Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Susi 2. Oktober 2016, 17:56

    Hallo, ich bin als Mofafahrerin mit 0,28 Promille kontrolliert worden. Den Führerschein habe ich seit 1 Jahr, ich bin 25 Jahre alt. Ist 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe und 2 Punkte in Flensburg nicht etwas viel???
    Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 11:00

      Hallo Susi,

      die Probezeit für einen Führerschein beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit besteht eine Null-Promille-Grenze, die sowohl mit dem Pkw als auch mit allen anderen Kraftfahrzeugen (auch einem Mofa) eingehalten werden muss. Ein Alkoholverstoß während dieser Zeit wird als A-Verstoß gewertet. Dies hat neben der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auch ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg zur Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • gerry 30. September 2016, 21:24

    ich wurde mit 1,14 Promille beim fahren meines Autos kontrolliert. Mir wurde mein Führerschein für 9 Monate entzogen und ich bekam eine Strafe von 1750 Euro. Ich würde gerne wissen ob ich jetzt eine MPU machen muss und wie ich darüber informiert werde. Es ist das erste Mal dass mir das passiert ist
    Viele Grüße Gerry

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:26

      Hallo Gerry,

      Sie müssten von den Behörden per Post Bescheid bekommen. Gegebenenfalls informieren Sie sich bei der Rückrufnummer, die Sie erhalten haben, als Sie Ihren Führerschein abgegeben haben. diese Behörde müsste für Sie zuständig sein.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Vitalie 25. September 2016, 10:41

    Hallo,
    ich bin 35 Jahre alt und habe ein Fuhrerschein von 2005, war Gestern von Polizei wegen Alkohol kontriliert.Hatte ich 0.31 Promille im Straßenverkehr gehabt und dann bei dem Polizei kantor war schon 0.28 Promille. Frage> Welche Sanktionen bekomme ich? Bekomme ich ein Fahrverbot? Danke.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:21

      Hallo Vitalie,

      wenn Sie nicht fahrauffällig geworden sind oder einen Unfall verursacht haben, ist in der Regel bei einem Promillewert unter 0,5 keine Strafe zu erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Basti 25. September 2016, 3:57

    Moinsen,
    Hatte laut Blutkontrolle und Bescheid der Polizei 1,4 Promille.
    Fakt ist fahre seit ’98 unfallfrei LKW 7,5 t, Vespa 50ccm und Auto. Ungefähr in dem Zeitraum 5mal geblitzt (minimale Überschreitungen) und diverse Knöllchen wg. Falschparken.

    Abends zuvor (ca 11 Std.) Unfall im Park gehabt. Wollte Frisbee fangen und bin ungebremst gegen einen kniehohen Steinpoller geknallt mit beiden Knien. Sofortige Schwellung beidseitig und Platzwunde rechts. 250 ml Wodka und 2x 800er Ibuprofen genommen, ca 8 Std geschlafen (trotz Schlafhilfe {Schlafsterne->frei verkäufliche, pflanzliche „Schlaftablette“}nicht wirklich geschlafen wegen der Schmerzen).
    Morgens aufgestanden und erneut gestoßen am Knie inkl. reichlich sofort einsetzendem Adrenalin, noch 1x 800er Ibu plus starke Cola. Losgefahren und kontrolliert worden……

    Womit darf ich ausgehen ?….lohnt sich in dem speziellen Fall ein Anwalt und Ärztlicher Rat bzw. Analyse der körperlichen Beeinträchtigung unter Adrenalin, Coffein und Schmerzmitteln im Anbetracht der erhöten, aber nicht wahrgenommenen Restalkoholwerte ?

    Danke

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:43

      Hallo Basti,

      ab einem Promillewert von 1,1 gilt die Tat als Straftat. Sie können in der Regel mit einer Geld-oder Freiheitsstrafe, drei Punkten in Flensburg sowie einem Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate rechnen.

      Leider können wir Ihnen keine Rechtsberatung geben; ob sich ein Anwalt lohnt, können wir Ihnen deshalb nicht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 24. September 2016, 22:59

    Hallo
    Ich habe gestern leider eine riesige Dummheit gemacht, ich bin nach der Disco noch Auto gefahren. Wie das nunmal so ist, wurde ich von der Polizei dann „zufällig“ angehalten, pusten ergab einen Promillewert von 1,411. Mein Auto(Halter ist mein Vater). Bluttest wurde dann ca 1-1,5 Stunden später gemacht. Der Polizist meinte um ein Fahrverbot werde ich nicht herrumkommen, jedoch war ich sehr kooperativ, wie er anmerkte. Nun habe ich ein paar Fragen, die mich brennend interessieren. Ich bin Ersttäter bin 31 Jahre alt und Student. Ich bin also nicht aufgefallen! Bekommt der Fahrzeughalter Informationen zum Vorfall ? Ich habe viel gehört/gelesen usw. Ich werde wohl 30 Tagessätze zahlen müssen, das ist auch nicht das Problem. Aber wie lange wird mein Führerschein eingezogen ? Bekomme ich ihn dann „einfach“ wieder oder muss ich einen neuen beantragen ? Was für Kosten kommen da dann auf mich zu ? Gibt es eine Möglichkeit, um das Fahrverbot rumzukommen ? Mfg Timo

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:48

      Hallo Timo,

      zur individuellen Höhe der Strafe können wir nichts sagen. In der Regel müssen Sie nach dieser Straftat davon ausgehen, dass Ihnen der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen wird. Diesen müssen Sie dann neu beantragen. Den Führerscheinentzug zu umgehen, ist normalerweise nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ahmet 22. September 2016, 11:57

    Hallo,

    bin 25 wurde zum erstmal mal erwicht ,keine vorherigen auffälligkeiten bei der polizei kein Unfall nichts und keine Probezeit, wurde ende Juli kontrolliert (Verkehrskontrolle) musste leider pusten, das Ergebnis 0,8. Musste aufs Revier und dort nochmal pusten ich habe mich für Blutabnahme entschieden. soweit alles gut Blut abgegeben… die haben mir mitgeteilt das ich ca. 2 – 3 Wochen Brief nach Hause bekomme, es ist schon fast 7 – 8 Wochen her und bis jetzt nichts angekommen, kann es sein das ich doch unter 0,5 liege oder mehr als 1,1 ? falls doch 1,1 wird es noch gerichtlich überprüft ?

    Schonmal Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:56

      Hallo Ahmet,

      warten Sie am besten das offizielle Schreiben ab, dann haben Sie Gewissheit. Wir können leider keine genaue Voraussage zu diesem Fall machen. In jedem Fall ist es aber sehr wahrscheinlich, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten werden. Betrug Ihr Blutalkohol über 0,5 Promille, kommen ein teures Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein begrenztes Fahrverbot auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 21. September 2016, 5:45

    Hallo hab in März mein Führerschein entzogen bekommen wegen einer alkoholischer 1.5 Promille, nun nach 6 Monaten der Bescheid“ der Führerschein wird Ihnen 6 Monate entzogen “ heißt denk ich mal noch 6 Monate oder kann ich ihn nun neu beantragen ?
    Und es steht nix von einer mpu?
    Geldstrafe ist 45 mal a 30 € 1350€
    Plus kosten fürs Verfahren wie hoch liegen die den ca ?

    Schonmal Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:28

      Hallo Marcel,

      Fahrverbote werden in der Regel erst mit der Rechtskraft des Urteils oder dem Eintreffen des Bußgeldbescheids wirksam. Erkundigen Sie sich am besten noch einmal bei der zuständigen Behörde, wann genau Sie Ihren Führerschein wiederbekommen können. Der Bescheid über eine MPU-Anordnung kann separat bei Ihnen ankommen und muss nicht zwingend mit im Bußgeldbescheid vermerkt sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kitty 20. September 2016, 19:16

    Hallo zusammen.
    bin 21 jahre und aus der probezeit raus.
    keine vorherigen auffälligkeiten bei der polizei aber habe vor paar tagen einen alleinunfall gemacht und beim pusten wurde 0,5 promille gewertet , darauf hin die blutentnahme bei der polizei.
    was erwartet mich da noch ? wie lange kann mein führerschein einbehalten werden ?
    LG

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 11:00

      Hallo Kitty,

      grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat. Im Regelfall sollten Sie mit 3 Punkten in Flensburg, dem Verlust des Führerscheins, Bußgeldern und sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden. Wie hoch genau Ihre Strafe ausfällt, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Burcu 17. September 2016, 0:02

    Hallo
    Und zwar hatte ich einen unfall jetz schon fast 2 monate her mir wurde mein führerschein entzogen und ein alkohol test gemacht heute bin ich zur wache um nach zu fragen was wäre weil biss heute kein bescheid kamm mir wurde gesagt das es bei der staatsanwaltschaft liegen würde mir wurde bei der wache am unfall tag blutabgenommen und heute kamen die werte mit 0,98 was erwartet mich ich bin noch in der probe zeit gewesen und bin 23 jahre alt es ist das erste mal gewesen natürlich auch das letze würde mich auf n antwort freuen danke im vorraus.

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 9:51

      Hallo Burcu,

      Alkohol am Steuer ist ein A-Verstoß und wird mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie einer Absolvierung eines Aufbauseminars bestraft. Zudem kommen ein variables Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie in der Regel ein Fahrverbot auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • maik 15. September 2016, 16:27

    Hallo
    ich wurde mir 1.18 promille auf meinem moped angehalten bin noch in der probezeit welche Strafe bekomme ich?

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 10:46

      Hallo Maik,

      normalerweise kommt ein variables Bußgeld auf Sie zu, zudem zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Da die Tat im Hinblick auf die Probezeit als A-Verstoß gewertet wird, sollte Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert werden, zudem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Raymund 14. September 2016, 8:16

    Hallo, wurde letzte Woche mit Mofa bei allgemeiner Verkehrskontrolle angehalten und musste blasen. Hatte 0,91 und es wurde „Anzeige“ gemacht. Bin 1959 geboren und besitze keinen Führerschein. Nach einem Schlaganfall habe ich eine anerkannte Schwerbehinderung mit GdB 100 mit Merkzeichen „G“ und „B“. Aufgrund der Behinderung kann ich kein Fahrrad fahren und auch keine lange Wege zu Fuß gehen. Wohne in einer abgelegenen Ortschaft ohne ÖPNV Anbindung und Einkaufsmöglichkeit. Für meine Mutter muss ich ebenfalls sorgen da Pflegestufe 2. Ohne Mofa bin ich absolut mobilitätseingeschränkt. Normalerweise müsste ich 500€ Strafe zahlen und ein Monat Fahrverbot. Kann ich die Zeit des Fahrverbotes aussuchen z.B. wenn Mutter in die Reha im November muss und ich bei Bekannten für diese Zeit in München bin ?. Oder kann ich während des drohenden Fahrverbotes auf einem für Mofas freigegebenem Rad und Feldweg 100m abseits der Straße in die nächste Ortschaft ca 8Km entfernt zum einkaufen & Apotheke und Arzt fahren?. Aufgrund EU Rente kann ich mir Taxi absolut nicht leisten. Gibt es eventuell die Möglichkeit einer Härtefallregelung.

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 8:34

      Hallo Raymond,

      haben Sie zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen, dürfen Sie sich innerhalb von drei Monaten Ihren Zeitraum für Ihr Fahrverbot aussuchen. Die Möglichkeiten einer eventuellen Härtefallregelung sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lili 12. September 2016, 14:31

    Hallo
    Ich werde wahnsinnig, mein Mann wurde mit 2,23 Promille atemalkohl erwischt ,weil das Fahrrad kein Licht hatte , schlimm genug das er soviel getrunken hatte, ist jetzt der Führerschein weg? Was für Konsequenzen muss er befürchten .

    Lg

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:32

      Hallo Lili,

      wenn Ihr Mann mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wurden, sind normalerweise 3 Punkte sowie ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts fällig. Außerdem werden Sie aufgefordert, an einer MPU teilzunehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lili 12. September 2016, 12:09

    Hallo , habe mal eine Frage , wenn man mit 2,23 Promille (atemalkohl ) auf dem Fahrrad angehalten wird (kaputes Licht ) was bedeutet das ? Führerschein ist vorhanden wird der eingezogen? Blutabnehme wurde noch in der Klinik abgenommen. Was für Konsequenzen können kommen?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:22

      Hallo Lili,

      wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wurden, sind normalerweise 3 Punkte sowie ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts fällig. Außerdem werden Sie aufgefordert, an einer MPU teilzunehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniela 7. September 2016, 21:05

    Hallo,

    Würde vor 2 Wochen vor meiner Wohnung, mit ausgeschaltetem Motor auf dem Fahersitz von zwei Polizeiwagen (4 Beamte) aufgefordert meinen FS und KFZ-Schein vorzulegen. Als die Polizei auftauchte, ca. 1 Minute nach meiner Ankunft, war ich dabei mich zu übergeben. Die Polizei sagte, jemand hätte gemeldet, dass ich bei rot über die Ampel gefahren wäre und pusten muss.
    Natürlich war der Wert zu hoch, 0,86 Atemalkohol. Dann wurde ich mit auf das Revier genommen, musste mir Blut abnehmen lassen, den Test machen, gerade laufen, auf die Nase tippen und nochmal nachdem ich mich 5 mal gedreht hatte. Zudem musste ich trotz Aussagenverweigerung anhören, dass es nur ein Zeichen für regelmäßigen Alkoholkonsum sei, weil ich den Test bestanden habe.

    Ich hatte an den Tag auf nüchternen Magen, nach 8 Stunden Dienst 3 Gläser Whiskey Cola getrunken. Und davor ein Glas Weißwein. Ich weiß, dass es ein großer Fehler ist, aber ich war bei meiner Familie und die haben mich trotzdem fahre lassen.
    Zudem steht heute im Bescheid der Tatort wäre die Straße nebenan sein, obwohl ich schon vor der Haustür stand und der Motor aus war.
    Ich bin weiblich, 1,54 cm groß und habe einen Migrationshintergrund.
    Fühle mich ein wenig Unrecht behabdelt, weil Behauptungen aufgestellt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen. Ich habe mich richtig eingeschüchtert gefühlt, 2 Polizeiwagen und 4 Beamte…

    Blutalkoholwert 1,71

    Womit muss ich rechnen, kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, weil ich dafür mobil sein muss und grad am Anfang meiner Karriere stehe.
    Ich bin mir meiner Schuld bewusst und habe daraus gelernt.
    Bitte um Ratschläge.

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:47

      Hallo Daniele,

      in solch einem Fall ist es immer ratsam, sich Hilfe von einem Anwalt zu holen. Gerade wenn Ihre berufliche Tätigkeit von Ihrem Führerschein abhängt, dann sollten Sie eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Linda 1. September 2016, 22:24

    Hallo ich habe eine Frage ,

    Ich habe seit 2007 meinen Führerschein wurde noch nie angehalten und habe auch noch nie irgendeine Straftat begangen . Ich wurde letzten Monat mit 0,37 Promille erwischt und habe jetzt eine Strafe von 500 Euro bekommen plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot . Achso und ich bin 27 Jahre alt . Ist diese strafe gerechtfertigt ? Denn jetzt wo ich darüber mich im
    Internet informiert habe ist es übertrieben oder ? Ich weiß das es ein Fehler war aber hätte ich nicht auch einfach mit einer Geldstrafe verwarnt können

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:11

      Hallo Linda,

      eine solche Sanktion ist gerechtfertigt, wenn Sie den Straßenverkehr gefährdet haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich zur Beratung an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • okan b. 30. August 2016, 2:02

    hallo,
    ein freund von mir fuhr betrunken bzw.alkohlisiert auto, er war stark betrunken, laut seiner aussage kann er nicht mehr errinnern wieviel promille er hatte,vielleicht schämt er sich deshalb sagt er uns nicht wieviel promille er hatte jedenfalls hat er noch dazu unfall gebaut mit ein andere fahrzeug, er war bzw.wurde von der polizei zum polizei inspektion gebracht wurden mit blutabnahme,ihm wurden sofort führerschein entzogen und fahrerkarte von der LKW, meiner frage was kann ihm jetzt passieren,kann er sein führerschein wiederkriegen,nach paar monaten oder droht ihm ganz führerschein entzug???? 1.stark betrunken bis er schwanken kaum noch stehen konnte, 2. alkohlisiert auto gefahren und dabei mit andere fahrzeug unfall verursacht, bei der polizei inspektion blutabgenommen, führerschein und fahrerkarte wurde sofort entsogen, was kan jetzt noch passieren, das der versicherung nicht zahlt gegners auto kosten eventuell schmerzengeld,muss er selber alles bezahlen?? da alkholisiert versicherung erlischt ???? bitte um antwort

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 11:22

      Hallo Okan,

      wenn Ihr Freund unter Alkoholeinfluss einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt hat, dann wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit die Fahrerlaubnis ganz entzogen. Diese kann er erst nach mehreren Monaten wieder beantragen, was jedoch vom Urteil des Richters abhängt. In der Regel muss Ihr Freund dann noch an einer MPU teilnehmen, bevor er seine Fahrerlaubnis wieder erhalten kann.

      Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges muss zunächst für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug aufkommen. Weil Ihr Freund allerdings unter Alkoholeinfluss unterwegs war, wird die Versicherung vermutlich von ihm eine hohe Geldsumme fordern, eine so genannte Regresszahlung. Diese kann im vierstelligen Bereich liegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rob 24. August 2016, 21:07

    Hallo,

    Ich bin als hollander in deutschland algehalten mit 1.0 promille blutalkohol, rest alkohol in der nacht vor. Ich war nicht bewusst dass ich alkohol in blutt hatte. Ich bin eine erfahrene fahrer, erste mall, und ich war student zum zeiten von dan alhaltung. Ich habe meine furherschein wieder zuruck. Die polizeiagenten haben fastgestellt dass ich nicht sicher Fuhr. Aber ich war auf der suche nach der route. Der Arzt hatte mich getest und kann jedoch kein Verlust der Funktion erkennen. Ich fürchte, ich werde so über dem 1,1 Promille bewertet werden.
    Wass kan ich erwarten? Geldstraffe von mehr oder weniger als 2000 euro? Wenn zum Beispiel bekomme ich 6 Monate Lizenz Aussetzung, ist eine mpu notwendig wieder zu fahren in deutschland?

    Danke,
    Rob

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:16

      Hallo Rob,

      wenn ich Sie richtig verstanden haben, war dies Ihr erster Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze. Das wird in der Regel mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Ob Sie eine MPU machen müssen, liegt im Ermessen der Behörden. Am besten warten Sie zunächst einmal Ihren Bußgeldbescheid ab. Wichtig zu erwähnen ist außerdem, dass einige Maßnahmen, wie zum Beispiel Punkte in Flensburg, nur greifen, wenn Sie auch einen Wohnsitz in Deutschland haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Rob 25. August 2016, 15:26

        Ich habe wohnsitz in holland. Das landgericht hat mich eine letter geschickt wobei es wurde berichtet, dass ich mogenlich vor gerecht werd bewertung. Ist eine anwalt ein gut idee?

        • bussgeld-info.de 29. August 2016, 8:25

          Hallo Rob,

          ja, konsultieren am besten einen Anwalt. Dieser kann Sie eingehend zu Ihrem Fall beraten und entscheiden, wie Sie vorgehen sollten.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 24. August 2016, 8:19

    Ein Bekannter wurde lt. Zeitung mit 2,21 angehalten (gepustet) kann das sein das sein Blutalkohol dann nur 1,59 aufweist ? Lt. seiner Aussage

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:43

      Hallo Thomas,

      theoretisch ist das möglich. In der Regel ergibt der Alkoholatemtest auch andere Werte als ein Blutalkoholtest. Lag zwischen den zwei Tests ein wenig Zeit, kommt außerdem noch hinzu, dass wahrscheinlich schon ein Teil des Alkohols vom Körper abgebaut wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Toni 7. August 2016, 11:25

    Hallo, ich wurde mit 2.0 promille erwischt und hatte einen leichen auffahrunfall.bin nicht in der probezeit… Was erwartet mich? Liebe Grüsse

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:49

      Hallo Toni,

      ab einem Promillewert von 1,6 gilt das Fahren mit Alkohol am Steuer – besonders mit einem Unfall – als Straftat. Diese wird mit einer variablen Freiheits- oder Geldstrafe, drei Punkten in Flensburg sowie einem Führerscheinentzug für gewisse Zeit geahndet. Zudem ist in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung fällig, bevor der Führerschein wieder zurückgegeben wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ela 24. August 2016, 19:07

        ich möchte gerne wissen was einem Fahrer an Strafe droht wenn dieser unter Alkoholeinfluss
        einen Unfall verursacht und vorher aber bereits (ca. 15 Jahre) vorher schon einmal kontrolliert wurde und auch dabei unter Alkoholeinfluss stand.

        • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:06

          Hallo Ela,

          wenn Sie unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden, drohen Ihnen in der Regel 3 Punkte in Flensburg und der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis. Ob beispielsweise eine MPU auf Sie zukommt, können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian 31. Juli 2016, 16:33

    Hallo ich wurde gestern mit 0,52 promille angehalten ich befinde mich noch in der probezeit könnt ihr mir sagen was ca auf mich zu kommt ??

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:24

      Hallo Sebastian,

      ein Alkoholverstoß ist ein A-Verstoß. Dieser wird beim ersten Mal mit einer Probezeitverlängerung von zwei Jahren und der Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Zudem müssen Sie ein Bußgeld zahlen, erhalten zwei Punkte in Flensburg sowie in der Regel ein zusätzliches Fahrverbot. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist denkbar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 27. Juli 2016, 2:03

    Hallo,

    hatte grade ne Trunkenheitsfahrt
    beim sofortigen pusten hatte ich einen Promille Wert von 0.66
    die Blutabnahme erfolgte ca. 1 h später.

    Es ist das erste mal das ich diesbezüglich im Straßenverkehr auffällig geworden bin.

    Womit muss ich rechnen, was kommt auf mich zu

    MfG Marco

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 8:15

      Hallo Marco,
      beim ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine R. 25. Juli 2016, 22:02

    Hallo,
    hab da mal ne Frage.
    Mein Mann hat unter alkoholeinfluss (1,39promille gepustet) ein parkendes auto gerammt. Dieser Unfall ist aber nur zu stande gekommen,weil ein entgegen kommendes auto ein stopschild überfahren hat. Mein Mann wollte ihm ausweichen und ist in das parkende auto rein gefahren. Dieses auto hat ohne anzuhalten beschleunigt und war weg. Was kann an Strafe auf uns zu kommen? Wie sieht es mit der Versicherung aus? Über nimmt diese den schaden am auto des Gegners?

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 10:10

      Hallo Sabine,

      mit 1,39 Promille muss Ihr Mann auf jeden Fall mit einer Geldstrafe, 3 Punkten, Führerscheinentzug und einer MPU rechnen. Ohne Zeugen wird es schwierig, nachzuweisen, dass der Auslöser des Unfalls der entgegenkommende Wagen war. Versicherungen übernehmen im Regelfall keine Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind, dazu sollten Sie jedoch noch einmal im Vertrag nachsehen.

      Es empfiehlt sich für Ihren Mann auf jeden Fall, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabrina R. 25. Juli 2016, 10:43

    Hallo, mein Freund wurde am Sonntag mit 0,5 Alkohol erwischt. Vor 8 Jahren wurde er auch schon mal erwischt. Hatte ein Jahr Fahrverbot und mpu. Was erwartet ihn für Strafe.
    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 9:08

      Hallo Sabrina,

      beim zweiten mal Fahren mit 0,5 Promille gilt Ihr Freund bereits als Wiederholungstäter, egal wie lange die erste Fahrt mit mindestens 0,5 Promille schon her ist.
      Er wird dann 1000 € Bußgeld bezahlen müssen, kriegt zwei Punkte, kriegt 3 Monate Fahrverbot und muss eventuell sogar eine MPU absolvieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Juergen 24. Juli 2016, 9:36

    Hallo,
    mir wurde mein FS 1996 wegen Alkoholfahrt mit 2,2 Prommile abgenommen. Leider hatte ich Angst gehabt vor der MPU. 2010 bin in gefahren ohne FS und wurde erwischt, ohne Alkohol. Daraufhin hab ich die MPU gemacht und bestanden. Jetzt wurde ich mit 1,1 Prommile erwischt. Was erwartet mich?
    Ich habe einen Termin bei der Suchtberatung gemacht, denn ich weiss, das ich mich ändern muss und es so nicht weitergehen kann.

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 8:46

      Hallo Juergen,

      was genau auf Sie zukommt, können wir Ihnen nicht sagen. In der Regel wird Ihnen der Führerschein für ein paar Monate entzogen. Auch eine erneute MPU inklusive Abstinenznachweis ist denkbar. Der Gang zur Suchtberatung ist in jedem Fall ein erster Schritt in die richtige Richtung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rob 23. Juli 2016, 9:38

    Hallo,

    Ich bin angehalten mit rest alkohol in bluss. 0,91 promille. Erstenmall, 30 jahre alt. Kann ich 500 euro bussgeld und einem monate fahrverbot erwarten?

    Rob

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:07

      Hallo Rob,

      in der Regel ja. Außerdem bekommen Sie zwei Punkte in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 14. Juli 2016, 14:38

    Hallo mein Führerschein wurde am 14.3.2016 entzogen 1.5 Promille Parkplatz Unfall. Mein Anwalt meinte schon Ca 10-14 Monate 1 netto Gehalt Strafe. Mir geht’s dadrum ich hab immer noch kein offiziellen Bescheid bekommen brauche mein Führerschein ab Oktober ohne den werde ich arbeitslos.
    Hab noch kein Bescheid wann kommt der Ca das ist meine Frage.
    Und zu Verkürzung hab ich schon ein Seminar bei der Dekra gemacht. Gibt’s evt noch ne Möglichkeit den Entzug zu verkürzen zB mehr Geld bezahlen evt

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 8:46

      Hallo Marcel,

      Sie können sich bei der zuständigen Behörde über den Verbleib Ihrer Benachrichtigung erkundigen.

      Eine Verkürzung der Sperrfrist obliegt dem Ermessen der Behörde oder des Gerichts. Der Besuch einer Nachschulung kann hierfür förderlich sein. Wirtschaftliche oder persönliche Umstände, also zum Beispiel die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes, werden zumeist jedoch nicht berücksichtigt.

      Beraten Sie sich hierzu am besten nochmals mit Ihrem Anwalt. Er kann Ihnen gegebenenfalls hinsichtlich einer Verkürzung behilflich sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Carlos 13. Juli 2016, 16:30

    Hallo wurde gestern mit 1,8 Promille angehalten bin nicht in der Probezeit .
    Was könnte auf mich zu kommen.
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:06

      Hallo Carlos,

      bei Ihrem ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze müssen Sie mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Wolf 9. Juli 2016, 14:26

    Guten Tag!
    Gestern Nacht wurde ich bei einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad ertappt. Der Atemalkoholwert betrug 1,98 Promille. Welche Konsequenz hat das für meinen Führerschein? Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen?
    2004 wurde mir infolge einer Alkoholfahrt mit dem Auto der Führerschein abgenommen. 2006 absolvierte ich die MPU. Hat diese Altlast Einfluss auf das jetzige Delikt? (In Ihrer Antwort auf „Leon“ vom 17.11.2014 sagten Sie, dass nach bestandener MPU das frühere Vergehen keinen Einfluss hat.)
    MfG, Wolf

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:51

      Hallo Wolf,

      sollten Sie gegen die 1,6 Promillegrenze auf dem Fahrrad verstoßen, müssen Sie neben einer Geldstrafe mit drei Punkten in Flensburg und der Anordnung einer MPU rechnen. Ob Ihr Führerschein entzogen wird, liegt im Ermessen der Behörde. Das Alkoholdelikt aus dem Jahr 2004 sollte in der Regel keinen Einfluss auf die Strafe haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 9. Juli 2016, 9:26

    Hallo. mein freund und ich hatten einen Unfall. er hatte 0.8 beim pusten. Blut wurde abgenommen.
    Auswertung folgt..

    vor zehn Jahren hatte er einmal FührerscheinEntzug wegen Alkohol am Steuer.
    womit muss er rechnen ?
    stimmt es dass er bis zum Abschluss des Verfahrens kein Auto fahren darf ?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:46

      Hallo Nicole,

      welche Strafe genau auf Ihren Freund zukommt, kann nicht gesagt werden. In der Regel sind mit drei Punkten in Flensburg, einem variablen Bußgeld und einem Fahrverbot bzw. dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Das liegt allerdings im Ermessen der Behörde. Wurde Ihrem Freund der Führerschein bereits jetzt weggenommen, darf dieser auch das Auto nicht mehr bedienen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mausi 6. Juli 2016, 17:37

    Ich wurde mit 2,8 Promille von der Polizei erwischt. Allerdings nicht im Fahrzeug sondern Motor aus und Schlüssel in der Tasche.
    Polizei beschlagnahmte Führerschein und per Amtsgericht wurde mir die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.

    Welches Bussgeld hat mich im Falle einer Verurteilung zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 9:12

      Hallo Mausi,

      Sie müssen bei einem ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Alkohol und Drogen am Steuer werden in Deutschland streng geahndet. Die genaue Strafe ist auch immer Ermessenssache.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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