Bußgeldkatalog: Regeln zur Straßenbenutzung in Deutschland

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 21. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Straßenbenutzung 2024, der die Bußgelder bei Straßenbenutzung-Verstößen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert.

Tatbe­standBuß­geldPunk­te
Straße verbots­widrig befah­ren (Sonder­fahr­streifen für Taxen und Busse des Linien­verkehrs oder an­dere Verkehrs­verbote)55 €
... mit Behin­derung der Busse des Linien­verkehrs70 €
Ein­bahn­straßen­schild miss­achtet25 €
Im verkehrs­beruh­igten Ber­eich Fuß­gänger behin­dert15 €
... mit Gefähr­dung75 €1
Im Fuß­gänger­bereich bei nicht zugelas­senem Fahr­zeug­verkehr Fuß­gänger gefähr­det70 €1
vor­geschrie­bene Fahrt­richtung nicht be­folgt10 €
... mit Gefähr­dung15 €
... mit Sach­beschä­digung25 €
Geh­weg, Grün­anlagen oder Seiten­streifen befah­ren55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €
Gegen das Rechts­fahr­gebot versto­ßen15 €
Widerrechtliches Fahren in einer Umweltzone (ohne oder mit falscher Umweltplakette)100 €
Befah­ren des Kreis­verkehrs in fal­scher Rich­tung (Kfz)25 €
Dieser Bußgelder gelten seit dem 09.11.2021
Eine Übersicht zu den Bußgeldern, die bis zum 08.11.2021 galten, finden Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema „Straßennutzung“

Hier finden Sie Informationen für die Benutzung spezieller Straßen oder Straßenabschnitte:

Video: Häufige Irrtümer im Straßenverkehr

Die 7 häufigsten Verkehrsirrtümer - im Video erklärt.
Die 7 häufigsten Verkehrsirrtümer – im Video erklärt.

Regeln zu Benutzung der Straßen in Deutschland

Der Bußgeldkatalog zur Straßenbenutzung umfasst Sanktionen für fast jede Art von Verkehrsteilnehmern.
Der Bußgeldkatalog zur Straßenbenutzung umfasst Sanktionen für fast jede Art von Verkehrsteilnehmern.

Laut StVO müssen die Fahrbahnen der Straße genutzt werden, wobei die Seitenstreifen nicht genutzt werden sollen. Weiterhin muss man grundsätzlich so weit rechts wie möglich fahren, allerdings ohne sich selbst oder den Verkehr dabei in Gefahr zu bringen.

Außerdem darf man Linienbusse und weitere Fahrzeuge, die den Sonderfahrstreifen nutzen, nicht behindern. Während des Überholvorgangs im Straßenverkehr ist es allerdings gestattet, auf der linken Fahrbahn zu fahren.

Die wichtigsten Verkehrsregeln laut StVO in Deutschland auf einen Blick

  • Generell gilt: Der abbiegende Verkehr muss dem entgegenkommenden Verkehr Vorfahrt gewähren. Dies wird jedoch meist anhand der Verkehrszeichen angezeigt.
  • Abknickende Vorfahrt: Blinken? Sollte die Vorfahrtsstraße nach links oder rechts einknicken und Sie möchten dieser folgen, dann muss laut Verkehrsregeln beim Abbiegen geblinkt werden.
  • Wer hat in einem Kreisverkehr Vorfahrt und wie muss geblinkt werden? Generell gilt hier, dass der Verkehr, der sich im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt hat. Der Verkehrsteilnehmer, der in den Kreis hineinfährt, muss, wie auf den Verkehrszeichen angezeigt, Vorfahrt gewähren und darf nicht blinken. Es wird lediglich das Herausfahren aus dem Kreis durch den Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt.
    • Ausnahme: Fehlt die Kreisverkehrsbeschilderung, haben die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt und die Fahrzeuge auf der Kreisverkehrsfahrbahn sind wartepflichtig.
  • Abgesenkter Bordstein = Vorfahrt? Laut § 10 der StVO muss sich derjenige, der „aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn“ möchte, so verhalten“, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Laut Verkehrsregeln darf er also erst fahren, wenn der restliche Verkehr an ihm vorbei ist.

Spezifische Informationen über Verkehrsregeln

Welche Regeln sollten Sie hier beachten?

Sonderrechte für Polizei und Rettungskräfte

Nicht jedes Fahrzeug in Deutschland muss sich im Straßenverkehr an dieselben Verkehrsregeln halten. Betroffene Fahrzeuge sind zum Beispiel die Feuerwehr, die Polizei und Rettungswagen, allerdings auch die Müllabfuhr und die Straßenreinigung. Dabei dürfen letztere beispielsweise auf Gehwegen fahren oder im Halteverbot halten insofern es die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt. Fahrzeugen mit angeschaltetem Blaulicht, wie Polizeiwagen, muss man allerdings laut dem Wegerecht freie Bahn schaffen.

Auf Fußgänger Rücksicht nehmen

Selbst wenn laut StVO Vorfahrt besteht, sollte auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen werden.
Selbst wenn laut StVO Vorfahrt besteht, sollte auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen werden.

Grundsätzlich müssen Autofahrer Rücksicht auf Fußgänger nehmen, da es leicht durch die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln zu einem Unfall kommen kann und sie durch Kraftfahrzeuge verletzt werden können. Vor allem im verkehrsberuhigten oder im Fußgängerbereich bei nicht gestattetem Fahrzeugverkehr drohen ansonsten bei einer Gefährdung die höchsten Strafen im Bußgeldkatalog Straßenbenutzung. Ein blaues Verkehrszeichen mit spielenden Kindern auf ihm deutet auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Dort ist zufolge der StVO auf die Schrittgeschwindigkeit des Wagens zu achten. Auch Fahrräder müssen sich an diese Verkehrsregeln halten.

Tipps für die Straßenbenutzung

Es gibt Straßenverhältnisse, die besondere Fahrweisen erfordern. Wie Sie sich in solchen Situationen verhalten sollten, erfahren Sie in diesen Ratgebern:

Straßenbenutzung von Radfahrern

Auch wenn einige Radfahrer es ignorieren, besteht laut StVO eine Pflicht, den Radweg zu benutzen, insofern dieser durch Zeichen 237, 240, 241 gekennzeichnet ist. Laut §2 StVO Absatz 4 darf ein Radweg auch nicht entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden, es sei denn er ist mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet ist. Gibt es allerdings keinen Radweg, müssen die Fahrradfahrer laut der Verkehrsregeln die Straße nutzen, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine Autobahn.

Straßenbenutzungsgebühren: Maut in Deutschland

Straßenbenutzungsgebühren Lkw

Ein Dorn im Auge jedes sparsamen Autofahrers ist die Straßenbenutzungsgebühr, auch Maut genannt. Dabei gibt es in Deutschland auch eine Maut für Lkw mit mindestens 12 Tonnen Gesamtgewicht bei Nutzung der Autobahn.

In Deutschland werden die Kosten der Maut durch ein satellitengestützes System berechnet. Dazu muss sich jeder Lkw-Fahrer ein sogenanntes On-Board-Unit (OBU) in das Fahrzeug einbauen. Tut er dies nicht, muss er die Gebühren zuvor mittels eines Terminals oder des Internets begleichen.

Durch die Lkw-Maut soll die Straßennutzung finanziert werden. Dabei sollen sich vor allem auch Fahrzeuge aus anderen Ländern an den Kosten beteiligen.

Straßenbenutzungsgebühren Pkw

Zum Ärgernis vieler deutschen Pkw-Fahrer sollte 2017 die Pkw-Maut eingeführt werden. Die Kosten für die Nutzung der Straßen sollten mit der Kfz-Steuer verrechnet werden, während ausländische Fahrer eine Vignette erwerben sollten. Nach diesem Prinzip wären letzten Endes nur die ausländischen Autobahnbenutzer zur Kasse gebeten worden, was laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2019 gegen EU-Recht verstößt. Die Einführung der Pkw-Maut wurde damit verschoben und es ist unklar, ob und unter welchen Bedingungen sie in der Zukunft doch noch umgesetzt wird (Stand: Februar 2022).

Spezifische Informationen: Fahrweisen & welche Bußgelder dabei drohen

Befahren von Umweltzonen laut StVO

Die Straßenverkehrsordnung regelt auch Umweltzonen in einer Stadt.
Die Straßenverkehrsordnung regelt auch Umweltzonen in einer Stadt.

Als Umweltzone werden solche Örtlichkeiten bezeichnet, die nur von Autos befahren werden dürfen, die eine bestimmte Plakette besitzen, welche einen geringen Schadstoffausstoß darlegt. Ein komplettes Einfahrtsverbot wird hingegen von Vorschriftszeichen 250 ausgesprochen. Um die Luftqualität der jeweiligen Gebiete zu verbessern, wurden die Umweltzonen eingeführt. Seit März 2007 sollten Pkw und Lkw ihre jeweilige Feinstaubplakette sichtbar am Fahrzeug mit sich führen. Befährt man nun doch versehentlich oder willentlich eine Umweltzone und besitzt keine solche Plakette, wird zufolge der StVO ein relativ hoch angesetztes Bußgeld von 100 Euro fällig.

Im Video erklärt: Die Umweltzone

Was bdeutet das Verkehrszeichen Umweltzone genau und welche Ausnahmen gibt es?

Fahrverbot bei Smog-Alarm

Neben der Gefährdung von Fußgängern droht bei der Benutzung der Fahrbahn trotz Smog-Alarms oder ähnlichem ein vergleichsweise hohes Bußgeld gemäß StVO. Smog ist die Anreicherung von Abgasen oder ähnlichen Schadstoffen in einem Ausmaße, das die Gesundheit oder die Sicht beeinträchtigt. Das Fahrverbot bei Smog ist nicht verwunderlich, denn schließlich passiert bei den eingeschränkten Sichtverhältnissen leichter ein Unfall. Allerdings tritt dieser Fall in Deutschland relativ selten ein.

FAQ: Straßenbenutzung

Welche Verkehrsregeln sind bei der Straßenbenutzung wichtig?

Ein paar Vorschriften haben wir hier zusammengetragen.

Gelten für die Polizei Sonderregeln bei der Straßennutzung?

In Notsituationen haben die Beamten häufig sogenannte Sonderrecht, die zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß erlauben. Allerdings darf dabei nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer außer Acht gelassen werden.

Zieht eine fehlerhafte Straßenbenutzung Sanktionen nach sich?

Für welche Tatbestände der Bußgeldkatalog Sanktionen vorsieht, zeigt diese Tabelle.

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Bußgeldkatalog: Regeln zur Straßenbenutzung in Deutschland
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 283 comments… Kommentar einfügen }
  • Bjoern-Boy 25. April 2015, 22:41

    Hallo !
    Welches Bussgeld und vielleicht Punkte bekommt man wenn man mit einen 40to eine für den Durchgangsverkehr ab 12to gesperrte Strasse befährt ?

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:18

      Hallo,

      bei Sperrung der Straße durch das Verkehrszeichen 253 fällt ein Bußgeld von 75 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Doppagne 7. April 2015, 14:01

    Als Fahrer eines busses bin ich über Rheinbrücke (Köln) mit Tonnenbegrenzung (3,5 Tonnen) gefahren.
    Diesbezüglich wurde mir Vorsatz unterstellt, weil diese Begrenzung mehrfach angezeigt war. Dieses habe ich tatsächlich nicht gesehen oder ich habe es übersehen.
    Mit welcher Strafe muß ich rechnen ???

    Mit freundlichen Grüßen
    Voyage Doppagne (Belgien)

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 10:10

      Hallo,

      bei Vorsatz kann das Bußgeld durch die Behörden verdoppelt werden. Das übliche Bußgeld für die Missachtung von Verkehrszeichen 235 beträgt 75 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Doppagne 14. April 2015, 16:49

        Vielen Dank für diese Information

  • Speedy 2. April 2015, 16:21

    Guten tag,ich befuhr mit 40to. eine strasse die für Lkw ab 12to. in der zeit von 22-6uhr gesperrt ist.Ein „aufmerksamer“ pkw fahrer notierte mein Kennzeichen und gab dies der Polizei.Nun bekam ich eine anhörung zum Bußgeldverfahren ohne foto.Mit was muss ich rechnen? Gibt es dafür einen Punkt?Ist das überhaupt als Beweis zulässig?Die strasse(B252) ist mit zusatzschild für Be-und entlader frei.

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:34

      Hallo,

      es ist höchst fragwürdig, ob dies als Beweis gelten kann! Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wäre eine Beratung durch einen Anwalt sicher nicht verkehrt, bevor Sie im Anhörungsbogen weitergehende Angaben zum Vorwurf machen.
      Für das Befahren von in der Nacht gesperrten Straßen fällt ein Bußgeld von 60 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 18. März 2015, 5:23

    Hallo liebes Bußgeld Info Team,
    Ich befuhr mit einem Lkw 7,49T eine Straße die nur bis 2,8T befahren werden durfte und wurde geblitzt! Ich weiß das sagt fast jeder aber ich bin nach Navi gefahren und habe das Schild nicht wahr genommen.
    Was werde ich für eine Strafe erwarten müssen voraussichtlich?
    Geldstrafe/Punkte?
    Greets Andreas

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:28

      Hallo Andreas,

      welches Verkehrszeichen haben Sie denn missachtet? Wenn es Zeichen 253 war, kommt ein Bußgeld von 75 Euro auf Sie zu, Punkte fallen keine an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sven Ebenhöch 4. März 2015, 10:49

    bin mit meinem Lkw und Tieflader ca. 30 t. Über eine Brücke gefahren wo nur 3,5 t. Erlaubt waren.was gibt das für eine Strafe nur Geld oder auch Punkte????

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:30

      Hallo Herr Ebenhöch,

      bei Missachtung des Verkehrzeichens 253 fällt ein Bußgeld von 75 Euro an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uwe 3. März 2015, 0:51

    Der Abstatz zu Straßenbenutzung von Radfahrern ist falsch. Eine benutzungspflicht von Radwegen besteht nur wenn ein straßendbegleitender Radweg (dazu muss dieser die gleichen Rechte wie der Kraftfahrzeugverkehr haben) mit den Zeichen 237, 240 oder 241 ausgeschildert ist. Entgegen der Fahrtrichtung dürfen Radwege nie benutzt werden, es sei denn sie sind mit oben angeführten Schildern oder mit Radverkehr frei ausgeschildert. (§2 StVO Absatz 4).

    Mfg Uwe

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:03

      Hallo Uwe,

      vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben das dahingehend angepasst.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jens Sentner 26. Februar 2015, 18:35

    Hallo was muß ich an Strafe auf mich nehmen bei >gefährlichen eingriff in den Strassenverkehr< Strasse eigenmächtig gesperrt um einen Lkw aus den graben zu ziehen?( Mittels Seilwinde)

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:47

      Hallo Herr Sentner,

      ohne Kenntnis der weiteren Umstände können wir diese Frage leider nicht beantworten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marie 21. Februar 2015, 17:21

    Hallo,

    ich soll verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen benutzt haben!
    Aber, dies war durch die Witterung bedingt weder für mich ersichtlich, noch hätte die linke Spur befahren werden können. (Starker Schneefall, Glätte und mäßig geräumte Straßen).
    Lohnt sich ein Einspruch?

    LG Marie

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:17

      Hallo Marie,

      wir können Ihnen hier keine Rechtsberatung anbieten.
      Grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kostet es Sie nichts, einen Anwalt damit zu beauftragen. Auch bieten viele Anwälte ein kostenloses Erstgespräch an, hier können Sie den Sachverhalt professionell bewerten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hakan 12. Februar 2015, 23:26

    Hallo ich gerne fragen ich habe mit 7,5 ton lkw für eine strasse benutz dise strasse nur für 2,8 ton frei was ich krig straffe

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:25

      Hallo Hakan,

      haben Sie das Zeichen 253 missachtet? Dies zieht ein Bußgeld von 75 Euro nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sarah 9. Februar 2015, 19:06

    Hallo,

    ich bin auf einer Landtsraße geblitzt worden, auf welcher man von einer Seite aus von 16-19 Uhr nicht fahren darf (das war mir nicht bewusst, da ich dort noch nie gefahren bin) – die Gegenrichtung darf befahren werden. Heißt das 80€ und 1 Punkt?

    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:41

      Hallo Sarah,

      das hängt davon ab, aus welchem Grund die Straße gesperrt war. War es aufgrund von Smog? Dann stimmt Ihre Vermutung: Ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg droht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lebede 8. Februar 2015, 23:22

    Ich habe im Bereich des Verkehrsschildes 286 am Straßenrand (zwangsweise)geparkt. Es war keinerlei
    Behinderung Anderer durch meine Auto zu erwarten. Jetzt wird mir Parken MIT Behinderung vorgeworfen,
    weil es sich angeblich um eine Ladezone handelte. Ich kann mit Foto belegen, dass dafür KEINERLEI Zusatz-
    schild angebracht war. Dadurch wurde mein Auto abgeschleppt! Kann der Zusatz ‚Ladezone‘ auch ohne Hinweisschild
    benutzt werden?
    MfG Hans J. Lebede

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:09

      Hallo Herr Lebede,

      das Zeichen 286 verweist bereits auf ein Halteverbot an der betreffenden Stelle. Ein Zusatzschild, welches auf eine Ladezone verweist, ist damit nicht mehr nötig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • alexander 15. Dezember 2014, 18:18

    moin bin mit lkw 14 tonnen auf einer starße gewesen die nur für 7,5 tonnen freigegeben ist was erwartet mich die straße war nur begrenzt hatte abber keien brücken etc

    • bussgeld-info.de 16. Dezember 2014, 14:51

      Hallo Alexander,

      das Befahren einer Straße mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t, die durch Zeichen 253 für Sie gesperrt war, zieht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 75 Euro nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Ernst Swawoll 17. Dezember 2014, 21:27

      Hallo, habe das Schild 253 mit dem Zusatzschild 24t falsch gedeutet.
      Da ich mit dem LKW nur 18,5 Tonnen schwer war, fuhr ich durch und wurde geblitzt.
      Welche Strafe kann auf mich zukommen?
      MfG.: Ernst Swawoll

      • bussgeld-info.de 22. Dezember 2014, 11:14

        Hallo Herr Swawoll,

        das unbefugte Befahren einer Straße, die durch Zeichen 253 für LKW gesperrt war, zieht laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 75 Euro nach sich. Punkte oder ein Fahrverbot fallen aber nicht an.

        Ihr Bußgeld-Info Team

  • jana 26. November 2014, 10:23

    Hallo! Ich habe Ende Oktober meine Parkett überschritten, außerdem wird mir zur Last gelegt, dass ich trotz eines Verkehrsverbots zur Minderung schädlicher Luftverunreinigung …. am Verkehr teilnahm nach Paragraph 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 153 BKat. Zur Klärung: ich hatte da eine grüne Plakette kleben. Allerdings hatte ich das Fahrzeug recht frisch und kam noch nicht dazu, die neue Plakette, um mein Kennzeichen einzutragen, zu kaufen. Hatte dies auch nachgeholt. Als ich das Schreiben bekam, hatte ich Stellung bezogen und habe es genauso erklärt, dass da eine Plakette dran war, allerdings mit dem alten Kennzeichen. Die Herrschaften haben trotzdem eine Bußgeldbescheid rausgesucht. Dieser wurde am 04.11.14 zugestellt. Heute habe ich da nochmal angerufen in der Hoffnung, noch etwas drehen zu können. Der Herr am Telefon hat mir erklärt, dass es untergegangen war, dass an meinem Auto generell eine grüne Plakette dran war, da man unter diesen Umständen die 80 Euro hätte abwenden können, und da seit dem 4.11.14 2 Wochen rum sind, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Kann man da noch was machen? Am Zustellungen war ich nicht abwesend. LG Jana

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2014, 11:26

      Hallo Jana,

      leider ist die Einspruchsfrist tatsächlich abgelaufen und somit ist die Strafe schwer noch abzuwenden. Dass die Behörde Ihre eingesandten Unterlagen „verschusselt“, sollte eigentlich nicht passieren. Jedoch sind Sie nun aber aufgrund der abgelaufenen Frist handlungsunfähig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martina Patricia Flaig 20. November 2014, 11:33

    Sehr geehrtes Bußgeld-Info Team,

    Mein Lebensgefährte hat einen Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit erhalten:
    Ordnungswidrigkeit: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zul. Gesamtmasse vorsätzlich den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 3,5 t gesperrt war. Da bereits vorher weiträumig auf die Sperrung durch Verkehrsschilder und Hinweistafeln hingewiesen wurde, ist von einer vorsätzlichen Begehungsweise auszugehen.

    Verletzte Vorschriften: §41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24StVG; 141.1 BKat

    Meine Fragen: Mit welchem Strafmaß hat mein Lebensgefährte zu rechnen? Bußgeld? Punkte in Flensburg?
    Fahrverbot?

    Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    MfG
    Martina Patricia Flaig

    • bussgeld-info.de 24. November 2014, 11:16

      Hallo Frau Flaig,

      Ihrem Lebensgefährtem droht ein Bußgeld von 75 Euro. Wirft die Behörde ihm Vorsatz vor – wie es ja aus dem Anschreiben ersichtlich wird – dann wird das Bußgeld verdoppelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • matthiad 13. Juli 2015, 19:57

        Ich hab genau den selben brief bekommen …. gibts punkte ?

        • bussgeld-info.de 21. Juli 2015, 9:16

          Hallo Matthiad,

          der Verstoß des nicht Vorhandensein einer grünen Plakette in einer Umweltzone wird mit 80 Euro Bußgeld belangt; es gibt keine Punkte in Flensburg.

          Ihr Bussgeld-Info Team

      • Böcekli 30. Dezember 2016, 5:05

        Hallo
        Uns ist das selbe passiert wir haben genau so ein Schreiben bekommen. Selbstverständlich war es nicht Vorsatz. Was kann man als Widerspruch schreiben?
        Liebe Grüsse

        • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 9:29

          Hallo Böcekli,
          leider ist es uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage daher bitte an einen Anwalt.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Egalgal 14. November 2014, 0:33

    Hallo bin auf dem buss fahrbahn gefahren weil ich nach paar metern abbiegen wollte stand aber der polizist auf dem streifen und hat mich zur seite geholt hat hat mir gesagt 45€ und 1 punkt in flensburg hat sich 20-30 sekunden meine papiere angeschaut und zurück gegeben
    Meine frage kommt das was an strafe und falls ja stimmen die 45€ und 1 punkt ?

    • bussgeld-info.de 17. November 2014, 12:35

      Hallo,

      nach unserer Kenntnis gibt es für das Vergehen „Sie benutzten verbotswidrig den Sonderfahrstreifen für Busse“ ein Bußgeld von 15 Euro und keinen Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • wentzien 30. Oktober 2014, 18:00

    HALLo, ich habe versehentlich in einem Tunnel den gesperrten linken Fahrstreifen befahren und andere Fahrzeuge ueberholt, obwohl dieser vorübergehend gesperrt war. Die Polizei hat mich über Lautsprecher darauf aufmerksam gemacht worrauffin ich den Fahrstreifen verlassen habe. Womit muss ich rechnen.

    P.s Ich befinde mich noch in der Probezeit

    • bussgeld-info.de 6. November 2014, 11:11

      Hallo,

      es ist wahrscheinlich, dass Sie ein Aufbauseminar besuchen müssen; auch wird wohl Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yvonne Pensold 28. Oktober 2014, 17:12

    Hallo ich habe einen Strafzettel in dem mir vorgeworfen wird in einem Bereich zu parken der für mich durch Z260 gesperrt war. Genau Z260 mit Zusatz „Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Wie hoch ist die Strafe?

    Gruß Yvonne

  • Andreas Lorenz 16. Oktober 2014, 15:18

    Hallo Herr Kunze,
    mir passierte das selbe bei Köln. Möchte alle Busfahrer denen passierte sich bei mir zu melden. Bin nämlich der Meinung dass die Beschilderung gerade für Busfahrer irreführend ist.
    Gruss Andreas

    • B. Liberra 22. Januar 2015, 21:50

      Hallo Herr Lorenz ,

      Ich bin gestern über die Rheinbrücke gefahren,als Ich das Verbot der Schilder war nehmen konnte war es schon zu spät.Ich finde die strassensituation dort sehr irre führend. was haben Sie für eine Strafe erhalten .?? Danke im Voraus für die Rückantwort …mfg B. Liberra

      • Müller Dani 13. April 2015, 11:22

        Die Fälle mit der Rheinbrücke scheinen keine seltenheit zu sein.Mein Mann(Lkw-Fahrer) hat auch ein Bußgeldschreiben bekommen, indem sie ihm vorwerfen, dies Vorsätzlich begangen zu haben.Finde ich als schweinerei,zumal man mit dem Lkw nicht einfach mal so halten oder wenden kann.Ich lege zumindest wegem dem „vorsätzlich“ widerspruch ein.

    • Hans Bergmann 24. Februar 2015, 13:23

      wenn ich von Norden komme ist die Umfahrung über die A3 nicht das Problem.Aber als Fremder(wie ich mit Navi von einer Haltestelle in Leverkusen auf dem Weg nach Kerpen) ist man plötzlich auf der Brücke und kann ja nicht einfach stoopen oder wenden.passiert am 17.2. warte jetzt mal ab. mfg

      • karl 19. April 2015, 11:58

        Mir ist das auch basiert am 18.4.15 mit ihren blöden PKW SCHILDERN bis du es Wirklich wahrnimmst ist es vorbei du kannst nicht wenden was ist bei euch rausgekommen

    • Rainer Göltzl 20. März 2015, 20:39

      Hallo mir ist das Gleiche anfang März bei Köln-Leverkusen passiert (geblitzt) ich gebe es im Anwalt!!!

      MFG Göltz

      Ps:Bin Busfahrer (Travego)

    • E., Manfred 29. Juni 2016, 16:17

      Ich bin gestern über die Rheinbrücke gefahren,als Ich das Verbot der Schilder war nehmen konnte war es schon zu spät, und rüber gelassen hat mich dann auch niemand mehr so musste ich die Strecke nehmen. Ich finde die strassensituation dort sehr irre führend. was haben Sie für eine Strafe erhalten .?? Danke im Voraus für die Rückantwort …mfg Manfred E.

  • Simon Bläesius 14. Oktober 2014, 7:44

    Hallo,
    ich wollte auf die linke Spur wechseln und habe nicht gesehen das ein Wagen links von mir überholen wollte. ich hatte geblinkt und wollte rüberziene und als die hupe kam habe ich wieder nach rechts gezogen. Mit Lichthupe brachte micht der Fahrer hinter mir mich zum anhalten. Er sagte das er auf den Fahrbahnkante kam weil er ausweichen wollte. Keine schaden waren zu sehen. Er sagte außerdem dass er eine Kamera im Wagen eingebaut hat und meldete es sofort der Polizei. kann ich mit einer Strafe rechnen und wenn ja mit welcher ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Simon Bläesius

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 14:14

      Hallo Herr Bläesius,

      schauen Sie sich doch einmal bei unserem Ratgeber zu Überholverstößen um: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberholen/ Möglicherweise können Sie Ihr Verhalten einem der Delikte zuordnen. Ansonsten bleibt nur Abwarten, was im Bußgeldbescheid steht, falls das Beweismaterial des Filmenden von den Behhörden überhaupt anerkannt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas Blume 18. September 2014, 13:39

    Ich bin in eine für Busse gesperrte Straße mit einem Reisebus zu einem Schiffsuntergang gefahren um gehbehinderte Fahrgästen den Weg zum Schiff zu ermöglichen. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Blume

    • bussgeld-info.de 18. September 2014, 15:04

      Hallo Herr Blume,

      wahrscheinlich hat Ihr Vergehen die Tatbestandsnummer 141739: „Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war.“ Dies zieht ein Bußgeld von 75 Euro nach sich. Das Bußgeld kann niedriger ausfallen, wenn die Art der Sperrung durch andere Zeichen bedingt war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank Kunze 2. September 2014, 10:53

    als Fahrer eines Omnibusses bin ich über eine Brücke mit Tonnenbegrenzung ( 3,5 Tonnen ) gefahren.
    Diesbezüglich wurde mir Vorsatz unterstellt, weil diese Begrenzung mehrfach angezeigt war. Dieses habe ich tatsächlich nicht gesehen oder ich habe es übersehen.
    Mit welcher Strafe muß ich rechnen ???

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Kunze

  • Frank Kunze 2. September 2014, 10:48

    Hallo Busgeld-Info Team,

    als Fahrer eines Omnibusses bin ich über eine Brücke mit einer Tonnenbegrenzung ( 3,5 Tonnen ) gefahren.
    Diesbezüglich wurde mir Vorsatz unterstellt, weil diese Begrenzung mehrfach angezeigt war. Dieses habe ich tatsächlich nicht gesehen oder ich habe es übersehen.
    Mit welcher Strafe muß ich rechnen ???

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Kunze

    • bussgeld-info.de 2. September 2014, 10:52

      Hallo Herr Kunze,

      bei einem Vorsatz wird die Geldstrafe nochmals verdoppelt. Sie können natürlich Einspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen hier vorsätzliches Verhalten unterstellt wird, obwohl das nicht zutrifft.

      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Andreas Lorenz 22. Oktober 2014, 17:25

      Hallo Herr Kunze,
      ist Ihnen das etwa auch auf der Rheinbrücke bei Leverkusen passiert? Mir nämlich auch und ich bin der Meinung dass die dortige Beschilderung nicht ganz richtig ist und deshalb für auswärtige schwer zu verstehen ist und kein Vorsatz vorliegt.

      • muhammet 23. Oktober 2014, 8:42

        Hallo das gleiche ist mir auch heute nacht passiert.womit muss ich rechnen.vorsatz finde ich auch nicht fair .die beschilderung ist wirklich irreführend.auf einmal ist mann in der baustelle halten und wenden unmöglich da autobahn.finde ich absolute abzocke.die wollen das geld für die reperatur von uns lkw fahrer rausholen

        • Angela M. 1. September 2015, 10:48

          Hallo,
          leider darf das Geld nicht für die Reparaturen der Brücke verwendet werden. Dafür gibt es andere Gelder.

      • matthiad 13. Juli 2015, 19:54

        Ich wurde auch geblitzt auf der Brücke !!! Aber mit nen 7,5 to …

  • graf monika 27. August 2014, 15:03

    Sehr geehrtes Info-Team, mein Bruder mõchte mir weis machen, er sei auf der Autobahnbaustelle statt 100 kmh ca. 260 kmh in der Nacht gefahren. Die Landesjustizkasse Bamberg hat von ihm nun 3.200,00 eingefordert. Ist da noch meh vorgefallen außer zu schnelles Fahren? Bzw. Von wem kommet dann der Bußgeldbescheid? Vielen Dank fūr Ihre Bemühungen. Mit freundlichem Gruß Monika Graf

    • bussgeld-info.de 27. August 2014, 16:30

      Hallo,

      bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung können die Strafen tatsächlich höher ausfallen. Der Bußgeldbescheid müsste hierzu genauere Angaben machen.

      Ihr Bußged-Info Team

    • Walter K. 12. März 2016, 21:39

      Da wird hoffentlich noch eine Freiiheitsstrafe fällig.

  • Georg Thiel 5. August 2014, 9:31

    Laut Bußgeldkatalog kostet das Befahren eines Sonderfahrstreifen, bspw. Busspur, 15 Euro, das Befahren eines Gehweges aber nur 10 Euro.

    Ich benutze als Motorradfahrer ab und zu bei Stau auf meiner Fahrspur die daneben liegende Busspur. Aus Kostengründen (s.o.) sollte man aber besser auf den daneben liegenden Gehweg wechseln?! Anders kann ich diese Regelung nicht verstehen. Wie ist die Rechtslage?

    • bussgeld-info.de 5. August 2014, 16:01

      Hallo Herr Thiel,

      das alleinige Befahren eines Gehwegs zieht tatsächlich nur ein Bußgeld von 10 Euro nach sich. Sobald allerdings noch Gefährdung und/oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer dazukommen, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 20 Euro. Dass die Bußgelder für das Befahren des Sonderfahrstreifens nicht höher sind, ergibt sich daraus, dass die zuständigen Behörden dies wohl als nicht weniger gefährlich eingeschätzt haben. „Kostengründe“ können Sie hier aber nicht geltend machen – weder der Busstreifen noch der Gehweg sollten von Unbefugten befahren werden. Weisen die Behörden Ihnen hier Vorsatz nach, dann werden die Strafen kurzerhand sogar verdoppelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • D. Schmitz 30. Juli 2014, 10:39

    Hallo,

    ich befuhr mit einem leeren Bus (ca. 11T) eine Brücke die nur für 3,5 T freigegeben ist.
    Womit muß ich rechnen?

    mfg D.Schmitz

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 16:25

      Hallo Herr Schmitz,

      wahrscheinlich kommt ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Dies ist jedoch abhängig davon, auf welche Weise und durch welches Verkehrszeichen der unzulässige Bereich für Sie gesperrt war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rosemarie Oberender 11. Juli 2014, 13:34

    Hallo,

    womit muss ich rechnen, wenn ich außerorts mit einem Motorrad (ohne Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern) einen Fuß- und Radweg oder eine für Kraftfahrzeuge gesperrte Straße benutze?

    MfG
    Rosi Oberender

    • bussgeld-info.de 16. Juli 2014, 10:19

      Hallo Frau Oberender,

      je nachdem ob Gefährdung vorliegt, wird ein Bußgeld von bis zu 30 Euro fällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • NICK 22. Juni 2014, 16:15

    Ich bin mit einem LKW/Sattelauflieger mit einem Gewicht von ca. 13,8 Tonne, über einer Brücke mit 7,5 Tonnen gefahren. Ich finde zu diesem verstoß, keine Punkte Tabelle.
    Nach einem schreiben “ Paragraph 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 141.1 BKat “ soll ich einen Gesamtbetrag von 103,50 euro zahlen. Meine Frage ist nun, bekomme ich dafür auch einen Punkt???

    • bussgeld-info.de 25. Juni 2014, 10:01

      Hallo Nick,

      das ist korrekt. Laut Bußgeldkatalog bekommen Sie einen Punkt für dieses Vergehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas Stade 15. April 2014, 5:52

    Hallo ich bin LKW Fahrer und finde nichts
    im Bußgeldkatalog zu dem Verstoß
    – befahren einer Strasse mit Gewichtsbeschränkung
    – befahren einer Brücke mit Gewichtsbeschränkung
    – überhöhte Geschwindigkeit mit LKW falls mit PKW
    nicht gleichgestellt.
    – Überladungen von Fahrzeugen (LKW)

    Ich arbeite im Entsorgungsbetrieb und da werden solche
    Sachen nicht so genau genommen und so gibt es verschiedene
    Auslegungen.
    Würde mich freuen wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

    MfG
    Thomas Stade

    • Paul 15. Juli 2015, 16:56

      Hallo,

      was kommt bei nicht Beachtung des Verkehrszeichens 262, in meinem Fall Sperrung der Straße für Kraftfahrzeuge über 2,5t zu, wenn ich mit 18t durchgefahren bin?

      Vielen Dank!

      • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 14:08

        Hallo Paul,

        bei Nichtbeachtung des Verkehrszeichens 262 droht ein Verwarngeld von 20 Euro.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Daniel 4. Februar 2016, 19:34

      40t 7,5 t
      Hallo,
      ich bin mit meinen 40t über eine Straße gefahren die bis 7,5t begrenzt war.
      Welche Strafe droht mir jetzt ?

      • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:34

        Hallo Daniel,

        es kann ein Bußgeld von 75 Euro auf Sie zukommen, wenn die Straße durch ein entsprechendes Zeichen für LKWs über 3,5 t gesperrt wurde. Allerdings ist dies auch von den genauen Umständen abhängig und ob Ihnen zudem Vorsatz vorgeworfen werden kann.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • eichbaum 14. April 2014, 20:20

    Die Straße war auf 3,5t begrenzt bin mit dem Lkw durchgefahren 18T soll jetzt 100 € bezahlen und 1 Punkt ist das richtig?

    • Ingo 29. Dezember 2015, 18:58

      Bin mit einem 18t LKW aufgeklappten Warntafeln (ADR) über die 3,5t Rheinbrücke bei Köln /Niehl und mit ca.
      45km/h geblitzt wurden. Habe die Begrenzung durch starke Sonneneinstrahlung erst zu spät bemerkt. (Falsche Fahrspur vorm Befahren). Wenden bzw. Rückwärtsfahren auf Autobahnen ist ja nicht erlaubt.
      Was könnte mich das theoretisch kosten?
      Ingo

      • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 11:10

        Hallo Ingo,

        fährt ein Kraftfahrer mit dem LKW 45 km/h zu schnell, dann erwartet ihn mindestens ein Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Beim Transport von gefährlichen Gütern erhöht sich das Bußgeld auf 400 Euro und das Fahrverbot auf 2 Monate. Welche Strafe durch das Überfahren der Rheinbrücke entsteht, die für weniger Last ausgelastet ist, entscheidet die jeweilige Ortschaft. Dies können Sie dann dem Bußgeldbescheid entnehmen. In der Regel wird das zweite, günstigere Vergehen zur selben Zeit nur hälftig geahndet.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Ingo 23. September 2016, 22:06

          Hallo,
          Bin heute ausversehend mit dem Lkw über die Reihnbrücke gefahren. Was wird mir das an Strafe kosten?

          Gruß Ingo

          • bussgeld-info.de 26. September 2016, 8:48

            Hallo Ingo,

            mit welcher Strafe Sie rechnen müssen, wenn Sie die Rheinbrücke überqueren, die wahrscheinlich nicht für das Gewicht Ihres LKW ausgelegt ist, ist pauschal nicht zu sagen, da sich die Strafe von Region zu Region unterscheidet. Sie können die genaue Strafe Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

            Ihr Bußgeld-Info Team

      • Sascha 1. März 2016, 15:41

        Alter, nicht bemerkt? Die wird 20 km vorher ständig angekündigt. Die kann man nicht übersehen. 200€ und punkte

        • Peter 3. August 2016, 11:25

          Ich kann nur lachen, die meisten Lkw Fahrer scheinen Analphabeten zu sein, wenn man sie erwischt gibt’s Ausreden ohne Ende. Die Strafen müssen viel höher sein, siehe Österreich, zahlbar sofort vor Ort.

      • o815hexe 14. März 2016, 16:41

        bitte melde dich mal bei mir….habe das gleiche problem letztes wochenende gehabt. ich bin ordnungsgemäß abgefahren auf der rechten spur, aber da kam keine umleitungsbecshilderung. ich bin dann ne ganze weile rumgeirrt und dann doch wieder auf der brücke gelandet. bundesliigamannschaft im bus die zum spiel mußte, aufgrund dieverser staus schon knapp vor den 4,5 std fahrzeit. ich habe unmittelbar danach die autobahnpolizei kontaktiert. die meinten dass die umleitung schon seit ca. 1,5 jahren wäre und man das wissen müsse. ich war in den letzten monaten aber nicht da oben….wie ging es bei dir aus?

      • jansen 22. März 2016, 19:28

        die Geschwindigkeit ist 60 km, beim lkw wird das Gewicht gemessen. da das Verbot für Lkw über 3,5 to schon weit vorher angezeigt wird, wertet man es als vorsatz.

  • Freund, Bärbel 8. April 2014, 18:05

    Guten Tag,
    gibt es eine Bußgeldverhängung beim Überqueren von Straßenbahn-Gleisen auf einer stark befahrenen Straße, obwohl 100 m weiter eine Fußgängerampel ist? Betrifft Bismarckstr. Mannheim, Am Schloss

    Mfg
    Bärbel Freund

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