Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Jennifer 19. Februar 2017, 0:58

    Hey habe ne Frage habe heute ein Brief bekommen das am 28.01.2017 von 19 bis 20.30 gebellt hat ist aber nicht mein Hund aber ich habe denn Brief bekommen ich war arbeiten und mein Kumpel hat einfach denn hund da gelassen haben auch mit der Nachbarin gesprochen die angerufen hat sie wollte nicht das Ordnungsamt einschalten oder ne Anzeige machen muss ich die Strafe dann zahlen wenn es mein Hund nicht gewesen ist und ich das auch angegangegen habe mit Namen?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:49

      Hallo Jennifer,

      grundsätzlich haben Sie für den Lärmpegel in Ihrer Wohnung Sorge zu tragen, auch wenn Sie nicht der Besitzer des Hundes sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Jennifer 21. Februar 2017, 1:09

        Also was für eine strafe bekomme ich dann ?

        • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 11:11

          Hallo Jennifer,

          das kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein Anwalt könnte Ihnen in diesem Fall weiterhelfen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria C. 18. Februar 2017, 22:25

    Hallo,
    ich wohne in Frankfurt am Main in der Nähe eines Fußballplatzes, der vom örtlichkeiten Fußballverein am Wochenende intensiv genutzt wird, meistens tagsüber am Samstag, Sonntag und Feiertage.
    Nach den Fußballspielen wird in den Unkleidekabinen von den Kindern / Jugendlichen laut Musik gespielt. Das kann bis 3 Stunden andauern, begleitet von lauten Geschrei. Auch mit geschlossenen Fenster (3-fache Verglasung!) kann ich die Musik immer noch gut hören.
    Ich möchte den Vereinsvorstand einen Brief schreiben und ihn bitten, die musikalische „Unterhaltung“ zu unterbinden.
    Meine Fragen:
    Wie sieht die rechtliche Lage für mich aus?
    Wie kann ich in Bezug auf samstags argumentieren?
    Welche Schritte kann ich unternehmen, falls ein freundlichen ersten Schreiben nichts bringt?

    Ich befürchte, wenn ich den Vorstand nicht von Anfang an freundlich aber klar mache, welche Rechte ich habe und welche rechtlichen Mitteln ich ergreifen kann, werde ich mit meinem Schreiben nichts erreichen.

    Danke und Gruß
    Maria C.

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 12:24

      Hallo Maria,

      Schildern Sie in dem Schreiben Ihre Beobachtungen. Darüber hinaus können Sie die Polizei und das Ordnungsamt einschalten. Sie sollten einen Anwalt kontaktieren, der Sie über Ihre Rechte aufklärt. Eine konkrete Bewertung können wir leider nicht vornehmen, da wir keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 17. Februar 2017, 15:01

    Guten Tag,
    gibt es Regelungen, bis zu welcher Intensität man Trittgeräusche/dumpfes Poltern/Rumpeln aus der Wohnung über einem akzeptieren muss? Seit Monaten habe ich Probleme mit meinem Nachbarn (Schichtarbeiter) von obendrüber, der mit seinen geschätzt 90kg vorzugsweise zwischen 23-1 Uhr und ab/gegen 4 Uhr barfuss derart laut herumtrampelt, dass die Erschütterungen fast jeden Schrittes sogar zu spüren sind, wenn ich im Bett dadurch wach liege (Geräusche aus seinem Bad o.ä. sind dagegen so gut wie nicht wahrzunehmen). Nach mehrfachem Bitten tritt die Person bereits aggressiv mir gegenüber auf, sagt, sie dürfe ja die ganze Nacht rumlaufen wie sie wolle, ich könne ihr nicht vorschreiben, Hausschuhe zu tragen und sowieso wenn ein Baby über mir wohnen würde, wäre es ja noch lauter und ich könnte dann auch nichts machen. Ich habe zwar ein Lärmprotokoll, aber keine Zeugen (eine Nachbarin ist schwerhörig, andere wollen keinen Ärger und halten lieber den Mund) und die Hausverwaltung reagiert nicht auf meine Beschwerden. Kann die Polizei bzw. das Ordnungsamt eine Handhabe haben? Oder haben Sie eine andere Empfehlung. Der zunehmende Schlafmangel bereitet mir nämlich inzwischen gesundheitliche Probleme und beeinträchtigt mich in meiner beruflichen Leisung. Es geht langsam an die Substanz.
    Vielen Dank vorab für Ihr Feedback!

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 11:07

      Hallo Tobias,

      die gesetzliche Ruhezeit für Wohnungen gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Sollten Ihr Nachbar und der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung nicht mit sich reden lassen, sollte die Ordnungsbehörde eingeschaltet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Doris 15. Februar 2017, 23:18

    Hallo liebes Bussgeldteam,
    wir wohnen seit 25 Jahren in einer Einliegerwohnung, das Gebiet wurde einst als Industriemischgebiet, mittlerweile zum Gewerbegebiet erklärt.
    Neben( ca.30m), in den letzten 5 Jahren gewachsenen Spedition, ist der nächtliche Lärm nicht mehr zu ertragen. Dauerhaft, über Tage( und Nächte) laufende Kühlwagen, stundenlanges Laufenlassen der LKW- Motoren, abfahrende LKWs nachts bis zum frühen Morgen, an jedem Wochentag. Campierende, ausländische Fahrer, die ihre Wochenenden auf dem Gelände und nachts in ihren LKWs verbringen. An Schlaf ist kaum mehr zu denken. Fenster und Jalusetten sind geschlossen, auch im Sommer. Der Vermieter meint, er könne da nichts für. Gespräche mit dem Inhaber der Spedition bringen maximal 2 Nächte Schlaf, dann ist alles wie gehabt. Störend ist der permanente nächtliche Motorenlärm.
    Gelten für Gewerbegebiete oder Mischgebiete keine nächtlichen Ruhezeiten? Dürfen die stehenden Maschinen überhaupt so lange laufen? Wohin können wir uns wenden?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:45

      Hallo Doris,

      hier könnten Sie einen Anspruch auf behördliches Einschreiten und ggf. auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch haben. Hierüber sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 15. Februar 2017, 20:54

    Moin,
    Bei mit ist die situation ein wenig anders, ich betreibe eine gaststätte an einer der lautesten kreuzungen hamburgs ( es fahren züge, ubahnen, lkws, pkws), wir haben selbstverständlich eine konzession und eine zulassung und durchgeführter schallpegelmessung etc.
    Jetzt ist es so das sich in den letzten monaten mehrfach über lärm beschwert wurde ( keine angrenzenden häuser oder stockwerke) und auch von einer einzigen Person. Mehrer unserer mitarbeiter haben bereits bußgeldbescheide bekommen, da die polizei vor ort war, allerdings handeln wir ja lediglich in dem uns legalen und gegebenen rahmen.
    Mich würde interessieren was da unsere möglichkeiten sind. Denn der momentane zustand ist für uns schwer geschäftschädigend und nicht hinnehmbar.
    Danke

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:52

      Hallo Klaus,

      in diesem Fall sollten Sie es ggf. in Erwägung ziehen, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ruby 15. Februar 2017, 20:36

    Hallo,
    Wir wohnen seit 4 Jahren in einem Mischwohngebiet. Einer unserer Nachbarn hat als Hobby. Alte Lenz Bulldogs bis 1938 oder so, die er in seiner Freizeit auch renoviert und repariert. So bald es draußen schöner ist. Fährt er mit den lauten Stinkern mmer die Straße rauf und runter. Lässt diese auch mal über ne Stunde vor seinem Hof laufen. Egal ob die heiden Dreck aus dem Auspuff rausblasen und Lärm machen. Habe ihn heute nach der 6 Runde an meinem Haus Mal angesprochen ob der Lärm so sein muss und ob er nicht Mal wo anders mit dem Ding fahren kann? Hab nur ne unverschämte Antwort bekommen, dass er das schon seit 20 Jahren so macht und es nicht einsieht was anderes zu machen. Dass die Dinger zugelassen sind und sich mit 95 db (was ich nicht glaube) noch im Rahmen befinden. Und außerdem wäre es auch eine öffentliche Straße und ich muss den Lärm und Auspuff Gestank annehmen. Er müsste schließlich seine Bulldogs nach Reparatur testen. Und sein Sohn hat auch dass Recht mit den Dingern aus Spass hin und her zu fahren wenn er Lust dazu hat. Wie sieht es die Rechtsprechung in so einem Fall? Kann er wirklich machen was er will? Man darf doch auch ein normales Auto nicht ohne Grund zum Aufwärmen ne Stunde laufen lassen. Oder ohne Grund eine Straße immer wieder rauf- und runterfahren

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:51

      Hallo Ruby,

      das Fahren mit einem Kfz ist nicht an einen bestimmten Beweggrund gekoppelt. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Funfroc 14. Juni 2017, 10:49

        Hallo,

        da muss ich aber energisch widersprechen. § 30 StVo regelt, dass unnützes Hin- und Herfahren innerorts verboten ist, wenn andere dadurch belästigt werden. Ebenso ist das unnötige Laufenlassen von Motoren verboten.

        Die Frage ist also vor allem, ob es „unnötig“ ist und wie man das definiert.

        LG, Funfroc

        • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:17

          Hallo,

          das ist richtig. Das unnötige Laufenlassen von Motoren ist im Straßenverkehr verboten. Findet dies allerdings auf dem eigenen Grundstück statt, greift die StVO nicht. Allerdings kann dann eine Anzeige wegen Lärm- und Geruchsbelästigung gestellt werden.

          Ihr Bussgeld-info Team

  • Mine 15. Februar 2017, 19:56

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Die Nachbarn haben vor kurzem ihr Schlafzimmer genau unter meinem Wohnzimmer gemacht (hatten wohl komplett umgeräumt,whatever. Seitdem hab ich nur noch Ärger,weil ich abends gerne Fernschaue. Ich mein,ich weiss,dass man ab 22 Uhr nicht laut sein sollte……aber meine Nachbarin beschwert sich nun auch,wenn ich mal Gitarre spiele…und die ist nun wirklich nicht laut…..
    Habe mit der Verwaltung des Hauses schonmal gesprochen,ob man nicht ne Lärmtestung machen könnte,weil ich das Gefühl hab,dass die Nachbarn beim Decke abhängen die Dämmung vergessen haben,aber von denen kommt auch nur,ich muss mich anpassen und mich abends recht ruhig halten.
    Aber es kann doch nicht sein,dass ich abends nur noch mit Kopfhörer vor der Glotze sitzen muss,weil die Nachbarn unter mir sich gestört fühlen,oder!?

    Was kann ich machen?? Welche Chancen hab ich,dass auch mein Recht eingesetzt werden kann!?

    Ich mein,ich will keinen Ärger,aber ich hab mittlerweile echt das Gefühl,dass ich hier raus geekelt werden soll….!?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:55

      Hallo Mine,

      das Fernsehen in Zimmerlautstärke ist nicht verboten. Vielleicht könnte Ihnen ein Gespräch mit dem Vermieter weiterhelfen, um die Wogen zu glätten und ggf. eine Lösung zu finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mit den nerven am ende 15. Februar 2017, 7:51

    Hallo!
    Unser Nachbar von oben geht werktag immer um 6 Uhr zur Arbeit.
    Die Nachtruhe gilt bis 8 Uhr, so steht es in unserer Hausordnung.

    Am Freitag 10.2.17 haben mein Mann und ich diesen Nachbarn darauf angesprochen und als Antwort „das ist kindisch!“ erhalten. Reden hilft nicht.

    Der Nachbar TRAMPELT die Treppen hinunter, dass ich davon aufwache morgens, um 6 Uhr.
    Heute dauerte das Ganze 5 Minuten, und zur Krönung schlägt er seine Einzelgarage (welche sich unter unserem SZ befindet) zu, das alles zu spät ist.

    Und das Montag – Freitag!!

    Mein Mann und ich arbeiten von zuhause aus, was wir ihm auch am Freitag mitteilten, da lachte er nur und seine Frau und brüllten „WAS macht ihr!“ Und lachten uns aus. Sorry, aber vernünftig ist mit denen nicht.

    WAS kann ich tun? Ich führe bereits Lärmprotokoll.

    Lieben Dank für Ihren Rat!

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:29

      Hallo mit den nerven am ende,

      sofern Lärmbe­läs­ti­gungen häufiger auftreten und ein vernünftiges Gespräch mit dem Verursacher nicht möglich ist, kann der Vermieter/Eigentümer helfen. Sie sollten also Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen. Mieter haben im Falle einer dauer­haften Beein­träch­tigung durch Lärm grundsätzlich das Recht, die Miete zu mindern, sodass es durchaus auch in seinem Interesse liegt, die Wogen zu glätten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Brigitte 14. Februar 2017, 23:01

    Hallo liebes Bussgeldteam ,
    wir hatten gerade ein Situation hier und ich bin mir nicht sicher ob sowas um diese Uhrzeit noch erlaubt ist .
    Aus einer Nachbarwohnung habe 3 Männer bis 21.30 Uhr Bauschutt (privat nicht gewerblich ) in einen Transporter geschmissen und das seit etwa 20 Uhr an .
    Mein Mann und ich wurden als wir gebeten haben das nun zu unterlassen da es nun schon 21.30 Uhr ist und Kinder bei uns im Mehrfamilienhaus schlafen mit Ausdücken beschimpft und das wir sollen uns nicht so haben erst im 22 Uhr ist Nachtruhe . Wir haben dann mit der Polizei gedroht und dann sind die drei nachdem wir in unserer Wohnung waren blitzschnell weggefahren . Gilt bei solchen Arbeiten auch erst die Nachtruhe , also erst ab 22 Uhr , als Lärmbelästigung ?

    Vielen Dank
    Brigitte

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:35

      Hallo Brigitte,

      Baulärm muss in der Regel nur bis 20:00 Uhr geduldet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roland 10. Februar 2017, 13:32

    Hallo liebes Bussgeldteam,

    ich lebe direkt neben einer Klinik für Suchtkrankheiten in einem 2000 Seelen Dorf. Knapp 20m (getrennt durch eine Strasse) benfindet sich eine stark genutze Raucherecke in der sich ab 6 Uhr in der Früh bis teilweise gegen 00:00 permanent Raucher aufhalten. Lärmgeräusche wie ständiges Husten, lautes Reden und noch lauteres Lachen machen uns Anwohnern nicht nur bei geschlossenen Fenstern das Schlafen zur Qual. In der Klinikhausordnung steht etwas von 23 Uhr als Nachtruhe werktags und 01:00 Uhr an Feiertagen und am Wochenende….gibt es irgendwelche Erfahrungsberichte wie meine Chancen stehen gegen diese Belästigung ab 22 Uhr vorzugehen? Das Ordnungsamt sieht sich dafür nicht zuständig.

    Vielen Dank und Viele Grüße
    Roland

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 11:40

      Hallo Roland,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann Sie in diesem Fall beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christine 6. Februar 2017, 20:38

    Hallo liebes Bussgeld-Team,
    ich wohne im Wohngebiet in einem 2-Familienhaus direkt angrenzend an ein Grundstück, welches für landwirtschaftliche Nutzung gemeldet ist. Der Eigentümer betreibt ohne Rücksicht auf Sonntage und Ruhezeiten dort Kreissägen-, Motorsägen- und Großhächsler-Arbeiten. Zusätzlich fährt regelmäßig ein Radlader hin und her – von Treckerlärm ganz zu schweigen. Angeblich dürfe er beliebig Lärm machen, da er einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält.
    Beim Ordnungsamt sagte man mir, dass ich für mindestens 14 Tage ein Lärmprotokoll führen müsse. Nun bin ich durch meinen Beruf aber gar nicht regelmäßig zu Hause. Spielt außerdem die Lautstärke kein Rolle? Wie soll ich besonders lauten Lärm nachweisen?
    Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt um gegen diese massive Lärmbelästigung vorzugehen?

    Danke und viele Grüße,

    Christine

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:41

      Hallo Christine,
      tatsächlich ist ein Lärmprotokoll häufig die einzige Möglichkeit anhaltende und wiederholte Lärmbelästigung nachzuweisen.
      Welche weiteren Optionen Sie ergreifen können, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • christine 5. Februar 2017, 23:43

    Hallo,
    ich habe eine Wohnung neu vermietet und muss renovieren.
    Eine Nachbarin beschwert sich über die Geräusche des Tapeten kratzens, weil es Sinntag ist.
    Die zu renovierende Wohnung ist im Haus im EG links und sie wohnt 1.Etage recht.
    Ich bin unter Zeitdruck.
    Ist die Beschwserde führende im recht?

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 10:19

      Hallo Christine,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Sie können zu diesem Zweck einen Rechtsanwalt kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mirela 5. Februar 2017, 20:04

    Hallo zusammen!
    Ich wohne seit 1 Jahr und 3 Monate in eine Mehrfamilienhaus, von eine Wohnungsgemeinschaft,wir haben keine Ruhe Tag oder Nacht wegen die Mieter von 2 Stock das wohnen über uns. Obwohl wir haben uns oft beschwert zur Hausverwaltung sie machen gar nichts. Jedes mal wir schicken ein email bei WBG, die Nachbarn schikanieren uns Mehr mit den ganzen Familie und Angehörige: bringen Kinder den ganzen Tag in der Wohnung, Möbel Montage seit wochenlang, bohren, Möbel hin und her schieben, in der Nacht kommen fremde Leute in der Wohnung, Männer, Frauen, mit Absätze, Trampel ohne ende in der Wohnung, laut reden, Musik hören, ohne Licht an der Treppenhaus……, wie viele Leute haben Schlüssel von diese Wohnung, sie kommen rein ohne Sprechanlage zu nutzen, theoretisch sind nur 2 ältere, ein Ehepaar und ein Tochter 27 Jahre alt, in der Sommer führen Gespräche von Balkon zum Balkon, sie fangen in der Nacht so plötzlich zu laut reden und lächeln. Sie sind Türke. Sie nehmen kein Berücksichtigung für ihrer Nachbarn, nie Ruhezeiten respektiert, aber sie sagen das sie sind alt und krank und das sie respektieren immer die Ruhezeiten, bedrohen die Nachbarn wenn sie sich beschweren, weil sie sind eine große und gefährliche Familie, und halten alles zusammen, sie verhalten sich wie ein Clan, ich beschwere mich wegen die Familie von meine Wohnhaus, kommen die Angehörige von die anderen Wohnhäuser vor dem Haus Haupteingang uns zu beleidigen und so zusagen zwingen uns von hier umziehen, oder in der Wohnung uns mit Lärm zu belästigen. Wir müssen um 4.30 aufstehen für Frühdienst und um 6 für Schule. Wir können nicht mehr. Was ist zu tun laut Gesetz? die WBG beantwortet immer das sie haben mit dem Familie geredet oft und die haben die WBG versichert das sie respektieren die Hausordnung, und das was wir sagen, laut WBG, sind nur Behauptungen und das wir müssen Zeuge bringen, aber laut WBG wir können nicht jemand von unsere Bekanntenkreis bringen weil vielleicht wir haben zu diese Leute 50 Euro gegeben für uns Lüge zu sagen, aber die Familie kommt mit eine Liste mit Unterschriften von dem Mieter von die andere Wohnhaus und Bekannte und Angehörige zu beweisen das sie sind immer leise. die beste Teil von Geschichte ist das alle Kinder von diese Familie haben von WBG Wohnungen an diesem Straße bekommt. Was können wir machen das wir können uns in Sicherheit fühlen und uns zu schützen wegen diese unverschämte Leute? Uns glaubt niemand. Wir haben unsere Kollege gefragt ob sie haben auch Probleme mit den Nachbarn gehabt, ja schon, und es hat gereicht die Hausverwaltung zu informieren, die laute Nachbarn waren ohne Probleme raus von dem Wohnhaus.
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 10:48

      Hallo Mirela,

      Sie haben die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei wegen der Ruhestörung zu informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 29. Januar 2017, 19:06

    Hallo,

    wir haben genau gegenüber einen großen Supermarkt mit einer defekten Lüftung oder Klimaanlage. Diese klappert so laut, dass man es hört sobald man das Fenster gibt (die hallt soweit dass selbst hinter unserem Haus das Klappern zu hören ist). Wir und einige anderen Nachbarn beschweren sich seit 2 Jahren und nichts passiert. Kann man
    1. auf Ruhestörung schließen
    2. was genau kann man tun
    Und
    3. an wen wende ich mich in so einem Fall am Besten?

    Grüße

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:13

      Hallo Laura,

      hierbei kommt es auf die Dauer und Höhe der Lärmbelästigung an. Mehr als 65 dB sind tagsüber in keinem Fall zulässig. In reinen Wohngebieten dürfen schon 50 dB nicht dauerhaft überschritten werden. In der Regel können Sie sich bei solchen Lärmbelästigungen an das zuständige Ordnungsamt wenden. Dieses prüft Ihre Klage und handelt, wenn nötig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Josef 27. Januar 2017, 17:36

    Wie sieht es eigentlich mit der Nutzung von Laubbläsern aus, wenn damit der Hof gefegt wird? Der Hausmeister der uns gegenüber gelegenen Schule nutzt regelmäßig sehr ausgebieg den Laubbläser, um damit den Schulhof vom Sand zu reinigen. Er hält sich allerings an die nach Maschinenlärmverordnung zulässigen Zeiten.
    Nach meiner Einschätzung ist dies vermeidbarer Lärm, da die Geräte dazu nicht gemacht wurden.

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:27

      Hallo Josef,

      trotz ihres Namens können Laubbläser gemäß ihrer Nutzungsbeschreibung auch dazu verwendbar, Sand zu entfernen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 25. Januar 2017, 22:32

    Hallo,
    unsere Vermieter wohnen über uns.
    Sie haben 2 Kinder, einer ist 2 der andere ein paaar monate. Klar Kinder sind Kinder. Wir sind sehr tolerant und beklagen uns nicht häufig, trotz der unerträglichen und respektlosen Lautstärke. Das kleine Kind hört man kaum. Unsere Vermieterin ebenfalls nicht. Das Problem ist, dass unser Vermieter und sein 2 jähriges Kind sind am abend wenn wir von der arbeit kommen unheimlich laut, sie springen, toben, schreien wie verrückte und können nicht und ich sage wirklich NICHT vernünftig spielen. Da es nicht richtig isoliert ist, ist es bei uns unerträglich. Sie verzichten auf Teppiche und Matten. Sie müssen genau über uns „spielen“, obwohl sie mehrere Stockwerke besitzen. Unser Vermieter meint es sei einfach so und es soll sich nicht ändern. Dieses Verhalten ist unmöglich. In dem Fall sollen die uns dann nicht die Wohnung vermieten. Wir kommen nicht über einen vernünftigen Zusammenkommen und sie können sich respektvoll verhalten. Gelegentlich, so wie es im Text steht ist es ok, aber es passiert so oft…und auch morgens. Die Lautstärke geht über 23 Uhr hinaus…wenn man die Treppe hoch und runtergeht.

    Was können wir unternehmen um die Lautstärke runterzusetzen… können wir sie glatt anzeigen. Fänd ich schön….! Es gibt bestimmt auch andere Lösungen…

    sie können sich nicht* respektvoll verhalten.

    Sie können ihr Kind nicht erziehen. Im Alter von 2 ist es zwar schwer aber wenn die jetzt nicht anfangen…was wird das dann für eine Person…?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 9:42

      Hallo Martin,

      am besten fertigen Sie ein Lärmprotokoll an. Hält die Ruhestörung an, können Sie sich auch an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michell 21. Januar 2017, 23:49

    wohne in einem Plattenbau ,alle in dem Haus halten sich an die Ordnung ,bis auf die Familie die über mir wohnt ist eine Türkische Familie 2 Jungs im alter von 3 und 5 Jahren ,1 Mädchen mit 14 Jahren !
    Die Trampeln jeden Abend herum Sie fangen um 22 Uhr und hören in der Nacht 1-2 Uhr oder später auf, mit Ihnen reden kann man nicht ,nicht mal der Hausmeister geht da hin !!
    Was kann ich machen , das hört sich an wie wenn da oben Elefanten rum trampeln!!

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:25

      Hallo Michell,

      wenden Sie sich zunächst an Ihren Vermieter. Reagiert dieser nicht, können Sie eventuell Mietminderung erwirken. Das besprechen Sie am besten mit einem Verantwortlichen beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Anna 25. Januar 2017, 15:31

      Hallo Michell,

      genau dasselbe Problem haben wir auch, nur dass es sich um eine Familie vom nächsten Eingang handelt, mit denen wir uns aber die Schlafzimmerwand und die Wohnzimmerwand teilen. Ich schreibe derzeitig an meiner Abschlussarbeit für mein Studium, bzw. ich versuche es. Es ist den ganzen Tag laut. Das geht morgens um 11 Uhr los (vorher pennt die ganze Familie, weil die Eltern offenbar arbeitslos sind). Jeden verdammten Tag um 12 Uhr klingelt es dann und es kommen (so wie es sich anhört) mindestens 5 Personen zu Besuch. Diese hocken dann mit den Eltern und den beiden Kindern der Familie (ca 2 und ca5) im Wohnzimmer, welches an unser Wohnzimmer grenzt und unterhalten sich extrem laut. Außerdem wird extrem laut getrampelt und ständig knallt irgendetwas, weil das Kind/die Kinder (in der Regel hört man nur den kleinen Jungen, das Mädchen ist immer still) irgendwelche Sachen gegen irgendwas anderes schlagen. Mittagsruhe gibt es nicht für diese Familie. Das geht dann den ganzen Nachmittag bis ca. 15/16 Uhr, danach ist eine Stunde Ruhe, weil die Mutter mit den Kleinen kurz rausgeht. Danach geht der Lärm wieder weiter und zwischen 18-20 Uhr kommen oftmals wieder viele Gäste. Dann wird die Versammlung auch auf deren Schlafzimmer ausgeweitet, das an unseres grenzt. Deren Balkon geht ebenfalls vom Schlafzimmer ab, sodass es extrem laut ist, wenn der Vater dort drauf steht und laut telefoniert oder mit anderen Leuten spricht. Denn laut ist es drüben bei denen mindestens bis 1 Uhr nachts, teilweise auch bis 2 oder 3. Man kann einfach nicht schlafen. Selbst wenn die alle im Wohnzimmer bei denen hocken, sind die so laut, dass man es bis ins Schlafzimmer hört, vermutlich, weil alle Türen in der Wohnung offen stehen. Und wenn die ausnahmsweise mal keinen Besuch haben ist es auch nicht ruhig, denn dann brüllt der Vater gern mal die Mutter an. Fuchsteufelswild ist der manchmal, oder die Mutter brüllt die Kinder an. Durch die Tobsuchtsanfälle des Vaters habe ich Angst rüber zu gehen, mein Freund auch. Dazu kommt, dass die Familie arabischer Herkunft ist und kein Deutsch spricht. Die Familie ist so laut am Trampeln und Poltern, dass die Partei unter uns uns schon gefragt hat, ob wir das sind, die so laut sind. Wir wohnen in einem Plattenbau und man hört nun einmal die Nachbarn. Das ist ja bis zu einem bestimmten Punkt auch völlig legitim. Aber wenn es nicht einmal 3 Stunden am Tag erträglich ist von der Lautstärke kann es das ja wohl nicht sein. Es geht auch absolut nicht um die Kinder. Die schrieen halt und spielen, aber die Erwachsenen sind eigentlich noch viel lauter und unerträglicher als die Kinder und das kann ja wohl nicht sein. Wir führen seit Anfang Dezember Lärmprotokoll, allerdings ohne db-Messung. Ist es dennoch aussagekräftig? Wie lange führt man ein Protokoll mindestens, bis man es zum Vermieter gibt?

      • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:34

        Hallo Anna,

        zunächst ist es am besten, ein klärendes Gespräch zu suchen. Wenn Sie Angst haben, können Sie dies vielleicht auch gemeinsam mit Ihrem Vermieter tun. Auf jeden Fall ist es gut, dass Sie bereits ein Lärmprotokoll führen. Inwieweit dies aussagekräftig genug ist, sollten Sie mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Auch der Mieterschutzbund kann Ihnen sicherlich Hilfestellung dazu geben.

        Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marco 21. Januar 2017, 12:03

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Lautstärke.
    Seit 2 Monaten habe ich neue Nachbarn unter mir. Diese renovieren bzw. Meiner Meinung nach sanieren seit dem Ihre neue Wohnung. Abgesehen von den Zeiten, stellt sich mir die Frage, wie laut darf es hier zugehen. In MEINER Wohnung Messe ich spitzen bis 99dba.
    gibt es hier Grenzwerte?
    viele Grüsse

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:35

      Hallo Marco,

      auch tagsüber ist ein Wert von über 60 dB nicht zulässig. Reden Sie mit den Nachbarn oder Ihrem Vermieter. Besteht die Belastung weiterhin, ist auch eine Mietminderung möglich. Ein Anwalt für Mietrecht kann Sie dazu beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Torsten 18. Januar 2017, 7:43

    Guten Morgen,

    mein Nachbar lässt nicht mit sich reden, er fährt vor 6 Uhr mit seinem Trecker
    umher ( ist aber Rentner ) und macht dann Licht mit einem zweiten Trecker!!
    Ich dreh bald durch und die Mieter sind auch genervt, da es auch am Wochenende
    passiert.
    HILFE, was kann ich tun

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:37

      Hallo Torsten,
      Sie können sich an das zuständige Ordnungsamt oder einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 9. Januar 2017, 1:17

    Guten Tag,
    folgendes Problem: 3 Parteienhaus, alles Eigentümer, wir im 1 O.G.. Über uns das DG. Wir haben ständiges Getrampel von oben zu erdulden( seit unserem Einzug vor 2 Jahren). Von 4 Personen trampeln 2 Personen extrem durch ausgeprägten Fersengang. Auch im Treppenhaus mit den Absätzen. Alle Gespräche halfen nicht. Kein Einsehen. Auch keine Bereitschaft vorhanden sich das mal anzuhören. Hausverwaltung schaltet auf Durchzug. Führen seit 1 Jahr ein Lärmprotokoll. Es wird immer alles auf Baumängel geschoben. Habe Angebot über Trittschallmessung. netto 490€ inkl Beratung und Ursachenforschung. Wer bezahlt? Was können wir tun? Wir sind nervlich am Ende. Ich denke immer öfter daran den Personen Gewalt anzutun.

    MfG
    Andreas

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:01

      Hallo Andreas,
      wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Es ist uns leider nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Willy 8. Januar 2017, 15:01

    Habe vor kurzem ein Mehrfamilienhaus erworben direkt neben einer Sattlerei. Was ich nicht wusste ist das dort in der Sattlerei eine Stampfmaschine direkt an meiner Hauswand steht. Das Gerät fängt morgens um 06:00 an und hört um 17:00 auf. Die Mieter beschweren sich über den Lärm. (Das ganze Haus vibriert) so stark das schon Risse im ganzen Haus an der besagten Wand aufgetreten sind. Wie kann ich dagegen vorgehen?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:24

      Hallo Willy,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie genau über die mögliche Vorgehensweise informieren und Sie unterstützen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Butta Singh Sandhu 8. Januar 2017, 12:58

    Hallo,

    ich habe das Problem, dass vor 7 Monaten in der Wohnung über und neue Mieter eingezogen sind.
    Es wird oftmals nach 22 Uhr gestaubsaugt und 45min lang geduscht.
    Zudem kommt dann, dass sie öfter abends Besuch haben und der Geräuschepegel bis min. 0 Uhr über der Zimmerlautstärke liegt.
    Ich bin schon öfter oben gewesen und habe auch öfter mit dem Vermieter gesprochen.
    Wir sollen es untereinander klären, aber es ändert sich auch nach mehreren Gesprächen nichts.
    Die Nummern wurden ausgetauscht und wir sollen sie immer anrufen, falls es abends zu laut wird.
    Diese dauerhaufte Lärmbelästigungen hat auch gesundheitliche Auswirkungen, wie Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit.

    Was können wir nun tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Herr Sandhu

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 12:21

      Hallo Herr Sandhu,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen mitteilen, welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall genau haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gamze 4. Januar 2017, 16:33

    Hallo,

    wir wohnen in einer Großstadt und unsere Mietwohnung ist sehr hellhörig, sodass alle Mietparteien sich gegenseitig hören können. Unsere Nachbarin R. (unter uns) hat eine Kleinkindertagespflege mit fünf kindern die von Vormittags bis Nachmittags im Hause sind.
    Neulich hat sich unsere Nachbarin R. beschwert, dass mein Ehemann Abends im Wohnzimmer zwischen 19:00 und 19:45 laut mit unserer 6 Monate alten Tochter „quatsch“ macht und zwischen 19:00 Uhr und 20:30 Uhr laut telefoniert, was sie als belästigend empfindet und er dies bitte seinlassen soll. (Ihr Schlafzimmer sei direkt unter unserem Wohnzimmer). Auch bat mich unserer Nachbarin R., dass ich am Wochenende die Wohnung nicht saugen soll, da dies eine laute Geräuschkulisse wäre, was sie tierisch nervt.

    Meine Frage ist, wie sollen wir weiter vorgehen? Könnte unsere Nachbarin rechtlich gegen uns klagen? Darf ich am Wochenende die Wohnung weiterhin saugen?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 10:50

      Hallo Gamze,

      theoretisch könnte Ihre Nachbarin ein Lärmprotokoll anfertigen und dies an den Vermieter bzw. das Ordnungsamt weiterleiten. Ob dies jedoch Erfolg bringen wird, kann pauschal nicht gesagt werden. So wie Sie die Situation beschreiben, handelt es sich hierbei um keinen permanent auftretenden Lärm, und zudem auch nicht innerhalb der Nachtruhe. Versuchen Sie am besten noch einmal ein klärendes Gespräch mit Ihrer Nachbarion zu führen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Gamze 5. Januar 2017, 22:25

        Vielen Dank für die Information.

  • Maria 2. Januar 2017, 17:35

    Hallo,
    ich wohne im Erdgeschoss und in der Wohnung über mir mein Vermieter. Die Doppelhaushälfte verfügt über Hohlraumwände und man hört den Fersengang der Vermieterin (ihren Mann nicht) und wenn sie Besuch haben, schwingt unter ihrem Tritt sogar die Wohnzimmerdecke mitsamt Lampe. Das wäre alles noch ertragbar, weil tagsüber und man gewisse Wohngeräusche wahrnimmt. Jedoch liegen die Schlafzimmer direkt übereinander und durch die Bauweise hören wir deutlich das Bett der Vermieter knarzen – jedes Mal, wenn man sich auf der Matraze dreht. Das kommt etwa alle 15-20 Minuten vor – die ganze Nacht über. Uns hält das vom Einschlafen bzw. Durchschlafen ab und wir haben dadurch seit dem Einzug im August 2016 erheblichen Schlafmangel. Ein Lärmprotokoll führen wir daher schon, Gespräche mit den Vermietern fruchten leider nicht. Seit 40 Jahren vermieten sie und nie gab es Beanstandungen, sprich: Wir sind einfach sensibel und müssten halt eine andere Wohnung suchen. Unser Vorschlag, eine Gummimatte (bspw. für Waschmaschinen) unter die Füße des Bettes zu legen, hat leider das Geräusch nicht minimieren können. Jetzt gehen uns die Ideen aus.
    Ist es zulässig aufgrund der schlechten Schlafsituation die Miete zu mindern? Ich befinde mich in einer wichtigen Prüfungsphase und brauche meinen Schlaf.

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:28

      Hallo Maria,

      Lärmbelästigung kann eine Mietminderung begründen. Ob dies auf Ihren Fall zutrifft, kann ein Anwalt einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 1. Januar 2017, 19:55

    Habe mit mit dem Nachbarn angesprochen das die so laut sind das war haben sich entschuldigt aber
    dann fängt das Spiel an. Sie klopfen wie bekloppt gegen etwas an und ich kopfe zurück das die aufhören soll in den Moment klopft an die Tür dann fing die Streitigkeiten an. Muss muss Trohung und Bekleidung anhören und wo schon 11Jahre wohne die wohnen erst ca.2 Jahre wohne. Das muss ich mir nicht geben da ich sowieso Psyschisch angeschlagen bin. Die können mir das nichts nachsagen. halte die Ruhezeite ein. Könne sie mir einen Rat geben weiss nicht mehr weiter bin fertig mit dem Nerven.

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 9:40

      Hallo Andreas,
      es ist ratsam, dass Sie sich an Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung wenden. Bei Beleidigungen und Drohungen besteht zudem die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. In Ihrem Fall könnte es zudem durchaus sinnvoll sein, das weitere Vorgehen gemeinsam mit einem Anwalt für Mietrecht zu besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Der mit den Hunden geht 29. Dezember 2016, 13:19

    Hallo wie schauts eigentlich mit Böllerschützen aus die scheren sich einen Dreck darum ob Feiertag Sontag etc
    meine Hunde sind danach immer ganz kirre angeblich ist es Tradition hier in Bayern kann man dagegen nichts tun und muss den Mist hinnehemen?!

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 10:21

      Hallo Der mit den Hunden geht,
      wenn es sich dabei um eine derartige Ruhestörung handelt, haben Sie die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 28. Dezember 2016, 11:40

    Im Nachbarhaus wird ständig morgens rumgebohrt (Uhrzeit ca 10 Uhr morgens Werktage) was auch mind 1 std lang geht. Kann man das melden ?

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 10:33

      Hallo Anna,

      ein gewisser Lärmpegel, der beispielsweise von Renovierungsarbeiten ausgeht, ist an Werktagen durchaus erlaubt, sofern sich diese nicht während der gesetzlichen Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ereignen. Sie könnten jedoch versuchen, mit Ihren Nachbarn zu sprechen um eventuell eine friedliche Einigung zu erzielen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Doreen 28. Dezember 2016, 10:43

    Hallo…kann man was dagegen tun , wenn auf einen Nachbargrundstück täglich von früh bis abends bis es dunkel wird mit einer Kettensäge Holz gesägt wird und das seit Wochen. ..Bin Schichtarbeiter man hält das nicht aus …mfg

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 10:42

      Hallo Doreen,

      ein gewisser Geräuschpegel, der beispielsweise von Garten- oder Renovierungsarbeiten ausgeht, ist durchaus erlaubt. Sollte er sich jedoch während der gesetzlichen Ruhezeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ereignen, ist dieser nicht hinzunehmen. Eventuell hilft es weiter, den Nachbarn auf die Lärmbelästigungen anzusprechen um eine friedliche Lösung im gegenseitigen Einvernehmen zu finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexandra 23. Dezember 2016, 0:08

    Mein Nachbar ist drogenabhängig und fast täglich laut (vor allem nach Mitternacht). Ich habe schon Anzeige erstattet und mit seinem Vermieter gesprochen (jede Wohnung im Haus hat einen anderen Vermieter) aber irgendwie kann niemand etwas dagegen machen. Die Wohnungen liegen zu meinem Nachteil auch noch so, dass ich die einzige Nachbar/in bin. Das ist inzwischen schon so schlimm für mich, dass ich ärztlich behandelt werden muss! Kann ich denn wirklich nichts machen ausser umziehen?

    Gruß Alexandra

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 9:51

      Hallo Alexandra,
      das weitere Vorgehen sollten Sie mit einem Anwalt für Mietrecht abwägen. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kirstin 21. Dezember 2016, 0:25

    Hallo,

    Ich wohne in einem ziemlich hellhörigen Mehrparteienhaus zur Miete im 2 OG. Unter mir wohnt ein Rentnerpaar (sind aber auch die Eigentümer der Wohnung unter mir, nicht aber meiner Wohnung). Dieses Paar ist 3-4 Mal im Jahr für jeweils 2-4 Wochen in ihrer Wohnung ansonsten wohnen sie im Ausland. In diesen Wochen in denen sie in ihrer Wohnung leben, haben sie 2 Westminster-Uhren an, wobei eine davon eine Stranduhr bis unter die Decke ist. Diese ist besonders laut. Beide Uhren gongen jede Viertel Stunde, halb mit Big Ben Melodie und voll mit Big Ben Melodie und Gongs in Anzahl der Stundenzahl. Dies ist besonders wenn zu gewissen Tageszeiten die Hintergrundgeräusche wegfallen extem laut in meiner Wohnung zu hören, aber auch ansonsten sehr nervig. An erholsames Schlafen ist nicht mehr zu denken. Nachdem ich mit dem Paar geredet habe, konnte ich nur Erreichen dass sie die lautere Stranduhr Ausstellen wenn sie selbst ins Bett gehen. Sie haben diese tollen Uhren ja nicht nur zum Angucken und so sei es halt in Mehrparteienhäusern. Jetzt ist es gleich 23.30 Uhr und die Uhr ist immer noch nicht aus, weil sie noch wach sind. Morgen früh ist die Uhr noch vor 7 Uhr früh wieder an. Arbeitende Menschen schlafen jedoch vor dieser Zeit, will sie früh aufstehen müssen. Und am Sonntag würde ich auch gerne mal bis 9 Uhr schlafen dürfen. Nun ist meine Frage ob das zulässig ist und was ich machen kann wenn sich das Paar weigert Rücksicht zu nehmen. Tagsüber wie gesagt schon nervig und abends eine Katastrophe für mich. Selbst durch Ohrstöpsel hört man die Gongs…und Abends zur vollen Stunde auch noch 11 oder nachher 12 Mal.

    Vielen Dank.

    Gruß
    Kirstin

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:26

      Hallo Kirstin,

      in der Regel beginnt die Ruhezeit ab 22 Uhr. Am besten sollten Sie noch einmal versuchen mit dem Paar zu reden. Werden Sie danach immer noch massiv von den Geräuschen gestört, können Sie ein Lärmprotokoll führen bzw. das Ordnungsamt rufen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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