Bußgeldkatalog: Sicherheit im Straßenverkehr

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Sicherheit 2024, der die Bußgelder bei Sicherheits-Verstößen definiert.

VerstoßBußgeldPunkte
Missachtung der Anschnallpflicht (gilt auch im Reisebus)30 €
Nicht vorschriftsmäßige Sicherung eines Kindes (z. B. kein Kindersitz, aber angeschnallt)30 €
... bei mehreren Kindern35 €
Transport eines Kindes ohne jegliche Sicherung60 €1
... bei mehreren Kindern70 €1
Missachtung der Helmpflicht15 €
Nutzung vom Handy am Steuer100 €1
Nutzung vom Handy während der Fahrt (Fahrradfahrer)55 €
Fahrten mit zu lauter Musik10 €
Nicht ausreichende Enteisung der Scheiben vor der Fahrt oder anderweitige Einschränkung des Sichtfeldes10 €

Aktueller Bußgeldrechner zur Verkehrssicherheit

Spezielles zum Thema Sicherheit

Die Anschnallpflicht trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Die Anschnallpflicht trägt zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Da Fahrer und Mitfahrer von Autos, Motorrädern und Fahrrädern auf deutschen Straßen relativ hohen Risiken ausgesetzt sind, ist es sehr wichtig, auf bestimmte Sicherheitsaspekte zu achten und die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.

Viele Verkehrsteilnehmer gehen allerdings zu leichtfertig mit dem Thema Verkehrssicherheit um, weswegen sie mit Strafen abgeschreckt werden sollen. Besonders harte Sanktionen gibt es, wenn Kinder in Gefahr gebracht werden. Daher lohnt ein Kindersitz im Auto.

Die Anschnallpflicht in Deutschland

Da auf deutschen Straßen seit 1976 eine Anschnallpflicht eingehalten werden muss, ist die Zahl der Unfalltoten seither deutlich gesunken und die Verkehrssicherheit gestiegen. Leider halten sich einige Fahrer nicht daran, da sie zu bequem sind, das Risiko unterschätzen oder noch an die alte Regelung gewöhnt sind. Dabei ist das Risiko, sich während eines Unfalls kritisch zu verletzen ohne einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt bedeutend höher, selbst wenn ein Airbag Sicherheit verspricht und den Aufprall abfedert.

Niemals sollten Sie sich im Straßenverkehr allein auf den Airbag verlassen, da er sich erst bei höheren Geschwindigkeiten öffnet und dabei ohne Kombination mit einem Sicherheitsgurt nicht vor schweren Schäden schützt. Bei neuen Automodellen werden die Insassen praktischerweise mit Warnmeldungen an die Anschnallpflicht erinnert, um das Fahren ohne Gurt zu verhindern.

Was kann bei einem Autounfall ohne Sicherheitsgurt passieren?

  • Beine schlagen gegen das Armaturenbrett
  • Kopf und Brust kollidieren mit dem Lenkrad
  • Kopf prallt gegen Windschutzscheibe
  • Zusammenstoß mit dem Kopf des Beifahrers

Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, während der Fahrer nicht angeschnallt ist, droht diesem möglicherweise der Verlust des Versicherungsschutzes. Auch wenn es viele Reisende nicht wissen, herrscht selbst in Omnibussen Gurtpflicht, insofern welche vorhanden sind.

Weitere Informationen zum Thema „Kindersitz“

Die Anschnallpflicht für Kinder

Ein Kindersitz ist unabdingbar für die Verkehrssicherheit von Kindern.
Ein Kindersitz ist unabdingbar für die Verkehrssicherheit von Kindern.

Besondere Vorsicht ist bei Kindern im Fahrzeug geboten, denn sie müssen bis zu einer Größe von 150 cm oder bis zu einem Alter von 12 Jahren in einem Kindersitz mitfahren. Dies sollte nicht vernachlässigt werden, da ohne den Sitz der Sicherheitsgurt nicht korrekt anliegt. Seit September 2014 müssen Kinder bis 15 Monate verkehrssicher in einem Babysitz untergebracht werden.

Das Gesetz sieht vor, dass der Kindersitz entweder seitlich oder entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtet werden muss. Auch auf kurzen Strecken sollte niemals auf die Nutzung eines Kindersitzes verzichtet werden, denn laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) ergibt sich ansonsten einsiebenfach vergrößertes Risiko einer schweren Verletzung.

Bei dem Kauf sollten Sie sich beraten lassen und einen der Größe des Kindes entsprechenden Sitz auswählen. Generell wird bei Verstößen kein Fahrverbot verhängt, allerdings ist mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 60 Euro zu rechnen, wenn das Kind nicht vorschriftsmäßig anschnallt worden ist.

Laut dem DVR ist es auch erlaubt, Kinder verkehrssicher auf dem Beifahrersitz zu transportieren, jedoch sollten Sie sich im Voraus in der Gebrauchsanleitung des Fahrzeuges informieren, ob dies im jeweiligen Auto empfohlen wird. Ganz im Sinne der Verkehrssicherheit ist allerdings die Mitfahrt auf der Rückbank.

Gurtpflicht in Deutschland für Taxifahrer

Bislang mussten sich Fahrer in einem Taxi nicht anschnallen. Seit dem Jahr 2014 gilt eine Anschnallpflicht für Taxifahrer. Vorher durften sie sich nicht anschnallen, um Überfälle zu vermeiden. Nun wurde bekannt, dass die Zahl der Unfälle mit einem Taxi höher als die Zahl der Überfälle ist.

Die Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

Motorradfahrer sind im Straßenverkehr besonderen Risiken ausgeliefert, deswegen sollten sie die Schutzhelmpflicht wahrnehmen. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Verwarngeld von 15 Euro. Sie sollten allerdings der Verkehrssicherheit wegen nie auf einen Helm verzichten, denn schließlich könnten Sie bei einem Motorradunfall im Straßenverkehr mit dem Leben bezahlen.

Das Auto wintertauglich machen

Die Verkehrssicherheit im Winter verlangt eine besondere Pflege des Autos.
Die Verkehrssicherheit im Winter verlangt eine besondere Pflege des Autos.

Um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Autofahrer stets auf von Eis befreite Scheiben achten. Ansonsten werden bei dieser Gefährdung der Verkehrssicherheit 10 Euro berechnet. Ganz anders sieht die Höhe des Bußgeldes bei der Vernachlässigung des Frostschutzmittels in der Scheibenwaschanlage und bei der Nutzung von Sommerreifen im Winter aus.

Beim Fahren mit Sommerreifen bei Schnee, Eis oder Glätte beträgt das Bußgeld 60 Euro und außerdem wird ein Punkt in Flensburg registriert. Das ist allerdings nicht verwunderlich, da eine Fahrt mit Sommerreifen im Winter mit einem schweren Unfall enden kann, weil Fahrer den Bremsweg ihres Wagens falsch einschätzen. Dabei kann sich dieser bei einem Tempo von 50 km/h sogar verdoppeln.

Ablenkungen am Steuer

Einige Tätigkeiten, deren ablenkende Wirkung Autofahrer oftmals unterschätzen, können teilweise sogar mit Punkten in Flensburg geahndet werden. Allerdings werden geringfügige Verstöße wie das Fahren mit zu lauter Musik nur mit einem Bußgeld bestraft. Dadurch kann der Fahrer den Verkehr akustisch jedoch nicht mehr richtig registrieren und hinzu kommt, dass ab einer gewissen Lautstärke die Konzentration geschwächt wird, was die Verkehrssicherheit ebenfalls beeinträchtigt.

Anders sieht es beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer aus. Hier droht laut dem Bußgeldkatalog ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro. Das ist nachvollziehbar, da dies den Autofahrer so sehr ablenkt, dass seine Reaktionen auf den Verkehr signifikant verlangsamt werden und die Verkehrssicherheit darunter leidet. Als Lösung sollten Sie nicht auf die Lautsprecher des Mobiltelefons vertrauen, da dieser bei dem Lärm im Fahrzeug keine gute Tonqualität liefert. Lieber sollte in eine qualitativ hochwertige Freisprecheinrichtung investiert werden.

FAQ – Sicherheit im Straßenverkehr

Was kostet es, wenn ein Kind im Auto nicht angeschnallt ist?

Ein Kind ohne Gurt zu befördern, kostet 30 Euro. Ist das Kind überhaupt nicht gesichert, steigt das Bußgeld auf 60 Euro und es gibt 1 Punkt.

Was ist, wenn sich das Kind während der Fahrt allein abschnallt?

Auch in diesem Fall droht ein Bußgeld, da Sie als Fahrer verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass das Kind die ganze Fahrt über gesichert ist (vgl. OLG Hamm Az.: 5 RBs 153/13)

Wer muss einen Helm im Straßenverkehr tragen?

Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (z. B. Motorrad, Moped) müssen in Deutschland einen Helm tragen. Gleiches gilt für Quad- oder Trike-Fahrer. Radfahrer sind von der Helmpflicht ausgenommen.

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Bußgeldkatalog: Sicherheit im Straßenverkehr
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 155 comments… Kommentar einfügen }
  • Tobi 22. Juni 2016, 5:10

    Hallo liebes Bußgeld Info Team…

    Nach nem‘ tollen Tag der krönende Abschluss ..

    *Ironie off*

    Ich fuhr in einer völlig fremden Gegend gefühlt ne Stunde im Kreis.. Kein Netz mitm Handy.. navi wollte nicht so wie ich..
    Zwischen zwei Ortschaften hielt ich an, um mit dem Handy auf Empfangssuche zu gehen. Als dies erfolgte merkte ich, nur noch kurz umdrehen und da. Nach etwa ner halben Minute kam die Ortschaft, und es blitzte.. super.. Erster Gedanke Mist. Zweiter Gedanke, schei**.. Fahrer u Beifahrer aufgrund des Stopps nicht angeschnallt. Circa 10-20 zu schnell. Nachdem ich nun 3 Std das Jura deutsch nicht verstanden habe.. Die Meinungen sich in alle Richtungen Spalten, würde ich gern erfragen sie diese Sache geahndet wird. Nur zu schnell? Nur nicht angeschnallt ( Fahrer und Beifahrer? ) oder alles? :o. .. -> fester stationärer blitzer.

    Liebe grüße.

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:43

      Hallo Tobi,

      wenn Sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnelle gefahren sind, werden Sie auf jeden Fall einen Bescheid wegen dem Geschwindigkeitsverstoß bekommen. In der regel sollte hier auch eine Strafe folgen, weil Sie die Anschnallpflicht missachtet haben. Sie haben das Recht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Lassen Sie sich dazu am besten von einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Robsen 13. Juni 2016, 15:35

    Hallo,
    ich wurde heute angehalten und hatte leider keinerlei Papiere mit. Dafür musste ich 10€ bezahlen. Soweit ok. Dazu war ich ebenfalls nicht angeschnallt…doch das berücksichtigte der Kollege nicht. Glück gehabt. Dennoch redete der Beamte mit mir, als wäre ich geistig zurückgeblieben, was mich ein wenig verärgert hat. Demnach fragte ich ihn im Anschluss nach dem Namen. Dies beantwortete er mir zwar, kam dann aber gleich auf den Gurt zu sprechen, nachdem er aber bereits den Zettel für das nicht mitführen des Führerscheins gegeben hatte. Nun meine Frage. Wenn ein Beamter wie in meinem Fall eine Ordnungswidrigkeit vernachlässigt, dann aber im Nachgang darauf zurückkommt, ist dies zulässig?

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 8:40

      Hallo Robsen,

      solange die Anzeige der Ordnungswidrigkeit noch im Zuge der Verkehrskontrolle geschehen ist, ist das in der Regel durchaus zulässig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Clemens 13. Juni 2016, 9:00

    Liebes Bußgeldteam,
    Ich wurde gestern in einer 60er Zone mit maximal 65 geblitzt worden.
    Allerdings waren meine Freundin (16) und ich nicht angeschnallt und ich habe schon einen Punkt und bin noch in der Probezeit.
    Was wird auf mich zukommen ?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 12:15

      Hallo Clemens,

      für das Fahren ohne Sicherheitsgurt fällt lediglich eine Geldstrafe an. Sie sollten mit keinen Auswirkungen auf die Probezeit rechnen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Clemens 13. Juni 2016, 14:49

        Auch, wenn wir beide nicht angeschnallt waren ?
        Werde ich dafür einen Punkt bekommen ?

        • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 8:33

          Hallo Clemens,

          für das Fahren ohne Sicherheitsgurt erhalten Sie in der Regel keinen Punkt. Neben dem Bußgeld für die fehlende Sicherung kann eine weitere Geldzahlung für den Geschwindigkeitsverstoß möglich sein.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 24. Mai 2016, 13:20

    Hallo liebes Bußgeld -info Team
    Ich bin der Fahrer eines Motorrades und habe einen Freund mitgenommen
    Er ist ohne Helm gefahren.
    Was für eine Strafe habe ich zu erwarten ?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:09

      Hallo Philipp,
      für Fahren ohne Helm wird ein Verwarngeld in Höhe 15,00 Euro erhoben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Philipp 26. Mai 2016, 13:47

        Mir wurde von der „netten“ Ordnungsbeamten mit einer Anzeige gedroht, jedoch ohne jegliche Begründung. Kann das stimmen ?

        • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 8:35

          Hallo Philipp,

          in der Regel kann Ihnen nur dann ein Mitverschulden zur Last gelegt werden, wenn durch die Missachtung der Helmpflicht des Beifahrers ein Schaden verursacht wurde. War dies nicht der Fall, wird es üblicherweise bei dem Verwarngeld für den Beifahrer bleiben.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Richi 20. Mai 2016, 15:19

    Hallo Liebes Bussgeld-Info Team,

    wir würden gerne in unseren LKW einen dritten Sitz einbauen (zwischen Fahrer und Beifahrer)
    Muss der eingetragen werden? Mit welcher Strafe müssen wir rechnen wenn der nicht abgenommen wird?
    Gruß

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:44

      Hallo Richi,

      grundsätzlich gilt, dass für einen dritten Sitz geeignete und zugelassene Rückhaltesysteme vorhanden sein müssen. Eine Abnahme ist somit erforderlich. Für weitere Informationen sollten Sie sich mit einer Prüfstelle in Verbindung setzen.

      Igr Bussgeld-Info Team

  • Ria 19. Mai 2016, 20:14

    habe einen nicht zugelassener defekten Roller( bin also nicht mit gefahren) im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt . mit welcher Strafe oder Bußgeld muss ich rechnen
    freundliche Grüße Ria

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:17

      Hallo Ria,

      wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug an der Stelle abstellen und dadurch den Verkehr gefährdeen/erschweren, drohen gemäß
      § 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 123 BKat 60 Euro Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ramazan 1. März 2016, 21:28

    Hallo meiie zwei kinder haben maxi cosi gehabt aber nicht gegurtelt polizei hat mich aufgehalten was wurde kosten

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 10:15

      Hallo Ramazan,

      wenn Sie Ihre Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert haben, kann ein Verwarngeld von 35 Euro auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mirela 20. Februar 2016, 12:13

    Hallo
    Ich habe ein 1 monat altes baby im maxi cosy gehabt aber der cosy war am gurt nich befestigt die polizei hat mich aufgehalten
    Wie hoch kann eine strafe sein
    Danke

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:29

      Hallo Mirela,

      wenn Sie Ihr Kind im Auto nicht richtig sichern, kann ein Bußgeld zwischen 30 und 60 Euro auf Sie zukommen, zusätzlich können Sie einen Punkt in Flensburg erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessica 25. Januar 2016, 11:19

    Hallo, ich habe mich Falsch! angeschnallt, ich bin auf einer 750 m Strecke mit dem linken Arm ÜBER dem Sicherheitsgurt gefahren weil ich starke Unterleibschmerzen plötzlich bekam und sowieso nur zur Apotheke wollte (ist genau eine Strecke von 750 m von mir zu Hause bis da wo ich angehalten wurde und auch gleichzeitig die Apotheke ist) . Ich habe jetzt eine Strafe von 30 € bekommen + 30 Gebühr von der Stadt + 3,5€ Verwaltungskosten .
    1. ist es richtig dass ich für „falsches“ anschnallen (der Polizist hat es zum Glück ehrlicherweise auch so eingetragen) so behandelt werde und die Strafe zahlen muss als wäre ich gar nicht angeschnallt?
    2. ist es richtig dass meine Strafe 30€ beträgt und die Gebühr dafür auch nochmal so viel beträgt? Ist das nicht Wucher ?

    Über eine Antwort bin ich sehr dankbar und liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:34

      Hallo Jessica,

      wenn Sie sich im Auto falsch anschnallen, gelten die gleichen Bußgelder wie für fehlendes Anschnallen. Ein Bußgeld von 30 Euro ist deshalb rechtmäßig. Normalerweise dürfen die Gebühren ein Fünftel der Geldbuße beantragen, mindestens aber 25 Euro. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Strafe rechtmäßig ist, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fatma 8. Januar 2016, 13:41

    Hallo wenn man im Winter mit sommerreifen fährt noch dazu mit einem Taxi kann man dann Personen befördern wie hoch wäre das bußgeld

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:16

      Hallo Fatma,

      wenn Sie bei entsprechenden Witterungsbedingungen nicht mit den vorgeschriebenen Winterreifen fahren und dabei gar andere gefährden, können ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. Inwieweit eine Nutzungsuntersagung erfolgen kann, ist hier nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 30. Dezember 2015, 11:25

    Hallo, ich habe fast 10 jährige Zwillinge einer wiegt 42kg und ist 1,44m groß, der andere 31kg schwer und 1,42m groß. Gestern wollten wir einen neuen kindersitz für unseren jüngsten kaufen (14 Monate). Die Verkäuferin frage was für sitze die großen haben weil der neue Sitz nicht zu breit sein darf. Als ich sagte das sie Styropor sitzerhöhungen haben sagte sie die sollte ich lieber ganz weg lassen weil die noch gefährlicher sind als wenn ich sie ohne fahren lassen würde weil die unter dem Kind weg rutschen im Falle eines Unfalls. Und nun? Mit oder ohne Erhöhung? Wie teuer wird das wenn ich angehalten werde…

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 11:25

      Hallo Nicole,

      die Sitzerhöhung steht tatsächlich vielfach in der Kritik. Doch die StVO schreibt einen Kindersitz bis zum 12. Lebensjahr und unter 1,50 m vor. Heutzutage bestehen die Sitzerhöhungen zumeist aus Kunststoff und sind besser gepolstert als die Styropor-Sitze von früher. Wichtig ist, dass die Sitzerhöhung getestet ist und ein EU-Prüfsiegel besitzt. Allerdings sind die Sitzerhöhungen ohne Rückhaltesystem/Rückenlehne sehr unsicher, weshalb sie häufig von der Stiftung Warentest und dem ADAC ein schlechtes Ergebnis erhalten, weil zum Beispiel der Gurt verrutschen kann.
      Fährt das Kind ohne einen Kindersitz, dann kostet dies 30 Euro. Fährt es zudem ohne jede Sicherung, dann werden hier 60 Euro fällig und es gibt zudem einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • jon 19. Dezember 2015, 19:27

    Zwei Beamten haben mich angehalten beim Beifahrerin war das Kind auf dem Schoß ist 2 Jahre alt, das kind war nicht angeschnallt. Beamte hat gesagt 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg auf dem Fahrer oder Beifahrer das Bußgeld und 1 Punkt. Amt hat gesagt auf dem fahrer bekommt auf dem Beifahrer kommt 60 Euro und 1 Punkt in Flensbur zu . Und ich wollte mich vergewissern ob das stimmt das auf dem Fahrer zukommt.

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:07

      Hallo Jon,

      in Deutschland gilt in der Regel die Fahrerhaftung. Da Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass alle Insassen in Ihrem Fahrzeug ausreichend und vorschriftmäßig gesichert sind, werden die Bußen Ihnen zur Last gelegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Slawomir C. 26. November 2015, 17:04

    Hallo,
    meine Fragen an euch sind : Für wieviel Verstöße kann ich belangt werden? ( Ich wurde geblitzt mit 7 kmh zu schnell und Handy am Ohr)
    Wenn nur wegen einem, kann ich es mir dann aussuchen oder wird der Teurere veranschlagt?

    Danke Euch ??

    • bussgeld-info.de 30. November 2015, 11:31

      Hallo Slawomir,

      in der Regel ist bei Tateinheit das teurere Vergehen voll, das geringere hältig anzurechnen:
      – Handyverstoß: 60 Euro, 1 Punkt
      – Geschwindigkeitsvergehen unter 10 km/h 10 bzw. 15 Euro

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sergej 25. November 2015, 22:51

    Hallo,

    ich wurde gerade mit ca. 70 km/h innerorts kurz nach dem Bahnübergang geblitz und mein Kind saß unangeschnallt bei der Frau auf dem Schoss. Was kann mich erwarten??

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 30. November 2015, 11:53

      Hallo Sergej,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h innerorts kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro folgen.

      Bei einem Verstoß gegen die Sicherungspflicht von Kindern kann zudem ein Bußgeld von 30 Euro erhoben werden, sofern der Tatbestand nachweisbar ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ralf 6. November 2015, 1:15

    Hi habe die fordern Seitenscheiben leicht verdunkelt durch schwarze folie was kostet es an strafe nach den neuen punktesystem bußgeldkatalog mfg

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 13:13

      Hallo Ralf,

      wenn Sie ein Fahrzeug führen, bei dem kein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet ist, erheben die Behörden in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • steffen s. 1. November 2015, 15:32

    Hatte einen Unfall auf denn weg zur feuerwehr da wir einen Einsatz hatten, und ich beim links abbiegen aufs Gelände einen Moped Fahrer nicht gesehen habe und er mir hinten rein gefahren ist .Ich habe die volle schuld bekommen und was kommt auf mich zu weil besuche zur zeit ein aufbauseminar wegen blitzen in der probe Zeit.

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 10:18

      Hallo Steffen S.,

      da Sie das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen haben, nehmen die Behörden häufig an, dass ein Fahrer noch nicht die Gelegenheit zur Besserung erlangen konnte. Daher kann es sein, dass Sie mit keinen Probezeitmaßnahmen rechnen müssen. Dies liegt allerdings alles im Ermessen der Behörden und daran, wie sie den Unfall beurteilen und in welcher Folge dieser geschah. Sie müssen jedoch bei einem Unfall mit Schadensersatzforderungen der Versicherung des Geschädigten rechnen. Im Zweifel kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • remody 2. Oktober 2015, 13:02

    wie hoch ist die Strafe, wenn ein Erwachsener ein baby in der Babyschale auf dem schoss während der fahrt nimmt. (auf dem Rücksitz).
    Fall 1: Erwachsener ist angeschnallt aber Babyschale nur mit dem händen festgehalten.
    Fall 2: Erwachsener mit der Babyschale mit einem Gurt zusammen angeschnallt.

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:30

      Hallo,
      bei beiden Fällen droht ein Bußgeld von 30 Euro. Die Babyschale muss mit einem Sicherheitsgurt befestigt werden. Das Tragen der Babyschale auf dem Schoß ist generell nicht erlaubt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nassima 11. August 2015, 1:22

    Hallo liebes Team
    Bin bei 100 erlaubten auf der Autobahn mit abgezogenen Toleranz punkten 26 km/h zu viel geFahren und bin angeblich nicht angeschnallt gewesen was ich aber war denn ich fahr nur angeschnallt dieses war durch mein kopfTuch verdeckt.
    Was für Strafen kommen auf mich zu und kann ich oder besser gesagt hab ich eine Chance überhaupt gegen der Beschuldigung ohne Gurt gefahren zu haben anzukämpfen
    Mfg
    Nassima

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 17:18

      Hallo Nassima,

      außerorts mit 26 km/h zu schn ell zu fahren bringt ein Bußgeld von 80 Euro mit sich sowie einen Punkt in Flensburg. Das Fahren ohne Gurt würde 30 Euro Verwarngeld kosten. Über eine Akteneinsicht könnten Sie sich das Blitzerfoto anschauen, um nachzuvollziehen, ob Sie angeschnallt waren. Ob Chancen für einen Einspruch bestehen, können Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • janine 8. August 2015, 16:34

    Hallo, mein Sohn ist 8 monate alt bald 9. Er wiegt ca 9 Kilo. Muss ich ihn rückwärtsfahren lassen oder kann er auch vorwärts fahren? Was erwartet uns für eine Strafe wenn wir ihn vorwärts fahren lassen?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 10:00

      Hallo Janine,

      es ist in der Regel egal, ob Sie Ihren Sohn vorwärts oder rückwärts fahrend mitnehmen. Wichtig ist nur, dass er ausreichend gesichert ist, also mit Babyschale und Gurt befestigt. Ein Kind darf nicht rückwärts auf dem Beifahrersitz fahren, wenn das Auto einen Beifahrer-Airbag besitzt. Generell sollte das Kind immer auf der hinteren Sitzbank platziert werden, vorzugsweise in der Mitte, da dort der sicherste Platz ist. Möglich ist aber die Platzierung auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marlon 30. Juni 2015, 17:48

    Begleitetes fahren mit 17…darf ich dennoch ein Quad (mit Autoführerschein) ohne Begleitung fahren?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:54

      Hallo Marlon,

      ja, Sie dürfen einen Quad auch ohne Begleitperson fahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Robert 20. März 2016, 22:14

        Meines erachtens nicht das wurde dchon lange Überholt benötigst den großen Motorrad Führerschein seit Januar 2014 glaub ich…

        • Rene 21. September 2017, 3:14

          QUAD ist mit Autoführerschein fahrbar

  • Hannah 8. Juni 2015, 15:08

    Hallo,
    was passiert wenn eine Person zuviel im Auto ist?
    (3 Erwachsene + 3 Kinder zwischen 7-8 + 11 Jahren)
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:17

      Hallo Hannah,

      in diesem Fall sind beispielsweise zu wenig Anschnallgurte für die Insassen vorhanden, dies zieht Bußgelder nach sich. Möglicherweise liegt auch eine Überladung vor, was ebenfalls die entsprechenden Sanktionen laut Bußgeldtabelle bedeutet. Auch kann die Weiterfahrt untersagt werden, was natürlich auch zu Problemen führen kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hannes 4. Juni 2015, 10:41

    Hallo, ich bin Hörgeräteträger. Wenn ich meinen Jethelm beim Motorradfahren trage fängt es laut durch Rückkopplung an zu pfeifen. Kann ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen, damit ich mit Halbschale fahren darf?

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:21

      Hallo Hannes,

      solange der Helm ein Prüfzeichen hat, ist es für den Straßenverkehr zugelassen. Unseres Wissens gibt es hier keine Ausnahmeregelungen. Vielleicht kann man Sie im Fachgeschäft bezüglich eines für Sie geeigneten Helms beraten?

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 17. Mai 2015, 8:37

    Hallo, habe nach einer Op meinen linken Arm mit einem Schultergurt , kann aber damit das Lenkrad festhalten.
    Darf ich Autofahren und wie hoch läge ein Bußgeld???

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:33

      Hallo Thomas,

      nach StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs ist es nicht gestattet, ein Auto dann zu fahren, wenn man „infolge (…) körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.“ Hier läge dann Fahrlässigkeit vor, und wenn es zu einem Unfall kommt, sind hohe Strafen zu erwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ibo 14. Mai 2015, 22:46

    Hallo Bussgeld-info Team,
    Fahrzeughalter ist meine Cousine, aber ich habe gefahren und dabei erwischt wurden als meine Cousine ihren Tochter aus dem Kindersitz genommen hatte und weil sie Krank war und geweint hat. Ich habe noch 1 Jahr probezeit. Die Mutter meinte sie hatte sich und die Tochter auf dem Schoss angeschnallt, was ist wenn die Polizei das übersehen hat?
    Was kostet mich das?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:45

      Hallo,

      ein etwaiges Bußgeld von 30 Euro könnte anfallen, weil das Kind nicht ordnungsgemäß angeschnallt war.
      Auf Ihren Probezeit-Führerschein hat dieses Vergehen keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • kai 19. April 2015, 20:23

    Keine hand am lenker was droht mir???

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:12

      Hallo Kai,

      solange dabei nichts passiert ist, ein Bußgeld von 5 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Schneider 17. April 2015, 17:06

    Ich bin Ohne Hände am Lenkrad erwischt worden (Sagt die Polizei na ja) Ich soll 3Punkte, 4Wochen Fahrverbot, 450 Euro Strafe Zahlen ist das Gerecht fertigt ???????

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:23

      Hallo,

      normalerweise fällt für dieses Vergehen nur ein geringes Verwarngeld an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevin S 14. April 2015, 4:26

    Hallo, frontscheiben aufkleber wurde vom der Polizei bemängelt, 10 tage zeit den zu entfernen und bei der Polizei vorzuführen. Was kostet mich das wenn ich ea nicht mache? Ist das unter der beeinträchtigten Sicht wie Scheibe kratzen oder anderweitig beebeeinträchtigt mit 10 euro zu ahnden?

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 11:05

      Hallo Kevin,

      kommen Sie den Aufforderungen der Mängelkarte nicht nach, so wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • van Schrick 8. März 2015, 10:35

    Hallo, habe die Kopfstütze nach Reparatur nicht wieder montiert – vergessen. Frage welche Strafe erwartet mich??

    Grüsse DIETER

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:38

      Hallo Dieter,

      hierbei fällt ein Bußgeld von 20 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Timo 8. Januar 2015, 14:11

    Hallo Bußgeld-info Team
    Hab Bußgeldbescheid bekommen und muss 80€ und 1 Punkt und mein Dad ist der Halter des Fahrzeug
    Und er muss 145€ zahlen und 1 pkt nur wegen verdunkelte folie an vorder seitenfenster kommt das mit
    Bußgeld hin!!!! Und musste vor ort auch folie runter ziehen…. mfg timo

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2015, 10:56

      Hallo Timo,

      für derartige Verstöße kann auch der Halter des Autos belangt werden. Hier wurde Ihrem Vater anscheinend Vorsatz unterstellt, und aus diesem Grund fällt das Bußgeld so hoch aus.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Heiner 10. November 2014, 5:18

    Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung: als Kraftfahrer bei laufendem Motor 60 EUR 1 Punkt
    Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung: als Radfahrer 25 EUR

    Haben Radfahrer mehr Hände als ein Autofahrer? Weshalb werde Radfahrer so gering bestraft und Autofahrer so hart mit hoher Geldstrafe und zusätzlich noch einen Punkt

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:03

      Hallo Heiner,

      Radfahrer gefährden weniger andere Verkehrsteilnehmer, als sich selbst, nutzen sie das Handy am Steuer. Aus diesem Grund werden Radfahrer generell weniger hart bestraft, was Verkehrsordnungswidrigkeiten anbelangt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Ulli 6. Dezember 2017, 22:16

        Ach, und was ist, wenn der Radfahrer einfach so über die Strasse fährt? Telefon in der Hand. Ist wahrscheinlich auch der Autofahrer schuld.

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