Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Chris D. 2. April 2017, 18:29

    Hallo
    Ich habe ein Frage.
    Vor meinem Garten ist eine Straße, 30er Zone, aber keine ausgewiesene Spielstraße, allerdings eine Sackgasse, dort spielen mehrere Kinder Basketball mit mehreren Bällen mehrere Stunden am Wochenende. Ich höre das trotz geschlossener Fenster. Meinen Garten, der zur Seite der Ball spielenden Kinder liegt, mag ich nicht nutzen, weil es mir zu laut ist. Wie ist das am Wochenende? Habe ich da irgendwelche Rechte?

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 8:28

      Hallo Chris,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ronny 1. April 2017, 20:01

    Hallo ich hab mal ein Frage. Ich bin am Samstag um 6:45 vom Grundstück gefahren, musste aber leider mein Motorrad etwas warmlaufen lassen, weil es sonst nicht los fährt. Das Motorrad fast 20 Jahre alt ist. Als ich am Abend wieder zurück gekommen bin hat sich mein Nachbar aufgeregt das ich das doch bitte unterlassen soll und als ich versucht habe ihm zu erklären das dies leider nicht geht meinte er dann soll ich das Motorrad auf die nächste Wiese schieben das sind ca. 300m entfernt und das Motorrad ist schwer. Ich will mich ja nicht streiten, aber er hat mir mit Anzeige gedroht. Was kann ich tun?

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 9:16

      Hallo Ronny,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maik-zki 1. April 2017, 5:28

    als ich den vorherigen text getippt habe saß ich ihm wohnzimmer an unserm esstisch und die nachbarin hat gegen die wand geschlagen um zu signalisieren das es ihr zulaut ist und sie anscheinend davon wach geworden ist…
    ich benutze ein laptop und keine stein-platte mit hammer und meisel :D
    das ist doch nicht mehr normal aber was kann man tun?

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 9:33

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maik-zki 1. April 2017, 5:24

    Hallo
    Ich und meine Freundin haben Probleme mit unserer Nachbarin(alle im selben alter) und zwar Sie beschwert sich über jede Kleinigkeit. Sie möchte nach ihrer arbeit eine stunde ruhe haben
    wir sollen schon um 21uhr ruhig sein
    ihr gefällt unsere musik nicht deswegen auch nicht die lautstärke egal wie leise wir auch machen
    wir sollen aufhören uns zu streiten
    und wenn ich um 22uhr noch besuch habe und in normaler lautstärke gesprochen wird regt sie sich auch auf…
    wir sind wirklich rücksichtsvoll und mitsicherheit keine „kravall-brüder“ aber irgendwann reicht es doch auch mal.
    ich habe nämlich keine lust wegen unserer nachbarin durch meine eigene wohnung zu schleichen und ich habe auch ganz ehrlich mehr „angst“ davor dass die nachbarin wach wird als meine eigene freundin….
    ich und meine freundin sind auch beide berufstätig und können es eben so wenig verstehen dass die nachbarin uns jetzt seit knappen 7 monaten versucht zu erz. wenn wir dann mal musik hören oder ähnliches das sie für ihre ausbildungs abschluss prüfung lernen muss als büro kauffrau….
    allerdings muss ich dabei sagen die wände in diesem haus sind nicht gut gedämmt also wenn man sich unterhält kann man auf der anderen seite der wand gemurmel hören,aaaaber sie schläft in ihrem wohnzimmer was direkt an unserer wohnung liegt anstatt ihr schlafzimmer zu nutzen weil sie das zu einem vogelkäfig umfunktioniert hat….
    sie ist nicht zur besinnung zu bringen eher im gegenteil sie hat jetzt schon die polizei vorbei geschickt und ihren bruder der uns gedroht hat….
    wir sind wirklich ratlos da wir auch erst seit guten 7 monaten in der wohnung wohnen allerdings mit den restlichen parteien im haus ein sehr gutes freundschaftliches verhältniss pflegen und wir viel geld in die wohnung gesteckt haben wollen wir nicht umziehen….

  • Daniele 27. März 2017, 21:07

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

    ich wollte euch um Rat zur folgenden Situation bitten:
    Ich wohne in einem Haus am Stadtrand eines kleinen Ortes mit 18.000 Einwohnern. Die Gegend hier ist eher ländlich.
    Seit vielen Jahren geben sich die heranwachsenden bzw. teils erwachsenen Kinder unserer Nachbarn größte Mühe das Dorf auf Trab zu halten. In den meisten Fällen ging es bisher um Ruhestörung. Über die Jahre musste sogar des öfteren die Polizei gerufen werden, da persönliche Gespräche unwirksam waren und noch immer sind.

    Situation heute:
    Um 19:30 fing an ein lauter Bass zu ertönen. Natürlich war mir bewusst, dass die Nachbarn damit zu tun haben könnten. Deshalb bin ich sofort hinüber und habe den jungen Mann gebeten den Bass zu mäßigen. Die Lautstärke der Musik wäre in diesem Falle kein Problem, da durch das Schließen von Fenster und Türen nichts zu hören wäre. Der Bass ist es jedoch, welcher selbst durch unsere dicken Hauswände dringt und einem den letzten Nerv rauben. Jedenfalls habe ich mich auf seiner Terrasse umgesehen, wo genau der Lärm her kommt und musste feststellen, dass der junge Mann sich mit Freunden eine professionelle Ausrüstung geholt hatte. Solche Lautsprecher/Subwoofer kenne ich sonst nur von großen Veranstaltungen und/oder Festivals. (Das wollte ich nur erwähnen, damit die Dimensionen bewusst werden und der damit verbundene Lärm verdeutlicht wird)

    Was kann ich also machen, wenn mein Nachbar in seinem Garten/ auf seiner Terrasse eine dermaßen unzumutbar große Anlage aufstellt und auf sein Recht besteht, bis 22 Uhr „Lärm“ machen zu dürfen? Ich war mir selbst jedes Mal unsicher, ob ich nicht auch mal die Polizei rufen sollte, wenn ich mich gestört fühle, aber es fällt mir schwer zu sagen, was ihnen tatsächlich zusteht und was nicht. Dann kommt die Polizei und kann nichts unternehmen, weil es dem Gesetzt nach nicht laut genug ist und dann häufen sich diese Vorfälle und ich bereue es, dass ich sie gerufen habe. Ich persönlich mag sogar die Musikrichtung die der junge Mann gespielt hat, jedoch war in meinen Augen der Bass unzumutbar. Wie kann ich mir also sicher sein, dass ich in meiner Annahme richtig liege, dass eine Ruhestörung vorliegt, auch wenn gerade keine Ruhezeiten sind?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    LG

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 9:03

      Hallo Daniele,

      grundsätzlich muss eine Lärmbelästigung außerhalb der Ruhezeiten, die das „gewöhnliche“ Maß überschreiten, nicht einfach so erduldet werden. Wie Sie im Einzelnen vorgehen sollten, kann Ihnen ein Rechtsanwalt sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ben 27. März 2017, 20:54

    okai.. vielen dank für die antwort..

    bezieht sich das auf „firmen“ die einen auftrag ausführen oder auch auf privatpersonen die ihre wohnung in solchen zeiten machen?

    ich weis zufällig das diese person tagsüber ausreichend zeit hätte sowie auch samstags diese jedoch nicht nutzt

    lg ben

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 8:39

      Hallo ben,

      die gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michell f. 27. März 2017, 11:13

    Hallo liebes team,
    meine frage ist folgende.
    Den ich wohne in einer gewoba wohnung und über mir wohnt ein paar rund um die 50-60kahre alt und diese zeigen keine Skrupel, denn sie hömme3n bohren renovierten trampeln und lachen so laut sie können immer um knapp 8uhr morgens und ziehen das immer mit einer zeit von ca. Einer halben std durch und machen dieses stündlich, wie kann ich da vorgehen wenn man schon oben war und sich friedlich versuvht hat mit denn leuten auseinander zusetzen werend die antwort des Nachbarn ein „wir sind das nich lass mich in ruhe, mir kann es doch völlig egal sein und ist doch eh nich mein Problem“ ist.. bin schon am verzweifeln.. ein kollege meinte ruf die polizei aber das möchte ich in sogern noch nicht bis ich eine klare antwort habe.. und die auf die Antwort rimer frage wie laut sie sind.. sie sind immer lauter als ein fußball der im zimmer durchgeschoßen wird.. danke im vorraus fürs lesen

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 9:47

      Hallo Michell f.,

      generell darf Ihr Nachbar außerhalb der Ruhezeiten Renovierungsarbeiten, die mit einem entsprechendem Lärmpegel verbunden sind, durchführen. Sollten die Ausmaße den Rahmen des Erträglichen jedoch sprengen, sollten Sie den Vermieter informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hantai 25. März 2017, 6:34

    Wir sind eine Eigentümergemeinschaft von vier Parteien. Eine der Wohnungen ist vermietet.
    Die Mieter haben einen Hund, der bei jeder Kleinigkeit anschlägt. Das leider auch zu den gesetzlichen Ruhezeiten. Lässt man den Hund alleine hört er gar nicht mehr auf zu jaulen und bellen.
    Spricht man den Mieter an sucht er nach Ausflüchten oder sucht eine Möglichkeit einen zu denunzieren. Aktuell geht es auf einmal um die Hausflurbelüftung. Hier möchte er uns als Mieter über seinen Vermieter vorschreiben, zu welchen Zeiten wir das Flurfenster öffnen dürfen.
    Ich weiß, dass es nichts mit den Thema Lärmbelästigung zu tun hat, aber gibt es eine gesetzliche Regelung dafür, wann, wie oft und zu welcher Jahreszeit man die Fenster öffnen darf????

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:06

      Hallo,

      es gibt die Möglichkeit, mit dem Vermieter über das Problem zu reden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Monika 24. März 2017, 19:25

    P. S. Ein Lärmprotokoll führe ich selbstverständlich längst, das war für die Polizei nicht von Interesse.

  • Monika 24. März 2017, 19:15

    Hallo,
    seit 11 Tagen lärmt der Wohnungseigentümer im angrenzenden Nachbarhaus Tag und Nacht vor allem durch Türen-Knallen und Räumarbeiten (?). Die Türen werden bis zu 50 (!) Mal am Tag und in der Nacht zugeknallt, es herrscht wohl ein Kommen und Gehen. Der Wohnungsbesitzer weiß, dass ich jedes Geräusch mitbekomme, da es bereits letztes Jahr im Juni massive Lärmstörungen gab, die mangels Kommunikationswillen seinerseits über den Anwalt liefen. Das Ganze wurde erst dadurch beendet, dass Besuch in der Wohnung wieder abreiste. Da Kontaktherstellung ist weder persönlich noch telefonisch möglich, er reagiert auf nichts, auch nicht auf Rufe oder situatives „Gegen-Knallen“. Ich habe seit 11 Tagen keine Nacht mehr richtig geschlafen, tagsüber geht schlafen auch nicht, da da noch mehr Krach ist. Es wurde ihm nun anwaltlich eine Frist gesetzt, bis zu der er die Lärmbelästigungen abzustellen hätte, auch darauf reagiert er nicht, der Lärm bleibt.
    Ich war heute bei der Polizei, um eine Lärmbelästigungsanzeige zu stellen, leider wurde ich dort sehr entmutigt; da ich keine Zeugen für die Störungen habe und auch keine haben werde, kann man mir dort nicht helfen. Da das Türenknallen und die Arbeiten in der Wohnung nebenan nachts zwar häufig sind, aber keinem bestimmten Rhythmus folgen, kann ich auch die Polizei nicht rufen, es sind ja keine durchgängigen Geräusche wie z. B. Musik o. ä. Ich habe mittlerweile Bluthochdruck von der Situation, bin physisch und psychisch am Boden und fühle mich hilflos. Was können Sie mir raten? Was kann ich noch tun? Danke schön.

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:51

      Hallo Monika,

      in der Regel ist bei Lärmbelästigung das Ordnungsamt zuständig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ben 21. März 2017, 20:16

    ups.. uhrzeit vergessen… es ist gerade 19:14

    grüße und danke

  • ben 21. März 2017, 20:14

    hallo guten abend,

    also ich bin zwar handwerker (elektriker) kenne mich jedoch nicht mit lärmregeln aus.. bzw.:

    meine frgae ist … baulärm von borh- stämm maschienen sowie hämmern usw… wenn es eine firma macht und es eine offizielle baustelle ist..okai… wenn es dann noch eine art notdienst ist ..okai… aber es dreht sich um einen selbstständigen „maler“ der sich wohl damit auskennen sollte und der ist hier in der wohnung unter mir entsprechend dabei… er wird u.a das bad kernsanieren.. muss diese art lärm (stämmhammer bohrmaschiene fräsen hämmern etc..) hingenommen werden?

    ich kann mir das nicht vorstellen

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 10:23

      Hallo ben,

      bis 22:00 Uhr muss Baulärm im Haus erdultet werden. Danach herrscht Nachtruhe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jule 20. März 2017, 11:20

    Hallo. Ich habe folgendes Problem:
    Der Nachbar unter mir fällt regelmäßig unangenehm auf durch nächtliche Ruhestörungen in Form von Partys in der Woche mit lautstarker Bassmusik, Geschreie, Gepolter im Treppenhaus etc.
    Ich habe gegen ihn nun bereits zwei Anzeigen bei der Polizei laufen, die an das zuständige Ordnungsamt weitergegeben werden.
    Leider zeigt sich der Mieter weiterhin uneinsichtig, sagt „ich kann in meiner Wohnung machen was ich will“ etc.
    Der Störenfried ist arbeitslos, steht nachmittags gegen 15 Uhr auf und wieder daher gegen 22:30 Uhr munter und dreht auf.

    Wie muss ich weiter vorgehen? Was unternimmt das Ordnungsamt? Wie lange muss ich diesen Lärm noch ertragen? Ich arbeite in der Intensivpflege mit 12 Stunden Schichten und brauche daher DRINGEND meinen Schlaf!! Meine Vermieterin wirkte recht hilflos als ich sie um Unterstützung bat.

    Freue mich auf Ihre Nachricht. Lg

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 9:54

      Hallo Jule,

      hier könnten Sie über eine Mietminderung nachdenken, die Ihnen bei erheblichen Lärmbelästigungen zusteht. Ihre Vermieterin sollte außerdem tätig werden und den entsprechenden Mieter abmahnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kerstin 19. März 2017, 17:16

    Hallo, wir wohnen in einem zwei Familienhaus. Vor 2.5 Jahren ist ein Pärchen mit Kleinkind eingezogen. Leider ist die Mutter ein trampeltier und trampelt den ganzen Tag durch die Wohnung auch ein gesuchtes Gespräch wo erklärt wurde das sie abends nach 20 Uhr mit Ihrem getrampelt unsere 5 jährige Tochter weckt war Erfolg los. Einmal haben wir dann zurück getrampelt da stand der Mann vor der Tür und beschimpfte mich ich machte die Tür zu und er hat wie wild an die Tür gehauen sodass ich und meine Tochter Angst hatten. Mittlerweile ist meine Tochter fast 6 und kann Abends länger wach bleiben und spielt auch in Zimmerlautstärke in Ihrem Zimmer so auch heute von 11 bis 13 Uhr. Das Kind über uns konnte so kein Mittagsschlaf halten da es das Zimmer genau über dem Kinderzimmer hat und vermutlich alles gehört hatte. Der Mann kam wieder runter aber ich habe vor Angst nicht aufgemacht. Leider gibt es noch mehr so Situationen wie morgens um 6 durch Trampeln von der ganzen Familie geweckt zu werden oder an Zeiten die im MV geregelt sind mit Maschinen laufen lassen werden nicht eingehalten oder Sonntags morgens ab halb sieben werden Möbel aufgebaut, Nachts wird in der Wohnung rumgetrampelt, Strasse wird Sonntags gekehrt und und und.
    Der Vermieterin ist alles bekannt es liegt sogar schon eine Anzeige wegen Beleidigung bei der Polizei vor, aber leider reagiert unsere Vermieterin nur mit dem Kommentar „Das ist eben im Mehrfamilienhaus so regelt das untereinander ihr seid alt genug“
    Wir wollen nicht ausziehen da wir einen grossen Garten haben der uns mit Kind sehr wichtig ist aber Gesundheitlich ist es auch nicht gut. Was haben wir noch für Möglichkeiten um unsere Recht auf Ruhe ab 20 uhr wie im Mietvertrag vereinbart durchzusetzen.

    LG Kerstin

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:00

      Hallo Kerstin,

      welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Günter N. 19. März 2017, 16:31

    Hallo,
    wir haben vor 20 Jahren Teile eines nicht eingezäunten Gewerbegrundstückes (eine Halle mit LKW Gruben sowie ein Wohnhaus) in einer kleinen Gemeinde im Sauerland gemietet. Dieses Grundstück grenzt an eine Schützenhalle, die auch für Privatveranstaltungen im kleineren und größeren Rahmen vermietet wird. In den letzten 5 Jahren sind die Veranstaltungen und damit die Lärmbelästigungen bis in die frühen Morgenstunden durch Musik, abfahrende PKWs sowie laute Gespräche häufiger geworden. Gleichzeitig wird das Grundstück auch als kostenloser Parkplatz dieser Gäste benutzt.
    Wir konnten in Gesprächen mit dem Schützenverein eine Klausel im Mietvertrag der privaten Veranstaltungen unterbringen, dass wir jeweils vor einer solchen Veranstaltung informiert werden müssen, damit wir die Grundstückszufahrt mit Flatterband und Schildern – Einfahrt unbedingt frei halten – absperren können. Auf dem Gelände lebt noch eine Frau mit ihrer schwerstbehinderten Tochter.
    Leider müssen wir uns trotzdem regelmäßig mit den Parkern auseinandersetzen und auch anpöbeln lassen. Die Zufahrt wird regelmäßig zugeparkt. Noch musste kein Rettungswagen zu der Schwerstbehinderten!!!
    In den Sommermonaten ist jedes Wochenende eine größere Gesellschaft mit lauter Musik bis 04.00 Uhr oder 05.00 Uhr morgens. Jedes Mal suchen wir in der Nacht das Gespräch mit dem jeweiligen Gastgeber und müssen uns sagen lassen, aber wir feiern doch nur einmal. Natürlich feiert dieser nur einmal, aber wir feiern ungewollt ja jedes Fest mit. Bei einer sehr, sehr heftigen Veranstaltung im Dezember des letzten Jahres haben wir erstmalig das Ordnungsamt und die Polizei nachts eingeschaltet. Leider hielt dies nur ca. 30 Minuten vor.
    Was können wir noch tun – außer wegziehen?!
    Vielen Dank für eine Antwort!

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:02

      Hallo Günter,

      welche rechtlichen Schritte Ihnen noch zur Verfügung stehen, können Sie mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 18. März 2017, 16:01

    Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrparteienhaus zur Miete. Über uns ist eine WG. Durch diese WG ist ständig Lärm durch lautes Stampfen in der Wohnung und beim heruntergehen im Treppenhaus wird ständig laut gesprungen, laute Musik (Bass ) , lautes gegröhle durch die WG und deren Besucher auch wenn diese durchs Treppenhaus gehen, die Haustür laut zu knallen, so daß man das Gefühl hat, das die Scheibe bald rausfällt. Wir haben diese schon des öfteren darauf angesprochen, doch dann heißt es: “ Das sind wir nicht! “
    Haben es auch schon des öfteren schon dem Vermieter mitgeteilt, doch passiert ist bisher nichts.
    Polizei hatten wir auch schon da, doch auch da ist nichts passiert.
    Was können wir da noch machen ?

    Liebe Grüße
    Petra

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:22

      Hallo Petra,

      Sie können Sie mit einem Rechtsanwalt abwägen, welche rechtlichen Schritte Ihnen noch zur Verfügung stehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabi 14. März 2017, 19:40

    Guten Tag,
    ich wohne in einem 5 – Parteien-Haus. Ein Mieter brüllt oft mit seiner Freundin und es sind auch „Klatschgeräusche“ zu hören. Nach unseren Beschwerden beim Hausverwalter brüllt er sie nur noch tagsüber an :(
    Er „handwerkt“ viel, man sieht tagsüber nie, was und wann das Material kommt und es wird auch nachts (4/5.00) wieder aus dem Haus gebracht. In der Nacht auf letzten Sonntag sind 2 Männer mehrfach die Treppe gelaufen und es hörte sich wie ein Umzug an, ich habe mich nicht getraut, die Polizei anzurufen, ich fühlte mich selbst nicht sicher und bin nach wie vor nicht sicher, wie ich bzw wir vorgehen sollen. Sonntag wurde weiter gearbeitet, gesägt, gepoltert, aber ich denke, die Geräusche sind nicht laut genug, um sich zu beschweren, das Haus ist sehr hellhörig.
    Gespräche bringen nichts, das haben wir schon versucht, leider.
    Was kann ich bzw darf ich?
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Fabi

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 9:57

      Hallo Fabi,
      wenden Sie sich notfalls an das zuständige Ordnungsamt. Zudem kann es sinnvoll sein, ein Lärmprotokoll zu führen und darin die Störungen zu dokumentieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alina 12. März 2017, 16:03

    Hallo ich habe mal eine Frage
    Und zwar mein über Nachbarin Schaft es nicht ihre Kinder wären der Mittagspause ruhig zu halten Sie schreit ihre Kinder immer an und die die Kinder trampeln Rum und sind sehr laut
    Ich habe schon mit ihr geredet aber es bringt einfach nichts.

    Was kann ich machen

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:28

      Hallo Alina,

      vielleicht kann in dem Fall Ihr Vermieter zwischen Ihnen und der Nachbarin vermitteln. Ansonsten könnten Sie sich an die Ordnungsbehörde wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Georg 11. März 2017, 18:50

    Hat jemand einen Rat oder schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Wo ich wohne ist im Nachbargebäude eine Flüchtlingsunterkunft. Heute ist es innerhalb kurzer Zeit wiederholt vorgekommen dass die Musik/das Radio zu laut aufgedreht wurden. Ich konnte es trotz geschlossenem Fenster und Kopfhörer auf (selbst Musik gehört) hören. Beim letzten Mal hatte ich mich an das Sicherheitsunternehmen dass im Auftrag der Stadt für diese Unterkunft zuständig ist gewendet, es hatte was gebracht, Musik war aus. Heute leider nicht. Ordnungsamt kann wie die Polizei erst nach 22 Uhr tätig werden. Tipps? Ratschläge?

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:59

      Hallo Georg,

      die Nachtruhe tritt erst ab 22 Uhr ein. Wenn Sie sich dennoch gestört fühlen, könnte vielleicht ein Gespräch mit den Personen, die den Lärm verursachen, weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • kassandra 10. März 2017, 19:51

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung. Seit ein paar Wochen wohnt über uns ein junges, türkisches Ehepaar. Diese haben die Angewohnheit ein paarmal am Tag laute (SEHR LAUTE!) Betgesänge zu machen, auch nachts (nach Mitternacht, gestern um 0.15 Uhr bis 1 Uhr). Wir sind schon ziemlich mit den Nerven runter deswegen. Ich habe mich auch mit der über ihnen wohnenden Nachbarin darüber unterhalten und die empfindet es genau so wie wir. Auch sie ist mit den Nerven runter. Wir wissen aber nicht was wir machen können. Läuten trauen wir uns nicht, er ist sehr arogant, mein Mann war schonmal oben als er nachts um 23.30 Uhr noch hämmerte und bohrte. Er sagte nur dass die Wände sehr hellhörig wären. Bitte was können wir machen!

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:06

      Hallo kassandra,

      manchmal hilft ein ruhiges Gespräch mit den entsprechenden Personen schon weiter. Ansonsten sollten Sie sich an die Polizei oder Ordnungsbehörde wenden, wenn sich die Lärmbelästigungen nach 22:00 Uhr ereignen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • kassandra 13. März 2017, 19:51

        Danke schön für Ihre Antwort. Am Samstagnachmittag, 1.45 Uhr war wieder das Singen. Ich zog mich an und ging hoch zu denen. Trotz mehrmaligem Läuten wurde die Tür nicht geöffnet. Sinnlos mit denen in Ruhe sprechen zu wollen. Ausziehen kmmt für uns auch nicht in Frage, da unsere Wohnung für uns eine Alterssicherung ist (wir sind 60 Jahre).

  • Petra 7. März 2017, 21:03

    Hallo liebes Bussgeld-Team, ein Freund von mir hat angeblich über Nacht die Musik im Auto (das merkt man doch) lautstark laufen lassen. Am Morgen War ein zettel hinterm Scheibenwischer: Anzeige wegen Ruhestörung in der Nacht und die Motorhaube musste geöffnet und die Batterie gelöst werden, um das zu beenden. Was kommt auf ihn zu?
    Bitte um Antwort
    Vielen lieben Dank

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:06

      Hallo Petra,

      hier könnte ein Bußgeld bis maximal 5.000 Euro anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadine 5. März 2017, 20:15

    Hallo ihr lieben :)

    Unzwar . Unter uns die Nachbarn haben ein Kind und das Kind Trampelt jeden tag nonstop es hört sich so an als ob das Kind immer vom Bett spring oder so ! … Polizei und Gag machen nichts..
    Es ist wirklich morgens bis spät in die Nacht so !
    Mit denen kann man auch nicht reden! Der wird so unfreundlich und knallt die Türe vorm Gesicht zu.

    Was kann man machen!? Wir sind echt verzweifelt

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:13

      Hallo Nadine,

      die können die Störungen in einem Lärmprotokoll festhalten und sich dann an den Vermieter oder erneut an die Polizei wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 5. März 2017, 15:22

    Hallo,

    direkt neben einem Spielplatz wurde ein neues Haus gebaut.
    Die Besitzer haben 2 Hunde, die sich ständig im Garten befinden. Der Spielplatz ist nur durch einen Maschendrahtzaun und einer dünnen Hecke abgegrenzt. Jedesmal wenn die Kinder auf dem Spielplatz rennen oder dem Zaun zu nahe kommen, bellen beide Hunde lautstark.
    Die Kinder erschrecken dann jedesmal sehr und reagieren verängstig. Das darf doch nicht sein, oder? Vor allem die Hundebesitzer stehen nur daneben und unternehmen nichts. Kann man verlangen, dass sie Ihre Hunde dann ins Haus bringen? Oder dürfte man die Hunde mit der Wasserspritzpistole das Bellen abgewöhnen?
    Die Kinder vom Ort trauen sich schon gar nicht mehr den Spielplatz zu nutzen. Die Hundebesitzer haben sich bereits mit der gesamten Ortschaft angelegt und gelten als absolut uneinsichtig.
    Ich habe schon nachgelesen, dass es für das Hundegebell feste Zeiten gibt: Nicht zwischen 22 und 6 Uhr, nicht zwischen 12 und 15 Uhr, nicht länger als 5 Minuten am Stück und nicht länger als insgesamt 30 Minuten am Tag.
    Aber wie kann man am besten gegen dieses ständige Hundegebell vorgehen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG,
    Sabine

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:17

      Hallo Sabine,

      Sie können ein Lärmprotokoll anfertigen und dieses dann der Polizei übergeben. Die Wasserspritzpistole dürfen Sie selbstverständlich nicht einsetzen, sonst würden Sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kay S. 5. März 2017, 12:37

    In unmittelbarer Nachbarschaft unseres Wohngebiets existiert ein Fußballplatz auf dem auch Sonntags Jugendfußballspiele stattfinden. Dagegen ist zunächst auch nichts einzuwenden.
    Neuerdings bringen Anhänger mancher Mannschaften große Fantrommeln mit, die einen enormen Lärm verursachen.
    Muss man diesen mutwillig erzeugten Lärm, der über den normalen unregelmäßigen Lärmpegel (Torjubel etc.) hinausgeht hinnehmen? MfG

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:22

      Hallo Kay,

      es steht Ihnen jederzeit frei, ein Lärmprotokoll anzufertigen und dieses der Polizei zu übergeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bianca 4. März 2017, 23:40

    Hallo
    Ich wohne in einem Mischgebiet Gewerbe und wohnen gegenüber von uns ist ein fitnessstudio was tagsüber schon verdammt laut ist aber ok nur neuerdings vermieten die ihre Räumlichkeiten am Wochenende für Partys
    Manchmal geht die Party bis 6 Uhr morgens am Sonntag Polizei kommt zwar aber leiser wird es dadurch nicht. Ich habe schon das ordnungsamt angeschrieben aber keine Antwort erhalten
    Ich weiss nicht ob die das dürfen aus einem fitnessstudio eine disco machen das war als ich hierher gezogen bin nicht so und die party Gäste kommen auf unser Grundstück hinterlassen ihren Müll und sind laut was kann ich da machen?
    LG Bianca

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:34

      Hallo Bianca,

      es steht Ihnen jederzeit frei, ein Lärmprotokoll anzufertigen und sich an die Polizei zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melli87 1. März 2017, 2:55

    Hallo,

    Seit über 1Jahr beschwere ich mich bei meinem Vermieter, dass der Nachbar Unter mir zu den schlimmsten Zeiten so laut Musik hört, dass selbst mein Wasserglas auf dem Nachttisch vibriert oder man die Musik per Sprachnachricht schon aufnehmen kann. Mehr als meine Emaila an den Nachbarn weiterzuleiten ist nicht passiert. Die Ruhestörungen sind immer ab 23-04Uhr morgens. Es ist unterschiedlich wann er die Musik so laut aufdreht. Die Wohnung neben dran hört es auch und fühlt sich gestört. Leider funktioniert die obere Tuerklingel nicht, man muss also immer von unten von der Haustür klingeln, aber selbst das wird nie gehört (weshalb ich bis jetzt noch nicht die Polizei gerufen habe.. wie sollen sie ihn auch verwarnen?), das haben wir dem Vermieter aber auch schon mehrmals gesagt.
    Dann meinte der Nachbar ich koennte ihm ja per Handynr. Bescheid geben, wann es zu laut ist. Aber es ist doch nicht meine Aufgabe ihm Bescheid zu geben, Vorallem ist es dann ja schon zu spät, weil ich wach bin! Ich finde es eine Frechheit und wuerde gerne endlich was dagegen unternehmen, doch ich bin ein wenig verunsichert wo ich anfangen soll.

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 11:16

      Hallo Melli87,

      unter Umständen könnte eine derartige Lärmbelästigung zu einer Mietminderung berechtigen. Wenn Ihr Nachbar zu später Stunde derartig laut Musik hört und sämtliche Gespräche bisher erfolglos blieben, könnten Sie zudem auch die Polizei oder Ordnungsbehörde verständigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elli 27. Februar 2017, 1:49

    Hallo,
    Meine Nachbarn aus dem Reihenhaus nebenan feiern gerne und sehr laut Partys, bis nach 12 Uhr nachts. Die Musik selber höre ich nicht, allerdings ist der Bass so stark, dass ich das Gefühl habe ich sitze auf dem Subwoofer. Zählt das noch zu der 22.00 Uhr Regelung und kann ich sie bitten die Musik leiser zu machen?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:24

      Hallo Elli,

      die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Ein klärendes Gespräch mit den Nachbarn kann unter Umständen sinnvoll sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Corinna H. 24. Februar 2017, 16:13

    Hallo :-)
    Wir sind seit einem halben Jahr in mein Elternhaus zurückgezogen. Dieses liegt inmitten eines Dorfes. Meine Eltern (87 & 91 Jahre) leben dort noch. Neben diesem Haus liegt direkt das Dorfgemeinschaftshaus. Dieses wird von den ortsansässigen Vereinen, ebenso wie von Privatpersonen zum Feiern genutzt.
    1) Auf diesem DGH ist eine Sirene. Die immer noch zu Übungszwecken angeworfen wird – regelmäßig – obwohl die ortsansäßige Feuerwehr Piepser hat. Meist natürlich an Wochenenden. Da meine Eltern Kriegsgeneration sind, bekommen diese stets dadurch einen Wahnsinnschreck und es löst in Ihnen erneut die Erinnerung an Furchtbares aus. Ich habe die zuständigen Personen, inklusive die Gemeinde darauf angesprochen. Die Meinungen gehen auch dort auseinander, ob man den Übungsalarm per Sirene überhaupt noch braucht. Leider sehe ich da kein Vorankommen und eine geplante Demontage der Sirene. Mittlerweile wohnen in diesem DGH sogar Flüchtlinge, für die es mindestens genauso schlimm sein müßte, da diese direkt aus den aktuellen Kriegsgebieten kommen.
    MUSS ich die Sirene unter den gegebenen – auch krankheitsbedingten Voraussetzungen – meiner Eltern ( es liegt mittlerweile sogar ein ärztliches Attest vor ) so weiter akzeptieren?
    2) in diesem DGH wird klar gefeiert. Alles gut – ich feiere auch gern mal – auch über 22 Uhr hinaus.
    Was sich als sehr problematisch erweist: die Raucher, die nunmehr nicht mehr innen rauchen dürfen, rauchen jetzt vor der Tür. Das ist keine 3 m von unserem Grundstück entfernt. Überdacht. Dort findet dann natürlich eine Party statt – vor allem wenn die Teilnehmer alkoholisiert, bis stark alkoholisiert sind.
    Im Saal selbst, wird die Musik mittlerweile so hoch gepusht, das es wirklich wirklich extremst laut ist – vor allem auch über die tiefen Bässe. Mit der Gemeinde wurden Lüftungspausen vereinbart – in denen die Fenster geöffnet werden , bei heruntergedrehter Musik. Nun wie es so ist – bleiben die Fenster meistens länger auf und die Musik bleibt wie sie ist. Geht man nun als Nachbarn rüber und spricht die Feiernden drauf an – so gegen 1 Uhr nachts / 2 Uhr nachts oder gar 4 Uhr nachts wird man blöd angemacht und es wird einem sogar mit „politischen“ Konsequenzen gedroht – so auf dem Dorf ;-) Polizei haben wir auch einmal – wie gesagt nachts um 3:30 Uhr angefordert. War nett – aber als diese wieder gefahren war – wurde erst recht aufgedreht. Nach nochmaliger Anfrage der Polizei, sagte man uns dort – wir müssten uns arrangieren, sie hätten nur zwei Dienstfahrzeuge für ein sehr großes Gebiet.
    Jetzt meine Frage: Was MUSS ich da wirklich akzeptieren – da es ja ein „öffentlich genutztes Haus“ ist.
    Wie ist das mit einem Lärmgutachten? Gibt es selbst Geräte mit denen ich die Dezibelzahl messen und diese dann aber auch verwertbar ist?
    Auf der anderen Seite will ich hier auch nicht die Spassbremse geben – aber auch hinsichtlich meiner Eltern geht das so nicht….Jetzt steht Karneval an….vielleicht gibt es ja noch eine zeitnahe Antwort ;-))
    Vielen Dank für die Zeit und die Mühe des darüber Nachdenkens
    VG Corinna H.

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:58

      Hallo Corinna,

      sie können sich an einen Anwalt wenden, damit dieser den Sachverhalt für Sie klären kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julia G. 23. Februar 2017, 7:59

    Neben meiner Wohnung ist eine öffentliche Baustelle. Diese ist dort jetzt schon seit knapp einem Jahr, jeden Morgen um mindestens 7 Uhr fangen sie an. Heute jedoch auch schon um 6:45. Ist das noch rechtens? Ich werde jeden Morgen geweckt und kann nicht richtig schlafen. Gibt es eine Möglichkeit dies einzuschränken? Wobei noch zu sagen ist dass um ca 8 Uhr dann aufeinmal ne Pause gemacht wird… Da könnte die Baustelle doch generell einfach später anfangen oder nicht?

    VG Julia

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 9:22

      Hallo Julia,

      welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna W. 22. Februar 2017, 20:48

    Liebes Team von bussgeld-info.de,

    unter meiner Wohnung befindet sich ein Lokal. Ich wohne seit 5 Jahren in der Wohnung und früher wurde es nur als Café genutzt bzw auch am Abend war Ruhe. Seit letztem Sommer ist der Geräuschpegel allerdings extrem angestiegen.
    Ich höre die Musik direkt in meiner Wohnung, wenn es an einigen Abenden besonders laut wird vibriert alles und selbst die Gläser klirren im Schrank. Das Dröhnen der Musik, ist über meinen Fernseher zu hören. Das Lokal hat 6 Tage die Woche geöffnet und die Musik ist jeden Abend für 4h (18:00-22:00 Uhr) aufgedreht.
    Der Vermieter weiß Bescheid und am Anfang hat dies auch noch geholfen aber mittlerweile leider überhaupt nicht mehr. Was kann ich außer MIetminderung noch tun?
    Danke

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 9:26

      Hallo Anna,

      welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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