Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Daniel 19. Mai 2015, 19:34

    Wurde heute leider auch geblitzt. Es war innerorts auf einer Bundesstraße (50km/h waren erlaubt), als ich den Blitz bemerkte, war ich so bei ca 80 km/h laut Tacho. Hab leider keinen digitalen Tacho, also daher nur Schätzung. Ich war schon im Bremsvorgang, nachdem ich überholt hatte, da vorher zwei PKW mit ca 45 km/h Elefantenrennen praktizierten.. Es war ein stationärer Blitzer in der Fahrbahnmitte (diese schönen Säulen). Wurde bis dato noch nie geblitzt und hab auch noch nie einen Punkt in Felnsburg gehabt.

    Laut Tabelle würde ich dann bei 26-30 km/h liegen inkl. Abzug – 100€ und einen Punkt. Ist das korrekt???

    Gruß Daniel

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 10:58

      Hallo Daniel,

      ja, diese Sanktionen werden in diesem Fall gemäß der Bußgeldtabelle wohl anfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tim 18. Mai 2015, 13:43

    Hallo
    Wurde mit dem Motorrad in einer 50 Zone
    Mit 90-100 Geblizt worden
    Der blitzer blitzt von Hinten
    Bin noch in der Probezeit
    Was kommt aud mich zu?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 11:03

      Hallo Tim,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h innerorts zieht ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich. Die Probezeit wird verlängert um 2 Jahre und Sie müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Strempfer 13. Mai 2015, 9:55

    Guten morgen,
    heute ist ein Brief vom Polizeipräsidium gekommen…
    31km/h zu schnell auserorts mit Abzüge der Toleranz.
    Mit was muss ich rechen außer den 120€ Strafe?

    mfg Strempfer

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:07

      Hallo,

      neben dem Bußgeld erhalten Sie auch einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot fällt nicht an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mel 11. Mai 2015, 6:35

    Mein Mann wurde 3 mal hintereinander geblitzt, mit dem LKW ausserorts um ca 22 kmh zu schnell. Abstand des Blitzens ca 1 Woche. Womit muss er Rechnen, als Wiederholungstäter?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 9:48

      Hallo Mel,

      solange Ihr Mann noch keinen Bußgeldbescheid für das erste Vergehen erhalten hat, kann die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung nicht als Wiederholungstat abgebucht werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bilal 7. Mai 2015, 1:09

    Hallo wurde gestern innerorts mit ca 103 km/h erwischt!!erlaubt waren es 50km/h
    Wollte fragen was ich neuahlen muss und ob ich fahrverbot kriege??

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:12

      Hallo Bilal,

      gemäß Bußgeldtabelle fällt ein Bußgeld von 280 Euro an. Dazu kommen 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kemal 5. Mai 2015, 20:43

    Ich wurde von der Polizei angehalten, weil ich in 50er ZONE 100 k/mh gefahren bin. Ich habe mein Führerschein erst seit 5 Monaten also in der Probezeit erst.
    Was kommt auf mich zu ?

    Die Polizisten meinten was von 1 Jahr Fahrverbot. Stimmt das ?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:21

      Hallo Kemal,

      gemäß der Bußgeldtabelle beträgt das Fahrverbot hier 1 Monat. Weitere Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Beachten Sie, dass Sie nun ein Aufbauseminar besuchen müssen und dass Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tina 30. April 2015, 16:27

    Hallo,
    ich bin auf der Autobahn 45km/h zu schnell gefahren, Tempolimit war 100.
    Laut Tabelle müsste ich 160€ zahlen. Auf dem BEscheid stehen 308€?
    Kann das sein? habe bisher schon einen Punkt, aber sonst nichts…
    Danke!

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:31

      Hallo Tina,

      normalerweise fällt für das Vergehen ein Bußgeld von 160 Euro an, dazu kämen noch Auslagen und Gebühren. Dennoch scheint das angegebene Bußgeld unüblich hoch zu sein. Prüfen Sie genau, weswegen dieses Bußgeld verhängt wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ralf 25. April 2015, 18:47

    Bin mit LKW 7,5tonnen innerorts mit 19km/h nach Abzug der Toleranz bei erlaubten 50 geblitzt worden Bußgeld 80€ +25gebühren +3,45 auslagen plus 1 Punkt is das korrekt

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:19

      Hallo Ralf,

      diese Sanktionen entsprechen denen laut Bußgeldkatalog bzw. Ordnungswidrigkeitengesetz festgelegten Gebühren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Philipp 25. April 2015, 15:02

    Hallo ,
    bin am 7.02.15 außerhalb geschlossener Ortschaft (A1) geblizt wurden .
    Erlaubt waren 100 km
    Nach Toleranzabzug bin ich 126 km gefahre. Also 26 km drüber.
    Schlimme ist ich bin noch in der Probezeit .
    Muss ich jetzt zur MPU ?
    Vielen Dank schon mal im Vorraus

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:24

      Hallo Philipp,

      zur MPU müssen Sie in einem solchen Fall normalerweise nicht. Aber Sie werden in Kauf nehmen müssen, dass Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und dass Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen müssen. Dazu kommen noch die üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alexis 24. April 2015, 1:43

    Hallo
    ich bin heute geblitzt worden hatte vergessen das dort 50zone war und bin 70gefahren weil ich dachte es ist eine 70zone! Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:34

      Hallo Alexis,

      das ist davon abhängig, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts begangen wurde. Sie können den Bußgeldrechner benutzen, um sich die Sanktionen anzeigen zu lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 23. April 2015, 9:44

    Hallo Leute,

    mein polnischer Schwager ist mit meinem Auto zu schnell auf der Autobahn gefahren. Mit Abzug Toleranz sind es 32 km/h zu viel gewesen. Nach deutschem Recht sind das 1 Punkt und 120 €. Da ich ihn am Wochenende wiedersehe, und ich ihn ja auch darauf ansprechen muss, stellt sich hiermit für mich die Frage, was nun auf ihn zukommt.

    Werden Punkte auf das polnische Punktesystem übertragen?
    Wird die Geldstrafe eine höhere sein?
    Wird diese Ordnungswiedrigkeit in Dtl. registriert und wird diese Ordnungswiedrigkeit herangezogen wenn er nochmal zu schnell fährt etc.? (wegen 2x im Jahr mit 25km/h zuviel gefahren Regel)

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir bis zu Wochenende antworten könntet.
    Herzlichen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:43

      Hallo Andreas,

      deutsche Punkte werden nicht ins Ausland übertragen und auch umgekehrt ist dies nicht der Fall. Ausländer, die in Deutschland Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen, erhalten auch keine höhere Strafe. Auch für sie gilt der Bußgeldkatalog. Falls es zu einer Wiederholungstat kommt, kann Ihr Freund tatsächlich auch ein einmonatiges Fahrverbot für Deutschland bekommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jürgen 22. April 2015, 14:15

    HAllo,

    bin in der letzten Woche dreimal innerhalb geschlossener Ortschaften mit ca. 10 -15 immer zuviel geblitzt worden.

    Droht da ein Fahrverbot?

    Danke!

    Gruss
    JM

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:59

      Hallo Jürgen,

      bei diesen niedrigen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollte kein Fahrverbot drohen. Allerdings könnten die Behörden bei einer Häufung der Vergehen von Vorsatz ausgehen und dementsprechend höhere Bußgelder verhängen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Matthias 18. April 2015, 18:44

    Bin heute innerhalb eines Jahres zum 5. mal geblitzt wurden. Innerorts mit 25kmh ( hoffe nicht mehr) zuviel.

    Trotz Wiederholungstaten mit Führerscheinentzug ( 2mal je 1 Monat) dürfte bei dieser Geschwindkeit kein Führerscheinentzug folgen, richtig?
    5 Punkte habe ich bereits.

    Vielen Dank für eine schnell antwort

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:21

      Hallo Matthias,

      Sie können ein „außerplanmäßiges“ Fahrverbot erhalten, da eine Wiederholungstat vorliegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marc S. 17. April 2015, 19:26

    Ich binam 16.04.21015 abends auf der A3 von Dinslaken richtung Oberhausen geblitzt worden. Am nächsten Tag weil es mir keine Ruhe gelassen hat bin ich noch mal die Strecke gefahren am Anfang war es Richtgeschwindigkeit dann kam ein 120 Km Schild und keine 75 Meter kam ein 100 Schild und dort stand der Blitzer wie soll man da reagieren ich bin mit 160 Km geblitzt worden als ich die 120 Km Schild gesehen habe hatte ich 200 auf dem Tacho ich bremste normal runter bin das erste mal die Strecke gefahren muss man dazu sagen .Habe seit 12 Jahren mein Führerschein und sowas noch nicht erlebt.
    Soll man eine Vollbremsung hinlegen damit ich dann auf 100 km komme so mit andere gefährde. 60 Km zu schnell das bedeutet 240 € Strafe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot . Kann man dagegen was machen . Danke im vorraus. MFG Marc

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:22

      Hallo Marc,

      möglicherweise haben Sie unter diesen Umständen mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich aber ausführlicher beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 17. April 2015, 10:22

    Hallo liebes Team,

    hat sich durch den neuen Bußgeldkatalog irgendetwas an der Verfolgungsverjährung geändert?

    In diesem Fall geht es um eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung (ca.65kmh – außerorts – ohne Gefährdung o.ä.)
    Wenn nur bisher ein Anhörungsbogen verschickt wurde, der wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, dass man den Fahrer auf Grund des schlechten Fotos leider nicht benennen kann, und seit der Rücksendung ca. 5 Monate vergangen sind (ohne weiterer Maßnahme der Behörde). Kann man dann davon ausgehen das der Fall verjährt ist?

    Gruß
    Martin

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:28

      Hallo Martin,

      jede Unterbrechung des Verfahrens z.B. durch einen Anhörungsbogen verlängert die Verjährungsfrist aufs neue um 3 Monate.
      Möglicherweise werden Sie nichts mehr von der Behörde hören, da diese sich entscheiden hat aufgrund mangelnder Beweise das Verfahren abzuschließen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Claudia 14. April 2015, 14:30

    Hallo Bußgeld Team,
    ich bin am 16.2.2015 auf der Autobahn geblitzt worden.
    Höchstegschwindigkeit war 100 km/h. Ich bin 130km/h gefahren (nach Toleranzabzug).
    der Bescheid ist am 7. April ausgestellt worden, erhalten habe ich ihn heute (bin zur Zeit in Reha und habe Nachsendeantrag).
    Muß ich nach mehr als 7 WOchen noch damit rechnen einen Beschei zu bekommen? Bzw muß ich den zahlen?
    beste Grüße
    Claudia

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:59

      Hallo Claudia,

      die Verjährungsfrist für eine Verkehrsordnungswidrigkeit beträgt 3 Monate. Damit kam der Bußgeldbescheid noch rechtzeitig an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eva Sch. 14. April 2015, 10:24

    Mein Sohn wurde jetzt zum 3. Mal während der bereits verlängerten Probezeit wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Jetzt waren es 134 km/h inkl. Tolerenz bei erlaubten 100 km/h außerorts. Was kommt da auf ihn zu? Er hatte bereits 1 Monat bzw. 3 Monate Fahrverbot.

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 11:02

      Hallo Eva,

      hier kann aufgrund der Häufung der Vergehen bereits der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • stefan. 12. April 2015, 22:27

    Ich wurde gestern auf der Landstraße an einem Aussiedlerhof Ohne Ortsschild an einer 70 Zone mit 100km/h geblitzt,mit was muss ich rechnen? und ist es innerorts oder ausserorts ?
    gruß stefan

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:29

      Hallo Stefan,

      Landstraßen sind normalerweise ausserorts und gemäß der Bußgeldtabelle fällt dann ein Bußgeld von 80 Euro bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h an, beachten Sie aber dass möglicherweise durch den Abzug der Toleranz das Bußgeld noch niedriger ausfällt. Ein Punkt in Flensburg kommt dazu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fischer 11. April 2015, 18:09

    Hallo ich bin im August 2013 mit 23 km h innerorts geblitzt worden und jetzt im März 2015 mit 26 kmh außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell.. Was kommt jetzt auf mich zu..?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:37

      Hallo Frau Fischer,

      es kommen die Sanktionen gemäß der Bußgeldtabelle auf Sie zu. Als Wiederholungstat gilt die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung aber wohl nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • MrMister 10. April 2015, 8:47

    Ich bin mit 83 innerhalb geblitzt worden. Habe einen anhörungsbogen bekommen. Es war allerdings meiner meinung nach nicht klar, dass ich mich noch innerhalb befinde und bin deswegen auch „nur 80“ statt 100 gefahren. Es war eine landstraße, weit und breit 1-2 scheunen HINTER großen felder, also weit weg von der straße. Kann ich das auch privat anfechten? Wie argumentiert man sowas?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:43

      Hallo,

      um Einspruch einzulegen bzw. ersteinmal prüfen zu lassen, ob der Einspruch erfolgreich sein wird, ist eine Beratung durch einen Anwalt sinnvoll. Er wird den Einspruch für Sie verfassen und die Argumentation rechtlich absichern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Guido 10. April 2015, 3:47

    hallo,

    ich wurde auf der BAB 113 mit 31 KM/H zu viel geblitzt ;-( ( Sonntags Morgens um 07:00 Uhr!)….die BAB liegt aber wohl innerhalb geschlossener Ortschaften ( Berlin) wie wird da jetzt verfahren? werde ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen oder wird es behandelt wie auf einer Autobahn ausserhalb geschlossener Ortschaften?

    Vielen Dank für ihre Hilfe…MfG

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:45

      Hallo Guido,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h zieht, egal ob innerorts oder außerorts, kein Fahrverbot nach sich. Es fallen die Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marko T. 9. April 2015, 18:31

    Hallo,

    zuerst entschuldige ich mich fur gramatische Fehler (ich bin Fremder aber ich gebe mein bestens).

    Ich wurde vor eigenes Zeit in einen Firmenwagen geblitzt geworden und wusste das was mir vor kommt. Heute kam mein Chef und sagte mir dass ich mit 40 kmh uber geblitzt wurde (er war nicht sicher aber er denkt dass es so viel ist) und dass die Leute von die Polizei bei ihm waren und haben meine Adresse angefordert haben. Ich weiss nicht wo das passiert ist weil ich maximal 20 uber fahre aber wenn es passiert ist kann ich nichts dagegen. Ich weiss dass mir ein Strafzettel ankommt und wurde es bezahlen aber mir interessiert etwas anderes.

    Muss ein einmonatiges Fahrverbot antretten? Dass ist mein erstes Geschwindigkeit uberschritt von deren Art. Ich habe in die vorherige Jahr einen Strafzettel (12 kmh zu schnell) schon bezahlt. Ich habe die Tabellen angeschaut und dort steht dass ein einmonatiges Fahrverbot angefordert ist. Muss es so sein wenn mir mein Fahrererlaubnis wichtig fur mein Arbeitsplatz ist (ich bin Vermessungsingenieur)? Ich kann ohne meinen Fahrererlaubnis mein Job nicht ausfuhren und in meinem Arbeitsvertrag steht dass so was zu eine Ausserordliche Kundigung leiten kann.

    Vielen Dank,

    Mit herzlichen Grussen

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:49

      Hallo Marko,

      in Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden, wenn das Fahrverbot die berufliche Existenz gefährdet. Ob dies in Ihrem Fall eine Option ist, können Sie in einer professionellen Rechtsberatung ermitteln.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Marko Tomljenovic 13. April 2015, 10:35

        Vielen Dank,

        freundliche Grüße

  • kaufmann 9. April 2015, 16:43

    Hallo. Wurde in Singen auf einer „Spiellstrasse“ geblitzt. Da ich aus der Schweiz komme, war mir der Begriff nicht bekannt und ich wurde mit 19 km/h geblitzt.(Schweiz 20 Km/h beschildert) Unter 20 Km/ h kann ja die Geschwindigkeit nicht abgelesen werden und ich war mit einem fremden Auto unterwegs. Jetzt soll ich Euro 15 bezahlen, was mit Überweisung aus der Schweiz auf rund45 Euro kommt. Ich finde das nicht in Ordnung, weil auch kein Beschilderung ersichtlich war. Habe gelesen, dass Überschreitungen unter 10 km/h nicht vorzeigt werden. In meinem Fall waren es ja 9 km/h. Kann man sich wehren?

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 9:51

      Hallo,

      da Sie kein Bußgeld, sondern nur ein Verwarngeld bezahlen sollen, können Sie vorerst keinen Einspruch einlegen. Dies können Sie erst wenn das Verwarngeld in ein Bußgeld umgewandelt wird, was mit dem Verstreichen der Bezahl-Frist geschieht. Da in diesem Fall die geforderte Summe noch ansteigt und ein Einspruch nicht immer erfolgreich ist, sollten Sie das weitere Verfahren genau prüfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Diana 7. April 2015, 23:45

    Hallo,
    ich wurde im November letzten Jahres ausserorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26kmh geblitzt am 6.3.15 erneut. Nun habe ich ein Busgeld von 128,50€, ein Punkt und ein Monat fahrverbot bekommen. Wurde am 14.3.15 ca eine Woche später mit 31 km/h ausserorts nach Toleranzabzug geblitzt. Was kommt nun auf mich zu? Hab den Führerschein noch nicht abgegeben das schreiben kam am Donnerstag und das letzte heute. Wird mein Fahrverbot auf 2 Monate gesetzt? Oder bleibt es bei einem Monat?
    Mit freundlichen Grüßen
    Diana

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 10:02

      Hallo Diana,

      ja, es ist möglich dass die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Fall als Wiederholungstat gilt, und dies würde bedeuten, dass ein Monat Fahrverbot anfällt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rico 7. April 2015, 10:54

    Hallo,
    ich wurde in einer 120 Zone mit 148 kmh geblitzt und hatte laut Anhörungsbogen ein Handy am Ohr. Bin nicht in der Probezeit. Was kommt wohl auf mich zu?

    MfG

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:57

      Hallo Rico,

      die Behörden entscheiden, ob beide Taten mit den Sanktionen laut Bußgeldkatalog bestraft werden, oder nur eine der beiden (diejenige mit dem höherem Bußgeld). Hier finden Sie den Bußgeldkatalog Handy am Steuer: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-handy-am-steuer/

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 3. April 2015, 0:35

    Ich wurde in einem Monat 2 mal geblitzt, kann dies Folgen haben?
    Danke im vorraus. :)

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:28

      Hallo Florian,

      es fallen für beide Ordnungswidrigkeiten die jeweiligen Strafen an. Als Wiederholungstat wird die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung jedoch nicht eingeordnet, da ja noch keine der Taten rechtskräftig wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • John Williams 1. April 2015, 13:17

    Habe jetzt 2 Punkte . Weil ich 2 mal auf Autobahn zu schnell war. Bussgelder habe ich bezahlt. Hat es weiter Konsequenzen fuer mich ?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:41

      Hallo Herr Williams,

      mit der Bezahlung des Bußgelds ist das Verfahren beendet. Solange Sie weniger als 8 Punkte auf dem Konto haben, haben auch Ihre Punkte keine weiteren Konsequenzen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christoph 31. März 2015, 18:34

    Hallo,
    ich wurde am 28.03.2014 geblitzt und war auf der Autobahn nach Abzug 30 kmh zu schnell. Ich bekam Punkte und eine Geldstrafe. Nun wurde ich heute, am 31.03.2015 von Zivilpolizisten auf der Autobahn erwischt. Nach Abzug war ich 34 kmh zu schnell. Mich erwartet nun 1 Punkt und 120 Euro. Muss ich auch meinen Führerschein für ein Jahr abgeben? Es ist ja auf den Tag gesehen über ein Jahr her?!
    Danke vorab für die Hilfe!

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:49

      Hallo Christoph,

      der Stichtag für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung liegt üblicherweise bei einem Jahr nach der Rechtskraft des 1. Verstoßes. Dann fällt ein Fahrverbot von 1 Monat an, sofern eine erneute Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Zeitraum begangen wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 31. März 2015, 1:04

    Hallo, ich wurde vor 5 Monaten auf der Autobahn mit 39 Km/h zu viel geblitzt. Jetzt wurde ich am Freitag wieder geblitzt. Laut Tacho hatte ich 30 Km/h zu viel. Ich habe einen Schweizer Führerschein, bin aber auch noch in Deutschland gemeldet. Was kommt da auf mich zu und kann ich was dagegen machen weil ich ja meinen Führerschein brauche um in die Schweiz zu kommen.

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:59

      Hallo Michael,

      Sie erhalten wahrscheinlich aufgrund der Wiederholungstat nun ein Monat Fahrverbot neben den üblichen Bußgeldern für dieses Vergehen, die Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können.
      Normalerweise können Sie den Monat Ihres Fahrverbots mit der zuständigen Behörde koordinieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Joern Mec 27. März 2015, 13:55

    Hallo,

    ich bin innerhalb kürzester Zeit ein mal mit 53 Km/H und ein mal mit 21 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurden. Was kommt auf mich zu?

    Vielen Dank MfG

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:24

      Hallo Joern,

      Sie werden zwei mal einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem die jeweilige Strafe laut obiger Bußgeldtabelle verhängt wird. Als Wiederholungstat gilt die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung wohl noch nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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