Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Benedikt 26. Juni 2015, 8:46

    Hallo,
    Ich bin gestern wo ein 30er Schild war, geblickt worden. Ich meine ich war unter 50 kmh was mein Beifahrer auch meinte, ganz genau weiß ich es nicht wie schnell ich war…
    Ich bin noch bis November in der probeweise,
    Was kommt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:49

      Hallo Benedikt,

      sofern die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht höher als 21 km/h war, müssen Sie mit keinen Konsequenzen auf Ihren Probezeit-Führerschein rechnen. Es fällt lediglich ein Bußgeld gemäß Bußgeldtabelle an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Klaus 25. Juni 2015, 23:19

    Hallo liebes Team,
    wir sind innerhalb von 10 Tagen 2x geblitzt worden. Waren mit Wohnwagen außer Orts bei Goslar unterwegs in den Urlaub. Wurden in der 80 ger Zone mit 87 km/h geblitzt und dann auf der Rücktour auf der gleichen Strecke in der 60 ger Zone mit 76 km/h. Haben dann eine Verwarnung von 15,-€ für das erste Vergehen bekommen und bezahlt. Jetzt kam das 2. Schreiben aus Goslar mit einem Busgeldbescheid von 98,50€ und einem Punkt.
    Wir können das nicht nachvollziehen, was sagen Sie dazu.
    Danke im voraus.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:52

      Hallo Klaus,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h zieht normalerweise ein Bußgeld von 30 Euro nach sich. Vermutet die Behörde Vorsatz, kann Sie es verdoppeln. Dann kommen noch die Bearbeitungsgebühren hinzu. Damit ist zumindest das Bußgeld erklärbar, nicht aber der Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Steven 25. Juni 2015, 14:15

    Hallo
    Wie sieht das denn aus wenn man in einem Jahr einmal 28km/h zu schnell gefahren ist und einmal genau 26Km/h. Wird dann schon Fahrverbot erteilt? Gilt das ab 26km/h oder über 26km/h?

    Beste Grüsse
    Steven

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:54

      Hallo Steven,

      in diesem Fall kann ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden, die 26 km/h sind ohnehin nur als Richtwert zu begreifen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yvonne 24. Juni 2015, 8:37

    Hallo. Ich bin noch in der Probezeit wurde jetzt zum zweiten Mal mit 31 kmh zuviel geblitzt ( inner Orts ) , tolleranz schon abgezogen. Ich habe für die letzte Tat meinen Führerschein 4 Wochen abgeben müssen und beim Aufbauseminar war ich auch. Was droht mir jetzt? Kann mir bitte jemand eine Antwort geben?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:02

      Hallo Yvonne,

      beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training, dieses müssen Sie jedoch nicht besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Justin 24. Juni 2015, 7:47

    Hallo,

    wurde in der Probezeitverlängerung mit ca. 30kmh außerort geblitzt.
    Was kommt auf mich zu ? nur die 80€ strafe oder noch mehr da ich in der Probezeit bin

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:03

      Hallo Justin,

      zu dem Bußgeld kommt noch 1 Punkt in Flensburg, außerdem wird die Probezeit verlängert (2 Jahre) und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Roman 23. Juni 2015, 23:27

    Hallo zusammen,

    Ich habe mal eine frage. Ich wurde anfang März 2014 mit 21 kmh zuviel inner Orts geblitzt. Es gab 1 Punkt und Strafe. Dann wurde ich am 15.12.2014 mit 23 zuviel außerorts geblitzt. Es gab wieder einen Punkt ubd erhöhte Strafe. Jetzt wurde ich im Mai außerorts mit 24 kmh zuviel geblitzt. Was erwartet mich für eine Strafe?

    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:04

      Hallo Roman,

      die Behörde kann hier ein außerplanmäßiges Fahrverbot von 1 Monat anordnen, normalerweise geschieht dies aber erst nach einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h. Sonst fallen nur die üblichen Sanktionen laut Bußgeldtabelle an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 23. Juni 2015, 19:01

    Hallo,
    Ich wurde geplitzt 26Km/h außerorts zu schnell, vor 2 Monaten wurde ich schonmal mit 27Km/h zu schnell geplitzt dies hatte mich 100eur. +1Punkt gekostet.
    Was erwartet mich jetzt?

    Danke

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:05

      Hallo Alex,

      neben den üblichen Konsequenzen aus der Bußgeldtabelle erhalten Sie nun ein Fahrverbot von 1 Monat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Senay 22. Juni 2015, 9:53

    Hallo

    Ich hatte schon an einem Aufbauseminar in meiner Probezeit teilgenommen. Daraufhin wurde meine Probezeit verlängert und habe einen Punkt bekommen.
    Und jetzt in der verlängerten Probezeit wurde ich mit 22 kmh nach Toleranzabzug innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt, also in der 30er Zone.
    Mit welcher Konsequenz muss ich hier rechnen?

    Danke

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:14

      Hallo,

      in diesem Fall liegt ein zweiter A-Verstoß vor. Sie werden zu einem fahrpsychologischen Training eingeladen, der Besuch ist jedoch freiwillig.
      Zusätzlich fallen die üblichen Sanktionen an, die Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sandro 22. Juni 2015, 8:47

    Hallo
    ich habe nach dem Erhalt des Bescheides, dass nach 3 Monaten kam bereits 6 Monate nichts mehr von der Polizei erhalten, aber auch keine Einstellungsinformation. Ich dachte das es eine Frist von 3 Monaten gibt. Wieso läuft das Verfahren dann noch?
    Wurde mit 27 kmh zu schnell geblitzt, was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:17

      Hallo,

      mit dem Erhalt des Anhörungsbogens beginnt die Verjährungsfrist von vorne. Die Frist kann durch die Behörde immer verlängert werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Philip 20. Juni 2015, 19:00

    Hallo bussgeldinfo,

    erstmal die Situationsschilderung.
    Ich bin vor ca 8 Monaten im November 2014 auf einer Autobahn (keine Baustelle oder eine Gefahrenstelle) bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120km/h mit 152km/h (ohne Toleranzabzug) 147km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt worden. Der Bussgeldbescheid kam mit Fotos nach circa 3 Monaten (Januar 2015). Ich war am geblitzten Tag in der Probezeit und bin es bis heute(Juni 2015) immernoch und werde dieses Jahr im Oktober 2015 aus der Probezeit rauskommen (voraussichtlich).
    Nun zur eigentlichen Problemstellung. Ich habe mich bei euch erkundigt und damals schon festgestellt das ein Bussgeld von 80 Euro einen Punkt in Flensburg und eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren mit einem Aufbauseminar auf mich zukommt.

    Als ich den Bescheid erhielt, meldete ich mich nicht in der einen Woche, in der ich die Zeit hatte. Daraufhin statteten die Beamten mir einen Hausbesuch ab wegen der Ermittlung der Person. Dies war im Januar 2015. Nun haben wir Mitte Juni 2015 und seit einem halben Jahr habe ich nichts mehr bekommen oder irgendeinen Bescheid bekommen. Ich fahre immernoch regulär mit dem Auto und nahm an keinem Seminar teil, da keine weiteren Aufforderungen auftraten. In 4 Monaten habe ich die Probezeit abgeschlossen.

    Nun zu den wichtigsten Fragen:

    -Wie sieht die Rechtslage momentan aus? Was wird geschehen?
    -Ich habe bei euch gelesen, dass nach 3 Monaten ohne Zuschicken eines Bescheides die Frist verfallen ist. Da ich diesen aber bekommen habe trifft dies wohl nicht mehr auf mich zu, dennoch würde ich gerne wissen ob es auch eine Frist nach dem Bescheid gibt, da ich jetzt seit einem halben Jahr nichts mehr bekommen habe?
    -Was passiert wenn ich die Maßnahmen erst nach (Oktober) Abschluss der Probezeit bekomme und darin stehe, dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängern würde, obwohl ich mittlerweile draußen wäre?
    -Kann es sein, dass das Verfahren aus irgendeinem unerklärlichem Grund eingestellt wurde? (Da ich seit 6 Monaten nach dem Hausbesuch nichts mehr bekommen habe)

    Ich bitte für eventuelle Unverständlichkeiten und Rechtschreibfehlern um Entschuldigung und bedanke mich schonmal im voraus für die hoffentlich aufschlussreiche Information.
    Vielen Dank

    • Philip 20. Juni 2015, 19:32

      Ich möchte noch hinzufügen, dass ich diesbezüglich noch keine Information bekommen habe, dass das Verfahren eingestellt wurde.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:27

      Hallo Philip,

      um ihre lange Anfrage kurz zu beantworten: ja, es ist möglich, dass das Verfahren eingestellt wurde, vielleicht haben die Beamten, nachdem sie Sie gesehen haben, festgestellt, dass man Sie auf dem Beweisfoto nicht erkennt. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Konsequenzen befürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johanna 20. Juni 2015, 13:42

    Hallo :) ich bin jetzt zum dritten Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 21 km/h außerorts zu viel geblitzt worden. habe bereits 4 Punkte. Bevor ich zum dritten Mal geblitzt wurde habe ich bereits eine Verwarnung bekommen. Mit was muss ich jetzt rechnen ?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:31

      Hallo Johanna,

      bei Wiederholungstätern kann ein außerplanmäßiges Fahrverbot anfallen. Auch können die Regelsätze zum Bußgeld angehoben werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Chiara 20. Juni 2015, 12:09

    Hallo,
    Ich wurde in meiner Probezeit mit ca. 45 km/h geblitzt.
    Es war eine 50 Zone außerorts.
    Womit muss ich rechnen ?
    Das Auto war nicht auf mich abgemeldet, sondern auf meinem Vater.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:32

      Hallo Chiara,

      neben den üblichen Konsequenzen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie nach der Begehung dieses A-Verstoßes davon ausgehen, dass Ihre Probezeit verlängert wird und dass Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 19. Juni 2015, 18:28

    Hallo, ich bin in einer 30 zone an einer Schule ungefähr 18 km/h zu schnell gefahren mit was muss ich rechnen weil es an einer Schule war?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:37

      Hallo Patrick,

      in einer 30er Zone gelten die üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog. Es fällt wohl nach Abzug der Toleranz ein Bußgeld von 25 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jörg 18. Juni 2015, 21:34

    Hallo Bußgeld-Info-Team.

    Ich wurde in geblitzt und habe jetzt einen Bußgeldbescheid erhalten. Laut der obigen Tabelle müsste ich 35 € bezahlen (19km/h Überschreitung innerorts, 30 km/h erlaubt). Allerdings habe ich einen Bußgeldbescheid über 80 € und einen Punkt in Flensburg erhalten.

    Zudem ist das Gesicht auf dem Bild nicht erkennbar. Lohnt sich ein Einspruch?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:41

      Hallo Jörg,

      wenn das Beweisfoto nicht aussagekräftig ist, dann kann aus seiner Grundlage kein Bußgeld verhängt werden. Prüfen Sie also, ob sich ein Einspruch lohnt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Max 18. Juni 2015, 20:49

    Hi
    wurde geblitz mit 22km/h zu schnell außerorts erlaubt waren 70.
    11 Monate später wurde ich innerorts mit 23km/h zu schnell geblitzt, erlaubt waren 30.
    Ich war bei beiden Malen nicht in der Probezeit.
    Mit was für einer Strafe muss ich rechnen?
    Bin ich wegen dem ersten Blitzer jetzt vorbelastet und kann eine höhere Strafe bekommen?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:44

      Hallo Max,

      Sie erhalten in diesem Fall wohl nur die regulären Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog. Ein außerplanmäßiges Fahrverbot für Wiederholungstäter wird bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von ab 26 km/h fällig. Diese Zahl sollte als Richtwert verstanden werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bilja 18. Juni 2015, 14:06

    Hallo! Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (2 mal innerhalb eines Jahres) ausserhalb geschlossener Ortschaften um 22km/h ( nach Toleranzabzug). Was kommt auf mich zu? MfG Bilja

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:47

      Hallo,

      es fallen die üblichen Sanktionen laut Bußgeldkatalog an, mit einem Fahrverbot für Wiederholungstäter müssen Sie wohl nicht rechnen. Dies gibt es erst bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von etwa 26 km/h.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sascha 17. Juni 2015, 11:59

    Hallo
    ich wurde gestern in Essen mit ca 10 km/h zu schnell geblitzt wurden. Mein frage wäre, ob ich das Bußgeld in Essen an der Bußgeldstelle vor Ort zahlen kann ? Ohne Post zu bekommen !
    Danke

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:53

      Hallo Sascha,

      ein Verwarngeld können Sie normalerweise direkt bei der Kontrolle bezahlen. Ansonsten müssen Sie wohl den Bescheid abwarten. Alternativ können Sie Ihre Bußgeldstelle telefonisch zu dem Sachverhalt befragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tom 17. Juni 2015, 11:49

    Aufbauseminar hinter mir, in der verlängerten Probezeit innerorts 22 zu schnell und nicht angeschnallt. = a und b Verstoß ? = Verwarnung oder abgeben

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:55

      Hallo Tom,

      beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie eine Einladung zu einem Aufbauseminar, der Besuch ist allerdings freiwillig. Fahren ohne Sicherheitsgurt hat auf den Probezeit-Führerschein keine Auswirkungen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andrea 10. Juni 2015, 23:03

    Hallo, ich bin innerhalb eines Jahres zweimal ausserorts nach Abzug der Toleranz 23 bzw.24 km/h zu schnell gefahren. Das heißt 70,- und 1 Punkt. Besteht auch schon die Gefahr den Fuehrerschein abgeben zu muessen?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:01

      Hallo Andrea,

      theoretisch ist es möglich, dass Sie hier bereits ein Fahrverbot von einem Monat aufgrund einer Wiederholungstat erhalten; dies hängt von der Entscheidung der Behörde ab. Da normalerweise das Fahrverbot erst bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h verhängt wird, müssen Sie nicht mit einem rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Paul 9. Juni 2015, 16:03

    Handelt es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 70 km/h (erlaubt 70 gefahren 140) um eine Straftat?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:10

      Hallo Paul,

      normalerweise nicht; dieses Vergehen ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Phillip Sch. 8. Juni 2015, 21:44

    Hallo,

    Ich wurde jetzt das zweite mal geblitz mit einmal 16 und einmal 18 km/h zuviel. Dazu gesagt bin ich in der Probezeit. Ab wie viele Verwarnungsgelder gibt es eine Probezeit Verlängerung?

    Mit freundlichen Gruß.

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:14

      Hallo Phillip,

      eine Probezeit-Verlängerung fällt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ab 21 km/h an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • fati 6. Juni 2015, 23:27

    hall
    ich bin außerhalb geschlossener um 23 km schneller als erlaubt gefahren was erwartet mich welcher straffe erwartet mich

    danke

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:00

      Hallo Fati,

      Sie erhalten ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Durch den Abzug der Toleranz vom gemessenen Wert kann die Strafe auch niedriger ausfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Scherbenhaufen 6. Juni 2015, 18:46

    Moinsen,
    Ich habe seit 30 Jahren den Führerschein, war lange im Aussendiest und hab da so rund 1 Mio km abgespult. Immer unfallfrei und habe nur einmal – Anfang der 90iger – 2 Punkte kassiert. Jetzt hat es mich zweimal unglücklich hintereinander böse erwischt: Vor ein paar Wochen außerorts an einer ganz fiesen Stelle – direkt am Bremspunkt vor einer Kurve – und heute früh um 5 in der Stadt. Die Ampeln die dort den Verkehr regeln waren noch aus, nicht aber Blitzanlage. Und ich habe die Dynamik des kleinen Autos meiner Frau unterschätzt …
    Kann man mit dem Richter über das Fahrverbot handeln? Wir wohnen auf dem Dorf und sind allein schon deshalb aufs Auto angewiesen. Außerdem habe ich häufig Abendtermine bis 22:00 und auch am Wochenende – das geht ohne Auto einfach nicht!!

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:07

      Hallo,

      in Ausnahmefällen kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen. Bitte wenden Sie sich mit diesem Vorhaben aber an einen Verkehrsanwalt, der Ihnen hier eine realistische Prognose stellen kann, bevor Sie sich für ein Bußgeldverfahren entscheiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kirsti 3. Juni 2015, 13:43

    1.Ich bin vor 2 Tagen innerorts mit 62 km/h geblitzt wurden , wo 50 km/h erlaubt sind.
    2. Heute bin ich innerorts geblitzt wurden mit 83 km/h wo 60 km/h erlaubt sind.
    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen??? Ich bin nicht in der Probezeit.

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:28

      Hallo,

      ein Fahrverbot fällt an, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ab 26 km/h begangen haben. In diesem Fall müssen Sie also nicht mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Joerg 3. Juni 2015, 11:00

    Hallo – ich wurde außerorts innerhalb eines Jahres einmal mit 29 km/h und jetzt vor wenigen Wochen mit 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Ihr schreibt, ein Fahrverbot gibt es bei Wiederholungstätern immer dann, wenn man mit „mehr als 26 km/h“ geblitzt wird. Was ist, wenn man – wie ich – mit genau 26 km/h erwischt wird?
    Danke für eine kurze Antwort und Grüße …

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:31

      Hallo Joerg,

      in diesem Fall verfügen die Behörden über die Erlaubnis, auch ein Fahrverbot zu verhängen. Die 26 km/h gelten nur als Richtwert, maßgeblich für das Fahrverbot ist die Wiederholung der Tat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ines 1. Juni 2015, 16:10

    Hallo,
    ich wurde vor 3 Wochen mit 41km/h zu viel (Höchstgeschwindigkeit 100km/h) außerhalb von Ortschaften geblitzt.Laut Bußgeldkatalog bedeutet das für mich einen Monat Fahrverbot.Gibt es für mich eine Möglichkeit,das zu umgehen?Bin arbeitstechnisch auf das Fahrzeug angewiesen.
    Danke im Voraus LG

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:47

      Hallo Ines,

      in Ausnahmefällen ist eine Umwandlung des Fahrverbot in eine Geldstrafe möglich. Hierfür müssen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Fahrverbot in Ihren Urlaub zu verschieben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maggy 28. Mai 2015, 14:39

    Hallo.
    Ich bin noch in der Probezeit und habe vor 2 Wochen Rotlichtverstoß begangen. Weiss aber noch nicht, ob es über oder unter einer Sekunde war. Heute hab ich einen Brief bekommen, von einer anderen Tat. Ich wurde innerorts mit 16km/h (nach Toleranzabzug) zu schnell geblitzt. Jetzt würde ich mal gerne wissen, was da auf mich zu kommt, da ich ja jetzt 2 Delikte begangen hab. Und was macht es da dann für einen Unterschied, dass ich unter 21km/h zu schnell war?

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:10

      Hallo Maggy,

      Ihr Rotlichtverstoß wird zur Verlängerung der Probezeit führen. Da ein Rotlichtverstoß generell ein A-Verstoß ist, müssen Sie auch ein Aufbauseminar besuchen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h dagegen ist kein A-Verstoß; dies sind Geschwindigkeitsüberschreitungen erst ab 21 km/h. Auf ihre Probezeit hat das Vergehen also keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bozo 26. Mai 2015, 21:47

    Hallo Bußgeld Info Team.
    Bin in einer Osterreischischen Ortschaft mit PKW geblitzt worden und habe die Hochstgeschwindigkeit 50km/h um 17km/h überschritten (die Messtoleranz ist abgezogen). Weswegen muss ich nun 60€ Geldstrafe Zahlen – nach Tabelle soll es 35€ sein? Weil ich aus Slowenien bin gelten für mich Ausländische Strafen? Ist das Gerrecht? Um 2 Uhr morgens wo es keinen auf der Strase gibt mit fast doppelter Strafe bestraft zu werden? Sieht so das das Osterreihische Recht aus? Ist das Busgeld nicht für alle gleich?

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:23

      Hallo,

      in Österreich gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Aus diesem Grund können die Bußgelder von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rene E. 26. Mai 2015, 21:31

    Hallo bussgeld-info Team

    Hab auch mal ne Frage wurde außerhalb geschlossener Ortschaft mit ca 135 km/h geblitzt und es waren 100 km/h erlaubt
    Habe schon ein sufbausiminar hinter mir und bin noch in der Probezeit
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen ??

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:24

      Hallo Rene,

      neben den üblichen Sanktionen gemäß der Bußgeldtabelle erhalten Sie die Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training. Der Besuch ist jedoch freiwillig. Kommt es in der Probezeit zu einem erneuten A-Verstoß, wird der Führerschein dauerhaft entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • erich 26. Mai 2015, 10:47

    Hallo liebes Bußgeld Info Team.

    ich bin über eine Rote Ampel gefahren, von der Polizei gesehen worden.
    Worauf der Polizist meinte: „Das war länger als 1 Sekunde Rot“ – „das werden mehrere Hundert Euro und ein Monat fahrverbot“

    gefährdet habe ich keinen, auch nichts beschädigt.

    zudem hatte ich vor ziemlich genau 1nem Jahr ein Fahrverbot wegen 1,04 Promille für 10 Monate. (also im mai letztes jahr den führerschein zurück bekommen)

    was bekomme ich, und wird durch meine „vergangenheit“ irgendetwas verschlimmert?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 11:08

      Hallo Erich,

      für dieses Vergehen fällt ein Bußgeld von 200 Euro an, zudem zwei Punkt und ein Monat Fahrverbot. Wegen der zurückliegenden Vergehen müssen Sie keine weiteren Konsequenzen befürchten, diese sind ja abgegolten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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