Gibt es den Führerschein auch ohne MPU wieder zurück?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Kann man den Führerschein wiederbekommen, ohne eine MPU zu machen?

Führerschein: ist die Wiedererteilung auch ohne MPU möglich?
Führerschein: ist die Wiedererteilung auch ohne MPU möglich?

Nach einer Alkoholfahrt oder wenn das Punktekonto in Flensburg auf acht angestiegen ist, kann es geschehen: Ein Führerscheinentzug wird ausgesprochen. In diesem Fall müssen Betroffene nicht nur mit einer Sperrfrist rechnen. Häufig wird auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet, als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis .

Angesichts der hohen Kosten und der abverlangten Vorbereitung kann sich schon mal die Frage stellen, ob man den Führerschein nicht auch ohne MPU zurück erhalten könnte?

Dazu gibt es laut EU-Recht tatsächlich eine Möglichkeit. Und zwar kann der EU-Führerschein ohne MPU im Ausland gemacht werden. In dieser Hinsicht bestehen jedoch einige Hürden, die in diesem Artikel aufgezeigt werden. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob nach der Tilgungsfrist, also nach 10 Jahren, der Führerschein auch ohne MPU zurückerhalten werden kann.

EU-Führerschein statt MPU?

Die MPU zu umgehen und den EU-Führerschein in einem anderen EU-Land zu machen, ist seit dem 26. Mai 2012 offiziell rechtlich möglich. Denn an diesem Tag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass deutsche Behörden EU-Führerscheine aus anderen Mitgliedsstaaten anerkennen müssen. Das Urteil fiel mehr als 10 Jahre nachdem 1999 in Europa einheitliche Führerscheinklassen eingeführt wurden.

Da es im europäischen Ausland keine vergleichbare Maßnahme zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gibt, kann seit diesem bahnbrechenden EuGH-Urteil der Führerschein auch ohne MPU wiedererlangt werden, wenn dieser nicht in Deutschland beantragt wird.

Wollen Sie auf diese Weise für den Führerschein eine MPU umgehen, sollten Sie sich jedoch über folgende Punkte im Klaren sein:

Führerschein zurück ohne MPU? Ein "neues" Gesetz von 2012 macht es möglich.
Führerschein zurück ohne MPU? Ein „neues“ Gesetz bzw. Urteil des EuGH von 2012 macht es möglich.
  • Die Gesetze im jeweiligen Ausland, in welchem Sie einen EU-Führerschein anstreben, sind dabei zu wahren. Der Führerschein muss also durch den ganz normalen Besuch einer Fahrschule erworben werden, um auch in Deutschland gültig zu sein.
  • Eine deutsche Sperrfrist gilt europaweit, weshalb diese zunächst verstrichen sein muss, bevor Sie im europäischen Ausland erneut die Fahrschulbank drücken.
  • Soll der Erwerb des Führerscheins legal sein, so ist es notwendig, einen festen Wohnsitz für die letzten sechs Monate im jeweiligen Land nachzuweisen.

Während die ersten zwei Punkte leicht einzuhalten sein dürften, so könnte der feste Wohnsitz schon eher zum Problem werden. Die Wiedererteilung vom Führerschein ist ohne MPU also doch nicht so einfach möglich. „Mal eben“ nach Polen oder Tschechien zu reisen und einen Führerschein zu machen, wird also schwierig. Die Ermittlungsbehörden können europaweit feststellen, in welchem Land Sie Ihren festen Wohnsitz angemeldet haben. Sollte Ihr Führerschein also erst kürzlich beispielsweise in Tschechien oder Polen ausgestellt worden sein, Sie dort allerdings keine Wohnung haben, so kommt die Polizei womöglich zu dem Ergebnis, dass Ihr Führerschein nicht gültig ist.

Es gibt Anbieter im Internet, die das „Problem“ mit dem Wohnsitz klären und Ihnen die Möglichkeit verschaffen, einen EU-Führerschein ohne MPU zu machen. Solche Angebote sind in der Regel legal, doch bewegen sie sich oftmals auf einem schmalen Grad der Legalität. Lesen Sie die AGBs genau und achten Sie auf finanzielle Fallstricke. Denn andernfalls kann ein EU-Führerschein aus Polen oder Tschechien letztlich weit mehr kosten, als eine intensive Vorbereitung und die MPU an sich. Dazu kommt, dass Sie sich unter Umständen strafbar machen, wenn sie mit zwielichtigen Anbietern ein Geschäftsverhältnis eingehen.

Durch Betrug an den Führerschein ohne MPU?

Es ist auf jeden Fall nicht legal, einen Führerschein oder ein positives MPU-Gutachten zu kaufen! Sie machten sich der Urkundenfälschung strafbar, worauf bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug steht (§267 StGB). Hinzu käme eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn Sie mit einem gefälschten Führerschein erwischt werden. Hierauf steht immerhin bis zu einem Jahr Gefängnis (§ 21 StVG).

Die hohen Risiken, die bei einem Betrug für den Führerschein ohne MPU eingegangen werden müssten, stehen also in keinem Verhältnis zum „Nutzen“. Es existieren durchaus legale Möglichkeiten, die Sie nutzen können, um die medizinisch-psychologische Untersuchung zu bestehen. Dafür ist vor allem eine intensive Beschäftigung mit dem eigenen Fehlverhalten notwendig.

Gibt es nach 10 oder 15 Jahren den Führerschein zurück, auch ohne MPU?

Ein weiterer Quell der Hoffnung für Geduldige ist dieVerjährung der MPU“. Demnach bekommt ein Verkehrssünder seinen Führerschein nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück.

Genaugenommen handelt es sich dabei nicht um „Verjährung“ sondern den Ablauf der Tilgungsfrist, nach welcher ein Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren wiedererlangt werden kann.


Entscheidend ist, wann die 10 Jahre Tilgungsfrist abzulaufen beginnen. Tatsächlich ist dies bei Entziehung der Fahrerlaubnis spätestens fünf Jahre nach der Entscheidung der Fall. Der Füherschein kann also in der Regel erst nach 15 Jahren ohne MPU zurückerhalten werden.

Den Führerschein können Sie ohne MPU im EU-Ausland machen. Dieser ist auch in Deutschland gültig.
Den Führerschein können Sie ohne MPU im EU-Ausland machen. Dieser ist auch in Deutschland gültig.

Doch erhalten Sie nach 15 Jahren den Führerschein ohne MPU nicht zurück, ohne dass Sie die Fahrerlaubnisbehörde zunächst wieder in die Fahrschule schickt. Dies kann sie jedenfalls nach eigenem Ermessen entscheiden, „wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)

Doch Vorsicht: Sollten Sie sich während der ersten fünf Jahre nach der Entziehung des Führerscheins eine verkehrsrechtliche Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen (etwa Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss oder das Über-rot-gehen als Fußgänger), so kann die Tilgungsfrist unterbrochen werden und wesentlich später auslaufen. Auch wird sie unterbrochen, wenn sie in den 10 Jahren der „Verjährung“ entsprechend auffällig werden.

Zudem sollten Sie unbedingt davon absehen, einen Bescheid über eine nicht bestandene MPU einzureichen. Dieser wandert in Ihre Akte und kann ebenso zu einer Verzögerung der Tilgungsfrist führen.

Und schließlich ist darauf zu achten, dass Sie während der gesamten 15 Jahre keinen Führerschein beantragen, da Ihnen andernfalls erneut eine Auffordeung zur MPU zugeschickt wird, wodurch die Tilgungsfrist von neuem beginne.

Eine Akteneinsicht ist für Sie kostenlos möglich. Machen Sie davon Gebrauch, um sich über die Tilgungsfristen zu informieren. So sollte sich – gegebenenfalls durch Beratung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht – die Frage klären lassen: „Bekomme ich meinen Führerschein nach 10 oder 15 Jahren zurück – auch ohne MPU?“

FAQ: Führerschein ohne MPU zurückbekommen

Kann ich die Anordnung der MPU rechtlich angreifen und dagegen z. B. Einspruch einlegen?

Nein, denn dieses Schreiben ist rein vorbereitender Natur und daher nicht selbstständig angreifbar. Außerdem können Sie sich auch gegen die Teilnahme an der MPU entscheiden und so auf Ihren Führerschein verzichten.

Lässt sich die MPU umgehen, indem ich meinen Führerschein einfach im Ausland neu mache?

Es stimmt zwar, dass die Behörden einen EU-Führerschein aus dem Ausland anerkennen müssen. Allerdings können Sie im Ausland nur dann einen Führerschein machen, wenn Sie dort mindestens seit sechs Monaten Ihren festen Wohnsitz haben. Außerdem lässt sich die Sperrfrist damit nicht aushebeln. Der neue Führerschein gilt während dieser Zeit nicht in Deutschland.

Ist es legal, ein positives MPU-Gutachten zu kaufen?

Nein, damit machen Sie sich höchstens strafbar. Und Ihren Führerschein erlangen Sie dennoch nicht zurück.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 155 comments… Kommentar einfügen }
  • Carina 7. Januar 2018, 0:10

    Hallo ich wurde gestern mit Alkohol am Steuer bzw. im Blut erwischt
    Ich bin 25 Jahre alt und noch in der Probezeit .
    Wird die Führerscheinstelle mir die Fahrerlaubnis entziehen ? Oder bekomm ich die Chance ein Aufbauseminar als Ersttäter/in zu machen?. Der Test beim pusten ergab 1,2 Promille auf den bluttest warte ich noch ab.
    Lg

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 18:37

      Hallo Carina,

      bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,09 Promille drohen in der Regel 3 Punkte in Flensburg, der Entzug des Führerscheins und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Josef 5. Oktober 2017, 11:35

    Was sagen Sie dazu? Entzug der Fahrerlaubnis wg. Btm. – rechtskräftiges Urteil 06.2002 -15 Jahre keinen Antag gestellt-nicht straffällig geworden-neuen Antrag auf Wiedererteilung gestellt-vor 1 Monat-zur Führerscheinstelle zitiert worden-will Haarprobe von mir. Habe mit meiner Fahrschule schon auf theoretische Prüfung gelernt und bin prüfungsreif. Sehe ja ein, dass die Kenntnisse verlernt sind und eine theoretische und praktische Prüfung verlangt werden und auch weiß ich dass nach 15 Jahren keine MPU verlangt werden kann. Die Füherscheinakte in die ich Einsicht hatte, waren immer noch die alten EInträge da. Aufgrund der Vergangenheit will sie eine Haarprobe. Die Akte wird jetzt geschreddert, aber sie begründet ihre Entscheidung für die Haarprobe auf die Vergangenheit. Das darf sie gar nicht. Habe weder Alkohol noch Drogenprobleme. Was soll ich tun? Freue mich auf eine Antwort. Bin aus Bayern ****. Danke.

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:01

      Hallo Josef,
      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht und überlegen Sie gemeinsam, welche Schritte einzuleiten sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • AKi 8. September 2017, 4:42

    Vor ca. 30 Jahren musste ich meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben. Habe ich eine Chance den Führerschein jetzt noch zurück zu bekommen? Wenn ja, bei welcher Stelle, bzw. Stadt muss ich den Antrag stellen? Inzwischen bin ich von Bochum nach Herne gezogen.

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 11:37

      Hallo AKi,

      Sie können die Fahrerlaubnis erneut beantragen. Eventuell müssen Sie die Prüfungen erneut ablegen. Zuständig dürfte die Zulassungsstelle Ihres Wohnortes sein.

      Ihr Bussgeld-Info Tea,

  • Volker 7. September 2017, 8:36

    Hallo,
    möchte natürlich C1 machen habe mich vertan !

  • Volker 6. September 2017, 11:12

    Hallo,
    ich habe vor 12 Jahren meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren.
    Bin einige Zeit nach Belgien gezogen, habe auch einen Belgischen Führerschein. Nun bin ich seit einiger Zeit wieder in Deutschland und würde gerne FS Klasse 3 machen. Ist das möglich oder fordern sie wenn ich den Antrag stelle wieder die MPU obwohl ich einen gültigen FS besitze?
    Bzw. wenn ich den Führerschein umschreiben würde würde dann auch der Anspruch der MPU aufgehoben?

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 12:05

      Hallo Volker,

      die Einteilung in Fahrzeugklasse 3 etc. gibt es nicht mehr. Wenn Sie in Deutschland die Fahrerlaubnis für eine andere Fahrzeugklasse beantragen, dürfte womöglich das MPU-Erfordernis fortbestehen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle oder an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • jürgen 31. August 2017, 15:13

    ah , grummel, sorry für den 3. post…

    wollte noch dazusagen , dass ich seitdem btm-vorfall nicht wieder in der sache auffällig geworden bin und auch sonst nichts weiter auf dem „kerbholz“ gesammelt hab.

  • jürgen 31. August 2017, 15:10

    p.s.
    der BTM-vorfall war nicht im strassenverkehr.

  • jürgen 31. August 2017, 15:04

    hallo ,
    ich hab meinen autoführerschein vor ca. 20 jahren abgeben müssen.
    hatte weder einen unfall noch punkte in flensburg .abgeben sollte ich ihn „automatisch“ wegen eines BTM-vorfalls .
    wiedererlangung durch eine MPU war möglich , konnte ich mir aber finanziell nicht leisten.
    nun war ich letztes jahr auf dem landratsamt bei der hier zuständigen führerscheinstelle.

    die sagten mir : ok-sie können den führerschein neu machen ….
    ich möchte den aber nicht neumachen , sondern wiederbekommen …
    was kann man da machen ?

    • bussgeld-info.de 5. September 2017, 12:01

      Hallo jürgen,

      wenn vonseiten der Behörde das Erfordernis einer Erneuten Ablegung der Fahrprüfung vorgesehen ist, können Sie dieses nicht umgehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maike 21. August 2017, 11:38

    Liebes Bußgeld-info Team,
    September – November 2007 habe ich begonnen meinen Führerschein machen. Wegen einem eingestellten Verfahren wurde von meinem damaligen Konsum bekannt. Mir wurde nur mündlich eine MPU verordnet. Daraufhin habe ich mich seither nicht mehr gemeldet.
    Wenn ich mich nun bei der Führerscheinstelle melde um zu erfahren, ob die Sache vllt schon verjährt ist, wecke ich dann schlafende Hunde?
    Also sprich falls die Frist noch nicht ausgelaufen ist, beginnt sie dann von neuem?
    Betreffen mich die 10 oder 15 Jahre?

    Vielen Dank im Vorraus

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:45

      Hallo Maike,
      inwieweit die MPU in Ihren Akten verzeichnet ist, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • edgar 17. August 2017, 22:15

    hallo.
    diese frage für mich zur näheren information!
    1991 wurde mir die fahrerlaubnis für motorrad entzogen.ein gerichtliches urteil darüber habe ich nicht bekommen.
    im jahr 2006 wurde ich mit dem fahrrad angetrunken erwischt.dazu gerichtlich belangt mit sozialstunden.
    wann könnte ich die wiedererteilung frühhestens beantragen ohne mpu?
    danke mit freundlichem gruß.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 11:07

      Hallo Edgar,
      eine Verjährung der MPU erfolgt frühestens nach 15 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • EDIM 13. August 2017, 9:43

    Hi..
    Ich habe vor ca.15 pech gehabt und wurde mit btm erwischt.
    Ich habe eine vezichtserklärung unterschrieben da es keinen Ausweg gab…
    Habe es immer darauf beruhen lassen …mittlerweile könnte ich den Führerschein echt wieder gebrauchen …
    Hab nen hob und alles ist gut …bin aber alleinerziehend und hab daher nicht so viel Geld übrig für Fahrschule und all das…
    Trotzdem wüsste ich gerne was zu tun ist…..womit muss ich rechnen??
    LG

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 10:01

      Hallo EDIM,

      falls gegen Sie eine MPU angeordnet wurde, müssen Sie diese machen, um die Fahrerlaubnis erneut beantragen zu können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rafi 16. Juli 2017, 11:24

    Kann man sich irgendwo informieren ob ich die mpu noch machen soll ohne das da sich wieder was verlängert? Gruß rafi

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 8:17

      Hallo Rafi,

      die Führerscheinstelle kann Ihnen dazu womöglich mehr sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fritz 14. Juli 2017, 23:47

    hallo,

    habe einen eu-ausländischen führerschein, ich habe jetzt keine fahrerlaubnis in deutschland.
    wir wurde die endtzogen weil ich nach drogenkonsum aungehalten wurde, habe jetzt 1 jahr abstinenz und mpu
    gemacht, welche aber negativ war und ich jetzt laut führerscheistelle nochmal ´min halbes jahr machen muss :/
    habe es mir beim psychologen versaut.. habe auch das gutachten nicht abegeben, und den antrag zurückgezogen..

    jetzt ist meine frage muss ich nochmal die mpu machen, obwohl ich mit meinen eu-ausland FS überall fahren könnte auser in dland? zur zeit is mein hauptwohnsitz in deutschland der zweitwohnsitz im eu-ausland.. gibt es a eine möglichkeit in deutschland wieder zu fahren ohne nochmal ein halbes jahr und geld bezahlen? auser in eu-ausland zu gehen und dort zu fahren oder neuen führerschein zu machen…?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:58

      Hallo Fritz,

      um eine MPU lässt sich leider nicht umgehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadine 4. Juli 2017, 21:29

    Hallo, mein Freund musste vor 14 Jahren seinen Führerschein wegen Alkohol abgeben. Muss er jetzt noch eine MPU machen?? Und muss er den schein von ganz von vorne anfangen also komplett neu machen?
    Mit freundlichen grüßen
    Nadine

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:57

      Hallo Nadine,

      grundsätzlich „verfällt“ die MPU nach insgesamt 15 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rafi 1. Juli 2017, 13:17

    Kann ich jetzt nach 10 Jahren ihn ohne mpu bekommen?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 8:06

      Hallo Rafi,

      die Frist von zehn Jahren beginnt erst nach fünf Jahren zu laufen. Insgesamt sind also in der Regel 15 Jahre abzuwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rafi 1. Juli 2017, 13:16

    Hallo alle zusammen .ich habe mein Lappen 2006 wegen 1,32 Promille verloren für ein Jahr und wo das Jahr vergangen war ,wollte ich ihn holen und die beim Landratsamt sagten ich muss mpu machen weil ich ihm diesem Jahr wegen btm verurteilt wurde ohne mit Drogen erwischt worden zu sein .nur einer hat bei der Polizei gesagt das ich bei ihm Drogen geholt haben solle wurde auch verurteilt 300euro Strafe .und die Polizei hat ein drogentest bei mir durchgeführt natürlich negativ. Aber wegen dem muss ich jetzt mpu machen.

  • Sandra 30. Juni 2017, 17:43

    Hallo

    Mir wurde der fs entzogen, Weil ich Wiederholt zu schnell war und ein Unfall mit roter Ampel . Ich wurde als Wiederholungstäter bezeichnet, leider die Tatsache verpasst mich dazu äußern zu dürfen Warum ich diesen behalten sollte. Daraufhin wurde nach aktenlage entschieden und entzogen.

    Das ist mittlerweile 4 Jahre und 2 Kinder her.

    Meine frage, kann ich mich vllt dazu nochma äußern bzw Hoffnung haben ohne mpu meine Erlaubnis zurück zu bekommen??

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 9:08

      Hallo Sandra,

      der Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig. Für die Wiederaufnahme eines Verfahrens gelten strenge Vorgaben. Ob diese bei Ihnen greifen, kann Ihnen ein Anwalt sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas A. 16. Juni 2017, 1:34

    Bin 57 jahre alt war kraftfahrer durch punkte habe ich meinen Führerschein und somit auch meinen job verloren lebe zur zeit von hartz 4 ohne mpu , selbst wenn ich nach 15 jahre dann bin ich 72 jahre alt kann ich dann noch lkw fahren bekomme ich dann noch ein job mit 57 ist es schon schwer einen job zu bekommen.

  • Matto 14. Juni 2017, 8:21

    Hallo. Ich habe vor ziemlich genau 10 Jahren mein Führerschein wegen BTM abgeben müssen. Dabei wurde auch nur eine sehr geringe Dosis erkannt (knapp über der grenze). Ich hatte eine sperrfrist von 6 Monaten. Meine Frage wäre ob die Verjährung vor oder nach den 6 Monaten gilt. Zudem habe ich nicht verstanden wann eine 10 jährige und wann eine 15 jährige Verjährung eintritt. Ich habe mir in den 10 Jahren nichts zu Schulde kommen lassen. Mit BTM habe ich seit 3 Jahren nichts zu tun. Mpu machen oder was tun?
    Wäre dankbar für jede Hilfe. Mfg

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:23

      Hallo Matto,

      die Verjährungsfrist für die MPU beträgt insgesamt 10 Jahre. Haben Sie sich nach der Ordnungswidrigkeit (entscheidend ist die Rechtskraft) fünf Jahre lang nichts zu schulden kommen lassen, läuft die Verjährung für die MPU weitere 10 Jahre. Anschließend kann der Führerschein auch ohne MPU neu beantragt werden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Olivia 8. Juni 2017, 15:14

    ….sorry, ich bin’s noch mal.

    Lese da immer was von ner Sperrfrist. Nur mal so interessehalber, was bedeutet die genau? Beispiel: ich bekomme den FS am 8. Juni 2003 weg und die Sperrfrist endet am 8. Dezember 2004. Darf ich dann vor Ende der Sperrfrist am 8. Dezember 2004 gar keinen Antrag auf Wiedererteilung stellen?

    Welche Daten genau finde ich im Auszug aus dem FAER? Den Tag des Führerscheinentzugs? Und auch den Tag, an dem die Wiedererteilung ohne MPU erfolgen kann??

    Danke!

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 10:32

      Hallo Olivia,

      innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie die Fahrerlaubnis nicht erneut beantragen. Im Fahreignungsregister werden unter bestimmten Voraussetzungen Ordnungswidrigkeiten eingetragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Olivia 8. Juni 2017, 15:02

    Hallo,

    ich habe den FS 2003 entzogen bekommen wegen 2 Alkoholfahrten innerhalb von 6 Monaten. Einmal 0,47 Promille mit Crash auf Parkplatz, einmal 0,9. Anordnung MPU.
    Habe dann von Januar 2005 bis August 2007 regelmäßig die Führerscheingruppe des BWLV besucht und darüber auch eine Bescheinigung erhalten. Dann angefangen positive Leberwerte zu sammeln, jedoch letzten Endes nie eine MPU absolviert und auch nie einen Antrag auf Neuerteilung Fahrerlaubnis gestellt.
    Habe leider gar keine Unterlagen mehr über den genauen Tag des endgültigen Führerschein-Entzug. Habe ich wahrscheinlich in meiner Stimmung damals zerrissen und ab in den Papierkorb. Sehr doof!

    Meine Fragen:

    1.) habe mal gelesen, dass man beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg online einen Antrag auf Auszug aus dem FAER (ist das das richtige?) stellen kann und wenn man dies bekommen hat, steht oben ein Datum drinnen, an dem ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne Teilnahme an einer MPU möglich ist. Ist das korrekt so?

    2.) wenn da also so ein Datum steht, sollte ich dann niemals vor diesem Datum einen Antrag auf Wiedererteilung stellen?

    3.) wer macht letztendlich die genauen Vorgaben für die Wiedererteilung. Ob ich gleich wieder fahren darf ohne Fahrschule? Muss ich Pflichtfahrstunden nehmen? (Ein Bekannter hatte wegen Drogenbesitz den FS weg auch mit Vorgabe MPU. Hat ihn aber ohne MPU, ohne Fahrstunden und sogar ohne Sehtest wieder bekommen. War aber ein anderes Landratsamt. Können die Vorgaben von LRA zu LRA variieren. Kommt es auch auf die Schwere der Verstöße an? Also fahren kann ich jedenfalls noch und sehen tu ich auch was.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Gruß Olivia

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 10:43

      Hallo Olivia,

      den Auszug aus dem Fahreignungsregister können Sie online beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen. Vor dem Ablauf der Sperrfrist können Sie den Führerschein nicht erneut beantragen. Die Vorgaben für die Wiedererteilung macht die Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Burkhardt 17. Mai 2017, 10:41

    Hallo,
    mir wurde am 01.07.2003 wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen.
    Die Sperrfrist endete am 04.12.2004.
    Bis heute habe ich keine neue Fahrerlaubnis beantragt und wegen Geldmangels auch keine MPU gemacht.
    Wann kann ich die Fahrerlaubnis wieder beantragen und wo?
    Kann man das schriftlich machen oder persönlich auf dem Amt erscheinen?
    LG Burkhardt

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:14

      Hallo Burkhardt,

      der Antrag ist in der Regel vom Führerscheinbewerber persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Sie sollten allerdings die Fristen zur „Verjährung“ der MPU beachten, bevor Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stfkpf 15. Mai 2017, 12:58

    Hallo,

    mir wurde vor 4 Jahren der Führerschein wegen BTM entzogen. Es war auch sofort klar, dass ich eine MPU machen muss um ihn wiederzuerlangen. Jetzt habe ich aus finanziellen Gründen sehr lange damit gewartet. Ich habe mal gehört, dass man die MPU innerhalb von 5 Jahren gemacht haben muss, weil sonst zusätzlich der Führerschein neu gemacht werden muss. Stimmt das?

    LG
    Stefan

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:31

      Hallo stfkpf,

      das stimmt so nicht. Auch wenn Sie nach einer längeren Pause die MPU machen, müssen Sie in der Regel nicht erneut zur Fahrschule gehen. Unter gewissen Umständen kann die Behörde jedoch fordern, dass Sie erneut die Prüfung ablegen – eine vorherige Ausbildung in der Fahrschule ist dafür jedoch nicht nötig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rita 16. April 2017, 18:47

    Hallo mir würde am 24.6.1996 der Führerschein entzogen am 10.12.2001 fahren ohne Fahrerlaubnis Tilgungs- Datum 10.12.2006 wann kann ich eine Neuerteilung ohne MPU machen zu müssen stellen
    MFG
    Rita

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 9:17

      Hallo Rita,

      die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist neu beantragt werden. Sofern die Behörde eine MPU vorsieht, kann diese nicht umgangen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • M.K 16. April 2017, 14:58

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich würde gerne wissen, unter welchen Voraussetzungen den führerschein ohne eine MPU wieder erhalten kann?
    Lg

    M.K

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 8:43

      Hallo M.K,

      wenn Sie die zehnjährige Tilgungsfrist verstreichen lassen, welche nach fünf Jahren zu laufen beginnt (insgesamt also 15 Jahre), bekommen Sie den Führerschein ohne MPU zurück, sofern Sie sich nichts weiteres zuschulden kommen lassen. Alternativ können Sie den EU-Führerschein im Ausland machen, was aber bestimmte Voraussetzungen erfordert wie beispielsweise ein fester Wohnsitz für einen bestimmten Zeitraum.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stephan 13. April 2017, 9:36

    Hallo,

    ich hatte Ende 2004 einen Führerscheinentzug wegen Alkohol und die Sperrzeit wurde (da es bereits der 3. Fall war) bis Januar 2006 festgelegt. Seit dieser Zeit waren keine Vorkommnisse mehr. Eine MPU habe ich nicht gemacht, da ich den Führerschein nie benötigt habe. Jetzt würde ich gerne wieder eine Fahrerlaubnis erwerben. Gilt für mich die 10- oder 15-Jahre-Regelung?

    Entzug war 09/2004 – Sperrzeit endete 01/2006

    Wenn nicht, was wäre die Alternative?

    Danke!

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 10:29

      Hallo Stephan,

      es gilt die 15-Jahre-Regelung. Somit können Sie spätestens 01/2021 den Führerschein neu beantragen. Die Alternative ist die Absolvierung einer MPU.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas O. 5. April 2017, 19:01

    Ich habe ein Führerschein seit November 2007 weg weg Alkohol, Habe eine MPU gemacht und nicht bestanden aber nicht eingereicht wann kann ich einen Führerschein beantragen ohne mpu ??Zu machen LG andy

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 8:50

      Hallo Andreas O.,

      die MPU lässt sich nicht umgehen. Erst mit Ablauf von 15 Jahren tritt eine Art „Verjährung“ ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 20. März 2017, 21:47

    Hallo,

    Ich habe im November 1998 meine Fahrerlaubnis abgegeben. Mir wurde nach einer Hausdurchsuchung vorgeworfen Drogen zu konsumieren. Ich bin nie unter Drogeneinfluss (THC) gefahren oder wurde deswegen angehalten. Trotzdem sollte ich meinen FS abgeben und eine MPU nachweisen, damit ich meinen FS wieder erlange. Da ich nie das nötige Geld besaß habe ich mich bis dato nie darum bemüht.
    Nun zu meiner frage:
    Kann die Behörde von mir eine MPU verlangen damit ich meinen FS machen kann?

    MfG
    Marcel

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 11:22

      Hallo Marcel,

      die Fahrerlaubnisbehörde kann durchaus eine MPU anordnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Pascal 20. März 2017, 10:36

    Guten Tag,
    ich bin im Jahre 2008 ohne Fahrerlaubnis unter Alkoholeinfluss (1,7promille) worden. Gilt diese Tilgungsfrist auch dann, wenn ich noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war?

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 11:46

      Hallo Pascal,

      eine MPU kann auch ohne den Besitz einer Fahrerlaubnis angeordnet werden. Die Tilgungsfristen gelten hier entsprechend.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 16. März 2017, 23:28

    Hallo meine Frage ich habe ich. Jahre 2000 einen Antrag gestellt Wiedererteilung meine da sagten sie mir ich müsste noch 5 Jahre warten das ich ohne MPU den Lappen wider bekommen meine Frage ist kann ich zur fast gehen unterwegs mein Führerschein Beantragen ohne das ich Auflagen bekommen LG Peter danke im voraus

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:37

      Hallo Peter,

      wenn die Behörde Ihnen das versichert hat, dann können Sie ohne weitere Auflagen die Fahrerlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie keine MPU ablegen, da die Aufforderung, diese abzulegen, nach spätestens 15 Jahren verjährt.

      Ihr Bussgeld-info Team

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