Bußgeldkatalog: Unfall – Diese Bußgelder können auf Sie zukommen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Unfall 2024, der die Bußgelder bei einem Autounfall definiert.
Diese Bußgelder können bei einem Unfall drohen:

TatbestandBußgeldPunkteBemer­kung
Ein Kfz, das liegengeblieben ist, nicht ordnungsgemäß gesichert und als Wegsperre markiert30 EUR
Als Beteiligter an einem Unfall den Straßenverkehr nicht gesichert oder bei kleineren Unglücken das Auto nicht sofort an den Rand gestellt30 EUR
mit Sachbeschädigung35 EUR
Sie haben Spuren des Unfalls entfernt, obwohl die Polizei diese noch nicht feststellen konnte30 EUR
Sie sind unerlaubt vom Ort des Unfalls verschwunden (nach § 142 StGB)3
Bei Unterlassener Hilfeleistung3Straftat nach StGB
Bei einer Fahrlässigem Tötung3Straftat nach StGB
Fahrlässige Körperverletzung3Straftat nach StGB

Bußgeldrechner bei einem Unfall


Mögliche Unfallarten: Infos & Tipps!

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Im Video: Wichtiges zum Verhalten beim Unfall

Im Video erhalten Sie wichtige Tipps zum Verhalten beim Unfall.
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Autopanne: Was tun, wenn das eigene Fahrzeug liegen geblieben ist?

Ein schwerer Unfall hat oft nicht nur Blechschäden zur Folge.
Ein schwerer Unfall hat oft nicht nur Blechschäden zur Folge.

Im Straßenverkehr passiert es ab und zu, dass das Fahrzeug nicht so will wie man selbst. Dadurch, dass das Warnlämpchen des Benzintanks zu lange ignoriert wurde oder man auf eine günstigere Tankstelle warten wollte, bleibt man liegen. Oder man erleidet eine Autopanne, die natürlich auch zum Liegenbleiben des Fahrzeuges führt. Häufig ist eine leere oder kaputte Starterbatterie der Auslöser dafür, deswegen empfiehlt es sich, diese häufig zu kontrollieren.

Ist es also durch eigene Faulheit oder schlicht und einfach durch Unglück tatsächlich zum Liegenbleiben gekommen, gilt es, das Auto so schnelle wie möglich abzusichern. Allerdings sollte man auch nicht kopflos und in Hektik agieren, denn das erhöht die Unfallgefahr ebenso wie das Unterlassen des Sicherns des Fahrzeuges. Ist es vor der kompletten Betriebsunfähigkeit des Fahrzeuges noch möglich, es auf einen Seitenstreifen oder in eine Haltebucht zu lenken, sollte man dies tun. Beteiligte sollten die Unfallstelle so absichern, dass sie sich nicht selbst gefährden.

Die Insassen selbst sollten sich vorsichtig aus dem Fahrzeug begeben und die Fahrbahn komplett verlassen, also bestenfalls hinter einer Leitplanke auf Hilfe warten. Bezüglich der Absicherung des Autos sollte man sich merken, dass man das Warndreieck auf Landstraßen ungefähr mit 100 Metern und auf Autobahnen mindestens mit 150 Metern Abstand zum liegengebliebenen Auto aufstellt. Außerdem muss die Warnblinkanlage, wenn eine am Fahrzeug vorhanden ist, so schnell wie möglich eingeschaltet werden. Ansonsten ist es möglich, die Fahrtrichtungszeiger einzuschalten oder eine Warnleuchte neben dem liegengebliebenen Auto zu platzieren. Ist das Fahrzeug direkt hinter einer Kurve zum Stillstand gekommen, sollte man noch ein Warnzeichen vor der Kurve aufstellen, um andere Fahrzeuge ausreichend vorzuwarnen.

Sichert man das Fahrzeug nicht korrekt ab und macht es als Hindernis erkennbar, wartet ein Bußgeldbescheid von 30 Euro auf den Fahrer.

Unfallflucht: Diese Strafen drohen

Fahrerflucht kann eine Strafe bedeuten.
Fahrerflucht kann eine Strafe bedeuten.

Wenn man in einen Unfall verwickelt wird oder sogar selbst Schuld daran träg, muss man in jedem Fall ausreichende Zeit am Unfallort verharren, ansonsten macht man sich laut StVO des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig. Man sollte so lange dort bleiben, bis man dem anderen Verkehrsteilnehmer, der in den Unfall verwickelt ist, seine Personalien preisgegeben hat. Ist der andere Fahrer zu dieser Zeit nicht am Fahrzeug, muss man auf diesen warten. Dabei richtet sich die Wartefrist nach der Härte des Unfalls und liegt so zwischen einer Viertelstunde bis zu mehr als zwei Stunden. Begeht man allerdings doch das Delikt der Fahrerflucht, drohen bis zu drei Punkte in Flensburg.

Wird ein solcher Verstoß jedoch als Straftat gewertet, kann eine Fahrerflucht zudem eine Strafe nach sich ziehen. Dies kann in Form einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe erfolgen.

Unfallflucht bei Autofahrern in der Probezeit

Fahranfänger in der Probezeit müssen bei einem selbst verschuldeten Unfall besonders Acht geben. Nicht nur viele Verstoße, die zu einem Unfall führen könnten, wie zum Beispiel das Fahren nach Alkoholgenuss, das Fahren in die falsche Richtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen oder das Missachten der Vorfahrtberechtigung eines anderen Verkehrsteilnehmers mit gleichzeitiger Gefährdung stellen einen A-Verstoß dar. Ein wichtiger Punkt in der Liste der A-Verstöße ist auch die Unfallflucht. Schließlich sollen die Fahranfänger Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, wenn sie einen Unfall verursacht haben.

Neben dem Bußgeldbescheid wird die Probezeit automatisch um zwei Jahre verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet, welches sich aus vier 135-minütigen Zusammenkünften zusammensetzt. Die Anmeldung zu einer solchen Nachschulung sollte man nicht versäumen, da man bei einer Überschreitung der Frist seine Fahrerlaubnis verliert.

Weiterführende Infos: Wie geht es nach dem Unfall weiter?

Unfallstatistik: So viele Verkehrsunfälle passieren in Deutschland

Wie sicher sind Deutschlands Straßen


Quelle der Infografik: TopTarif.de

Beteiligt an einem Unfall mit einem Fahrrad? So sollten Sie sich verhalten

Ein Personenschaden bei einem Fahrradunfall ist nicht selten.
Ein Personenschaden bei einem Fahrradunfall ist nicht selten.

Erfreulicherweise fanden im Jahr 2012 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Unfälle mit Fahrrädern im Straßenverkehr statt. Nicht so schön ist allerdings die Tatsache, dass dabei weitaus mehr Radfahrer mit schweren Verletzungen davon kamen, als noch im Jahr 2011. Im Jahre 2010 war die Anzahl der Schwerverletzten bereits auf 515 Verkehrsteilnehmer gesunken, stieg dann aber im Jahr 2011 drastisch an auf 655 Schwerverletzte. Die erneute Erhöhung auf 684 Schwerverletzte 2012 ist zwar nicht so gravierend, allerdings ist die absolute Zahl schon erschreckend für manch einen Fahrradfahrer. Auch vier Verkehrstote mehr als im Vorjahr, also ganze 15 Verstorbene, verzeichnete man.

Man bemerkt, dass das Radfahren im Straßenverkehr mit einem besonderen Risiko verbunden ist, da die Anzahl der Personenschäden bei Unfällen mit Fahrradfahrern überproportional hoch im Vergleich zu Personenschäden bei allgemeinen Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ist. Kurioserweise gibt es aber nicht sonderlich viele Personenschäden bei Unfällen von Elektrofahrradfahrern. Natürlich ist die hohe Zahl der verletzten Radfahrer dadurch zu erklären, dass sie kein schützender Raum wie beim Pkw umgibt. Ein tödlicher Verkehrsunfall kommt bei Radfahrern statistisch gesehen daher häufiger vor.

Trotz der vielen Personenschäden von Fahrradfahrern im Straßenverkehr, kann man nicht allein den vermeintlich achtlosen Autofahrern die Schuld dafür in die Schuhe schieben. Ganz im Gegenteil sind etwas mehr Radfahrer für Unfälle mit Fahrzeugen verantwortlich. Nicht besonders verwunderlich ist dabei, dass viele dieser Unfallverursacher das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Risikogruppe: Fahrradfahrende Kinder

Kinder können Risiken schließlich nicht so exakt wie Erwachsene abschätzen, lassen sich leicht ablenken und haben noch keine ausgeprägten Erfahrungen im Straßenverkehr gesammelt. Die Straßenverkehrsregeln, die die Kinder mit dem sogenannten Fahrradführerschein in der Schulzeit kennengelernt haben, werden möglicherweise entweder nicht sonderlich ernst genommen oder wurden bereits vergessen.

Beim Fahrradführerschein handelt es sich außerdem nicht um ein amtliches Zeugnis und es besteht auch keine Pflicht, die Radfahrprüfung überhaupt abzulegen oder gar zu bestehen. Als verantwortungsvoller Erziehungsberechtigter sollte man allerdings darauf achten, dass das Kind diese Radfahrprüfung besteht und man es bestenfalls immer wieder an wichtige Straßenverkehrsregeln erinnert. Dem Kind sollte auch bewusst sein, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer umsichtig fahren, es also selbst den Verkehr auch gut im Blick haben sollte. Weiterhin sollte man dem Kind deutlich machen, dass es bei einem Unfall nicht so glimpflich davon kommt wie der Autofahrer, da es schließlich durch keinen Schutz umgeben ist. Zu guter letzt sollte das Kind immer dazu animiert werden einen Schutzhelm zu tragen.

FAQ – Bußgeldkatalog Unfall

Welche Straftaten sind im Zusammenhang mit einem Unfall denkbar?

Ein Verkehrsunfall kann mit einer Reihe an Straftaten einhergehen, die nach dem Strafgesetzbuch sanktioniert werden. Das sind zum Beispiel: Fahrerflucht, Unterlassene Hilfeleistung, Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung

Wie müssen sich Verkehrsteilnehmer verhalten, wenn es zum Unfall kam?

Zunächst einmal muss, sofern möglich, die Unfallstelle gesichert werden, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt. Daher sind Autofahrer verpflichtet, stets ein Warndreieck mitzuführen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 146 comments… Kommentar einfügen }
  • Peter 6. Mai 2015, 10:32

    Hallo,
    habe einen Zaunpfahl mitgenommen..es nicht gemerkt, jetzt Post (vorladung)von der Polizei als Zeutge zur ermittlung des Fahrers.
    Es entstannt ein Sachschaden von circa 500€ – laut Polizei.
    Keine Virstrafen, keine Punkte und keine Probezeit…
    Welche Folgen kann das für mich haben?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:18

      Hallo Peter,

      strenggenommen könnten Sie wegen Fahrerflucht verurteilt werden. Wahrscheinlich müssen Sie eine Geldstrafe zahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Elisa 1. Mai 2015, 19:14

    Hallo,
    Ich wurde gestern von einem Auto auf dem Zebrastreifen angefahren und habe nun Prellungen auf der linken Seite. Der Fahrer hat zwar angehalten und sich nach mir erkundigt, ist dann aber nach kürzester Zeit weiter gefahren ohne mir seine Personalien zu geben. Ich war bereits bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Gemäß der StVO würde ich gerne wissen, was ihm nun blüht?

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:19

      Hallo Elisa,

      gemäß Bußgeldkatalog kann ein Autofahrer ein Bußgeld von 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg erhalten, wenn dieser am Fußgängerüberweg einem Fußgänger beim Überqueren der Straße in einen Unfall verwickelte (Tatbestandsnummer 126608). Je nach den genauen Umständen können die Sanktionen jedoch auch anders ausfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank 23. April 2015, 20:29

    Hallo Heute Nachmittag habe ich leider noch in meiner Probezeit einen unfall verursacht ich wollte einen anderen autofahrer vor lassen und mit meinem auto noch zurück setzen habe es jedoch leider versäumt in den rückspiegel zu schauen und bin einem anderem autofahrer forne drauf gefahren allen beteiligten ist nichts passiert da es nicht ganz so schnell war jedoch hat das andere auto einen größeren schaden da sich einiges verzogen hat. meine frage ist nun was michzu erwarten hat ?? vielen dank schon mal im voraus für die beantwortung

  • yvonne 19. April 2015, 19:43

    hallo habe vor mir einen Lkw der einen Traktor überholt und bevor ich mich dem Lkw anschloss schaute ich kurz ob Gegenverkehr kommt war aber nichts zu sehen und bin gleich hinter dem Lkw und dieser scherte wieder ein und dann sah ich das auto das schon langsam fuhr aber dieser dann ganz abremste als er mich sah und ich so schnell ich konnte hinter den Lkw auch einscherte aber diesem fahrer vom Gegenverkehr fuhr einer dann drauf weil dieser den bremsenden nicht sah und nun hat dieser bremsende Fahrer Schleudertrauma und der drauf fuhr vorne Totalschaden (gottseidank ein altes Modell) und ich aber bin jetzt beschuldigter mit fahrlässiger Körperverletzung und wollte wissen ob ich Hauptbeschuldigte bin und Fahrverbot bekomme oder habe ich Teilschuld mit fahrlässiger Körperverletzung und ist dann da auch mit Fahrverbot zu rerechnen. ich bin sozusagen die hinter dem Lkw den Traktor gleich mit eingeschert habe um eben keinen Schaden zu verursachen obwohl eigentlich der Fahrer vom Gegenverkehr als er mich noch sah ganz abbremste ich habe jetzt echt angst dass ich Fahrverbot bekomme und ich aber den Führerschein beruflich brauche und ich schon 30jahre fahre und bin total verzweifelt… ich bitte hier um eine dringende Antwort denn ich muss wissen was mich erwartet

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:14

      Hallo Yvonne,

      in Ihrem Fall sollten Sie sich professionell von einem Anwalt beraten lassen. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steven 2. April 2015, 12:53

    Ich habe unwissentlich, durch ein zu lange andauerndes Überholmanöver, einen Unfall verursacht. Ich stand völlig unter Schock und habe gar nicht gewusst, dass einem Verkehrsteilnehmer etwas passiert ist, da sowohl meinem Auto als auch dem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer nichts passiert ist, nicht einmal ein Kratzer.
    Ich habe das wirklich nicht gewusst und es tut mir furchtbar leid für die Leute-ich bin noch in der Probezeit, womit muss ich jetzt rechnen?

    • Steven 2. April 2015, 12:56

      Ich konnte aufgrund einer darauffolgenden Kurve auch das Auto, das mir entgegen kam, nicht mehr sehen, nachdem die Schrecksekunde vorbei war…

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:36

      Hallo Steven,

      mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, das ist abhängig von den genauen Umständen der Tat. Hier finden Sie den Bußgeldkatalog für Überholen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberholen/

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • peter 17. März 2015, 16:16

    ich bin nachts gegen ca. 02.00 uhr mit dem firmenwagen aus witterungsbedingten einflüssen (reifglätte) mit ca 50 km/h über eine verkehrsinsel gefahren und habe die verkehrsschilder beschädigt.ich stand wie unter schock da der wagen grad mal 1 monat alt war. den unfall habe ich erst stunden später gemeldet. was kommt da jetzt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:33

      Hallo Peter,

      in diesem Fall liegt Fahrerflucht vor, Sie sollten sich unbedingt bei der Polizei melden und auf die von Ihnen begangenen Schäden hinweisen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • emily 10. Februar 2015, 15:42

    Ich wollte meine Tochter zur Schule fahren wo mitten im weg ein auto zu uns nach vorne gedreht auf der linken seite stand ( im Verkehrs beruhigter Bereich) es vergingen 3min und das auto stand immer noch(im auto war niemand) die Zeit trängte und ein auto vor von vorne beschloss das auto umher zu fahren, er hatts grad noch Geschafft dann beschloss auch ihn umherzufahren und hab ihn ohne selber zu merken erwischt mit Kratzern( ich habe ein familienwagen) und hab meine Tochter schnell zu Schule gefahren das Gefühl das ich dass auto erwischt hab ging nicht weg ich kam nach ca.2-3 min zurück an dem Ort des Geschehens und dort war niemand. Mittags kam die Frau der das auto gehört ( die Frau ist unsere nachberin wir kennen uns gut) und meinte wir können das in Ruhe klaren ohne Polizei .dann abends kamen sie und legten uns ein auffälligen Zettel hin und meinte das wir in unterschreiben müssten wir weigerten uns und sie ruften die Polizei nach ungefähr 12 Stunden nach dem unfall !

    Was drohnt uns ungefähr an Bußgeld und welche anderen strafen können wir kriegen?
    Danke im vor raus :)

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:39

      Hallo Emily,

      hier liegt Fahrerflucht vor. Da der Schaden am Auto jedoch marginal war, sollte Ihre Strafe gering ausfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Masum 4. Februar 2015, 16:30

    Hallo, ich habe während meiner Probe einen Unfall gegangen. Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei erhalten, wo steht fährlässige Körperverletzung . Ist mein Führerschein nun weg ?

    • Masum 4. Februar 2015, 16:38

      Also ich bin dem vorderen reingefahren, aber an der Tat bin ich nicht nur schuld, sondern er hat zu spät gebremst und leider hatte ich keine andere Wähl und bin ihm reingefahren

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:54

      Hallo,

      nicht unbedingt. Sie müssen Ihre Gerichtsverhandlung abwarten, in der über weitere Konsequenzen entschieden wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lukas 2. Februar 2015, 19:51

    Hallo,
    Wie schauts aus wenn man bei sehr schwierigen strasenverhältnissen (Schnee, glätte) mit einem anderen auto kollidiert, weil man in einer Kurve auf die andere spur rutscht. 5 punke und noch zwei Jahre probezei, mpu und nachschulung erfolgreich absolviert.

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:25

      Hallo Lukas,

      Sie sind bei schwierigen Straßenverhältnissen dazu verpflichtet, die Geschwindigkeit zu drosseln.
      Kam es zu einem Unfall, könnten Sie als Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Auch ein Führerscheinentzug ist in diesem Fall möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marius 2. Februar 2015, 17:18

    Hallo, wollte über eine Straße fahren sah aber einen Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg zu spät(er war schnell unterwegs),der Fahrradfahrer fuhr mir darauf hin in die Seite. Ich bin noch in der Probezeit und habe ein Aufbauseminar wegen überhöhter Geschwindigkeit hinter mir, kann es nun sein das mir der Führerschein abgenommen wird?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:34

      Hallo Marius,

      dies ist abhängig vom genauen Unfallhergang. Wahrscheinlich wird Ihnen der Führerschein jedoch nicht entzogen, da Sie jedoch noch in der Probezeit sind, erhalten Sie eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ekrem Gürleyen 1. Februar 2015, 1:57

    Hallo, ich habe als Taxifahrer beim Rückwaertsfahren eine alte Dame ,die zuvor bei mir im Taxi sass schlicht übersehen und angefahren. Danach volles Programm ,Polizei, Rettungswagen usw. Die Frau Nasenbeinbruch prellungen am Körper.Ich habe einen Anwalt beauftragt, mittlerweile über 3 Monate vorüber und immer noch keine Reaktion seitens Staatsanwaltschaft, ich werde Wahnsinnig !!! Anwalt hat auch nichts erreicht, was kommt auf mich zu ??Bitte helfen Sie mir, damit ich mich drauf einstellen kann. Fahre seit 33 Jahren Auto, hauptberuflich Busfahrer keine Punkte. Das erste Mal.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:09

      Hallo Herr Gürleyen,

      in Ihrem Fall ist ein weiteres Beratungsgespräch bei Ihrem Anwalt sicher sinnvoll. Er Sie diesbezüglich am besten beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • WINFRIED 22. Dezember 2014, 0:05

    HABE MIT DEM HÄNGER EINE MAUER ANGEFAHREN UND FUR WEG OHNE MICH UM DEN SCHATEN ZU KÜMMERN WAS BASSIERT NUN
    DIE POLIZEI WAR BEI MIR UND ICH HABE NUN EIN VERFAHREN WEGEN FAHRERFLUCHT AM HALS

    WELCHE STRAFE HABE ICH ZU ERWARTEN ????

    DANKE IM VORAUS FÜR DIE HILFE

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2014, 10:30

      Hallo Winfried,

      Fahrerflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB. Das individuelle Strafmaß legt dabei ein Richter fest; eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren sind laut Gesetz vorgesehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frederic 13. Dezember 2014, 13:35

    Hallo,

    habe vor zwei Tagen einen Unfall gebaut. Wollte an einer Kreuzung links abbiegen, gerade als ich die Kreuzung schon fast verlassen habe raste mir ein Auto, welches gerade aus fahren wollte, hinten ins Heck. Nun die Frage: Wer trägt die Schuld? Generell ja ich als Linksabbieger, aber als ich abbiegen wollte war ja noch kein Gegenverkehr zu erkennen! Weitere Frage, ich bin noch in der Probezeit. Was würde passieren, wenn ich nur Teilschuld bekäme? Muss ich dann auch an einem Aufbauseminar teilnehmen? Und was würde an Bußgeld auf mich zukommen?

    Danke schonmal..

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2014, 10:07

      Hallo Frederic,

      wir können an dieser Stelle nicht feststellen, wer die Schuld am Unfall hatte. Dies wird beispielsweise ein vom Versicherer erstelltes Unfallgutachten ergeben. Bei einem Unfall in der Probezeit, bei dem der Fahranfänger Schuld hatte, muss dieser ein Aufbauseminar besuchen, zudem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johann 4. Dezember 2014, 0:42

    Hallo hab mal eine Frage ich hab letztes Jahr die mpu hinter mir wegen zu viele Punkte hatte jetzt einen Verkehrsunfall an dem ich schuld bin ich wollte links abbiegen hab aber nicht gesehen das mir einer entgegen kommt da vor mir ein größeres Auto war das das entgegenkommende Auto verdeckt hatt die Polizei meinte jedoch das ich dran schuld bin muss ich mit Punkte rechnen ?

    • bussgeld-info.de 9. Dezember 2014, 11:22

      Hallo Johann,

      je nachdem, wie die genauen Umstände des Unfalls aussahen, können Sie in der Tat Punkte bekommen. Im Bußgeldkatalog gibt es beispielsweise den Tatbestand „Sie verstießen beim Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrverbot“, was ein Bußgeld von 110 Euro und einen Punkt nach sich zieht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Torsten Dunst 28. November 2014, 15:47

    Ich wollte mit meinem auto auf geburtstag fahren. Ich wollte auf der bundesstraße(ausserorts) mit meinem auto auf eine andere Bundesstraße(ausserorts) abbiegen Ich hatte auf der abbiegespur angehalten um auszuschliessen das kein gegenverkehr kommt. Ich war mir zu dem zeitpunkt sicher das ich gefahrenlos abbiegen kann. Ich leitete das Linksabbiegemanöver ein. Plötzlich hatte ich ein pkw in meiner seite.
    Alle personen stiegen normal aus(Gott sei dank das nicht mehr passiert ist.),Alle hatten nur leichte verletzung.
    Ausserdem bin ich direkt da geblieben bis polizei kam . Unfallzeuge hat Polizei gerufen weil ich enen schock hatte und nicht fähig war selbst anzurufen.Habe jetzt Post von Polizei bekommen.
    Da drin steht. Straftat: Fahrlässige Körperverletzng im Strassenverkehr Nach Verkehrsunfall.
    Sie werden beschuldigt,die oben aufgeführte Straftat begangen zu haben §163a Abs.4 StPO
    Ich wollte fragen was mich erwarter(Bußgeld und Punkte Etc.)
    MFG Torsten Dunst

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 11:16

      Hallo Herr Dunst,

      Sie erhalten für diese Straftat 3 Punkte in Flensburg.
      Alles weitere wird in einer gerichtlichen Verhandlung entschieden. Möglicherweise kommt es aber auch nicht zum Verfahren und dieses wird eingestellt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kay 19. November 2014, 11:51

    Hallo, ich bin vorletzte Nacht gegen eine Straßenlaterne gefahren. Ich war so geschockt, dass ich danach noch 200m weiter gefahren bin. Als ich gerade stehen bleiben wollte, hat mich die Polizei angehalten und hat gesagt ich kriege jetzt eine Anzeige wegen Unfallflucht. Stimmt das wirklich und wie kann ich mich dagegen wehren? Ich bin noch in der Probezeit. Bitte schnelle Antwort, MFG Kay

    • bussgeld-info.de 19. November 2014, 11:57

      Hallo Kay,

      Der Fall wird sicher individuell entschieden werden müssen. Da Sie noch 200 Meter weitergefahren sind, kann das durchaus als Fahrerflucht gewertet werden. Das wären dann 3 Punkte. Außerdem könnte auch ein Aufbauseminar angeordet werden und es könnte sich auch Ihre Probezeit für 2 Jahre verlängern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Angelika 19. November 2014, 6:44

    Ich bin mit meinen Roller auf der Abbiegespur re., vor mir ein Auto, Ampel ist grün.
    Das Auto fährt los, ich fahre ebenso los und schaue mich um, ob vom Fahrradweg ein Radfahrer kommt. In dem Moment bremst das Auto vor mir ab, um doch noch ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug durchzulassen, dabei fahre ich nun auf das stehende Fahrzeug auf.
    Es entstand Blechschaden. Mit welchen Bußgeld muß ich rechnen?
    MFG
    Angelika

    • bussgeld-info.de 19. November 2014, 12:03

      Hallo Angelika,

      ein Bußgeld gemäß des Bußgeldkatalogs dürfte nicht fällig werden, da Sie keine Straßenverkehrsregel missachtet haben. Als Unfallverursacher werden aber sicher andere Kosten auf Sie zukommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Angelika 19. November 2014, 18:25

        Möchte mich recht herzlich für Ihre zügige Antwort bedanken.
        LG Angelika

  • Nicole 18. November 2014, 13:18

    HallO ich hatte gestern einen kleinen Unfall ich bin rückwärts auf einem Parkplatz gegen ein packendes Auto gefahren und jetzt sind schrammen drin. Ich bin aber gleich weg gefahren also genannte fahrer Flucht da es das Auto von dem Vater eines Freundes ist mit dem ich Streit habe haben die mich angerufen das ich gegen das Auto gefahren bin und ich kommen soll da sie die polizei angerufen haben. Ich bin gleich zurück gefahren da es ja keine Absicht war und war vor der Polizei noch da.
    Was erwartet mich jetzt??
    Das War das erste mal und ich habe noch Probezeit

    • bussgeld-info.de 19. November 2014, 12:10

      Hallo Nicole,

      Unfallflucht wird mit 3 Punkten bestraft. Die Höhe des Bußgeldes wird dabei immer individuell bestimmt. Wenn eine Anzeige wegen Fahrerflucht gemacht wurde, kann es auch sein, dass Sie zu einem Aufbauseminar müssen und sich Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Emin 12. November 2014, 10:20

    Habe eine frsge bin am wochenende mit mein auto gehen ein wild gewachsenen baum gefahren hat zwei mit fahrer die leciht verletzt wurden was erwartet mich jetzt

    • bussgeld-info.de 17. November 2014, 12:59

      Hallo,

      bei einem Unfall wird ein Unfallgutachten erstellt und der Verursacher wird ermittelt. Danach ergeben sich die Versicherungsansprüche. Mit einer gerichtlichen Verfolgung müssen Sie aber nicht rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Heiner 10. November 2014, 5:35

    Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren
    Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen

    Das ist ein Widerspruch an sich, denn wenn man beiseite fährt und andere Fahrzeuge an der Unfallstelle vorbeifahren, werden die Unfallspuren zumindest stark verändert. Daher sehe ich das als überaus kritisch an. Entweder die eine oder die andere Strafe in Kauf nehmen, denn das ist einfach nur Auslegungssache seitens der Beamten. Was ist ein Bagatellschaden und was nicht mehr? Auch das ist für einen Autofahrer nicht ganz einfach zu erkennen und auch wieder nur Auslegungssache seitens der Beamten

    Ich hatte ml einen leichten Unfall, sah an meinem Fahrzeug nur einen leichten Schaden am Stoßfänger. Als ich in der Werkstatt war, kam ein Schaden in Höhe von 4000 € heraus. Also kein Bagatellschaden mehr.

  • ela 8. November 2014, 4:28

    Hallo
    was passiert
    wen man selbst unfall baut
    aber niemanden verletzt !
    dabei nur ihr eigenes auto zur totalschaden führt
    und man ist in probezeit? und man hat vollkasko

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:29

      Hallo Ela,

      durch Ihre Vollkasko-Versicherung wird der Schaden an Ihrem Auto abgegolten. Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, das ist abhängig von dem Unfallhergang. Im schlimmsten Fall kann die Verlängerung der Probezeit vorgenommen werden, dann müssen Sie auch ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sweethy 27. Oktober 2014, 20:45

    Hallo,
    mein Mann hatte heute einen Unfall mit einer Radfahrerin. Ihr ist glücklicher weise nichts passiert. Ihr Elektrorad hat einen Sachschaden von ca.150 Euro. Er ist an eine Kreuzung herangefahren und hat sie schlicht übersehen.
    Nun meine Frage: Mit wie vielen Punkten muss er rechnen? Die Polizei meinte mit mind. 3 Punkten und 120 Euro Geldstrafe. Ist das richtig?

    • bussgeld-info.de 28. Oktober 2014, 16:29

      Hallo,

      ohne genaue Einsichten in das Unfallgeschehen, ist es uns leider nicht möglich, hierzu eine präzise Aussage zu machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Oldie Opa 13. Oktober 2014, 10:12

    Hallo,
    angenommen, man schläft am Steuer ein und baut einen Unfall ohne andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Baum) selbst nur leicht verletzt. Was bekommt man für eine Strafe, wenn man eingeschalfen am Steuer saß ?

    Ist mir nicht passiert und auch keinem anderen, nur rein aus Interesse, da letztens am Stammtisch darüber diskutiert wurde.

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2014, 11:53

      Hallo,

      für den Tatbestand „Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden“ gibt es ein Bußgeld von 35 Euro.
      Beim Einschlafen am Steuer können jedoch gravierendere Strafen fällig werden:
      Ich verweise Sie hierzu auf § 315 der StVO, Gefährdung des Straßenverkehrs: „Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, (…) und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • cicero 11. Oktober 2014, 18:43

    Guten Tag hatte ein Autounfall mit 1 Personenschaden (Prellungen) mit eine Woche Krankenhausaufgentahlt ,und ein Verkerschilld Beschädigt.Hab ein Rechtschutz Versicherung . Polizei Krankenwagen Feuerwehr hab selbst angerufen . Kein Alkool .Schmerzengeld hab von meine Versicherung schon beantragt für die Person .Von Polizei eine Anzeigen wegen hohe geschwindischkeit und Personenschade nach § 2.. meine Frage muss ich ein Anwalt nehmen und was wurde mir erwaten von Bußgeld und Strafen ungefähr

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2014, 12:04

      Hallo,

      wir dürfen Ihnen hier keine Rechtsberatung anbieten. Da Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie jedoch wahrscheinlich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen und bekommen die Gebühren von der Versicherung erstattet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • jaay karaca 9. September 2014, 15:03

    Hallo,
    Ich habe einen verursacht in dem ich einen tier auf Der strasse ausgewischen bin
    Und habe dabei ein parkendes auto gerammt.
    Bin auch leider noch in Der probezeit.
    Was kann da alles auf Mich zu kommen ?
    Mfg karaca

    • Ingo 7. Oktober 2014, 23:02

      Guten Abend,
      ich habe vor einiger Zeit beim rückwärts Ausfahren aus einer Einfahrt so ein ca 80cm hohes Verkehrsschild (Vorschriftszeichen Nr. 222), welches ich im Rückspiegel nicht mehr sehen konnte, umgefahren.
      Da ich schwer Herzkrank bin, habe ich nur schnell das Schild wieder aufgestellt und versuchte mich ca 10-15min zu beruhigen – musste dann aber doch dringend nach Hause fahren, da ich durch die Aufregung mein Nitrospray brauchte.
      Nach ca. 30 min stand die Polizei vor meiner Tür und nahm den Unfall auf. Es kam zu einer Anzeige wegen Fahrerflucht und das Gericht verurteilte mich zu zu 300€ Strafe (ich bin 80% Schwerbehindert und erhalte 680€ EU-Rente!!!) und ich bekam 7 Punkte!!!
      Nun lese ich hier, das es für Fahrerflucht vom Unfallort 3 Punkte gibt – kann mir bitte jemand das Urteil erklären?!

      • bussgeld-info.de 8. Oktober 2014, 9:58

        Hallo Ingo,

        die 7 Punkte lassen sich wohl durch ein Zusammenspiel mehrerer Tatbestände erklären, denn laut dem aktuellen Bußgeldkatalog kann es für eine Tat maximal 3 Punkte geben. Wenn das Urteil durch das Gericht ausgesprochen wurde, müssten Sie hier aber über alle relevanten Umstände, die zum Strafmaß führten, informiert worden sein.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • unwichtig 15. Oktober 2014, 22:52

          Wenn Sie „vor einiger Zeit“ diese Unfallflucht begangen haben, müsste das VOR dem 1.5.2014 gewesen sein, denn VOR der Punktereform 2014 gab es für Unfallflucht 7 Punkte, die dann im Mai diesen Jahres in 3 Punkte umgewandelt wurden.

          • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 13:56

            Hallo,

            Ihre Erklärung klingt plausibel. Vielen Dank für Ihre Anmerkung!

            Ihr Bußgeld-Info Team

  • Wolfgang 6. August 2014, 7:20

    Hallo,
    ich habe möglicher weise einen unfall verursacht.
    Kein alkohol im spiel.
    Beide fahrzeuge totalschaden, keine verletzten.
    Womit nuss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 6. August 2014, 10:46

      Hallo Wolfgang,

      es ist für uns leider nicht vorhersehbar, welche Folgen Sie nun erwarten. Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, die Polizei oder konsultieren Sie einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tschennylein 28. Juli 2014, 21:42

    Wenn ich im Parkhaus gegen einen Pfosten fahre, dieser aber nicht beschädigt ist, muss ich dann dennoch die Polizei benachrichtigen oder begehe ich Fahrerflucht wenn ich die Polizei nicht informiere und fahre?

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:15

      Hallo,

      solange nichts beschädigt ist, müssen Sie nicht die Polizei einschalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ingo. 17. Juli 2014, 0:45

    Guten Tag.Ich stand vor ca.4 Wochen an der Ampel.Es wurde Grün,und ich fuhr mit dem Auto an.Nach ca.50-60 meter wollte ich links abbiegen,da ich in Gedanken war,fuhr ich etwas zu weit auf die andere Fahrspur.Von oben kam eine Dame die Gerade aus fahren wollte,und es gab einen leichten Blech schaden.Der Dame,mir,oder meiner Frau und meinem Kind ist zum Glück nichts Passiert.Punkte leisten kann ich mir glaube ich nicht mehr.Beruflich benötige ich meinen alten Kl.3 Führerschein.Der Polizist meinte zu mir,es würden 85,00 € plus Bearbeitungsgebühren auf mich zu kommen,und 1 Punkt.

    Mfg: Ingo

    • ich 12. Juli 2016, 7:55

      Tolle Geschichte.

  • Alex 11. Juli 2014, 23:56

    Wenn man nach einer erfolgreichen mpu(Alkohol) und danach in der verlängerten Probezeit z.B 2. A Verstöße begeht (Tempo ) und fahrlässige Körperverletzung) wird dann sofort eine mpu angeordnet ohne wenn und aber ? Falls ja wird die Fahrerlaubnis sofort einen weggenommen oder hat man eine 3 monatliche Frist, ne gültige mpu vorzulegen?

    Danke im Voraus für die Antwort, Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 16. Juli 2014, 10:06

      Hallo Alex,

      hierzu können wir keine genauen Angaben machen. Das kommt auf die genauen Umstände ihres Fahrverhaltens an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ackermann 10. April 2014, 23:20

    Wenn man an einer Kreuzung die vorfahrt nicht beachtet hat und man ei einen Unfall baut in der Probezeit ist,aber das andere Fahrzeug zu schnell war ,was kommt da auf einen zu?

    • bussgeld-info.de 11. April 2014, 9:04

      Hallo ackermann,

      wer die Vorfahrt nicht beachtet, begeht einen A-Verstoß. Für die Probezeit bedeutet dass, das sie sich um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

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