Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Anna 5. Mai 2016, 22:21

    Was erwartet jemanden bei 2 prommille mit dem mopet erwischt in Deutschland was erwartet ihn für eine Strafe. Danke

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 8:45

      Hallo Anna,

      bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es kann hier zu einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe kommen. Außerdem wird in der Regel für mindestens sechs Monate der Führerschein entzogen, es drohen drei Punkte in Flensburg und Wiederholungstäter werden zumeist eine MPU ablegen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jimmy 2. Mai 2016, 11:45

    Hallo lieber info: ich habe über 10 Jahre CE Führerschein bis jetzt keine was gehabt aber vor zwei Monaten dumgemacht ich bin los gefahren von meine Restaurant und nach 1 paar km Polizei hat mich angehalten gepost und kommt 1.4 Promille habe meine Anwalt gesagt nach 2 Wochen meine Anwalt hat mich angerufen von meine bluttest 1.9 war habe fragen. Wann kann ich Strafe Bescheid bekommen? Muss ich MPU? Oder muss ich alle Klassen Führerschein noch mal machen? Wieviel Monaten später nach bekomme meine Führerschein lg

    • Jimmy 6. Mai 2016, 17:57

      Gd tag

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 8:31

      Hallo Jimmy,

      warten Sie zunächst am besten Ihrem Bußgeldbescheid ab. Dort stehen alle Strafen drin, die auf Sie zukommen werden. Ob Sie eine MPU machen müssen, lässt sich pauschal nicht sagen, das ist immer vom Einzelfall abhängig. Haben Sie zum ersten Mal gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen, sollten Sie aber in der Regel mit einer Geldstrafe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nico 26. April 2016, 20:53

    Hallo ich bin 39 jahr alt und bin ich nicht in der probezeit,bin von der polizei Am 10 dieses monat kontroliert worden wegen alkohol am steuer 0,25 promile.was für strafe kann ich bekommen .
    mfg nico

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:48

      Hallo Nico,

      wenn Sie beim ersten Verstoß gegen die Promillegrenze nicht fahrauffällig geworden sind und einen Promillewert von 0,5 nicht überschritten haben, wird dies wohl keine Maßnahmen nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wowa 23. April 2016, 7:08

    Hallo,
    Hab seit 5,5 Jahren den Führerschein und keine Punkte. Hatte Unfall mit 0.5 Promille von Landstraße abgekommen.

    Was kann auf mich zukommen

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:03

      Hallo Wowa,

      wer zum ersten mal gegen die 0,5 Promillegrenze verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Lag eine Straßenverkehrsgefährdung vor, sind es 3 Punkte in Flensburg. Außerdem kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden und es kann eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Wowa 12. Juni 2016, 20:25

        Danke für die Antwort. Ich habe jetzt schon seit fast 3 Monaten nix gehört. Die Unfallursache ist fraglich und die Kriminalpolizei wurde eingeschalten. Ich bin links aus einer linkskurve abgekommen ( denke ein technischer defekt, da das Auto sehr alt war) bin vor der Landstraße Problemlos durch die ganze Stadt gekommen. Wie lange kann es bis zu einer Entscheidung dauern

        • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 6:25

          Hallo Wowo,
          der Zeitraum zwischen Tat und möglicher Anzeige ist unter anderem abhängig von der Personaldichte und dem Fortschritt im Ermittlungsverfahren.
          Möchten Sie sich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren, können Sie Akteneinsicht beantragen. Falls Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen, kann auch dieser die Einsicht beantragen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hendrixxxx 21. April 2016, 22:23

    Hallo.

    Ich bin 19 wurde gestern aufgehalten mit 0,8 Promille und thc im Blut da ich wenige Stunden zuvor erst einen geraucht habe die Woche zuvor auch schon, wir haben nun 2016 und es hat sich ja einiges geändert vieles was hier steht ist ja schon etwas veraltet. Was wird auf mich zukommen.?

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 10:00

      Hallo Hendrixxxx,

      wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden, handelt es sich bei einer Alkohol- bzw. Drogenfahrt um einen A-Verstoß. Dieser zieht üblicherweise eine Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
      Zusätzlich drohen Ihnen für den Drogenverstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Das Überschreiten der 0,0-Promillegrenze wird üblicherweise mit einem Punkt und 250 Euro Bußgeld geahndet.
      Es kann aber ebenfalls passieren, dass Ihnen aufgrund des Doppelverstoßes (Alkohol und Drogen) eine Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit) zur Last gelegt wird. Das würde 3 Punkte in Flensburg und eine Freiheits- oder Geldstrafe nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Okan 20. April 2016, 1:21

    Hallo liebes Bussgeld Team. ich bin 22 und noch in der Probezeit, wurde mit 1.1 promille erwischt. Keine Blutabnahme nur Pusten ins Pustegeät auf der Wache. Was kann auf mich zukommen? Kriege ich die MPU?

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 10:07

      Hallo Okan,

      Alkhol am Steuer wird in Deutschland hart bestraft – vor allem in der Probezeit. Sie sollten mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerdem wird Ihre Probezeit wahrscheinlich um 2 Jahre verlängert und Sie sollten mit einer Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Okan 22. April 2016, 17:44

        Und was pssiert wenn ich schon ein aufbau seminar bekommem habe?

        • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:16

          Hallo Okan,

          bei einem weiteren A-Verstoß in der Probezeit werden Sie verwarnt und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Bei einem A-Verstoß in Zusammenhang mit Alkoholkonsum besteht Teilnahmepflicht für ein besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Okan 24. Mai 2016, 12:39

            Muss ich mit der MPU rechnen? Es war mein erster verstoß mit alkohol. Keine gefährdung nix. Was meinen sie?

          • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:58

            Hallo Okan,
            eine MPU wegen Alkohol am Steuer wird dann verhängt, wenn der Autofahrer wiederholt unter Alkoholeinfluß im Straßenverkehr auffällt, oder wenn er bei einer Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille überführt wurde.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffi 17. April 2016, 22:36

    Hallo liebes Team.
    Ich wurde am Samstag morgen von der Polizei wegen einem leichten „schwenker“ angehalten und musste darauf hin pusten. Hatte einen AlkoholWert von 1.46 Promille. Ich bin aus der ProbeZeit raus und erstattet, leider aber erst 20 Jahre alt.
    Was für Konsequenzen hat es für mich?
    Liebe grüße und danke im voraus

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:25

      Hallo Steffi,

      bei einem Promillewert von 1,46 und einer Fahrauffälligkeit erhalten Sie neben einem variablen Bußgeld drei Punkte in Flensburg. Zudem kann Ihnen für eine gewisse Zeit Ihr Führerschein entzogen werden. Welche Strafe genau auf Sie zukommt, liegt allerdings im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Steffi 18. April 2016, 11:18

        Ich habe im Internet Viel über Freiheitsstrafen gelesen. Und habe jetzt natürlich große sagst bekommen. Ab wann würde denn dieser Fall zu treffen?
        LG und danke

        • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:21

          Hallo Steffi,

          in der Regel ist ein Strafverfahren dann zu befürchten, wenn der Alkoholwert bei 1,1 Promille oder höher liegt. Kommen Unfälle und andere Verstöße aufgrund der Trunkenheitsfahrt hinzu kann auch schon einmal eine Freiheitsstrafe drohen. Allerdings ist dies in jedem Einzelfall – also in jeder Verhandlung separat – zu betrachten und zu werten. Eine feste Regelung gibt es nicht.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Steffi 23. April 2016, 10:49

            Hallo liebes Team,
            Hab da jetzt noch eine Frage. Habe ein schreiben von der Polizei bekommen. Mein BAK zeigte 1.02 mit dem kurzsachverhalt: „Sie führten einen Pkw in unsicherer Fahrweise“.
            Wird das trotzdem als Straftat jetzt geahndet, oder nach dem BußgeldKatalog bestimmt. Weil mein wert ja unter 1.1 liegt. Ist es jetzt unrelevant das ich noch keine 21 bin, aber aus der probezeit raus bin ?
            LG

          • bussgeld-info.de 25. April 2016, 8:50

            Hallo Steffi,

            auch für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren, die die Probezeit schon hinter sich haben, gilt die Null-Promille-Grenze. Wird dagegen verstoßen, drohen 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Unter Umständen kann auch ein spezielles Aufbauseminar angeordnet werden. Liegt der Wert unter 1,1 Promille, so liegt jedoch keine Straftat vor.

            Ihr Bussgeld-Info Team

          • Steffi 26. April 2016, 14:16

            Wenn das ja dann keine Straftat ist. Wieso wird das dann weiter vor Gericht geklärt?
            Lg

          • bussgeld-info.de 28. April 2016, 10:18

            Hallo Steffi,

            weil in solchen Fällen immer ein Richter über Ihre genaue Strafe entscheidet.

            Ihr Bußgeld-Info Team

  • Radu 14. April 2016, 16:25

    Hallo,
    Ich bin 24 und habe der fürerschein seit 1 Jahr und 4 Monaten
    Ich habe ein bißchen mehr getrunken, also sie haben mich mit 1.58 promille bei pusten gefunden.
    Nach ca 50 min habe ich die Blutentnahme gemacht.
    Bin allerdings noch in der probezeit. .was kann ales auf mich zu kommen? Haben sie eine Idee oder so ?

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:01

      Hallo Radu,

      laut Bußgeldkatalog liegt bei Fahranfängern die Promillegrenze bei 0,0 Promille. Ein Verstoß dagegen führt in der Regel zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger sowie einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre. Außerdem werden Sie vermutlich ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen müssen, es drohen zwei Punkte in Flensburg und auch ein einmonatiges Fahrverbot ist möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mario 12. April 2016, 13:24

    hallo team ich habe dezember 2005 mein FS.abgeben müssen wegen fahren unter alkohol ind einen unfall mit 1,89 pro.und sollte eine MPU machen.habe es gemacht und bin durchgefallen warum auch immer.da ich es finanziell nicht nochmal machen konnte bin ich nach Italien gefahren für drei monate und habe mein FS neu gemacht 06.2008 .Meine frage jetz, kann ich nach ablauf der verjährungs frist von 15 jahren mein alten FS wieder bekommen? da ich seid 2008 schon auto fahre

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 10:25

      Hallo Mario,

      da Sie den Führerschein ohne MPU im Ausland gemacht haben, kann die Fahrerlaubnis in Deutschland ungültig sein, da hierzulande nach wie vor die Sperre gegeben ist. Wird dies bei einer Kontrolle festgestellt, kann auch im Nachhinein die MPU verlangt werden. Gegebenenfalls kann auch der Tatvorwurf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erhoben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hausmann 6. April 2016, 15:57

    Mit 0,35 Promille Blutalkohol einen Auffahrunfall verursacht, mit welcher Strafen muß man rechnen.

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:40

      Hallo Hausmann,

      zwar haben Sie nicht gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen, aber den Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet. Dafür können Sie 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe oder auch die Fahrerlaubnis entzogen bekommen. Was genau auf Sie zukommt, ist Ermessenssache der Behörde. Ihre genaue Strafe können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tilo Bohl 6. April 2016, 14:07

    Habe 2006 wegen Alkohol meinen Führerschein verloren. Habe nun meine Unterlagen beim KBA angefordert da ich dachte, das ich nach 10 Jahren Entzug meinen Führerschein ohne MPU wieder bekommen kann. Nun steht da auf der letzten Seite Bewährung verlängert bis 2011. Bedeutet das, das die 10 Jahre erst nach 2021 abgelaufen sind? Dann wäre mein Führerschein ja mehr als 15 Jahre weg gewesen.
    M.f.G.
    Tilo

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 10:20

      Hallo Tilo,

      in der Regel sind mehr als 10 Jahre nicht erlaubt. Ihre Punkte verjähren allerdings noch nach dem alten Prinzip vor der Punktereform. Haben Sie also vor der Reform noch einen weiteren Verstoß begangen, dann ist es möglich, dass sich Ihre Verjährungsfrist dadurch verlängert hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • rahman 5. April 2016, 10:44

    Hallo
    Ich wurde vor 2 Tage kontrolliert und ihre gepustet danach wurde entnommen. Ich habe aber nicht gesehen welche Werte beim pusten raus kam.
    Aber der Arzt sagte dass die werte liegen ungefähr bei 1,6 -1,8 . Ist diese Werte relevant oder muss das Blut ins Labor?

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:45

      Hallo rahman,

      der Arzt ist befugt, die Blutprobe auszuwerten. Diese wird ohnehin zu diesem Zwecke in ein Labor überführt, um den ersten Befund exakt festzulegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver 5. April 2016, 6:45

    Hallo,
    ich bin 19 Jahre alt, werde im Juni 2016 20 Jahre.
    Bin seit Oktober 2017 aus der ProbeZeit.
    Ich war gestern zu einer Zeugenaussage bei der Polizei (unwichtig). Da habe ich dort nachgefragt wie das so ist mit Alkohol am Steuer. Da meine der Beamte ich dürfte jetzt schon mit max. 0,5 Promille fahren. Ich lese aber überall was mit 21 Jahren…

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:43

      Hallo Oliver,

      laut § 24c Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gilt das Alkoholverbot bzw. die 0,0-Promillegrenze für alle Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Boris 29. März 2016, 21:50

    Wurde am Karfreitag auf unserem Firmengelände, öffentlich zugänglich, von der Polizei auf Alkohol getestet. Beim pusten hatte ich 0,73 mg. Bin zum 1. Mal deswegen auffällig geworden. Musste dann mitkommen zur Blutprobe. Welche Strafe kann ich erwarten? Danke für Ihre Information.

    • bussgeld-info.de 30. März 2016, 17:22

      Hallo Boris,

      bei einer Alkoholkonzentration von 0,7 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Da es sich um Ihren ersten Verstoß dieser Art handelt, erwarten Sie vermutlich 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Imran Safdar 24. März 2016, 20:50

    Hallo ich bin 32 Jahren alt noch in der probezeit und h ohne verletzung mit 1,3 promille in 22/03/2016 , meiner Führerschein ist shon weg, was für straffe kann ich bekommen.und poliezei hatt nicht gesehen mich mit auto fahren. Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 10:00

      Hallo Imran,

      wenn Ihnen der Führerschein oder die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, dann hätten Sie gar nicht mit dem Auto fahren dürfen. Des weiteren ist es in der Probezeit verboten, Alkohol zu trinken und Auto zu fahren. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, dann ist es in Ihrem Fall ratsam, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hausmann 24. März 2016, 14:29

    Mein Sohn hat mit 0,5 Promille Atemalkohol (Blutalkoholwert steht noch aus) einen Auffahrunfall verursacht. Bisher noch nicht auffällig, mit welcher Strafe muß er rechnen ?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:26

      Hallo Hausmann,

      wenn Ihr Sohn gegen die 0,5 Promillegrenze zum erstem mal verstoßen hat, muss er wahrscheinlich mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wird der Unfall von der Bußgeldbehörde als Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss eingestuft, muss Ihr Sohn mit höheren Strafen rechnen, wie zum Beispiel dem Entzug der Fahrerlaubnis. Befindet sich Ihr Sohn noch in der Probezeit, gilt das Vergehen als A-Verstoß und als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet. Die genaue Strafe können Sie dann Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Volker 20. März 2016, 23:17

    Hallo, bin um 4 Uhr morgens kontrolliert worden nach einen Kneipentour mit 0,66 mg gepustet , die Polizei spricht von 1,32 promille. Mein erstes Vergehen. Bin selbstständiger Monteur und Einzelkämpfer und fahre im Jahr 55.000 Km und bin auf mein Führerschein angewiesen, da ich auch Übernachtungen in anderen Orten oft habe, oder auch ins Ausland fahre. Oft ist auch ein 12 Stunden Tag drin. Einen Fahrer deswegen einstellen kann ich nicht. Gibt es milde Umstände?
    Wenn ich 9 Monate nicht arbeite, dann bin ich pleite und verlieren meine Kunden. Es tut mir auch richtig leid, gehe ganz selten weg. Muss ich zur MPU? Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 9:26

      Hallo Volker,

      in der Regel wird erst ab 1,6 Promille eine MPU verordnet. Allerdings ist dies auch eine Ermessensentscheidung der Behörde, weshalb wir Ihnen keine genaue Information darüber geben können.

      Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann das Fahrverbot in gewissen Fällen in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden. Dazu sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • hans 20. März 2016, 11:47

    Hallo,
    ICh bin 19 und bin mit dem fahrrad an einer kante an einer baustelle gestürzt. Ca eine stunde später hatte ich im krankenhaus ca. 1,7 promille. Meine probezeit wäre in einem monat um gewesen. Was droht mir und wie wäre es wenn ich ohne fahrrad unterwegs gewesen wäre?

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 9:47

      Hallo Hans,

      neben den normalen Strafen, die Sie für Trunkenheit erhalten, erwartet Sie ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Welche Strafe genau auf Sie zukommt, liegt allerdings im Ermessen der Behörde. Auch dann, wenn Sie nicht mit dem Fahrrad unterwegs gewesen wären, hätte Ihnen eine Strafe drohen können. Das ist vom Einzelfall abhängig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Victoria 17. März 2016, 14:24

    hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und bin noch in der Probezeit-
    Ich bin zu einer Freundin gefahren ohne was getrunken zu haben. Wir haben gesagt wir fahren mim zug zum clubbing und trinken was um 4 Uhr sind wir dann auch mim Nachtbus heimgefahren und mein freund wollte mich dann jedoch von meiner Freundin abholen deswegen hab ich mich ins Auto gelegt die Heizung eingeschalten und auf ihn gewartet ich bin sofort eingeschlafen die Polizei hat mich dann aufgeweckt und einen alkoholtest gemacht. ich hatte 1.3 Promille .
    Sie haben meinen Führerschein abgenommen und zur BH weiter geschickt.
    Sollte ich vielleicht noch zur BH und alles genau erklären immerhin hab ich genug zeugen und genug Nachrichten die das bezeugen.
    Mit was für einer Strafe kann ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:16

      Hallo Victoria,

      in Ihrem Fall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, mit dessen Hilfe Sie beweisen, dass Sie keine Trunkenheitsfahrt begangen haben. Ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird daher üblicherweise mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, einem Führerscheinentzug mit einer dauerhaften oder einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu 5 Jahren und gegebenenfalls sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Außerdem wird bei Ihnen vermutlich die Probezeit verlängert. Versuchen Sie also gemeinsam mit Ihrem Anwalt Zeugen und Beweise zu sammeln, die darlegen, dass Sie das Fahrzeug nicht geführt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • lilly 17. März 2016, 14:04

    Ich habe mit 1,8 einen Unfall gebaut. Nur Sachschäden zum Glück!
    Vor 5 Jahren wurde ich mal mit 1,5 erwischt – laut Internet müsste das aber ja verjährt sein und meine neue Strafe nicht beeinflussen oder?

    Dass ich eine mpu machen muss, ist wohl klar..aber wie lange erhalte ich in etwa Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 9:58

      Hallo lilly,

      bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Üblicherweise wird eine solche mit Bußgeld, Punkten in Flensburg, einer MPU und gegebenenfalls sogar einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Außerdem wird in der Regel ein Führerscheinentzug vorgenommen, der entweder dauerhaft ist oder einer sechsmonatigen bis fünfjährigen Sperrfrist unterliegt. Inwiefern Ihre vorherige Fahrt mit 1,5 Promille verjährt ist, hängt davon ab, ob Ihnen damals der Führerschein entzogen wurde. Denn Straftaten, auf die die Entziehung der Fahrerlaubnis folgt, unterliegen einer zehnjährigen Verjährungsfrist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 16. März 2016, 14:12

    Hallo
    Hab die Tage ein kleinen Unfall beim ausparken gehabt ausgehabt wollt grad los dabei hab ich ein Taxi gestreift was dort stand.
    Beim pusten 0.6 Promille Polizei hat Führerschein gleich behalten und Blut wurde auch genommen.
    Verlängerte Probe Zeit mit aufbauseminar hab ich schon Ende letztes Jahres gemacht wegen zu schnell fahren.
    Mit was muss ich jetzt rechnen war schon beim Anwalt der meinte könnte noch ne Ordnungswidrigkeit sein aber lese in Internet das das ehr ne Straftat wird.
    Fahre jeden Tag 40 km zu Arbeit bin auf mein Führerschein angewiesen.

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 10:31

      Hallo Marcel,

      Trunkenheit im Straßenverkehr zählt als A-Verstoß in der Probezeit und bedeutet harte Strafen. In der Regel gilt bei einem A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, dass Sie mit einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung rechnen müssen. Ist es bereits ein erneuter A-Verstoß in Ihrer Probezeitverlängerung, das müssen Sie mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Auf jeden Fall sollten Sie aber mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie beruflich von Ihrem Führerschein abhängig sind, ist es manchmal ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Marcel 20. März 2016, 16:01

        In der Probezeitverlängerung ein Unfall auf den Parkplatz mit 0.6 Promille, Polizei hat Führerschein gleich behalten mit was genau kann ich rechnen ? Wird es definitiv eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ? Und mit wie viel mehr Promille kann ich rechnen pusten 0.6 blutkontroll Ca ?

        • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:22

          Hallo Marcel,

          bei einem Promillewert von 0,6 in der Probezeit und Fahrauffälligkeit kann Ihnen der Führerschein mindestens für sechs Monate entzogen werden. Das liegt allerdings auch im Ermessen der Behörde. Auch eine MPU kann die Folge sein. Zudem gilt der Verstoß als Straftat.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 16. März 2016, 5:04

    Hallo,
    Dummen Fehler gemacht was getrunken 0.6 beim pusten und leider nen kleinen Blech Schäden gehabt bin 27 und in der verlängerten Probezeit.
    Erste Strafe war wegen zuschnell fahren.
    Führerschein hat die Polizei gleich behalten mit was muss ich rechnen fahre jeden Tag 40km zu Arbeit ..

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 11:50

      Hallo Marcel,

      bei Führen eines Fahrzeugs nach Zunahme bzw. unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks in der Probezeit müssen Sie auf jeden Fall mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. War dies Ihr erster A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, dann drohen Ihnen eine Verwarnung & eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung. War es bereits der zweite in der Verlängerung, müssen Sie mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Da es ein A-Verstoß mit Alkohol war, sollten Sie außerdem mit der Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sam 15. März 2016, 3:34

    Hallo,
    meine Frage ist:
    Wie viele dieser Fragen hier sind unnötig, weil sie im Text oben behandelt werden.
    P.S. Tun sie sich manchmal etwas schwerer die Texte mancher zu lesen?
    P.P.S. Hatte mit 16 Jahren einen Btm-Verstoß allerdings nicht im Straßenverkehr. Ich bin mitlerweile 19. Wollte wissen, ob dieser Eintrag relevant sein kann, wenn ich zb, aufgehalten werde und sie meinen Namen im Polizeicomp. suchen. Ist das Grund genug für einen richterlichen Beschluß für einen Bluttest?
    Peace out,
    Euer Sam.

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 11:20

      Hallo Sam,

      vielen Dank für Ihre realistische Einschätzung.

      Zu Ihrer Frage: In der Regel werden alle Einträge im Register nach einer gewissen Zeit gelöscht. Verurteilungen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten werden dabei in der Regel nach drei Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt. Sind die Eintragungen gelöscht, können auch die Behörden die Tatbestände nicht mehr einsehen. Zudem ist die Blutprobe allein aufgrund eines Jahre zurückliegenden Verstoßes eher unwahrscheinlich, da hierfür stets ein begründeter Verdacht vorliegen muss.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Sam 18. März 2016, 0:13

        Ok, Vielen dank für die Antwort.
        Anzeige wurde allerdings fallen gelassen, dh. kein Eintrag im Führungszeugnis.

  • Udo 14. März 2016, 21:50

    unsere Tochter (45 Jahre) kam mit 1,68 Promille in eine Fahrradkontrolle in 2009. Sie erhielt einen Strafbefehl über 300 € und musste sich einer MPU unterziehen. Kein Entzug der Fahrerlaubnis. Ihre Tochter macht jetzt den Führerschein mit 17 Jahren und sie möchte sich als Begleitperson eintragen lassen. Sie hat damals keine Info über Punkte bekommen. Jetzt erhielt sie den Bescheid, dass sie nicht infrage kommt, da sie mehr als 1 Punkt hat.
    Auf Nachfrage beim Landkreis gab man ihr die Auskunft, dass sie damals 7 Punkte hatte und diese nach 10 Jahren abgebaut wären. Ist dies OK und wie hat die Reform 2014 hier Einfluss.

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 10:59

      Hallo Udo,

      bei der Punktereform 2014 wurden die alten Punkte im Verkehrszentralregister umgerechnet und in das neue Fahreignungsregister übertragen. Ein Stand von 7 alten Punkten wurde in mit drei neuen Punkten umgerechnet, diese werden jedoch noch nach dem alten System abgebaut. Die Punkte aus Verkehrsstrafsachen verjährten – und verjähren auch nach dem neuen System – nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 14. März 2016, 21:36

    Hallo

    Uns sind auf der Heimfahrt die Reifen geplatz.
    Dadurch kämmen wir ins Schwanken haben aber nichts weiter beschädigt .. Sind dann von der Autobahn ( Seitenstreifen) auf den rasthof angefahrene der 400m entfernt war.
    Dort wurden wir von der Polizei schon empfangen gepustet habe ich 0.52 sprich 1.04

    Was droht mir ?

    • Sven 14. März 2016, 21:43

      PS bin 24 Jahre alt und nicht mehr in der Probezeit

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 10:55

      Hallo Sven,

      bei einem erstmaligen Alkoholverstoß am Steuer drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Toni 12. März 2016, 23:41

    Hallo, ich bin 17 Jahre Alt, wurde soeben erwischt mit 0,16 Promille am Steuer. Was habe ich zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 10:26

      Hallo Toni,

      in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze. Entsprechend müssen Sie neben einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot mit einer Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maik 11. März 2016, 15:52

    Hallo,

    ich muss meinen Führerschein für 3 Monate abgeben (bei einer Polizeidienststelle) wegen Alkohol am Steuer und dass zum zweiten Mal. Im Bußgeldbescheid steht aber nichts von einer MPU. Wer ordnet diese denn an?!

    Gruß Maik

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 11:02

      Hallo Maik,

      eine MPU wird von der Führerscheinbehöre angeordnet. Zu dieser Maßnahme kann es unter anderem auch bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss kommen. Es kann also sein, dass Sie noch über eine bevorstehende MPU informiert werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Maik 14. März 2016, 11:14

        Vielen Dank erst mal dafür. Da mein Führerschein schon beschlagnahmt wurde (2 Monate) und das Verfahren eingestellt wurde, bekam ich Ihn wieder. Jetzt brauche ich den Führerschein nur für einen Monat noch abgeben und bekomme ihn dann erst mal wieder?! Wie lange dauert es denn im Schnitt, bis ich einen Bescheid von der Führerscheinbehörde bekomme und dann endgültig den Führerschein abgeben muss? Bekomme ich dann noch eine Speerfrist?!

        Gruß Maik

        • bussgeld-info.de 17. März 2016, 10:23

          Hallo Maik,

          wie lange es dauert, bis die Behörden den Bescheid über die Führerscheinabgabe ausstellen, kann nicht gesagt werden, da es hierfür keine festen Fristen oder Vorgaben gibt.

          Handelt es sich nach Verfahrenseinstellung lediglich um ein erteiltes Fahrverbot von einem Monat ist in der Regel keine Sperre aufzuerlegen. Dies geschieht zumeist nur im Falle des Führerscheinentzugs.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Matthias 9. März 2016, 8:40

    Habe mit 0.34 Promille einen Unfall verursacht. Keine verletzten keine probezeit und auch kein bluttest von der polizei. Nur gepustet. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:27

      Hallo Matthias,

      da Sie zwar nicht gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen haben, allerdings einen Unfall verursacht haben, gilt das als Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss. Sie sollten mit 3 Punkten in Flensburg, einem variablen Bußgeld und einem variablen Fahrverbot rechnen. Das genaue Strafmaß ist Ermessenssache der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • marko 7. März 2016, 18:59

    Hallo,
    ich wurde mit 1,18 Promille erwischt. Ich bin nicht vorbestraft und habe in Flensburg gar keine Einträge. Was kann auf mich zukommen? Kann die Sperre unter 6 Monaten sein? Ist es mit einem Anwalt besser um die Strafe zu mildern?
    Vielen Dank
    Grüße

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:32

      Hallo Marko,

      ab einem Promillewert von 1,1 im Blut handelt es sich um einen Straftatbestand, der in der Regel mit drei Punkten in Flensburg geahndet wird. Hinzu kommen eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sowie der Führerscheinentzug. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt beraten, da es uns nicht erlaubt ist, persönliche Einschätzungen im Rahmen einer Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Diddy 2. März 2016, 12:51

    Hallo,
    bei mir wurde 1,3 Promille gemessen. Es ereignete sich ein Unfall an dem ich so gesehen nicht schuld war.
    Eine Dame übersah Rechts vor Links und hat mir die Vorfahrt genommen. Was kann mich jetzt erwarten ?

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 10:09

      Hallo Diddy,

      werden Sie mit 1,3 Promille im Blut am Steuer erwischt, erwarten Sie ein variables Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Zudem kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Gegebenenfalls kann auch eine Freiheits- oder Geldstrafe auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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