Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Paul 27. März 2015, 21:05

    Hallo,
    Ich bin Auslander aus Tschechen, und ich hatte vorn 1,5 Jahre Straf(bezahlen 750€) für führung an dem Fahrrad mit alkohol in blut(2promile) in Verkehr. Wie lang Zeit maximum ist Fahrverbot? Ja ich habe Führerschein aus Tschechien aber brauche fahren in Deutschland… Danke.

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:22

      Hallo Paul,

      wie lange Ihr Fahrverbot ist, können wir Ihnen nicht pauschal beantworten, denn es gibt hier keine einheitliche Regelung.Sie müssten es also bei der entsprechenden Behörde erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Georgios 27. März 2015, 15:23

    Erwischt mit 1,42 Promille. Muss ich eine MPU ablegen? Scheinbar wird die in BaWü bereits ab 1,1 Promille gefordert? Kann das sein? Bitte um Rückmeldung. Strafe war 6 Monate Entzug des Führerscheins + Sperre von 3 Monaten und 45 Tagessätze a 10 EUR, da nach Studiumabschluss arbeitslos.

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:23

      Hallo Georgios,

      die Verhängung einer MPU ist in diesem Fall zulässig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Torsten 26. März 2015, 22:04

    Hab vor 20 Jahren meinen Führerschein wg. Trunkenheit mit 2 Promille verloren. Muß ich bei einer
    Neubeantragung mit irendwelchen Auflagen wie zB: Fahrschulbesuchen, MPU ect. rechnen?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:37

      Hallo Torsten,

      ein Vergehen, welches 20 Jahre zurückliegt, ist hier verjährt und wahrscheinlich müssen Sie mit keinen Auflagen rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steven 25. März 2015, 22:56

    Hallo,
    Ich wurde vor kurzen von der Polizei angehalten und hatte einen Bak von 1,25 Promille ich bin noch in der Probezeit die bereits wegen zu schnellen Fahrens verlängert wurde.Was könnte jetzt alles auf mich zu kommen? Danke im Voraus.

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:45

      Hallo Steven,

      ab 1,1 Promille liegt bei einer Trunkenheitsfahrt eine Straftat vor. Das bedeutet, dass vor Gericht über die Konsequenzen verhandelt wird. Sie könnten eine MPU verordnet bekommen; dazu können Geldstrafen und Fahrverbot kommen. Da Sie den 2. A-Verstoß begangen haben, werden Sie auch zu einen fahrpsychologischen Training eingeladen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vitali Schimpf 25. März 2015, 22:17

    Hallo zusammen ich habe heute einen komischen brief vom Amt bekommen und zwar wollen sie das ich einen medizinischen test ablege.So meine frage ist die es geht um ein verstoss am 24.3.2009 mit 1,1p. und am 20.11.2013 0.37mg/l wie kann das sein das sie mir nach fast zwei jahren meinen Führerschein weg nemmen wollen?

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:47

      Hallo Vitali,

      ohne eine genaue Kenntnis zu Ihrem individuellen Fall können wir dies nicht einschätzen. Im Schreiben von der Behörde finden Sie wahrscheinlich Hinweise zu den Beweggründen der Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jochen 23. März 2015, 18:52

    Habe vor einen Monat Mist gebaut .Hatte 2 Bier und drei kräuterschnaps getrunken .laut polizei zwei Promille hätte ich in mir gehabt.
    Und bin in einen unfall verwickelt worden .
    Was kommt auf mich nun zu bin 51 jahre alt
    Welche Strafe kommt auf mich zu ?
    Gruß Jochen

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:24

      Hallo Jochen,

      hier liegt leider eine Straftat vor, die vor Gericht verhandelt wird. Dort bestimmt man die fälligen Sanktionen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mareike 23. März 2015, 14:04

    Hallo,
    Ein Freund von mir wurde mit 1.04 Promille angehalten. Er hat jetzt ein Bußgeld von 500€ und 2 punkte so wie 1 Monat fahrverbot.
    Meine frage nun, kann man den einen Monat fahrverbot in geld „umwandeln“? Und wenn ja wie hoch wäre dieser Betrag?
    Vielen Dank und liebe grüße :)

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:32

      Hallo Mareike,

      dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn beispielsweise seine berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet wäre.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Isabell 21. März 2015, 18:46

    Hallo
    ich hatte einen unfall um 4 in der früh indem ich in den graben gefahren bin und mein auto nicht mehr rausbekam
    beschädigt wurde nichts. hab es stehen gelassen und wollt es abschleppen in der früh.
    Polizei kam dann natürlich zu mir heim und wollt wissen was passiert ist, musste natürlich pusten und dann haben sie einen pegel von 0,53 promille noch festgestellt. musste blutabnehmen dann.
    ich war ab 12uhr weg hab bisschen was getrunken und um ca kurz vor 4 heim.

    meine frage was droht mir jetzt?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:12

      Hallo Isabell,

      Sie müssen die Sanktionen für den 1. Alkoholverstoß in Kauf nehmen: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Isabell 23. März 2015, 15:29

        was ich vergessen hab dazu zuschreiben, die polizei hat mich um 10 uhr in der früh pusten lassen blut abnahme war um 11 uhr früh. also der promille wert wurde um 10 früh gemesen. und um halb 4 / 4 war mein unfall.

        gilt so die gleiche strafe?

        • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:28

          Hallo Isabell,

          sofern der Unfall und die Blutentnahme mehrere Stunden auseinander lagen, hätte eigentlich erneut eine Blutabnahme vorgenommen werden müssen. Wahrscheinlich erhalten Sie aber die Sanktionen für den ersten Alkoholverstoß, wie oben ausgeführt.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • ARCOS 20. März 2015, 10:30

    meine Freundin wurde mit 1,2 Promille erwischt. Urteil 9 Monate Fahrverbot und 1200 Euro Busse.
    Die Busse bezahlt sie in monatlichen Raten zu 50 Euro. Mehr ist als Studentin nicht drin. Bekommt sie den FS nach 9 Monaten zurück obwohl die Busse bis dahin noch nicht komplett abbezahlt ist ?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:16

      Hallo,

      sofern die Sperrfrist abgelaufen ist und der Führerschein neu erteilt werden darf, kann dies geschehen auch wenn das Bußgeld noch nicht vollständig bezahlt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • philipp 18. März 2015, 20:22

    Hallo ich wurde mit 1.23 promille bak erwischt war 20 jahre alt damals hatte keine probezeit mehr nun meine frage mpu ja oder nein

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:21

      Hallo Philipp,

      auch wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind: Für Fahrer unter 21 gilt die 0,5 Promille-Grenze nicht. Sie dürfen gar keinen Alkohol trinken.
      In Ihrem Fall könnte eine MPU verhängt werden, dies ist von den individuellen Umständen abhängig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ali 17. März 2015, 23:53

    Hallo,
    Bin am Wochenende von der Polizei angehalten worden.
    Habe 0.9 Promille Alkohol gehabt, beim Schnelltest.
    Führerschein wurde geprüft und dann kam der Beamte mit seiner Taschenlampe da er über Funk rausbekommen hatte, das ich vor 5 Jahren schon eine MPU wegen BTM hatte. Sie nahmen mich mit auf die Wache wo ich eine Blutentnahme durchführen lassen musste. Habe zweimal eine MPU innerhalb zehn Jahren erfolgreich gemacht. Nun das!
    Hatte eine die einen Tag vorher Cannabis geraucht und wie gesagt 0.9 Promille. Keine Ausfallerscheinungen.
    Was habe ich zu befürchten und würde sich noch eine MPU für mich lohnen. Das wäre jetzt die Dritte innerhalb 11 Jahren oder würden die Gutachter sagen ich wäre unbelehrbar? Wie stehen meine Chancen? Was muss ich befürchten? Wieviel kostet mich der Spaß?
    Wäre euch sehr dankbar für euren Rat, und danke im Voraus!

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:29

      Hallo Ali,

      theoretisch könnte erneut eine MPU verordnet werden. Ob ein Gutachter erneut ein positives Gutachten ausstellt, hängt von Ihrem Verhalten im Gespräch ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fabian 16. März 2015, 13:18

    Hallo,
    Ich habe am Wochenende mit Alkohol einen Unfall verursacht. Zum Glück wurde niemand verletzt. Am Alkoholtestgerät stand ein Wert von 0,69 (1,38 Promille). Stimmt der Alkoholtester mit den Blutwerten ungefähr überein? Ich habe von einem Kumpel schon mal gehört, dass seine Blutwerte deutlich unter dem vom Blasgerät waren. Was kommt nun auf mich zu, wenn die Blutwerte so passen würden?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:46

      Hallo Fabian,

      Blutwerte und Blasewerten können sich stark unterscheiden.
      Vor Gericht sind nur die Blutwerte gültig. Ab 1,1 Promille liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, sondern eine Straftat und es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rene 12. März 2015, 20:46

    Pkw ohne Tüv ca. 5 Monate (ohne Mängel einfach nur vergessen), Alkohol 0,37 ein Bier getrunken, Drogen im Schnelles positiv (Cannabis) aber definitiv zu 100% kein Konsum passiv aufgenommen durch Hautkontakt evtl., Blutabnahmeergebnisse stehen noch aus. Tatvorwurf man wollte sich der Polizeikontrolle entziehen und fuhr solange weiter bis 2 weitere Streifenwagen den Pkw stoppten, der Polizeiwagen der die Kontrolle durchführen wollte hat aber soviel Abstand gehabt 300-500m das man nicht sehen konnte ob „Stopp Polizei“ angezeigt wird, auch kein Blaulicht, erst der entgegenkommende Streifenwagen hatte Blaulicht eingeschaltet worauf man sofort stoppte. Führerschein wurde eingezogen und Strafanzeigen gestellt. Was ist zu erwarten und wie lange wird der Führerschein weg sein. Keine Probezeit

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:24

      Hallo Rene,

      für den Führerscheinentzug maßgeblich ist der positive Drogentest.
      Bei dem 1. Drogenverstoß im Straßenverkehr fällt ein Fahrverbot von 1 Monat sowie ein Bußgeld von 500 Euro und 2 Punkte an.
      Ob eine MPU verhängt wird, entscheiden die Behörden.
      Der Alkoholverstoß hat keine Auswirkungen, da Sie die 0,5 Promille-Grenze nicht überschritten haben. Für die Überschreitung der HU fällt nur ein Bußgeld von 25 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Meglin 11. März 2015, 18:38

    Hallo,
    ich habe unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, bei der keine Menschen verletzt aber Sachschaden am Auto entstand. Ich hatte 0,77 Promille und bin in der Probezeit. Ich bin neulich 19 Jahre alt geworden. Mit was muss ich nun rechnen? Ich danke im Voraus.

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:29

      Hallo,

      in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot für Autofahrer. Die Probezeit wird nun verlängert und Sie müssen eine Nachschulung besuchen. Dazu kommen die üblichen Strafen für den Alkoholverstoß laut Bußgeldkatalog: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maxi 11. März 2015, 14:23

    Hallo,
    Ich wurde vor 2 Wochen mit einem Alkoholgehalt von 1,23 erwischt.. Bluttest wurde auch gemacht jedoch habe von dem noch keine Ergenbisse.
    Ich bin 19 Jahre und nicht mehr in der Probezeit.. Bin nur noch in Gedanken und lese Überall etwas anderes was mich erwartet.. Könnten Sie mir weiterhelfen

    Kg Maxi

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:33

      Hallo Maxi,

      in diesem Fall liegt eine Straftat vor. Sie müssen abwarten, was die Gerichtsentscheidung bezüglich der Sanktionen ergibt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sonja 10. März 2015, 15:30

    Hallo

    Hab jetzten Monat großen Mist gemacht.

    Bin nachts von einer Karnevalsfeier gekommen.
    Hatte noch versucht meinen Nachbarn und Ehemann zu erreichen, aber ging niemand ans Telefon. Warum auch immer, ob ich einfach nur noch irgendwie nach Hause kommem wollte oder so, ich weiss es einfach nicht mehr.
    Bin dann jedenfalls betrunken in den Wagen eingestiegen und los gefahren Richtung Heimat. Hab dann selber gemerkt das fahren unmöglich ist und hab den Wagen dann geparkt und abgestellt, wo dann hinter mir die Beamtin auftauchte. Fragte mich dann wieso ich den Wagen da hingestellt hab, hab ihr dann auch ganz ehrlich gesagt dass ich was getrunken hab und ich mich nicht mehr in der Lage dazu fühle weiter zu fahren. Hatte der Beamtin dann noch erzählt das ich versucht hab jemanden zu erreichen ohne Erfolg und ich denn Rest nach Hause doch lieber laufen wollte (4km oder so). Hab dann freiwillig gepustet (1,3), Führerschein freiwillig abgegeben und dann dann zur Blutkontrolle mit zur Wache (ergab 1,7).

    Da ich mich mit sowas noch nie befassen musste (Ertäter und auch so nie was anderes vorgefallen im Straßenverkehr, 10 Jahre Führerschein, 29 Jahre alt, in Elternzeit usw)

    Was hat mich ungefähr zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:42

      Hallo Sonja,

      ab einer Promille-Anzahl von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.
      Die gerichtliche Entscheidung wird die Sanktionen bestimmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Edgar 9. März 2015, 21:56

    Also wurde mit 2.8 Promille erwischt allerdings stand ich aber es gibt angeblich ein Video von einer Tankstelle das ich gefahren bin bin in der Probezeit mit was kann ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:12

      Hallo Edgar,

      ab einer Blutpromille-Konzentration von 1,1 Promille am Steuer liegt eine Straftat vor. Hier kann das Strafmaß nicht mit Hilfe des Bußgeldkatalogs ermittelt werden, sondern wird in einer Gerichtsverhandlung bestimmt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gaby 9. März 2015, 0:33

    Hallo. Ich bin 22 Jahre und noch in der Probezeit. Würde gestern mit 0,49 Promille kontrolliert.
    Was sind die Folgen? Die Polizei meinte 1 Monat Führerscheinentzug (den man sich nicht mehr aussuchen kann?!) 500€ Geldstrafe und eine Nachschulung. Im Internet sagt mir leider jede Seite etwas anderes.

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:26

      Hallo Gaby,

      zunächst wird Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.
      Außerdem müssen Sie ein Bußgeld von 250 Euro bezahlen, und Sie erhalten 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sener ulusoy 8. März 2015, 15:54

    ich wurde mit 1,92 erwicht we kan mir etwas sagen

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:34

      Hallo Herr Ulusoy,

      in diesem Fall liegt eine Straftat vor. Diese wird vor Gericht verhandelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jule 8. März 2015, 11:44

    Hallo,

    Mein Freund hat am 15.12.2014 eine Kollision mit einem Baum gehabt. Er hatte 0,54 % im Blut und bekam nun den Bescheid. Er wurde das erste mal mit Alkohol am Steuer erwischt. (Hat aber schon ein paar Vergehen wegen Gescheindigkeit etc.).
    Er soll nun 600€ zahlen und bekam 12 Monate Fahrverbot. Sind 12 Monate denn eine berechtigte Strafe??? Und muss er danach noch Mpu machen? Davon steht nichts im Bescheid.
    Lg

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:36

      Hallo Jule,

      die Zulassungsstelle entscheidet über die MPU. Möglich wäre es, aber fragen Sie bitte dort nach.
      Wir können an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten und aus diesem Grund auch die Rechtmäßigkeit des Strafmaßes nicht beurteilen. In diesem Fall wäre ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frasher 7. März 2015, 20:47

    Hallo,
    ich bin im september 2014 mit 1,20 promille erwischt worden, habe die strafe schon bekommen, 9 monate sperre und 1750 euro geld strafe, meine frage ist, muss ich jetzt auch eine MPU machen oder nicht, bin ersttäter und nie negativ aufgeffallen, keine punkte in Flensburg.
    Danke.

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:39

      Hallo,

      in Ihrem Fall ist die Anordnung einer MPU nicht verpflichtend, aber möglich.
      Fragen Sie also bei der Führerscheinzulassungsstelle diesbezüglich nach.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melanie1020 5. März 2015, 15:07

    Guten Tag,

    Wurde in einen Unfall verwickelt mit Gott sei Dank nur leichtem Schaden und habe heute das Blutergebnisse bekommen mit 1,094 Promille.
    Was erwartet mich??

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:04

      Hallo Melanie,

      sofern dies der erste Alkoholverstoß war, erhalten Sie in Fahrverbot von 1 Monat, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 500 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ibo 5. März 2015, 2:05

    hi ich hab mein Führerschein vor 2 Jahren abgegeben musste mpu machen hab sie auch bestanden aber ich bin jetzt nach der mpu wieder aufgefallen mit 0, 7 was kommt jetzt auf mich zu meine frage ist muss ich wieder ein mpu machen

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:13

      Hallo Ibo,

      es fallen die Sanktionen aufgrund eines Alkoholverstoßes gemäß obiger Bußgeldtabelle an.
      Ob eine MPU verhängt wird, entscheidet die Führerscheinzulassungsstelle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lydia Bernstein 4. März 2015, 14:20

    Muss man den mpu test nicht erst bei 1, 6 promille machen?

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:20

      Hallo Frau Bernstein,

      das ist vom individuellem Fall abhängig. Bei einer Häufung von Alkoholverstößen beispielsweise kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promille-Anzahl verhängt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Renata V 3. März 2015, 14:37

    Hallo mich Polizei angehalten 1.57 pro mille und das war erstes mal was jetzt passiert.

    Danke

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:31

      Hallo Renata,

      es wird aufgrund des Alkoholverstoßes ermittelt und eine Gerichtsverhandlung anberaumt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Gerlinde N. 8. Mai 2016, 0:14

      Hallo Renata,ich bin 39 ,Mutter von 2 Kindern(8 und 12) und ich fahre auch wohl mal,wenn ich getrunken habe… Wenn ich von meinem Damenkaffekränzchen komme,bin ich meistens alkoholisiert am Steuer wenn ich heimfahre,so 3 -4 Gläschen Sekt,können es schon mal sein ;-) Die meisten Frauen von uns fahren mit dem Auto zum Kaffeeklatsch und auch wieder heim und wir sind alle alkoholisiert und manchmal auch leicht beschwippst,wenn wir heimfahren! Hast du denn nicht gemerkt das du betrunken bist? Was hast du denn getrunken,das man 1,5 hat… Also ich bin auch schon mal mit gut einem im Tee mit dem Auto nach Hause,kam damals vom Sektempfang und merkte auch das ich was getrunken hatte,aber ich glaub 1,5 hatte ich nicht,ich glaub da würd ich nicht mehr fahren… Freu mich über deine Antwort und Lg!

  • Hans Kreutzer 3. März 2015, 0:33

    Ich bin heute mit dem Gegenverkehr aneinander gekommen und dabei wurde Gott sei Dank nur der Spiegel abgefahren.Ich habe einen Alkohol test zugestimmt und es wurden 0.72 Promille Atemalkohol festgestellt.Vor etwa 9 Jahren wurden im rahmen einer Verkehrskontrolle 0.52 Promille festgestellt.Dafür hatte ich Bußgeld,3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.Meine frage…was habe ich nun als Strafe zu erwarten? Dankeschön für ihre Bemühungen

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:05

      Hallo Herr Kreutzer,

      Sie haben Sanktionen gemäß der Bußgeldtabelle zu erwarten: Nach dem 2. Alkoholverstoß wird ein Bußgeld von 1000 Euro, ein Fahrverbot von 3 Monaten sowie 2 Punkte fällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • egon 2. März 2015, 16:03

    Ich wurde aufgrund eines kaputten Bremslichtes angehalten und musste pusten. Ergebnis 1,65 Luftalkohol, mein Führerschein wurde sofort eingezogen und Blut wurde abgenommen. Muss ich mit MPU rechnen?
    Hatte vorher nie was mit der Polizei zu tun und bin auch nicht auffällig gefahren… Wann bekomm ich den Füherschein zurück?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:13

      Hallo Egon,

      es ist möglich, dass Sie eine MPU absolvieren müssen, bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Da Sie mehr als 1,1 Promille hatten, liegt eine Straftat vor, die vor Gericht verhandelt werden wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • matze 22 1. März 2015, 18:33

    Hallo zusammen,

    ich wurde vor 2 1/2 Jahren mit 1,4 promille von der polizei erwischt. ich habe daraufhin 13 monate fahrverbot erhalten.

    die habe ich abgesessen, trinke seither auch nicht mehr…. eigentlich! bei einer betriebsfeier habe ich 1*sekt und ein bier getrunken und bin dann leider direkt in die nächste straßenkontrolle gerollt. es wurden 0,6 promille gemessen (was mich in der höhe unheimlich überrascht hat).

    was habe ich an folgen zu befürchten? fällt hier das erste vergehen ins gewicht?
    ich brauche das auto zwingend für meine arbeit, gibt es möglichkeiten fahrverbote mit anderen strafen abzuwenden?

    danke für ihre antwort

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:22

      Hallo,

      Sie haben die 0,5 Promille-Grenze überschritten; jedoch nicht die 1,1 Promille-Grenze und somit liegt eine Ordnungswidrigkeiten und keine Straftat vor. Damit fallen die Sanktionen laut Bußgeldtabelle an; Sie haben den 2. Alkoholverstoß begangen, was ein Bußgeld von 1000 Euro bedeutet, sowie 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Theoretisch ist es möglich, das Fahrverbot in eine Geldstrafe zu umwandeln, aber die meisten Richter lehnen dies ab, bzw. müssen gewichtige Gründe dafür vorliegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Moe 27. Februar 2015, 22:12

    hallo,

    mir wurde vor 2 jahren der führerschein weggenommen wegen 1,33 promille am steuer, musste damals nur eine geldstrafe zahlen und es wurde keine mpu oder sonstiges verordnet. Wurde nun kurz vor ende der strafe also noch ohne Führerschein und in der Probezeit weil diese natürlich verlängert wurde damals, wieder mit einem wert von ca. 1,3 promille erwischt. Was erwartet mich wohl nun als Strafe?

    mfg Moe

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:41

      Hallo Moe,

      eine MPU ist nun sehr wahrscheinlich; weitere Sanktionen wird man in der Gerichtsverhandlung aussprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Moe 7. März 2015, 5:21

        Hi, vielen dank für die Antwort. Habe einen wert von 1.05 im blut nachgewiesen bekommen. Habe ich da nicht sogar glück gehabt, weil ab 1.1 aus einer ordnungswidrigkeit eine straftat wird ?

        • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:42

          Hallo Moe,

          Ihr Vergehen gilt noch als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Damit fallen die Sanktionen laut obiger Bußgeldtabelle an. Da jedoch ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt, kann die Verordnung einer MPU nicht ausgeschlossen werden.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • kwadwokyei 26. Februar 2015, 12:10

    Hello ich habe 1.5pelmile wershe sraffe ich becomen

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:53

      Hallo,

      in Ihrem Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, sondern eine Straftat – aus diesem Grund wird gerichtlich entschieden, welche Strafe anfallen wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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