Punkte in Flensburg: Infos zu System und Bedeutung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Das Kraftfahrtbundesamt betreibt das Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) in Flensburg bereits seit 1958. 16 Jahre später führte die Behörde das heutige Punktesystem ein. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es etwa 21.000 im Straßenverkehr getötete Personen jährlich. Zum Vergleich: Heutzutage sind es etwa 3.500 pro Jahr. Die Flensburger Punkte sind natürlich nicht allein daran beteiligt, dass die Anzahl der getöteten Menschen im Verkehr um 82 Prozent sank. Dennoch ist anzunehmen, dass sie durchaus ihren Anteil an dieser Entwicklung beigetragen haben.

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

FAQ – Punkte in Flensburg

Wofür werden Punkte ausgesprochen?

Punkte im Straßenverkehr werden für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder aber Straftaten ausgesprochen. Dabei kann es sich beispielsweise um Verstöße mit Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß, aber eben auch strafbaren Handlungen wie Nötigung, Fahrerflucht oder unterlassene Hilfeleistung. Maximal können je Verstoß 1 bis 3 Punkte in Flensburg verhängt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert bei wie vielen Punkten in Flensburg?

Bei bis zu drei Punkten erfolgt eine Vormerkung. Vier bis fünf Punkte ziehen eine kostenpflichtige Ermahnung nach sich. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung. Acht Punkte in Flensburg führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Einen Überblick zu diesen Stufen bietet auch dieser Punktetacho:
Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.
Näheres zu den einzelnen Stufen können Sie hier in Erfahrung bringen.

Wie verjähren Punkte in Flensburg?

Beim Punkteverfall kommt es darauf an, wie viele Punkte Sie für eine jeweilige Ordnungswidrigkeit erhalten haben. Dementsprechend liegt die Verjährungsfrist bei 2,5 Jahren, 5 Jahren oder zehn Jahren. Wonach genau sich das richtet, erfahren Sie hier (inkl. Video).

Werden Punkte in Flensburg automatisch gelöscht?

Ja. Nach Ablauf der Tilgungsfrist erfolgt die Löschung. Diese Löschung wird jedoch im Rahmen der Überliegefrist für ein weiteres Jahr gespeichert. Die verjährten Punkte in Flensburg sind aber dann nur einsehbar, wenn es um die Rekonstruktion eines möglichen Punktestandes zu einem Zeitpunkt vor der Tilgung. Sie können Punkte allerdings auch aktiv abbauen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Der Bußgeldkatalog sieht ein mindestens einmonatiges Fahrverbot immer dann vor, wenn für die zugrunde liegende Verkehrsordnungswidrigkeit 2 Punkte verhängt werden.

Welche Auswirkungen hat der Punktestand auf die Fahrerlaubnis?

Punktestand im FahreignungsregisterFührerscheinmaßnahme
1 - 3 Punkte in Flensburg*Vormerkung (keine besonderen Maßnahmen)
4 - 5 Punkte in Flensburg*kostenpflichtige Ermahnung
6 - 7 Punkte in Flensburgkostenpflichtige Verwarnung
8 oder mehr Punkte in FlensburgEntziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate (Sperrfrist)
* Abbau eines Punktes alle fünf Jahre im Rahmen eines Fahreignungsseminars möglich (bei mehr als 5 Punkten ist die Teilnahme noch immer zulässig, einen Punkt abbauen können Sie dann jedoch nicht mehr.)

Wie funktioniert das aktuelle Flensburger Punktesystem?

Wer zu viele Punkte in Flensburg anhäuft, riskiert seine Fahrerlaubnis.
Wer zu viele Punkte in Flensburg anhäuft, riskiert seine Fahrerlaubnis.

Das Flensburger Punktesystem vereint zwei wesentliche Merkmale:

  • Die Verhängung von Punkten in Flensburg soll der Verkehrserziehung dienen.
  • Durch die so erhöhte Achtsamkeit der Fahrer sollen sich auch Schutz und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Die schwerwiegenden Maßnahmen (bis hin zum Fahrerlaubnisentzug), die Punkte in Flensburg je nach Punktestand zusätzlich bedeuten können, sollen Verkehrsteilnehmer also nicht nur erziehen, sondern ein Stück weit auch abschrecken. Zudem soll die Aufmerksamkeit für besonders schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten erhöht werden. Als Folge daraus haben die in Flensburg eingetragenen Punkte maßgeblich zur verbesserten Verkehrssicherheit in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen. Zudem sieht das Punktesystem nach der Grenze von 8 Punkten den Führerscheinentzug vor, weshalb besonders hartnäckige Wiederholungstäter und Punktesammler andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr gefährden können. Zumindest für die Dauer des Fahrerlaubnisentzugs.

Das Punktekonto in Flensburg führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Fahreignungsregister, das bis zur Punktereform noch Verkehrszentralregister hieß, werden sämtliche Verstöße gelistet, für Verkehrsteilnehmer mindestens einen Punkt in Flensburg erhielten. Und das betrifft nicht nur Kfz-Fahrer: Auch E-Scooter- oder Radfahrer, die gar keinen Führerschein besitzen, können einen in Flensburg registrierten Punktestand haben. Sofern Sie Verstöße begangen haben, für die einer oder mehrere Punkte in Flensburg fällig wurden.

Wichtige Informationen über Punkte in Flensburg

Ab 14 Jahren ist es bereits möglich, Punkte in Flensburg zu bekommen. Anfangs noch nicht problematisch, können sich diese Punkte jedoch später auf die Beantragung der Fahrerlaubnis auswirken. Unter Umständen lehnt die Behörde den Antrag ab, wenn es bereits zu viele Eintragungen auf dem Punktekonto in Flensburg gibt. Oder aber sie verlangt aufgrund dessen als Voraussetzung für den Fahrerlaubniserwerb eine MPU.

In der Regel gilt: Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog in Deutschland mit einem Bußgeld von über 60 Euro bestraft werden, können mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Tat muss sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken.

Wer zum Beispiel eine Umweltzone ohne eine gültige Plakette befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Es ist jedoch kein Punkt in Flensburg zu erwarten, da diese Tat keine Gefährdung nach sich zieht.

Das in Flensburg ansässige Punktesystem bewertet die im Verkehr begangenen Verstöße folgendermaßen:

  • 1 Punkt in Punkt in Flensburg für schwer schwerwiegende Verstöße
  • 2 Punkte in Flensburg für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Fahrverbot einhergehen
  • 3 Punkte in Flensburg für eine Straftat, aufgrund derer die Fahrerlaubnis entzogen wurde
Das Punktesystem sieht einen Punkt in der Flensburger Kartei für eine fehlende Zulassung vom Fahrzeug vor.
Das Punktesystem sieht einen Punkt in der Flensburger Kartei für eine fehlende Zulassung vom Fahrzeug vor.

Beispiele für Verstöße, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, sind: eine fehlerhafte oder defekte Beleuchtung, Missachtung der Vorschriftszeichen, Vorfahrtsverstoß oder Fahren ohne Zulassung.

Zwei Punkte in Flensburg bekommen Verkehrssünder u. a. bei folgenden Zuwiderhandlungen: Alkohol und Drogen am Steuer, Missachtung des Überholverbotes, schwerwiegenden Tempoverstößen oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

Außerdem kann auch eine Straftat wie Trunkenheit, die Teilnahme an einem illegalen Rennen, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch, fahrlässige Tötung oder Gefährdung des Straßenverkehrs zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Allerdings nur dann, wenn das Gericht sich gegen den Fahrerlaubnisentzug ausspricht und stattdessen ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Entscheidet es sich hingegen für die Entziehung der Fahrerlaubnis, landen drei Punkte laut Flensburger Punktesystem auf dem Konto des Verurteilten.

Spezifische Informationen zum aktuellen Flensburger Punktesystem

Punktetabelle in Flensburg: Welche Auswirkung hat die Anzahl der Punkte in Flensburg

Die Staffelung der Punkte in Flensburg wird in einer Tabelle angezeigt, die vier Maßnahmen vorsieht. Der sogenannte „Punktetacho“ zeigt die Folgen der Punkteanzahl auf Ihrem Punktekonto an. Um immer auf dem Laufenden über den eigenen Punktestand zu sein, können Sie die aktuellen Punkte in Flensburg auch abfragen.

Hier ein Überblick zu den Folgen von Flensburg-Punkten je nach Punktestand:

1 bis 3 Punkte in Flensburg: Vormerkung

Wer 1 bis 3 Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg besitzt, wird beim KBA vorgemerkt. Innerhalb dieser Phase sind jedoch keine besonderen Führerscheinmaßnahmen zu befürchten.

Im Übrigen: Ein Punkt in Flensburg bleibt kein Leben lang im Fahreignungsregister gespeichert. Die Eintragungen verjähren nämlich nach spätestens zehn Jahren:

  • Verstöße, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurden verjähren nach zweieinhalb Jahren.
  • Zuwiderhandlungen, für die Sie zwei Punkte in Flensburg erhalten haben, verjähren nach fünf Jahren.
  • Bei Straftaten, die mit drei Flensburg-Punkten geahndet wurden, liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren.

Mehr zur Verjährung von Flensburg-Punkten erfahren Sie im folgenden Video:

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

4 bis 5 Punkte in Flensburg: Ermahnung

Der Bußgeldbescheid kann über die Anzahl der Punkte in Flensburg informieren, muss es aber nicht.
Der Bußgeldbescheid kann über die Anzahl der Punkte in Flensburg informieren, muss es aber nicht.

Wenn der in Flensburg gelistete Punktestand vier bis fünf Punkte beträgt, müssen Sie mit einer schriftlichen Ermahnung rechnen. Diese ist zudem kostenpflichtig. Bis zu fünf Punkten in Flensburg haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, an einem freiwilligen Punkteabbau-Seminar teilzunehmen. Über dieses kostenpflichtige Fahreignungsseminar können Sie einmal alle fünf Jahre einen Punkt in Flensburg abbauen.

6 bis 7 Punkte in Flensburg: Verwarnung

Die Verwarnung erwartet Verkehrssünder mit sechs bis sieben Punkten auf dem Punktekonto in Flensburg. Wie die Ermahnung erhalten Sie eine schriftliche und kostenpflichtige Benachrichtigung, welche als letzter Hinweis zu betrachten ist. Zusätzlich empfiehlt Ihnen das KBA die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Führen Sie einen solchen Kurs durch, baut er jedoch keine Punkte in Flensburg mehr ab. Es soll lediglich den guten Willen zur Änderung des Verhaltens des Fahrers demonstrieren.

8 und mehr Punkte in Flensburg: Fahrerlaubnisentziehung

Das Punktesystem in Flensburg endet bei acht Punkten. Dies ist die letzte Stufe. Haben Sie bereits acht oder mehr Punkte auf Ihrem Konto angesammelt, zieht das den Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte nach sich. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis dann dauerhaft abgeben. Der Verlust der Fahrerlaubnis ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Führerschein für den beruflichen Alltag benötigt wird. Die Sperrfrist beträgt hiernach mindestens sechs Monate, maximal aber fünf Jahre. Frühestens sechs Monate vor Ablauf dieser Führerscheinsperrfrist können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Wenn der Führerschein im Rahmen vom Punktesystem entzogen wurde, muss ggf. auch die Eignung für den Straßenverkehr nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ob der betroffene Verkehrssünder aber eine MPU als Voraussetzung für die Wiederteilung absolvieren muss, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ausschlaggebend sind sicherlich auch die jeweiligen Verstöße, für die er entsprechend Punkte in Flensburg erhalten hat.

Der folgende Punktetacho veranschaulicht diese Maßnahmenstufen des aktuellen Punktesystems noch einmal:

Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.
Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.

Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie? Ihren Punktestand in Flensburg können Sie auf unterschiedlichen Wegen in Erfahrung bringen:

1. Online-Punkteabfrage im Internet

Nicht nur über die Webseite des KBA können Sie Ihren Punktestand abfragen. Es gibt verschiedene Anbieter, die entsprechende Services zur Verfügung stellen, z. B. punkte-flensburg.de. Auf dieser Webseite müssen Sie für die Punkteabfrage nur ein Online-Formular ausfüllen. Dieser Service ist zwar unkomplizierter, dafür allerdings kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de **.

2. Punkteabfrage direkt in Flensburg

Wohnen Sie in Flensburg oder in der Nähe, können Sie direkt vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes Ihren Punktestand in Erfahrung bringen. Die Öffnungszeiten des Pavillons: Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr. Beachten Sie: Sie müssen einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen (Personalausweis bzw. Reisepass).

3. Punkteabfrage per Post

Auf der Webseite des KBA steht zudem ein vorgefertigter Antrag zur Verfügung, den Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben können. Senden Sie diesen gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite!) an das KBA. Eine Abfrage per Fax ist übrigens nicht möglich. Nach der Bearbeitungszeit erhalten Sie die Auskunft über Ihren Punktestand ebenfalls postalisch.

4. Abfrage über die KBA-Internetseite

Mit einem neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online abfragen. Sie benötigen dabei außerdem ein Kartenlesegerät sowie die „AusweisApp2-Software“ auf dem Computer. Auf der Webseite des KBA gibt es einen speziellen Online-Antrag, den Sie ausfüllen können. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download angeboten werden kann. Im Zweifel wird geht Ihnen dieser ebenfalls postalisch zu.

Die Punktereform 2014 und die Umrechnung der Punkte in Flensburg

Das Punktesystem in Flensburg wurde im Rahmen der Punktereform geändert.
Das Punktesystem in Flensburg wurde im Rahmen der Punktereform geändert.

Im Zuge der Punktereform im Mai 2014 wurden neue Tilgungsfristen der Punkte eingeführt. Zusätzlich modernisierte der Gesetzgeber das Punktesystem in Flensburg, weshalb nun 8 Punkte anstatt 18 zum Führerscheinentzug führen. Die Punktereform verwirrte einige Bürger. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Fakten rund um die aktuellen Punkte in Flensburg hier zusammengetragen:

  • Die Umrechnung von alten in neue Punkte erfolgte stufenweise: 1 bis 3 Punkte sind laut aktuellen Punktesystem 1 Punkt, 4 bis 5 nun 2 Punkte usw. Einen Gesamtüberblick gibt die untere Tabelle.
  • Bei der Umrechnung werden diejenigen Punkte gelöscht, die für Delikte anfielen, die nicht unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährdeten, wie bspw. das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette.
  • Verstöße, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verjähren nach zweieinhalb Jahren, 2 Punkte nach fünf Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren.
  • Jeder Punkt verjährt für sich, das bedeutet, dass ein neuer Punkt nicht die Tilgungsfristen der alten Punkte verlängert. Anders etwa war dies noch bei den alten Flensburg-Punkten: Sobald nämlich ein neuer Eintrag im Verkehrszentralregister landete, hemmte dieser die Verjährung aller bereits dort vorhandenen Punkte in Flensburg. Das heißt, die Verjährung begann bei den alten wieder von Neuem.

Überblick: Übertragung der alten Flensburg-Punkte ins neue Punktesystem

aktuelles Punkte­systemaltes Punkte­systemMaßnahmen
11 bis 3Vormerkung
24 bis 5
36 bis 7
48 bis 10schriftliche Ermahnung
511 bis 13
614 bis 15Verwarnung
716 bis 17
818 und mehrFahrerlaubnisentziehung
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Punkte in Flensburg: Infos zu System und Bedeutung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Volker 6. März 2017, 17:39

    Hallo Busgeldteam,
    vor 2 Jahren erhielt ich einen BG-Bescheid wegen zu schnellen fahren. Er ist gleich beglichen worden. Im Text stand, dass der Bescheid nichts mit der Punktevergabe zu tun hat. Ich erhielt keine Information über eine Punktvergabe. Werde ich über eine Punktvergabe und Registrierung in Flensburg informiert?
    Danke
    Volker

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 9:27

      Hallo Volker,

      für die Punktevergabe ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig und nicht die Behörde. Sie können Ihren Punktestand dort jederzeit abfragen

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bettina Boissarie 4. März 2017, 12:31

    Ich wohne in Frankreich und bin ich Deutschland mit 27km ausserorts zu schnell geblitzt worden.
    Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und auch einen deutschen und französischen Führerschein.
    Bekomme ich in Deutschland einen Punkt?

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:24

      Hallo Bettina,

      gemäß Bußgeldkatalog erhalten Sie für diesen Verstoß einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Torsten M. 27. Februar 2017, 18:33

    Kann mann das auch in eine Geldstrafe umwandeln, da ich meinen Führerschein beruflich
    brauche und sonst arbeitslos werden würde

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 9:55

      Hallo Torsten M.,

      eine derartige Regelung ist uns nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Christina 18. Januar 2018, 10:59

      Man kann wenn man ein Fahrverbot kriegt den in einer Einzelfall entscheidung in einer Geldstrafe umwandeln lassen. Wenn man den Anhörungsbogen kriegt driekt den zuständigen Sachbearbeiter sagen dass du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist (muss nachgewiesen werden, sonst hat man keine Chance) Aber das geht halt nur wenn du bei deinem Verstoß z.B. für 1 Monat den Lappen abgeben muss. So wurde mir das gesagt von dem zuständigen Straßenvekehrsamt. Die Geldbuße ist dann mind. doppelt so hoch wie die reguläre.

  • Torsten M. 26. Februar 2017, 18:47

    hallo, kann ich vor dem drohendem 8 Punkt ein Abbauseminar machen, wenn ja was würde mich das kosten? Oder kann man einen Führerscheinentzug in eine Geldstrafe umwandeln? Danke

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:40

      Hallo Torsten,

      der Punkteabbau durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nur bis zu einem Stand von 5 Punkten möglich. Wer 8 oder mehr Punkte in Flensburg erlangt, muss den Führerschein abgeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ivonne 25. Februar 2017, 9:12

    Hallo,welcher Punkt wird nach dem Punkteabbau abgezogen?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:31

      Hallo Ivonne,

      ist der Punktestand von einem bis fünf erreicht, dann hat ein Pkw-Fahrer die Chance, maximal einen dieser Punkte in Flensburg abbauen zu können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Juan R. 22. Februar 2017, 19:42

    Hallo habe 3 Punkte die im April 2019 weg wären 2015 habe ich ein Punkt wegen Handy bekommen jetzt im Januar 2017 auf der Autobahn 29 kmh zu schnell und im Februar 1 punkt fürs Handy also 6 Punkte was wird mir passieren ?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 9:30

      Hallo Juan,

      bei 6 Punkten in Flensburg erhalten Sie in der Regel eine Verwarnung. Außerdem wird Ihnen normalerweise vom KBA empfohlen, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julia K. 12. Februar 2017, 17:17

    Hallo, normalerweise ist mein Führerschein, ausgestellt 20. 04. 1993 in Berlin, auch in Spanien, wo ich lebe, bis 2030 gültig. Die spanischen Behörden schufen aber ein neues Gesetz, dass ab 2015 bei Kontrolle doch ein spanischer Führerschein (carnet de conducir; 71 Euro) notwendig wäre, sonst Strafe. Am 3. Juni 2016 beantragte ich ihn bei der spanischen Verkehrpolizei in Arrecife auf Lanzarote. Bis vor 10 Tagen war noch keine Antwort auf ihre Anfrage aus Flensburg hier angekommen. Ich war weder seit 2012 in Deutschland noch hatte ich jemals 1 Punkt. Was soll ich machen?

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 10:21

      Hallo Julia,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • fabian s. 11. Februar 2017, 22:39

    hallo,
    ich habe ein brief von der Führerscheinstelle bekommen und habe 6 punkte eintragung in Flensburg nach einen jahr oder ca 1,5 jahren bin ich angehalten wurden im Straßenverkehr mit Alkoholkonsum mit 0,33miligram es wurde mal 2 genommen quasi 0,66 promile das in noch in der Lehre bin als Berufskraftfahrer und seit dieses sache mit Alkohol angehalten wurde nüchtern bin nix mehr trinke und ich bin ja wegen beruflichen gründen auf mein führerschin angewiesen was ich da machen kann ob meine Fahrerlaubniss jetz komplett weg ist oder ob es da eine möglichkeit gibt für mich ihn nicht abzugeben.

    Habe auch mal gegooglet ich wurde nicht mal drauf hingewiesen das ich 5 punkte habe ab 5 punkte muss ein schriftliches verwahnung kommen quasi ein brief das ich punkte abbauen kann aber es kam erst ein brief ab 6 punkten wo nicht mal die möglichkeit besteht punkte abzubauen jetz stehe ich natürlich hier und bin ratlos.

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 10:39

      Hallo Fabian,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • simonW 10. Februar 2017, 16:32

    verliere ich meinen Führerschein wenn ich in meiner Probezeit 1 Punkt bekomme? z.B für telefonieren oder 21 kmh zu schnell..

  • Frank 10. Februar 2017, 11:08

    Hallo, ein Beitrag von „8ball“ in der Vergangenheit weckt mein Interesse. In meinem Fall erhielt ich durch Entscheid vom 19.9.16 , 2 Punkte für ein Vergehen und hatte somit einen Gesamtstand von 6 Punkten. Am 28.11. begann dann für mich das mit den 2 Punkten zusammenhängende Fahrverbot und im Dezember wurde mir hierfür auch die Verwarnung zugestellt. Jetzt Februar 2017 erhielt ich für zwei Taten, die sich beide jeweils vor dem Erhalt der Verwarnung ereigneten, nochmals jeweils einen Punkt und somit den Todesstoß als LKW Fahrer. Das dementsprechende Schreiben wurde mir diese Woche zugestellt. Im Beitrag von „8ball“ erkannte ich das die Berechnung wohl auch anderes sein kann. Ist es nun zu akzeptieren oder gibt es noch einen seidenen Faden ??

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 11:45

      Hallo Frank,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann Sie in diesem Fall beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • P.Theuer 6. Februar 2017, 13:50

    Hallo

    Was könnte man jetzt noch machen bei 6 Punkten in Flensburg ?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:25

      Hallo P.Theuer,
      ein Punkteabbau ist bei 6 Punkten nicht mehr möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Istvan 1. Februar 2017, 15:04

    Hallo! Kann ich P-schein beantragen, wenn ich habe 3 punkte im Flensburg?

    Danke an Antwort

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 11:52

      Hallo Istvan

      dies dürfte gehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ali 26. Januar 2017, 23:23

    Moin,

    Ende 2015 habe ich 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot bekommen.
    Jetzt würde ich geblitzt werde 1 Punkt bekommen .wierd jetzt mir noch Fahrverbot
    Drohen?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:39

      Hallo Ali,

      das können wir pauschal leider nicht beurteilen, dies hängt davon ab, um wieviel Sie jeweils zu schnell gefahren sind und ob weitere Verstöße vorliegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aliamo 23. Januar 2017, 15:45

    Hallo zusammen, ich bin kurz vor der Führerscheinabgabe zu schnell gefahren und wurde geblitzt, wie wird das dann geregelt? Hab ja schon 8 Punkte, kommt das dann auch noch dazu oder hat das keine wirkung mehr.
    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:48

      Hallo Aliamo,

      der Punkt wird ebenfalls eingetragen. Ihre Fahrerlaubnis verlieren Sie dennoch wie gehabt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ihoid 1. Januar 2017, 15:16

    Servus…

    Mir wurde nach dem alten punte system ein fahren ohne Versicherungsschutz nachgewiesen.

    Das war gerade als das Sys umgestellt wurde.

    Nun wurde ich am 29.12 auf einem Lidl parkplatz kontrolliert…

    Drogentest gemacht : Pipi test war nicht ganz eindeutig auf THC

    Also ab in KH BLUT ENTNAHME…

    auf was werd ich mich einstellen können

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 9:55

      Hallo Ihoid,
      beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • erik9999 19. Dezember 2016, 15:18

    Hi,
    ich habe 3 Punkte, habe jetzt eine Stellungsnahme wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 28km/h ausserorts bekommen. Muss ich den Führerschein abgeben? welches Bussgeld kommt auf mich zu? Gruss

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:27

      Hallo Erik9999,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt vor. Mit einem Fahrverbot müssen Sie in der Regel nicht rechnen und auch Ihr Punkte konnte sollte deshalb noch nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Olaf 15. Dezember 2016, 18:46

    Ich wurde Ende August mit 21 Kmh zuviel geblitzt und habe umgehend den Fragebogen online ausgefüllt, nach 4 Monaten bekomme ich nun den Bussgeldbescheid mit 25.-Eu Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt. Was kann ich für die Lange Bearbeitungszeit die mir immerhin in Rechn.gestellt wird wenn jetzt der Punkt erst ab Bezahlung rechtskräftig ist??? Kann man dagegen klagen ???

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:01

      Hallo Olaf,

      wenn Sie Zweifel haben, ob der Bußgeldbescheid nach der langen Zeit noch gültig ist, können Sie sich immer an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann die Situation genau analysieren. Generell besteht bei Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese wird durch die Zustellung des Anhörunsbogens jedoch um weitere drei Monate verlängert – dabei gilt der Zeitpunkt der Ausstellung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christoph 2. Dezember 2016, 20:26

    Meine Arbeitskollegin, Polin aber wohnhaft in Deutschland mit polnischem Führerschein, bekam w/g zu schnellen Fahrens u.a. 1 Punkt in Flensburg. Ist das rechtens oder gilt es nur für Deutsche.

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 11:05

      Hallo Christoph,

      das ist rechtens. Folgemaßnahmen, die sich aus den Punkten ergeben, sind jedoch nur in Deutschland wirksam. Aber bei einem Punkt passiert verkehrsrechtlich ja noch nichts.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 18. November 2016, 18:08

    Hallo,
    Ab wann gilt ein Punkt als rechtskräftig und ab wann beginnt die zweieinhalb -Jahres Frist zur Löschung?
    An dem Tag wo man geblitzt wurde,oder nach Bezahlung des Bußgeldbescheides.
    Danke…..

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:58

      Hallo Andreas,

      für die Löschung eines Punktes ist das Datum seiner Rechtskraft entscheidend, also der Tag, an dem Sie den Bußgeldbescheid gezahlt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cosi 16. November 2016, 14:05

    Hallo,

    Ich habe meinen ersten Punkt erhalten für 23 km/h zu schnell fahren. Ist es richtig, dass mir ein Fahrverbot erteilt wird, falls innerhalb eines Jahres nochmal ein Punkt hinzu kommen sollte?

    Danke für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:10

      Hallo Cosi,

      das kommt darauf an, wie hoch der erneute Geschwindigkeitsverstoß ist. Für nochmalige 23 km/h zu schnell ist dies in der Regel nicht der Fall. Als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst ab einer mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 12. November 2016, 15:27

    Ich habe nach alter Rechtsform am 5.4.12 (Rechtskraft) 3Pkt und am 13.6.13 (Rechtskraft) 4Pkt bekommen wegen Ordnungswidrigkeit. Sind diese Punkte nun gelöscht oder bestehen diese immer noch?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:22

      Hallo Martin,

      Ihren Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sam 9. November 2016, 20:55

    Ich habe 2005 2 mal Auto gefahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Bin dafür auch 2095 jeweils mit 6 punkten bestraft worden. Habe november2007 nach einer MPU den Führerschein neu gemacht. 2011 habe ich wegen Handy 1 Punkt bekommen und Ende 2011 wegen Alkohol am Steuer weitere 4 Punkte und 2 Monat Fahrverbot. Dann habe ich Oktober 2012 weitere 1 Punkt wegen Handy. Anfang 2013 hat man mir 5 Punkte erlassen. Das ich vor der neuen Reform 13 Punkte hatte. Nach der Reform habe ich mit 5 punkten angefangen. Habe Mai 2015 1 Punkt wegen Geschwindigkeit . Januar 2016 1 Punkt wegen Geschwindigkeit. Und zum Schluss Oktober 2016 1 Punkt wegen Handy . Jetzt habe ein schreiben bekommen,das ich mein Führerschein abgeben soll. Meine Frage ist mit den alten punkten.Wann hätten die sich abgebaut. Ich habe davon gehört,wenn alte punkte sich abbauen,dann wieder neu betechnet wird . lg SAM

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:42

      Hallo Sam,

      dies ist unterschiedlich und richtet sich immer nach der jeweiligen Verkehrsordnungswidrgkeit. Zudem besteht die Überliegefrist. Zwischen 2 bis Jahren ist dies daher möglich. Ein Führerscheinentzug ist bei Ihren zahlreichen Punkten daher unerlässlich.

      Ihr Bußgeld-Info team

  • Kevin 9. November 2016, 17:09

    Hallo,

    ich bin LKW-Fahrer und wurde im Juni einmal mit dem Handy erwischt und hab daraufhin ein Bußgeld und meinen ersten Punkt erhalten. Dummerweise wurde ich dann Anfang Oktober in einer 7,5 t Zone mit meinem LKW erwischt, der Polizist meinte, dass auch hier ein Punkt dazukommt. Muss ich jetz mit einem Fahrverbot rechnen weil es innerhalb eines Jahres zwei Vergehen waren?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:49

      Hallo Kevin,

      sicherheitshalber sollten sie den Bußgeldbescheid abwarten, der Ihnen nähere Auskunft gibt. denn es könnte der Einzelfall entscheidend sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simon 8. November 2016, 17:50

    Wird man benachrichtigt wenn die Punkte verjähren oder kann man den Stand irgendwo abfragen?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 9:36

      Hallo Simon,

      Sie erhalten keine Benachrichtigung, wenn Punkte verjähren. Allerdings können Sie jederzeit einen Einsicht in Ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 3. November 2016, 13:28

    Hallo,
    Hatte 6 punkte auf dem konto und wurde einmal letzten monat gelasert und vor 2 tagen leider wieder.
    Womit muss ich rechnen und wie kann ich weiter vorgehen ?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:06

      Hallo Tim,

      das können wir nicht genau voraussagen, da uns die genauen Geschwindigkeitsüberscheitungen fehlen und Sie wahrscheinlich auch als Wiederholungstäter härter bestraft werden. Warten Sie am besten erst einmal den Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martina 1. November 2016, 9:30

    Hallo, ich habe 5 Punkte. Möchte jetzt meinen Führerschein der Klasse C/CE machen, der Antrag ist noch nicht zurückgekommen. Kann es zu Problemen kommen?

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 9:28

      Hallo Martina,
      in der Regel sollten die Punkte Sie nicht daran hindern den Führerschein der Klasse C/CE zu machen. Erkundigen Sie sich ggf. bei der örtlichen Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 28. Oktober 2016, 9:45

    Gilt bei den Fristen zum Abbau der Punkte der Tatzeitpunkt oder das Datum der Bescheides?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:57

      Hallo Andreas,

      in diesem Fall gilt das Datum der Rechtskraft und nicht der Tatzeitpunkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lili 26. Oktober 2016, 15:06

    Hallo,
    mir ist die Auswirkung von Tilgungs- bzw Überliegefrist auf die Anzahl neuer Punkte und deren Bewertung noch nicht so ganz klar. Wenn sich Punke in der Überliegefrist befinden, dürfen sie dann bei neuen Ordnungswidrigkeiten noch „reanimiert“ werden oder bleiben sie getilgt? Ich habe aktuell 2 Punkte, deren Überliegefrist am 5.10.16 ablief, und zwei, die im Januar bzw Februar getilgt werden. Nun ist leider im Frühling ein neuer hinzugekommen und offenbar hat es mich gerade heute wieder erwischt :-/ ….werden die zwei dann im Januar/Februar 17 trotzdem getilgt oder verzögert sich die Tilgung nun, sprich, habe ich jetzt demnächst 4? Sind die Punkte mit der abgelaufenen Überliegefrist trotz der neu hin zugekommenen Punkte im Oktober 16 endgültig gelöscht worden? Vielen Dank, Elisanore-Lili

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 10:29

      Hallo Lili,

      Punkte in der Überliegefrist zählen nicht mehr in den aktuellen Punktestand und sind bereits getilgt. Sie sind lediglich beispielsweise für Gerichtsverhandlungen einsehbar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 7. Oktober 2016, 13:25

    Ich habe 5 punkte…
    Auch ein fahrverbot für fahrrad.
    Kann ich nun einen schein machen? Ohne mpu??
    2006.. 2008 sind die Eintragung

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 10:26

      Hallo Thomas,

      eine MPU kann nur umgangen werden, wenn Sie bis 15 Jahre nach Tatzeitpunkt nicht weiter mit Ordnungswidrigkeiten auffällig geworden sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • 8ball 18. September 2016, 23:10

    Wie ist die Lage wenn die Verwarnung nach dem Tattag des letzten Vergehens (welches zum 8. Punkt führt) zugestellt wird?

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 11:55

      Hallo 8ball,
      schießen Sie über 8 Punkte hinaus, ohne eine Verwarnung erhalten zu haben, werden Sie in der Regel bei 7 Punkten eingereiht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • 9ball 19. Oktober 2016, 10:54

        Ich bin aktuell bei 5 Punkten, 2 kommen nun dazu, da der Einspruch nichts gebracht hat. Letzte Woche wurde ich nun erneut geblitzt, mit einem weiteren drohenden Punkt.

        Gibt es dazu ein Gesetz, auf das ich mich berufen kann oder ist diese Regelung dort festgelegt?

        • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 10:24

          Hallo 9ball,

          Sie können im aktuellen Bußgeldkatalog noch einmal genau nachlesen, welche Strafen für welche Verkehrsverstöße drohen. Diesen können Sie sich auf dieser Seite herunterladen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-pdf/.

          Ihr Bußgeld-Info Team

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