie anhalten. Die geradeaus Spur war noch grün und es kam von hinten auch kein weiteres Auto, so dass ich nach kurzem Halten auf der Linksspur mich umentschied und auf die geradeaus Spur wechselte um geradeaus, bei grüner Ampel weiter zu fahren. Dabei hat die Blitzanlage 2x geblitzt. Ist es nicht erlaubt, ohne Behinderung des Verkehrs noch auf die Geradeausspur zu wechseln ? Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:58

      Hallo Susi,

      bei mehreren Spuren an einer Ampel sind die Spuren meist durch eine durchgezogene Linie voneinander getrennt – und diese dürfen nicht überfahren werden. Dies kann eine Geldbuße von bis zu 40 Euro bedeuten. Außerdem wurde der Blitzer ausgelöst, weshalb Ihnen ein Rotlichverstoß angelastet wird. Je nachdem, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt, fallen unterschiedliche Strafen an. Diese können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heike 11. Mai 2016, 15:53

    Hallo,
    ich wurde vor vier Wochen beim überfahren einer Kreuzung geblitzt, meines erachtens war noch gelb. Mein Mann auf dem das Auto zugelassen ist hat jetzt eine Anfrage erhalten. So wie ich es verstehe muß er keine Angaben machen (macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch) und schickt die Anfrage zurück. Oder sollte er gar nicht reagieren? Das Bild ist auch nicht gerade gut zu erkennen. Im Schreiben lautet es wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat begangen. Was kann nun passieren?

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:22

      Hallo Heike,

      innerhalb einer Woche nach der Zustellung müssen Sie den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurückschicken, auch wenn Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Halten Sie sich nicht an die Frist und füllen den Bogen nicht aus, können Sie auch aufgefordert werden, im Polizeipräsidium als Zeuge vorzusprechen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob sich vielleicht ein Einspruch lohnt oder wie genau Sie bestenfalls vorgehen sollten, holen Sie sich am besten Rat von einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 30. April 2016, 0:45

    Na was soll ich sagen wie bei anderen dachte ich des das ganze noch reicht merkte dann aber das das ganze schon zu lange Orange ist,also tratt ich auf die Bremse und Klack es Blitze zum ersten Mal, beim zweiten Blitz stand ich aber bereits. Könnt ihr mir sagen was hier innerhalb der Probezeit passiert?
    Lg

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 8:59

      Hallo Florian,

      ein Rotlichtverstoß gehört zu den sogenannten A-Verstößen und zieht, neben einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg, die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wolfgang 26. April 2016, 21:08

    Hallo
    Ich wollte am Samstag bei einer Blitzampel links abbiegen. Es war grün und der Gegenverkehr war stetig in Bewegung. Als ich dann fahren wollte ging mein Auto aus. Ich stand mit dem Vorreifen über dem Haltestrich. Es war immer noch grün. Mein Auto lief immer noch nicht an. Zwischenzeitlich hat die Ampel auf Rot umgeschalten (dann blitze es 2x), ich blieb einfach stehen und wartete die nächste Ampelschaltung ab, nachdem ich das Auto wieder zu laufen gebracht habe überquerte ich die Kreuzung bei noch grün. In dieser Zeit stand das Auto auf der Stelle. Ich bin nicht bei Rot darüber gefahren, war aber leider auf dem Kontaktstreifen.

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:46

      Hallo Wolfgang,

      hier könnte es sich um einen Haltelinienverstoß handeln. Warten Sie den entsprechenden Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 26. April 2016, 15:52

    Hallo,

    Ich bin heute von einer Brücke runter gefahren und an der roten Ampel stehen geblieben. Jedoch ein Stück über der haltelinie und der rotblitzer wurde ausgelöst.
    Bin aber stehen geblieben!
    Hatte auch nicht vor zu fahren oder so.

    Kommt jetzt was auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 9:44

      Hallo Laura,

      in Ihrem Fall könnte es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß handeln, bei dem ein geringes Verwarngeld möglich ist. Warten Sie ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 24. April 2016, 16:54

    Was bedeutet am ende G 0.46 s
    §37 Abs.2, § 49 StVO ; § 24 StVG 132 BKat G 0.46 s
    Ist das die Zeit nach dem überfahren der Ampel?
    Ich habe bis jetzt nur eine Anhörung. Wie geht das jetzt weiter?

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:46

      Hallo Peter,

      die Angabe „0.46 s“ könnte ein Hinweise auf die Zeit nach dem Überfahren der Roten Ampel sein. Die Angabe „132 BKat“ deutet auf jeden Fall darauf hin, dass der Rotlichtverstoß unter einer Sekunde liegt. In der Regel erhalten Sie nach dem Anhörungsbogen einen Bußgeldbescheid. Wenn Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert haben, ist in der Regel ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 23. April 2016, 23:23

    Hallo liebes Info Team,
    ich habe eine Ampel überfahren und wurde das erste mal geblitzt als es von Gelb auf Rot schaltete und das zweite mal blitzte es direkt danach. Ist das noch eine einfache Ordnungswidrigkeit oder muss ich mit Fahrverbot rechnen.
    MfG Petra

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 8:49

      Hallo Petra,

      das kommt darauf an, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Wenn Sie die Ampel unter einer Sekunde leuchtendem Rotlicht überfahren und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, erhalten Sie ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder bei längerer Rotlichtdauer sind die Strafen höher und Sie können ein Fahrverbot erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabi 18. April 2016, 0:22

    Hey wurde an einer Ampel zwei mal geblitzt sie war meines Erachtens grün und so. Habe auch im Internet nachgeschaut und da ist ein Video aufgetaucht wie ein LKW auch über grün fährt und geblitzt wird und es wurden bei diesem Rotlichtblitzer schon öfters Einsprüche eingewendet… Bitte um schnelle Antwort

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:23

      Hallo Fabi,

      aus der Ferne lässt sich die Situation schlecht beurteilen. Warten Sie ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Wenn Sie den Vorwurf als ungerechtfertigt ansehen, können Sie Einspruch erheben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 17. April 2016, 0:56

    Guten Abend,
    Ich überquerte gestern eine Kreuzung während die Ampel meiner Meinung nach Gelb zeigte. Mein Beifahrer ist der gleichen Auffassung. Es Blitze nur einmal. Kann es sein das dies nur auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit hinweist?

    Bedanke mich schonmal für die Antwort

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:42

      Hallo Andre,

      haben Sie die Ampel während einer Gelbphase überquert, kann ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • C.N. 13. April 2016, 18:27

    Hallo,

    meine frage zum Rotlicht Verstoß,

    ich habe an einer Ampel die länger rot war die Haltelinie mit der front des Wagens überfahren (bin zu weit drüber gerollt) bin aber stehen geblieben. die Ampel war auch weiterhin rot und für mich auch noch sichtbar. jedoch hat es zweimal hintereinander mit zeitlichem abstand geblitzt. ich stand bei beiden blitzen auf der selben stelle.

    mfg

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 9:04

      Hallo C.N.,

      generell zählt dies als Rotlichtverstoß, weil Sie die Ampel bei Rot überfahren haben. Warten Sie am besten zunächst einmal Ihrem Bußgeldbescheid ab. Dort ist Ihre genaue Strafe vermerkt. Ob sich danach ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • C.F. 7. April 2016, 17:58

    Hallo,

    ich habe gestern an einer Ampel bei Rotlicht angehalten. Nach ca. 1 Minute sprang die Ampel auf Rot/Gelb um. In dieser Phase bin ich wohl schon losgefahren, denn als ich losgefahren bin erschien ein Blitzlichtgewitter.
    Wird man an den Aufnahmen erkennen, dass ich nicht bei (ausschließlich) rot losgefahren bin? Ansonsten wird dies wohl schwer nachzuweisen sein?!
    Ist es wahrscheinlich, dass ich eine 15 Euro-Strafe bezüglich einer Ordnungswidrigkeit erhalte oder liegt hier ein klassischer Rotlichtverstoß vor? Wie würde das dann gerechnet? > als 1 Sek., da ich ja schon auf Grün gewartet habe und die Ampel ca. 1 Minute rot war = 200 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot oder <1 Sek., da die Ampel bei Rot/Gelb ja schon kurz vor grün war = 90 + 1 Punkt.

    Vielen Dank für die Beantwortung

    C.F.

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 10:11

      Hallo C.F.,

      für das Überfahren einer Ampel bei gelbem Licht fällt in der Regel ein Verwarngeld von 10 Euro an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 6. April 2016, 16:37

    Hallo,

    ich bin gestern bei Gelb über eine Ampel gefahren und wurde einmal geblitzt! Ich denke zumindest, dass ich geblitzt wurde, habe durch den Schreck nicht schauen können ob noch jemand hinter mir oder neben mit war. Zudem weiß ich nicht, ob die Ampel in aller letzter Sekunde vielleicht doch auf rot gesprungen ist, habe aber aus dem Augenwinkel nur ein gelbes Licht sehen können! Was mich stutzig gemacht hat, war dass der Blitzer hinter der kreuzenden Querstraße angebracht war und nicht in direkter nähe der Ampel! Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ausgeschlossen.
    Ich bin noch in der Probezeit und auf mein Auto angewiesen, deshalb meine Frage nach der Einschätzung der Sachlage und den Konsequenzen?

    Mfg
    danke im voraus

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:27

      Hallo Anna,

      wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie geblitzt wurden, dann sollten Sie zunächst einmal den Bußgeldbescheid abwarten. Wenn Sie wirklich bei Gelb gefahren sind, dann haben Sie nichts zu befürchten. Haben Sie allerdings doch einen Rotlichtverstoß begangen, dann zählt das zu den A-Verstößen in der Probezeit. War dies Ihr erstes Vergehen in der Probezeit, dann erwartet Sie in der Regel eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 2. April 2016, 2:19

    Hallo,

    folgende Frage quält mich. Gegen Mitternacht wurde ich auf dem Weg nach Hause von der Polizei beim überfahren einer Ampel gesehen und daraufhin wurde ich von diesem angehalten. Nach dem allgemeinen Prozedere, kam der Polizist zum Schluss, das er mir höchstens einen Gelblichtverstoß vorwerfen könnte, da ich meiner Meinung nach keine rote Ampel überfahren habe und er mir dann auch zustimmte. Meine Frage knüpft jedoch an seinen letzten Satz an. Dieser wäre „und wir belassen es bei einer mündlichen Verwarnung“. Er hat mich nicht über ein weiteres Verfahren aufgeklärt und ließ mich sofort fahren. Kann ich also davon ausgehen, dass mich keine weiteren Verfahren, in Form von Bußgeldern und Punkten erwarten?

    Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:03

      Hallo Alex,

      in der Regel müsste es so sein, dass Sie keine weiteren Folgen zu befürchten haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Alex 4. April 2016, 17:49

        Dann kann ich beruhigt sein. Ich bedanke mich herzlichst für Ihre Zeit und Antwort.

        Mit den besten Grüßen,
        Alex

  • Mia 2. April 2016, 0:22

    Liebes Team,

    ich war heute mit einer Freundin unterwegs (Sie ist gefahren) – an einer roten Ampel haben wir gehalten. Als die Linksabbiegespur grün bekommen hat, hat sie gedacht, geradeaus bekommt grün und sie ist losgefahren. Ich habe sie aber gestoppt und sie ist zum Halt gekommen – Kreuzung nicht überfahren, sondern über die Haltelinie drüberund somit ersten Blitzer ausgelöst. Sie ist dann sofort zum Stehen gekommen! Und trotzdem hat es ein zweites Mal geblitzt! Was kommt auf Sie zu? Hab ein schlechtes Gewissen, da sie mich gefahren hat?

    Danke für eine Antwort
    Mia

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:20

      Hallo Mia,

      da die Haltelinie überfahren wurde, als die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, hat Ihre Freundin einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. Wurde niemand gefährdet, so muss Ihre Freundin mit einem Bußgeld von 200 €, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • knef 30. März 2016, 17:25

    Habe an einer roten ampel angehalten und dabei ein wenig die haltelinie überquert dann hat es 1 mal geblitzt ..befinde mich noch in der probezeit was kommt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:19

      Hallo knef,

      ein Rotlichtverstoß liegt nur dann vor, wenn zwei Aufnahmen gemacht wurden. Blitzt es nur einmal und kommt das Fahrzeug vor dem durch die Ampel geschützten Bereich, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß, der in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulrich 30. März 2016, 15:12

    Hallo,
    Gestern bin Ich an einer Roten Ampel geblitz worden. Leider habe Ich den Kontakt ausgelöst,bin aber nicht bei Rot
    über die Ampel gefahren.Was kommt auf mich zu.

    Mit freundlichen Grüßen.Ulrich

    • bussgeld-info.de 30. März 2016, 16:59

      Hallo Ulrich,

      ein Rotlichtverstoß wird üblicherweise mit 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet. War die Ampel sogar länger als eine Sekunde rot, fallen in der Regel 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot sowie je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe an. Wenn Sie allerdings lediglich den Kontakt ausgelöst, aber die Ampel nicht bei rot überfahren haben, können Sie einen Bußgeldbescheid abwarten und mit Hilfe eines Anwalts Einspruch einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Antonella 30. März 2016, 7:03

    Guten Tag,
    ich bin am Freitag von einem Rotlichtblitzer
    in Wuppertal 2 x geblitzt worden, obwohl ich nicht über rot gefahren bin, sondern ganz normal gebremst habe. Können Sie mir sagen, was auf mich zukommt?

    • bussgeld-info.de 30. März 2016, 17:10

      Hallo Antonella,

      warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Möglicherweise wird Ihnen keiner zugesandt, weil ein technischer Defekt vorlag. Falls Sie doch einen Bescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kyra 29. März 2016, 22:55

    Bin heute über eine Gelbe ampel gefahren habe nicht mehr gesehen wie sie rot wurde. Es gab kein blitzer nur ein Auto hinter mir. Mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 30. März 2016, 17:18

      Hallo Kyra,

      letztlich können Sie in der Regel nur belangt werden, wenn es ein Blitzerfoto gibt. Bei manchen Ampelblitzern löst der Blitzer auch schon bei gelb aus. In solchen Fällen ist meist ein Verwarngeld in Höhe von 10 bis 15 Euro fällig. Da Sie jedoch nicht geblitzt wurden, werden Sie vermutlich keinerlei Konsequenzen erwarten müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Herbert 29. März 2016, 13:45

    Hallo ich wurde heute in Duisburgmit LKW in einer 30er stadt zone geblitzt. Die ampel war noch gelb. Ich hab Gas gegeben auf 40 Kmh ca. Den Blitzer habe ich erst beim Blitz bemerkt.
    Mein Kollege meinte es wäre noch Orange gewesen.
    Was kostet es ca. wenn es mitten in der durchfahrt Rot wird und ich ca 10 Kmh dabei zu schnell war?

    MFG

    • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:29

      Hallo Herbert,

      das gelbe Lichtzeichen soll Sie darauf hinweisen, dass Sie vom Gas gehen müssen, da die Ampel umgehend auf Rot schalten wird. Ein einfacher Rotlichtverstoß (ohne jede Gefährdung und Behinderung) wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h innerorts zieht zumeist ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro nach sich. Vermutlich müssen Sie hier abwarten, welchen Verstoß der Blitzer am Ende tatsächlich registrierte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • G. 24. März 2016, 12:10

    Hallo,
    ich wurde gestern auf einer Ampelkreuzung geblitzt. Da ich die Kreuzung häufig nutze, weiß ich, dass es da einen Ampelblitzer gibt. Ich bin ich dort stets besonders aufmerksam und fahre nicht mal mehr bei Gelb. Gestern war ebenfalls Grün (!), als ich in die Kreuzung einfuhr – mit wahrscheinlich 30-40 kmh. Direkt auf der Kreuzung überholte mich ein Pkw links (2. Spur) mit viel höherer Geschwindigkeit, so dass er im Moment des Blitzens leicht versetzt hinter mir war und dann an mir vorbei fuhr. Ich bin mir sicher, dass nur er den Blitz ausgelöst haben kann. Pkw+Kennzeichen+Fahrerbeschreibung hat mein Beifahrer geistesgegenwärtig notiert. Hab ich mit diesen Angaben eine Chance gegen einen möglichen Bußgeldbescheid vorzugehen?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:18

      Hallo G.,

      wenn Sie nichts falsch gemacht haben, sollten Sie zunächst erst einmal abwarten, ob ein möglicher Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Falls dies der Fall sein sollte, ist es ratsam, Ihr Anliegen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu besprechen. Nur dieser kann Ihnen sagen, wie genau Sie vorgehen können und sollten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 20. März 2016, 20:58

    Hallo

    Stand vor einer Roten Ampel auf der Gradeaus Spur, hatte gemerkt das ich links abbiegen musste, kannte mich nicht aus.
    Links zum abbiegen hatten die Grün, habe gewartet bis alle links abgebogen sind und dann ach noch links ab gebogen. dabei habe ich die Halte Linie der Grade aus Spur überfahren und wurde Geblitz.

    Was kann mir drohen

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:25

      Hallo Klaus,

      wenn Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet und das Rotlicht nicht missachtet haben, kann lediglich ein Verwarngeld für das Überfahren der Haltelinie auf Sie zukommen. Dieses beläuft sich auf 10 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Klaus 21. März 2016, 15:24

        Ich bin ja geblitzt worden denn grade aus hatte ja Rot

        • bussgeld-info.de 24. März 2016, 10:24

          Hallo Klaus,

          hier kann unterschieden werden zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß – je nachdem ob die Ampel weniger oder mehr als eine Sekunde auf Rot stand. Die entsprechenden Bußgelder können Sie unserer Bußgeldtabelle am Anfang dieser Seite bitte entnehmen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 17. März 2016, 18:09

    Hallo,
    Ich habe vor ca. einem Monat leider eine rote Ampel überfahren. Ich wurde davor von einem Pkw abgelenkt, der ständig die Spuren wechselte und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährdete; mich eingeschlossen. Ich sah, wie der Pkw eine Vollbremsung machte, sah nach vorne und die Ampel war gelb, ich ungefähr 10 m entfernt. Ich konnte leider keine Vollbremsung machen, da hinter mir auch Autos waren. Das Problem ist, das ich nicht beweisen kann, dass ich abgelenkt wurde. Ich befinde mich noch in der Probezeit und ich habe eine gelbe Ampel missachtet die, 2 m bevor ich an der Halrelinie war, auf Rot geschaltet hat. Ich habe dementsprechend eine gelbe Ampel mit anschließender Rotphase missachtet ( ich weiß leider nicht, wie ich es besser beschreiben kann). Normalerweise sind dort 15 Euro Bußgeld fällig, aber wie ist das in der Probezeit?

    Mfg Sebastian

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:30

      Hallo Sebastian,

      bei Ihnen handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß innerhalb der Probezeit. Ein solcher zieht in der Regel eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung einer MPU nach sich.
      Entscheidend ist bei Ihnen außerdem wie lange die Ampel bereits rot war. War sie kürzer als 1 Sekunde rot, dann werden vermutlich 1 Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro fällig. War die Ampel länger als 1 Sekunde rot dann wird dies üblicherweise mit 2 Punkten in Flensburg, 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot geahndet. In Ihrem Fall sollten Sie jedoch den Rat eines Fachanwalts einholen, mit dessen Hilfe Sie Ihre Fahrsituation und vor allem das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers nachweisen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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