Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • patrick 20. Januar 2015, 23:25

    Mir wurde mit 1,22 angehhalten Führerschein abgegeben den im Schock nach Blutabnahme wieder zu mein Auto umparken wollen als ob sie auf mich warten was krass ist (dürfen die das) und wieder das gleiche pusten 0.99 und Blutabnahme! und Schlüssel abgeben müssen komisch gleiche Beamte die auch nach dem ersten mal gleich wegnehmen können ! Vorgeschichte Drogen Mpu. hatte ich vor 8 Monaten ( bestanden) mit was kann ich rechnen ! Danke

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 14:30

      Hallo Patrick,

      ja, das ist rechtens. Sie dürfen kein Fahrzeug führen, wenn Sie getrunken haben, nicht einmal um umzuparken. Dies dürfen die Beamten mehrmals prüfen. Immerhin soll die Verkehrssicherheit durch ihre Arbeit gewährleistet werden. Sie können mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Ein Wert über 1,1 Promille zählt als Straftat. Nach einer Sperrfrist (mindestens 6 Monate) können Sie Ihre Fahrerlaubnis erneut beantragen. Bei diesem Vorgang prüfen die Behörden, um ob eine MPU zur erneuten Erlangung der Fahrerlaubnis nötig ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 18. Januar 2015, 13:51

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team

    1995 wurde ich meinen Führerschein durch ein volles Punktekonto und fahren unter Alkohol los. 2000 Machte ich nach erfolgreicher MPU meinen Führerschein neu. Anfang diesen Jahres wurde ich von der Polizei angehalten, wobei ich einen Atemalkohol von 1,29 Promille hatte. Der Führerschein wurde einbehalten und eine Blutentnahme gemacht. Der Polizist sagte, daß er es im Protokoll so aufnimmt, daß ich kooperativ und einsichtig war. Seit ich den neuen Führerschein habe ( seit 2000 ), habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Nichtmal einen Punkt. Nun meine Frage. Mit welcher Strafe muß ich rechnen? Könnte es sein, das ich eine MPU machen muß?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 9:59

      Hallo Peter,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille zählt als Straftat und wird demzufolge vor Gericht verhandelt. Hier wird eine individuelle Strafe festgelegt. Eine MPU könnte tatsächlich nochmals anfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christian .S 16. Januar 2015, 15:59

    Hallo
    Ich bin 18 Jahre alt und noch in der probezeit , vor 4 Monaten habe ich unter Alkoholeinfluss (1,08 Promille ) einen Unfall gebaut doch ohne andere Verkehrsteilnehmer dabei zu beschädigen .
    Ich bin in einen Graben gerutscht.
    Mir wurde davor auch schon eine Anordnung zum aufbauseminar wegen zu schnellem fahren zugeteilt.
    Mein Führerschein wurde mir am Tag des Unfalls direkt entzogen die Polizei ist nur zufällig vorbei gefahren . Ich soll mich 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist bei dem Verkehrsamt melden und was wird mich erwarten ?bitte um genauere Infos

    • Christian .S 16. Januar 2015, 16:05

      Ich musste auch schon ein Bußgeld von 600€ zahlen

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:14

      Hallo Christian,

      möglicherweise müssen Sie eine MPU bestehen, bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten. Es liegt im Ermessen der Behörden, welche Schritte eingeleitet werden, weswegen auch wir Ihnen keine präzise Auskunft dazu machen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • L. 16. Januar 2015, 3:13

    Hallo.
    Ich habe nun seit einer Woche meine Probezeit problemlos überstanden und bin 19 Jahre alt.
    Da im Post steht, dass man einen Promillenwert von bis zu 0,5 haben darf, wenn man entweder seine Probezeit überstanden hat ODER über 21 ist, frage ich mich,
    Darf ich nun auch mit Alkohol am Steuer fahren, da ich meine Probezeit um habe, obwohl ich noch nicht 21 bin?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:17

      Hallo,

      für Fahrer unter 21 gilt ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Die 0,5 Promillegrenze dürfen Sie erst mit Erreichen des 21. Lebensjahres ausnutzen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • bjfrwi 15. Januar 2015, 23:18

    Hallo , ich hatte im Dezember 2014 eine Ordnungswidrigkeit mit 0,68 Promille begangen , Trunkenheitsfahrt . Eine weitere Ordnungswidrigkeit hatte ich 2007 begangen mit 0.78 Promille kontrolliert worden . Womit müsste ich rechnen ? Gilt bereits die Owi Verjährung ? Danke im Voraus .

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:19

      Hallo,

      nein, eine Verjährung gilt in Ihrem Fall nicht. Diese setzt erst 10 Jahre nach dem Verstoß ein. Das bedeutet, Sie haben den 2. Alkoholverstoß begangen, und dementsprechend fallen auch diese Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog an. Eine MPU ist möglich, jedoch unwahrscheinlich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sandra Bruder 15. Januar 2015, 15:58

    Guten Tag,

    hier haben folgendes Problem.
    mein Freund hatte gestern auf dem Dienstgelände mit Dienstwagen einen unfall gebaut. demnach wurde die Polizei gerufen und er musste pusten und da wurde gesagt dass er 0,57 promille hat. Bluttest wurde durchgeführt aber das ergebnis liegt noch nicht vor. Den Führerschein hat er freiwillig abgegeben da er eh nicht mehr fahren durfte.
    Nun haben wir heut bei der polizei angerufen und da hieß es, er ein Schreiben fertig machen muss und abgeben und die Polizei keinen einfluss drauf hat da dies der Richter entscheidet.

    Warum läuft es jetzt über die Staatsanwaltschaft obwohl er unter 1,0 liegt?
    er ist beruflich drauf angewiesen, da er als Fahrer arbeitet und sonst nicht arbeiten kann.

    Mit freundlichen grüßen

    Sandra Bruder

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:23

      Hallo Frau Bruder,

      da es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall kam, ermittelt die Staatsanwaltschaft.
      Vor Gericht wird das Strafmaß ermittelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rough 14. Januar 2015, 23:47

    Hallo,

    Ich würde von der Polizei angehalten und musste pusten. Der hat 0,58 festgestellt. Außerdem soll ich in der Ortschaft zu schnell gefahren sein (kann aber nicht bewiesen werden/nicht geblitzt).
    Ich musste mit auf die Wache und an so einem Gerät nochmal pusten was 0,39mg/l ergab.
    Ich bin 20 Jahre, aber schon aus der Probezeit raus und noch keinen alkoholfreier gehabt .
    Was wird mich erwarten?

    • Rough 14. Januar 2015, 23:48

      Keinen Alkoholdelikt gehabt *

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:27

      Hallo,

      bis zum 21. Lebensjahr gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, auch wenn Sie bereits nicht mehr in der Probezeit sind.
      Somit liegt ein Alkoholverstoß vor, der ein Bußgeld von 500 Euro nach sich zieht. Zudem kommt ein Fahrverbot von 1 Monat und 2 Punkte in Flensburg dazu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • A.T. Beuerlein 12. Januar 2015, 0:45

    Noch ein Nachtrag zu meiner Frage:
    Darf der Führerschein bei einem Atemalkohol von 0,55 einbehalten werden und darf ein Bluttest angeordnet werden. Da es sich ja um eine Ordnungswidrigkeit handelt und nicht um eine Straftat ist meines Wissens der Atemalkohol ausreichend. Warum also der Bluttest und was kann das zur Folge haben bzw. kann man dagegen jetzt noch Einspruch bzw. Widersspruch einlegen.

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:06

      Hallo Herr Beuerlein,

      eine Fahrt mit 0,55 Promille kann bereits als Straftat gelten, wenn das Fahrverhalten auffällig war oder es zu einem Unfall kam. In diesem Fall muss ein Bluttest vorgenommen werden, damit das Beweismittel auch vor Gericht verwendbar ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • A.T. Beuerlein 12. Januar 2015, 0:28

    Mein Freund wurde mit 0,55 Atemalkohol zum Bluttest mitgenommen. Er ist noch in der Probezeit.
    Es ist das zweite Mal. Hatt 2013 nach einem Erstdelikt mit 1,3 Promille bereits MPU absolviert und bestanden.
    Was kommt jetzt auf ihn zu.

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:04

      Hallo Herr Beuerlein,

      Ihr Freund hat den zweiten Alkoholverstoß begangen; dies zieht ein Bußgeld von 1000 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Falls jedoch das Fahrverhalten von Ihrem Freund auffällig war, kann es auch zu einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt kommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jörg H. 11. Januar 2015, 13:20

    Hallo.

    Ich bin unentschuldbarer Weise mit 0,82‰ am Steuer ohne Unfall oder Auffälligkeit (zumindest war davon nicht die Rede) kontrolliert worden.

    Im Jahr 2007, also vor knapp 8 Jahren, wurde mir bereits einmal der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit 1,71‰ ohne Unfall entzogen.
    Nach bestandener MPU erhielt ich den Führerschein im Jahr 2008, vor 6 Jahren zurück.

    Hat die damalige Straftat Auswirkungen auf das jetzt drohende Fahrverbot?
    Kann die Führerscheinstelle u.U. sogar den Entzug verlangen?

    Vielen Dank für die Information.

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:08

      Hallo Jörg,

      Sie haben zum 2. Mal einen Alkoholverstoß begangen, was – wenn diese als Ordnungswidrigkeit gehandelt wird – ein Bußgeld von 1000 Euro nach sich zieht. Dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten.
      Theoretisch ist es möglich, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird, doch diese Entscheidung muss die Zulassungsbehörde treffen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Jörg H. 12. Januar 2015, 12:14

        Bei einem Herrn Leon, dessen Anliegen Sie am 12. November 2014 beantwortet haben, sehen Sie den Sachverhalt anders!

        Er hat in der Vergangenheit ebenfalls eine MPU aufgrund eines Alkoholverstoßes erfolgreich abgeschlossen, und bei ihm hätte die erneute Trunkenheitsfahrt keinen Einfluss auf die Bewertung.

        Bei mir jedoch schon. Wo liegt der Unterschied?

        • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 12:22

          Hallo Jörg,

          im damals beantworteten Fall war die erstmalige Trunkenheitsfahrt bereits länger als 10 Jahre her, und deswegen bereits getilgt und nicht mehr im Verzeichnis vermerkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörden dann noch eine MPU anordnen, ist natürlich auch nicht völlig ausgeschlossen, aber wohl geringer. Alle Angaben, die wir hier machen sind natürlich ohne Gewähr, aber werden nach bestem Wissen gemacht.

          Ihr Bußgeld-Info Team

        • Lars R 22. April 2015, 16:04

          Hatte 2007 den Führerschein für 10 Monate weg wegen TF mit 1,6 Promille 1 MPU direkt bestanden
          Jetzt Fahrt . 1,02 Promille ohne Ausfall und Gefährdung! Gilt das als zweiter Alkoholdelikt (1000 € 3 Monate Sperre)?
          Habe gelesen, dass erstmal fünf Jahre zurück geschaut wird! Habe halt Angst vor einer MPU!

          • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:55

            Hallo Lars,

            wie lange ist denn die MPU her? Wahrscheinlich gilt der Verstoß nun als 2. Alkohol-Verstoß. Eine erneute MPU könnte angeordnet werden, dies muss aber nicht sein.

            Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 9. Januar 2015, 19:47

    Hallo

    Folgendes ist mir passiert, ich hab beim rückwärts Ausfahren einen Zaun übersehen und ihn umgefahren, hab mein Auto dann wieder hingeparkt und bin zu nem Kumpel zum schlafen… Polizei hat mich gesucht wegen Fahrerflucht, obwohl ich um 4:30 Uhr den Besitzer nicht mehr rausklingeln wollte und das am Tag dann klären wollte. Hab mein Auto lediglich neben der Unfallstelle geparkt… Beim Alko-Test hatte ich 0,55 Promille und bei der Blutentnahme 1.16 Promille… Was kommt jetzt auf mich zu? Den Schaden hat bereits die Versicherung gezahlt…

    Führerschein hab ich behalten dürfen und musste ihn nicht abgeben.

    Bin 24 und besitze seit 7 Jahren den Führerschein ohne jemals aufgefallen zu sein

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:32

      Hallo Florian,

      ab einer Promille-Anzahl von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Dann kommt es nicht zu einem Bußgeldverfahren, sondern Ihr Fall wird vor Gericht verhandelt. Aus diesem Grund können wir Ihnen momentan keine Angaben zu den anfallenden Konsequenzen machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jardel 9. Januar 2015, 12:51

    Hallo,
    Mein Mitbewohner macht grade seinen Führerschein (23 jahre) er ist aber letztes Wochenende Schwarzgefahren und wurde erwischt, das war aber nicht alles es wurder per Blutabnahme 1,9 Promile festgestellt.

    Die Frage bzw die fragen

    1. Kann oder sollte er jetzt den Führerschein schnell machen oder bleiben lassen ? hat er vor oder nachteile schein schnell macht?
    2. Was kann alles passieren das es eine Straftat ist wissen wir aber wie lang ist die Sperre zb?
    3. Wie teuer wird dann die MPU ?

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:40

      Hallo,

      Ihr Mitbewohner ist nicht betrunken Auto gefahren. Somit hat er keine Straftat begangen, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit – Schwarz fahren. Dies steht zunächst in keinem Zusammenhang zu seiner Fahrtauglichkeit. Wahrscheinlich hat das Vergehen also keine Auswirkungen auf sein Vorhaben, den Führerschein zu machen. Theoretisch kann die Zulassungsstelle aber tatsächlich eine MPU anordnen, wenn sie davon ausgeht, dass Ihr Mitbewohner aufgrund Alkoholkonsum nicht zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Jardel 12. Januar 2015, 16:13

        Sorry mit Schwarzfahren meinte ich ohne Führerschein Autofahren :/

        • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 16:56

          Hallo Jardel,

          in diesem Fall wird bald eine Gerichtsverhandlung stattfinden, denn Fahren ohne Führerschein stellt eine Straftat dar. Gerade da es in Verbindung mit einer Alkoholfahrt stattfand, ist damit zu rechnen, dass nun zunächst eine MPU verhängt wird. Das bedeutet, erst nach einer Sperrfrist und dem Bestehen der MPU darf der Führerschein erworben werden.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thorsten Trachsel 8. Januar 2015, 18:02

    Hallo Bußgeld – Team,
    ich bin dummerweise nach einer Feier noch mit dem PKW gefahren. Ich wurde angehalten und nach dem Schnelltest wurde mir auf der Wache Blut entnommen. Es wurden 2,1 Promille festgestellt.
    Ich habe keinen Unfall verursacht und bisher bin ich auch noch nie wegen Trunkenheit am Steuer aufgefallen.
    Da ich als Kontrolleur im Außendienst tätig bin, habe ich jetzt enorme Existenzängste. Kann man ungefähr sagen, wie hoch die Strafe ausfallen wird?
    Vielen Dank im voraus für die Beantwortung.

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:51

      Hallo Herr Trachsel,

      da ab einem Promillewert von 1,1 Promille eine Straftat vorliegt, kann momentan keine Aussage zur Höhe der Strafe gemacht werden. Diese wird in einem Gerichtsverfahren individuell festgelegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rene 7. Januar 2015, 17:20

    Moin moin.

    Meine Anliegen:
    Ich wurde in einen Unfall verwickelt!,Ich war nicht schuld an dem Unfall aber alkoholisiert.
    Nun warte ich auf meine Strafe. Eine gerichtliche Strafe, die mir angedroht wurde wird mich dann mit einer Vorstrafe und einem Eintrag im Führungszeugnis belegen? Sehe ich das richtig ?..
    Gruß, Rene

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 11:04

      Hallo Rene,

      ja, wenn die Strafe vor Gericht ausgesprochen wird, dann wird dies auch als Vorstrafe gewertet. Über alle Konsequenzen wird man Sie jedoch in der Verhandlung aufklären.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • michal 7. Januar 2015, 4:46

    Hallo
    Hatte im dezember unter alkoholeinfluss in polen einen unfall gebaut, hatte 1,1 promile
    Welche strafe erwartet mich in deutschland?
    Lg

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 11:14

      Hallo Michal,

      die Fahndung dieses Vergehens sollte in Polen vorgenommen werden. Somit erwartet Sie in Deutschland keine Strafe. Haben Sie Ihren Führerschein denn noch? Wurde dieser entzogen, dürfen Sie auch in Deutschland nicht mehr fahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis 7. Januar 2015, 0:00

    Hi habe da ne frage hoffe die wird mir beantwortet. Wurde vorgestern Stich proben artig angehalten. 0,52 promille auf der wache auf dem anderen Gerät o.56 atem Alkohol. Die Polizisten habe gefragt wann zu letzt was gegessen wurde darauf hin hab ich gesagt vor 24 std ca. Die haben mir auch gesagt das ich die strafe bekomme für erstes vergehen. Das heißt vermutlich 2P 500euro 1 Monat fahrverbot. Nun ist meine frage was wenn der Bearbeiter sich das hochrechnet. Und wie ich gelesen habe ist es meistens das doppelte. Was droht mir jetzt an strafe der wert was notiert wurde o.56 ??? Wie Lange dauert es ungefähr bis der bescheid oder die Strafe kommt würde es gerne Sofort Behzahlen und den Führerschein abgeben , es hat mir sehr viel Pläne durcheinander geschaukelt .
    Und wie sieht das aus mit ersten pusten 0,52 dan auf der wache 0,56 wie wird das jetzt behandelt von der Polizei. Laut polizei wurde ich im Straßenverkehr garnicht aufällig . Ich hatte noch nie ein gerichtserfahren wegen irgend einer Geldbuße oder ähnliches. Nur angezeigt war ich ist aber 2 Jahre her. Bis heut kam nix meine firma hat sich drum gekümmert .
    MFg Dennis

    • Dennis 7. Januar 2015, 0:02

      Sorry Wegen Doppelpost liebes Busgeldteam … Blutabnahme wurde nicht durchgeführt .

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 11:18

      Hallo Dennis,

      Sie haben definitiv keine Straftat begangen. Sonst wäre es notwendig gewesen, dass man eine Blutentnahme vornimmt. Sie werden also mit den Sanktionen laut Bußgeldkatalog bestraft. Den Zeitpunkt des Fahrverbots können Sie mit der zuständigen Behörde koordinieren. Innerhalb von der Verjährungsfrist von 3 Monaten sollte der Bußgeldbescheid bei Ihnen ankommen. Die Behörden können das Bußgeld erhöhen, sofern Sie Vorsatz oder Beharrlichkeit vermuten. Da aber noch keine Delikte in dieser Richtung vorliegen, müssen Sie dies nicht befürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Recep 6. Januar 2015, 10:36

    Ich brauche schnell wie möglich Rat was ich machen soll mit 0,8promille Unfall gemacht Führerschein sichergastellt bulut Abnahme noch keine Ergebnisse

    • bussgeld-info.de 6. Januar 2015, 11:46

      Hallo Recep,

      in Ihrem Fall liegt möglicherweise eine Straftat vor; deswegen bietet der Bußgeldkatalog keine Anhaltspunkte bezüglich des Strafmaßes. Sie müssen also die gerichtliche Entscheidung zu den Sanktionen abwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vincent Abrahams 5. Januar 2015, 2:34

    Hey Bußgeld- Team, was bekomme ich dann, wenn ich 18 bin und mit 0,56 Promille, ohne Besitz einer Führerschein und dann noch eine Unfall mit Taxi aufgebaut habe und dann noch hinterher die Polizei anrufe? Bin noch Berufsschüler und habe das Auto vom Parktplatz nur geliehen, da es offen war und Schlüssel mit drin war, um mein komagelegene Kumpel nach Hause zubringen zukönnen.

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 9:57

      Hallo Herr Abrahams,

      in Ihrem Fall addieren sich leider mehrere Straftaten: eine Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Führerschein sowie Fahrerflucht. In einer gerichtlichen Verhandlung wird man individuell über Ihr Strafmaß entscheiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fabian K 4. Januar 2015, 21:31

    Hey liebes Bußgeld Info Team,

    anfang September hatte ich einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss. (Bordstein gerammt und Anwohner riefen die Polizei).
    Beim Pusten hatte ich 0,65 und der Blutwert lag bei 1,3 Promille. (geprüft in der Notaufnahme)
    Der Notarzt konnte keine Einschränkungen durch den Alkohol bei mir diagnostizieren (kognitive Einschränkungen etc.)

    Den Gerichtstermin habe ich diesen Monat. Aus welchen Erfahrungen kann ich ungefähr noch rechnen, wann ich meinen Führerschein wiederbekomme (Polizisten nahmen mir den in der Notaufnahme weg).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Fabian K.

    • Fabian K 4. Januar 2015, 21:32

      Zur zusätzlichen Info:

      20 Jahre alt und seit meinem 19. Lebensjahr aus der Probezeit raus. Problem: Noch keine 21 Jahre alt!
      Und Ersttäter!

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 10:00

      Hallo Fabian,

      wir können Ihnen keine pauschale Aussage dazu machen, wann Sie Ihren Führerschein zurück erhalten. Möglicherweise müssen Sie erst eine MPU absolvieren, bevor dies geschieht. In diesem Fall gibt es wohl auch eine Sperrfrist, in der Sie den Führerschein natürlich auch nicht nutzen dürfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Remulus 3. Januar 2015, 17:36

    Liebes Bußgeld-Team!

    Meine Freundin (polnische Staatsangehörigkeit, polnischer Führerschein) ist vor kurzem volltrunken mit dem Fahrrad gefahren und von der Polizei angehalten worden. Der Bluttest ergab knapp über 1,6 Promille. Da sie Studentin ist, ist die Geldstrafe mit 15 Tagessätzen á 10 € recht niedrig ausgefallen.

    Nun bleiben noch zwei Fragen offen:
    a) Wie hoch werden die Auslagen (Zeugen, Blutuntersuchung etc.) des Verfahrens (laut § 465 StPO) vermutlich sein? Tatort war Düsseldorf.
    b) Muss sie trotz ausländischer Staatsangehörigkeit und ausländischem Führerschein mit einer MPU rechnen?

    Über eine Antwort bedanken wir uns im Voraus!
    Remulus

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 10:06

      Hallo Remulus,

      Die Kosten des Verfahrens orientieren sich an der Höhe der verhängten Strafe. Da Ihre Freundin mit einer Geldstrafe von 150 Euro nicht allzu viel bezahlen muss, sollten auch die Auslagen nicht exorbitant hoch ausfallen.
      Zu Ihrer zweiten Frage: Auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ausländischem Führerschein kann eine MPU angeordnet werden, denn mit einer Anordnung dieser entfällt die Genehmigung, innerhalb von Deutschland einen ausländischen Führerschein zu benutzen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Justus 3. Januar 2015, 14:47

    Hallo.
    Gestern Nacht saß ich noch mit Freunden in einer Bar zusammen und bin
    darufhin mit dem Auto nach Hause gefahren.Hatte nicht viel getrunken aber bin
    im 3 Jahr Probezeit.Die Polizei wollte mich anhalten.Daraufhin
    bekam ich Panik und bin abgehauen.Habe dadurch 2 parkende Autos beschädigt
    und bin darufhin weggerannt und habe das Auto stehel
    lassen.Die Polizei hat mich dann erwischt und pusten lassen.
    Ich hatte nur 0.1.Hatte einfach Panik.Habe dann einen
    Bluttest gemacht und warte noch aufs Ergebnis.Habe den Führerschein
    dort abgegeben erstmal.Hatte noch nie irgendwaa mit der Polizei.
    Was kann mir drohen?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 10:09

      Hallo Justus,

      es liegt Fahrerflucht vor, was eine Straftat darstellt; zudem könnte Ihnen negativ ausgelegt werden, dass Sie den Anordnungen der Polizeibeamten nicht Folge leisteten und nicht anhielten, als Sie dazu aufgefordert wurden. Wahrscheinlich wird Ihr Fall vor Gericht aufgeklärt werden. Somit können wir Ihnen leider nicht vorhersagen, mit welchem Strafmaß Sie rechnen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • max 2. Januar 2015, 20:56

    Hallo
    Ich bin betrunken Auto gefahren habe ein parkendes Auto gerammt unt bin weiter gefahren und habe das Auto dann auf ein Feld gesezt zu dieser Zeit hatte ich einen Filmriss ich kann mich an die komplette Fahrt nicht erinnern als ich mit dem Auto auf dem Feld stand kam ich wieder zu mir und habe die Polizei verständigt bei der Messung hatte ich 1,4 Promille. Als ich mit den Polizisten gesprochen habe erwähnte ich nichts von dem Unfall da ich zu diesem Zeitpunkt nichts davon wusste, dass fiel erst am nächsten Tag auf als der Besitzer des Autos die Polizei verständigte.
    Was für eine Strafe erwartet mich ?

    MfG Max

    • max 2. Januar 2015, 20:57

      Zu erwähnen ist noch, dass ich 21 Jahre alt bin aber noch in der Probezeit

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 10:12

      Hallo Max,

      zunächst einmal spielt eine Rolle, dass Sie noch in der Probezeit sind; diese wird nun um 2 Jahre verlängert, zudem wird der Besuch eines Aufbauseminars angeordnet werden. Gleichzeitig ist aber auch die Anordnung einer MPU und der damit einhergehende dauerhafte Führerscheinentzug möglich, denn Autofahrten ab 1,1 Promille stellen eine Straftat dar. Aus diesem Grund wird Ihr Fall vor Gericht gebracht und dort verhandelt. Dann wird entschieden, welche Sanktionen ausgesprochen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Clara 30. Dezember 2014, 17:13

    Hallo,
    ich bin vor kurzem 20 (als noch in der Probezeit) geworden und wollte dies mit ein paar freunden feiern.
    als ich am morgen nach dem feiern dann doch heimfahren wollte
    bin ich hinterm Steuer eingeschlafen und von der Fahrbahn abgekommen.
    Es wurde niemand verletzt. Die Polizisten haben mich daraufhin pusten lassen und
    0.8 Promille festgestellt. daraufhin haben sie mich noch mit aufs Revier mit genommen
    und einen Bluttest gemacht. Ich habe davor so was noch nie gemacht und habe keine vorherigen strafen.
    Ich bin mir bewusst dass ich niemals hätte fahren dürfen und ich habe auch meinen Führerschein selbstverständlich abgegeben.
    Mir ist klar dass ich eine Geldstrafe bezahlen werden muss.
    meine fragen sind jetzt nun: kann man abschätzen wie viel? wie lang ich meinen Führerschein los bin? bzw bekomme ich ihn zurück? was kommt noch auf mich zu?

    vielen dank im voraus und grüße

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 10:26

      Hallo Clara,

      Sie machen sich momentan sicher viele Gedanken über Ihr Strafmaß. Aber leider können wir Ihnen nicht sagen, wie Ihre Strafe im Detail ausfallen wird. Sie müssen abwarten, was die gerichtliche Entscheidung ergibt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • tom 29. Dezember 2014, 19:18

    hallo,
    vor 2 jahren wurde mir der führerschein nach einer alkoholfahrt (1,2 promille) entzogen. ich habe eine mpu im frühjahr 2014 erfolgreich absolviert und meinen führerschein wieder erhalten. nun wurde ich vor ca. 4 wochen mit 0,63 promille von der polizei angehalten (ohne ausfallerscheinungen). welche sanktionen habe ich zu erwarten? gelte ich als wiederhohlungstäter?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 10:30

      Hallo Piet,

      0,63 Promille stellen noch keine Straftat dar, sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Sie bekommen für dieses Delikt wahrscheinlich die Strafe für den 2. Alkoholverstoß. Diese können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Sören 24. März 2017, 15:46

        Hallo. Wolte mal wissen was auf mich zu kommt. Habe vor 2 jahren meinem führerschein verloren wegen alkohol am steuer mit unfall 0,9 promille. Musste eine mpu machen die ich dann vor 7 monaten bestanden habe. Jetzt gestern wurde ich angehalt und hatte 0,8 promille. ( bin noch in der probe zeit ). Muss ich wieder mit einer mpu rechnen ?diesmal haben sie mir den führerschein nicht weg genommen. Darf fahren bis der brief kommt

        Mit freundlichen Grüßen
        Sören R. 21 jahre alt

        • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:45

          Hallo Sören,

          ob Sie eine MPU machen müssen, entscheidet die Führerscheinstelle.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • oleg 29. Dezember 2014, 15:40

    Hallo info,
    ich binn am am Weihnacht mit dem Tracktor gefahren wegen Holz. Polizei will mir auch den Autofuhrerschein wegnehmen. Aber ich bin doch Traktor gefahren. Puste 2,2 Bromille. Echt scheise. Haben mich noc ausglacht.

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2015, 10:34

      Hallo Oleg,

      da Sie mit Ihrem Traktor alkoholisiert am öffentlichen Verkehr teilgenommen haben, ging eine Gefährdung von Ihnen aus. Die Zulassungsbehörden gehen dann davon aus, dass Sie nicht in der Lage sind, sicher ein Auto zu steuern und reagieren mit dem Entzug des Führerscheins.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Musti 27. Dezember 2014, 6:12

    Hey liebes Bußgeld Info Team,

    ich bin vor kurzem mit 1,35 Promille in der Probezeit und über 21 Jahre alt erwischt worden. Eine Straftat liegt vor! Nun meine Frage ich bin auch vor ca Vier Jahren ohne Fahrerlaubnis mit 0,6 Promille auffällig geworden und musste eine Mpu absolvieren… Ist diese tat ausreichend um als Wiederholungstäter zu gelten ?

    Liebe grüße

    • bussgeld-info.de 29. Dezember 2014, 10:09

      Hallo Musti,

      da in Ihrem Fall eine Straftat vorliegt, wird dies vor Gericht verhandelt. Hier werden sämtliche Umstände individuell besprochen und so ein Urteil ermittelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Beckloff 24. Dezember 2014, 11:42

    Ich habe aufgrund einer Verurteilung eG Alkohol am Sreuer bekommen .Urteil: Der Richter hat mir mitgeteilt, dass er die Verwaltung angewiesen habe, mir die Fahrerlaubnis nicht vor 10Monten zurückzugeben. Heißt dass, dass ich ihn ohne weiteres zurück bekommen, oder dass das Ordnungsamt noch eine MPU verlangen kann, und wenn ja, welche Gruende müssen vorliegen.
    Merci beckloff

    • bussgeld-info.de 29. Dezember 2014, 10:18

      Hallo,

      ein Richter entscheidet nicht über die Verhängung einer MPU, dies ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde. Das Gerichtsurteil hat lediglich festgelegt, dass eine Sperrfrist von 10 Monaten besteht. Ob Sie eine MPU machen müssen, steht also noch nicht fest.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sefa-Bn 24. Dezember 2014, 10:47

    Hallo bin 38 jahre gestan morgen bin angehalten hab probe zeit ich Hate 0,44 promile, was kommt auf mich zu…

    • bussgeld-info.de 29. Dezember 2014, 10:19

      Hallo,

      da in der Probezeit ein striktes Alkoholverbot am Steuer besteht, wird Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert. Zudem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen, damit Ihr Führerschein Ihnen nicht entzogen wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • bjfrwi 24. Dezember 2014, 10:24

    Hallo ,
    hatte neulich einen VU mit Person. Alles glimpflich gelaufen und nichts schlimmeres passiert , gott sei dank. Ich habe dennoch Polizei und Sanis für die Person geholt. Mein Atemalkohol Wert war :0.58.

    Wird mein fürsorgliches Verhalten positiv bewertet?

    Dazu kommt leider noch eine Owi von 2007 mit 0.78.

    Welche Strafe habe ich zu befürchten ?

    • bussgeld-info.de 29. Dezember 2014, 10:21

      Hallo,

      Sie haben die zulässige Promillegrenze für Alkohol am Steuer überschritten; es kam dabei zum Unfall. Ab 0,3 Promille liegt in diesem Fall eine Straftat vor. Zur Feststellung der nun fälligen Sanktionen wird deswegen eine Gerichtsverhandlung angesetzt, in der man das weitere Verfahren klärt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dinara 19. Dezember 2014, 18:18

    Hallo ringsrum,
    hier nun eine ganz aktuelle gemachte Erfahrung:
    Mir wurde Ende November mit 1,18 der Führerschein beschlagnahmt, BU hat selbiges Ergebnis ergeben. Ich bin „Ersttäter“ und seit 25 Jahren im Straßenverkehr noch nie auffällig gewesen, außer mal ein Knöllchen wegen Falschparken!
    Heute kam der Bescheid:
    9 Monte FS-Entzug
    1800 Euro Strafe
    Nur das ihr mal eine „Hausnummer“ habt, was Euch ganz real erwartet!

    Trotzdem….ich wünsche allen eine gesegnete Weihnacht und für 2015 nur das Allerbeste!

    • sz900 13. Oktober 2015, 22:29

      Endlich mal Fakten genannt.. Sonst liest man „möglicherweise dieses, vielleicht auch das“..
      Danke Dinara..

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