Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • engl marcel 28. Februar 2016, 2:36

    Mir wurde 2009 der Führerschein genommen weil ich 1,41promille hatte. Gestern hatte ich auf dem Revier 0,36 gepustet =0,72promille

    Mit was muss ich rechnen es liegen ja 7jahre dazwischen

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 10:50

      Hallo engl marcel,

      bei wiederholtem Konsum von Alkohol hinterm Steuer kann eine MPU angeordnet werden. Zudem erhalten Sie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot laut aktuellem Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Serk 22. Februar 2016, 19:50

    Hallo zusammen,

    ich wurde vor zwei Tagen mit 1,8 Promille erwischt. Ich fiel auf, weil ich über die durchgezogene Linie abgebogen habe, was nicht erlaubt war. (Ist dieser Ordnungswidrigkeit eine Gefährdung, da hier auch Straßenbahn durch fährt). Daraufhin haben die Polizisten mich eingehalten. Und 1,8 Promille festgestellt.
    Bald muss ich mich schriftlich äußern. Können einige Gründe meine Strafe erleichtern und die Sperrfrist verkürzen?
    Ich trinke nicht sehr oft Alkohol an dem Abend habe ich ein paar Cocktails getrunken, ohne dass ich die Wirkung gemerkt habe, da eine Freundin Probleme hatte und wir zusammen getrunken hatten. Erst nach der Kontrolle ginge es mir sehr schlecht wegen der Alkoholmenge. Ich rief meine Partnerin an, weil sie auch so wie ich in der Stadt war. Sie war verärgert, weil ich mit der guten Freundin in einem Café saß. Sie wollte nicht gemeinsam nach Hause zu ihr fahren. Ich kam aus einen anderen Stadt und mein Wagen war voll mit den Anzügen, und Koffer. Ich wollte meinen Wagen in Sicherheit bringen, da mein Wagen in der Nähe vom Rotlichtmilieu war. Meine Partnerin machte mich aufmerksam wie gefährlich dieses Milieu ist. auf die Milieu, weil ich diese Stadt nicht so gut kenne. Natürlich wusste sie nicht, dass ich Alkohol getrunken habe. Ich stieg in den Wagen und fuhr zum Bahnhof, da der Bahnhof in der Nähe war. Da könnte ich den Wagen kostenpflichtig parken damit ich mit der Bahn weiter fahren kann. Das ist überhaupt kein Grund Betrunken zum Bahnhof zu fahren, allgemein Auto zu fahren. Ich bereue es auch sehr und würde nie wieder alkoholisiert Autofahren aber erleichtert dieser Grund das Strafverfahren, wie könnten die Richter auf diesen Grund reagieren?
    Ich arbeite seit ca. 9 Jahren in der Beratungsbranche bundesweit. Ich bin auf das Auto angewiesen. Seit Jahren fuhr ich sehr viel(letztes Jahr ca. 45.000 km zu den Kunden) ohne einen Punkt bekommen zu haben. Aktuell habe ich auch gar keine Punkte in Flensburg da ich sehr vorsichtig fahre. Wird das von den Richtern berücksichtigt?
    Ich besitze Fahrgastbeförderungsschein für zwei Städte. Seit 10 Jahren fahr ich kein Taxi aber jedes fünftes Jahr verlängere ich die Scheine. Zuletzt habe ich 2015 März verlängert. Bei der Verlängerung muss auch eine MPU bestanden werden, den ich bestanden habe. Aktuell spielt dieser MPU keine Rolle aber könnte es ein Beweis sein, das ich kein Alkoholiker bin? Wird das bei den Richtern berücksichtigt oder ist es noch schlimmer, obwohl ich Beförderungsschein habe und unverantwortlich privat alkoholisiert am Steuer war? Wenn, ja soll ich das angeben?
    Ich würde mich sehr freuen über jeden Ratschlag. Zuletzt möchte ich noch sagen, dass ich nie wieder so eine Straftat und Ordnungswidrigkeit begehe. Ich bin auch froh, dass ich erwischt wurde ohne das was ernstes passiert ist. Mir ist durch die Kontrolle jetzt sehr bewusst , das man mit keinem Tropfen Alkohol Auto fahren soll.

    Mit freundlichen Grüßen
    Serk

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 11:19

      Hallo Serk,

      sicherhlich kann Ihnen zugute gehalten werden, dass Sie bisher nicht groß durch Fehlverhalten im Straßenverkehr auffällig waren. Jedoch ist es unerheblich, wie kurz die eigentlich Strecke war oder dass Sie kein Alkoholiker sind.

      Bei einem Blutalkoholspiegel ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Verkehrsstraftat. Hierfür drohen 3 Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ivonne 19. Februar 2016, 2:01

    Ich wurde mit 1,18 Promille am Steuer erwischt. Durch ein Unfall vor 2 Jahren musste ich ein Aufbauseminar ablegen und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert. Habe damals beim Rückwärtsfahren mit Schrittgeschwindigkeit ein stehendes Auto gestriffen. Ich bin noch unter 21 Jahre alt. Meine Frage jetzt was wird alles auf mich zukommen? Fahrerlaubnis und Führerschein wurden direkt von der Polizei entzogen. Erster Brief vom Staatsanwalt ist ebenfalls schon angekommen, aber ohne Urteil.

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 12:09

      Hallo Ivonne,

      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich. Außerdem wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei Alkohol oder Drogen kommt zudem ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger auf Sie zu. Das Bußgeld beträgt hier 250 Euro und es gibt 1 Punkt in Flensburg. Für unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promille-Grenze.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laola 17. Februar 2016, 20:52

    Mein Bruder wurde gestern mit 1,2 Promille erwischt. Er ist zu dem Zeitpunkt nicht gefahren und stand nur am Straßenrand. Ist allerdings noch in der Probezeit. Womit müssen wir rechnen?

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 11:16

      Hallo Laola,

      theoretisch begeht ein betrunkener Fußgänger keine Verkehrsstraftat, da er keinen Pkw führt. Aber, verhält sich der Fußgänger so auffällig, dass er durch die Polizei kontrolliert wird, kann ihm auch der Führerschein entzogen werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch oder eine Abhängigkeit gibt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadine 15. Februar 2016, 17:33

    Hallo liebes Team ,
    Ich habe da jetzt auch mal eine frage.
    Ich habe seit über 10 Jahren meinen Führerschein, war noch nie auffällig und auch noch nie einen Unfall gehabt.
    Nun allerdings wie das leben so spielt bin ich das erste mal betrunken Auto gefahren , habe dann einen Unfall gebaut weill es glatt war allerdings ohne Schaden oder Beschädigung ausser das Auto.
    Als die Polizei dann kam die ich gerufen habe , hatte ich beim pusten einen Wert von 1,17 Promille ?
    Nun muss ich die Blutwerte noch abwarten. was könnte da wohl auf mich zukommen?
    Ich könnte mir dafür sowas von in den Hintern treten weil ich das sonst niemals mache.
    Vielen dank schon mal

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:00

      Hallo Nadine,

      die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Wenn Sie zum ersten Mal dagegen verstoßen haben, droht Ihnen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kvici 14. Februar 2016, 12:40

    Hallo
    Ich bin mit dem roller 2 mal rot gefahren erwicht kontroliert und hatte 0.6 promile in blut :( wie hoh wird straffe? Und wie lange bleibt mein fuhrerschein in polizei?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:27

      Hallo Kvici,

      was auf Sie zukommt, kann nicht genau gesagt werden. Es kommt darauf an, ob bei Ihnen Tateinheit oder Tatmehrheit gilt, die Delikte also einzeln oder zusammen gewertet werden. Auf jeden Fall kommen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und wahrscheinlich ein einmonatiges Fahrverbot auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 12. Februar 2016, 4:37

    Hallo und sorry!
    Habe eben trotz der langen und ausführlichen Nachricht vergessen zu erwähnen, dass ich noch nie alkoholauffällig geworden bin, noch keine Punkte habe und dass ich den Führerschein schon mehr als 25 Jahre habe.
    GRUß TIM

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:37

      Hallo Tim,

      auch der Atemalkoholtest kann im Zweifel für die strafrechtliche Verfolgung herangezogen werden. Hierbei muss allerdings laut BGH ein Sicherheitsabschlag erfolgen. Für einen erstmaligen Alkoholverstoß können die Behörden ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und 2 Punkte in Flensburg erheben. Zudem kann ein Mitverschulden an dem Unfall angenommen werden. Auch hierfür drohen gegebenenfalls zusätzliche Sanktionen.

      Die Berechnung des Alkoholspiegels ist immer nur ein ideeller Wert und kann nur zur Orientierung herangezogen werden. Es gibt zahlreiche Aspekte, die den Alkoholabbau im Blut beeinflussen können, wie etwa gesundheitliche Dispositionen, Trinken auf nüchternen Magen, Alter und Gewicht der Person. In der Regel sind die Unterschiede zwischen Atem- und Blutalkohol nur sehr gering, weshalb auch der Atemalkoholspiegel zunehmend als beweiskräftig in die gerichtlichen Verfahren Einbindung finden soll.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 12. Februar 2016, 4:32

    Hallo.
    Ich hatte letzten Dezember (vor knapp 9 Wochen) einen alkoholbedingten (AAK war angeblich1.34 Promille) Auffahrunfall bei dem der Unfallgegner leicht verletzt wurde.
    Nach 9 Wochen sagt man mir nun seitens
    der Polizei, dass meine Blutprobe, welche mir damals zwei Stunden nach
    dem Unfall entnommen wurde, nicht mehr auffindbar sei. Wie es nun weiter geht, hat man mir bis jetzt noch nicht mitgeteilt.
    Kann jetzt die AAK (Atemalkoholkonzentration) für das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft herangezogen werden?
    Vielleicht ist es noch wichtig zu erwähnen, dass mein Wohnort in Bayern liegt, da dies in den einzelnen Bundesländern evtl unterschiedlich geregelt wird.
    Was evtl noch wichtig sein könnte: Ich weiß, dass ich auf nüchternen Magen 9 Bier a 0.5 Liter (Alkoholgehalt 5, 0) in 11, 5 Stunden trank. Keine Tabletten, kein Schnaps, keine Drogen – nur Bier. Wenn ich (127 kg , 45
    Jahre) die sogenannte Widmark-Formel heranziehe, dann komme ich bei diesen knapp 12 Stunden auf nicht einmal 0.5
    Promille. Deshalb vermute ich auch, dass man diese Blutprobe absichtlich
    verschwinden ließ. Was vielleicht an dieser Stelle noch wichtig wäre zu erwähnen: Mittlerweile hat der Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen den Unfallgegner eingeleitet. Grund u.a: Bei seinem Anhänger funktionierten laut staatsanwaltlichem Gutachten die Rücklichter nicht und der Anhänger hat mir so dadurch am Abend um 22.30 Uhr die Rücklichter des Autos
    verdeckt. Trotzdem steht natürlich noch mein Promillewert und auch der
    ungebremste Auffahrunfall im Raum.
    Was wird mich ihrer Meinung nach erwarten bezüglich einer Geldstrafe,
    dem Führerscheinentzug (momentan ist er schon etwa 2 Monate weg aufgrund der AAK), und evtl der Abwicklung des Schadens durch die Kaskoversicherung?
    Ich danke ihnen schon im voraus für ihre mögliche Antwort
    Grüße aus Bayern und natürlich ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Tim

  • Edenquest 7. Februar 2016, 15:32

    Hallo,
    Wurde vor ca. 15 Jahren 2x innerhalb kurzer Zeit mit 0,5 und 0,6 beim Autofahren getestet. Daraufhin habe ich eine Sperre und Einladung zur mpu bekommen, die ich mit einer Auflage eines Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer bestanden habe. Führerschein wurde daraufhin neu ausgestellt. Gestern wurde ich beim Autofahren mit 1,07 getestet. Meine Frage, bleibt es bei der normalen Strafe im bußgeldkatalog oder muss ich durch das was vor 15 Jahren passiert ist mit einer höheren Strafe rechnen?

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 10:17

      Hallo,

      als Wiederholungstäter kann es sein, dass Sie eine höhere Strafe erhalten. Das liegt im Ermessen der Behörde. In den meisten Fällen müssen Sie zudem erneut an einer MPU teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mathias 2. Februar 2016, 0:55

    Hallo,

    ein Bekannter hat einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Er war bei ungünstigen Wetterbedingungen von der Fahrbahn abgekommen und auf eine Leitplanke gerutscht. Eine anschließende Blutentnahme ergab 0.88 Promille. Welche Strafe hat er zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:58

      Hallo Mathias,

      mit 0,88 Promille hat Ihr Bekannter auf jeden Fall die 0,5 Promillegrenze überschritten. Je nachdem, ob dies zum ersten Mal passiert ist, ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer der Fall war und ob Ihr Bekannter noch in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren ist, wird dann über die genaue Strafe entschieden. Mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot sollte aber gerechnet werden. Sie können dies gern noch einmal der obigen Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vitali 1. Februar 2016, 18:19

    Hallo,
    Brauche dringend Hilfe.
    Ich bin 32 Jahre alt und habe diese Ordnungswidrigkeiten bereits hinter mir.
    08.2008 wegen alkoholgenusses mit 1,77 promille. Führerschein entzogen mit 12 monatigen sperrfrist.
    MPU erfolgreich mit abstinenz abgeschlossen. 06.2011 Führerschein wieder bekommen.
    11.2013 überschreitten der Höchsgeschwindigkeit ausßerhalb mit 35 km/h.
    09.2014 innerhalb mit 24 km/h. 22.01.2015 wegen abstand.
    08.2015 außerhalb mit 31 km/h
    21.09.2015 1.08 promille 2 monate Führerschein weg
    bei 4 punkten kam eine ermahnung.
    Ich habe die Möglichkeit an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilzunehmen den Ich auch versäumt habe.
    Ich habe bereits 6 Punkte in Flensburg.
    Es kam eine Eignungsüberprüfung und Anhörung.
    Ich soll mich bis zum 01.02.2016 schriund eine Verzichtserklärung wegen mein Führerschein.
    fftlich dazu äußern.
    Habe mich schriftlich entschuldigt und mich dazu geäußert wegen mein fehlverhalten im Straßenverkehr und drum gebeten um eine fristverlängerung wegen dem Aufbausiminar.
    Was kommt auf mich zu?
    Führerschein für immer weg?
    MPU?
    Antrag auf Fahrerlaubnis?

    Bitte schnell um Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Vitali

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:16

      Hallo Vitali,

      es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine MPU absolvieren müssen. Darüber entscheidet die zuständige Behörde. Bezüglich einer Fristverlängerung für das Aufbauseminar erkundigen Sie sich am besten bei der Führerscheinstelle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 12:00

    Hallo Felix,

    ob eine MPU notwendig ist, entscheidet die Führerscheinstelle bzw. die zuständige Behörde. Hier können Sie nachfragen, ob eine solche bei Ihnen angeordnet wurde, wenn Sie noch keine Info dazu haben.

    Ihr Bussgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:53

    Hallo Felix,

    die Anordnung einer MPU ist möglich. Es handelt sich hierbei in der Regel um eine Einzelfallentscheidung der Behörden.

    Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 31. Januar 2016, 23:55

    Hallo Leute Heute wurde mein bester freund 21 Jahre alt in der Probezeit angehalten mit 2,4 Promille am Steuer Mit was kann er Rechnen die Polizei hat sein Führerschein Einbehalten .

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:02

      Hallo Dominik,

      Alkohol am Steuer in der Probezeit gilt als A-Verstoß, bei dem die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Außerdem sind neben einem Bußgeld Punkte in Flensburg, ein Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe möglich. Außerdem wird eine MPU angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marlon 27. Januar 2016, 14:25

    hi ich hab einen Unfall mit 1,2 Promille gebaut bin 19 Jahre alt und noch in der Probezeit.
    erwartet mich jetzt eine Haftstrafe ?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:14

      Hallo Marlon,

      ein erstmaliger Alkohol- und Drogenverstoß in der Probezeit führt in der Regel zu einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert und ein spezielles Aufbauseminar zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ angeordnet. Aufgrund der Kombination mit einem Unfall können die Sanktionen – etwa eine MPU – noch wesentlich härter ausfallen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • simann 26. Januar 2016, 23:36

    ich habe einfach von Polizei angehalten 1,08 im Blut festgestellt und bin ich noch Probezeit 23 alt was wird mich erwarten ? muss ich eine MPU bestehen ? danke .simann

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:22

      Hallo simann,

      für Fahranfänger gilt striktes Alkoholverbot am Steuer. Ein erstmaliger Alkoholverstoß führt in der Regel zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und der Anordnung, an einem speziellen Aufbauseminar teilzunehmen. Zudem drohen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. Eine MPU kann im Einzelfall von den Behörden ebenfalls verhängt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Felix 26. Januar 2016, 17:32

    Mein Führerschein wurde mir vor 5 Monaten entzogen, wegen Alkohol am Steuer (1,22 Promille). Ich bin 23 Jahre alt (aus Baden-Württemberg) und nicht mehr in der Probezeit zudem ist es mein Erstdelikt. Meine Frage: Ist eine MPU nun notwendig oder kann ich meinen Führerschein auf normalem Weg nach meiner 8 monatigen Sperre mit Lichtbild, Sehtest und Polizeiführungszeugnis beantragen?

    • Felix 1. Februar 2016, 16:39

      Warte immernoch auf eine Antwort!
      MFG

      • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:24

        Hallo Felix,

        leider haben wir momentan nicht die Kapazitäten, um täglich Kommentare beantworten zu können.

        Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Namik 26. Januar 2016, 13:35

    Ich habe mit 1,04 Promille einen Verkehrsunfall verursacht. Selbst verschulden.
    Dabei habe ich 3 Autos beschädigt.
    Davor nie Probleme gehabt mit Alkohol am Steuer.

    Was kommt jetzt auf mich zu ?
    Sollte ich einen Anwalt einschalten ?
    Muss ich die MPU absolvieren ?

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:44

      Hallo Namik,

      beim ersten Alkoholvergehen drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Da es hier zu einem Unfall kam, kann es möglicherweise sein, dass Sie die Anordnung zu einer MPU erhalten. Dies liegt aber im Ermessen der Behörde. Möglicherweise müssen Sie auch privat für die Schäden an den beschädigten Pkw aufkommen, da Ihnen wegen des Alkoholeinflusses von der Haftpflicht mindestens eine Teilschuld zur Last gelegt wird. Einen Anwalt können Sie einschalten, wenn Sie gegen die Sanktionen Einspruch einlegen möchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • viky 26. Januar 2016, 1:54

    hallo Bußgeld Info ich hatte von Polizei angehalten 1,08 blutest festgestellt bin in noch in der Probezeit ich bin 23 Jahre alt was wird mich erhalten ? muss ich eine MPU bestehen? danke. viky

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 11:24

      Hallo Viky,

      in der Probezeit gilt es, die 0,0-Promille-Grenze einzuhalten. Bei einem Verstoß gibt es 250 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Zudem wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Es ist außerdem möglich, dass Sie eine MPU machen müssen. Dies entscheidet die Behörde im Einzelfall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrea 25. Januar 2016, 9:21

    Hallo Bussgeld-Info Team!
    Ich hatte vor knapp 5 Wochen (nach Weihnachtsfeier) einen Unfall mit 0,81 Promille. Unfall selbst verschuldet. Der Unfall-Gegner war leicht verletzt. Bin Ersttäter. Führerschein seit knapp 21 Jahren. Was wird mich erwarten?
    Gruß Andrea

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 9:57

      Hallo Andrea,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss zählt die Tat als Straftat. Neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Zudem kann eine Freiheitsstrafe. bzw. eine Geldstrafe folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nati 23. Januar 2016, 16:01

    Hallo,
    mein Schwager ist mit 0,8 Promille aufgehalten worden und wurde mit zur Dienstzenrale mitgenommen, zur Blutabnahme.
    Ist es möglich ( beim Erstvergehen ) das die Polizei den Führerschein gleich einbehalten?
    Danke MFG

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:55

      Hallo Nati,

      wenn keine Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, kann Ihr Schwager in der Regel mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Normalerweise gibt es eine viermonatige Frist, in die das Fahrverbot von Ihrem Schwager selbst gelegt werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 23. Januar 2016, 14:33

    Hallo, ich (46 Jahre; seit 28 Jahren ohne Trunkenheitsfahrt bzw. Führerscheinentzug etc) hatte vor 2 Wochen einen Unfall bei dem ich unter Alkoholeinfluss (1,06 Promille) auf ein Traktorgespann aufgefahren bin. Sowohl der Traktorfahrer als auch ich wurden nur leicht verletzt (je 2 Tage Krankenhaus). Da ich auf den Traktor ungebremst aufgefahren bin, trage ich zweifellos auch die Schuld am Unfallhergang.
    Welche Geldstrafe habe ich in etwa zu erwarten und wie lange droht der Verlust des Führerscheins?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:05

      Hallo Martin,

      da Sie fahrauffällig geworden sind und einen Unfall verursacht haben, können sowohl das Bußgeld als auch das Fahrverbot, bzw. der Entzug des Führerscheins, variieren. Zudem kann eine Freiheits- oder eine Geldstrafe auf Sie zukommen. Das ist vom Einzelfall abhängig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • bennn 30. Dezember 2016, 19:41

      hallo würdest du mit bitte das urteil mit teilen !!

  • Paul 21. Januar 2016, 15:04

    Hallo, ich hatte gestern einen kleinen Auffahrunfall beim Pusten wurd 0,62 promille festgestellt. Danach freiwillige Blutabnahme, welche aber 2,5 Stunden später erfolgte. Es ist mein erstes Mal. Und nicht in der Probezeit. Womit muss ich etwa rechnen?

    Danke!

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:38

      Hallo Paul,

      hier handelt es sich um die Verletzung der 0,5-Promille-Grenze mit Unfallfolge. Beim ersten Mal drohen hier 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Domi 20. Januar 2016, 21:37

    Hallo
    Habe folgende Frage und zwar wurde mir 2008 der FS mit 1,5 Promille entzogen (Probezeit) habe ihn nach besonderen aufbauseminar und erfolgreicher mpu 2014 wieder bekommen nun bin ich in nen graben gerutscht und 0,4 Promille gehabt quasi in verlängerter Probezeit.
    FS wurde sichergestellt
    Was könnte auf mich alles zukommen?
    Danke für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:05

      Hallo Domi,

      während der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Möglicherweise droht ein erneuter Führerscheinentzug. Es könnte auch wieder eine MPU angeordnet werden. In jedem Fall müssen Sie mit einem höheren Bußgeld rechnen. Die Behörden entscheiden hier je nach Einzelfall individuell. Sie sollten zunächst abwarten. Käme noch ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hinzu, dann käme der Fahrerlaubnisentzug in jedem Fall auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo B. 19. Januar 2016, 18:39

    Hallo

    Ich bin am Wochenende in ein anderes vor einer roten Ampel stehendes Auto durch glatt Eis gerutscht
    musste pusten laut den Polizisten sagte das Gerät 0,32mg und für den %° wert müsste das verdoppelt werden heißt 0,64%°
    Ich bin 20 jahre alt noch in der verlängerten probezeit (4 Jahre) und hab auch bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen das aber wegen zu schnellem fahren (+21 Km/h)
    sind danach ins Krankenhaus gefahren zur blutabnahme meinen Führerschein haben sie dierekt einbehalten

    nun meine Frage was wird wahrscheinlich auf mich zukommen an Strafe
    (mit nur nem Kaputtem Auto komm ich denke ich ja mal nicht davon)

    mit freundlichen grüßen Timo B.

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:36

      Hallo Timo,

      für Fahrer in der Probezeit und Fahranfänger unter 21 Jahren gilt in Deutschland striktes Alkoholverbot am Steuer bzw. die 0,0-Promillgrenze. Ein A-Verstoß während der verlängerten Probezeit führt zu einer kostenpflichtigen Verwarnung. Auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Untersuchung kann angeraten werden.

      Ein erstmaliger Alkoholverstoß während der Probezeit zieht zudem ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und Punkte in Flensburg nach sich.

      In Ihrem speziellen Falle können durch den zusätzlich verursachten Unfall weitere Sanktionen folgen. Gegebenfalls können die Behörden im Einzelfall auch eine MPU verlangen.

      Die genauen Vorwürfe und auf Sie zukommenden Kosten können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hakan 19. Januar 2016, 16:30

    Hallo erstmal hab mein Führerschein abgegeben mit 1.8 Promille und war in Probezeit wurde värlengert um 4 Jahre was mache ich nun ??

  • Peter 14. Januar 2016, 23:42

    Hallo, bin am 01.01.2016 angehalten worden mit 1,55 Promille (erstes mal ohne Unfall).
    Was für Strafe kann ich bekommen.

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:31

      Hallo Peter,

      ab 1,1 Promille gilt Trunkenheit am Steuer als Straftat. Dafür erhalten Sie ein Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und Ihnen wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. In einigen Fällen müssen Sie auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Proggi 10. Januar 2016, 5:56

    Fahrt nicht unter alk…seit so Klug :)

    • Vincent 14. Januar 2016, 16:22

      Schreib das Verb mit d, sei so klug!

  • Vincent 6. Januar 2016, 18:27

    Führerschein aufgrund Verdacht Trunkenheit im Verkehr §316 StGB sichergestellt.
    Es ereignete sich ein leichter Rotverstoß bei 1,06 Promille.
    Bußgeldverfahren oder Strafverfahren aufgrund relative Fahruntüchtigkeit? Was ist wahrscheinlicher?

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:47

      Hallo Vincent,

      in der Regel wird der schwerere Verstoß voll geahndet. In Ihrem Falle ist ein Strafverfahren wegen des Alkoholverstoßes anzunehmen. Der Rotlichtverstoß kann ebenfalls hälftig auf die Strafe Anrechnung finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Vincent 11. Januar 2016, 18:36

        Mit welcher Sperrfrist müsste ich dann rechnen?

        • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 10:41

          Hallo Vincent,

          das entscheidet die Behörde, aber in der Regel hat die Sperrfrist mindestens eine Dauer von 6 Monaten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 5. Januar 2016, 17:43

    Guten Tag,

    mir stellt sich die Frage, ob nach bestandener MPU ohne weitere Auflagen eine 0,00 Promille-Grenze herrscht beim führen eines PKW’s?

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 12:09

      Hallo Stefan,

      die 0,0-Promillegrenze gilt für alle Fahranfänger und jene Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Alle anderen Fahrer müssen die 0,5-Promille-Grenze beachten und einhalten. Bei der Forderung nach Abstinenz während der MPU muss allerdings ebenfalls gänzlich auf Alkohol verzichtet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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