Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Halten & Parken 2024, der die Bußgelder bei falschen Parken und Halten definiert.

Aktuelle Bußgelder für falsches Parken und Halten

Halteverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten20
… und jemanden dabei behindert35
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten20
Sie haben in zweiter Reihe gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben nicht platzsparend gehalten10
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten20
Sie haben im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen gehalten20
... und jemanden dabei behindert30
Sie haben unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten55
… und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100

Parkverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... um 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50

Bußgeldrechner Halten & Parken

Spezielles zum Thema Halten und Parken

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Halten und Parken: Diese Regeln schützen vor Bußgeld

Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt
Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt

Da es oftmals zu Unklarheiten bezüglich der Bedeutungen der Begriffe „Halten“ und „Parken“ kommt, sollen diese zunächst definiert werden.

Was bedeutet „Halten“ und was „Parken“?

Zuerst einmal beschreiben beide Begriffe stillstehende Vorgänge. Diese sollten prinzipiell am rechten Seitenstreifen geschehen.

Beim Halten kommt es zu einem freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges. Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Halten und dem Warten. Letzteres definiert beispielsweise Vorgänge wie das Warten an einer roten Ampel.  Auch das sogenannte Liegenbleiben ist kein Halten, da die Unterbrechung der Fahrt nicht freiwillig geschieht.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Halten“

Mit Parken ist auch das freiwillige Stehenbleiben des Fahrzeuges gemeint. Allerdings verlässt in diesem Fall der Fahrer das Fahrzeug länger als drei Minuten . Befindet man sich nicht länger drei Minuten in der Nähe des Autos und kann so bei Bedarf wieder einsteigen, liegt laut StVO kein Parken, sondern Halten vor. Auch wenn eine weitere Person im Fahrzeug ist, die in der genannten Zeit notfalls agieren kann, liegt kein Parken vor.

Das Parken und auch das Halten ist an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel vor Einfahrten, vor Absenkungen des Bordsteins und an anderen gekennzeichneten Stellen nicht erlaubt.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parken“

Regeln für Lkw und Anhänger

Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten
Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten

Beträgt das Gewicht eines Fahrzeuges über 7,5 Tonnen oder das Gewicht eines Anhängers über zwei Tonnen, gilt das Parken in allgemeinen Wohn-, Sonder-, Kur- und Klinikgebieten als nicht gestattet. Damit ist das Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn-, beziehungsweise Feiertagen gemeint.

Anhänger von Kraftfahrzeugen dürfen außerdem nur maximal zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden.

Das Parken auf Gehwegen

Prinzipiell ist es nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken, denn dieser ist für Fußgänger gedacht, welche sich nicht in eine Gefahrensituation begeben sollten, weil sie einem Fahrzeug ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder und Gehbehinderte können dadurch einem Risiko ausgesetzt werden.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unsrem Ratgeber: Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten.

Weiterführenden Ratgeber zum Parken von Fahrzeugen

Streitpunkt Parklücke

Der Parkplatz steht demjenigen zu, der sie zuerst erreicht. Es ist nicht rechtens, dem Fahrer, der sich darauf vorbereitet rückwärts einzuparken und dazu vor die Parklücke gefahren ist, die Parklücke durch vorwärts Einparken wegzunehmen. Ansonsten drohen dem „Dieb“ 10 Euro Bußgeld.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parklücke“

Das platzsparende Parken

Die Formulierung „platzsparendes Parken“ ist etwas unklar ausgedrückt. Grundsätzlich sollte man vorne und hinten jeweils einen Meter Platz lassen, da man den anderen parkenden Fahrzeugen ein bequemes und sicheres Ein- und Ausparken gewährleisten möchte.

Wird das Auto quer oder schräg geparkt, muss nur ein ungefährer Seitenabstand von 70 cm eingehalten werden, damit das Einsteigen möglich ist.

Falsches Halten und Parken in der Probezeit

Normalerweise erwartet den Fahranfänger nur ein Bußgeld, welches keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Parkt man das Auto allerdings mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder allgemein auf Kraftfahrstraßen beziehungsweise Autobahnen, handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie B. Zwei dieser Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit und zu einer Anordnung eines Aufbauseminars.

Falsch geparkt und dabei Rettungs- und Einsatzfahrzeuge behindert

Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen
Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen

Die höchsten Strafen drohen bei der Behinderung von Rettungs-, oder Einsatzfahrzeugen. Neben dem relativ hohen Bußgeld von 100 Euro wird auch ein Punkt in Flensburg verhängt. Da die Fahrzeuge bis zu sieben Meter lang sind, muss das Parken  auch an Engstellen unterlassen werden. Niemals sollte dem Fahrer ein einfach und schnell erreichter Parkplatz wichtiger als die Sicherheit seiner Mitmenschen in einem Notfall sein.

Parken von Motorrädern

Für Motorräder gilt laut StVO prinzipiell dasselbe Parkverbot wie für Kraftfahrzeuge. Allerdings tolerieren Polzisten oftmals auf dem Gehweg geparkte Krafträder, insofern sie Fußgänger nicht behindern. Auch wenn Autofahrer es nicht gern sehen, ist es Motorradfahrern gestattet, Parkflächen zu nutzen.

Einspruch gegen Strafzettel einlegen

Ein möglicher Grund für einen Einspruch wäre z. B., dass das Zeichen des Parkverbots unbemerkt erst nach dem korrekten Parken angebracht wurde.

Allerdings sollte man bei den noch relativ niedrig ausfallenden Bußgeldern vorzugsweise einfach zahlen. Werden jedoch Punkte in Flensburg verhängt und man fühlt sich zu Unrecht verurteilt, lohnt sich die Konsultation eines Anwaltes.

FAQ – Halten & Parken

Wann parkt ein Kfz?

Ein Auto parkt, wenn der Fahrer „sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält“ (vgl. § 12 Abs. 2 StVO).

Wie lange dauert halten?

Laut StVO darf das Halten bis zu 3 Minuten dauern. Währenddessen müssen Halter jedoch im Fahrzeug bleiben. Ab 3 Minuten oder bei Verlassen des Kfz (egal wann), gilt das Kfz als geparkt.

Was kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet 55 Euro.

Was kostet das Parken in einer Feuerwehrzufahrt?

Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55 Euro, bei Behinderung von Einsatzkräften kostet es 100 Euro und es gibt einen Punkt. In jedem Fall darf das Fahrzeug abgeschleppt werden, da die Zufahrt immer frei bleiben muss. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer zahlen.

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Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 552 comments… Kommentar einfügen }
  • Monika 15. November 2015, 18:37

    Hallo,
    Habe auf einem ansonsten regulären Parkplatz geparkt, nach meinem parken wurde ein temporäres parkverbotschild Wegs Baustelle angebracht. Nun soll ich neben dem falsch parken auch noch für die ausfallkosten der Baufirma aufkommen? Ist das rechtens? Darf die Polizei meine Daten weiter geben?

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 12:50

      Hallo Monika,

      in der Regel sollte die Aufstellung eines Schilds rechtzeitig erfolgen. Lassen Sie sich in diesem Falle von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roland 14. November 2015, 17:03

    Hallo Bußgeldteam,

    ich hätte da eine Frage.
    Ich habe einen Bußgeld wegen Parken in einem durch Verkehrszeichen 260, (Zusatz: Frei für Land- und Forstwirschaftlichen Verkehr) erhalten. Höhe 30,00 €.
    Ich habe Einspruch eingelegt, mit der Begründung das das VZ 260 das befahren verbietet, jedoch nicht das Parken, ich (bzw. meine Mitfahrer) und ich hätten den PKW ja auch zum Standort schieben können. Da dies bei Krafträdern akzeptiert wurde, und es für mich durch aus möglich das auch ein PKW geschoben werden kann.
    (Anlass war der besuch einee Fußballspiels, und ich hatte 3 männlich Beifahrer)
    Nun habe ich antwort erhalten:
    1. Sei schieben eines PKW keine natürliche Nutzung, das eine Kraftrad schon (Ich habe noch niemanden ein großes Motorad schieben sehen).
    und 2. Sei seit 2014 durch TBN 141062 auch das Parken durch VZ 260 verboten.
    Ist das so richtig?

    Gruß Roland

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 13:04

      Hallo Roland,

      Tatbestandsnummer 141062 im Wortlaut: „Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250/251/253/255/260) gesperrt war.“ Die Ahndung liegt bei 30 Euro.

      Zweiräder lassen sich von Natur aus eher schieben. Sie sind auch darauf ausgelegt. Für andere Kraftfahrzeuge gilt dies in der Regel nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 12. November 2015, 8:55

    Hat sich schon erledigt

  • Martin 12. November 2015, 1:01

    Hallo Bußgeld-Team,
    Ich habe letztens angeblich im absoluten Halteverbot geparkt und die Straßenreinigung behindert, obwohl das absolute Halteverbot nur auf der linken Seite galt. Und ich stand auf der rechten. Außerdem habe ich einen Punkt bekommen und musste 15 Euro zahlen.
    Ist das gerechtfertigt?

    • Martin 12. November 2015, 1:10

      Ich korrigiere, ich muss nur 15 Euro bezahlen für das angebliche Parken im absoluten Halteverbot. Hab aber vorher schon ein B-Verstoß begangen und bin noch in der Probezeit. Wird meine Probezeit wegen solch einer Unklarheit verlängert?

  • Najime 10. November 2015, 17:25

    Hallo,
    Ich habe eine Frage :
    Ich habe in einem Taxi Parkplatz gehalten, also ich stand neben dem Auto ,
    Ich bin weg gelaufen um zu gucken ob ich hier halten kann,
    Nach einer Minute kam ein Taxifahrer und hat mein Kennzeichen aufgeschrieben und meinte ich darf hier nicht mal halten und er sagte dass ich 35€ bekommen.
    Weil er mein Kennzeichen zur Polizei bringt.
    Ich finde das nicht normal.
    Meine Frage ist ob das ihm was bringt.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 12:21

      Hallo Najime,

      das Halten und Parken an einem Taxistand ist verboten, denn der Taxistand ist zum Bereithalten für Taxis gedacht. Jede Behinderung macht es einem Taxifahrer nicht möglich, seinen Platz einzunehmen. Das Parken ist ebenfalls unzulässig, wenn in dem Moment des Haltens kein Taxi am Stand ist. Sie sollten allerdings vorerst abwarten, ob der Taxifahrer tatsächlich seine Drohung wahr gemacht hat und Ihnen nun ein Verwarnungsgeld droht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadine T. 10. November 2015, 13:27

    Hallo,
    ich habe auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt geparkt und dort einen Strafzettel erhalten, weil ich (vermutlich) vergessen hab eine Parkscheibe reinzulegen. Normalerweise dürfen Kunden bis zu 2 Stunden auf dem Parkplatz parken und ich war auch definitiv Kunde des Marktes.
    Das Bußgeld beläuft sich auf EUR 30,00. Allerdings finde ich dieses Bußgeld sehr hoch und zweifle gerade, ob das soweit stimmt. Können Sie mir hierzu etwas sagen?

    Auf dem Strafzettel steht nur „Sie haben gemäß Ziff. 5 AGB Parkverstoß begangen. Sie haben das Fahrzeug ohne eine Parkerlaubnis abgestellt oder geparkt. Sie haben daher eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 30,00 zu bezahlen.“

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 11:36

      Hallo Nadine T.,

      bei einem Supermarktparkplatz handelt es sich um ein Privatgelände. Hier gelten in der Regel die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der jeweiligen Firma. Bei den 30 Euro handelt es sich daher vermutlich nicht um ein Bußgeld von einer staatlichen Bußgeldbehörde, denn Sie haben eine Vertragsstrafe begangen, indem Sie gegen die AGB verstießen und falsch geparkt haben. Ob Sie nun jemanden behinderten oder zu lange geparkt haben, können wir an dieser Stelle leider nicht beurteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katrin 10. November 2015, 10:29

    Hallo.
    Ich habe abends (ca. 18:05h) an einem zeitlich Begrenzten Taxistand (7-16h) geparkt. Warum bekomme ich dafür ein Knöllchen? Und was bedeutet eine 1 über dem I auf dem Schild????

    Danke im Voraus, LG

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 11:12

      Hallo Katrin,

      Fahrer haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch gegen diesen zu erheben, wenn sie begründete Einwände gegen diesen haben. Ein Taxis-Schild mit einer „1“ über dem „I“ ist uns leider nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra 30. Oktober 2015, 15:41

    Ich habe eine Frage
    Ich bin in der Probezeit und habe heute ein Knöllchen bekommen ,bezüglich Parken im Halteverbot auf Rad-&Gehweg (Wollte nur mal ebn mein Einkauf hochtrabend )
    Was habe ich zu erwarten ?!

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 11:50

      Hallo Sandra,

      bei einem Parkvergehen handelt es sich um einen B-Verstoß. Hier droht nur ein Verwarnungsgeld. Ein einmaliger B-Verstoß hat noch keine Probezeitmaßnahmen zur Folge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Veronica 21. Oktober 2015, 14:18

    Hallo finde die Kontonummer von euch nicht .. Bitte Sie per Mail zu bekommen danke

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 13:54

      Hallo Veronica,

      wir sind nicht die Bußgeldstelle oder das Kraftfahrt-Bundesamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • volkan 15. Oktober 2015, 19:52

    Hab heute ein verwarnungsgeld wegen falschparken bekommen 15 euro. Bin noch in der probezeit. Kann ich mein fs verlieren .hab aber gleich überwiesen.oder bekomme ich auch punkte

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:31

      Hallo,
      neben dem Bußgeld müssen Sie mit keinen weiteren Strafen rechnen. Sie bekommen weder Punkte noch verlieren Sie Ihren Führerschein.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fuat 13. Oktober 2015, 9:32

    Hallo,

    ich habe gestern in der Stadt um 20 Uhr geparkt. Ab 20 Uhr muss man keine Parkschein mehr kaufen.
    Ich habe trotzdem ein Bußgeld um 20:05 Uhr ausgestellt bekommen mit der Hinweis „Parken ohne Gültigen Parkschein“

    Muss ich das noch zahlen?

    Vielen Dank für die Info.

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 10:29

      Hallo Fuat,

      leider kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, ob das Bußgeld für das Falschparken gerechtfertigt ist; es besteht die Möglichkeit gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, wenn ein Fahrer ernsthafte Gründe dafür vorbringen kann, weshalb er das Bußgeld nicht zu zahlen hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadsad 13. Oktober 2015, 5:01

    Ach ja was ist das deutsche halte- bzw. Parkgesetz schön!
    Was hält denn unser Freund und Helfer davon dieses umzusetzen? Na nichts… und das mit gutem Grund : würden Sie sonst die Meter der Parkplatzabstände zusammen rechnen um herauszufinden wie es möglich ist mit einem smart drei Stellplätze zu blockieren?! Hinzu kommt dann noch die Frage warum ein Fahrzeug mit der Höhe von 1,5m die Sicht im Umkreis von 5m einer Straßenkreuzung oder Ein-, Ausfahrten im Gegensatz zu einer 4m hohen unmotorisierten Hecke oder Mauer gefährdet! Gott sei Dank haben wir diese Denksportaufgaben! Liebe Ordnungshüter belehrt doch endlich mal die Fahrer die durch unangemessene Geschwindigkeit, Parkgewohnheit, Licht- und Hubsignalnutzung weitere Verhehrsteilnehmer behindern und gefährden! Ich empfinde es aus Erfahrung viel gefährlicher wenn, nach einer Kurve auf der Landstraße (zul. 100 kmH ) plötzlich ein Fahrzeug mit 50 kmH vor mir „fahrend“ auftaucht , als das ich mit 150 kmH überholt werde! Ich zahle auch weiterhin brav meine Knöllchen wenn ich meine Parkzeit überschritten habe oder zu schnell gefahren bin und würde auch höhere Bußgelder akzeptieren sobald auch Verkehrsteilnehmer, die den Verkehr durch geringe Geschwindigkeit, assozialem Parken, falschen, unlogischen Lichtsignalen etc. … behindern/gefährden mit Bußgeldscheiden und Punkten verwarnt werden! Es ist Zeit auch auf die zweite Seite der Verkehrsgefährdung aufmerksam zu machen !

  • Gerd 12. Oktober 2015, 2:37

    Ich war in Flughafen gepark.
    Ich habe meins wegen erst mal geparkt und ich hole den Parkschein.
    der erste parkautomat war defekt dann musst ich weit laufen zum andere pakautomat der geht .
    dann komme ich zurück zum auto.
    ich war überracht . schon Knöllchen am der scheibe.

  • Nico 2. Oktober 2015, 15:08

    Ich habe auf einem Parkplatz , nur mit Anwohnerberechtigungsschein das Parken berechtigt 7 Tage lang gestanden, da ich über diese Zeit in Urlaub fuhr. Hatte das Auto nachts dort abgestellt und leider nicht auf dieses Schild geachtet. Nun habe ich 2 Schreiben zu je 15€ erhalten. Ist das nicht ein und derselbe Tatbestand, der sich nicht durch Tageswechsel aufhebt?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:33

      Hallo Nico,
      es handelt sich um einen Tatbestand der laut Art. 103 III GG nicht doppelt bestraft werden darf.
      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Sebastian 2. Dezember 2016, 21:47

        Guten Tag,

        trifft dies auch auf parken auf dem Radweg zu (wenn innerhalb von 2,5 h zwei „knöllchen“ verhängt werden)?

        Lieben Dank für eine Antwort

        • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 11:17

          Hallo Sebastian,

          auch in diesem Fall sollten Sie nicht doppelt bestraft werden dürfen. Wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 28. September 2015, 18:24

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich parkte auf einem großen öffentlichen Parkplatz(zum Einkauf bei Aldi) direkt vor einem in unmittelbarer nähe befindelichen Restaurant welches sich den Aldi Parkplatz mit teilt geparkt. Als ich wieder zu meinem Auto kam musste ich feststellen dass ich hätte eine Parkuhr hätte stellen müssen. Welche strafe habe ich zu erwarten? Es wurde niemand blockiert oder behindert. Ich habe um 16:30 Uhr Feierabend gemacht die Fahrt zum Parkplatz dauert ca. 10 min. Auf dem Knöllchen steht 16:50 Uhr. Ich war lediglich einkaufen was max. 15min dauerte.

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:55

      Hallo Martin,

      wenn Sie kürzer als 30 Minuten ohne Parkscheibe geparkt haben, zieht das in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Auf dem Knöllchen sollte die Höhe der Strafe jedoch auch vermerkt sein.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Jessica 22. September 2015, 15:30

    Hallo, ich hab auf einem Parkplatz eines Krankenhauses geparkt. Da die beiden Einfahrts- und Ausfahrtsparkschranken geöffnet waren habe ich mir nichts gedacht und ohne Parkschein geparkt.
    Natürlich war mein Krankenhausaufenthalt 5 Stunden lang und ich hab eine Strafe von 25€ erhalten. Mein Vater meinte dass die Strafe unzulässig ist deswegen wollte ich mal nachfragen ob das wirklich so ist?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:10

      Hallo Jessica,

      wenn ein Fahrer auf einem Parkplatz parkt ohne einen dafür notwendigen Parkschein zu lösen, dann werden dafür 25 Euro fällig (bis zu 3 Stunden), über 3 Stunden wären es sogar 30 Euro. Ob nun die Schranken offen standen oder nicht, so ist der Parkplatz vermutlich mit einem Schild ausgestattet, auf dem zum Parken mit Parkschein aufmerksam gemacht wird. Dem sollte dann nachgekommen werden, ansonsten droht ein Verwarnungsgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tamara 4. September 2015, 14:15

    Hallo, ich habe vor einigen Wochen ein Knöllchen bekommen, weil ich im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebe Parkscheibe zu verwenden geparkt habe. Dafür hatte ein Knöllchen an meiner Scheibe. Heute habe ich noch einmal Post über ein weiteres Knöllchen bekommen für den Vortag. Kann ich zwei Knöllchen für die gleiche „Tat“ erhalten, wenn keine 24 Stunden dazwischen liegen?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:35

      Hallo Tamara,
      eine Doppelbestrafung für den gleichen Verstoß ist laut Art. 103 III GG verboten.
      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Anika 31. August 2015, 9:48

    Hallo liebes Bußgeld-Team.

    Ich habe je ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro für Parken ohne Parkuhr an 2 aufeinanderfolgenden Tagen bekommen. Allerdings war nicht mal ein „Knöllchen“ am Fahrzeug um mich auf den Fehler aufmerksam zu machen. Ist das rechtens?

    Vielen Dank
    Grüße Anika

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 10:29

      Hallo,
      es besteht seitens der Ordnungsbehörde keine Pflicht einen Hinweiszettel zu hinterlassen. Es könnte auch ein Passant das „Knöllchen“ entfernt haben.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nana 30. August 2015, 18:58

    Hallo,
    Ich hab da mal eine frage. …
    Ich hab seid etwa drei Monaten meinen Führerschein und bin somit noch in der Probezeit.
    Ich war heute mit meiner Mutter an einem Badestrand. ….da der Parkplatz total überfüllt war habe ich wie einige andere an der Seite eines Feldwegs geparkt. Ich konnte kein schild erkennen das dies verbietet.
    Als ich zurück kam hing ein zettel vom ordnungsamt an der Scheibe.
    Mit diesem zettel teilte mir das ordnungsamt mit dass ich dort nicht parken dürfe und es wurde ein Anhörbogen angekündigt. …
    Jetzt meine Fragen:
    1)Darf ich da wirklich nicht parken? Wenn ja warum und wie hoch könnte das Bußgeld ausfallen?
    2) mit welcher Strafe muss ich rechnen und ist meine Probezeit deswegen schon in Gefahr?
    3) ich bin mir unsicher was ich bei diesem Bogen angeben soll. ….ich würde ja ehrlich antworten und schreiben dass mir nicht bewusst war das ich da nicht parken darf ….aber kann ich damit meine verschlimmern?

    Vielen dank schonmal im voraus.

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 11:36

      Hallo,
      warten Sie am besten den Anhörungsbogen ab. Dort erfahren Sie explizit, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Konsequenzen drohen.
      Der Anhörungsbogen gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu der Sache zu äußern. Ihm entnehmen Sie auch die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes.
      Sie sind nicht verpflichtet dazu, Angaben zur Sache zu machen. Allerdings kommen dann weitere Sanktionen auf Sie zu: zum Beispiel die Vorladung zur Vernehmung/Anhörung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Birgit S. 17. August 2015, 11:27

    Hallo
    Unsere Strasse ca.5m breid hat nur einen Gesteig auf der linken Strassenseite ,hier wird immer in falscher fahrtrichtung geparkt weil wir auf einem Berg wohnen, ein Autorat auf dem Gehweg.Unser Grundstück liegt gegenüber ohne Gesteig ,wir haben uns 3Parkplätze auf unserem grundstück angelegt,wie Parkbuchten mit carport und haben schwierigkeitbeim rausfahren .
    Müssten die Autos nicht ? auf unserer seite stehen Rechts zur fahrtrichtung ,da stellt sich niemand hin obwohl freie fläche .
    I

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 9:45

      Hallo Birgit S.,

      in der Regel sollte das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde über die Park- und Haltesituationen in Ihrem Wohnort Bescheid wissen und kann Ihnen dazu genau Auskunft geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ein Radfahrer 14. August 2015, 23:04

    Ich habe mal eine Frage. Vorhin bin ich mit dem Rad auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg mit absolutem Halteverbot gefahren. Dort stand ein Mercedes-Bus und ich habe mich schon geärgert, dass da wieder einer im Weg stehen würde. Als ich fast daran vorbei war, sah ich, dass es sich dabei um ein Zivilfahrzeug der Polizei handelte und die Damen und Herren dort Autos geblitzt haben. Ich habe sie dann gefragt, warum sie dort stehen würden, da es sich um einen Bürgersteig handeln würde und nicht um einen Parkplatz. Als Antwort wurde mir gesagt, dass genug Platz daneben wäre. Für eine Person schon, aber nicht für zwei gleichzeitig. Ist so etwas gestattet? Es war eindeutig eine Behinderung, da so ein Fahrzeug ziemlich breit ist. Muss sich die Polizei nicht an die StVO halten? Leider hatte ich keine Zeit und auch keine Kamera dabei.

    Vielen Dank.

    MfG

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 10:37

      Hallo Herr Radfahrer,

      natürlich muss sich die Polizei auch an die Regeln der StVO halten. Befinden sich die Polizeibeamten allerdings im Einsatz, dann dürfen sie von ihren Sonderrechten Gebrauch machen, um ihre hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen (§ 35 StVO). Dabei müssen sie jedoch die öffentliche Sicherheit und Ordnung berücksichtigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ein Radfahrer 17. August 2015, 11:00

        Vielen Dank für die Info, aber ist blitzen als Einsatz zu verstehen? Das kann ich bei dem §35 StVO nicht sehen oder gilt „das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“? Blitzen ist für mich keine hoheitliche Aufgabe der Polizei. Besonders nicht an dieser Stelle. Da sind andere Stellen viel gefährlicher, da dort wirklich gerast wird. Ebenso kommt es in Kassel sehr häufig zu Rotlichtverstößen und zwar von allen Verkehrsteilnehmern. Da halten sich nicht viele an die StVO. Es wird sehr rücksichtslos gefahren, mit dem Handy telefoniert usw. Ich kann fast jedes Mal auf dem Rad in einen Unfall verwickelt werden. Nur weil ich vorausschauend fahre und zur Not nicht von meiner Vorfahrt Gebrauch mache, kann ich schlimmeres verhindern.

        MfG

        • bussgeld-info.de 17. August 2015, 11:14

          Hallo,

          wenn man davon ausgeht, dass das Blitzen dazu dient, Geschwindigkeitssünder zu erwischen, dann ist dies durchaus als eine hoheitliche Aufgabe der Polizei zu sehen, denn die Bestrafung von Verkehrsverstößen soll dem betreffenden Fahrer eigentlich einen „Denkzettel“ verpassen, damit er über sein Fehlvergehen nachdenkt und hoffentlich nicht nochmal zu schnell fährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Gefährliche Straßen und rücksichtslose Fahrer gibt es leider überall. Es ist lobenswert, wenn Verkehrsteilnehmer – auch im Sinne ihrer eigenen Sicherheit – vorausschauend im Verkehr unterwegs sind.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • momo 13. August 2015, 23:21

    Hallo,
    1. wie sind die Regelungen für das Abstellen von Fahrrädern?
    2. Was kann ich tun, wenn auch einer vielbefahrenen Straße mit Radweg (zwischen Doppelspuriger Fahrbahn und Parkstreifen) häufig verschiedene Laster stehen, um auszuladen? Ist es für mich als Radfahrer erlaubt, auf die Fahrbahn auszuweichen? Wo können sich die Laster stattdessen hinstellen (in einem Viertel praktisch ohne freie Parkplätze), um auszuladen?
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 14:43

      Hallo Momo,

      Sie dürfen Ihr Fahrrad immer in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abstellen. Auf einigen Privatgeländen oder an verschiedenen Hauswänden ist das Abstellen jedoch verboten, dies zeigen aber diverse Hinweisschilder an.
      Ist der Radweg etwa durch Mülltonnen oder Fahrzeuge versperrt, dann darf der Radfahrer auf die Straße ausweichen. Dabei müssen Sie allerdings entgegenkommende Fahrzeuge zuerst vorbei lassen. Verboten ist es hingegen, stattdessen auf dem Gehweg weiterzufahren. Fühlen Sie sich jedoch unsicher auf der vielbefahrenen Straße, dann können Sie auch vom Fahrrad absteigen und das Hindernis zu Fuß umgehen. Ist aber genügend Platz, dann ist es einen Radfahrer auch gestattet, von rechts das parkende Fahrzeug zu umfahren.
      Es existieren laut § 35 StVO Sonderrecht für das Halten und Parken bzw. für die Straßenbenutzung, etwa für Krankenfahrzeuge, die Polizei oder Messfahrzeuge. Das betrifft allerdings nicht Lieferfahrzeuge (Ausnahme Post), sie dürfen nur in den dafür vorgesehenen Lieferzonen halten, aber normalerweise nicht auf dem Radweg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 6. August 2015, 21:05

    Hallo,

    Ich habe gestern auf einem Parkplatz geparkt mit dem Parkautomat, der keine Geldscheine bzw. Geldkarte als Zahlungsmittel akzeptierte. Da ich nicht den passenden Betrag in Münzen hatte, ginge ich kurz weg, um Geld zu wechseln. Als ich zurück kam (etwa 20 min), fand ich einen Strafzettel an meinen Autoscheibe. Kann ich ja dieser irgendwie umgehen?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 11:19

      Hallo Max,

      es ist immer möglich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben (14 Tage nach Erhalt), wenn Sie dies plausibel und gerechtfertigt begründen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Guido 3. August 2015, 14:39

    Hallo,
    ich habe gestern und vorgestern einen Schreiben bekommen, in dem ich aufgefordert werde jeweils 35 Eur zu zahlen, wegen parken im Baumwurzelbereich. (kein Zettel am Auto)
    Da das schon vor fast einem Monat passiert ist und ich davon bis heute nicht gewusst habe, dass es sowas gibt, habe ich jetzt Angst noch mehr dieser Bescheide zu bekommen. Ich habe nämlich im letzten Monat öfter dort geparkt.
    Ist das Rechtens, oder wäre es nicht angemessen gewesen ein Knöllchen am Auto zu hinterlegen?
    Vielen Dank für eine Rückantwort, Gruß Guido

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 15:44

      Hallo Guido,

      tatsächlich existiert in einigen Gemeinden und Ortschaften dieser Tatbestand. Er nützt dem Schutz des Baumbestandes. Ein Zettel/Knöllchen unterm Scheibenwischer ist dabei unerheblich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabian S. 30. Juli 2015, 15:35

    Hallo,
    ich habe eine Frage wegen eines Strafzettels. Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, wo eine Parkautomaten steht. Diese war jedoch defekt, mit dem Hinweis auf dem Display „Parkscheibe einlegen“. Dies habe ich getan. 90 min später war ich wieder am Auto (2 Stunden Höchstparkdauer) und hatte einen Strafzettel.
    Als ich wieder an den Parkautomaten gegangen bin, war dieser wieder funktionsfähig. Anscheinend wird dieser einfach umgestellt. Was kann ich da tun?

    LG Fabian

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 13:10

      Hallo Fabian,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen. In Ihrem speziellen Fall ist es ratsam, einen Anwalt um Rat zu fragen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie immer 14 Tage nach Erhalt Einspruch einlegen, danach ist dieser rechtskräftig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny G. 20. Juli 2015, 19:28

    Hallo,
    Ich habe eine kurze Frage und zwar habe ich mich heute auf einen Parkplatz gestellt, welcher nicht kostenpflichtig ist und nicht als Bewohnerparkplatz gilt. (einer der wenigen bei uns in Siegburg) da das Auto vor mir total blöd geparkt hat und eine riesen Lücke zu dem Vordermann gelassen hat, stand ich mit dem hinteren Teil meines Autos auf einer sperrfläche habe aber dadurch absolut niemanden behindert. Jetzt muss ich 25€ Strafe zahlen und kann das absolut nicht nachvollziehen. Ist das alles rechtens? Ich stand ja schließlich mit einem größeren Teil in der Parklücke.

    Vielen Dank für eine Rückantwort,
    LG Jenny

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 15:23

      Hallo Jenny,

      das Parken auf einer Sperrfläche kostet 25 Euro. Dabei ist es egal, wieviel vom Auto auf dieser Fläche steht. Mit Behinderung hätte diese Ordnungswidrigkeit ein höheres Bußgeld nach sich gezogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 18. Juli 2015, 5:17

    Wie soll mann Parkplatzgebühren für PKW mit angekoppelten Anhänger (Wohnwagen) bezahlen? Für PKW und für Wohnwagen, oder nur für eine Einheit, da es ein Zug ist?

    Mfg Alexander

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 14:06

      Hallo Alexander,

      wahrscheinlich müssen Sie nur für das Zugfahrzeug bezahlen. Dazu können Sie sich beim örtlichen Ordnungsamt genauer informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marvin B. 7. Juli 2015, 23:10

    Hallo,

    ich habe gestern Abend vergessen, meinen Parkschein wieder hinter die Scheibe zu legen. Er lag in meinem Amaturenbrett. Heute Morgen hatte ich dann einen Strafzettel mit Verwarnungsgeld in Höhe von 10€.

    Kann ich da was dran machen?

    Schließlich habe ich ja einen Parkschein.

    • Marvin B. 7. Juli 2015, 23:12

      *kleine Ergänzung: einen Bewohnerparkschein meinte ich natürlich.

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:08

      Hallo Marvin,

      der Parkschein muss sichtbar platziert werden, ansonsten gilt dies als Ordnungswidrigkeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sabine 3. Juli 2015, 11:29

    Hallo,
    habe heute mit meinem Auto auf eine Parkfläche geparkt was mit einem blauen P gekennzeichnet ist. Ich war max. 1 Std. weg, als ich wieder kam hatte ich ein Strafzettel an der Windschutzscheibe wo mir vorgeworfen wird, das ich im eingeschränktem halteverbot stehe ohne Parkscheibe. ( 10€ )
    Ich hatte kein Schild sehen können, hatte erst gedacht ich hätte das Schild über sehen, aber als ich ein Autofahrer gefragt hatte der eine Parkscheibe angebracht hatte, wo denn dieses Schild stehen würde bekam ich zur Antwort das dieses Schild eigentlich dort angebracht sei und zeigte auf dem Pfahl hinter sich wo kein Schild sich mehr befand. Er sagte auch nur noch, er hat eine Parkscheibe angebracht weil er wusste das dieses Schild sich dort befinden sollte, ich war Ortsfremd.
    Mir geht es nicht um diese 10€, mich ärgert einfach nur das 2 Fotos von meinem Wagen gemacht wird wie es stand, aber es aber es fällt den Ordnungskräften nicht auf das das Schild auf der gegenüberliegenden Seite mit dem Hinweis das man mit Parkscheibe parken muss nicht mehr da ist???
    Wie kann ich der Ordnungsbehörde, darauf aufmerksam machen das der Fall ist ohne Widerspruch einzulegen, weil es dann ja mehr kostet.

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:35

      Hallo Sabine,

      Sie können sich, auch telefonisch, an das Ordnungsamt wenden. Am besten machen Sie ein paar Fotos von der Situation und mailen Sie dann auf Anfrage auf dem Ordnungsamt. Im besten Fall ist man letztendlich auch kulant und lässt den Vorwurf fallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mona 1. Juli 2015, 10:31

    Hallo,
    ich habe mit meinen Anhänger für ca. 5 Minuten (laut Verwarnschreiben) „geparkt“. Nur das dabei der Anhänger zum Teil im absoluten Halteverbot gestanden hat, nicht aber der PKW. Entsprechend hat auch nur der Anhänger eine Verwarnung erhalten. Ist das richtig bzw. möglich? Der Anhänger ist ja nicht eigenständig und doch eigentlich als Teil des PKW’s anzusehen.
    Grüße

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:51

      Hallo Mona,

      nein, das ist nicht richtig. Der Anhänger wird als eigenständiges Fahrzeug behandelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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