Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Halten & Parken 2024, der die Bußgelder bei falschen Parken und Halten definiert.

Aktuelle Bußgelder für falsches Parken und Halten

Halteverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist, gehalten20
… und jemanden dabei behindert35
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten20
Sie haben in zweiter Reihe gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben nicht platzsparend gehalten10
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht gehalten20
Sie haben im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen gehalten20
... und jemanden dabei behindert30
Sie haben unberechtigt auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten55
… und jemanden dabei behindert701
... und jemanden dabei gefährdet801
... und dabei einen Unfall verursacht1001
Sie haben unberechtigt auf Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen gehalten55
… und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100

Parkverstöße

TatbestandBußgeld in €Punkte
Sie haben an unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen, in scharfen Kurven, auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Licht­­­zeichen oder im Halte­­verbot geparkt35
… und jemanden dabei behindert55
… und parkten dort länger als eine Stunde55
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben55
Sie haben auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen geparkt55
… und jemanden dabei behindert701
… und parkten dort länger als eine Stunde701
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden gefährdet haben801
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie einen Unfall verursacht haben1001
Sie haben an einer Engstelle geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert1001
Sie haben vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55
… und dabei Einsatzfahrzeuge behindert1001
Sie haben auf einer Sperrfläche geparkt25
… und jemanden dabei behindert25
… und parkten dort länger als 15 Minuten30
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben35
Sie haben in zweiter Reihe geparkt55
… und jemanden dabei behindert801
... und jemanden dabei gefährdet901
... und dabei einen Unfall verursacht1101
… und parkten dort länger als 15 Minuten851
… und parkten dort länger als 15 Minuten, wobei Sie jemanden behindert haben901
Sie haben unzulässig in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben 5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung, vor Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten, im Bereich von Taxi­­­ständen, vor und hinter Andreas­­­kreuzen oder über einem Schacht­­deckel geparkt10
… und jemanden dabei behindert15
… und parkten dort länger als drei Stunden20
… und parkten dort länger als drei Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben30
Sie haben ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. die Park­­dauer überschritten
... um 30 Minuten20
... um eine Stunde25
... um zwei Stunden30
... um drei Stunden35
... um mehr als drei Stunden40
Sie haben auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt55
Sie haben nicht platzsparend geparkt10
Sie haben einem Berechtigten eine Parklücke weggenommen10
Sie haben in einem Fußgängerbereich geparkt55
… und jemanden dabei behindert70
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
Sie haben den Abfahrtsweg eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges versperrt20
Sie haben unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25
Sie haben in einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem An­­hänger über 2 Tonnen geparkt30
Sie haben einen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug länger als zwei Wochen ge­­parkt20
Sie haben im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55
... und jemanden dabei behindert701
Sie haben auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt701
Sie haben an Stellen geparkt, an denen das Halten verboten ist25
... und jemanden dabei behindert40
… und parkten dort länger als eine Stunde40
… und parkten dort länger als eine Stunde, wobei Sie jemanden behindert haben50
Sie haben unberechtigt auf Bus­sonder­fahrstreifen und an Halt­estellen geparkt55
... und jemanden dabei behindert70
... und jemanden dabei gefährdet80
... und dabei einen Unfall verursacht100
… und parkten dort länger als 3 Stunden70
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden behindert haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie jemanden gefährdet haben80
… und parkten dort länger als 3 Stunden, wobei Sie einen Unfall verursacht haben100
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben unberechtigt auf einem Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55
Sie haben andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen gefährdet40
… und dabei eine Sachbeschädigung verursacht50

Bußgeldrechner Halten & Parken

Spezielles zum Thema Halten und Parken

Im Video: Alles zu Halten & Parken

Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.
Alles Wichtige zu Halten und Parken finden Sie auch in diesem Video.

Halten und Parken: Diese Regeln schützen vor Bußgeld

Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt
Bußgelder für falsches Parken und Halten sind im Bußgeldkatalog aufgeführt

Da es oftmals zu Unklarheiten bezüglich der Bedeutungen der Begriffe „Halten“ und „Parken“ kommt, sollen diese zunächst definiert werden.

Was bedeutet „Halten“ und was „Parken“?

Zuerst einmal beschreiben beide Begriffe stillstehende Vorgänge. Diese sollten prinzipiell am rechten Seitenstreifen geschehen.

Beim Halten kommt es zu einem freiwilligen Stillstand des Fahrzeuges. Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Halten und dem Warten. Letzteres definiert beispielsweise Vorgänge wie das Warten an einer roten Ampel.  Auch das sogenannte Liegenbleiben ist kein Halten, da die Unterbrechung der Fahrt nicht freiwillig geschieht.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Halten“

Mit Parken ist auch das freiwillige Stehenbleiben des Fahrzeuges gemeint. Allerdings verlässt in diesem Fall der Fahrer das Fahrzeug länger als drei Minuten . Befindet man sich nicht länger drei Minuten in der Nähe des Autos und kann so bei Bedarf wieder einsteigen, liegt laut StVO kein Parken, sondern Halten vor. Auch wenn eine weitere Person im Fahrzeug ist, die in der genannten Zeit notfalls agieren kann, liegt kein Parken vor.

Das Parken und auch das Halten ist an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel vor Einfahrten, vor Absenkungen des Bordsteins und an anderen gekennzeichneten Stellen nicht erlaubt.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parken“

Regeln für Lkw und Anhänger

Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten
Das Parken auf Gehwegen ist in der Regel verboten

Beträgt das Gewicht eines Fahrzeuges über 7,5 Tonnen oder das Gewicht eines Anhängers über zwei Tonnen, gilt das Parken in allgemeinen Wohn-, Sonder-, Kur- und Klinikgebieten als nicht gestattet. Damit ist das Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn-, beziehungsweise Feiertagen gemeint.

Anhänger von Kraftfahrzeugen dürfen außerdem nur maximal zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden.

Das Parken auf Gehwegen

Prinzipiell ist es nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken, denn dieser ist für Fußgänger gedacht, welche sich nicht in eine Gefahrensituation begeben sollten, weil sie einem Fahrzeug ausweichen müssen. Hauptsächlich Ältere, Kinder und Gehbehinderte können dadurch einem Risiko ausgesetzt werden.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in unsrem Ratgeber: Parken auf dem Gehweg: Diese Regeln müssen Sie beachten.

Weiterführenden Ratgeber zum Parken von Fahrzeugen

Streitpunkt Parklücke

Der Parkplatz steht demjenigen zu, der sie zuerst erreicht. Es ist nicht rechtens, dem Fahrer, der sich darauf vorbereitet rückwärts einzuparken und dazu vor die Parklücke gefahren ist, die Parklücke durch vorwärts Einparken wegzunehmen. Ansonsten drohen dem „Dieb“ 10 Euro Bußgeld.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Parklücke“

Das platzsparende Parken

Die Formulierung „platzsparendes Parken“ ist etwas unklar ausgedrückt. Grundsätzlich sollte man vorne und hinten jeweils einen Meter Platz lassen, da man den anderen parkenden Fahrzeugen ein bequemes und sicheres Ein- und Ausparken gewährleisten möchte.

Wird das Auto quer oder schräg geparkt, muss nur ein ungefährer Seitenabstand von 70 cm eingehalten werden, damit das Einsteigen möglich ist.

Falsches Halten und Parken in der Probezeit

Normalerweise erwartet den Fahranfänger nur ein Bußgeld, welches keine Auswirkungen auf die Probezeit hat. Parkt man das Auto allerdings mindestens eine Viertelstunde in zweiter Reihe oder allgemein auf Kraftfahrstraßen beziehungsweise Autobahnen, handelt es sich um einen Verstoß der Kategorie B. Zwei dieser Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit und zu einer Anordnung eines Aufbauseminars.

Falsch geparkt und dabei Rettungs- und Einsatzfahrzeuge behindert

Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen
Behindern Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge drohen hohe Strafen

Die höchsten Strafen drohen bei der Behinderung von Rettungs-, oder Einsatzfahrzeugen. Neben dem relativ hohen Bußgeld von 100 Euro wird auch ein Punkt in Flensburg verhängt. Da die Fahrzeuge bis zu sieben Meter lang sind, muss das Parken  auch an Engstellen unterlassen werden. Niemals sollte dem Fahrer ein einfach und schnell erreichter Parkplatz wichtiger als die Sicherheit seiner Mitmenschen in einem Notfall sein.

Parken von Motorrädern

Für Motorräder gilt laut StVO prinzipiell dasselbe Parkverbot wie für Kraftfahrzeuge. Allerdings tolerieren Polzisten oftmals auf dem Gehweg geparkte Krafträder, insofern sie Fußgänger nicht behindern. Auch wenn Autofahrer es nicht gern sehen, ist es Motorradfahrern gestattet, Parkflächen zu nutzen.

Einspruch gegen Strafzettel einlegen

Ein möglicher Grund für einen Einspruch wäre z. B., dass das Zeichen des Parkverbots unbemerkt erst nach dem korrekten Parken angebracht wurde.

Allerdings sollte man bei den noch relativ niedrig ausfallenden Bußgeldern vorzugsweise einfach zahlen. Werden jedoch Punkte in Flensburg verhängt und man fühlt sich zu Unrecht verurteilt, lohnt sich die Konsultation eines Anwaltes.

FAQ – Halten & Parken

Wann parkt ein Kfz?

Ein Auto parkt, wenn der Fahrer „sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält“ (vgl. § 12 Abs. 2 StVO).

Wie lange dauert halten?

Laut StVO darf das Halten bis zu 3 Minuten dauern. Währenddessen müssen Halter jedoch im Fahrzeug bleiben. Ab 3 Minuten oder bei Verlassen des Kfz (egal wann), gilt das Kfz als geparkt.

Was kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet 55 Euro.

Was kostet das Parken in einer Feuerwehrzufahrt?

Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet 55 Euro, bei Behinderung von Einsatzkräften kostet es 100 Euro und es gibt einen Punkt. In jedem Fall darf das Fahrzeug abgeschleppt werden, da die Zufahrt immer frei bleiben muss. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer zahlen.

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Bußgeldkatalog: Halten & Parken – So vermeiden Sie Strafzettel
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 552 comments… Kommentar einfügen }
  • Kathrin 21. März 2017, 22:38

    Hallo, ich habe heute ein Knöllchen kassiert, während ich meine Mutter vom Bahnhof abgeholt habe und der Zug später als gedacht einfuhr! Ich hatte ein Kurzparkticket gezogen und nach Ablauf die Zeit um 12 Minuten überschritten? Darf ich nicht mehr meine Mutter abholen?

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 9:40

      Hallo Kathrin,

      wenn Sie die Zeit Ihres Tickets überschritten haben, ist das Knöllchen gerechtfertigt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Svetlana 20. März 2017, 11:36

    Hallo,

    da am Samstag alle Parkhäuser und Parkplätze voll waren, habe ich wie andere zwischen Bäumen auf einem Grünstreifen geparkt. Ich weiß, dass es wegen der Umwelt nicht in Ordnung ist und habe wohl mit einem Strafzettel gerechnet, aber mir blieb nichts anderes über . Ich war eine halbe Stunde weg und habe wie erwartet ein Knöllchen an der Scheibe gehabt.

    Aber 50,00 Euro fürs falsch parken? Ich habe niemanden behindert, zugeparkt oder ähnliches.

    Ist das ein angemessener Preis? Wie kommen die auf 50 Euro, also wie wird das berechnet?

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 11:07

      Hallo Svetlana,

      in Ihrem Fall können die örtlichen Begebenheiten entscheidend sein. Wenden Sie sich zur Beratung am besten an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 19. März 2017, 19:59

    Guten Tag,

    ich habe im Januar die auf meinem Parkschein lesbare Zeit um 37 Minuten überzogen und gestern dafür einen Bußgeldbescheid über 43,50 € erhalten. Dieser setzt sich zusammen aus 15,- € für Parken ohne Parkschein, bzw. mindestens 30 Minuten überzogener Parkzeit (naja das ist schon happich). Plus 25,- €, ja genau, Sie lesen richtig: plus FÜNFUNDZWANZIG € Gebühr der Stadt Essen plus 3,50 € für Auslagen der Bußgeldstelle. Ist das noch rechtmäßig? Auf jeden Fall ist das stark unverhältnismäßig und fühlt sich nach relativer Willkür des Amtsschimmels an, zumal ich ein Parkticket gelöst hatte. Wie beurteilen Sie die Gesamtsumme? Was kann ich dagegen unternehmen? Grundsätzlich bin ich bereit ein Bußgeld zu zahlen, jedoch stelle ich die Höhe in Frage. Gibt es Erfahrung mit ähnlichen Fällen?

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:54

      Hallo Michael,

      wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sue 15. März 2017, 22:42

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage.Ich habe ein Knöllchen erhalten, obwohl ich in einem Umkreis von 2 Kilometer nichts gefunden habe.Meine Frage kann ich dagegen Einspruch einlegen?
    Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:22

      Hallo Sue,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten – dies vermag nur ein Anwalt. Grundsätzlich können Sie innerhalb von 14 Tagen gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 10. März 2017, 15:22

    Hallo,

    ich habe einen 50ccm Roller auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, bei dem noch das alte Versicherungskennzeichen drauf war, das ja nur bis ende Februar gilt. Das neue Kennzeichen für 2017 war schon bei der Versicherung bestellt und hat ca. 3-4 Wochen gedauert, bis es (natürlich) einen Tag, nachdem ich den „Roten Punkt“ bekommen habe, ankam. Besteht eine Möglichkeit, die Gebühr, die ich für das abstellen eines Fahrzeuges ohne gültiges Kennzeichen bekomme, nicht zahlen muss, weil ich nachweisen kann, dass das neue Schild schon lange bestellt war?

    Danke für die Auskunft!

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:43

      Hallo Philipp,

      dies dürfte schwierig sein.

      Ihr Bussgelde-Info Team

  • Matthias 10. März 2017, 8:15

    Hallo
    In unserer Stadt besteht eine eingeschränkte Halteverbotszone Zeichen 290 die richtig ausgeschildert ist und das parken in gekennzeichneten Flächen in einem gewissen Zeitraum für maximal 2h erlaubt. Innerhalb dieser Zone gibt es einen verkehrsberuhigten Bereich Zeichen 325 in dem Parkflächen markiert sind.
    Frage 1 – muss ich auf den Parkflächen innerhalb des Zeichens 325 einen Parkschein auslegen und darf auch hier für nur maximal 2h parken?
    Frage 2 – wie ist die Lage bei geschlossener Schneedecke ? Als erstes muss man feststellen das ja Seitens der Verkehrsüberwachungen immer mit der „Unschuldsvermutung“ an die Sache herangegangen wird. Wenn die Zone den verkehrsberuhigten Bereich mit einbezieht müsste ich verwarnt werden mit „parken ohne Parkschein“ da ja unter dem Schnee ne Parkflächenmarkierung sein könnte.
    Wenn der Verkehrsberuhigte Bereich eigenständig ist könnte ich unter gleicher Vermutung ja nicht verwarnt werden, es könnte ja eine Markierung unterhalb des Schnees sein und dann wäre ja das Parken in markierten Flächen innerhalb Zeichen 325 grundsätzlich erlaubt?
    Danke und Gruß

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:29

      Hallo Matthias,

      ob Sie fürs Parken einen Parkschein benötigen, sollte ausgeschildert sein. Ansonsten können Sie 2h ohne Parkschein parken.

      Da Sie Ortskündiger sind, können die Behörden davon ausgehen, dass Sie die Markierungen unter der Schneedecke kennen. Es könnten also Verwarngelder erhoben werden, als würde kein Schnee liegen.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Mimo 5. März 2017, 22:08

    ich habe ein Bewohnerparkausweis und ich habe trotzdem eine Strafe bekommen, da ich an der falsche Straßenseite geparkt. Ich habe das Auto dort die ganze Nacht gelassen und am nächste Tag Mittag habe ich die Straffzettel drauf gefunden.
    Könnten Sie bitte mir mitteilen wie viel sollte ich dafür bezahlen?.
    und Was soll ich machen am nächste mal wenn ich gar keine freie Parkplatz gefunden hätte??
    vielen Dank im voraus
    MfG

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:11

      Hallo Mimo,

      die Höhe der Geldbuße können Sie dem Strafzettel entnehmen. Wenn Sie keinen freien Parkplatz finden, welchen Sie benutzen dürfen, müssen Sie das Fahrzeug weiter weg parken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benjamin 16. Februar 2017, 16:15

    Hallo,
    ich habe einen Strafzettel am 04.02 (einen Samstag) um 18:11 in der Hamburger Innenstadt erhalten, weil ich ohne gültigen Parkschein geparkt haben soll. Die Straße ist von Mo-Fr von 8-18uhr Parkschein pflichtig laut Beschilderung. Weshalb also der Strafzettel? Gelten andere Regeln trotz eindeutiger Beschilderung ?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:39

      Hallo Benjamin,

      es dürften hier keine von der Beschilderung abweichenden Regelungen gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 15. Februar 2017, 15:37

    Wie schauts eigentlich mit der Beobachtungszeit seitens der Politesse aus? 3 min. Am Fahrzeug selbst oder während sie andere Fahrzeuge kontrolliert???

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:13

      Hallo Chris,

      uns ist nicht bekannt, weshalb sich eine Politesse nicht drei Minuten neben einem falsch parkenden Pkw aufhalten sollte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • I., I. 11. Februar 2017, 11:55

    Wenn ich auf einer Parkbuch neben der Straße halte, wo ich für das Parken bezahlen muss, ich bleibe aber im Fahrzeug sitzen und mein Partner holt die Tante ab, muss ich dann den Parkautomaten betätigen und für 30 Minuten parken bezahlen?
    Danke

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 11:14

      Hallo,

      wenn das Fahrzeug länger als drei Minuten hält, gilt das in der Regel als Parken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 5. Februar 2017, 11:01

    Hallo Bussgeld-Info Team!

    Habe mit einem gültigen Parkschein, welcher von einem Parkautomaten stammt, der ca. 200 Meter entfernt ist (andere Straße steht auf dem Schein) geparkt.
    Laut Amt muss ich einen Parkschein vom Parkautomaten der Straße haben wo ich letztendlich geparkt habe!?
    Ist dies korrekt?
    Freundlichen Gruß

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 11:06

      Hallo Michael,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Sie können einen Anwalt um Rat fragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 24. Januar 2017, 8:55

    Hallo liebes Bußgeld Team,
    wir haben vor unserem Haus öffentliche, nicht markierte Parkplätze. Vom Platz her können dort prima 2 Autos hintereinander parken, ohne unsere und die Nachbar-einfahrt zu blockieren. Leider parken immer wieder Anwohner und insbesondere Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung so, dass nur ein Fahrzeug dort parken kann (mittig vor unserem Haus). Alle freundlichen Hinweise und Zettelchen blieben ohne Erfolg. Zudem werden andere Parkplatzsuchende dazu verleitet doch mit ihrem Auto unsere Einfahrt zu blockieren. Gibt es eine Möglichkeit diesen Zustand rechtl. zu bemängeln?

    Mit lieben Grüßen Klaus

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:23

      Hallo Klaus,

      Sie können die einzelnen Verstöße beim Ordnungsamt melden. Den Betroffenen droht dann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrea 18. Januar 2017, 19:20

    Hallo,
    ich habe eine grundsätzliche Frage:
    Kann ich auch schon eine Knolle bekommen, wenn mein Fahrzeug nur halb auf einem regulären Parkplatz steht, die hintere Hälfte aber in der Parkverbotzone?
    Darf ein Bediensteter des Ordnungsamtes in seiner Freizeit Fotos von vermeintlichen Falschparkern machen und dies dann beim Ordnungsamt anzeigen?
    VG
    Andrea

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 13:10

      Hallo Andrea,

      in diesem Fall haben Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt, also in dem dafür vorgesehen Parkraum oder der Parkfläche. Zudem steht ein Teil im Parkverbot, was in der Regel eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Kein Teil eines Fahrzeugs darf sich im Park- oder Haltverbot befinden.
      Jeder Bürger darf einen Parkverstoß dem Ordnungsamt melden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simone 17. Januar 2017, 15:55

    Hallo,
    ich habe auf einem Gehweg gehalten und einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen. Ich habe Einspruch eingelegt und geschildert, dass ich nicht geparkt sondern nur gehalten habe. Nun habe ich den Strafzettel erneut bekommen. Immer noch Falschparken und zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren. Mit dem Hinweis, dass es untersagt ist dort zu halten oder zu parken und dass eine Rücknahme auf Grund meiner Angaben nicht möglich ist. Muss ich das jetzt so akzeptieren? Schließlich habe ich nur gehalten und nicht geparkt!

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:18

      Hallo Simone,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich deshalb bitte an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 16. Januar 2017, 15:44

    Guten Tag,
    habe heute in Schwerte für 30 Min.in einer Seitenstrasse mit Parkscheibe geparkt,wo dieses erlaubt ist.
    Dabei habe ich verkehrt herum gestanden und dafür ein Knöllchen über15€ erhalten.Ist das rechtmässig??
    MfG. Klaus

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 9:38

      Hallo Klaus,
      wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patricia H. 13. Januar 2017, 16:26

    Sehr geehrte Damen un Herren,

    Es geht um ein versehentliches Parken ohne Parkscheibe. Die Beschilderung des privaten Parkunternehmens war äußerst klein, wurde zuvor nicht bemerkt und erst nach dem Knöllchen gesichtet. Erlaubt war das Parken nur Supermarktkunden und unter 60min, das mit Parkscheibe.
    Es ist mir möglich die Parkzeit und den Parkgrund (Supermarktbesuch) definitiv zu beweisen. Würde eine nachträgliche Beweisvorführung der Parkdauer, die ein Vergehen widerlegt, einen Widerspruch bestätigen, da kein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt?

    Ich Danke Ihnen für die Info!

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 11:17

      Hallo Patricia,

      ob Ihr Einspruch erfolgreich abläuft, können wir Ihnen leider nicht sagen. Sie sollten den Sachverhalt jedoch umfassend aus Ihrer Sicht schildern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulli 11. Januar 2017, 20:45

    Ich habe heute einen Bussgeldbescheid bekommen in Höhe von 60€ zzgl 25€ Gebühren und 3,50€ Auslagen wegen einer Ordnungswidrigkeit! Parken im eingeschränkten Halteverbot. Ich habe daraufhin die zuständige Gemeinde angerufen und bei der zuständigen Sachbearbeiterin nachgefragt warum ich für ein Parkvergehen das lt. Bußgeldkatalog max.35€ kostet plötzlich 88,50€ bezahlen müßte. Die zuständige Sachbearbeiterin argumentierte das ich innerhalb eines Jahres! bereits das 10.!!! Knölllchen erhalten hätte und es ein neues Gesetz gäbe wonach ab der 10 Knolle innerhalb eines Jahres direkt ein höheres Bussgeld fällig würde. Ich bin sparchlos
    das man ab der 10. Knolle ein Bußgeld egal welches Vergehen von 60€ bekommt. Ist das zulässig und wo steht das?

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:16

      Hallo Ulli,

      in der Tat können sich Bußgelder bei beharrlichem Verhalten erhöhen – die Vorgaben im Bußgeldkatalog können somit im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Matthias 5. Januar 2017, 18:31

    Ich habe ein Knöllchen bekommen, obwohl ich 3 min nach Ablauf der Parkzeit, die auf dem Parkschein aufgedruckt war
    und in der Wingschutzscheibe lag, weggefahren bin! Gibt es da eine Karenzzeit!?

    Über eine baldige ANtwort würde ich mich freuen.

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:43

      Hallo Matthias,

      überschreiten Sie die Parkzeit auch nur kurzzeitig, kann Ihnen rechtmäßig ein Knöllchen ausgeschrieben werden. Eine Karenzeit existiert hier nicht. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julia 5. Januar 2017, 13:34

    Hallo. Ich muss in einer Straße parken, bei der der nächstgelegene parkscheinautomat defekt ist, bzw die Uhrzeit geht mehr als 4h falsch. Muss ich dann zum nächsten Automaten gehen oder reicht eine parkscheibe?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:25

      Hallo Julia,

      generell benötigen Sie einen Parkschein, wenn dieser in Ihrer Straße durch eindeutige Kennzeichnung gefordert ist. Wegen der Probleme mit dem Automaten können Sie sich jedoch an das zuständige Ordnungsamt wenden. Womöglich können die Verantwortlichen das Problem schnell lösen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katja 4. Januar 2017, 14:53

    Hallo liebes Team,
    ich habe an einem See auf einem „wilden“ Platz geparkt. Seit diesem Sommer steht dort nun ein Parkverbotsschild.
    Mein Auto wurde fotografiert und ich bekam ein Bußgeldbescheid über 30,00€.
    Nun habe ich im Katalog keine relevante Situation gefunden.
    Mein Auto stand nicht alleine da (,alle hatten einen seltsamen Vordruck mit Zahlschein an ein privates Serviceunternehmen), es wurde keiner behindert, es war kein Gehweg.
    Ist dieser Bußgeldbescheid rechtens, vorallem in dieser Höhe??
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
    MfG
    Katja

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:02

      Hallo Katja,

      im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie vermuten, dass der Bescheid nicht gerechtfertigt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andrea 4. Januar 2017, 11:36

    Guten Morgen,
    Ich wohne in einer Straße, welche als Sackgasse ausgeschildert ist.
    Jeder in dieser Straße parkt mit jeweils zwei Reifen auf dem Bordstein da dieser sehr breit ist und dadurch keine Fußgänger sondern eher die Autos behindert würden wenn man anders parken würde(nicht auf dem Bürgersteig)!!
    Heute morgen wurden in der KOMPLETTEN Straße Strafzettel verteilt, in welcher mindestens täglich 50-60 Autos stehen. Ich wohne seit 2 Jahren in dieser Straße und manche sogar noch länger und parken seit Jahren so. Nie hat es jemanden interessiert. Wieso jetzt plötzlich zum Jahreswechsel?
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:25

      Hallo Andrea,

      darauf haben wir leider auch keine Antwort. Vielleicht kann Ihnen das zuständige Ordnungsamt nähere Auskunft darüber geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tina 30. Dezember 2016, 22:09

    Hallo,

    ich habe heute auf einem Busparkplatz in einer markierten PKW-Parkbucht geparkt. Fuer mich war es nicht erkenntlich, dass es sich um einen Busparkplatz gehandelt hat, da beim Einparken jeweils links und rechts der gekennzeichneten PKW-Bucht ebenfalls PKWs parkten. Das Verkehrszeichen, das auf den Busparkplatz hinweisen sollte, war etwas verdreht, so dass es beim abbiegen in die Parkplatzreihe fuer mich nicht erkennbar war. Es handelte sich übrigens um einen großen Parkplatz eines Einkaufcenters.
    Nun meine Frage, ist es rechtens dort einen Strafzettel über 10 Euro auszustellen, wenn ich doch in einer markierten PKW-Bucht geparkt habe?

    Vielen Dank fuer Ihre Antwort!
    Mfg
    Tina

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 9:39

      Hallo Tina,
      gemäß Bußgeldkatalog werden 10 Euro fällig, wenn Sie auf einem Parkplatz parkten, obwohl dies durch Zusatzzeichen verboten war. Es ist demnach rechtens, Ihnen aus diesem Grund einen Strafzettel auszustellen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dieter 29. Dezember 2016, 14:10

    Hallo Bußgeld-Info,
    im Bußgeldkatalog gibt es kein Bußgeld für einfaches Linksparken am Straßenrand.
    Wie wird das berechnet? Nach welchem Punkt im Bußgeldkatalog?
    Gibt es da ein allgemeinen Punkt im Katalog nach dem nicht aufgeführte Verstöße nach StVO berechnet werden?
    Viele Grüße und Dank!
    Dieter

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 10:28

      Hallo Dieter,
      § 12 der StVO schreibt vor, zum Parken oder Halten an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Parken Sie entgegen der Fahrtrichtung, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Im Bußgeldkatalog finden Sie diesen Verstoß unter der Tatbestandsnummer 112076.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jens 21. Dezember 2016, 12:46

    Hallo,
    Habe gerade am Bahnhof gehalten und ein Ticket geholt.
    Bin dann leider 9min zu spät zum Auto zurück gekommen.
    Jetzt soll ich 36!!€ zahlen!!!
    Tagesgebühr bzw. 3facher stundensatz.
    Ist das rechtens? Wg 9minuten?
    Kann ich ein Foto anfordern bzw. Sie in die beweispflicht bringen?
    Also das will ich echt nicht bezahlen.
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:55

      Hallo Jens,

      in der Regel müssen Sie bei 9 Minuten ohne gültigen Parkschein mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. 35 Euro kommen in der Regel nur zusammen, wenn Sie auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz standen oder in einem Fußgängerbereich geparkt haben und dabei eine Behinderung gegeben war.

      Ein Foto wird es davon wohl nicht geben. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Herr Ginko 17. Dezember 2016, 19:31

    Hallo liebes Team,
    meine Frau hat einen gebrochenen Fuß (Gips), wir haben schräg gegenüber der Apotheke geparkt, um entsprechende Medikamente zu bekommen. Als ich sah, dass sie auch mit den Krücken kaum laufen konnte, habe ich sie gestützt und bin mit in die Apotheke. Auf dem Rückweg sahen wir dann das Knöllchen und bemerkten, dass wir auf einem Behindertenparkplatz standen. Wir fahren bald zu meinen Eltern und werden wahrscheinlich den Bußgeldbescheid nicht direkt erhalten. Unsere Fragen: 1. Gibt es eine Chance auf Kulanz seitens der Behörde, wenn wir alles, samt Diagnose und Kassenbon aus der Apotheke, belegen können? 2. Können wir schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheids Widerspruch einlegen, da wir ja bald für 3 Wochen verreisen? 3. Ab wann muss man eigentlich mit erhöhten Verwaltungs- oder Verfahrenskosten rechnen und wie hoch können diese sein?
    Vielen Dank im Voraus,
    Gruß,
    Herr Ginko

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:08

      Hallo Herr Ginko,

      eine kurzzeitige Beeinträchtigung wie ein Gipsbein berechtigt Sie leider nicht dazu, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Normalerweise ist es auch nicht möglich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, bevor Sie diesen erhalten haben. Sie können dennoch den Rat eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwaltes einholen, der Ihnen eventuell in Ihrer speziellen Situation weiterhelfen kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bernd 16. Dezember 2016, 21:01

    Habe komplett auf einem Gehweg geparkt (ca. 5m breit), jedoch im Bereich einer Absenkung, Dauer ca. 1 Stunde. Ist die Strafe mit 30Euro hier richtig?
    Gruss

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:01

      Hallo Bernd,

      das ist schon möglich. Unberechtiges Parken auf einem abgesenkten Bordstein für über eine Stunde kostet etwa 20 Euro. Zusammen mit den Gebühren der Behörde werden daraus schnell 30.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johannes 16. Dezember 2016, 17:49

    Hallo, ich wohne in einem 4 Familienhaus. Die Eingangstür befindet sich direkt an der Strasse (30-er Zone). Der zugewiesene Parkplatz befindet sich ca. 20m weiter vom Haus entfernt. Das ist ein Parkplatz ohne Gebühren für ca. 15 Autos. Der Vermieter zahlt jeden Monat bei der Gemeinde Geld ein damit wir, die Anwohner, da unbegrenzt stehen dürfen. 4 Parkplätze sind unserem Haus zugewiesen. Im November fand auf diesem Parkplatz der Weihnachtsmarkt statt. Der Parkplatz wurde von Dienstag bis Montag komplett für den Markt gesperrt. Die Zaunsperre an der Strasse wurde ca. 5m weiter vom Haus aufgestellt. Ich und mein Nachbar haben jeden Tag auf der Strasse neben der Eingangstür geparkt. Für den Freitag und den Samstag habe ich jetzt per Post zwei Strafzetteln von der Gemeinde, wegen Falschparken, zu je 25 Euro, erhalten. Im Ordnungsamt wurde mir gesagt dass ich mich selber informieren soll wo ich an solchen Tagen parken darf. Der Ordnungsamt muss leider an solchen Tagen die Parkplätze sperren.

    1. Warum muss ich nur für die 2 Tage zahlen?

    2. Warum hat mein Nachbar kein Strafzettel gekriegt?

    3. Wieso muss ich mich beim Ordnungsamt informieren und nicht andersrum?

    4.Wenn der Amt den Parkplatz sperrt, für den er Geld kriegt, warum stellt er mir kein Ersatzparkplatz zur Verfügung?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:25

      Hallo Johannes,

      dieser Fall ist auch für uns schwer einsehbar. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht. Dieser kann das Szenario analysieren und Sie entsprechend beraten.

      Zu 1: Die zwei Strafzettel legen nahe, dass nur an diesen Tagen eine Kontrolle durchgeführt wurde.
      Zu 4: Das klären Sie am besten direkt mit Ihrem Vermieter ab. Vielleicht kann er Ihnen sogar bei einem möglichen Einspruch helfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heike 13. Dezember 2016, 19:48

    Hi,

    Die Parkplatzsituation bei mir ist ziemlich bescheiden,habe dann am Straßenrand geparkt, wie so oft und wie viele andere auch. Und das 3 Tage hintereinander, das war am 5.12, 6.12 und am 7.12.
    ich hatte am 7. 12 ein Knötchen an meinem Auto. An den Tagen davor gar nicht. Gut, dachte ich mir, keine Ahnung warum aber dann parke ich da eben nicht mehr.

    Heute, am 13. Dezember bekam ich 3 Bußgeldbescheide aufeinmal. Zwei mal für Paaren auf dem Radweg (wobei ich mich frage wo da ein Radweg sein soll) und einmal für parken am abgesengten Bordstein. Also zwei verschiedene Bußgeldarten für ein und die selbe Stelle, an der ich geparkt habe.

    Ist das zulässig? Ich habe irgendwas vom Artikel 103 des GG gesehen, dass eine Doppelbestrafung unzulässig ist.

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:16

      Hallo Heike,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Allerdings können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 11. Dezember 2016, 0:39

    Hallo,
    Ich habe heute um 19:22 auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz geparkt und zuerst ein Ticket bis um 19.37 geholt da ich aber bis 20 Uhr zahlen musste habe ich dann noch ein zweites Ticket bis um 19:46 eingezahlt also zusammen ja 0,45+0,70 wäre über eine Stunde Parkzeit gewesen habe aber trotzdem einer Verwarnung bekommen wieso ?

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:42

      Hallo Lisa,

      wenn Sie der Meinung sind, dass Sie für Ihre Parkzeit ausreichend bezahlt haben, sollten Sie bei der Behörde nachfragen, welche die Verwarnung ausgestellt hat, was deren Gründe dafür waren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Robert S. 10. Dezember 2016, 14:42

    Hallo,
    ich habe meinen Arbeitspaltz gewechselt nebst Wohnort und parkte mehrere Tage hintereinander immer am gleichen Platz, mit 2 Reifen auf dem Gehweg.
    Inzwischen kommt immer wieder rückwirkend ein Strafzettel wegen falschen parkens. Ein Hinweis auf der Windschutzscheide der mir gleich gesagt hätte du parkst hier falsch und bekommst dafür ein Bußgeld war nicht vorhanden.
    Ist das zulässig ohne einen Hinweis zu hinterlassen ein Bußgeld zu veranlassen? Hatte wenn ich denn mal falsch geparkt hatt in der Vergangenheit immer einen Zettel vorgefunden der mich auf meine Ordnungswidrigkeit hingewiesen hat. Das riecht doch starkt nach kleverer Abzocke.
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:22

      Hallo Robert,

      es ist möglich, ein Verwarngeld wegen falschen Parkens auch ohne Strafzettel am Fahrzeug zu verhängen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht gegen ein Parkverbot verstoßen haben, sollten Sie einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt um Rat fragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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