Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Ronja 6. Juli 2016, 11:51

    Hallo,

    ich wurde gestern Nacht von der Polizei angehalten und es wurde ein Alkoholtest vor Ort gemacht, dieser ergab 0,58 Promille. Darauf hin würde ich mit auf’s Revier genommen, wo ein weiterer Test gemacht wurde, mit einem vor Gericht verwertbarem Gerät. Das Ergebnis dort war 0, 54 Promille.
    Vor 11 Jahren bin ich schonmal durch ein Alkoholdelikt im Straßenverkehr aufgefallen. Damals mit 1,3 Promille, es gab Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen verursachten Unfall hinzu. Das Strafmaß waren 10 Monate Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe von 1600,-€. Eine MPU musste ich nicht machen.
    Meine Frage, gelte ich nach dieser Zeit als Wiederholungstäter oder Ersttäter?

    Ronja

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 9:53

      Hallo Ronja,

      eine allgemeine Frist dafür gibt es bei Alkoholdelikten nicht. Die Verjährungsfrist hierfür ist allerdings sehr lang. Es kann deshalb sein, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. Das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Warten Sie am besten Ihren Bescheid ab oder erkundigen Sie sich direkt bei der Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • speet h. 4. Juli 2016, 10:04

    mußte pusten, 1,06 promille wurden festgestellt. haben meinen führeschein eingezogen, und gesagt die probe würde eingeschickt werden zwecks konzentration usw., kann dieser wert höher ausfallen, und dürfen die meinen führerschein einbehalten

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 10:41

      Hallo speet,

      wenn die Blutprobe zum selben Zeitpunkt genommen wurde als Sie pusten mussten, dürfte der Wert nicht viel höher ausfallen. Wenn die Blutprobe genommen wurde, nachdem Sie pusten mussten, kann der Wert höher ausfallen, wenn Sie kurz vor Ihrer Fahrt noch etwas getrunken haben. Sie sind in jedem Fall mit mehr als 1,1 Promille im Blut gefahren, und deshalb darf Ihr Führerschein für 6 Monate bis zu 5 Jahre entzogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sophia 3. Juli 2016, 13:25

    1.02 Promille, angeblich auffällig gefahren…….das Ergebnis vom Bluttest steht noch aus….
    Mit welchem Ausmaß muss ich rechnen?

    Vielen Dank für die Antort

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 8:48

      Hallo Sophia,

      in der Regel sind ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten und zwei Punkte in Flensburg vorgesehen. Allerdings liegt das immer im Ermessen der Behörde, wie hoch der tatsächliche Alkoholwert war und wie Sie gefahren sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas R. 2. Juli 2016, 11:12

    Ach so, das Passende Zeichen ist ascii 0137 oder hier ‰ . Viele grüsse

  • Andreas R. 2. Juli 2016, 11:09

    Könnt Ihr mal den Text durchgucken und die völlig unpassenden Prozentzeichen aus dem Text entfernen. Ab dem Abschnitt „Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen“. Hinterher glaubt das noch jemand….

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:04

      Hallo Andreas,

      vielen Dank für Ihre Anmerkung. Den Fehler werden wir korrigieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mark 28. Juni 2016, 13:44

    Hallo hab da mal ne Frage mein Kumpel hatt mit 2,29 Promille einen Unfall verursacht ohne bersonenschaden wurde aber vor 13 Jahren schon einmal unter Alkohol Einfluss eine mpu machen müssen erfolgreich bestanden was droht ihn jetzt

    Vielen Dank schon mal im voraus

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 9:35

      Hallo Mark,
      mit 2,29 Promille am Steuer hat Ihr Freund eine Straftat begangen, die 3 Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld und auch ein Fahrverbot nachsichzieht. Die Höhe des Bußgelds und die Länge des Fahrverbots sind dabei variabel. Zudem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, aber auch eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roland 25. Juni 2016, 4:38

    Hallo Team! Ich wurde gestern Abend aufgehalten von der Polizei und hatte einen Atemwet von Ca. 0, 8 Promille .. und vor 2 jahren einen Wert von 1.26 Promille .
    Nun die Frage ist bin in dieser hiensicht ein wiederhollungs Täter, die Beamten meinen Nein weil dies eine Ordnungswidrigkeit währe hätte mit dem strafbefähl nix zu tuhn!!
    Stimmt das !!!

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:17

      Hallo Roland,

      verstoßen Sie zum zweiten mal gegen die 0,5 Promillegrenze, kann eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro auf Sie zukommen. Außerdem fallen meist 2 Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot an. Die Behörde kann die Höhe der Strafen jedoch auch selbstständig festlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans 24. Juni 2016, 16:34

    Guten Tag,
    nun ein paar Erfahrungswerte von mir,
    bin 50 Jahre und habe seit dem 16 Lebensjahr meinen Führerschein und bin Ersttäter!
    1,23 Blutalkohol macht 9 Monate Führerscheinentzug,
    1200 € Geldstrafe + 249,85 Auslagen (Gerichtskosten, Entzug Führerschein,
    Fahrt Streifenwagen ins Krankenhaus, Blutentnahme mit Auswertung.)
    Anwaltskosten zahlte meine Rechtschutz, aber auch nur weil entschieden
    wurde das ich Fahrlässig und nicht mit Vorsatz gehandelt habe.
    Zum wiedererlangen meines Fs. kommen dazu 13 € Führungszeugnis, 80 €
    Sehtest nach Anlage 6, 75 € Arztattest nach Anlage 5 der Führerscheinverordnung,
    109,40 € bei Beantragung des Fs. bei der Führerscheinstelle.
    Zusammengefasst: 9 Monate Fs. Entzug, 1727,25 € Geldstrafe und keine Punkte,
    da ein Führerscheinentzug stattfand.

    Gruß Hans

  • Luis 23. Juni 2016, 12:55

    Hallo ich wurde mit 1,04 Promille von der Polizei angehalten, und musste dann mit aufs Revier. Auf der Wache habe ich dann einen Blut test gemacht und habe jetzt nach 1 Woche das Ergebnis bekommen .. der blutwert war auf 1,08 Promille! Leider bin ich noch 19 Jahre alt und in der Probezeit. Meine Frage ist jetzt also WIE LANGE BIN ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN LOS ? UND WELCHE STRAFEN KOMMEN NOCH AUF MICH ZU ?
    Mfg Luis

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 8:53

      Hallo Luis,

      in der Regel wird ein solcher Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro, 1 Punkt in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und es ergeht eine Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Hans 23. Juni 2016, 10:44

    Guten Tag an alle,
    nun von ein paar Erfahrungswerte von mir,
    bin 50 seit dem 16 Lebensjahr den Führerschein und Ersttäter!
    1,23 Blutalkohol macht 9 Monate Führerscheinentzug,
    1200 € Geldstrafe + 249,85 Auslagen (Gerichtskosten, Entzug Führerschein,
    Fahrt Streifenwagen ins Krankenhaus, Blutentnahme mit Auswertung.)
    Anwaltskosten zahle meine Rechtschutz, aber auch nur weil entschieden
    wurde das ich Fahrlässig und nicht mit Vorsatz gehandelt habe.
    Zum wiedererlangen meines Fs. kommen dazu 13 € Führungszeugnis + 80 €
    Sehtest nach Anlage 6 + 75 € Arztattest nach Anlage 5 der Führerscheinverordnung
    + 109,40 € bei Beantragung des Fs. bei der Führerscheinstelle.
    Zusammengefasst 9 Monate Fs. Entzug + 1727,25 € Geldstrafe, keine Punkte.

    Gruß an alle Hans

  • Collet 20. Juni 2016, 19:27

    Mein Stiefvater ist mit 2.6 Promille mit einem 2 Jahre alten Kind gefahren und hat einen Unfall gebaut (beide leicht verletzt) . Was droht ihm?

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 8:41

      Hallo Collet,
      Ihrem Stiefvater drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe. Zudem muss wird auch eine MPU angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 17. Juni 2016, 20:56

    Hallo, ich wurde letzte Nacht angehalten mit einem Wert von 0,8 Promille. Keine Probezeit und älter als 21. Die Tabelle kann ich lesen. Meine Frage ist, wie lange es dauert, bis ich meinen Führerschein abgeben muss. Danke

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 8:56

      Hallo Lukas,

      das Fahrverbot wird dann rechtskräftig, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Nach diesem Zeitraum müssen Sie den Führerschein abgeben. Ersttäter können in der Regel das Fahrverbot verschieben. Hierbei gilt eine viermonatige Frist, in der der Fahrzeugführer einen Monat bzw. mehrere Monate auswählen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • AG 16. Juni 2016, 15:22

    Hallo

    Ich habe vor 2 monaten mpu bestanden und fs erhalten mpu gemacht wegen zu viel punkte und ein delikt 0.3 auffällig unter 21.

    Jetzt bin ich 23 und vor 2 monaten fs erhalten mit 4 monaten probezeit und vor 3 tagen hab ich unfallgebaut mit alkohol 0.94 promille keine sachschäden und keine personenschäden
    Können sie mir bitte sagen was auf mich zukommen kann?

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 9:17

      Hallo AG,

      ein Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze während der Probezeit führt üblicherweise zu einer Probezeitverlängerung und der Teilnahmepflicht an einem speziellen Aufbauseminar. Außerdem drohen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Youssef 14. Juni 2016, 19:03

    Guten Tag zusammen
    Und zwar hatte ich Anfang Mai einen Unfall gehabt auf der Autobahn mit 0,5 Promille, mein Führerschein ist seit dem Weg was kommt auf mich zu bin über 21 und aus der Probezeit raus

    • Youssef 14. Juni 2016, 19:19

      Nach blutabnahme 0,5 Promille und nie Nigativ aufgefallen jedoch bin ich auf mein Führerschein angewiesen da ich im Kundendienst tätig bin

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:56

      Hallo Youssef,

      wenn dies Ihr erster Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze war, dann stehen zunächst ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot an. Durch den Unfall gilt dies allerdings als Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss, was 3 Punkte zur Folge hat. Außerdem droht Ihnen hierfür die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Das liegt immer im Ermessen der Behörde bzw. des Richters, wenn es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt. Wenn Sie auf Ihrern Führerschein dringend angewiesen sind, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simone 12. Juni 2016, 20:15

    Mit 0,5 Promille gegen Baum gefahren. 6 Jahre Führerschein ohne Probleme. Kriminalpolizei wirft versuchten Mord an Beifahrer vor da Unfallursache unklar. Seit 2 Monate nix bekommen oder gehört. Wie lange dauert sowas und was kann da auf mich zu kommen.

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 6:32

      Hallo Simone,
      die Dauer der Ermittlungen in einem Strafverfahren sind unter anderem anhängig von der Personaldichte und der Beweislast. Durch eine Akteneinsicht können Sie den aktuellen Stand in Erfahrung bringen. Dies kann auch ein von Ihnen beauftragter Anwalt übernehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sara 12. Juni 2016, 18:14

    Mein Mann befindet sich noch in der Probezeit und ist mit 2,0 in ein parkendes Auto gefahren. Er schlief am Steuer ein. Was kann alles auf ihn zukommen?

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 6:49

      Hallo Sara,
      ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man in Deutschland als absolut fahruntüchtig. Er hat somit eine Straftat begangen, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wird. Das Urteil fällt dann individuell aus: von einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis hin zum Führerscheinentzug.
      Zudem muss mit der Verlängerung der Probezeit sowie der Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar wegen Alkohol am Steuer gerechnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ichdepp 12. Juni 2016, 12:32

    Wurde gestern rausgezogen. Bin dadurch aufgefallen, dass ich eine Kurve geschnitten habe und eine Ampel bei Rot überfahren habe. 0.98 Promille beim Pusten. Bluttest steht aus, diese Übung mit finger etc. habe ich laut Arzt gut gemeistert. Bin Ersttäter habe aber einen Punkt in Flensburg. Mein Führerschein wird nun wahrscheinlich einige Monate weg sein. Muss ich auch eine MPU befürchten? Und sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 7:03

      Hallo ichdepp,
      die Werte von Atem- und Blutalkohol können sich unterscheiden, wobei der Blutalkoholwert für die Strafverfolgung ausschlaggebend ist. Liegt dieser über 1,1 Promille, wird das Vergehen als Straftat gewertet. In diesem Fall empfiehlt es sich einen Anwalt zu beauftragen. Aber auch bei einem Bußgeldverfahren können Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, muss für jeden Fall individuell abgewogen werden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Matthias 12. Juni 2016, 8:55

    Hab mit 1,5 Promille ein leichten Unfall gebaut?
    Mir wurde schon einmal der Führerschein wegen Alkohol entzogen.
    Was wird das für eine Strafe?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 7:34

      Hallo Matthias,
      bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Die Höhe der Geldstrafe bestimmt deshalb ein Gericht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Okan 3. Juni 2016, 13:00

    Hallo, ich habe folgendes problem.
    Im februar bin ich zu schnell gefahren und habe 1 punkt 1 monat fahrverbot angeordnet bekommen. Meine probezeit wurde um zwei jahre verlängert. Und ich muss ein aufbauseminar machen.
    Im märz wurde ich leider mit 1.1 promille am steuer erwischt. Konsequenzen 350€ bußgeld. 1 punkt. Aber kein fahrverbot.
    Meine frage ist jetzt, wenn ich diese 350€ bezahle und der bußgelbescheid rechtskräftig wird, kommt auf mich nich etwas zu? Muss ich zu einer MPU? Oder wird nachtragend mein fphrerschein entzogen.?

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:49

      Hallo Okan,

      ein A-Verstoß in Verbindung mit Alkohol oder Drogen führt dazu, dass Sie an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen müssen. Außerdem müssen Sie mit einer Verwarnung rechnen, da es sich um einen weiteren A-Verstoß innerhalb der Probezeit handelt. Ob ein Fahrverbot verhängt oder der Führerschein ganz entzogen wird, wird von der zuständigen Behörde entschieden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Okan 6. Juni 2016, 12:06

        Was ist dieses spezielle aufbauseminar ?

        • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 8:47

          Hallo Okan,
          bei diesem Aufbauseminar geht es gezielt um die Risiken durch Alkohol am Steuer und Verhaltensregeln zur Vermeidung weiterer Fahrten unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 2. Juni 2016, 11:35

    Hallo,
    ich wurde im September 2001 erwischt mit 1,67 Promille Führerschein weg war ja klar,dann MPU dann bekahm ich Ihn wieder.Nun wurde ich vor 2 Wochen aus Dummheit wieder erwischt 0,52 Promille.
    Das ich 1 Monat Fahrverbot und Geldstrafe bekomme ist mir klar,aber muss ich erneut eine MPU machen,oder ist das schon längst Verjährt.Es waren zwischen 2001 und dato keine Alkoholfahrten.
    Danke

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:16

      Hallo Andreas,

      üblicherweise ist eine MPU bei Alkoholfahrten ab 1,6 Promille Pflicht. Aber auch bei geringerem Blutalkoholwert ist eine Anordnung möglich, so zum Beispiel ab 0,5 Promille bei Wiederholungstätern. Eine Wiederholungstat verjährt im Falle von Alkohol nach 5 Jahren. Sie gelten entsprechend nicht als Wiederholungstäter. Eine erneute MPU ist daher eher unwahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Beti 29. Mai 2016, 12:49

    Hallo,
    hab eine Frage, kann mir jemand ekleren wann muss ich mein führeschein neu beantragen?
    beim: führescheinEntzug oder Fahrverbot?
    Einz kann ich auch nicht kapieren warum manche Leute mit 1.9 Alkohol den führeschein nach Bezahlung der strafe und 3 punkten in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot denn wieder bekommen, und manche Leute mit 1.6 bekommen
    1 Jahr plus späre +Geldstrafe +mpu
    Danke

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 8:56

      Hallo Beti,

      bei einem Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch nach Ablauf der gesetzten Frist zurück. Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie nach der Sperrfrist den Führerschein neu beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jimmy 27. Mai 2016, 7:31

    Gd Tag liebe info,ich bin erwischt geworden vor 3 Monaten mit 1,9 Promille gestern habe von der amtsgriescht Brief bekommen habe ich 8 Monaten fahr Sperrung mit 900€ Gold Strafe wie geht’s jetzt weiter nach der Sperre Zeit bekommen ich meine Führerschein zurück oder die schicken mich auch MPU danke lg Jimmy

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:24

      Hallo Jimmy,

      nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein neu beantragt werden. Er wird Ihnen also nicht automatisch wieder zugestellt. Eine MPU ist ab einem solchem Blutalkoholwert üblich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Len 26. Mai 2016, 12:44

    Hallo,
    Vor ein Monat war von der Polizei kontrolliert und wurde 0,47 mg/l Atemalkoholkonzentrazion. Heute bekomme ich ein Bußgeldbescheid in höhe 500 € und 1 monat fahrverbot. Das war erstemal, Fuhrerschein seit 9 Jahre. Meine Frage ist: Kann ich widerrufen, weil ich die grenze 0,5 mg/l nicht űberschitte oder soll ich einfach bezahlen
    MfG

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 8:19

      Hallo Len,

      der Bußgeldkatalog sieht bei einer Promillezahl von 0,3 bereits Bußgelder vor, wenn der Verkehrsteilnehmer Fahrunsicherheiten gezeigt hat. Die bei Ihnen angeordneten Konsequenzen sind also durchaus üblich. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich jedoch an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Adrian 23. Mai 2016, 14:16

    Hallo, ich war von der Polizei kontrolliert und wurde 1,9 promille gefunden ich Arbeit LKW-Fahrer ,Es ist ein ausländischer Führerschein ,Es ist in erster mal, Was kann mir passieren??? danke.

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:03

      Hallo Adrian,
      Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr wird als Straftat geahndet. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe können die Folge sein. Zudem erhalten Sie 3 Punkte in Flensburg und auch der Führerscheinentzug wergen Alkohol ist wahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico 23. Mai 2016, 13:29

    Guten Tag,
    Mein bruder ist im letzten Monat seiner verlängerten probezeit. (4-Jahre)
    Verlängert wurde diese wegen einer roten Ampel die länger als eine sec. Rot war.
    Nun wurde er unter Alkoholeinfluss angehalten.
    Die Polizisten wussten allerdings nicht das er noch in der probezeit ist. Ihm wurde weder der Führerschein abgenommen noch gesagt Wie viel Promille er hatte. Lediglich das es unter 0,5 waren.
    Wird so etwas festgehalten oder sofort verworfen?
    Mit welchen Konsequenzen hat er nun zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 8:53

      Hallo Nico,
      ob Ihr Bruder noch mit weiteren Folgen zu rechnen hat, hängt davon ab, ob die Beamten seine Personalien aufgenommen haben und seine Fahrerlaubnis überprüfen.
      Alkohol am Steuer zählt in der Probezeit zu den A-Verstößen. Beim 2. A-Verstoß folgt in der Regel nur die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jibidi 17. Mai 2016, 13:56

    Hi
    Wurd mit einem atemalkohol wert von 0,61 Promille erwischt bin dann mit zur blutabbahme …
    Was droht mir? Bin noch in der Probezeit
    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 8:54

      Hallo Jibidi,
      in der Probezeit gilt die 0-Promille-Regelung. Bei einem Verstoß gegen diese ist in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Zudem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und eine Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johannes 10. Mai 2016, 9:00

    Hallo zusammen, ich hätte bitte eine Frage.
    Vor 2Wochen habe ich ein Stoppschild missachtet im Schneegestöber, daraufhin kam es zu einen Unfall ohne Personenschaden.
    Alkoholtest war bei 0,58 und Blutergebnis hat ergeben 1,17 Anfang nächsten Monats, gibt es ein Eilverfahren, mit was darf rechnen?
    Ersttäter seit 14 jahren Führerschein

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:34

      Hallo Johannes,
      ab 1,1 Promille gilt Fahren unter Alkohol als Straftat und wird in der Regel mit einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten geahndet. Bei der Höhe des Bußgeldes wird auch der Unfall einberechnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • maja 9. Mai 2016, 21:35

    Hallo,
    ich hatte von einem Auto keine Distanz und Polizei hat das gesehen und kontrolle gemacht. Ich hatte fast 2 promille =(. Ist das jetzt auch Straßenverkehrsgefährdung ????Muss ich auch vor gericht? Und wie lange bin ohne Führerschein? Danke

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:36

      Hallo maja,

      ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Diese wird als Straftat geahndet und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe, einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg und unter Umständen eine MPU nach sich ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Max 9. Mai 2016, 10:55

    Hallo ich bin neulich ausversehen falsch abgebogen.(kurz Geisterfahrer ohne Unfall)
    Die Polizei stand direkt da. Beim pusten kam 1,6 raus und ich musste mit zur Wache wegen der Blut Entnahme. Ich habe / hatte seit 1Monat mein Führerschein.

    Welcher wert wird höher sein? Atemluft oder Blut?
    Was kommt denn ca. auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 8:48

      Hallo Max,

      entscheidend ist stets der Blutalkoholwert. Ab einer Konzentration von 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die als Straftat geahndet wird. Es drohen in der Regel eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe sowie ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten und 3 Punkte in Flensburg.
      Für Fahranfänger in der Probezeit folgt zudem üblicherweise eine Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre.
      Eine Geisterfahrt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gerlinde N. 8. Mai 2016, 0:18

    Hallo Bußgeldteam,wenn ich von meinem Damenkaffeeklatsch komme und habe wie immer 3 Glas Sekt getrunken,wieviel Promille hab ich dann? Frag nur deshalb,weil ich immer mit dem Auto dahin fahre und auf der Heimfahrt auch manchmal den Sekt etwas merken kann! Lg

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 8:40

      Hallo Gerlinde,

      welchen Promillewert Sie nach drei Gläsern Sekt haben, ist von vielen Faktoren abhängig und kann deshalb nicht pauschal bestimmt werden. Um eine grobe Einschätzung zu erhalten, können Sie sich den Wert auf der folgenden Seite errechnen lassen: https://www.bussgeld-info.de/promillerechner/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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