Toleranz beim Blitzer: Wie viel wird abgezogen?

Achtung: Beim Blitzen wird immer eine Toleranz vom Messergebnis abgezogen.
Achtung: Beim Blitzen wird immer eine Toleranz vom Messergebnis abgezogen.

Auch wenn Blitzer technische Geräte sind – perfekt sind auch sie nicht. Der Abzug der Toleranz soll dafür sorgen, dass geringe Ungenauigkeiten bei der Messung der Geschwindigkeit berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Ungenauigkeiten vorliegen oder nicht.

Die Toleranz spielt für viele Autofahrer eine große Rolle, da manchmal nur ein paar km/h weniger dafür sorgen, dass ein geringeres Bußgeld gezahlt werden muss oder sogar, dass ihnen eine bestimmte Strafe nicht auferlegt wird. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen nämlich Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h erhält der Fahrer noch keinen Punkt in Flensburg. Ab 21 km/h muss dieser aber mit Punkten rechnen. Gleiches gilt für das Fahrverbot. Dieses wird erst ab 41 km/h verhängt, bleibt ein Autofahrer also darunter, darf er seinen Führerschein behalten. In manchen Fällen ist der Abzug der Toleranz sozusagen der Retter in der Not, wenn Betroffene nur ein paar km/h von weniger verheerenden Sanktionen entfernt sind.

Video: Toleranzabzug

Wann erfolgt eine Toleranzabzug? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video.
Wann erfolgt eine Toleranzabzug? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video.

Wie viel Toleranz wird beim Blitzer abgezogen?

Egal ob stationärer oder mobiler Blitzer, die Toleranz bleibt immer gleich. Das gilt im Übrigen auch für sämtliche Blitzgeräte. Egal ob Geschwindigkeitsmessung mittels Radar- oder Lasertechnik. Auch hier ändert sich die Toleranz nicht.

Als Toleranz wird beim Blitzer innerorts genauso viel abgezogen wie beim Blitzer außerorts. Das heißt, dass sich beispielsweise der Toleranzabzug beim Blitzer auf der Autobahn nicht von jenem innerhalb einer Ortschaft unterscheidet.

Ein Faktor ist aber doch entscheidend, nämlich die gefahrene bzw. die gemessene Geschwindigkeit. Je nachdem, ob Sie eine Geschwindigkeit von 100 km/h überschreiten oder nicht, erfolgt beim Blitzer ein anderer Toleranzabzug. Hierbei gilt:

  • Beträgt die gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h, so wird ein Toleranzwert in Höhe von 3 km/h abgezogen.
  • Liegt die gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h, werden 3 Prozent der Geschwindigkeit abgezogen.

Eine Ausnahme gibt es aber doch: Bei der Geschwindigkeitsmessung mittels Videonachfahrsytemen gilt bezüglich der Toleranz ein Wert von 5 km/h (bis 100 km/h) bzw. 5 Prozent (über 100 km/h).

Sie wurden geblitzt und die Toleranz wurde nicht abgezogen – ist der Bußgeldbescheid ungültig?

Toleranz: Auch beim Blitzer auf der Autobahn erfolgt ein Abzug der Toleranz.
Toleranz: Auch beim Blitzer auf der Autobahn erfolgt ein Abzug der Toleranz.

Grundsätzlich gilt, dass ein Bußgeldbescheid neben der Angabe zur gemessenen Geschwindigkeit auch die Information, dass ein Abzug der Toleranz nach dem Blitzen erfolgt ist und welche Toleranz vom Messergebnis abgezogen wurde, enthalten muss.

Es sollten also zwei verschiedene Geschwindigkeitsangaben aus dem Bescheid hervorgehen. Zum einen die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit und zum anderen die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Anhand letzterer werden dann die entsprechenden Sanktionen festgelegt.

So kann es vorkommen, dass die letztendlich auferlegten Sanktionen sich von denen unterscheiden, die Sie für die gemessene Geschwindigkeit erhalten hätten. Fehlen die Angaben zum Abzug der Toleranz beim Blitzer, handelt es sich um einen Fehler der Behörden. Dies kann den Bußgeldbescheid ungültig machen und Sie können innerhalb von zwei Wochen gegen diesen Einspruch einlegen.

Der Grund für den Einspruch wäre hier, dass der Bußgeldbescheid Fehler aufweist. Sind Sie sich diesbezüglich nicht sicher oder haben Fragen im Hinblick auf die Toleranzgrenze beim Blitzer, können Sie sich hierfür auch immer an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Falls Sie einen Einspruch einlegen wollen, kann dieser Sie beraten und Ihnen Ihre Erfolgsaussichten erläutern.

Zweifeln Sie daran, dass die im Bußgeldbescheid angegebene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz korrekt ist, können Sie dies außerdem mit einem Bußgeldrechner nachprüfen.

FAQ: Toleranz beim Blitzer

Wie viel Toleranz muss vom Blitzer-Ergebnis abgezogen werden, wenn die Geschwindigkeit weniger als 100 km/h betrug?

Wurden Sie bei einem Tempo von unter 100 km/h geblitzt, liegt der Toleranzabzug bei 3 km/h.

Welcher Toleranzabzug ist bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h vorgeschrieben?

Machten Sie Bekanntschaft mit einem Blitzer, während Ihre Geschwindigkeit über 100 km/h lag, müssen 3 Prozent vom Ergebnis abgezogen werden.

Ist der Bußgeldbescheid gültig, wenn keine Toleranz vom Blitzer-Ergebnis abgezogen wurde?

Wie sich das Ganze in einer solchen Situation verhält, lesen Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

4 Kommentare zu “Toleranz beim Blitzer: Wie viel wird abgezogen?

  1. Sharon

    Hallo,
    Ich habe einen Zeugefragebogen bekommen auf dem drauf steht dass ich mit Toleranzabzug 123km/h zu schnell gefahren bin, allerdings geht nicht daraus hervor wie viel ich tatsächlich gefahren bin (laut der Messung). Nur dass ich wohl 23km/h zu schnell war.

    Ist das rechtens bei einem Zeugefragebogen oder ist das wie bei einem Bussgeldbescheid und beides muss angegeben sein?

    Danke schon mal im voraus.
    LG

  2. Edgar

    Nach 3 Jahren wird alles gelöscht ,Die Schweizer zahlen auch nicht in Deutschland

  3. Rechard

    Guten Tag,
    habe ich da eine Frage.

    Wurde in der Schweiz auf der Autobahn mit einer Geschwindikgkeitsüberschreitung von 41km/h geblitzt.
    Ich habe Schreiben von KAM Kommission für Administrativmassnahmen in Strassenverkehr bekommen. Es steht drauf:
    1- Drei Monate Fahrverbot
    2- Anzeige bei Staatsanwaltschaft
    3- Eine Bearbeitungsgebühren von 175 CHF

    Nach Paar 3 Wochen kam noch andere Schreiben von Staatsanwaltschaft.
    Es steht drauf ein Strafbefehl, dass ich schuldig bin wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Ich bekomme Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 30 CHF mit einer Probozeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 500 CHF verurteilt. Die Verfahrenskosten von 145 CHF.
    Das heißt insgesamt: 175+500+145= 820CHF
    Ich habe paar Fragen:
    Ich möchte nicht mehr nach Schweiz reisen oder hingehen.
    1- Wenn ich jetzt vorhabe nicht zu bezahlen, wie lange müsste ich dann auf die Verjährung der Strafttat warten?
    2- bekommt man einen Eintrag in das Strafregister, wann wird dieser Eintrag gelöscht? Gilt man dann in der Schweiz als vorbestraft?
    3- Kann die ganze Sache in Deutschland vollstreckt.

    Welche Folgen hab ich dadurch?

    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rechard,

      diese speziellen Fragen klären Sie am besten genau mit einem Anwalt ab. Dieser wird Ihnen weiterhelfen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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