Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Caglayan 26. Februar 2015, 9:44

    Alkohol 1,34 promille was bekomme ich als Strafe

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:53

      Hallo,

      hier liegt eine Straftat vor, und keine Ordnungswidrigkeit, das bedeutet, die Strafe lässt sich nicht den Bußgeldtabellen entnehmen, sondern wird vor Gericht entschieden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Pelder 25. Februar 2015, 12:13

    Hatte beim pusten 1.5 beim blut 1.74 war aber bei vollem Bewusstsein und bin unter 21

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:01

      Hallo,

      hier liegt eine Straftat vor; weitere Konsequenzen werden Sie in der Gerichtsverhandlung erfahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Norbert 24. Februar 2015, 22:20

    Hallo,

    ich hate letztes mai ein unfall mit 0,53 atemtest, 0,94 blut, vom gericht zurückgerechnet 1,2 promille, ICH hab polizei geruffen, führerschein abgegeben. Gericht eintscheidung
    3700 euro strafe, 10 monate spere, und führerschein stelle wird entscheiden, was ich machen muss. im führungszeugnis gibts keine punkte eintrag. worauf kann ich noch…..?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:03

      Hallo Norbert,

      die Führerscheinstelle kann eine MPU anordnen, muss dies in Ihrem Fall aber nicht tun. Sie müssen also die Entscheidung abwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rolf 24. Februar 2015, 14:17

    Verkehrskontrolle Faschingsdienstag nachmittag Allkoholwert 1,8 . Ich fahre seit 1974 ca. 1,4 mio km makellos.
    Führerschein weg, ich habe mich sofort freiwillig zu einer Therapie für 3 Wochen stationär entschieden. Ich bin z.Z. arbeitslos. Was kann ich tun um meine Reue und Einsicht unter Beweis zu stellen um das Urteil mild ausfallen zulassen.
    Für meinen beruflichen Weitergang ist der FS dringend notwendig , auch schon wegen der Eigenversorgung, da ich
    allein auf dem Land wohne. Danke

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:13

      Hallo Rolf,

      es ist sicher der richtige Ansatz, dass Sie eine Therapie begonnen haben. Reue und Einsicht können Sie den Behörden nicht vormachen, sondern müssen Sie tatsächlich empfinden. Ist dies der Fall, haben Sie sicher Chancen auf ein mildes Urteil.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank 24. Februar 2015, 13:55

    Ich bin vor 5 1/2 Jahren mal mit 1,32 Promille aufgefallen. Musste den Lappen 9 Monate abgeben und um die 1800 Euro bezahlen plus diverse Extras (Neuer Schein, Augenarzt, Mainz77, usw.) Ich bekam damals 7 Punkte in Flensburg. Was hat sich für mich seit 2014 geändert, wie lange bleibt diese Straftat im Register bestehen? Man sagte mir was von 15 Jahren, stimmt das?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:15

      Hallo Frank,

      um Auskunft über Ihren aktuellen Punktestand zu erhalten, wenden Sie sich an das KBA. Dort erhalten Sie Auskunft dazu wie viele Punkte Sie aktuell haben und wann diese verfallen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yvonne 22. Februar 2015, 19:47

    hallo… wurde gestern mit Alkohol erwischt…..musste gleich pusten….der Richtwert war 1,03 Promille……musste dann auf das Revier Blut abnehmen…..ist dieser Richtwert identisch mit dem Blutwert und wird bei der Blutuntersuchung auch nach Drogen gesucht auch wenn ich bei der kontrolle das verneint habe?…..was erwartet mich das alles an Strafe?…m.f.G.Yvonne

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:04

      Hallo Yvonne,

      es ist möglich, dass sich der ermittelte Wert bei der Blut- und bei der Puste-Kontrolle unterscheidet. Bei einem begründeten Anfangsverdacht ist auch möglich, dass ein Drogentest gemacht wurde. Bei einem Promille-Wert von unter 1,1 Promille als Autofahrer besteht eine Ordnungswidrigkeit; die folgenden Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Fällt der Bluttest höher als 1,1 Promille aus, so liegt eine Straftat vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Petra 22. Februar 2015, 7:16

    Ein Bekannter von mir hat mit 1,1 Promille einen Radfahrer (er fuhr ohne Licht) angefahren. Er hat den Führerschein schon 16 Jahre. Das Problem ist das er LKW Fahrer ist und diesen beruflich braucht. Was kommt auf ihn zu? Danke für Antwort

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:10

      Hallo Petra,

      da ein Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht wurde, liegt eine Straftat vor. In einer Gerichtsverhandlung wird entschieden, welche Sanktionen anfallen. Möglicherweise wird eine MPU verordnet. Sicherlich wird es eine gewisse Sperrfrist geben, innerhalb der er seinen Führerschein abgegeben muss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rolf 18. Februar 2015, 14:50

    Ich bin 59 fahre seit 44 Jahren unfallfrei , am Faschingsdienstag bin ich gegen 15:00 Uhr in eine Kontrolle gekommen.
    Beim Atemalkoholtest hatte ich 0,83 Promille, der Beamte erklärte mir das wären 1,83 Promille, eine Blutentnahme und Gleichgewichtstest wurden von einem Arzt durchgeführt. Es war meine erste Alkoholfahrt.
    Auf was muß ich mich nun einstellen ?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:58

      Hallo Rolf,

      das Ergebnis von dem Blutalkohol-Test ist maßgeblich. Überschreitet der Wert nicht die 1,1 Promille, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Wurden die 1,1 Promille überschritten, liegt eine Straftat vor; hier werden die Sanktionen vor Gericht entschieden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 16. Februar 2015, 18:50

    Guten Tag nochmal, ich hatte schon am 11. Februar geschrieben und habe noch eine Frage. Hatte 2004 FS wegen einem Unfall mit Alkohol weg. Hatte eine MPU gemacht, muß ich dies heute erwähnen? Muß, soll ich einen Anwalt dazu nehmen? Gibt es soetwas wie Bewährung, werde niemehr Al. Trinken rühre nichts mehr an. Wie Dumm ich nur war!! Stehe jeden Morgen mit einem herzerfrischenden, Guten Morgen du Idiot auf.

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 11:27

      Hallo Michael,

      dass bereits eine MPU absolviert wurde, darüber haben die Behörden Kenntnis.
      Eine Alkoholfahrt verjährt normalerweise nach 10 Jahren.
      Für eine rechtliche Beratung, suchen Sie bitte einen Anwalt auf – wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michelle 16. Februar 2015, 11:31

    Hallo,
    Ich fuhr einen Freund mit seinem wagen Nachhause, ich hatte 0,6 Promille und wurde angehalten. Die Polizei hatte mich mitgenommen und ich muss 500€ zahlen und 1 Monat den Führerschein abgeben. Nun hat mein Kollege damals viel mehr getrunken und da es zum teil auch seine Schuld war, meinte er er würde das Bußgeld zahlen. Jetzt zahl ich trotzdem allein. Kann ich da was machen? aufforderungen haben nichts gebracht also rechtlich….

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 11:30

      Hallo Michelle,

      diesbezüglich sehen wir keine Möglichkeiten. Als Fahrer müssen Sie das Bußgeld bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Herbert 15. Februar 2015, 1:21

    Hallo busgeld-info team,
    Ich habe eine trunkenheitsfahrt begangen und ich ärgere mich da sooo sehr drüber, weil ich es nicht wollte. allles ist in einer notsiuation entstanden. ich habe mir das bein bei einem diskobesuch gebrochen (unglücklich ausgerutscht). ich habe dann irgendwie total panik bekommen und wollte weg aus der disko und irgendwohin, wo mir geholfen wird. bin dann dummer weise in mein auto gestiegen, obwohl ich auch etwas getrunken hatte. ich bin ausgeparkt, habe mich dann wieder etwas von dem schock erholt und wollte zurück in die parklücke setzen, weil ich erkannt habe, was für eine dummheit ich da gerade begehe. dabei habe ich leider ein dahinterstehendes auto gerammt. ich habe die polizei verständigt. ich wurde mit 1,53 promille überprüft. eine strafe habe ich schon bekommen: 12 monate fahrverbot und 3000 euro strafe. muss ich jetzt etwa auch noch mit einer mpu rechnen? was würdet ihr bei der führerscheinstelle sagen, um das möglicherweise abzuwenden? Hiiiilfe, ich brauche meinen Führerschein um zur Arbeit zu kommen!

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:14

      Hallo Herbert,

      ja, es ist möglich, dass eine MPU ausgesprochen wird. Dazu lassen sich vorläufig noch keine Angaben machen.
      Da Sie Reue und Einsicht zeigen, sind aber in jedem Fall die Grundlagen für eine Neuerteilung des Führerscheins gelegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • D. 14. Februar 2015, 23:12

    Hallo,
    Wird bei einem BAK von 1,4 promille und Straßenverkehrsgefährdung zwingend eine MPU angeordnet oder komme ich ohne weg?

    Danke schon einmal im voraus für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:16

      Hallo,

      nein, bei diesem Promille-Wert muss eine MPU nicht zwingend verhängt werden, es ist jedoch möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 13. Februar 2015, 22:17

    Hallo,
    ich bin 47 Jahre alt, habe Führerschein seit 27 Jahren, hatte in der Vergangenheit keine Punkten und keine Straftaten begannen, wurde mit 2,4 Promille sitzend im Auto von den Polizisten erwischt. Schlüssel steckte, weil ich geraucht habe und immer wieder Fenster aufgemacht habe. Fahrerlaubnis wurde entzogen. Droht mir ein MPU Test? Können Sie bitte sagen was scheint mir?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:20

      Hallo Alex,

      ja, eine MPU muss hier zwingend verhängt werden, so wie bei jeder Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille. Weiteres wird das Strafverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt ergeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus S. 12. Februar 2015, 9:17

    Hallo Liebes Team, Ihre Berechnung scheint eine Kleinigkeit zu außer betracht zu lassen,
    denn eine 2 Alkoholfahrt innerhalb 5 Jahre, zählt als Wiederholung und wird von der Führerscheinstelle als beleg genommen um einen Autofahrer zur MPU zuschicken.
    So ist es bei mir.
    2/2007 angehalten worden mit 0,5%o, 1 Monat Sperre 250€ strafe zu dem Zeitpunkt
    2/2011 Verkehrsunfall ( freispruch vom AG Hannover, keine Mitschuld ) Restalkohol 0,79 Blut.
    1250€ inkl. Bearbeitungsgebüren 3 Monate Führerschein entzug, abgabe 5/2012.
    6/2012 kommt die FS-Stelle.. MPU sonst entzug. in 3 Monaten zu absolvieren. nicht möglich da ein Abstienesnachweis von min 6 Monaten notwendig ist um die überhaupt zu bestehen.
    ( Hatte auch wohl auch einen deppen als RA, da er meine Negatve MPU hin gesendet hat. )
    Aber immer davon ausgehen, 2 Verstoss auch bei geringer Menge, MPU.
    Gruß Markus

  • daniel 11. Februar 2015, 23:38

    hallo
    mir wurde 2004 meine fahrerlaubnis endzogen nach einer zweiten trunkenheitsfahrt (0,8promille 2002 und dann die wiederholung 0,62 promille 2004)
    leider hatte ich 2006 meine mpu nicht bestanden und mein antrag nicht zurück gezon und erhilt daraufhin eine versagung.
    nun meine frage
    ab wann kann ich meinen führerschein auch ohne mpu wiederrelangen?
    denn mpu kann ich mir nicht leisten
    und ein job in meinen beruf (kfz-lackierer) bekomm ich auch nicht ohne fahrerlaubnis.
    welche möglichkeiten habe ich?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:30

      Hallo Daniel,

      es ist generell nicht möglich, eine MPU zu umgehen. Da sie verhängt wurde, müssen Sie diese abschließen, um wieder den Führerschein zu bekommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 11. Februar 2015, 18:50

    Guten Tag , wurde mit 1.1 Atemalkohol, ohne Unfall oder Sach/Personen schäden angehalten. Blutentnahme auf Revier. Was kommt da noch? Danke.

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:35

      Hallo Michael,

      es liegt eine Trunkenheitsfahrt vor, die als Straftat gewertet wird. Somit wird ein Strafverfahren eingeleitet, und Sie erfahren in der Gerichtsverhandlung, welche Sanktionen bevorstehen. Diese reichen von einer Geldstrafe, einem mehrmonatigen Fahrverbot bis hin zu einer MPU.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Doreene 9. Februar 2015, 13:53

    Hallo,

    Ich wurde am 24.1. an meinem Geburtstag mit 1,15 Promille angehalten, also die Blutwerte sind auch schon gekommen und sagen 1,15 Promille aus. Meine Probezeit wurde aber bereits verlängert da ich meinen abstand mal nicht gehalten habe. Was kommt nun auf mich zu? Führerschein usw wurde sofort behalten.
    Lg :(

    • bussgeld-info.de 10. Februar 2015, 15:59

      Hallo,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille stellt eine Straftat dar. Welche Konsequenzen daraus folgen, wird in einer gerichtlichen Verhandlung bestimmt. Deswegen können wir Ihnen momentan keine zuverlässige Prognose stellen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • albi 9. Februar 2015, 10:20

    hallo ich wurde gestern nach einer geburtstagsfeier mit 2,2 auf dem rad angehalten muste dann mit zur wache blutentnahme bin mein fleppen schon 10 jahre los und sollte ihn nach 15 jahren also 2019 wieder bekommen droht mir jetzt eine mpu oder nochmal 15 jahre

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:12

      Hallo,

      ob eine MPU angeordnet wird und die Sperrfrist nochmals verlängert wird, das ist die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. Aus diesem Grund können wir dazu keine Angaben machen. Fragen Sie bitte bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maria 4. Februar 2015, 14:56

    Alkohol am Steuer , 600€ Geldstrafe und 9 Monate Fahrverbot .Die Frage ist wer entscheidet über punkte und MPU Danke für antwort

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:56

      Hallo Maria,

      die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet darüber, ob eine MPU verhängt wird.
      Die Anzahl der Punkte ist bereits entschieden – laut Bußgeldkatalog fallen bei einem Alkoholverstoß zwischen 2 und 3 Punkte an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sultan 4. Februar 2015, 0:07

    Also die straßenmeisterei hat gesagt ca.1000 euro würde mich der schaden kosten und alkoholwert im blut wäre 0,59 promille was nun fahrerflucht kommt ja dazu wie könnte meine strafe ausfallen ? Bitte um ihren rat…

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:01

      Hallo,

      diesbezüglich können wir Ihnen leider keine Prognose machen, da wir die Umstände des Tathergangs ja nicht kennen. Bitte warten Sie die Gerichtsverhandlung ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sultan 2. Februar 2015, 19:49

    Hallo nochmals also ich hab nachgefragt es sind glaub 2 planken beschädigt worden 8 m hat man gesagt was würde 8 m leitplanke denn kosten ?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:26

      Hallo,

      dazu liegen uns leider keine Angaben vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yuri 1. Februar 2015, 22:51

    Was passiert wenn man unter 21 ist aus der probezeit draußen ist und am Steuer mit 1,4 promille angehalten werde nach einer Schleuderübung?

    ANTWORTEN

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:01

      Hallo,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille stellt eine Straftat dar. Deswegen kommt es in diesem Fall zu einer gerichtlichen Verhandlung, bei der die Konsequenzen individuell bestimmt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Yuri 2. Februar 2015, 18:25

        Was denken Sie nach ihrer Einschätzung und Erfahrung her?

        • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:28

          Hallo,

          sicherlich erhalten Sie eine Geldstrafe. Möglicherweise gibt es auch eine MPU. Doch ohne Kenntnis der genauen Umstände können wir keine genauere Prognose treffen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • sultan 1. Februar 2015, 1:14

    Bei meinem ersten Unfall musste ich einen Kurs machen und 400 euro bezahlen. zählen die Punkte falls ich damals bekommen habe jetzt immer noch ? Ist ja 7 Jahre her von dem Unfall. und im Jahr 2012 bin ich mal in einem Verkehrsschild gefahren und kaputt gemacht, war im Winter wieder, wegen ausrutschen aber keine weiteren Schaden.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:11

      Hallo,

      Auskunft zu Ihrem Punktestand können Sie beim KBA (Kraftfahrtsbundesamt) in Flensburg beantragen. Dies ist auch online möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sultan 1. Februar 2015, 0:42

    Hallo, ich hab einen Unfall verursacht hatte beim Alkoholtest 0.8 Promille. Bin im Autobahn bei glatteis ausgerutscht und in die Leitplanke gefahren. Da ich unter Panik und Schock war bin ich nach hause weitergefahren. Was für strafe erwatet mich wegen Fahrerflucht, Sachschaden und Alkohol. Als ich nach hause kam, kam schon die polizei gleich nach einer halben Stunde, da ich mein Kennzeichen verloren hatte anscheinend auf dem Autobahn.

    • sultan 1. Februar 2015, 1:07

      Im Jahr 2008 hatte ich zwar auch einen Unfall der sehr schlimm ausgefallen hatte mit Schaden vom Gegenverkehr, aber wegen Alkohol und Fahrerflucht passiert es zum ersten mal. Was kostet ne Leitplanke vom Autobahn wie lange werden sie meinen Führerschein behalten und muss ich einen mpu beim ersten mal wegen Alkohol machen.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:14

      Hallo,

      in Ihrem Fall sind mehrere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gleichzeitig aufgetreten, was eine Prognose zu den Sanktionen erschwert. In einer Gerichtsverhandlung wird man individuelle Strafen für die einzelnen Vergehen ermitteln. Ob z.B. eine MPU verhängt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Herr Rubin 30. Januar 2015, 17:43

    Hallo bin am 28.01 mit 1.5 Promille gefahren und wurde von der Polizei angehalten.Musste aber auch schon mal 2006 mein fs abgeben hatte da 1,2 Promille meine Frage ist was auf mich jetzt zukommt?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:32

      Hallo Herr Rubin,

      aufgrund der von Ihnen begangenen Trunkenheitsfahrt müssen Sie nun mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Hier entscheidet sich alles weitere. Eine MPU stellt eine mögliche Konsequenz dar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Herr Rubin 2. Februar 2015, 17:39

        und muss ich vor Gericht auch erscheinen ?

        • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:32

          Hallo Herr Rubin,

          bitte befragen Sie bezüglich dieser Angelegenheit Ihren Anwalt.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bobic 30. Januar 2015, 14:48

    Hallo, ich hatte einen trunkenheitsfahrt. Als die polizei aufgrund einer Zeugen aussage zu mir nach hause kam musste ich eine Atemalkohol prbe abgeben die positis mit 0,76 zu buche schlug. Sie nahmen mich trotzdessen das sie mich nicht haben fahren sehen mit zur Blutprobe wo das ergebnis dann 1,51 war. Ich bin 21 aber komme erst in 2 Monaten aus der Probezeit heraus. die Frau die die Polizei verständigt hat sagt aus , dass ich beim Ausparken in ihr Auto gefahren bin.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:36

      Hallo,

      die Polizisten haben lediglich Beweismittel für die kommende Gerichtsverhandlung gesichert. Der Atemalkohol-Test hat vor Gericht nämlich keine Beweiskraft. Sie haben eine Trunkenheitsfahrt begangen, die als Straftat gilt. Aus diesem Grund wird man vor Gericht die Sanktionen ermitteln. Dabei werden alle Zeugen vernommen, also z.B. auch die Frau, die die Polizei verständigte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sascha 28. Januar 2015, 17:15

    Hallo

    Ich wurde am 21.04.14 mit 1,38 Promille angehalten. und fahr sperre bekomen bis 22.01.2015. muss ich jetzt mpu machen oder nicht? Wann ist der neue geseztz gekomen von 1.6 promille nach 1.1? Aus der fürerscheinstelle haben mich nur angerufen und gesagt das ich MPU machen muss.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:29

      Hallo Sascha,

      nach Aussage der Führerscheinstelle wird eine MPU fällig, bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Falls hier noch Fragen offen geblieben sind, wenden Sie sich erneut an diese Behörde und fragen Sie nochmals nach.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Chris 26. Januar 2015, 17:48

    Hi Leute,
    ich muss mich dummerweise an euch wenden. Letztes Wochenende würde ich von der Polizei rausgezogen und durfte dann mit zur Wache. Ergebnis 0,5 Promille.
    Dummerweise habe ihn eine Vorgeschichte:
    Vor ca. 12 Jahren (mit ca. 19) die erste Alkoholfahrt, mit 0,79 Promille
    Vor ca. 8 Jahren die zweite Fahrt, 2 Promille, FE weg, MPU bestanden.
    Und jetzt der neue Vorfall.
    Meine Frage: Mit was muss ich rechnen?
    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:47

      Hallo Chris,

      eine Promilleanzahl von 0,5 Promille ist gerade noch zulässig, sofern keine weitere Gefährdung des Verkehrs vorlag.
      Ansonsten kann ein erneuter Entzug der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU und eine Geldstrafe die Folge sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • A. Heidrich 21. Januar 2015, 16:18

    Guten Tag liebes Bußgeld-Info Team

    Ich wurde am 06.11.14 mit 1,21 Promille angehalten und musste natürlich und zu recht, meinen Führerschein abgeben. Ich habe bis heute ( den 21.01.15) auf einen Brief vom Gericht gewartet und heute kam er. Nur hat mich das was drin stand etwas irritiert. Laut Brief SOLL mein Führerschein eingezogen werden… Ist er ja aber schon längst und zwar seit der kontrolle am 06.11.14. Außerdem WEITERE sieben Monate fahrverbot. Jetzt meine Frage. Sollen die im Brief genannten sieben Monate das gesamte Fahrverbot sein und werden davon die breits vergangenen 2 1/2 Monate
    Abgezogen… Oder kommen die sieben Monate mit drauf? Habe ich eine MPU zu befürchten??

    Vielen dank für die Hilfe und liebe grüße

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 14:13

      Hallo Herr Heidrich,

      kann es sein, dass in dem Brief von der Entziehung der Fahrerlaubnis die Sprache ist und nicht vom Führerschein? Darin besteht nämlich ein Unterschied. Fahrten ab einem Wert von über 1,1 Promille gelten als schwere Straftaten. Hier kann das Gericht die Fahrerlaubnis gänzlich zwischen 6 Monate und 5 Jahre entziehen und sperren. Nach dieser Zeit können Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die MPU droht erst, wenn Sie über einen Wert von 1,6 Promille kommen. Jedoch kann bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis eine MPU nötig sein. Dies prüft dann aber die zuständige Behörde und gibt Ihnen Bescheid, sobald Sie den Antrag auf Neuerteilung abgegeben haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • S 21. Januar 2015, 12:16

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

    ich habe eine Ampel bei rot überfahren, wurde angehalten und der Atemalkoholtest sagte 0,58 Promille. Daraufhin wurde ein Blutalkoholtest gemacht, dieser liegt aber noch nicht vor. De Führerschein wurde einbehalten. Wie wahrscheinlich ist es, den Führerschein bis zur eigentlichen Gerichtsverhandlung wieder zu bekommen? Besteht überhaupt eine Change?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 14:42

      Hallo S,

      in der Regel sind die Chancen nicht sehr positiv. Sollten Sie bereits einen gerichtlichen Beschluss über die Beschlagnahmung des Führerscheins besitzen, können Sie gegen diese Beschwerde einlegen. Der Führerschein wird gleich einbehalten, wenn Gefahr in Verzug besteht. Bei diesem Sonderfall ist es in der Regel schwierig, den Führerschein vor der Gerichtsverhandlung wiederzubekommen. Jedoch könnte es ratsam sein, einen Anwalt zurate zu ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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