Punkte in Flensburg: Infos zu System und Bedeutung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Das Kraftfahrtbundesamt betreibt das Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) in Flensburg bereits seit 1958. 16 Jahre später führte die Behörde das heutige Punktesystem ein. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es etwa 21.000 im Straßenverkehr getötete Personen jährlich. Zum Vergleich: Heutzutage sind es etwa 3.500 pro Jahr. Die Flensburger Punkte sind natürlich nicht allein daran beteiligt, dass die Anzahl der getöteten Menschen im Verkehr um 82 Prozent sank. Dennoch ist anzunehmen, dass sie durchaus ihren Anteil an dieser Entwicklung beigetragen haben.

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

FAQ – Punkte in Flensburg

Wofür werden Punkte ausgesprochen?

Punkte im Straßenverkehr werden für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder aber Straftaten ausgesprochen. Dabei kann es sich beispielsweise um Verstöße mit Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß, aber eben auch strafbaren Handlungen wie Nötigung, Fahrerflucht oder unterlassene Hilfeleistung. Maximal können je Verstoß 1 bis 3 Punkte in Flensburg verhängt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert bei wie vielen Punkten in Flensburg?

Bei bis zu drei Punkten erfolgt eine Vormerkung. Vier bis fünf Punkte ziehen eine kostenpflichtige Ermahnung nach sich. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung. Acht Punkte in Flensburg führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Einen Überblick zu diesen Stufen bietet auch dieser Punktetacho:
Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.
Näheres zu den einzelnen Stufen können Sie hier in Erfahrung bringen.

Wie verjähren Punkte in Flensburg?

Beim Punkteverfall kommt es darauf an, wie viele Punkte Sie für eine jeweilige Ordnungswidrigkeit erhalten haben. Dementsprechend liegt die Verjährungsfrist bei 2,5 Jahren, 5 Jahren oder zehn Jahren. Wonach genau sich das richtet, erfahren Sie hier (inkl. Video).

Werden Punkte in Flensburg automatisch gelöscht?

Ja. Nach Ablauf der Tilgungsfrist erfolgt die Löschung. Diese Löschung wird jedoch im Rahmen der Überliegefrist für ein weiteres Jahr gespeichert. Die verjährten Punkte in Flensburg sind aber dann nur einsehbar, wenn es um die Rekonstruktion eines möglichen Punktestandes zu einem Zeitpunkt vor der Tilgung. Sie können Punkte allerdings auch aktiv abbauen.

Ab wie vielen Punkten droht ein Fahrverbot?

Der Bußgeldkatalog sieht ein mindestens einmonatiges Fahrverbot immer dann vor, wenn für die zugrunde liegende Verkehrsordnungswidrigkeit 2 Punkte verhängt werden.

Welche Auswirkungen hat der Punktestand auf die Fahrerlaubnis?

Punktestand im FahreignungsregisterFührerscheinmaßnahme
1 - 3 Punkte in Flensburg*Vormerkung (keine besonderen Maßnahmen)
4 - 5 Punkte in Flensburg*kostenpflichtige Ermahnung
6 - 7 Punkte in Flensburgkostenpflichtige Verwarnung
8 oder mehr Punkte in FlensburgEntziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate (Sperrfrist)
* Abbau eines Punktes alle fünf Jahre im Rahmen eines Fahreignungsseminars möglich (bei mehr als 5 Punkten ist die Teilnahme noch immer zulässig, einen Punkt abbauen können Sie dann jedoch nicht mehr.)

Wie funktioniert das aktuelle Flensburger Punktesystem?

Wer zu viele Punkte in Flensburg anhäuft, riskiert seine Fahrerlaubnis.
Wer zu viele Punkte in Flensburg anhäuft, riskiert seine Fahrerlaubnis.

Das Flensburger Punktesystem vereint zwei wesentliche Merkmale:

  • Die Verhängung von Punkten in Flensburg soll der Verkehrserziehung dienen.
  • Durch die so erhöhte Achtsamkeit der Fahrer sollen sich auch Schutz und Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Die schwerwiegenden Maßnahmen (bis hin zum Fahrerlaubnisentzug), die Punkte in Flensburg je nach Punktestand zusätzlich bedeuten können, sollen Verkehrsteilnehmer also nicht nur erziehen, sondern ein Stück weit auch abschrecken. Zudem soll die Aufmerksamkeit für besonders schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten erhöht werden. Als Folge daraus haben die in Flensburg eingetragenen Punkte maßgeblich zur verbesserten Verkehrssicherheit in den vergangenen Jahrzehnten beigetragen. Zudem sieht das Punktesystem nach der Grenze von 8 Punkten den Führerscheinentzug vor, weshalb besonders hartnäckige Wiederholungstäter und Punktesammler andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr gefährden können. Zumindest für die Dauer des Fahrerlaubnisentzugs.

Das Punktekonto in Flensburg führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Fahreignungsregister, das bis zur Punktereform noch Verkehrszentralregister hieß, werden sämtliche Verstöße gelistet, für Verkehrsteilnehmer mindestens einen Punkt in Flensburg erhielten. Und das betrifft nicht nur Kfz-Fahrer: Auch E-Scooter- oder Radfahrer, die gar keinen Führerschein besitzen, können einen in Flensburg registrierten Punktestand haben. Sofern Sie Verstöße begangen haben, für die einer oder mehrere Punkte in Flensburg fällig wurden.

Wichtige Informationen über Punkte in Flensburg

Ab 14 Jahren ist es bereits möglich, Punkte in Flensburg zu bekommen. Anfangs noch nicht problematisch, können sich diese Punkte jedoch später auf die Beantragung der Fahrerlaubnis auswirken. Unter Umständen lehnt die Behörde den Antrag ab, wenn es bereits zu viele Eintragungen auf dem Punktekonto in Flensburg gibt. Oder aber sie verlangt aufgrund dessen als Voraussetzung für den Fahrerlaubniserwerb eine MPU.

In der Regel gilt: Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog in Deutschland mit einem Bußgeld von über 60 Euro bestraft werden, können mit mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Die Tat muss sich direkt auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken.

Wer zum Beispiel eine Umweltzone ohne eine gültige Plakette befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Es ist jedoch kein Punkt in Flensburg zu erwarten, da diese Tat keine Gefährdung nach sich zieht.

Das in Flensburg ansässige Punktesystem bewertet die im Verkehr begangenen Verstöße folgendermaßen:

  • 1 Punkt in Punkt in Flensburg für schwer schwerwiegende Verstöße
  • 2 Punkte in Flensburg für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Fahrverbot einhergehen
  • 3 Punkte in Flensburg für eine Straftat, aufgrund derer die Fahrerlaubnis entzogen wurde
Das Punktesystem sieht einen Punkt in der Flensburger Kartei für eine fehlende Zulassung vom Fahrzeug vor.
Das Punktesystem sieht einen Punkt in der Flensburger Kartei für eine fehlende Zulassung vom Fahrzeug vor.

Beispiele für Verstöße, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, sind: eine fehlerhafte oder defekte Beleuchtung, Missachtung der Vorschriftszeichen, Vorfahrtsverstoß oder Fahren ohne Zulassung.

Zwei Punkte in Flensburg bekommen Verkehrssünder u. a. bei folgenden Zuwiderhandlungen: Alkohol und Drogen am Steuer, Missachtung des Überholverbotes, schwerwiegenden Tempoverstößen oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

Außerdem kann auch eine Straftat wie Trunkenheit, die Teilnahme an einem illegalen Rennen, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch, fahrlässige Tötung oder Gefährdung des Straßenverkehrs zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Allerdings nur dann, wenn das Gericht sich gegen den Fahrerlaubnisentzug ausspricht und stattdessen ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Entscheidet es sich hingegen für die Entziehung der Fahrerlaubnis, landen drei Punkte laut Flensburger Punktesystem auf dem Konto des Verurteilten.

Spezifische Informationen zum aktuellen Flensburger Punktesystem

Punktetabelle in Flensburg: Welche Auswirkung hat die Anzahl der Punkte in Flensburg

Die Staffelung der Punkte in Flensburg wird in einer Tabelle angezeigt, die vier Maßnahmen vorsieht. Der sogenannte „Punktetacho“ zeigt die Folgen der Punkteanzahl auf Ihrem Punktekonto an. Um immer auf dem Laufenden über den eigenen Punktestand zu sein, können Sie die aktuellen Punkte in Flensburg auch abfragen.

Hier ein Überblick zu den Folgen von Flensburg-Punkten je nach Punktestand:

1 bis 3 Punkte in Flensburg: Vormerkung

Wer 1 bis 3 Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg besitzt, wird beim KBA vorgemerkt. Innerhalb dieser Phase sind jedoch keine besonderen Führerscheinmaßnahmen zu befürchten.

Im Übrigen: Ein Punkt in Flensburg bleibt kein Leben lang im Fahreignungsregister gespeichert. Die Eintragungen verjähren nämlich nach spätestens zehn Jahren:

  • Verstöße, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurden verjähren nach zweieinhalb Jahren.
  • Zuwiderhandlungen, für die Sie zwei Punkte in Flensburg erhalten haben, verjähren nach fünf Jahren.
  • Bei Straftaten, die mit drei Flensburg-Punkten geahndet wurden, liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren.

Mehr zur Verjährung von Flensburg-Punkten erfahren Sie im folgenden Video:

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

4 bis 5 Punkte in Flensburg: Ermahnung

Der Bußgeldbescheid kann über die Anzahl der Punkte in Flensburg informieren, muss es aber nicht.
Der Bußgeldbescheid kann über die Anzahl der Punkte in Flensburg informieren, muss es aber nicht.

Wenn der in Flensburg gelistete Punktestand vier bis fünf Punkte beträgt, müssen Sie mit einer schriftlichen Ermahnung rechnen. Diese ist zudem kostenpflichtig. Bis zu fünf Punkten in Flensburg haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, an einem freiwilligen Punkteabbau-Seminar teilzunehmen. Über dieses kostenpflichtige Fahreignungsseminar können Sie einmal alle fünf Jahre einen Punkt in Flensburg abbauen.

6 bis 7 Punkte in Flensburg: Verwarnung

Die Verwarnung erwartet Verkehrssünder mit sechs bis sieben Punkten auf dem Punktekonto in Flensburg. Wie die Ermahnung erhalten Sie eine schriftliche und kostenpflichtige Benachrichtigung, welche als letzter Hinweis zu betrachten ist. Zusätzlich empfiehlt Ihnen das KBA die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Führen Sie einen solchen Kurs durch, baut er jedoch keine Punkte in Flensburg mehr ab. Es soll lediglich den guten Willen zur Änderung des Verhaltens des Fahrers demonstrieren.

8 und mehr Punkte in Flensburg: Fahrerlaubnisentziehung

Das Punktesystem in Flensburg endet bei acht Punkten. Dies ist die letzte Stufe. Haben Sie bereits acht oder mehr Punkte auf Ihrem Konto angesammelt, zieht das den Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte nach sich. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis dann dauerhaft abgeben. Der Verlust der Fahrerlaubnis ist immer dann besonders ärgerlich, wenn der Führerschein für den beruflichen Alltag benötigt wird. Die Sperrfrist beträgt hiernach mindestens sechs Monate, maximal aber fünf Jahre. Frühestens sechs Monate vor Ablauf dieser Führerscheinsperrfrist können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Wenn der Führerschein im Rahmen vom Punktesystem entzogen wurde, muss ggf. auch die Eignung für den Straßenverkehr nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Ob der betroffene Verkehrssünder aber eine MPU als Voraussetzung für die Wiederteilung absolvieren muss, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Ausschlaggebend sind sicherlich auch die jeweiligen Verstöße, für die er entsprechend Punkte in Flensburg erhalten hat.

Der folgende Punktetacho veranschaulicht diese Maßnahmenstufen des aktuellen Punktesystems noch einmal:

Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.
Punktetacho: 8 Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug.

Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie? Ihren Punktestand in Flensburg können Sie auf unterschiedlichen Wegen in Erfahrung bringen:

1. Online-Punkteabfrage im Internet

Nicht nur über die Webseite des KBA können Sie Ihren Punktestand abfragen. Es gibt verschiedene Anbieter, die entsprechende Services zur Verfügung stellen, z. B. punkte-flensburg.de. Auf dieser Webseite müssen Sie für die Punkteabfrage nur ein Online-Formular ausfüllen. Dieser Service ist zwar unkomplizierter, dafür allerdings kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de **.

2. Punkteabfrage direkt in Flensburg

Wohnen Sie in Flensburg oder in der Nähe, können Sie direkt vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes Ihren Punktestand in Erfahrung bringen. Die Öffnungszeiten des Pavillons: Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr. Beachten Sie: Sie müssen einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen (Personalausweis bzw. Reisepass).

3. Punkteabfrage per Post

Auf der Webseite des KBA steht zudem ein vorgefertigter Antrag zur Verfügung, den Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben können. Senden Sie diesen gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite!) an das KBA. Eine Abfrage per Fax ist übrigens nicht möglich. Nach der Bearbeitungszeit erhalten Sie die Auskunft über Ihren Punktestand ebenfalls postalisch.

4. Abfrage über die KBA-Internetseite

Mit einem neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online abfragen. Sie benötigen dabei außerdem ein Kartenlesegerät sowie die „AusweisApp2-Software“ auf dem Computer. Auf der Webseite des KBA gibt es einen speziellen Online-Antrag, den Sie ausfüllen können. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download angeboten werden kann. Im Zweifel wird geht Ihnen dieser ebenfalls postalisch zu.

Die Punktereform 2014 und die Umrechnung der Punkte in Flensburg

Das Punktesystem in Flensburg wurde im Rahmen der Punktereform geändert.
Das Punktesystem in Flensburg wurde im Rahmen der Punktereform geändert.

Im Zuge der Punktereform im Mai 2014 wurden neue Tilgungsfristen der Punkte eingeführt. Zusätzlich modernisierte der Gesetzgeber das Punktesystem in Flensburg, weshalb nun 8 Punkte anstatt 18 zum Führerscheinentzug führen. Die Punktereform verwirrte einige Bürger. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Fakten rund um die aktuellen Punkte in Flensburg hier zusammengetragen:

  • Die Umrechnung von alten in neue Punkte erfolgte stufenweise: 1 bis 3 Punkte sind laut aktuellen Punktesystem 1 Punkt, 4 bis 5 nun 2 Punkte usw. Einen Gesamtüberblick gibt die untere Tabelle.
  • Bei der Umrechnung werden diejenigen Punkte gelöscht, die für Delikte anfielen, die nicht unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährdeten, wie bspw. das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette.
  • Verstöße, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verjähren nach zweieinhalb Jahren, 2 Punkte nach fünf Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren.
  • Jeder Punkt verjährt für sich, das bedeutet, dass ein neuer Punkt nicht die Tilgungsfristen der alten Punkte verlängert. Anders etwa war dies noch bei den alten Flensburg-Punkten: Sobald nämlich ein neuer Eintrag im Verkehrszentralregister landete, hemmte dieser die Verjährung aller bereits dort vorhandenen Punkte in Flensburg. Das heißt, die Verjährung begann bei den alten wieder von Neuem.

Überblick: Übertragung der alten Flensburg-Punkte ins neue Punktesystem

aktuelles Punkte­systemaltes Punkte­systemMaßnahmen
11 bis 3Vormerkung
24 bis 5
36 bis 7
48 bis 10schriftliche Ermahnung
511 bis 13
614 bis 15Verwarnung
716 bis 17
818 und mehrFahrerlaubnisentziehung
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Punkte in Flensburg: Infos zu System und Bedeutung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • moebelfuzzi 10. Februar 2018, 7:40

    Hallo Bussgeld- Info- Team,

    ich habe 4 Punkte, letztmalig würde ich Anfang Juni 2017 mit 24 km über Toleranz geblitzt. Leider bin ich wieder geblitzt worden bzw. mit einer mobilen Kamera aufgenommen worden. Hier ist der Bescheid noch nicht eingetroffen aber es können auch 27 km drüber sein. Muss ich um meinen Führerschein abgeben. Nutzt es etwas wenn ich den Aufbauseminar jetzt mache?

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 17:04

      Hallo moebelfuzzi,

      warten Sie den Bescheid und die darin enthaltenen Konsequenzen ab und wenden Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie umfassend beraten kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 24. Januar 2018, 17:04

    Hallo,

    was passiert wenn ein Ausländer (nicht wohnhaft in Deutschland) 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat? Bekommt er dann den Führerschein entzogen mit dem gleichen Prozedere wie ein Deutscher oder bekommt er nur ein Fahrverbot und wenn ja wie lang?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 9:21

      Hallo Nicole,
      dies führt in der Regel dazu, dass die betroffene Person in Deutschland nicht mehr fahren darf. Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 3. Januar 2018, 17:15

    Hallo,

    leider wurde ich mit einem Firmenwagen bei überfahren einer roten Ampel geblitzt (Über eine Sekunde). Zu allem Unglück kommt hinzu dass meine Probezeit bei Vergehen noch knapp einen Monat betrug.
    Durch dieses hin und her wegen dem Firmenwagen ging der Anhörungsbogen, sowie später der Bußgeldbescheid erst nach Ende der Probezeit bei mir ein. Auf keinen Brief steht etwas von einem Punkt o. ä. Lediglich ein Monat Fahrverbot und 200€ Strafe.
    Nun zu meiner Frage: Besteht trotzdem die Gefahr dass ich eine Nachschulung machen muss und eine Probenverlängerung bekomme?

    Vielen Dank im voraus!

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 12:01

      Hallo Jan,
      für Vergehen in der Probezeit ist in der Regel der Tatzeitpunkt von Bedeutung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 27. Dezember 2017, 2:55

    Guten Tag,

    ich habe einen Verstoß von 29 km/h (mit laufendem Einspruchsverfahren) und einen mit 45 km/h Überschreitung. Sofern der 45er zugestellt/rechtskräftig wird und der 29er ebenfalls, habe ich dann (aufgrund des Wederholungsaspektes) zwei Monate Fahrvervot (1+1) oder nur einen, da der erste Verstoß bei dem zweiten Verstoß noch nicht rechtskräftig war?

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:58

      Hallo Tom,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel erst, wenn der erste Verstoß auch rechtskräftig ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ben 23. Dezember 2017, 23:41

    Hallo,

    Ich werde vermutlich demnächst meinen 4. Punkt bekommen und wollte fragen ob diese nur noch in 4 seminaren(20jahren) abbaubar sind oder diese auch so nach Jahren wenn man kein Verstoß hat verschwinden.

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:03

      Hallo Ben,
      die Punkte in Flensburg verfallen – abhängig von den verantwortlichen Vergehen – in festgelegten Zeiträumen. Mehr zum Punkteverfall können Sie hier nachlesen: Wann verfallen meine Punkte?

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johann B 18. Dezember 2017, 18:54

    Hallo, habe durch einen Punkt jetzt 8 Punkte in Flensburg, d.h. Führerscheinentzug. Als Vertriebler im Außendienst verliere ich somit meinen job und meine Existenz. kann ich da irgendwas machen?
    Bin total sprachlos….

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 13:08

      Hallo Johann,

      wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 9. Dezember 2017, 11:25

    Hallo,
    ich kenne meinen aktuellen Punktestand nicht. Ich habe hin und wieder einen rechtskräftigen Bussgeldbescheid mit einem Punkt bekommen. Letzten Monat habe ich zwei neue Punkte bekommen die in Kürze rechtskräftig sind und eingetragen werden. Was ist die maximale Punktzahl mit der ich insgesamt rechnen muss? Hätte ich um 6, 7 oder schlimmstenfalls 8 Punkte insgesamt zu haben, vorher ermanht oder verwarnt werden müssen?

    Danke Ihnen.

    VG

    • bussgeld-info.de 11. Dezember 2017, 10:37

      Hallo Tom,

      Eine Ermahnung erfolgt normalerweise bei 4-5 Punkten und bei 7 bzw. 7 Punkten auf dem Konto. Um sicherzugehen, können Sie Ihre Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Tom 11. Dezember 2017, 19:27

        Hallo Bußgeld-Info Team,
        lieben Dank für Ihre schnelle und freunfliche Antwort. Das hilft erstmal weiter. Ich muss allerdings nochmal anders Fragen: Kann ich insgesamt auf oder über 6 Punkten kommen, wenn ich noch nicht ermahnt wurde? Oder bleibe ich bei 5 Punkten stehen, wenn ich noch keine Ermahnung erhalten habe? Ich habe es im Text oben so verstanden, bin mir aber nicht sicher.

        Danke Ihnen.

        VG
        Tom

        • bussgeld-info.de 12. Dezember 2017, 17:41

          Hallo Tom,

          die Behörde ist nach § 4 V Straßenverkehrsgesetz (StVG) dazu verpflichtet, Sie bei einem entsprechenden Punktestand zu ermahnen bzw. zu verwarnen. Dieser Vorgang ist für Sie auch mit Kosten verbunden. Wenn Sie sicher gehen wollen, erkundigen Sie sich beim Kraftfahrtbundesamt nach ihrem derzeitigen Punktestand.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Waltraud G. 19. November 2017, 8:45

    „….Verstöße, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verjähren nach zweieinhalb Jahren, 2 Punkte nach fünf Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren…..“

    das verstehe ich nicht.
    beispiel: ich hätte drei punkte. nach 2,5 jahren fällt einer weg. hätte ich folglich noch zwei. wieso verfällt der ehemals dritte punkt dann erst nach 10 jahren und was wäre mit einem eventuellen vierten, welcher ja nach 2,5 jahren dann ein dritter wäre……? die logik dahinter erschließt sich mir nicht.

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 13:20

      Hallo Waltraud G.,

      die Tilgungsfristen beziehen sich auf die jeweiligen Eintragungen pro Verstoß, nicht auf den Punktestand als Gesamtes.
      Angenommen, jemand bekommt für eine Geschwindigkeitsüberschreitung einen Punkt und für eine zweite Überschreitung zwei Punkte. Für eine Fahrerflucht werden drei Punkte eingetragen.
      Der Punkt des ersten Geschwindigkeitsverstoßes wird nach 2,5 Jahren getilgt. Die Eintragung über drei Punkte wird nach zehn Jahren gelöscht. Die zwei Punkte der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung verfallen nach 5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Goody 17. November 2017, 21:30

    Guten Tag,

    ich habe eine prinzipielle Frage zu dem Punktesystem in Flensburg. Ich habe schon mehrer Bussgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens bekommen. in der Regel waren die Bescheide nicht sonderlich hoch, die Verkehrsvergehen nicht besonders schwer. AUf den Bescheiden stand nie etwas von Punkten in Flensburg drauf. Bekommt man grundsätzlich eine Information darüber, wenn man Punkte bekommt, oder geschieht das „im Verborgenen“? Und wenn man seine Punktestand wissen möchte, muss man kostenpflichtig sienen Punktestand erfragen????
    Würde mich über eine Info freuen.

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 12:25

      Hallo Goody,

      wenn Sie weniger als 3 Punkte haben, bekommen Sie keine Benachrichtigung. Wenn Sie Ihren Punktestand selbst erfragen, ist das für Sie kostenfrei.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Thomas 8. November 2017, 18:11

    Ich bin natürlich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 57 Stundenkilometern unterwegs gewesen.

  • Thomas 8. November 2017, 18:09

    Ich bin in Frankreich mit 57 Stundenkilometern geknipst worden. Das bedeutet in Frankreich 5 Stundenkilometer zuviel.
    2 Stundenkilometer wurden abgezogen. Das Bussgeld hierfür sind 90 Euros + 1 Punkt. Was bedeutet dies für mich? Die 90 Euros werde ich natürlich sofort bezahlen. Was ist mit dem Punkt für die 5 Stundenkilometer zuviel? Bekomme ich diesen einen Punkt in Deutschland angeschrieben? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 11:00

      Hallo Thomas,

      den Punkt bekommen Sie in Deutschland nicht angeschrieben.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Inessa 4. November 2017, 19:10

    Hallo ist es möglich den Bußgeldbescheid an eine andere Adresse schicken zulassen?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:17

      Hallo Inessa,

      der Bußgeldbescheid geht in der Regel an die Adresse, an der der Fahrzeughalter gemeldet ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Samet 1. November 2017, 21:43

    Hallo schöne Grüße
    So ich hatte die 8 Punkte erreicht und müsste daher mein Führerschein abgeben sind auch ya 2 Monate jetzt her die Dame die im Straßenverkehrsamt arbeitet hat mir gesagt das ich 3 Monate sperre habe und an einer mpu sehrwarscheinlich teilnehmen werde hat sie mir gesagt
    Meine Frage ist könnte ich auch ohne mpu davon kommen oder muss ich es auch machen ? Warte schnellst aufein Antwort danke 😄😄

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:28

      Hallo Samet,

      wenn eine MPU angeordnet wird, müssen Sie diese absolvieren. Andernfalls erhalten Sie die Fahrerlaubnis nicht zurück.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anton47 20. Oktober 2017, 23:17

    Ich habe am 31.07.17 einen Bußgeldbescheid über 80€ erhalten mit folgenden Hinweisen erhalten:
    – Zahl der Punkte gemäß Bußgeldkatalog: 1
    – Die Zahl der Punkte ist unverbindlich.
    Erhalte ich dazu noch einen endgültigen Bescheid?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:15

      Hallo Anton47,

      die Punkte werden nicht von der Bußgeldstelle, sondern vom Kraftfahrt-Budesamt vergeben und nur als Serviceleistung im Bescheid vermerkt. Es erfolgt kein gesonderter Bescheid. Um Ihre Punkte abzufragen, können Sie sich an das KBA wenden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Jan-Eric 11. Oktober 2017, 17:34

    Hallo Bußgeld Info,

    Ich habe 2010 oder2011 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu 3 Punkten verdonnert worden. Jetzt wollte ich fragen, wann die Punkte verfallen.

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 15:47

      Hallo Jan-Eric,

      Einträgungen über drei Punkte verjähren in der Regel nach zehn Jahren.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Helmut 9. September 2017, 17:36

    ich vermiete Wohnmobile, wie ist das mit den Punkten wenn ein Mieter diese verursacht?
    Wie ist es mit Punkten wenn ich für den Mieter bezahle und an diesen weiter berechne?
    Gibt es auch Punkte wenn der Mieter im Ausland einen entsprechenden Verstoß verursacht?

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 10:18

      Hallo Helmut,

      die Sanktionen treffen nicht den Halter, sondern stets den Fahrer. Dieser muss die entsprechenden Bußgelder bezahlen und bekommt die jeweiligen Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ellen 26. August 2017, 18:29

    Hallo, habe in den letzten zwei Jahren 2 Punkte wegen 2x zu schnellem Fahren und 1x bei Nichtanhalten am Zebrastreifen. Ich habe ein Schreiben bekommen, für das ich 20€ bezahlen musste, dass nach ca. 2 Jahren die Punkte abgebaut sind. Meine Frage: wenn die „gelöschten “ Punkte noch einsehbar sind, werden sie dann bei einem erneuten Vergehen wieder berücksichtigt?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:56

      Hallo Ellen,

      wurden die Punkte bereits gelöscht, jedoch ein Verstoß begangen, welcher in den Zeitraum fällt, in dem die Punkte noch Bestand hatten, so werden diese noch berücksichtigt. Dazu dient die sogenannte Überliegefrist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • chilla 6. Juni 2017, 22:51

    Hallo Leute ich war bei,
    1. ausserorts bei 80, 37 kmh zu schnell = 120€ und 1 Punkt
    2. ausserorts bei 80, 30 kmh zu schnell = 80€ und 1 Punkt
    also Sume zwei Punkte in Flensbug und daraus resultierend 1 Monat Fahrverbot.
    Das Fahrverbot wurde ageleistet.
    mehr als 1,5 Jahre nach Rechtskraft des oben gnannten 2 ten Punktes, droht jetzt
    3. innerorts 50, 24 kmh zu schnell, also müsste 80€ und ein weiterer Punkt sein also der dritte…
    Mit was muss ich rechnen, ist mit einem erneuten Fahrverbot zu rechnen, oder gar schlimmer?
    Vielen dank für die Auskunft!

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 8:26

      Hallo chilla,
      der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall kein Fahrverbot vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • chilla 13. Juni 2017, 12:47

        Das bereits abgeleistete 1 monatige Fahrverbot wurde mit der Begründung Wiederholungstäter verhängt. Nur um sicher zu sein: ich hätte dann bereits unter dem Titel „Wiederholungstäter innerhalb 2,5 Jahren, mit dem unter 3. aufgeführten Sachverhalt erneut ein fast gleiches Vergehen begangen. ich habe gelesen das es im Ermessen der Behörde liegt daraus etwas zu „basteln“ oder auch nicht.
        Frage:
        1. kann unter allen aufgeführten Umständen tatsächlich ausgeschlossen werden das außer dem Punkt und den 80 Euro weitere Konsequenzen folgen?
        2. mit welchen Kosten ist maximal zu rechnen wenn bei der Ermittlung des Fahrers vom Halter keine Angaben gemacht werden
        3.sollte es zur Identifizierung des Fahrers kommen, kann dieser dann noch Einspruch gegen den Sachverhalt wie zB. die Messtechnik fordern?
        4.Was kann dem Halter drohen Strafe, höhe der Geldbuße bei nicht Ermittlung des Fahrers?
        Vielen Dank vorab für die schnelle Antwort.
        Das neue Verkehrsrecht ist aus meiner Sicht, aufgrund seiner Dynamik nicht transparent, mit einer Tendenz zur Willkür. Mit einem Bussgeldbescheid sollte doch mindestens die potentielle schlimmste Strafe bei Wiederholung der gleichen Tat aufgezeigt werden, damit könnte tatsächlich mehr vorgebeugt werden.

        • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:28

          Hallo,

          zu 1. ein Fahrverbot droht, wie bereits erwähnt, nicht.
          zu 2. der Halter muss in diesem Fall mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.
          zu 3. der Einspruch ist immer möglich, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingereicht wird.
          zu 4. siehe 2.

          Ihr Bussgeld-info Team

  • Xx 22. Mai 2017, 20:02

    Hallo, vielleicht können sie mir Helfen im Jahre 2013 habe ich 2 Punkte (nach dem.neuen system) bekommen nach dem 01.05 2014 nochmal 2 und 2016 einen 2014 hatte ich einen Brief wegen einer Verwarnung bekommen,hätte ich 2016 nicht nochmal einen Brief bekommen müssen? Oder sind die 2 Punkte aus 2013 nicht mehr?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:21

      Hallo Xx,

      eine Verwarnung von Seiten des KBA wurde doch schon ausgesprochen. Wann die Punkte getilgt werden, hängt davon ab, wofür sie verhängt wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico90 12. Mai 2017, 16:38

    Hallo sehr geehrtes info-Team,

    wie ist es, wenn ich jetzt 8 Punkte habe ohne vorher ein Verwarnungsbescheid bekommen habe. Werden diese 8 Punkte auf 7 Punkten reduziert.
    Und muss ich bei 8 Punkten sicher mit mpu rechnen. Wenn nicht vorauf kommt es an dass ich mpu machen muss? Oder wird nach 8 Punkten der Führerschein für 6 Monaten entzogen?

    Danke und Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 8:08

      Hallo Nico,

      haben Sie 8 Punkte erreicht, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ob eine MPU angeordnet wird, wenn Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen, liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico90 12. Mai 2017, 16:07

    Hallo sehr geehrtes info-team,

    Ich weiß nicht genau wieviele Punkte ich habe. Ich schätze mein Konto liegt bei 4 Punkten. Es kommen demnächst wieder 2 Punkte dazu. Werde ich nun sicher eine schriftliche Info bekommen wieviele Punkte ich habe und muss ich schon bei 6 Punkten mit einer Geldstrafe rechnen?

    Danke und MfG

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 8:17

      Hallo Nico,

      eine Geldstrafe kommt nur bei einer Straftat in Betracht. Das Erreichen von 6 Punkten fällt nicht in diesen Bereich. Daher kommt eine Geldstrafe nicht in Betracht. Den Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • W. Michael 28. April 2017, 14:44

    Sehr geehrtes Info-Team,

    bitte teilen Sie mir mit, was “Überliegefrist“ bedeutet und wie die sich zusammensetzt.

    Danke und MfG

    Michael W.

  • Doreen W. 19. April 2017, 20:06

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein seit 1983 (erst Moped und 1991 PKW). In dieser Zeit habe ich hin und wieder einen Bußgeldbescheid in Höhe von 10 – 25€ wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder falschen Parkens erhalten. Nun bin ich ordentlich in die Falle getappt, was mich selber sehr ärgert. 1,4 km hinter der Landesgrenze zweier Bundesländer (in einem sind 100 km/h und im abderen 70 km/h erlaubt) bin ich mit einer Überschreitung von 49 km/h geblitzt worden. Sonst fahre ich wirklich nicht so schnell, aber ich bin in der Sterbebegleitung tätig und hatte es an diesem Tag echt eilig zu einem Patienten zu kommen. Heute kam der Anhörungsbogen. Lohnt sich da ein Widerspruch, zumal ich den Führerschein dringend benötige?.

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 10:11

      Hallo Doreen,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Allerdings kann es sich bei Ihnen durchaus lohnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • medium 15. April 2017, 11:32

    Hallo ich habe eine frage, in 2001 Mofa gefahren ohne Führerschein und ohne nummer schild 6 Punkte, in 2005 führerschein gemacht, in 2006 Roller gefahren ohne nummer schild, Widerholung 6 punkte, also insgesamt 12, Seminar gemacht! Jetzt in 2016 Unerlauben Unfall Fluht max 3 Monate Sperre Führerschein durch Gericht entzogen! Ich habe verstanden so, kriege für Neue System 3 Punkte! Und frage was mit diese 12 Punkten und wie viel insgesamt kommt raus??? Danke

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 11:42

      Hallo medium,

      aus Ihren ursprünglichen 12 Punkten dürften nach der Umrechnung in das neue System 5 Punkte geworden sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • medium 19. April 2017, 14:28

        Nach 10 Jahren diese 12 Punkten bleiben, oder schon gelöscht?

        • bussgeld-info.de 24. April 2017, 10:29

          Hallo,

          die Punkte haben unterschiedliche Tilgungsfristen, da alte und neue Punkte gemischt sind. Eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt kann Ihnen Aufschluss darüber geben, wann jeder einzelne Punkt getilgt ist.

          Ihr Bussgeld-info Team

  • tobi 12. April 2017, 14:28

    hallo habe mein strafbefehl vom amtsgericht erhalten bekomme ich auch noch mal ein schreiben wegen Punkte die ich noch zu erwarten habe

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 8:56

      Hallo tobi,

      für die Punktevergabe ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Der Punktestand kann dort jederzeit abgefragt werden. Informiert wird man über einen Eintrag indes nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessi 6. April 2017, 7:49

    Vielleicht können Sie mir ja helfen. Ich kriege 2 Punkte in Flensburg, da ich einen geschlossenen Bahnübergang als nicht-motorisierte Person überquert habe. Ich habe gerade mit dem Führerschein angefangen, habe aber noch keinen Nachweis des Erste-Hilfe Kurses usw. eingereicht. So nun zu meiner Frage: Ich dürfte dann ja theoretisch (bzw. laut dem, was ich von anderen gehört habe) so 1 – 1 1/2 Jahre keinen Führerschein machen. Wenn ich jetzt aber keinen Antrag auf den Führerschein stelle, kriegt das Amt dann überhaupt von den Punkten mit? Oder könnten die dann, wenn ich mich in einem Jahr neu anmelde und den Antrag stelle, sagen, dass diese Punkte für sie wie neu sind und dass ich dann nochmal so lange warten muss?

    Liebe Grüße und Dankeschön.

    P.S.: Falls es irgendwas zur Sache tut: Ich bin noch minderjährig.

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:03

      Hallo Jessi,

      es ist sehr unwahrscheinlich, dass Ihnen dadurch verwährt wird, den Führerschein zu machen. Wenn Sie allerdings auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob dies ein Hinderungsgrund ist.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Lisa 15. März 2017, 17:00

    Ich habe im Mitte Letzten Jahres 2 Punkte in Flensburg erhalten, nun wurde ich heute geblitzt und würde laut Bußgeld Katalog 1 Punkt erhalten. Verliere ich dadurch mein Führerschein? Ich habe dann 3 Punkte.

    Kurz zur Info noch, es handelt sich um Außerorts in der 70 Zone bin ich 101 gefahren…

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:30

      Hallo Lisa,

      sofern Sie die ersten beiden Punkte nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen erhielten, droht kein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • RB 14. März 2017, 12:38

    Hallo,
    folgendes Problem: Mir hat 2002 den Führerschein genommen wegen Alkohol am Steuer,wurde dann noch erwischt weil ohne Führerschein gefahren(2003) bin und meine Frage: Habe ich da durch noch Punkte im Zentralregister?Muss ich die MPU machen oder hat es sich nach 15 Jahren erledigt und ich muss nur die theoretische und praktische Prüfung machen?Vielen Dank schon mal vorab,Viele Grüße RB

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:22

      Hallo RB,
      eine Punkteabfrage können Sie kostenlos beim KBA starten. Für die Voraussetzungen zum Wiedererlangen des Führerscheins sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinbehörde wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • singh 13. März 2017, 12:15

    Hallo.
    ich bin singh [Angabe von Redaktion entfernt]. geborst datum [Angabe von Redaktion entfernt]
    Geburtst ort [Angabe von Redaktion entfernt].
    ich wollte wissen wievil punkte hab ich jetzt.
    viele grüße.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 9:29

      Hallo Singh,
      Sie können Ihren aktuellen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 7. März 2017, 23:26

    Guten Tag zusammen ,

    Meine Situation…ich habe 7 Punkte inoffiziell.. offiziell 5.. da ein Anliegen noch wegen Alkohol bei der Staatsanwaltschaft liegt wo ich aber 100 % schuld bin .derzeit wegen 1 Punkt fürs Handy 2×2 wegen erhöhter Geschwindigkeit . 2013 war ich in der Probezeit das erste mal aufgefallen … es zog sich durch Anwälte ins Jahr 2016.
    Jetzt 2017 hab ich einen Brief bekommen mit einer Verwarnung wegen den5 Punkten und ich sollte ein Aufbau Seminar machen um einen Punkt ab zu bauen ..
    Ich weis aber das ich 7 hab wenn das mit den Anwälten durch ist . Und dort Heist es bei 7 Punkten ich kann kein Aufbau Seminar machen wo ich ein Punkt erlasen bekommen .. kann ich also bevor der Brief kommt für den 7 Punkt ? Dieses Seninar machen für ein Punkt Erlass ?

    Lg Tom

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:04

      Hallo Tom,

      solange die Punkte noch nicht eingetragen sind und Sie noch bei 5 sind, können Sie das Aufbauseminar machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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