Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Steffen 11. November 2014, 16:36

    Es stimmt nicht, dass in Deutschland aufgrund der geltenden Richtgeschwindigkeit (bei ca. 55% aller Autobahnen, der Rest hat ein starres bzw. flexibles Tempolimit) „weitaus mehr Unfalltote als in Ländern mit Tempolimit “ gibt – das Gegenteil ist der Fall:

    „Pro Milliarde Fahrzeugkilometer kamen hierzulande 2004 3,22 Menschen ums Leben. In Österreich, wo bereits ein Tempolimit von 130 km/h gilt, liegt die Zahl bei 4,8 Verkehrstoten. Dass strenge Tempolimits nicht zwangsläufig zu weniger Toten führen, zeigen auch die Beispiele Belgien, USA oder Japan. Dort lag die Getötetenrate im Jahr 2004 bei 6,19 (Belgien), 5,22 (USA) und 4,01 (Japan).“
    Quelle:
    MVregio Landesdienst vom 20.09.2005

    2012 sah das so aus: Belgien 7,7; Japan 7,2; USA 6,9; Österreich 6,2; Kanada 5 und Deutschland 4,1.
    Weniger haben nur noch GB/Irland, Finnland und Dänemark.
    Quelle: statista.com

  • Marcel 10. November 2014, 22:04

    Hallo, ich wurde dieses Jahr (nach dem 1. Mai) geblitzt (über 21 km/h) zusätzlich kam natürlich das Bußgeld.Über Punkte wurde ich nicht informiert.
    Leider ist mir dies wieder passiert und wurde mit über 21 km/ h innerorts geblitzt.
    Was passiert nun? Punkte?
    Bekomme ich Fahrverbot?
    Wann verjähren dann die Punkte?

    Danke und Gruß
    Marcel

    • bussgeld-info.de 11. November 2014, 12:06

      Hallo Marcel,

      ein Fahrverbot fällt nicht an, da dieses erst dann verhängt wird, wenn jemand zweimal innerhalb von einem Jahr mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h erwischt wurde. Wie viele Punkte Sie haben, das können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Sie können sich auch an das KBA wenden, und dort Ihren aktuellen Punktestand erfragen.
      Die Punkte verjähren je nach Schwere des Vergehens nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. In Ihrem Fall wahrscheinlich bereits nach 2,5 Jahren, da Sie wahrscheinlich nur jeweils 1 Punkt für die beiden Vergehen bekamen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sultani 10. November 2014, 21:54

    Hallo
    Mein fruend ich würden heute von kriminal Polizei angehalten weil wir zu schnell waren anstatt 60km unter die tunnel120km und der kriminalpolizei meinte zur mir du muss dein Führerschein fur 3 Monaten abgeben. Kriminalpolizei wollte uns aber nicht das beweis video als ich fragte .
    ich glaube sie habrn kein beweis video .mein frage ist was soll ich machen wenn ich brief bekomme .ich glaube nicht das sie beweis video haben von mir

    • bussgeld-info.de 11. November 2014, 12:08

      Hallo,

      Sie haben dann die Möglichkeit, bei der Bußgeldstelle Akteneinsicht zu beantragen, dann können Sie sich ansehen, auf welchen Beweisen der gegen Sie erhobene Vorwurf fußt. Dazu müssen Sie jedoch zunächst den Bußgeldbescheid abwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Haiko 10. November 2014, 18:25

    Hallo,

    Erste mal in 22 Jahre ‚erwischt‘, im Dunkel, 120 km/h übersehen, 46 km/h zu schnell gefahren. Habe 1 Monat Fahrverbot bekommen. Gibt es noch Sondernmassnahmen wegen ‚Stress‘? Auto war liegen geblieben, 3 Junge Kindern im Auto, endlich nach 4 Stunden einen Mietwagen bekommen, baby hatte hunger… Ich fahre normalerweisse nie so schnell :-(
    Ich brauche meinen Auto wegen meinen Arbeit…

    Danke & Gruß,
    Haiko

    • bussgeld-info.de 11. November 2014, 12:20

      Hallo Haiko,

      bei einem besonderem Härtefall ist es möglich, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Ein Einspruchsverfahren gegen den Bußgeldbescheid ist hier aber keinesfalls immer erfolgreich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Fahrverbots auf eine für Sie günstigere Zeit zu verschieben. Dazu müssen Sie Ihre zuständige Bußgeldbehörde fragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 10. November 2014, 9:50

    Guten Morgen,

    ich wurde 10 Jahre nicht Geblitzt…… Glück gehabt :-)

    Jetzt wurde ich innerhalb von 8 Wochen 2 x Geblitzt.

    1x Autobahn mit 1 Punkt und €70,- und jetzt kam noch ein Bescheid / Fragebogen mit Innerorts 70 km ich war bei 94 nach Toleanzabzug.
    Mir sagte jetzt jemand ich müsse den Führerschein für 4 Wochen abgeben, stimmt das?

    Danke und Gruß

    Peter

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:01

      Hallo Peter,

      ein „außerplanmäßiger“ Führerscheinentzug kann verhängt werden, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h erwischt worden sind. Falls dies in Ihrem Fall zutrifft, müssen Sie den Führerschein tatsächlich für 1 Monat abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alexandra 9. November 2014, 21:20

    Hallo. Ist z.B. die 21 bis 25 km/h schon minus die Toleranzgrenze oder wird die da noch abgezogen?

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:04

      Hallo Alexandra,

      in den Grenzwerten aus der Tabelle ist die Toleranz bereits abgezogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Wilfried 8. November 2014, 19:52

    Bin innerhalb eines Jahres beim 1. Mal mit 41 zu schnell geblitzt worden, jetzt 26 zu schnell. Ist es richtig, dass ein Fahrverbot erst über 26 erfolgt?

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:25

      Hallo Wilfried,

      das ist korrekt. Wurden Sie zweimal im Jahr mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h erwischt, wird ein Fahrverbot von 1 Monat ausgesprochen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • miro 7. November 2014, 23:47

    Hallo, mein Sohn wurde geblitzt. Er hat die zulässige Hochstgeschwindigkeit innenorts um 40km/h uberschritten.
    Er hat noch probezeit. Was soll er erwarten?
    Danke.

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:43

      Hallo Miro,

      neben den üblichen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung – die Sie der obigen Tabelle entnehmen können – wird bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung auch die Probezeit verlängert (um 2 Jahre). Zudem muss Ihr Sohn ein Aufbauseminar besuchen, damit er seinen Führerschein behalten darf.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • P.B. 7. November 2014, 17:54

    Guten Tag,
    Ich wurde heute auf dem Heimweg 2 mal geblitzt einmal außerorts mit 120 statt der erlaubten 80 und einmal auf der autobahn mit ca 120 statt 100 muss ich jetzt mit beidem rechnen oder nur das schlimmere vergehen? Ich habe mal gehört das man nur einmal zur verantwortung gezogen wird wenn es auf der sleben strecke geschieht. MFG P:B:

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:33

      Hallo,

      es ist möglich, dass die beiden Vergehen in „Tateinheit“ abgehandelt werden, das also nur einmal die Strafe gezahlt werden muss. Dies hängt davon ab, wie weit die beiden Messpunkte voneinander entfernt sind. Es ist auch möglich, dass beide Vergehen gesondert behandelt werden und Sie zweimal die Bußgelder bezahlen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Helena 7. November 2014, 15:16

    Hallo,
    mein Mann wurde geblitzt. Er hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17km/h (nach Toleranzabzug) überschritten. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) war 97km/h, die zulässige Geschwindigkeit war 80 km/h.
    Er war mit seinem PKW und Anhänger gefahren. Laut der Tabelle müsste er nur 30€ bezahlen.

    Laut Schreiben, das er bekommen hat, muss er 70EUR Geldbuße +25 EUR Gebühr +3,50 EUR Auslagen zahlen + er hat 1 Punkt bekommen.
    Könnten Sie mir bitte den Grund für diese Geldstrafe erklären?

    • bussgeld-info.de 7. November 2014, 17:31

      Hallo Helena,

      der Grund für das erhöhte Bußgeld ist, dass Ihr Mann mit Anhänger fuhr. PKWs, an die ein Anhänger gekoppelt wurde, dürfen nur 80 km/h fahren. Bei Überschreitung werden die Strafen für LKW-Fahrer fällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Henry 7. November 2014, 0:11

    Hallo,
    ich wurde innerhalb eines Monats wiederholt geblitzt.
    – 4x mit ca. 5-15km/h zu schnell (2x innerorts innerhalb von 1km ohne abzubremsen)
    – 1x mit handy am Ohr außerorts (mit ca. 10km/h zu schnell)
    – 1x mit 28 km/h zu schnell (diese Rechnung ist bisher die einzige, die da ist)

    Ich rechne mit 2 Punkten insgesamt (bischer hatte ich keine und wurde auch nie geblitzt).

    Ebenso fürchte ich ein Fahrverbot für einen Monat.
    Kommt dieses auf jeden Fall oder hängt es von einer individuellen Entscheidung eines Sachbearbeiters ab?

    danke!!

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:35

      Hallo Henry,

      normalerweise wird in Ihrem Fall kein Fahrverbot fällig, da dieses erst in folgendem Fall verhängt wird: wenn Sie 2 Mal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwinidgkeitsüberschreitung von 26 km/h erwischt wurden. Das ist bei Ihnen nicht der Fall.
      Allerdings könnte die Häufung der Verkehrsordnungswidrigkeiten innerhalb eines Monats dazu führen, dass die Behörden bei Ihnen „Vorsatz“ oder „Beharrlichkeit“ vermuten, was zu einer Erhöhung des Bußgeldes führen würde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Henry 10. November 2014, 12:58

        Danke Ihnen und Euch für die Antwort!

  • Hermie 6. November 2014, 0:28

    danke ;)

  • Zeynep 5. November 2014, 20:51

    Hallo , ich wurde heute geblitz innerhalb der geschlossener Ortschaft also 50 waren erlaubt und ich bin 100 gefahren . Meine Probezeit ist schon vorbei so ca. Vor 2-3 Wochen bin ich raus aus der Probezeit was kann ich jetzt erwarten was kommt auf mich zu

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:37

      Hallo,

      da Ihre Probezeit bereits vorbei ist, kommen auf Sie die regulären Strafen zu, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sophia 5. November 2014, 17:47

    Hallo allerseits,

    ich wurde ziemlich sicher am 20.10.2014 geblitz mit ca 63 km in einer 50er Zone – soweit ich weiß kam bisher noch kein Bescheid, da es nicht mein Auto war.
    Nun wurde ich heute anscheind in einer 30er Zone mit 43 geblitzt, mit dem selben Auto.
    Nun wollte ich fragen ob ich dann als wiederholungstäter gelte?
    Ob sich etwas ändert wenn der Bescheid vom 1. mal doch schon eingegangen ist?
    und ob es für den Fahrzeughalter irgendwelche folgen hat?

    Danke sehr und schöne Grüße

    Sophia

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:42

      Hallo Sophia,

      der Bußgeldbescheid kam wahrscheinlich deswegen noch nicht, da die Behörden noch den Fahrer ermitteln. Dies kann einige Wochen dauern. Für den Fahrzeughalter ändert sich nichts, da in Deutschland bei Geschwindigkeitsverstößen keine Hafter-Haltung gibt. Das Bußgeld muss hier stets der Fahrer bezahlen. Deswegen wird ja beim Blitzen ein Beweisfoto vom Fahrer gemacht.
      Theoretisch können ihnen die Behörden aufgrund der mehrmaligen Verstöße „Vorsatz“ oder „Beharrlichkeit“ vorwerfen, worauf sich das Bußgeld erhöht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mathias 5. November 2014, 13:50

    Hallo ,

    ich wurde auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt (22 km/h nach Abzug der Toleranz)
    und hatte mein Handy am Ohr. Werden die Strafen seit 2014 zusammengerechnet ? Früher stand Telefonieren im Konkurrenzverhalten zur überhöhten Geschwindigkeit.

    Vielen Dank !

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:43

      Hallo Mathias,

      die beiden Vergehen addieren sich und Sie bekommen für beide Verstöße Bußgelder und Punkte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian Hilbert 5. November 2014, 9:30

    Hallo,

    ich wurde im April 2014 mit 41kmh zu schnell innerorts erwischt. 200 2Punkte 1 Monat Fahrverbot. Ich habe den Führerschein im Juni abgegeben.
    Im August bin ich nun wieder auf der Autobahn geblitzt worden. Nach toleranzabzug 22kmh zu schnell.
    Was droht jetzt?

    Danke
    Mfg

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:47

      Hallo Herr Hilbert,

      es drohen Ihnen die regulären Strafen, jedoch können die Behörden Ihnen „Vorsatz“ oder „Beharrlichkeit“ vorwerfen, worauf sich das Bußgeld noch erhöht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Georg 4. November 2014, 21:27

    Hallo, ich hätte da auch mal eine Frage. Ich bin Innerorts mit Abzug 33km/h zu schnell gefahren. Ich war hier in einer Ausnahmesituation da ein vor mir plötzlich Abbiegender PKW ohne Blinker plötzlich bremste. Ich entschied mich für ausweichen auf die rechte Spur und musste kurzfristig meine Geschwindigkeit auf Grund eines nachfolgendes Fahrzeug erhöhen. Das war der Moment wo der Blitzer war.
    Schöne Grüße

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:49

      Hallo Georg,

      eventuell können Sie hier „Augenblicksversagen“ geltend machen. Doch wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung anbieten, diese müssten Sie sich bei einem Anwalt holten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas Gräupel 4. November 2014, 10:37

    Hallo,
    ich habe außerorts die Geschwindigkeit um 25 Stundenkilometer überschritten. Laut Bußgeldrechner ergibt das ein Bußgeld von 70 Euro. Ich soll nun 105 Euro zahlen! Kann das Ordnungsamt (Bielefeld) das Bußgeld so hoch ansetzen, wie es möchte? Gibt es keinen für alle Bußgeldstellen verbindlichen Kostenkatalog?
    VG Andreas

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:50

      Hallo Herr Gräupel,

      Sie müssen zusätzlich zum Bußgeld noch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Gesetzliche Vorschriften zu dieser Gebühr stehen im Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Bearbeitungsgebühr unterscheidet sich regional.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Andreas Gräupel 7. November 2014, 18:17

        Danke für die schnelle Antwort!
        Die 105 Euro sind allein die Geldbuße wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit! Zusammen mit der Bearbeitungsgebühr muss ich 133,50 Euro zahlen. Das wundert mich, weil der Bußgeldrechner auf dieser Seite ein anderes Ergebnis ausspuckt.
        VG von Andreas

        • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:31

          Hallo Herr Gräupel,

          der Bußgeldrechner berücksichtigt die Bearbeitungsgebühr nicht, da diese regional nicht einheitlich gestaltet sind. Er gibt nur die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – wie sie dort aufgelistet sind – wieder. Aus diesem Grund kommt die Differenz zwischen Ihrem Bußgeld und tatsächlich eingeforderter Summe zustande.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Micha 3. November 2014, 12:22

    Hallo,
    ich wurde im Sep. mit 21 KM/h außerhalb geschlosssener Ortschaften geblitzt bekamm ein Punkt und 80 €.
    Wenn ich jetzt noch mal mit 25 KM/h geblitzt werde droht dann ein Entzug der Fahrerlaubnis ?.

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:53

      Hallo Micha,

      nein, einen Entzug der Fahrerlaubnis müssen Sie in diesem Fall nicht befürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • krzysztof 3. November 2014, 0:13

    hallo,was passert wenn in 50er Zone geblzt wird mit ca.74km.Ich noch in der Probezeit bin?

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:54

      Hallo,

      Sie müssen in diesem Fall ein Aufbauseminar besuchen. Zudem wird Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert. Dazu fallen die normalen Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung an. Diese können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Homa 2. November 2014, 8:53

    Hallo,

    mein Mann wurde telefonierend innerhalb einer Ortschaft geblitzt mit 11 km/h mehr Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Wie hoch wäre das Bußgeld und wie viele Punikte würde er erhalten?
    Danke

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:56

      Hallo,

      hierbei fallen zunächst die normalen Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung an, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können. Zusätzlich kommt ein Bußgeld aufgrund des Vergehens „Handy am Steuer“ auf Ihren Mann zu: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andre 1. November 2014, 12:15

    Hallo ich hab mal ne frage wurde mal mit alkohol am steuer erwischt 0,6 hatte 1 monat fahrverbot und das in der probezeit dann wurde sie verlängert und hatte ein besondered aufbausiminar wegen dem alkohol jetzt 1 jahr später wurde ich mit 109 in 80 iger zone geblitzt muss ich dann noch mal das normale aufbausiminar machen oda was sind jetzt die folgen und falls ich nochmal beblitz werde bis zum ende meiner probezeit

    MFG

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:00

      Hallo Andre,

      Sie erhalten eine Verwarnung und können ein weiteres Aufbauseminar (ein fahrpsychologisches Training) besuchen, dies ist aber nicht verpflichtend.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dirk Alten 1. November 2014, 11:16

    Hallo,
    wenn ich innerhalb Deutschlands mit meinem Wohnwagen kontrolliert werde und bin statt 80 km/h 100 km/h auf der Autobahn gefahren. Mit welcher Strafe hätte ich zu rechnen?
    Der Wowa besitzt eine 100er Plakette. Lediglich passt das Verhältnis: Zugfahrzeug / Anhänger nicht. Der Hänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2 to. Das Zugfahrzeug wiegt leer aber „nur“ 1.895 kg.

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:02

      Hallo Herr Alten,

      die Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie der obigen Tabelle entnehmen, oder durch den Bußgeldrechner ermitteln.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fränkie 30. Oktober 2014, 20:45

    Hallo, bin auf einer Autobahnauffahrt, wo man wirklich erst mal nur 40 fahren kann und aber auch nur 40 vorgeschrieben sind, dann die Beschleunigungsspuren und die Autobahn vor mir… gibt man natürlich laangsam Gas.
    100 Meter weiter dann der Blitz und das ende der 40er Zone. Kann man dagegen angehen oder nicht? ich bin doch in diesem Sinne kein Raser, oder? Meiner Ansicht nach ist das absolute Abzocke.

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:10

      Hallo,

      es gibt Richtlinien, nach denen ein Blitzer nicht in unmittelbarer Nähe eines Verkehrszeichens bezüglich der Geschwindigkeitsreduktion aufgestellt werden darf. Ob es sich in Ihrem Fall jedoch lohnt, Widerspruch einzulegen, das kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marius 29. Oktober 2014, 18:26

    Hallo liebes Bußgeld-Team,

    mir ist etwas selten dämliches passiert.

    Ich wurde im Juli ausserorts mit 31km/h zuviel geblitzt, dabei wurde ich mit Bußgeld und 1Punkt bestraft.

    Aber jetzt wurde ich innerhalb der letzten 10 Tage 2mal in der 30er Zone mit jeweils maximal 10km/h zu viel geblitz aus „Autoblitzern“. Was hat dies für Folgen für mich ? muss ich mit einem Führerscheinentzug rechnen? Oder einem Fahrverbot ( Wäre doof da ich als Monteur beruflich auf den FS angewiesen bin)

    Würde mich über schnelle Hilfe freuen!

    Viele Grüße
    Marius

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:12

      Hallo Marius,

      mit einem Fahrverbot müssen Sie noch nicht rechnen. Im schlimmsten Fall wirft die Bußgeldbehörde Ihnen „Vorsatz“ oder „Beharrlichkeit“ vor, worauf Ihre Bußgelder sich vergrößern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniela 29. Oktober 2014, 16:25

    30kmh innerhalb geschlossener Ortschaft zu viel plus nicht angeschnallt was kommt da auf uns zu?.

    • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:54

      Hallo Daniela,

      zusätzlich zu den Strafen aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung – die Sie der obigen Tabelle entnehmen können – müssen Sie damit rechnen, noch ein Bußgeld von 30 Euro entrichten zu müssen. Falls noch unangeschnallte Kinder im Auto waren, kommen noch weitere Bußgelder auf Sie zu. Dies können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-sicherheit/

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hermie 27. Oktober 2014, 1:38

    Ich hab mal nen Frage, wie ist es wenn man mit zu viel Alkohol zu schnell fährt so 80 statt 30 in der Zone wos ned schneller erlaubt is…hab gehört nen freund hat das gemacht…habt ihr tipps? der wurde nähmlich erwischt!!

  • lupapa 27. Oktober 2014, 1:02

    Hallo. Was passiert wenn ein Schweizer in einer 30er Zone geblitzt wird mit ca. 56 km/h? Kommt einfach eine Busse nach Hause in die Schweiz oder wird es der Schweizer Polizei gemeldet?
    LG aus der CH

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2014, 10:42

      Hallo,

      Sie werden wohl einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz erhalten, den Sie auch bezahlen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jörg 26. Oktober 2014, 19:03

    Was passiert mit meinen alten Punkten vor der neuen Reglung? Wann werden diese alten Punkte verjähren?
    Nach dem alten System habe ich Punkte, die sind schon 5 Jahre alt.

    Lg

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2014, 10:43

      Hallo Jörg,

      je nach Schwere der Tat verfallen die Punkte nach dem neuen System nach 2,5 bis 10 Jahren. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/ Die alten Punkte werden hierbei ins neue System übertragen, und die neuen Tilgungsfristen werden angewendet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • julia 25. Oktober 2014, 21:18

    Hallo,
    wurde nach nun 5 Jahren Führerschein das erste mal geblitzt. -.-
    Auf der Autobahn. Aus einem Grund den ich jetzt nicht nachvollziehen kann waren da wohl nur 80km/h erlaubt. Ich bin 105 km/h gefahren.
    Abzüglich der Toleranz sind das 21 km/h zu schnell. Das heißt wegen 1km/h zu viel muss ich 40 Euro mehr zahlen und bekomme einen Punkt.
    Lässt sich da irgendwas machen? Ich weiß ja nicht..
    Auf einer anderen Seite hieß es man soll nicht gleich nachgeben und kann Anwalt beautragen und so, aber zu schnell ist nun mal zu schnell oder nicht?

    Und gibt es die Möglichkeit den Betag abzuzahlen wenn man es nicht mit einmal Zahlen kann.
    Wisst ihr das?

    Vielen Dank,
    LG Julia

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2014, 11:09

      Hallo Julia,

      unter gewissen Umständen ist eine Ratenzahlung möglich. Diese können Sie mit der Bußgeldbehörde vereinbaren. Einspruch können Sie immer einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Messung falsch war. Ob Sie Erfolg mit dem Einspruch haben, steht aber auf einem anderen Blatt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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