Gibt es den Führerschein auch ohne MPU wieder zurück?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Kann man den Führerschein wiederbekommen, ohne eine MPU zu machen?

Führerschein: ist die Wiedererteilung auch ohne MPU möglich?
Führerschein: ist die Wiedererteilung auch ohne MPU möglich?

Nach einer Alkoholfahrt oder wenn das Punktekonto in Flensburg auf acht angestiegen ist, kann es geschehen: Ein Führerscheinentzug wird ausgesprochen. In diesem Fall müssen Betroffene nicht nur mit einer Sperrfrist rechnen. Häufig wird auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet, als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis .

Angesichts der hohen Kosten und der abverlangten Vorbereitung kann sich schon mal die Frage stellen, ob man den Führerschein nicht auch ohne MPU zurück erhalten könnte?

Dazu gibt es laut EU-Recht tatsächlich eine Möglichkeit. Und zwar kann der EU-Führerschein ohne MPU im Ausland gemacht werden. In dieser Hinsicht bestehen jedoch einige Hürden, die in diesem Artikel aufgezeigt werden. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob nach der Tilgungsfrist, also nach 10 Jahren, der Führerschein auch ohne MPU zurückerhalten werden kann.

EU-Führerschein statt MPU?

Die MPU zu umgehen und den EU-Führerschein in einem anderen EU-Land zu machen, ist seit dem 26. Mai 2012 offiziell rechtlich möglich. Denn an diesem Tag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass deutsche Behörden EU-Führerscheine aus anderen Mitgliedsstaaten anerkennen müssen. Das Urteil fiel mehr als 10 Jahre nachdem 1999 in Europa einheitliche Führerscheinklassen eingeführt wurden.

Da es im europäischen Ausland keine vergleichbare Maßnahme zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gibt, kann seit diesem bahnbrechenden EuGH-Urteil der Führerschein auch ohne MPU wiedererlangt werden, wenn dieser nicht in Deutschland beantragt wird.

Wollen Sie auf diese Weise für den Führerschein eine MPU umgehen, sollten Sie sich jedoch über folgende Punkte im Klaren sein:

Führerschein zurück ohne MPU? Ein "neues" Gesetz von 2012 macht es möglich.
Führerschein zurück ohne MPU? Ein „neues“ Gesetz bzw. Urteil des EuGH von 2012 macht es möglich.
  • Die Gesetze im jeweiligen Ausland, in welchem Sie einen EU-Führerschein anstreben, sind dabei zu wahren. Der Führerschein muss also durch den ganz normalen Besuch einer Fahrschule erworben werden, um auch in Deutschland gültig zu sein.
  • Eine deutsche Sperrfrist gilt europaweit, weshalb diese zunächst verstrichen sein muss, bevor Sie im europäischen Ausland erneut die Fahrschulbank drücken.
  • Soll der Erwerb des Führerscheins legal sein, so ist es notwendig, einen festen Wohnsitz für die letzten sechs Monate im jeweiligen Land nachzuweisen.

Während die ersten zwei Punkte leicht einzuhalten sein dürften, so könnte der feste Wohnsitz schon eher zum Problem werden. Die Wiedererteilung vom Führerschein ist ohne MPU also doch nicht so einfach möglich. „Mal eben“ nach Polen oder Tschechien zu reisen und einen Führerschein zu machen, wird also schwierig. Die Ermittlungsbehörden können europaweit feststellen, in welchem Land Sie Ihren festen Wohnsitz angemeldet haben. Sollte Ihr Führerschein also erst kürzlich beispielsweise in Tschechien oder Polen ausgestellt worden sein, Sie dort allerdings keine Wohnung haben, so kommt die Polizei womöglich zu dem Ergebnis, dass Ihr Führerschein nicht gültig ist.

Es gibt Anbieter im Internet, die das „Problem“ mit dem Wohnsitz klären und Ihnen die Möglichkeit verschaffen, einen EU-Führerschein ohne MPU zu machen. Solche Angebote sind in der Regel legal, doch bewegen sie sich oftmals auf einem schmalen Grad der Legalität. Lesen Sie die AGBs genau und achten Sie auf finanzielle Fallstricke. Denn andernfalls kann ein EU-Führerschein aus Polen oder Tschechien letztlich weit mehr kosten, als eine intensive Vorbereitung und die MPU an sich. Dazu kommt, dass Sie sich unter Umständen strafbar machen, wenn sie mit zwielichtigen Anbietern ein Geschäftsverhältnis eingehen.

Durch Betrug an den Führerschein ohne MPU?

Es ist auf jeden Fall nicht legal, einen Führerschein oder ein positives MPU-Gutachten zu kaufen! Sie machten sich der Urkundenfälschung strafbar, worauf bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug steht (§267 StGB). Hinzu käme eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn Sie mit einem gefälschten Führerschein erwischt werden. Hierauf steht immerhin bis zu einem Jahr Gefängnis (§ 21 StVG).

Die hohen Risiken, die bei einem Betrug für den Führerschein ohne MPU eingegangen werden müssten, stehen also in keinem Verhältnis zum „Nutzen“. Es existieren durchaus legale Möglichkeiten, die Sie nutzen können, um die medizinisch-psychologische Untersuchung zu bestehen. Dafür ist vor allem eine intensive Beschäftigung mit dem eigenen Fehlverhalten notwendig.

Gibt es nach 10 oder 15 Jahren den Führerschein zurück, auch ohne MPU?

Ein weiterer Quell der Hoffnung für Geduldige ist dieVerjährung der MPU“. Demnach bekommt ein Verkehrssünder seinen Führerschein nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück.

Genaugenommen handelt es sich dabei nicht um „Verjährung“ sondern den Ablauf der Tilgungsfrist, nach welcher ein Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren wiedererlangt werden kann.


Entscheidend ist, wann die 10 Jahre Tilgungsfrist abzulaufen beginnen. Tatsächlich ist dies bei Entziehung der Fahrerlaubnis spätestens fünf Jahre nach der Entscheidung der Fall. Der Füherschein kann also in der Regel erst nach 15 Jahren ohne MPU zurückerhalten werden.

Den Führerschein können Sie ohne MPU im EU-Ausland machen. Dieser ist auch in Deutschland gültig.
Den Führerschein können Sie ohne MPU im EU-Ausland machen. Dieser ist auch in Deutschland gültig.

Doch erhalten Sie nach 15 Jahren den Führerschein ohne MPU nicht zurück, ohne dass Sie die Fahrerlaubnisbehörde zunächst wieder in die Fahrschule schickt. Dies kann sie jedenfalls nach eigenem Ermessen entscheiden, „wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“ (Quelle: § 20 FeV)

Doch Vorsicht: Sollten Sie sich während der ersten fünf Jahre nach der Entziehung des Führerscheins eine verkehrsrechtliche Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen (etwa Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss oder das Über-rot-gehen als Fußgänger), so kann die Tilgungsfrist unterbrochen werden und wesentlich später auslaufen. Auch wird sie unterbrochen, wenn sie in den 10 Jahren der „Verjährung“ entsprechend auffällig werden.

Zudem sollten Sie unbedingt davon absehen, einen Bescheid über eine nicht bestandene MPU einzureichen. Dieser wandert in Ihre Akte und kann ebenso zu einer Verzögerung der Tilgungsfrist führen.

Und schließlich ist darauf zu achten, dass Sie während der gesamten 15 Jahre keinen Führerschein beantragen, da Ihnen andernfalls erneut eine Auffordeung zur MPU zugeschickt wird, wodurch die Tilgungsfrist von neuem beginne.

Eine Akteneinsicht ist für Sie kostenlos möglich. Machen Sie davon Gebrauch, um sich über die Tilgungsfristen zu informieren. So sollte sich – gegebenenfalls durch Beratung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht – die Frage klären lassen: „Bekomme ich meinen Führerschein nach 10 oder 15 Jahren zurück – auch ohne MPU?“

FAQ: Führerschein ohne MPU zurückbekommen

Kann ich die Anordnung der MPU rechtlich angreifen und dagegen z. B. Einspruch einlegen?

Nein, denn dieses Schreiben ist rein vorbereitender Natur und daher nicht selbstständig angreifbar. Außerdem können Sie sich auch gegen die Teilnahme an der MPU entscheiden und so auf Ihren Führerschein verzichten.

Lässt sich die MPU umgehen, indem ich meinen Führerschein einfach im Ausland neu mache?

Es stimmt zwar, dass die Behörden einen EU-Führerschein aus dem Ausland anerkennen müssen. Allerdings können Sie im Ausland nur dann einen Führerschein machen, wenn Sie dort mindestens seit sechs Monaten Ihren festen Wohnsitz haben. Außerdem lässt sich die Sperrfrist damit nicht aushebeln. Der neue Führerschein gilt während dieser Zeit nicht in Deutschland.

Ist es legal, ein positives MPU-Gutachten zu kaufen?

Nein, damit machen Sie sich höchstens strafbar. Und Ihren Führerschein erlangen Sie dennoch nicht zurück.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 155 comments… Kommentar einfügen }
  • Silke K. 10. März 2017, 17:37

    Meinem Freund wurde 2009 der Führerschein wegen Alkohol 2,75 Promille abgenommen. Wer entscheidet ob man zur MPU muss??? Er hat 2011 schon einmal angefangen eine MPU Vorbereitung zu besuchen. Und hat 2012 ein Jahr ein Abstinenznachweis nachgewiesen. Kurz vor der MPU hat er alles hingeschmissen. Jetzt meine Frage wie lange zählt der Abstinenznachweis??? Muss der auch wieder neu gemacht werden?? Weil er jetzt doch gerne den Führerschein wieder erlangen möchte.

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:39

      Hallo Silke K.,

      ob Ihr Freund zur MPU muss, wird von der Fahrerlaubnisbehörde entschieden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernd S. 9. März 2017, 9:58

    hallo zusammen!
    im juni 1996 habe ich zum 1ten mal meinen lappen wegen trunkenheitsfahrt mit dem motorrad im stadtgebiet
    abgeben müssen.(unfall gegen die leitplanke , ohne kfz fremdschaden, kratzer an der planke).urteil damals war ein monatsgehalt und ne sperre von 6 monaten.
    nach ablauf der 6monate ging ich zur führerscheinstelle (fss) und wollte den lappen neu beantragen und die sagten mir,ich müsse zur mpu (über 1,5 prom).hab mich dann in einer anderen stadt angemeldet,weil ich bei mir in der stadt nicht so schnell einen termin bekommen habe.sang und klanglos durchgefallen und erneut ein halbes jahr warten,den auch nicht bestanden und nicht durchgefallen. musste dann zum modell leer den ich dann mit erfolg bestand!im november 1998 machte ich mich selbstständig im transport und es ging auch gut. am 6.1.2002
    kam ich aus dem ski urlaub zurück und hatte einen fahrauftrag nach dortmund und musste nachmittags laden und
    losfahren .hatte vom vortag noch restalk im blut und trank dann während der fahrt weiter bis zum unfall bei giessen,diesmal mit einen 40 tonner!
    die polizei nahm mir den lappen ,war klar ,bekam den strafbefehl am 31.3 2002, den ich auch bezahlte!
    ich ging nicht wieder zur fss ,weil ich wusste ,ich muss zur mpu.
    im jahr 2004 bekam ich ein jobangebot , brauchte dazu aber wieder einen führerschein und meldete mich zur mpu an.ich schaffte alle hürten ,nur der psychologe verdrehte einem so dass wort ,dass ich innerlich unruhig und mir eine positve einschätzung verweigerte. habe nie dass ergebnis gelesen ,dass sie mir nach 6 wochen schickten.
    (zerrissen und ab in den müll)
    ca 1monat später lief ich mit dem fahrrad nach hause, weil es deffekt war und ich angetrunken war ,hielt mich ne streife an und sagten mir,nach zeugenaussagen ich hätte ein auto angefahen und nahmen mich mit.konnte dass gegenteil nicht beweisen und einigte mich mit dem kfz halter auf ratenzahlung die auch gezahlt habe, aber nur 3 raten,dannach sah er von weiteren raten ab !
    nun endlich meine frage nach diesen krimi !
    am 1.4.2017 laufen insgesammt 15jahre ab und kann ich den lappen wieder beantragen ohne den idioten test zu machen?
    habe mir seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen!!!
    würde mich über eine baldige einschätzung von euch freuen!!!
    mfg bernd

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:58

      Hallo Bernd,

      da Sie 2004 laut Ihren Aussagen unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht haben, ist es auch möglich, dass die 15 Jahre erst 2019 abgelaufen sind.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • lili 8. März 2017, 12:32

    Hallo,

    ich musste meinen Führerschein bisher 2 mal wegen Alkohol am Steuer abgeben beide male (0,6 Promille).
    Nun musste ich deshalb die MPU machen.
    Allerdings kam vom letzten Jahr nun noch eine Strafe mit Fahrverbot auch wegen Alkohol am Steuer (0,6 Promille).

    Mein Führerschein wurde nun für 3 Monate (Fahrverbot) entzogen.

    Allerdings bin ich auf ihn angewiesen wegen meiner Arbeit im Vertrieb.

    Ich weiß nun nicht genau was auf mich zu kommt, aber ich denke mal noch eine MPU?

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:19

      Hallo lili,

      eine MPU ist hier nicht auszuschließen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 28. Februar 2017, 0:15

    Hallo habe 1996 meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben und ihn seither auch nie beantragt 2009 wurde ich wegen fahren ohne Führerschein verurteilt wann kann ich den Führerschein wieder beantragen ohne mpu zu machen nach 10 oder 15 Jahren nach der letzten Verurteilung

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:09

      Hallo Martin,

      die Begehung von Straftaten kann die Tilgungsfrist verlängern, sodass diese länger als 15 Jahre wird.

      Ihr BUssgeld-Info Team

  • Peter 8. Februar 2017, 19:38

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein wegen 2 Heroinkäufe weg bekommen vor 8 Jahren. Ich nehme nun jedoch schon seit Jahren Polamidon ohne jeglichen Beigebrauch. Wenn ich nun eine MPU machen möchte, werden sie sicher einen Drogentest verlangen und ich wollte fragen, ob sie da auch Substitutionsmittel prüfen wie Polamidon. Das würde die MPU wesentlich schwerer machen wenn nicht gar unmöglich. Ich nehme nur sehr wenig 2,5 ml aber ich komme nicht ganz davon weg jedoch glaube ich nicht, dass dies einen Einfluß auf meine Fahreigenschaft hat !

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 10:22

      Hallo Peter,
      welche Vorschriften in Ihrem Fall gelten und ob vielleicht ein ärztliches Gutachten sinnvoll ist, sollten Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ayla 2. Februar 2017, 9:06

    Hallo, ich habe letztes Jahr wegen Alkohol am Steuer meinen Führerschein für die Dauer von 1 Jahr verloren. In dem Strafbefehl werden der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens ausgewiesen. Muss ich ebenfalls eine MPU machen, obwohl dies in dem Strafbefehl nicht explizit erwähnt ist?

    Vielen Dank für Ihre freundliche Untersützung

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 12:03

      Hallo Ayla,

      eine MPU wird unabhängig vom Gericht von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joachim 31. Januar 2017, 2:14

    Habe 2005 Führerschein verloren wegen Alkohol habe auf Fahrerseite geschlafen im Geparkten Auto soll aber mit 1.98 10km gefahren sein ohne ein Unfall hatte Gerichtsurteil Einspruch eingelegt bei 2 Einsprüchen sollten Polizist und Polizistin Erscheinen kamen aber auf alle verhandlungen keine Polizei waren Urlaub und krank urplötzlich verurteilt

  • Marco 21. Januar 2017, 14:46

    Hallo ich hab da eine frage ich hab noch keinen führerschein gehabt bind ann betrunken fahrrad gefahren und wollte dann später denn führerschein machen da wurde mir aber gesagt ich muss eine mpu machen nun ist das jetzt aber fast 10 jahre her und ich hab da von der tilgungsfrist gehört wie genau ist das denn weil dort steht das es erst nach 5 jahren beginnt und somit dann die 10 jahre erst ab denn 5 gelten sollen das wären ja dann 15 jahre kann mich dort jemand aufklären ?

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:29

      Hallo Marco,

      das ist richtig. Nach 15 Jahren können Sie den Führerschein auch ohne MPU neu beantragen. Dafür dürfen Sie sich aber in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Marco 25. Januar 2017, 14:19

        Das ist jetzt bedauerlich ich dachte das geht nach 10 Jahren danke für die Antwort.

  • Tano 19. Januar 2017, 1:29

    Hallo,
    Im jahre 2009 habe ich mit 19 jahren einen unfall gemacht. Da ich fahrerflucht begangen habe mit 1,62 promille im blut und geringe menge an thc, wurde mir der fs entzogen und habe eine 12 monate sperre mit 12 monate thc abstinenz bekommen. Und einige auflagen wie zb caritas drogenberatung usw. Alles wurde gemacht und erledigt. Danach habe ich mich nicht mehr darum gekümmert jetzt nach fast 7-8 jahren möchte ich wieder den fs zuruck haben, muss ich den mpu machen? Und sind die 12 mal in 12 monaten abstinenz nachweise noch gültig?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:56

      Hallo Tano,
      grundsätzlich „verjährt“ die MPU erst nach 15 Jahren. Um herauszufinden, was Sie tun müssen um den Führerschein wiederzuerlangen, wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rolfi 17. Januar 2017, 19:26

    Hallo wertes Bussgeld-Info Team,
    Als Deutscher wurde ich irgendwann zwischen 2000 und 2001 in der Schweiz mit (angeblich) Heroin von der Polizei aufgegriffen – welche den Fall nach Deutschland weiter reichte (ich hab denen ihr Geld für diese Ordnungswidrigkeit nicht bezahlt).
    Im Jahre 2002 habe ich -da ich stur bin- die in Deutschland erhaltene Geldstrafe für die angeblichen 0,2 Gramm Heroin nicht bezahlt, sondern die Tagessätze abgesessen. In der JVA wurde dann mein Führerschein eingezogen – den Wisch, dass ich damit einverstanden bin, habe ich nicht unterschrieben (ich unterschreibe doch kein Schuldeingeständnis. In Deutschland: Never ever.)
    Als ich raus kam, bin ich dann zum Anwalt – meinem Widerspruch zum Entzug der Fahrerlaunis wurde jedoch nicht entsprochen.
    Nun meine Frage:
    a) Läuft da auch die Zeit ab Tatzeit (da die tat ja nichts mit dem Verkehr zu tun hatte – ich wurde ja nicht berauscht angetroffen, sondern es ging lediglich um den Besitz) – oder ist ein anderer Zeitpunkt entscheidend (Entscheidung der Führerscheinstelle, Abgabe des Führerscheins, Ablehnung des Widerspruchs etc.)
    b) Kann ich ohne Risiko in der Führerscheinstelle meinen Status erfragen, ohne dass sich irgendwelche Fristen erneuern.

    Mit Dank im Vorab – schöne, informative Seite habt ihr hier –
    -Rolfi

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:32

      Hallo Rolfi,
      in Ihrem Fall ist es ratsam sich an einen Anwalt zu wenden und das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ingolf 14. Januar 2017, 21:59

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
    ich glaube die Frage die ich Euch stellen möchte wurde bestimmt schon beantwortet aber ich würde mir gerne eine Antwort speziell zu meinem Fall erwünschen.
    Folgender Sachverhalt:
    Am 22.01.2001 wurde ich in eine „Mausefalle“ gezogen und bei mir wurde ein Alkoholwert von 1,85 Promille festgestellt. Den Führerschein konnten die Beamten vor Ort nicht Sicherstellen da dieser mir eine Woche vorher mit samt meiner ganzen anderen Papieren (Geld, Kreditkarte, Krankenkarte…) verlustig gegangen ist.
    Ich bin seit diesem Zeitpunkt kein Auto mehr gefahren und auch nicht anderweitig auffällig geworden, weder mit Straftaten oder Ordnungswiedrigkeiten.
    Am 27.05.2002 erhielt ich einen Strafbefehl wo ich zu 35 Tagessetzen zu je 10 € sowie zu 6 Monaten Fahrverbot verurteilt wurde. (Was ich für so eine Straftat als sehr gering empfinde, bin aber auch vorher noch nie in irgend einer Weise aufgefallen.)
    Nach ca. 2 Monaten musste ich zu einem Gerichtsvollzieher um Eidesstatlich zu versichern das ich nicht im Besitz meines FS bin da er mir eine Woche vor der Polizeiontrolle abhanden gekommen ist.
    Am 26.11. 2002 erhielt ich erneut den gleichen Strafbefehl wobei dann bei.“ Rechtskräftig und vollstreckbar seit dem“ der 26.11.2002 abgestempelt und Unterschrieben wurde. (Vorher war dieses Feld nicht ausgefüllt.)

    Mir war klar das ich mit 1,85 im Blut gewiss eine MPU machen muss aber ich hatte das Geld nicht und irgendwie war mir der FS auch egal da ich in Berlin lebe und dort alles mit den Öffentlichen oder Fahrrad machen kann.
    Ich habe auch nie ein Schreiben bekommen wo geschrieben steht das ich zu einer MPU muss da ich bis heute den FS nicht wieder beantragt habe..
    Nun ist vor einiger Zeit meine Mutter schwer erkrankt so das es mir eine große Hilfe wäre wieder im besitz des FS zu kommen.
    Ich habe nun vor einiger Zeit beim KBA eine Auskunft über meine FAER gestellt und dort steht geschrieben:
    „sind im FEAR am Tag der Auskunftserteilung 2 Entscheidungen erfasst. Unverbindliche Bewertung:
    Insgesamt 0 Punkte“
    Im Anhang befinden sich zwei Blätter wo folgende Informationen eingetragen sind:
    „Geburtsdatum, Wohnung ect.
    Behördenkennzeichen, Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft
    Es wurden folgende Entscheidungen getroffen
    `Vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO (nicht angekreuzt) sowie
    `Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung von FS gem. §94 StPO (angekreuzt.)
    Datum der Tat 22.01.2002
    Tatort Berlin
    Fahrerlaubnissklassen -A- Ausgestellt durch am 23.09.85(PKW)/24.8.87 (Motorrad)
    Fahrerlaubnisnummern XXXXXXXXXXX
    Datum der Mitteilung: 09.04.2002

    Auf Blatt 2 steht:

    Tilgungsd atum 27.05.2017
    Eingangsdatum 06.12.2002
    FE-Merkmal: ENTG 26.11.2002 k.a.
    Datum der Entscheidung: 27.05.2002
    Datum der Rechtskraft: 26:11.2002
    Geldstrafe: 35
    Höhe des Tagessatz: 10,00€
    Tatbezeichnung: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
    Angewendete Vorschriften: StGB § 316 Abs.1, Abs. 2, § 69, § 69a
    Tatkennziffer: A12
    Datum der letzten Tat: 22.01.2002
    Verkehrsunfall: Nein
    Fahrerlaubnissperre bis: 26.11.2002

    Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage,: Wann kann ich den FS neu beantragen ohne MPU.
    Schon am 27.05.17 oder erst am 27.11.17?

    Für eure Antwort sage ich jetzt schon einmal vielen dank.
    Viele Grüße
    Ingolf

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:17

      Hallo Ingolf,

      generell ist dabei die Tatzeit entscheidend. Haben Sie sich bis 15 Jahre danach nichts zu Schulden kommen lassen, sollten Sie den Führerschein auch ohne MPU beantragen können. Im Mai 2017 sollte dies folglich möglich sein. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • oli 11. Januar 2017, 13:39

    Hallo
    habe folgends Problem
    musste Dez. 2002 meine Fahrerlaubnis wegen nicht bestandener MPU
    abgeben . wie lange ist die Frist bis zur wiedererteilung bzw. wann kann ich den
    Antrag stellen .

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:31

      Hallo Oli,

      nach 15 Jahren wird die Anordnung zur MPU aus den Akten gelöscht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • c.b. 11. Januar 2017, 11:10

    Hallo zusammen

    ich habe 2007 meinen Führerscheind wegen Alk am steuer (1,89)
    soweit so gut MPU müsste ich machen.
    Habe aber nun gehört, dass es möglich ist den FS wiederzuerlangen ohne die MPU zu machen da vor 2008 der delikt stattfand ist da was dran?
    finde im netz darüber leider nicht und die quelle wo ich es her habe ist auch nur begrezt glaubbar!
    Würde der MPU gern den finger zeigen und die nicht machen auch wenn ich die abstinenznachweise schon fast 1Jahr nachweisen kann was auch nicht das problem ist, da ich seit mehr als 2Jahren keinen alkohol mehr angefasst habe. sehe aber dieses gutachten noch nicht so wirklich ein!
    kann mir da mal wer weiterhelfen!

    MFG c.b.

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 10:54

      Hallo c.b.

      eine derartige Regelung ist uns nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • roli 11. Januar 2017, 2:16

    habe im Mai 2012 meinen FS wegen 1,95 Prom. abgeben müssen
    muß MPU machen und Haaranalyse machte ich bereits aber jedesmal bei der 3. Haarprobe
    war das Ergebnis positiv ( also keine Abstinenz) mein MPU Berater sagte mir ich muß jetzt wieder von
    vorne anfangen mit Haarproben so geht das schon 3Jahre hab keine Lust mehr auch finanziell
    muß ich den FS nach 5Jahren neu machen ?

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:23

      Hallo roli,

      wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder haben möchten, kommen Sie um die MPU und somit um die entsprechenden Nachweise bezüglich einer Abstinenz nicht herum.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mischa 6. Januar 2017, 21:48

    Ich wurde gemobbt und gestalkt.
    Mit Laser bestrahlt.
    Mit alten tricks, gedroht.
    Immer zur Uhrzeiten, wo keiner etwas merkt.
    Sie verstecktenn sich und benutzten eine Stereoanlage, mit W-lan am PC.
    Ich fragte die Bußgeldstelle um rat.
    Diese sorgten dafür, das die Führerscheinstelle einen MPU verlangte.
    Diese Psychologen sagten nur, ich sollte es mir überlegen.
    Andere hatten keine Termine, od. waren im Urlaub.
    Wegen das Führerschein weg.
    Organschische Halluzination sagt ein Flayer, so die Führerscheinstelle.
    Doch Psychiatrie Lügen dann.
    Statt Stimmenhören, nennen sie ander aussagen als grund.
    Aufnahme Suizid gedanke.
    Das stimmte nicht.
    Alte tricks.
    Anrufen bei der Polizei, ich würde betrunken mit den Wagen fahren.
    Das jede Nacht um 2 Uhr.
    Immer streß, Psychisch fertiggemacht.
    Wird abgelehnt.
    Ist das Rechtskräftigt einen MPU zu verlangen.
    Ach heute sind diese Schweine aktiv und greifen mit spott an.
    Rechtschreibung sind ihre Mobberstrategie.
    Es sind Hackers, die immer meine Paßwörter knacken

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:58

      Hallo Mischa,

      fühlen Sie sich zu Unrecht bestraft, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann eventuell einen Einspruch für Sie einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrev 6. Januar 2017, 18:38

    Verlor 2001 Führerschein wegen 1,6 danach folgten Fahrten ohne Schein nun wollte ich den wieder beantragen nach fast 17 Jahre soll ich immer noch eine mpu machen ,ich dachte das es auch mal verjährt oder muss ich doch einen Schein im Ausland machen da die Behörden hier ihre eigenen Gesetze machen ???

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:23

      Hallo Andrev,

      haben Sie sich in den 17 Jahren Verkehrsverstöße zu Schulden kommen lassen, kann es passieren, dass diese Verjährung nach 15 Jahren nicht eintrifft. In Ihrem Fall betrifft das wahrscheinlich die Fahrten ohne Führerschein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tascha 5. Januar 2017, 19:29

    Hallo
    Ich habe am 5.4.2013 meinen Führerschein bestanden , kurz vor Ende der probezeit sind mir zwei dumme Sachen passiert …
    Bin in ein parkendem auto rein gefahren , schaden war angeblich über 2.000 € obwohl mein Auto nur ein leichten Kratzer hatte , am gleichem abend wurde ich geblitzt 30 km zu viel .

    Musste meinen Führerschein abgeben.
    Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt ziemlichen stress , wurde dann fahren ohne Führerschein erwischt .
    Musste letztes jahr Januar eine mpu machen , leider durchgefallen .
    Wenn ich mich jetzt nochmal für die mpu anmelde , was kommt noch auf mich zu ? Falls ich sie bestehe .

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:03

      Hallo Tascha,

      bestehen Sie die MPU, dann können Sie den Führerschein neu beantragen. Dieser wird Ihnen dann neu ausgestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass Sie erneut Prüfungen ablegen müssen, da der Führerscheinentzug noch nicht so lange her ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Erik 24. Dezember 2016, 13:48

    Hi,

    mir wurde am 22 Dez. die Fahrerlaubniss auf Grund einer Trunkenheitsfahrt 0,87 % Atemluftalkohol und einer darauf folgenden Blutentnahme beschlagnahmt.Die Beschlagnahme weil mir hinten ein Fahrzeug raufgefahren ist und ich angeblich Schuld war.
    Da ich bereits 3 x eine MPU machen musste- wie sieht die Möglichkeit aus die Fahrerlaubnis ohne erneuter MPU zu erhalten???
    Oder ist es besser die laut Bussgeldkatalog beschriebenen 3 Monate abzuwarten, sich in Polen anzumelden und nach 185 Tagen eine Fahrerlaubnis zu machen falls die Behörde eine MPU verlangt.Denn wenn ich das ganze richtig auslege, wäre dies nach den 3 Monaten ja ein legaler Ausländischer Führerschein.Vorausgesetzt ich stelle keinen Antrag in Deutschland. Ist dies soweit alles richtig dargelegt???
    Aber wie mache ich das mit meiner Firma-da wird mir der Gesetzgeber ja eher einen 100% Aufenthalt in Deutschland unterstellen und wie führe ich einen Gegenbeweis.

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 10:39

      Hallo Erik,
      ob eine erneute MPU notwendig ist, entscheidet die zuständige Behörde. Dort müsste man Ihnen auch Auskunft über das weitere Vorgehen erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alina 16. Dezember 2016, 6:56

    Hallo,

    mir wurde Nov 2006 der Führerschein entzogen für 9 Monate wegen Alkohol am Steuer.Das war eine Wiederholungstat.
    Ich habe ihn bis heute nicht neu beantragt.
    Jetzt wollte ich fragen,wovon es abhängig ist,wann ich den Führerschein ohne MPU wiederbekomme,nach 10 oder 15 Jahren?
    Ich lese überall,dass es eine „Vorlaufzeit“ gibt,die höchstens 5 Jahre betragen darf und danach beginnt die 10jährige Verjährungsfrist.
    Wie erfahre ich und von wem,wie lang bei mir die „Vorlaufzeit“ ist?
    Könnte es also theoretisch möglich sein,den Führerschein auch nach 10 Jahren zurück zu bekommen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Alina

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:16

      Hallo Alina,

      die Zeit beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Wenn Sie keine MPU bestehen, bleibt Ihnen nur übrig, 15 Jahre lang zu warten. Erst dann ist die MPU „verjährt“.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vera B. 14. Dezember 2016, 14:32

    Hallo ,ich musste 2002 meinen Führerschein für ein halbes Jahr abgeben wegen Fahrerflucht ,was sehr dumm war . Hab mich nie bemüht ihn wieder zu bekommen ,ich glaube wegen MpU ,weil ich nicht das nötige Geld hatte . Bekomme ich den jetzt wieder ? Das wäre nicht schlecht ,da ich im Pflegebereich arbeiten könnte

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 10:56

      Hallo Vera,

      wenn Sie die Aufforderung zu einer MPU bekommen haben, dann müssen Sie diese auch zunächst absolvieren. Tun Sie das nicht, kann auch der Führerschein nicht wiedererlangt werden. Erst nach 10 Jahren verjährt eine MPU.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • helmut 4. Dezember 2016, 10:46

    Hallo,

    mir wurde am 01.11.2001 wegen einer Alkoholfahrt (mehr als 1,6 Promille) der Führerschein von der Polizei abgenommen, am 26.01.2002 wurde ein Strafbefehl ausgefertigt, den ich am 29.01.2002 erhalten habe, Widerspruch habe ich keinen eingelegt. Na ja, das war es eigentlich, seitdem bin ich nie mehr Auto gefahren (also selbst).
    War mir bisher auch egal, da meine Frau jetzt aber öfters mal bettlägrig krank ist, spiele ich mit dem Gedanken, den Führerschein wieder zu erwerben, wobei ich davon ausgehe, dass ich den Führerschein neu machen muss.

    Was mich aber mehr interessiert, wann beginnt bzw. begann die 10 bzw. 15jährige Frist zu laufen?
    Oder Konkreter: Wann sollte ich ein Führungszeugnis für den Führerschein beantragen (also damit kein Eintrag mehr vorhanden ist)?

    Danke
    Helmut

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 11:14

      Hallo Helmut,

      die insgesamt 15 Jahre (Anlaufzeit plus Tilgungsfrist) beginnen üblicherweise mit Eintreten der Rechtskraft, also dem Tag, an dem das Gericht die Entscheidung fällte, Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Swetlana 30. November 2016, 21:10

    Mein Mann hat 2003 veruschein wegen Unfall mit Alkohol weg genommen gekriegt . Er soll damals 36doppel St Therapie machen , aber nicht gemacht. Meine Frage wann kann er wieder veruschein zurück kriegen

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:03

      Hallo Swetlana,

      wurde Ihr Mann dazu aufgefordert, einen Abstinenznachweis zu erbringen und eine MPU zu absolvieren, dann muss er dies auch tun, um seinen Führerschein wiederzubekommen. Alternativ kann er auch 10 Jahre warten, bis die MPU verjährt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jonny 15. November 2016, 17:27

    Hallo :),

    hab mein FS wegen Canabisskonsum verloren und muss jetzt MPU machen etc. da ich aber nicht wirklich das Geld habe aber das Glück, dass ich seit meiner Geburt auch in PL regestiert bin, bei meinem Onkel (Hat mein dad damals wegen staatsbürgerschafft gemacht) Lebe aber in D u bin hier auch hier geboren.

    Wenn ich mir jetzt den Lappen in PL mache, kann ich dann ohne prb. trz eintrag hier in D durch die gegend Fahren? Habe d manchmal paar diskus mit freunden aber bis jetzt nie ne richtige klare antwort bekommen.

    Hoffe Sie können mir weiter helfen.

    MfG Jonny

    P.S. Hab noch das glück einen Spanischen pass zu besitzen (Mom aus S), wo mein Name komplett anders geschreiben wird, könnte ich rein theoretisch damit einen neuen FS in D machen ohne MPU da es ja quasi eine neue person wäre… Sry für das gefrage aber Sie würden mir sehr helfen^^

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:36

      Hallo Jonny,

      sofern Sie den Führerschein innerhalb der deutschen Sperrfrist erwerben, ist dieser nicht gültig. Sofern Ihr Hauptwohnsitz in Polen oder Spanien liegt, können Sie dort nach Ablauf der Sperrfrist einen EU-Führerschein erhalten, welcher auch hierzulande gültig ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sarah 15. November 2016, 15:31

    Hallo, ich habe bis Januar noch meine sperrzeit und gehe aber jetzt nach Österreich. kann ich da mein Führerschein wieder bekommen obwohl ich mpu machen muss?? weil wen ich das alles mache dauert es ja noch ewig bis ich ihn wieder bekomme und ich b9in echt drauf angewiesen. Oder nekomme ich den ehr zb in polen?? also das ich ihn auch in deutschland benutzen kann.

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:15

      Hallo Sarah,

      wenn Sie im europäischen Ausland einen Führerschein innerhalb der Sperrfrist absolvieren, ist dieser nicht gültig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rom 6. November 2016, 20:05

    Hallo, ich verlor den Führerschein im Jahr 1996, kann ich Sie machen ohne MPU Test. Danke.

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 9:25

      Hallo Rom,

      die Anordnung zur MPU könnte mittlerweile verjährt sein. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu jedoch an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • käthewe 15. Oktober 2016, 14:05

    guten tag,
    kurzer sachverhalt:
    führerscheinentzug vor 14 jahren wegen btm.
    2auf unserem verkehrsamt gibt es 2 sachbearbeiter.
    der eine sagt es ginge nach der langen zeit ohne mpu, der andere besteht auf mpu. wir haben mittlerweile familie und können uns die kosten der mpu nicht leisten.
    gibt es die möglichkeit, einen abstinenznachweis vorzulegen, ind dann die fahrerlaubnis wieder zubekommen?
    dann hätten wir noch die möglichkeit, den wohnsitz in luxemburg zu melden, ginge das nach einem halben jahr, dort den führerdchein wieder zu machen?
    wir sind dringend darauf angewiesen.
    jedoch wirde er vor 3 jahren verurteilt wegen fahren ohne fahrerlaubnis, wobei die geldstrafe abgezahlt ist.

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 10:25

      Hallo käthewe,

      die Anordnung einer MPU kann in gewissen Fällen nach 15 Jahren erlöschen. Wenn Sie nach Luxemburg ziehen, so können Sie nach einer bestimmten Zeit (in der Regel 180 Tage) den EU-Führerschein dort neu machen. Allerdings kann die Anordnung zur MPU in Deutschland trotzdem bestehen bleiben, sodass Sie auch mit einem Führerschein aus Luxemburg die MPU zunächst bestehen müssen, um in Deutschland Auto fahren zu dürfen.

      Wenden Sie sich an Ihre Führerscheinstelle, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Monica 8. Oktober 2016, 17:30

    Hallo, ich habe meinen Führerschein vor drei Jahren abgeben müssen….wegen Drogen- und Alkoholkonsum. Eine MPU möchte ich nicht wirklich machen. Momentan arbeite ich seit einem halben Jahr in Spanien und überlege mir eh hierher zu ziehen. Ich müsste also ein halbes Jahr lang einen festen Wohnsitz hier haben, und dann könnte ich hier in Spanien in einer Fahrschule den Führerschein wieder machen? Kann ich mir gar nicht vorstellen, dass das so einfach geht…. oder gilt das halbe Jahr Wohnsitz nach Erwerb des Scheines? Und würden die Behörden hier nicht wissen wollen warum jemand seinen schein nochmal im Ausland macht?
    Vielen Dank schon mal

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 9:42

      Hallo Monica,

      Sie können den EU-Führerschein in Spanien neu machen, wenn Sie mindestens 185 Tage in dem Land einen ordentlichen Wohnsitz nachweisen können. Allerdings dürfen Sie mit diesem Führerschein in der Regel nicht in Deutschland Auto fahren, bis Sie die MPU nachgeholt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rojda 24. September 2016, 18:55

    Ich habe vor einem Jahr praktische Fahrprüfung 3 mal durchgefallen anschließend mpu gemacht nur reaktion test war. Ich habe in AutoBahn 140 gegangen und Baustelle später gesehen und Lkw nicht reingelassen Reaktionen test auch durchgefallen irgendwie reaktion test sagte Fahrer Erlaubnis nicht sicher führen anderer Seite fragte führerschein stelle irgendwie Krankheit Bild wegen Psyche Antwort war fahrerlaubnis führen ich habe 3 Monate später führerschein zürück Beschreibung da ich habe untergeschriftet kann ich neue anfangen.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:27

      Hallo Rojda,

      Ihr Problem ist uns nicht ganz klar. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ronnypoettgens 22. September 2016, 1:27

    Musste vor 15 Jahren wegen btm meinen Lappen abgeben. Musste eine MPU machen. Jetzt nach der Zeit kann ich über hartz 4 den Führer schein machen. Aber wegen mein Führungszeugnis soll ich eine MPU wegen Aggressivität machen. Warum können die das machen.

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 9:04

      Hallo ronnypoettgens,

      wann eine MPU verhängt wird, liegt immer im Ermessen der zuständigen Behörde. Warum genau Sie die MPU machen müssen, sollten Sie am besten auch dort erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • P. h. t. 15. September 2016, 0:40

    Sehr geehrter Damen und Herren!
    Meine Führerschein ist wegen Alkoholgehalt verloren während der Fahrt. Psychologisch Diagnostik ist zu kompliziert, er hat eine gute Maßnahme, so kann ich wieder einen Führerschein zu bekommen. Ich habe keine Staatsbürgerschaft Deutschland, ich habe nur Aufenthalt Erlaubnis und befristet, über meinen Fall kann er nicht meinen Bedürfnissen gerecht zu werden,
    Wünschen ihm viel Erfolg

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