Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer – Welche Promillegrenze gilt?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Alkohol 2024, der die Bußgelder bei Alkohol am Steuer definiert.

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Spezielle Themen zum Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei Überschreitung der Promillegrenze


Themen zur Promillegrenze:

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer als Straftat
Alkohol am Steuer gilt häufig als Straftat

Wegen der vielzähligen Effekte von Alkohol auf den Körper ist es nicht verwunderlich, dass Alkohol beim Autofahren verboten ist und eine Promillegrenze festgelegt wurde.

Mit Promille wird die Menge des reinen Alkohols zur Körperflüssigkeit, welche bei Frauen bei ca. 60% und bei Männern bei ca. 70% liegt, in Relation gesetzt.

Die in Deutschland seit April 2001 vorgeschriebene Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei einem niedrigeren Promillewert ist im Auto allerdings Achtsamkeit  von Wichtigkeit, denn bezweckt man mit einem Wert von über 0,3‰ einen Unfall oder benimmt sich fahruntauglich im Verkehr, drohen Strafen.

Die Promillegrenze bei Verkehrsteilnehmern in der Probezeit oder unter 21 Jahren

Um unerfahrene oder junge Fahranfänger zu mehr Sorgfalt in Bezug auf Alkohol im Straßenverkehr zu zwingen, gilt bei ihnen seit dem 1. August 2007 ein totales Fahrverbot bei vorigem Alkoholkonsum. Die genannten Gruppen sind besonders gefährdet einen Unfall zu begehen, was sich durch Alkohol, wenn auch in Maßen,  noch verstärken würde. Vor allem Jugendliche überschätzen auch ohne Alkoholkonsum oftmals ihr Können.

Promillegrenze bei Radfahrern

Radfahrer, die die Konsequenzen des Alkoholkonsums vor der Fahrt nicht allzu ernst nehmen, sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Denn sie erleben noch häufiger als Autofahrer einen Unfall durch den Rausch.

Bisher ist es Radfahrern erlaubt einen Promillewert von bis zu 1,6 zu haben, sofern sie nicht fahruntauglich sind oder einen Unfall verschulden. Ist dies jedoch der Fall, liegt schon ab 0,3 Promille eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille liegt auch ohne ein solches Verschulden grundsätzlich eine Straftat vor.

Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten
Alkohol am Steuer ist in der Probezeit verboten

Das Radfahren unter Alkoholeinfluss hat Konsequenzen bezüglich des Führerscheins. So werden bei einer Straftat bis zu 3 Punkte, ein Bußgeld und eine MPU verordnet. Nimmt man die MPU nicht wahr, muss der Führerschein abgegeben werden oder das Fahren eines Kraftfahrzeuges wird untersagt.

Übersicht der unterschiedlichen Promillegrenzen

  • 0,0‰ bei Verkehrsteilnehmern unter 21 Jahren oder innerhalb der Probezeit
  • 0,3‰ bei Fahruntauglichkeit oder Verwicklung in einen Unfall
  • 0,5‰ auch ohne äußerliche Anzeichen des Alkoholkonsums oder Teilnahme an einem Unfall
  • 1,6‰ bei Radfahrern ohne Fahrauffälligkeit

Themen zum Alkoholtest:

Bußgelder für Alkohol am Steuer

Befindet man sich mit einem gewissen Promillewert doch im Auto, drohen verschiedene Bußgelder bis hin zu Fahrverbot, Punkten in Flensburg und Gefängnisstrafen.

Bei jeder Überschreitung der 0,5 Promillegrenze erhöht sich die anfängliche Geldstrafe von 500 Euro um jeweils 500 Euro. Dabei werden dem alkoholisierten Fahrer jeweils 2 Punkte berechnet. Das Fahrverbot liegt zwischen ein und drei Monaten. Ein besonderer Härtefall liegt bei Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hier werden sieben Punkte berechnet und ein Einzug des Führerscheins oder eine Freiheitsstrafe drohen.

Verstößt man gegen die 0,0 Promillegrenze, da man in der Probezeit oder unter 21 Jahren alt ist, liegt laut Verkehrsrecht in Deutschland ein Verstoß der Kategorie A vor. Verstöße der Kategorie A sind im Vergleich zu Verstößen der Kategorie B besonders schwere Vergehen. Dazu zählen unter anderem die Gefährdung des Straßenverkehrs, zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Als Konsequenz wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.

Einspruch einlegen?

Ab 0,3 Promille im Blut ist zufolge des Verkehrsrechtes eine Strafe möglich. Allerdings nur, wenn sich der Fahrer im Auto fahruntauglich benimmt oder an einem Unfall beteiligt ist.

In manchen Fällen der besagten Fahrunfähigkeit ist folglich nicht klar, ob der Fahrer des Autos zurecht zu einem Bußgeld verurteilt wurde.

Diese Verhaltensweisen können zu einer Diagnose von Fahruntauglichkeit führen:

  • Kein oder falsches Licht eingeschaltet
  • Unsichere Fahrweise
  • Eine rote Ampel nicht beachtet
  • Auf der falschen Straßenseite gefahren

Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Grundsätzlich gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewert zwischen 0,3 und 0,5 Promille liegt und man gleichzeitig einen Unfall verursacht hat oder nicht fahrtauglich agiert. Außerdem gilt ein Promillewert ab 1,1 am Steuer immer als Straftat. Dabei handelt es sich um „absolute Fahruntüchtigkeit“.

Beim Fahren mit unter 0,5 Promille und gleichzeitiger Verursachung eines Unfalls oder Fahruntauglichkeit drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden.

Dieselben Strafen gelten ab 1,1 Promille, allerdings muss in diesem Fall kein zusätzlicher Unfall oder eine Fahruntauglichkeit vorliegen.

Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

Auswirkungen von Alkohol auf den Körper

Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer
Unfallstatistik zum Thema Alkohol am Steuer von https://www.dvr.de/

Obwohl Alkohol ein legales Genussmittel ist, hat er verheerende Wirkungen auf den menschlichen Organismus, dessen Wahrnehmung und Bewegung. Alkohol, in der Fachsprache Ethanol genannt, wird vor allem durch die Schleimhäute des Magens und des Darmes aufgenommen. Unterschätzen sollte man die Wirkung des Alkohols nicht, denn der höchste Promillewert im Blut ergibt sich erst nach 45 bis 90 Minuten. So kann es leicht passieren, dass man seine Grenzen überschreitet. Besonders aufpassen sollte man, wenn man auf nüchternen Magen trinkt, denn dann tritt die berauschende Wirkung schneller ein.

Der Körper reagiert auf das Nervengift unter anderem mit mangelnder Koordination und Hemmungslosigkeit. Besonders gravierend sind die Folgen des Alkohols, wenn man sich ans Steuer setzt, denn die Sehleistung, das Hörvermögen, die Konzentration und die Reaktionszeit werden beeinträchtigt. Außerdem werden bei steigendem Promillewert Abstände zu anderen Fahrzeugen und die Schnelligkeit des eigenen Fahrzeuges nicht mehr korrekt eingeschätzt.

Anhand der Statistik erkennt man, dass die Zahl der Verletzten und der Toten als Folge des Alkoholkonsums im Straßenverkehr seit dem Jahr 1992 kontinuierlich abgenommen hat. Trotzdem ist er einer der wichtigsten Auslöser für Autounfälle.

FAQ – Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenzen gelten für Autofahrer?

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Sie dürfen nach Alkoholgenuss gar kein Kfz mehr führen.

Wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet?

Eine MPU wird in der Regel ab 1,6 Promille angeordnet – in manchen Bundesländern droht die MPU aber schon bei 1,1 Promille. Auch bei Wiederholungstaten wird häufig eine MPU gefordert. Sie kann ebenfalls drohen, wenn Fahrer unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden und z. B. in einen Unfall verwickelt sind.

Was passiert, wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen?

In diesem Fall gibt es kein festgelegtes Bußgeld. Die Höhe der Strafe wird hingegen in einem Gerichtsverfahren entschieden. Zusätzlich drohen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • P 17. Mai 2015, 19:49

    Hallo,
    Ich bin 20 und aus der Probezeit bereits raus und bin betrunken mit 0,65 an ein parkendes Auto dran gefahren und habe somit einen Unfall gebaut. Es ist nur Sachschaden und kein Personenschaden entstanden. Was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:26

      Hallo,

      Sie müssen damit rechnen, ein Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot zu erhalten. Für Fahrer unter 21 gilt eine 0,0 Promille-Grenze!

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • bernhard 17. Mai 2015, 12:06

    hatte 98 eine mpu wegen punkte und 0,9 promille jetzt hatte ich 0,64 beim blasen keine punkte seit dem mit was muss ich rechnen mit noch mal einer mpu?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:30

      Hallo Bernhard,

      es könnte eine MPU verordnet werden, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Wahrscheinlich erhalten Sie die entsprechenden Sanktionen für einen zweiten Alkoholverstoß, falls der erste Alkoholverstoß aus dem Jahr 1998 nicht bereits verjährt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevin 16. Mai 2015, 10:41

    Hallo,ich bin zu einer Verkehrskontrolle angehalten worden. Beim pusten hatte ich leider einen Atem Alkohol Wert von 1,8 . Wurde dann mit zur Blutabnahme genommen! Der Wert ist noch offen.Führerschein ist zur Einbeziehung einbehalten worden. Bin aber auf meinen Führerschein angewiesen, da ich Kraftfahrer bin. Das War auch das erste mal das ich Überhaupt was getrunken habe und dann dummerweise noch Geld holen musste ,weil ich am nächsten Tag keine Zeit mehr dafür gehabt hätte. …Nur deshalb bin ich nochmal mit dem Auto losgefahren.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:39

      Hallo Kevin,

      eine Autofahrt mit einer Promillezahl von über 1,1 Promille ist eine Straftat. Die Sanktionen lassen sich also nicht mehr dem Bußgeldkatalog entnehmen, sondern werden vor Gericht ermittelt. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christian 13. Mai 2015, 7:22

    Hallo, hab da mal ne Frage.
    Ein bekannter von mir hat vor 5 Jahren seine MPU erfolgreich absolviert.
    Jedoch wurde er letzten mit 0,5 Promille kontrolliert, was hat er zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:08

      Hallo Christian,

      zunächst einmal natürlich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
      Abhängig vom individuellen Fall können die Behörden sich dazu entscheiden, erneut eine MPU zu verordnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jasse 8. Mai 2015, 13:04

    Hallo,
    undzwar wurde ich vor 2 Monaten mit 0,62 Promille von der Polizei angehalten ich bin 19 und noch in der Probezeit. ich habe heute den Brief bekommen und darin steht, dass ich 528 euro zahlen muss und innerhalb der nächsten 4 Monate meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss. aber sonst steht nichts drin ich dachte ich würde 2 punkte bekommen und müsste ein aufbauseminar machen ? und auch wegen der Probezeit Verlängerung steht nichts drin ?
    lg

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 9:58

      Hallo,

      die Einladung zum Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit wird in einem gesonderten Brief verkündet. Auch mit den beiden Punkten in Flensburg müssen Sie nach wie vor rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Carlo B. 6. Mai 2015, 17:42

    Bin drauf Gefahr ““’aber mein Unfall Gegner wa mit 0″7 Promille alcoolisieter““’bin schuld “’oder “““bitte um schnell antwort

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:16

      Hallo Carlo,

      uns ist es nicht möglich, zu bestimmen, welcher der Beteiligten die Unfallschuld hatte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ubauern 4. Mai 2015, 23:16

    Hallo liebes Team, bei Führerscheinentzug und Abgeordneter MPU, muss man da den Führerschein neu machen oder bekommt man ihn nach der Sperrfrist wieder.
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:26

      Hallo,

      er wird neu ausgestellt, sofern Sie ein positives MPU-Gutachten vorweisen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alexander G. 3. Mai 2015, 17:09

    Hallo! Im April dieses Jahres. Bin ich betrunken 3 km gefahren und dann auto stehen lassen. Bin weitter zu fuss gegangen. Ein netter Mensch hat mich dann nach hause gebracht.Wo ich nach Hause kam kamen auch polizei. Eine Zeugin hatt sie angerufen. Dann müsste ich blassen 1.6 Promille. Dann natürlich dürfte ich ins Krankenhaus Ergebnisse eine Blutprobe 1, 72 Promille. Ich bin 25 Jahre auto gefahren ohne auffällig zi sein .Also das ist mir erste mal passiert. Frage muss ich zu mpu wie lange wird Führerschein weg und wiefiel Geldstrafe?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:03

      Hallo Alexander,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille ist eine Straftat. Aus diesem Grund können die drohenden Sanktionen nicht im Vorfeld bestimmt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Chris 2. Mai 2015, 18:07

    Hallo,
    ich bin 17 Jahre alt, werde in ca 3 Monaten 18 und habe die Fahrerlaubnis (BF17) schon seit ca 7 Monaten.
    Am 1. Mai bin ich mit dem gabelstapler von nem Kumpel auf der Straße gegen ein parkendes Auto gekommen und habe eine Delle und paar Kratzer hinterlassen. Daraufhin haben die Nachbarn die Polizei gerufen und bei mir wurde ein Promillewert von 1,1 festgestellt.
    Ich bitte um Rat und wäre glücklich wenn mir jemand sagen könnte, was wahrscheinlich auf mich zukommen wird.
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:05

      Hallo Chris,

      mit diese Promillewert liegt eine Straftat vor. Neben einer hohen Geldstrafe könnte auch die Verordnung einer MPU die Folge Ihrer Trunkenheitsfahrt sein. Doch im Vorfeld kann man die Sanktionen nicht bestimmen, da diese individuell festgelegt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maria 1. Mai 2015, 23:20

    Hallo , ich hatte vor ca 2 Jahren eine alkofahrt mit 0,6 Promille mit 1 Monat fahrverbot und über 500 Euro Bußgeld …vor 14 Monaten habe ich erfolgreich eine Mpu genacht wegen Kokain und seit dem habe ich meine Fahrerlaubnis zurück doch gestern bin hatte ich bei allgemeiner Verkehrskontrolle 0,9 Promille :( womit muss ich rechnen ?? Bitte um schelle Aw danke

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:11

      Hallo Maria,

      Sie haben den 2. Alkoholverstoß begangen, was ein Bußgeld von 1000 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten nach sich zieht. Möglicherweise wird auch erneut eine MPU verordnet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank R 1. Mai 2015, 22:48

    Hallo,
    ein Freund von mir wurde mit 2.6 Promille gestoppt,er ist Ersttäter aber unter 21. Womit kann er rechnen?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:12

      Hallo Frank,

      hier liegt eine Straftat vor. Vor Gericht wird man die entsprechenden Sanktionen ermitteln. Die Verordnung einer MPU kann ein Bestandteil der Sanktionen sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michel 1. Mai 2015, 21:58

    hallo ein Freund (17)ist mit 1,3 Promille und einer Mofa ohne Nummernschild nach einem Sturtz erwischt worden.
    was erwartet ihn jetzt?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:14

      Hallo Michel,

      für diese Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne amtliches Kennzeichen) fällt ein Bußgeld von 60 Euro an. Die Straftat „Trunkenheitsfahrt“ wird vor Gericht verhandelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • retnug1907 29. April 2015, 22:13

    Mein Nachbar hatte nie einen Führerschein, er hat ein Mofa (ist vor 1965 geb.)
    Er wurde mit 2,4 Promille erwischt.
    Darf er trotzdem weiterhin Mofa fahren?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:39

      Hallo,

      da Menschen, die vor dem 1.4.1965 geboren wurden, ohne ein zusätzliche Bescheinigung Mofa fahren dürfen, wird er wohl weiterhin damit fahren dürfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hans-Jürgen 26. April 2015, 12:50

    Habe mal eine Frage,bin gestern von der Polizei Kontroliert wurden hatte bei Pusten 1,49 der Wagen stand auf dem Parkplatz ich stand 30m weg.Welche Strafe erwarte ich?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:09

      Hallo Hans-Jürgen,

      sofern Sie Auto gefahren sind, ist eine Promille-Anzahl von ab 1,1 Promille eine Straftat. Als Fußgänger liegt hier jedoch keine Ordnungswidrigkeit vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fabian 25. April 2015, 16:31

    Hallo. Ich hab den AM Führerschein in Thüringen gemacht (geht da ab 15).. Bin also nicht in der Probezeit, muss aber trotzdem 0,0 haben.
    Was würde bei z.B. einem Wert von 0,1 das für Folgen haben?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:22

      Hallo Fabian,

      in diesem Fall würde ein Bußgeld von 250 Euro anfallen. Für Fahrer bis 21 gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Chris 24. April 2015, 15:46

    Hallo Bußgeldteam,

    habe mich letzte Woche alkoholisiert in mein geparktes Auto gesetzt, um aus dem auf der Beifahrerseite liegenden Rucksack eine Packung Zigaretten zu nehmen. Der Wagen parkte abschüssig und rollte 20-30cm nach vorne. Mein Auto berührte dabei die hintere Stoßstange des vor mir parkenden Fahrzeuges. Der Besitzer rief die Polizei. Ich blies 1,94. danach zur Wache und Bluttest. Bluttestwerte stehen noch aus. FS wurde sichergestellt. Was erwartet mich nun? Die ist meine erste Auffäligkeit im Straßenverkehr. Bin 49 Jahre.

    Danke vorab

    Chris

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:32

      Hallo Chris,

      ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Somit wird Ihr Fall vor Gericht verhandelt, und dort erfahren Sie, mit welchen Konsequenzen Sie bestraft werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • jörg 22. April 2015, 15:08

    habe im am 11.09.1999 den führerschein wegen 1,3 promille für 8 monate abgeben müssen .seit dem bin ich ohne führerschein. im mai 2011 nun bin ich erwischt worden mit einem mokick und 1,27 promille,9 monate sperre. war jetzt in der führerschein stelle und der sehr nette sachbeamte will meine akte aus 98 anfordern um zu sehen was dort drinne steht…war kein anderes delikt ausser die alkoholsache,ansonsten keine auffälligkeiten.er sagte die sache aus 2011 ist nicht gutachtenrelevant…ist es nun ermessenssache der fs?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:57

      Hallo Jörg,

      die Führerscheinstelle möchte das alte Gutachten sehen, um möglicherweise Fahreignungszweifel aus dem Weg zu räumen oder zu bestätigen, um zu ermitteln, ob eine MPU angeordnet werden soll. Lassen Sie sich bei einer MPU-Beratung professionell beraten, um sich mit Ihren Möglichkeiten vertraut zu machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ricardo 21. April 2015, 17:41

    Hallo Bußgeldteam,
    Hab mit 1 Promille ein Unfall gebaut (kein Personen schaden) bin noch in der probe Zeit und unter 21 was für folgen wird es haben ?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 10:08

      Hallo Ricardo,

      in jedem Fall wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen zu einem Aufbauseminar. Es könnte auch eine MPU angeordnet werden. Zudem fallen die Sanktionen laut Bußgeldkatalog für den 1. Alkoholverstoß an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Benjamin 19. April 2015, 5:03

    Hallo Bußgeldteam,

    wurde am Donnerstag mit 1,14 kontrolliert und zum Revier zur Blutentnahme gefahren. Kein Unfall oder Ausfallserscheinungen.
    Da ich alkoholisiert war und die Beamten ziemlich provokant waren , kam es zu einigen Streitigkeiten. Es dauerte bis zur Blutentnahme ungefähr 1 std.
    Bin 25 Jahre alt und nicht in der Probezeit. Hatte auch noch nie mit der Polizei zu tun und keine Punkte in Flensburg.

    1. wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine MPU machen muss
    2. wenn ich unter 1,1 lande weil es ca 1 std duerte bis zur blutabnahme , kann die vergangene zeit mit auf die promille addiert werden.

    Vielen Dank im vorraus

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:18

      Hallo Benjamin,

      das Ergebnis der Blutalkohol-Untersuchung ist für das weitere Verfahren maßgeblich. Hier wird nichts addiert oder abgezogen, weil Zeit bis zur Blutentnahme vergangen ist.
      Ob Sie eine MPU machen müssen, können wir nicht vorhersagen. Dies hängt von den individuellen Umständen des Falls ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lilia 17. April 2015, 10:34

    Hallo liebes Bußgeld- Info Team
    Mein freund war in der Probezeit als er unter Alkohol auto gefahren ist er wurde nicht angehalten, aber jemand hat Ihn bei der Polizei angezeigt. Die Polizei war dann bei Ihm zuhause und hat einen Alkoholtest gemacht und sofort seinen Führerschein entzogen. Es sind nun 10 Jahre her. Meine Frage an Sie gibt es eigentlich die Möglichkeit, dass er überhaupt noch seinen Führerschein bekommt? Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:26

      Hallo Lilia,

      nach einer gewissen Sperrfrist hat Ihr Freund die Möglichkeit, eine MPU zu absolvieren. So kann er seinen Führerschein zurückerlangen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • janine 16. April 2015, 19:21

    Hallo und zwar habe ich eine Frage.. bzw ein paar. Ich bin unter 21 jedoch aus der probezeit. Wurde mit alkohol am steuer erwischt und hatte bei den blutwerten 1,42. Mit was darf ich allem rechnen zu dem hatte keinen Unfall..

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:32

      Hallo Janine,

      hier liegt eine Straftat vor, die vor Gericht verhandelt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • L.Siek 13. April 2015, 10:09

    Die MPU war mit keinerlei Auflagen verknüpft , gibt es für die MPU eine Verjährungsfrist ?

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:46

      Hallo,

      spätestens nach 15 Jahren ist die MPU „verjährt“.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • L. Siek 12. April 2015, 23:41

    wurde am 7.6.2005 mit 1.65 kontrolliert , habe dann meine Geldstrafe und 10 Monate FS-Entzug bekommen , während dieser Zeit erfolgreich meine MPU gemacht , beim ersten mal …
    Was passiert jetzt , wenn ich nach einem Bier mit 0,3 oder 0,5 wieder kontrolliert werde ? Gelte ich dann als
    Wiederholungstäter?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:28

      Hallo Herr Siek,

      das hängt davon ab, ob mit Ihrer MPU bestimmte Auflagen verknüpft sind.
      Ansonsten ist das Fahren mit bis zu 0,5 Promille für Fahrer über 21 zulässig, solange Sie kein auffälliges Fahrverhalten zeigen. Ansonsten fallen die Sanktionen laut Bußgeldtabelle an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 8. April 2015, 23:52

    Liebes Bußgeld – Team,

    vor wenigen Wochen ist meiner besten Freundin folgendes passiert: Wir waren zusammen im Kino und sie hatte zuvor was getrunken. Nach dem Kino ging es mir sehr schlecht, sodass sie mir anbot zu fahren. Sie benahm sich völlig normal, man merkte ihr nicht an das sie noch angetrunken war. Kurz bevor wir zuhause waren wurden wir von der Polizei angehalten und ihr Atemalkoholkonzentraton betrug 0.26 mg/l. Normalerweise eine Ordnungswidrigkeit… dies ist ihr aber vor 4 Jahren schon einmal passiert. Sie schrieb mir heute, dass sie einen Brief nach Hause bekommen hätte, in dem sie nochmals die Gelegenheit bekommt sich zu äußern.
    Meine Frage nun: Muss sie sich nochmals äußern und mit welcher Strafe muss sie rechnen. Meine Daten haben die Beamten nicht verlangt, aber theoretisch habe ich doch eine Teilschuld oder? Zumindest fühle ich mich schuldig!
    Ich danke Ihnen im vorraus

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:54

      Hallo Anna,

      Ihre Freundin muss keine Angaben machen, die Sie selbst belasten. Sie muss lediglich Ihre Personalien angeben. Sie als Beifahrer trifft in diesen Fall wohl keine Schuld, da Sie deren Trunkenheit nicht bemerkten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • timo 8. April 2015, 14:24

    hallo, wurde am.01.04.15 mit 2,3 atemalkohol angehalten, hatte kurz zuvor noch ein zwei Bier getrunken, bluttest steht noch aus. zulezt hatte ich Oktober 2004,also vor über 10 jahren mal knapp über 0,5 mit einem Monat Fahrverbot, und als fahranfänger im Dezember 1995 1,5 mit einem jahr verbot. damals war noch 1,6 die grenze… was erwartet mich jetzt ca ausser wohl dieMPU?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:58

      Hallo Timo,

      eine Promillekonzentration ab 1,1 Promille BAK ist eine Straftat, die vor Gericht verurteilt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ali Kirkgöz 5. April 2015, 22:11

    Hallo zusammen
    ich war am donnerstag ein trinken und hab mir ein joint geraucht gehabt und bin am freitag dann um 17 uhr mit meinem Auto gefahren war bei der polizei und wollte ganz gerecht ne anzeige machen die polizeibeamtin fragte mich haben sie Alk zusich genommen sie sind ja mit dem auto hier hin gefahren ich meinte ja gestern aber heute nichts die fragte mich ob ich mit einem alk test einverstanden bin war ich auch hatte dann 0,28 promille rest alk im blut dann fragten die mich ob ich auch mit einem drogentest einverstanden bin war ich auch dachte mir so ist eh weg vom vortag war auf thc posetiv dann wurde mir blutabgenommen bin noch in der probezeit ist dadurch mein führerschein weg ? danke im vorraus :)

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:14

      Hallo Herr Kirkgöz,

      Ihre Probezeit wird in jedem Fall verlängert, außerdem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen. Des weiteren Fällt ein Bußgeld von 500 Euro für den Drogenverstoß an, auch 2 Punkte erhalten Sie sowie einen Monat Fahrverbot. Letztendlich kann Ihr Führerschein aufgrund des Drogenverstoßes auch entzogen werden, die entscheidet die Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fabian Burghardt 5. April 2015, 11:13

    Hallo ich bin 17 und hatte bei der Kontrolle ein Promille wert von 0.09 (Atem Alkohol) was kann auf mich zu kommen?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:19

      Hallo Herr Burghardt,

      Sie erhalten ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ihre Probezeit wird verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anton 5. April 2015, 0:05

    Hallo,
    Wurde gestern auf einem Parkplatz angehalten und sah im Auto und bin nicht gefahren und die Polizei hat kontrolliert und ich hatte 1.8 Promille ich bin 34 Jahre alte und hatte noch nie einen Promilleverstoß. Ein Passanter hat dann dem Beamten gesagt ich sei auf den parkplatz gefahren. Kann es sein das mein Führerschein jetzt mir ein jahr und mehr weg ist oder weniger? Auf was muss ich mich jetzt einstellen oder was erwartet mich

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:22

      Hallo Anton,

      ab einem Promillewert von über 1,1 Promille liegt einen Straftat vor. Die entsprechenden Sanktionen legt in diesem Fall das Gericht fest.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Janina 31. März 2015, 14:12

    Hallo zusammen,
    Mein Bruder hat auf Grund von BTM 2013 innerhalb der Probezeit den Führerschein abgenommen bekommen, 2014 machte er nach einer MPU und sämtlicher Psychologischen Untersuchungen (einschließlich Abstinenz ) den Führerschein wieder. Nun wurde er von der Polizei angehalten, es wurden 0,1 Promille gemmessen. Nun ist der Lappen schon wieder weg. Er ist 24 Jahre alt. Was kann auf ihn zukommen? Vielen Dank schon mal

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:51

      Hallo Janina,

      die zuständige Behörde entscheidet nun darüber, ob erneut eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist sein wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Pox 30. März 2015, 12:08

    hallo ich bin mit 1,15 Promille mit Auto angehalten. Mein Fs würde sofort von der Polizei behalten und nach 1 Monat hab ich den FS wieder bekommen und da stand. Dem Inhaber dieser FS ist gemäß beschluss des Amtsgerichts bla bla bla di Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Dieser Vermerk gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland….
    Nach 2 Monat bekomm ich dann die straffe 1650 Euro die ich bezahlt habe..3 Monat später bekomm ich wieder ne Brief das ich mein FS wieder abgeben muss dann hab ich dort angerufen und nachgefragt wieso denn.. Mir wurde dann gesagt das ich ein sperre von 12 Monat habe und den FS würde dann an die führerscheinstelle zugeschickt weil ich ein Ausländer FS habe und noch in de Probezeit bin. Dan hab ich den FS wieder abgegeben und nach 4 Wochen hab ich in meine führerscheinstelle in Ausland angerufen und nach gefragt ob die mein FS bekommen haben.. Eine Frau ist am Telefone und sagt mir ja seine FS ist ja da sie können jeder zeit vorbei kommen….So mein FS hab ich wieder die frage ist…darf ich in Deutschland wieder fahren das ganze ist schon 1 Jahr vorbei??????

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 11:02

      Hallo,

      da Sie die Sperre hinter sich gebracht haben und den Führerschein von den Behörden zurückerhalten haben, spricht eigentlich nichts dagegen, dass Sie wieder fahren dürfen. Weitere Auskunft gibt Ihnen Ihre Führerscheinstelle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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