MPU: Auf „Verjährung“ warten?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Verjährt eine MPU irgendwann?

Kann man eine MPU durch Verjährung umgehen?
Kann man eine MPU durch Verjährung umgehen?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde eröffnet, dass Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchug absolvieren müssen, bevor Ihnen der Führerschein zurückgegeben wird, entstehen verschiedene Fragen. „Was kostet mich das?“ und „Mit welchen MPU-Fragen muss ich rechnen?“ sind nur einige Ansatzpunkte.

Oftmals grübeln Betroffene auch darüber, wie Sie die MPU umgehen können. Es ist natürlich davon abzuraten, illegale Wege zu gehen und etwa ein positives MPU-Gutachten zu kaufen. Dagegen gibt es im Wesentlichen zwei legale Möglichkeiten, ohne diese Untersuchung an den Führerschein zu kommen. Zum einen kann ein EU-Führerschein im Ausland gemacht werden, insofern ein sechmonatiger Wohnsitz im entsprechenden Land vorliegt und die Sperrfrist abgelaufen ist.

Zum andern können Sie auch eine Verjährung der MPU-Anordnung warten. Doch wann verjährt eine MPU? Dieser Frage widmet sich der vorliegende Ratgeber. Sie werden erfahren, warum Sie sich auf eine lange Zeit des Ausharrens einstellen müssen, wenn Sie darauf warten wollen, dass Ihre MPU verjährt.

Wann verjährt die MPU? Das steht im Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Zunächst einmal ist zu klären, dass eine MPU keiner Verjährungsfrist ausgesetzt ist. Denn Anordnungen einer Straßenverkehrsbehörde haben keine Verjährungsfrist. Eine MPU kann also höchstend obsolet werden.

Auch wenn eine MPU nicht von Verjährung betroffen ist, kann sie doch verfallen. Dies geschieht immer dann, wenn die Straftat, aufgrund welcher die Untersuchung angeordnet wurde, aus der Akte genommen wird.

Die „Verjährung“ der MPU geht also mit der Streichung der Straftat aus den Akten einher. Nun lautet die entscheidende Frage natürlich, wann diese Streichung stattfindet und der Führerschein auch ohne MPU wiedererlangt werden kann.

Die Frist für eine MPU-"Verjährung" liegt bei zehn Jahren. Allerdings setzt diese erst nach fünf Jahren ein.
Die Frist für eine MPU-„Verjährung“ liegt bei zehn Jahren. Allerdings setzt diese erst nach fünf Jahren ein.

Die Antwort finden wir in Paragraph 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Darin heißt es, dass die Tilgungsfristen für Eintragungen wegen Straftaten zehn Jahre betragen, wenn hierdurch die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Wenn Sie also zum Beispiel mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut angehalten werden und es daraufhin zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt, wird diese Straftat nach zehn Jahren aus Ihrer Akte gelöscht. Den Führerschein können Sie erst nach einer (mindestens drei Monate andauernden) Sperrfrist wiedererhalten.

Obendrauf kommt in der Regel die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die „Verjährung“ der Straftat setzt jedoch nicht sofort ein. Vielmehr kann es fünf Jahre dauern, bis die Tilgunngsfrist anläuft. Auch diese Regelung findet sich in § 29 StVG:

Bei der […] Entziehung der Fahrerlaubnis […][oder] der Anordnung einer Sperre […] beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung […].

Wieso die MPU-Verjährung oft erst nach 15 Jahren abläuft

In der Regel beginnt für Menschen, die auf eine MPU-„Verjährung“ warten, die Tilgungsfrist also nach fünf Jahren, wodurch sich eine Wartezeit von 15 Jahren ergibt.

In diesen 15 Jahren dürfen Sie sich kein Verkehrsvergehen zu Schulden kommen lassen, da dies wiederum in Ihre Akte bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen wird. Durch Fahrradfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder auch Ordnungswidrigkeiten als Fußgänger kann sich die Wartezeit also verlängern.

Auch kommt es zu einer „beschwerenden Entscheidung“ wenn erneut eine MPU angeordnet wird. Das heißt, sollten Sie während der beschriebenen 15 Jahre erneut den Führerschein beantragen, beginnt die Tilgungsfrist unter Umständen von vorne, da die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall wieder eine MPU anordnet.

FAQ: MPU-Verjährung

Verjährt eine MPU irgendwann?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann zwar nicht verjähren, dafür aber der Verstoß, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch zur MPU führte. Die Frist beträgt 15 Jahre.

Gibt es den Führerschein also nach 15 Jahren auch ohne MPU zurück?

Ja. Während dieser Zeit sollten Sie allerdings keine erneute Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, weil die Frist sonst unterbrochen werden kann.

Was sollten Sie außerdem bedenken?

15 Jahre sind eine lange Zeit. Daher kann die zuständige Behörde eine erneute Führerscheinprüfung von Ihnen verlangen, wenn Sie nach der Verjährung einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 127 comments… Kommentar einfügen }
  • Marco 10. Mai 2020, 19:16

    Hallo eine Frage an euch, habe einen italienischen Führerschein der mir im Jahre 2007 in Deutschland wegbekommen habe wegen fahren unter Drogen Einfluss da haben sie mir eine Sperre gegeben in Deutschland zu fahren. Bin im Moment in Italien darf hier ohne Probleme fahren wann kann ich wieder in Deutschland fahren oder was muss ich tun?bitte um eine Erklärung

  • Davido 9. April 2020, 19:00

    Hallo zusammen,

    habe im April 2010 meinen fs aufgrund einer trunkenheitsfahrt (1,69 Promille) entzogen bekommen. Gerichtlich wurden 3 Monate Führerscheinentzug angeordnet. Im Anschluss hatte ich meinen Führschein ca. 6 Monate wieder und musste anschließend zur MPU wessen Ergebnis negativ ausfiel. Nun sind genau 10 Jahre vergangen. Jetzt frage ich mich ob ich noch 5 Jahre warten muss oder jetzt nach 10 Jahren schon die Möglichkeit habe den Führerschein zurück zu bekommen da meine Sperre ja nur lediglich 3 Monate ging? Einen weiteren Verstoß hat es seit dem nicht gegeben.

    Danke im Voraus

  • V.B. 11. Februar 2020, 20:02

    Hallo zusammen,
    Ich hab mein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer im Jahre 2011 verloren, daraufhin erfolgte eine Sperre von 10 Monaten und danach wurde eine MPU angeordnet.
    Diese konnte ich aus finanziellen Gründen nicht absolvieren.
    Wenn ich eine Wiedererlangung des Führerschein beantragen würde, würde ich denk ich erneut zur MPU müssen, zeitgleich müsste ich den Führerschein ja zum Teil neu machen.
    Jetzt hab ich damals mal gelesen das man nach einer gewissen Zeit, ich mein damals waren es 7 Jahre, den Führerschein NEU (keine Wiedererlangung) beantragen kann ohne eine MPU machen zu müssen.
    Also im Klartext
    FS-Wiedererlangen:
    MPU + Führerschein oder 15 Jahre + Führerschein
    Oder
    FS-Neuantrag:
    Nur Führerschein und was dazu gehört.
    Inwieweit bin ich da richtig informiert oder ist das alles Humbug?

  • Fragesteller L 24. Januar 2020, 23:33

    Hallo,

    Ich wurde letztes Jahr mit aktivem THC im Blut von der Polizei aufgehalten (mit dem Auto. Ich habe dann 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und eine saftige Geldstrafe bekommen.

    Ein paar Monate später drohte mir die Führerscheinstelle dann die Anordnung eine MPU an. Ich habe mir dann einen Anwalt genommen und dieser übermittelte dann der Führerscheinstelle meine Stellungnahme. Danach wurde ich informiert, dass die Anordnung nochmal überprüft würde. Seitdem habe ich seit knapp 5 Monaten nichts mehr gehört. Da die Führerscheinstelle aber Gefahrenabwehr betreiben muss, ist meine Frage, ob es eben für diese Überprüfung auch eine Verjährungsfrist gibt.

    Einen schönen Abend wünsche ich.

  • Thomas 20. Januar 2020, 9:38

    Servus
    Mir wurde vor 16 Jahren der Führerschein wegen kiffen abgenommen. Wie gehe ich da jetzt weiter vor? Geht man einfach zur Führerscheinbehörde und fragt nach oder muss man das Schriftlich klären? Würde da ungern einen fehler machen.
    MFG Thomas

  • Thomas 15. Januar 2020, 11:53

    Hallo,
    vor über zehn Jahren habe ich nach verstrichener MPU wegen Besitz und Verdacht auf Einnahme von „harten Drogen“ auf meine Fahrerlaubnis verzichtet. Nun habe ich aber einen Antrag auf Neuerteilung gestellt ohne mich vorher zu informieren. Fatal, da ich jetzt wieder eine Anordnung auf MPU bekommen habe. Wenn ich jetzt den Antrag zurückziehe, beginnt dann die Tilgungsfrist auch von neuem?
    Vielen Dank im Voraus
    Thomas

  • Mansur 7. Januar 2020, 2:32

    Hallo hätte eine Frage bezüglich des Weiteren Verfahrens nach meiner Mpu Verjährung. Laut meiner akte sollten sie im November letzten Jahren verjährt sein. Was sollte ich als Nächstes tun sinnvoller weise.
    Mfg

  • Cindy 12. November 2019, 23:32

    Hallo,
    Habe 2011 mit dem fs eher geschludert, und ohne zu lernen mit 0% Lust sehr oft durch die Theorie gedonert. Sollte zur mpu antreten. Ist diese verjährt?
    Vielen Dank

  • Daniel 4. November 2019, 14:38

    Hallo ich hatte im Mai 2012 eine alkoholfahrt (Höhe Promille Zahl 2,4) also mpu ist zu erwarten da auch wiederholungstäter… Sperrfrist war 2jahre.. Habe ich das richtig verstanden das die 10jährige Verjährungsfrist nach Ende der sperrfrist beginnt? Ich also nach 12jahren den Führerschein neu beantragen kann und die Straftat inklusive mpu verjährt ist als im Mai 2024

  • tom 29. Juli 2019, 13:43

    guten tag
    Bußgeld mit fahrverbot (1 Monat ) vollzogen 01.01.2008
    führen eines fahrzeugs unter wirkung des berauchenden mittels (THC)
    §24a Abs. 2,3, §25 StVG; 242 BKat; §4Abs.3BKatV
    beweismittel: gutachten

    nun ich habe den führerschein nach eiuen monat also 01.03.2008 nicht zurückerhalten.
    allerding bekam ich eine aufforderung zur prüfung der fahrtauglichkeit.also anweisung zur mpu.
    anfangs versuchte ich mich juristisch zuwehren .leider ohne erfolg.
    letztenendes beugte ich mich 12/2014 und meldete mich zur mpu.
    nach 12 monaten prozetere (abstinenznachweis und vorbereitungsgespächen und tatsächlicher lebens und gewoheitsänderung)war es endlich soweit.
    kurz erwähnt ich war und bin kein gewohnheitskonsument.
    mit einem Wert von 6,20 ng/ml bin ich nach aussage eines rechtsmediziners in
    keine kategorie einzuordnen.
    nun die mpu verlief hinsichtlich der vorwürfe bis kurz vor schluss des schlussgesprächs gut.
    ich war schon fast aus dem gesprächszimmer da fragte mich die ärztin noch nach meinem lebensunterhalt.
    ich erhalte eine erwerbsunfähigkeitrente und schon hat sich alles geändert und erledigt.
    darauf war ich nicht vorbereitet.
    es muss dann ja eine erkrankung vorliegen,also auch einnahme von medikamenten, dann ist ein führen ohnehin nicht erlaubt.
    ich nehme dauerhaft keine medikamente
    also alles noch schlimmer.
    mir ist das alles völlig unverständlich .das ergebnis; traurigerweise keine posetive mpu.
    und was nu.
    noch mal das kannze ?leider nein ich bin pleite.
    nun jetzt ist 2019 meine frage wie gehe ich am besten vor?
    muss ich ein entfernen aus der akte des delikts beantragen und wenn an welcher amtsstelle?
    wann sollte ich das tun?und was muss ich danach tun?neuatrag?

    kurz gefragt wie bekomm ich den führerschein wieder?
    ich danke ihnen
    und bitte um eine hilfreiche rückantwort

    mit freundichen grüßen

  • Frank 27. Juli 2019, 4:27

    Guten Tag,
    Ich habe meinen führerschein abgegeben 2009 da bei einer Kontrolle thc im Blut entdeckt wurde .
    Dannach habe ich mich nie mehr um meinen führerschein bemüht da ich arbeitslos war und den Kopf in den Sand gesteckt hatte . Meine Frage wenn ich noch 5 Jahre warte bekomme ich meinen führerschein dann ohne mpu wieder zurück oder ist es nach den 10 Jahren schon verjährt . Viele Grüße

  • Dennis 9. Juni 2019, 15:01

    Hallo ich habe eine Frage
    Ich hatte 2009 eine Anzeige wegen btm , als Auflage bekam ich 6 Monate Abstinenz nachweisen aufgedrückt. Ich hatte nie einen Führerschein und sollte ihn 2014 vom Jobcenter aus machen, die führerscheinstelle erklärte mir dann das ich eine MPU machen solle. Jetz Frage ich mich ab wann diese 15Jahre in meinem Fall begonnen haben, an dem Tag der Verurteilung oder als ich Jahre später bei der führerscheinstelle war.
    MfG
    Dennis

  • Kalimkaba 2. Mai 2019, 20:58

    Habe schon eine mpu hinter mir. am 20.mai ist meine probezeit abgelaufen. Da ich Cannabis als Medizin bekomme fahre ich gezwunger maßen Auto am nächsten Tag… Wie ist das geregelt?… Bekomme ich eine mildere Strafe oder geht das von vorne los. PS:vor der probezeit & nach der probezeit.
    Mfg

    • bussgeld-info.de 7. Mai 2019, 10:57

      Hallo Kalimkaba,

      bei medizinischem Cannabis empfiehlt es sich, einen Bescheid von Ihrem Arzt mitzuführen oder eines Ihrer Rezepte. Sie dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, da es für Cannabis-Patienten eine Ausnahmeregelung gibt. Das gilt aber nur, solange Sie noch fahrtüchtig sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franzi 29. April 2019, 19:54

    Hallo, mein mann hat mit 18jahren direkt den Führerschein angeben müssen, wegen drogen und Alkohol einfluss.
    Meine Frage wäre jetzt verjährt dies irgendwann und er bekommt den Führerschein ohne mpu zurück? Mittlerweile ist er 30 Jahre.
    Zur mpu möchte er nicht da er schon durchgefallen ist und wir derzeit kein geld dafür haben. Lg franzi

  • Peiler 4. April 2019, 11:41

    Wird eine 1. Tilgungsfrist von 15 Jahren durch einen zurückgezogenen Antrag auf Neuerteilung, unter Auflage der Beibringung einer MPU, unterbrochen? Folgt darauf eventuell eine erneute Tilgungsfrist von 15 Jahren, oder nur 10 Jahre??

  • frensch 16. Februar 2019, 6:27

    Also ich war gestern auf der Kreisverwaltung und siehe da der nette Herr meinte als ich meine Akte einsah, Herr… sie können ab 6.4.2019 ohne MPU eine Neu Erteilung beantragen. Ich dachte echt mich trifft der schlag 16 Jahre gewartet und nun bekomme ich den lappen wieder lediglich Theorie und Praktische Prüfung muss ich machen um meinen alten FS wieder zu bekommen.

  • Sabri 2. Dezember 2018, 21:17

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein im August 2002 wegen Btm abgeben müssen. November 2002 bekam ich 10 Monate Sperre und 18 Monate Bewährung. März 2003 wurde eine andere Ermittlung wegen Btm von 2002 eingestellt. Auferlegung von Mpu habe ich nicht bekommen. Gilt die Verjährung nach der Bewährungsstrafe oder nach der Sicherstellung. Sollte ich gleich zur Fahrschule oder zur Führerscheinstelle?
    Bedanke mich im voraus.

    • frensch 16. Februar 2019, 10:42

      geh erst mal zur Führerscheinstelle und verlange Akteneinsicht. Die leute da wollen auch das du deine Faherlaubnis wiederbekommst so kam es mir zumindest vor denn sie waren sehr freundlich und sagten mir ohne nachfrage das ich in 2 Monaten die wiedererteilung beantragen könne.

  • Roman 2. Dezember 2018, 0:43

    Hallo,
    mir wurde der Führerschein 2008 wegen Drogen am Steuer entzogen mit 8 Monaten Sperre (Straftat). Den Führerschein habe ich nie neu beantragt und somit auch keine MPU verordnet bekommen. Gilt jetzt die 10 Jährige Verjährungsfrist der Straftat? Oder bekomme ich nach Antrag eine MPU angeordnet und es würde erst ab jetzt die Verjährungsfrist anfangen?

    Gruß

    Roman

  • Daniel 23. Juli 2018, 16:42

    Hallo,
    kann ein Abstinenznachweis verjähren?

    Grüße
    Daniel

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 15:44

      Hallo Daniel,

      wir würden Ihnen empfehlen bei der zuständigen Begutachtungsstelle für Fahreignung nachzufragen, ob Ihr Abstinenznachweis noch gültig ist. Im Grunde verfällt ein solcher Nachweis nicht, es kann aber sein, dass dieser ab einem bestimmten verstrichenen Zeitraum von der Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht mehr anerkannt wird.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • tmmy 11. Juni 2018, 15:36

    Hallo !!
    2005 wurde mir der FS wegen Alk am Steuer zum 2x abnenommen !!
    hab mich 2x angemeldet zu wiedererteilung aber es nie aus Beruflichengründen geschafft.
    Greift bei mir die Verjhr. ???

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2018, 10:05

      Hallo tmmy

      Die “Verjährung” der MPU geht mit der Streichung der Straftat aus den Akten einher. In Paragraph 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es, dass die Tilgungsfristen für Eintragungen wegen Straftaten zehn Jahre betragen, wenn hierdurch die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Raszeja 8. Juni 2018, 19:30

    Hallo
    Ich bin 2009 wegen fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol Einfluss zu einer Geldstrafe und 18 Monaten Führerschein Sperre verdonnert worden. 2017 wollte ich meinen Führerschein machen. Ich musste dann 130 Euro zur Löschung des eintrages zahlen. Dann nach ca. 6 Wochen kam die Anordnung zur MPU . Ich dachte das dies mit der Löschung des Eintrages nicht mehr zulässig ist.
    Ist diese Anordnung hinfällig? MfG M.Raszeja

    • bussgeld-info.de 11. Juni 2018, 8:38

      Hallo Raszeja,
      grundsätzlich ist eine MPU immer dann möglich, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Warum dies bei Ihnen ggf. der Fall ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • DonLasagne 24. April 2018, 23:59

    Hallo bussgeld-Team!
    Es muss 2006 gewesen sein, da habe ich meinen Führerschein entzogen bekommen wegen 0,003ng THC und einem gleichniedrigen Wert von Amphetaminen. Es hieß Mischkonsum, Führerschein durchgeschnitten, MPU. Nun ist das ja schon eine ganze Weile her. In der Zeit habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen. Hatte mal U-Test für die MPU versaut, wird der Arzt das gemeldet haben? Mittlerweile bin ich beruflich in zwei verschiedenen Bundesländer gezogen. An wen muss ich mich wenden wenn ich meinen Führerschein wieder beantragen möchte? Wenn noch eine Akte mit Eintrag bestehen sollte, wird meine Zeit dann wieder verlängert? Wo kann ich mich informieren? Wecke ich dann keine „schlafenden Hunde“?

    • bussgeld-info.de 3. Mai 2018, 11:41

      Hallo DonLasagne

      In der Regel ist die Behörde zuständig, die sich dort befindet wo Sie Ihren Erstwohnsitz angemeldet haben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Sascha 11. April 2018, 12:50

    Hallo, ich wurde 2007 als Fußgänger vor meinem Motorrad stehend zufällig kontrolliert, hätte damals ca 1,5 gr. Amphetamin in meiner Hosentasche. Blutergebniss war negativ! Trotzdem wurde mir damals Handel vorgeworfen und ich musste meinen Führerschein Anfang 2008 abgeben. Nun meine Frage, ich hab bei Durchsicht meiner Unterlagen nichts schriftliches gefunden ob ich überhaupt eine MPU machen muss? Ist das automatisch so da man eine machen muss oder sollte man von der zuständigen Behörde angeschrieben werden? Kann ich bei der Führerscheinstelle in Marl mich erkundigen oder hab ich dann sofort irgendwas in Gang gesetzt was mir die MPU sofort vorschreibt, sprich die 10 Jahre die ich jetzt schon gewartet hab vertilgt? Ich habe leider kein Geld für eine MPU und auch nicht wirklich die Zeit da ich Vollzeit in der Pflege beschäftigt bin, sprich ich würde aus meiner Sicht lieber noch 5 Jahre Warten! Hab mir in den 10 Jahren auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen, mit Einträgen im Führungszeugniss hätte ich meine Ausbildung als Pflegefachkraft auch niemals antreten können! Danke im voraus
    MfG Sascha

    • bussgeld-info.de 23. April 2018, 8:47

      Hallo Sascha,

      Spätestens 15 Jahre nach der Tat, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis und damit auch zur MPU führte, tritt Verjährung ein. Eine MPU kann dann nicht mehr angeordnet werden. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie in keinem Fall vor Ablauf der Frist stellen, sondern erst danach.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Markus 28. Februar 2018, 2:05

    Hallo,

    mir wurde der FS wegen eines fahrlässigen Vergehens im August 2000 entzogen. Zwischenzeitlich hatte ich es mit einem ungültigen EU-Führerschein versucht der aber erst während mein Fall vor Gericht war ungültig wurde, das heisst die Gerichte haben abgewartet bis die Wohnsitzregel durch war! Mein Fall ging bis vor den EUGH! JEdenfalls bin ich nach einer bestandenen MPU erneut dazu aufgefordert worden und 2 mal durchgerasselt, da bekam ich natürlich Angst erneut nicht zu bestehen und habe auf die Verjährung gewartet. Nun habe ich vor ca. 2 Jahren erneut einen FS beantragt und aber keine MPU oder Sehtest o.ä. beigebracht und der Antrag wurde daraufhin abgelehnt und mir gesagt es tritt erneut eine Tilgungsfrist von 15 Jahren ein. Ich finde daß ist unfair, einen Menschen wie einen Schwerverbrecher zu behandeln der sich rehabilitiert hat und nun wegen der Parkinsonkrankheit seiner Mutter auf den Führerschein angewiesen ist um unabhängig zu sein…

    Meine Frage ist nun ob eine Chance besteht meinen FS ohne MPU zu bekommen da mein Diagnosebericht der jedesmal dem Gutachter vorgelegt wird nix gutes erzählt und dieser Bericht von mir stark angezweifelt wird!

    MFG

    Markus

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 11:28

      Hallo Markus,
      wir können Ihren Fall nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht und wägen Sie gemeinsam mit diesen das weitere Vorgehen ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heiko 11. Oktober 2017, 14:50

    hallo,
    ich muß eine MPU machen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis und drunkenheit :(
    was kostet mir diese MPU letzt endlich ?
    da mann immer nur zu lesen ist ( bei entzug der Fahrerlaubnist unter Alkohol ) und nicht bei fahren ohne Fahrerlaubnis + Alkohol.
    Mit freunlichen Gruß
    Heiko

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 15:36

      Hallo Heiko,

      das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Kosten vom Einzelfall abhängig sind. Eine MPU kann aber mehrere hundert Euro kosten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Ingo 27. September 2017, 11:00

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
    mir wurde am 31.08.2000 der Führerschein entzogen. Mpu Auflage habe ich am 25.11.2002 erhalten. MPU gemacht, nicht bestanden aber der Behörde davon nichts mitgeteilt.
    Bekomme ich nun den FS ohne MPU nach über 17 Jahren wieder, wenn ich ihn beantrage?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingo

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 11:50

      Hallo Ingo,

      die Auflage einer MPU wird spätestens nach 15 Jahren obsolet. Wenn Sie sich zwischenzeitlich nichts zu Schulden kommen ließen, sollte dies möglich sein, ja. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde nach den Details.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Olli 13. September 2017, 18:10

    Hallo, ich habe da mal eine Frage an Sie.
    Ich wurde Anfang 2004 wegen fahren ohne Führerscheins und unter Drogeneinfluss zu Sozialstunden und einer Geldstrafe verurteilt. Wenn ich jetzt den Führerschein machen möchte, muss ich hierfür im Vorfeld eine MPU machen oder bräuchte ich diese aufgrund der langen Zeit von 13 Jahren seit der Verurteilung und da ich seit dem nie wieder aufgefallen bin, geschweige etwas mit Drogen zu tun hatte seit dieser Tat, keine mehr machen oder wie schaut es in meinem Fall aus?

    Mit freundlichen Grüßen
    Olli

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 11:27

      Hallo Olli,
      welche Voraussetzungen Sie für die Erteilung eines Führerscheins erfüllen müssen, sollten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lorian 5. September 2017, 17:16

    Hallo ich hatte im Jahr 2001&2004zwei Garten ohne Führerschein ich habe vor drei Jahren bescheid bekommen das die Tilgung im im Jahr 2014 ist muss ich noch MPU machen

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 10:04

      Hallo Lorian,

      ob Sie eine MPU machen müssen, hängt davon ab, ob eine solche angeordnet wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carlo 3. September 2017, 18:53

    Hallo,
    ich wurde vor ca. einem halben Jahr von der Polizei angehalten, als ich betrunken fahrrad fuhr. Ich habe meinen Führerschein noch nicht, wollte ihn aber machen doch soll nun zuvor eine mpu absolvieren.
    Da ich aber ein achtzehnjähriger Schüler bin, der nicht nebenbei arbeitet, kann ich das natürlich nicht bezahlen. Meine Frage ist nun ob die sogenannte Frist auch in meinem Fall 15 Jahre dauert ?

    Mit freundlichen grüßen,
    Carlo.

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:36

      Hallo Carlo,
      die gesetzliche Vorgaben gelten auch in Ihrem Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mari 28. August 2017, 5:41

    Hallo habe eine frage ..
    Ich bin heute 25 und wurde mit 17 wegen btmg zu einer Jugendstrafe verurteilt. Habe dann bis letztes jahr nie mit dem führerschein begonnen. Als ich dann letztes jahr 2016 mit dem fs begonnen habe und meinen Fahrlehrer darauf angesprochen habe meinte er er währe ja auch noch mpu vorbereiter und hätte sich für mich auf meine anfrage bei der fs-stelle informiert und ich bräuchte keinen fs beantragen da ich ja garantiert eine mpu machen müsste. .Meine Frage lautet jetzt wie lange muss ich jetzt noch warten um diese doch relativ kostenintensive mpu zu umgehen? ?
    Vielen Dank für die Antwort im voraus! !

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:52

      Hallo Mari,

      nach insgesamt 15 Jahren tritt eine Art „Verjährung“ ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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