Führerschein und Fahrerlaubnis

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Möchte eine Person mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr teilnehmen, benötigt sie einen Führerschein und eine Fahrerlaubnis. Dies regelt Paragraph 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Zudem gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die auf dem Führerschein vermerkt sind. Um diese zu erwerben, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Damit wird sichergestellt, dass jeder Verkehrsteilnehmer die Kenntnis über das jeweilige Fahrzeug besitzt.

Internationaler Führerschein, EU-Führerschein – alle Infos auf einen Blick

Der Führerschein ist das Dokument; die Fahrerlaubnis eine Erlaubnis darüber, dass eine Person fahren darf
Der Führerschein ist das Dokument; die Fahrerlaubnis eine Erlaubnis darüber, dass eine Person fahren darf

Der Führerschein besitzt eine lange Geschichte. Bereits im Jahr 1888, so vermutet man, sei die erste Fahrerlaubnis ausgestellt worden. Carl Benz, seines Zeichens deutscher Ingenieur und Erfinder des ersten modernen Automobils, soll sie besessen haben.

Damals noch unter dem Namen „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“ bekannt, erfolgte die erste richtige Gesetzgebung zum Führerschein im Jahre 1909.

Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen führte die ersten Führerscheinklassen ein und regelte Prüfungsvorschriften für die Fahrerlaubnis. Während der Teilung Deutschlands besaß die Deutsche Demokratische Republik einen DDR-Führerschein und führte eigene Klassen hierfür ein.

Wählen Sie hier einen Ratgeber zu formalen Anforderungen vom Führerschein aus:

Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen umgeschrieben werden

Nach unzähligen Änderungen gab es am 19. Januar 2013 eine weitere Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche den EU-Führerschein noch einmal abänderte und einige Führerscheinklassen nach internationalem Recht umsetzte.

Ein neuer Führerschein wurde geboren. Die Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, behalten jedoch vorerst ihre Gültigkeit. Ein EU-Führerschein, der nach diesem Stichtag ausgestellt wurde, besitzt nun lediglich eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss der Schein verlängert werden. Alte Führerscheine wie der DDR-Führerschein oder ältere EU-Führerschein sind abhängig vom Geburts- oder Ausstellungsjahr noch maximal bis zum 19. Januar 2033 gültig und müssen bis dahin umgeschrieben werden.

Die Einführung der begrenzten Gültigkeit soll Missbrauch und Dokumentenfälschung verhindern. Lediglich das Dokument per se, also der Führerschein, muss erneuert werden. Die Fahrerlaubnis samt erworbener Führerscheinklassen bleibt bestehen.

Umtausch bis wann?
Führerschein aus Papier
Geburtsjahr vor 195319.01.2033
Geburtsjahr 1953 - 195819.01.2022
Geburtsjahr 1959 - 196419.01.2023
Geburtsjahr 1965 - 197019.01.2024
Geburtsjahr ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerschein
Ausstellungsjahr 1999 - 200119.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 - 200419.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 - 200719.01.2028
Ausstellungsjahr 200819.01.2029
Ausstellungsjahr 200919.01.2030
Ausstellungsjahr 201019.01.2031
Ausstellungsjahr 201119.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.201319.01.2033

Vorläufiger, neuer Führerschein und internationaler Führerschein

Zuerst sollen die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis abgegrenzt werden. Ein Führerschein stellt das Dokument dar, welches ein Verkehrsteilnehmer benötigt, um ein Fahrzeug führen zu dürfen. Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für einen begrenzten Zeitraum entzogen.

Auf ihm sind die Personalien sowie weitere Daten vermerkt, die später in diesem Ratgeber erklärt werden sollen. Die Fahrerlaubnis ist die tatsächliche Erlaubnis, ein Fahrzeug führen zu dürfen. Der Führerschein dient also nur als Nachweis, dass eine Person eine Fahrerlaubnis besitzt.

Bei Alkohol- oder Drogendelikten wird demnach auch die Fahrerlaubnis entzogen. Ist die einmal weg, muss sie komplett neu beantragt werden. Die ist meist an Bedingungen, wie ein positiver Bescheid vom medizinisch-psychologischen Gutachten, geknüpft.

Wählen Sie hier einen Ratgeber zu den Themen „EU-Führerschein“ und „ausländischer Führerschein“ aus:


Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein ist für solche Länder notwendig, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Als Beispiel ist hier die USA zu nennen.

Wer also in diesen Ländern mit einem Fahrzeug fahren will, benötigt einen solchen Führerschein. Ein internationaler Führerschein ist in der Regel für drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

Neuer Führerschein/EU-Führerschein

Wie bereits erwähnt, ist damit der Führerschein gemeint, der nach dem 19. Januar 2013 eingeführt wurde. Der EU-Führerschein berechtigt dazu, in den Ländern der EU zu fahren. Natürlich sind hierbei aber die erworbenen Führerscheinklassen zu beachten.

Sie dürfen also keine Fahrzeuge führen, die nicht auf Ihrem Führerschein vermerkt sind – ansonsten ist ein neuer Führerschein nicht gültig und Sie machen sich der Tat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafbar.

Vorläufiger Führerschein

Ein vorläufiger Führerschein ist ein Ersatzführerschein, den die zuständige Behörde ausstellt, wenn das richtige Dokument verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. Er muss direkt nach dem Verlust beantragt werden, damit der Verkehrsteilnehmer keine Ordnungswidrigkeit begeht.

Haben Sie keinen gültigen Führerschein bei sich, kostet dies ein Verwarngeld von 10 Euro. Ein vorläufiger Führerschein kann in der Regel direkt bei der Beantragung ausgestellt werden. Dieser soll als Ersatz dienen, bis der neue EU-Führerschein gedruckt und ausgehändigt wird.

Umtausch des Führerscheins

Der Führerschein wird in der Regel mit einer Probezeit ausgestellt
Der Führerschein wird in der Regel mit einer Probezeit ausgestellt

Nicht nur bei Diebstahl oder Verlust muss der Führerschein neu beantragt werden. Bei einer Namensänderung wird dies auch nötig. Hierfür ist meist ein Antrag auf Umtausch des Kartenführerscheins nötig.

Sie müssen beachten, dass es keine gesetzliche Pflicht zum Umtausch vom Führerschein gibt. Eine Namensänderung macht es also nicht zur Pflicht, einen neuen Schein zu beantragen.

Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie zusätzlich zum Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass dabei haben, um sich ausweisen zu können.

Voraussetzungen zum Führerschein: der Sehtest

Je nachdem, welche Klasse des Führerscheins Sie erwerben wollen, benötigen Sie verschiedene Dokumente oder Tests. Jeweils für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist ein Sehtest Voraussetzung zum Führerschein. Die Sehleistung eines Bewerbers um den Führerschein muss mindestens 70 Prozent auf beiden Augen betragen (Visus von 0,7).

Der Sehtest für den Führerschein kann von einem Optiker aber auch von einem Augenarzt durchgeführt werden. Die Institution prüft die Sehleistung und gibt dem Führerscheinanwärter dann einen Nachweis mit, der auf der Führerscheinstelle bei der Beantragung des Führerscheins abgegeben werden muss.

Wurde der Sehtest für den Führerschein nur mit einer Sehhilfe bestanden, trägt die Führerscheinstelle dies auf dem Schein ein und wird als Schlüsselnummer vermerkt.

Weitere Voraussetzungen bilden eine theoretische Prüfung, ein praktischer Test sowie eine solide Ausbildung in der entsprechenden Klasse. Dies ist in der entsprechenden Verordnung (FeV) festgeschrieben. Die theoretische Führerscheinprüfung kann auch entfallen. Hierfür sind aber besondere Umstände nötig. Beispielsweise bei der Erweiterung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A (Motorrad-Klassen) ist lediglich ein praktischer Führerscheintest nötig.

Bei der Beantragung selbst ist das biometrische Bild sowie das korrekte Mindestalter wichtig.

Spezifische Informationen über die Voraussetzungen für den Führerschein

Die Probezeit beim Führerschein

Die Fahrerlaubnisverordnung bezeichnet dies als „Fahrerlaubnis auf Probe“. Es handelt sich um eine zweijährige Probezeit beim Führerschein, die nach der Erlangung der ersten Klasse des Führerscheins beginnt.

Nicht jeder, der einen Führerschein erlangt, muss eine Probezeit durchlaufen. Die Ausnahmen bilden die Klassen AM, L und T. Werden diese jedoch erweitert, beispielsweise auf B oder A1, ist diese Fahrerlaubnis auf Probe zu erteilen.

Die Probezeit beim Führerschein beginnt an dem Tag der Erteilung des Dokuments; das bedeutet, sie beginnt an dem Tag, an dem die praktische Fahrprüfung bestanden wurde. Die Probezeit vom Führerschein kann sich auch auf vier Jahre verlängern.

Dies ist immer dann der Fall, wenn der junge Fahrer einen schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr begeht. Mehr zum Thema „Führerschein und Probezeit“ lesen Sie in unserem Ratgeber über das Thema.

Der Führerschein: Erklärung der Kennziffern

Die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein weisen auf wichtige Informationen hin
Die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein weisen auf wichtige Informationen hin

Diese Kennziffern werden auch Schlüsselzahlen genannt und sind auf dem Führerschein zu finden. Die auf dem Führerschein befindlichen Kennziffern sind dafür da, um besondere Informationen zu den erhaltenen Führerscheinklassen zu definieren.

Die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein wurden deshalb eingeführt, weil der Schein so handlich und klein ist, dass wenige Informationen auf ihn passen. Wer noch einen alten Führerschein, wie beispielsweise einen DDR-Führerschein, besitzt und diesen in einen neuen EU-Führerschein eintauscht, erhält natürlich alle Berechtigungen, die er vor dem Tausch auch hatte.

Da sich aber die Führerscheinklassen im Laufe der Jahre verändert haben, muss es Einschränkungen geben. Die Führerschein-Kennziffern von 0 bis 100 gelten international; weitere Schlüsselzahlen auf dem Führerschein sind nur in Deutschland gültig.

Mit einem Blick auf die auf dem Führerschein verzeichneten Bezeichnungen erkennt beispielsweise die Polizei, ob der Verkehrsteilnehmer zum Tragen einer Sehhilfe verpflichtet ist. Trägt er bei der Kontrolle keine, muss er mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

Beispiele für die Ziffern auf dem Führerschein und eine Erklärung:

  • 01: muss eine Sehhilfe zum Führen des Fahrzeugs tragen; 01.01: Brille, 01.02: Kontaktlinsen
  • 05.05: darf nur fahren, wenn ein Begleiter mitfährt, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
  • 46: darf nur dreirädrige Kraftfahrzeuge im Rahmen dieser Klasse der Fahrerlaubnis fahren
  • 79.05: darf Krafträder der Klasse A1 bedienen, die mehr als 0,1 kW/kg aufweisen

Fahren ohne Fahrerlaubnis und weitere Strafen

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Strafe, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Strafe, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Führerschein ziehen jeweils eine andere Strafe nach sich. Dies ist darin zu begründen, dass es Unterschiede zwischen einem Führerschein und einer Fahrerlaubnis gibt, wie bereits in der Einleitung dieses Textes erwähnt.

Autofahren ohne Führerschein wird laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet; während das Fahren ohne Fahrerlaubnis mitunter eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann.

Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes definiert, dass nicht nur der Fahrer, der das Delikt Fahren ohne Fahrerlaubnis begeht, mit einem Strafverfahren rechnen muss. Auch der Halter, der dies angeordnet oder zugelassen hat, wird dementsprechend geahndet.

Neben der Freiheitsstrafe kann aber auch eine hohe Geldstrafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet werden. Die Höhe der Geldstrafe setzt das Gericht individuell nach der Schwere der Tat fest.

Aufgrund einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis und in weiteren Akten des Verkehrsteilnehmers kann es sein, dass er Schwierigkeiten bekommt, sofern er seinen Führerschein erstmals oder erneut beantragen beantragen möchte.

Es sind Fälle bekannt, bei dem die Führerscheinbehörde auf eine MPU, also medizinisch-psychologische Untersuchung, bestanden hat. Erst, wenn diese bestanden wurde, kommt es zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Das gleiche Problem kann Menschen widerfahren, die einen gefälschten Führerschein besitzen. Ein gefälschter Führerschein erfüllt den Strafbestand der Urkundenfälschung, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Spezifische Informationen zum Führerscheinentzug

EU-Führerschein ohne MPU erworben

Oftmals erkennen die Besitzer einen gefälschten Führerschein nicht einmal. Es sind Fälle bekannt, bei denen ein Verkehrssünder einen Führerschein ohne MPU erwarb. Dies ist im europäischen Ausland möglich.

Oftmals handelt es sich um gefälschte Dokumente. Die Firmen sind oft nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Die Besitzer des Pseudo-EU-Führerscheins müssen jedoch ein Strafverfahren über sich ergehen lassen.

Einen EU-Führerschein ohne eine MPU zu erwerben, ist für viele Verkehrsteilnehmer, die des Öfteren mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr erwischt wurden, natürlich reizvoll. Aus diesem Grund bieten viele polnische und tschechische Unternehmen diesen besonderen Service an.

Einen EU-Führerschein zu erwerben, ohne eine MPU durchführen zu müssen, ist jedoch nicht immer legal. Wer diesen besonderen Schein besitzt, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die oftmals nicht von diesen Firmen erklärt werden.

Deutsche Gerichte urteilen in diesen Fällen in der Regel mit dem Verstoß „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, weshalb die Besitzer nicht selten Geldstrafen in mindestens vierstelliger Höhe zahlen mussten.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Führerscheintourismus.

FAQ: Führerschein und Fahrerlaubnis

Wie unterscheiden sich Führerschein und Fahrerlaubnis?

Der Führerschein ist ein Dokument, welches nachweist, dass der Betroffene über eine Fahrerlaubnis verfügt. Er ist also berechtigt, mit einem Kfz der jeweiligen Führerscheinklasse am Straßenverkehr teilzunehmen.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert werden.

Welche Strafe droht bei Fahren ohne Führerschein?

Dabei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, welche ein Geldbuße in Höhe von 10 Euro nach sich zieht.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 76 comments… Kommentar einfügen }
  • a.w. 23. Mai 2018, 12:38

    Hallo,
    nach 18 Jahren habe ich die Wiedererteilung meines deutschen F.S. beantragt und durfte heute einen vorläufigen FS abholen. Nun musste ich unterschreiben das mein spanischer FS noch gültig ist, den ich auch direkt abgeben durfte.
    Was passiert wenn nun der spanische F.S. ungültig wäre, bekomme ich dann den deutschen endgültigen FS nicht.
    Danke für eine Info

    • bussgeld-info.de 25. Mai 2018, 15:03

      Hallo,

      in diesem speziellen Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe P. 28. Februar 2018, 0:58

    Hallo,

    Kann bei einer Polizeikontrolle am Führerschein festgestellt werden ob der früher schon mal wegen Alkohol am Steuer Entzogen wurde?

    • bussgeld-info.de 6. März 2018, 12:58

      Hallo Uwe,

      anhand Ihres Führerscheins kann nicht festgestellt werden, ob dieser schon einmal entzogen wurde, da nichts derartiges auf dem Führerschein vermerkt wird. Eine Überprüfung kann nur über die Akte erfolgen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nala 6. Dezember 2017, 17:11

    Hallo,
    Ich bin im Sommer aus der Schweiz nach Deutschland gezogen und habe Mitte Oktober den Umtausch meines Führerscheins beantragt. Aufgrund von Ausfällen und Verzögerungen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde werde ich wohl erst in einem Monat die Rechnung und dann weitere 3-4 Wochen später erst den deutschen Führerschein erhalten. Ende Dezember sind jedoch die 6 Monate vorbei, innerhalb derer mein Schweizer Ausweis noch gültig ist.
    Wenn ich dann noch Auto fahre, ist das „Fahren ohne Führerschein“ oder „Fahren ohne Fahrerlaubnis“?
    Ich bin geschäftlich auf’s Auto angewiesen, gibt es Möglichkeiten, wie ich trotzdem Auto fahren darf bis ich den richtigen Führerschein erhalte?

    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2017, 13:03

      Hallo Nala,

      in Ihrem Fall würde es sich um „Fahren ohne Führerschein“ handeln, dies wird laut Bußgeldkatalog üblicherweise mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Sie können Sich bei Ihrer zuständigen Behörde erkundigen, ob diese Ihnen möglicherweise einen vorläufigen Führerschein ausstellen kann, bis Ihnen der neue Führerschein ausgehändigt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Peter 30. August 2018, 20:58

        Zur Info muss ich ich Euch folgendes mitteilen.
        Ich kann mit dem Schweizer Führerschein Autofahren, solange ich will.
        Ich bin nicht verpflichtet, diesen umzutauschen. Der Umtausch erfolgt auf freiwilliger Basis.
        Deshalb können keine Bussgelder verhängt werden.

  • Axel 31. August 2017, 11:35

    Hallo,
    Ich habe die Klasse 2 alt, zur Zeit zwar abgelaufen , aber den könnte mann ja ohne weiteres Verlängern.
    Aber ich habe nur noch auf einem Auge Sehkraft , wenn ich den jetzt verlängern möchte ginge dies Überhaupt.
    Besten Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 8:27

      Hallo Alex,
      welche Vorgaben Sie für eine Verlängerung erfüllen müssen, sollten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Adi 27. August 2017, 7:09

    Hallo,ich können aus Rumänien,ich leben in Deutschland,ich haben Interesse für Führerschein clas.B.Kann ich machen?Können Sie mir helfen?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:23

      Hallo Adi,

      grundsätzlich können Sie die Fahrerlaubnis in Deutschland machen. Informieren Sie sich am besten in einer Fahrschule oder bei der jeweiligen Zulassungsbehörde übre die näheren Konditionen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chantal 24. August 2017, 11:38

    Hallo,
    ich kenne jemanden der seit 2 Jahren ohne Führerscheinerlaubnis fährt. Ich habe das letztens erst erfahren und möchte Ihn jetzt gerne Anonym bei der Polizei melden. Geht das Anonym und was erwartet Ihn? Das Auto ist auf seinen Namen gemeldet und Ihm wurde der Führerschein vor 5 Jahren aufgrund von Alkoholeinfluss weg genommen. Zudem wurde er vor 6 Monaten mit zu schneller Geschwindigkeit geblitzt und in dem Schreiben stand auch das sie von dem Führerscheineinzug wissen (das thema Blitzer ist allerdings schon durch).

    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 8:20

      Hallo Chantal,

      bei der persönlichen Erstattung einer Anzeige werden grundsätzlich die Personalien des Anzeigenerstatters aufgenommen. Sie können jedoch anonyme Hinweise an die Polizei geben, beispielsweise per Telefon oder postalisch.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 23. August 2017, 20:17

    Hallo.
    Ich habe folgendes Problem:
    Bei einem Verkehrsunfall als Beteiligter, legte ich meinen Führerschein vor (Plastikkarte). Hier fehlt unten rechts der weiße Rand (abgebrochen). Es sind alle Angaben, Fahrerlaubnisse, Einschränkungen und das Foto unbeschädigt und einwandfrei zu erkennen. Jetzt meint der nette Polizist, mir eine Mängelbescheinigung auszuhändigen mit der Aufforderung, den Führerschein zu ersetzen. Ich kann nachvollziehen, wenn Angaben nicht mehr kenntlich sind, aber der Rand?
    Ist das überzogen? 2009 war die Ecke auch schon ab und die Beamten damals gaben ihn mir ohne Worte zurück.

    Danke
    Sascha

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:12

      Hallo Sascha,

      ob dies als „überzogen“ zu qualifizieren ist, liegt leider außerhalb unseres Einschätzungsvermögens und vermag insoweit nicht von uns beurteilt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 13. August 2017, 13:44

    Hallo,
    Ich habe ein rumänischer führerschein von weniger als einem Jahr (seit September 2016).
    Hab ich Fahrerlaubnis in Deutschland?

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 10:15

      Hallo Patrick,

      mit dem EU-Führerschein dürfen Sie auch in Deutschland fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 10. August 2017, 17:40

    Hallo,

    Ich mache in Kürze die Führerscheinklasse A, nachdem ich über 2 Jahre die A2 Klasse hatte. Ich bin momentan 21 Jahre alt. Gibt es auch hier eine vorläufige Erlaubnis, dass ich die A-Klasse besitze und fahren darf ? Oder muss ich auf den neuen Führerschein warten ?

    Gruß
    Florian

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 10:00

      Hallo Florian,

      uns ist nicht bekannt, dass es einen vorläufigen Führerschein für die Fahrerlaubnisklasse A gibt. Gültig ist diese erst ab dem Erwerb.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rubi 26. Juli 2017, 23:47

    Hallo,
    Ich befinde mich in der Probezeit und muss eine Sehhilfe tragen (Eintrag 01). Wenn ich ohne Brille bzw. Sehhilfe in eine Kontrolle gerate, mit was für Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 12:21

      Hallo Rubi,

      hier droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • München 25. Juli 2017, 16:13

    Hallo

    Ich hätte da mal ne wichtige Frage vielleicht können ihr mir da helfen
    Es wird ja gesagt das der führerschein nur ein ausweisdokoment ist?!! Ab wann hab ich eigentlich meine Fahrerlaubnis? Ab dem Zeitpunkt wenn ich meinen führerschein in der Hand halte oder ab dem Zeitpunkt wo ich meine praktische Prüfung bestehe

    Lg

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 12:12

      Hallo München,

      die Fahrerlaubnis haben Sie, sobald Ihnen diese von Seiten der Fahrerlaubnisbehörde erteilt wird. Dazu müssen Sie jegliche Nachweise erbringen. Die Fahrerlaubnis haben Sie somit nicht bereits ab dem Moment der bestandenen Prüfung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Obeng93 14. Mai 2017, 23:09

    Hallo,

    Ich war bisher noch nie im Besitz eines gültigen Führerscheins bzw einer Fahrerlaubnis.

    Bin vergangen Jahres aufgrund des Fahren ohne Fahrerlaubnis + Ukurdenfälschung(Kennzeichenmissbrauch), zur einer Geldstrafe verurteilt worden, zusätzlich wurde die VerwaltungsBehörde angewiesen mir von der Zeit von noch 6monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

    Habe nun die wiedererzeilung beantragt und die Behörde besteht darauf, dass ich nun die mpu wegen Straftaten absolviere.

    Wie siehts mit dem Erwerb des Eu Scheins in einem anderen Land aus? Ist die hier gültig? Falls nein wieso? Falls doch unter welche vorrausetzungen

    Lg

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:46

      Hallo,

      Sie können den Führerschein nur dann im EU-Ausland absolvieren, wenn Sie im entsprechenden Land Ihren Hauptwohnsitz haben. Andernfalls wird Ihr Führerschein hierzulande nicht anerkannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 22. April 2017, 13:46

    Hallo ich habe mich für den autoführerschein angemeldet jetzt sind die Papiere schon 2 Monate bei der führerscheinstelle als ich hin ging zur der führerscheinstelle und nachfragte zeigte sie mir das in meinem Führungszeugnis was wegen nötigung drin steht.Ich sagte ihr das es aber nicht im Verkehr war da ich ja noch nie ein führerschein bessen habe da sagte sie zu mir das sie das erst nachprüfen müsste und es noch 3 wochen dauern würde.Jetzt meine frage kann mir es passieren das ich zur mpu muss?

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:06

      Hallo Alex,

      warten Sie bestenfalls die Antwort der Behörde ab. Je nachdem zu welchem Zweck die Fahrerlaubnis erlangt wird, sind unterschiedliche Nachweise erforderlich. Grundsätzlich entscheidet die Behörde darüber, was Sie benötigen, um den Führerschein zu machen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Michael L. 5. April 2017, 14:00

    Besitze schon seit vielen Jahren einen in NL erworbenen EU-Führerschein, der bald abläuft. Bin aber wohnhaft in Deutschland, daher habe ich nun einen Umtausch beantragt. Es sieht aber danach aus, dass den deutschen Führerschein nicht vor dem Ablaufen meines NL Führerscheins fertig sein wird. Ich verstehe, dass ich in dem Fall bis eintreffen des neuen Scheins nicht fahren soll. Aber, was wenn ich schon fahren würde?
    – Habe ich in den Tagen nach Ablauf meiner alten Führerschein keinen Fahrerlaubnis mehr, und begehe ich somit eine Straftat?
    – Oder riskiere ich bloß etwa €10 Euro Verwarnungsgeld wegen nicht mitfuhren des Führerscheins, aber nichts schlimmeres?
    – was ist mit der Versicherung?
    Vielen Dank für Ihre Hinweise! Michael.

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:20

      Hallo Michael L.,

      sofern eine deutsche Fahrerlaubnis noch nicht erteilt wurde, dürfte der Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis einschlägig sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Michael L 24. April 2017, 8:34

        Vielen Dank, dann werde ich wohl Geduld haben müssen…

  • Joe 4. April 2017, 22:26

    Hallo Bußgeldteam,
    Ich habe vor 15 Jahren mein Führerschein wegen Alkohl abgeben müssen.Meine Frage ist muß ich die Fahrprüfung neu machen?

    MfG Joe

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 8:15

      Hallo Joe,

      nach einer derartig langen Zeit ohne Fahrpraxis kann es sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde das erneute Ablegen einer Prüfung fordert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Walter St 7. März 2017, 20:20

    Habe meine Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen. Während der Zeit ohne Schein zweimal Ohne Schein gefahren und erwischt geworden.Nchmal zwei Verurteilungen. Das war Ende 1985. Seitdem habe ich keinen Führerschein beantragt. Jetzt sagte man mir das ich den Schein ohne Prüfungen abholen könnte da das alles Verjährt wäre. Bräuchte keine Fahrschule mehr…… Stimmt das?????
    Vielen Dank im Vorraus
    Walter

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:26

      Hallo Walter St,

      nach 15 Jahren tritt eine Art „Verjährung“ der MPU ein. Diese muss dann nicht mehr gemacht werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Siggi Mo 17. Januar 2017, 11:36

    Hallo, habe 1983 meinen Führerschein Kl. 3 gemacht. Nach Alkoholfahrt – Führerscheinentzug. Nach Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis war Klasse T nicht mehr eingetragen. Ist das rechtens?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 11:14

      Hallo Siggi Mo,
      die Besitzstände bleiben nach der Umschreibung erhalten. Sie dürfen in der Regel dieselben Fahrzeuge fahren wie vorher auch. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 2. Januar 2017, 15:36

    Hallo Liebes Team

    Ich weiss nicht ob man hier einfach so reinschreiben soll oder neues Thema anfangen soll deswegen mal hier zuerst.

    Fahren ohne Führerschein unter Alkohol, ohne fs zum ersten mal mit Alkohol Wiederholung. Ausserdem wurde noch eine schreckschusswaffe gefunden ohne munition nur mit leuchtaufsätzen und ein schlagstock. Ich wurde von einem Taxifahrer angemotzt und er zuckte das Handy und rief jemanden an, aus Angst um mein leben dass er jetzt seine Kollegen ruft habe ich meine Kennzeichen runtergerissen und bin von ihm geflüchtet. Er verfolgte mich bis die Polizei mich anhielt. Ich halt sofort an und blieb ruhig. Was droht mir jetzt maximal? Die Polizisten sagen noch dass ich widerstand geleistet habe obwohl es gar nicht stimmt. Wie soll ich vorgehen? Geld für einen Anwalt habe ich leider als harz4 Empfänger nicht genug.

    Fg und schon mal danke!!!!

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:26

      Hallo Paul,

      leider können wir aus Ihrer Schilderung die Vorfälle nicht nachvollziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aaaaaa 7. November 2016, 17:17

    Jemand aus meiner Familie hat einen internationalen Führerschein bekommen der für einen Jahr in Deutschland gültig ist. Er hat jetzt vor ein paar tagen einen Unfall gemacht und die schuld lag bei ihm, weil er in eine gespeerte Straße gefahren ist, da eine Baustelle war und diese Straße sozusagen zu einer Einbahnstraße gemacht wurde.
    Wie sieht es jetzt mit dem internationalen Führerschein aus ? Wird es ihm entzogen?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:20

      Hallo Aaaaaa,

      den Führerschein dürfte die Person wohl nicht direkt verlieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jasemin A. 28. Oktober 2016, 13:17

    Hallo,
    Mein Mann hat seinen Führerschein Schein schon mehr als neun Jahren jetzt hat er Kraftfahrzeug Führerschein erworben und hat den vorläufigen bis zum Orginal, dürfeneir damit nun nach Frankreich fahren vielen Dank für die Antwort

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 12:17

      Hallo Jasemin,

      ob vorläufige Führerscheine im EU-Ausland anerkannt werden, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Sie sollten sich darüber informieren, welche Regeln speziell in Frankreich gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johanes 16. Oktober 2016, 22:17

    Mit welcher straffe muss man als 18 jähriger mit einem falschem führerschein rechnen ?
    Oder ohne Führerschein rechnen ?

    Edit: In Österreich

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 8:41

      Hallo Johanes,

      ein falscher Führerschein gilt als Urkundenfälschung und wird mit einer Freiheits- bzw. einer Geldstrafe geahndet. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in Österreich kommt normalerweise beim ersten Mal eine variable Geldstrafe auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ruth 11. Oktober 2016, 18:22

    Ich habe 1977 die Fahrerlaubnis in der DDR gemacht.Da hieß es im Paragraph 1 vorsicht und gegenseitige Rücksichtsnahme sind die Grundregeln usw. als auch beim Paragraph 13 Vorfahrt: Vorfahrt hat der der von Rechts kommt unabhängig ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht usw. Es gab Paragraph 1 -13 noch bis 1991 so weit ich weiß.Nun meine Frage unter welchen Paragraph finde ich dass man eine Fahrerlaubnis haben muß.Mit freundlichen Gruß Ruth

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 9:02

      Hallo Ruth,
      die Verordnung zur Fahrerlaubnis in der DDR liegt und leider nicht vor. Möglicherweise können Sie dies aber in einer Bibliothek nachlesen. Für die aktuelle Rechtssprechung findet die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) Anwendung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • F. W. 14. September 2016, 21:12

    Hallo! Eine Frage:
    Im Jahre 1987/88 wurde mir der Führerschein Klasse M in der DDR wegen leichtem Restalkohols für ein halbes Jahr eingezogen. Während des halben Jahres habe ich mein Moped verkauft und deshalb den Füherschein nie wieder abgeholt. Ist der Füherschein heute noch gültig und wo muss ich mich da hinwenden um ihn wiederzubekommen, oder muss ich ihn komplett neu machen?
    Danke im vorraus!

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:23

      Hallo,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Führerscheinstelle für den Bezirk, in welchem Sie damals Ihren Führerschein abgegeben haben. Dort kann Ihnen sicher weitergeholfen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • hannesmama 14. August 2016, 11:30

    Hallo!
    Ich habe eine Frage zur Gesundheit beim Führerschein. Und zwar habe ich von Geburt an eine Hörminderung, welche mit Hörsystemen jedoch vollständig kompensiert ist.
    Ich möchte den Führerschein gerne machen und das auch angeben, da ich keinen Versicherungsbetrug oder Urkundenfälschung begehen möchte. Was kostet so eine Untersuchung beim Amtsarzt wenn ich diese auf freiwilliger Basis veranlasse und kann ich mir weitere Gutachten oder Bescheinigungen (HNO-Arzt oä) einholen, welche mir die Unbedenklichkeit bestätigen?
    Was passiert, wenn ich mein Handicap nicht im Antrag angeben würde und das vielleicht später herauskommen würde? Was für Konsequenzen hätte das? Und würde es tatsächlich länger dauern wenn ich Gutachten oä mit einreiche, dass ich überhaupt zugelassen werde?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:59

      Hallo hannesmama,

      in der Regel sollte Ihre Hörminderung kein Problem darstellen. Allerdings sind Sie verpflichtet, diese Einschränkung beim Antrag auf Ihren Führerschein anzugeben. Wie teuer diese Untersuchung ist, können wir Ihnen nicht zweifelsfrei mitteilen. Wenden Sie sich dazu an einen entsprechenden Arzt oder an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ina 8. August 2016, 15:50

    Ich habe seit kurzem meinen Führerschein (bis jetzt nur die vorläufige Fahrerlaubnis, die nur in Deutschland gültig ist). Ich möchte allerdings nach Kroatien verreisen, noch bevor mein richtiger Kartenführerschein ankommen wird. Kann man einen internationalen Führerschein beantragen, wenn man nur einen vorläufigen Führerschein besitzt?
    LG Ina

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:18

      Hallo Ina,

      in diesem Fall haben Sie normalerweise tatsächlich die Möglichkeit, einen internationalen Führerschein zu beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • J. Hering 11. Juni 2016, 19:55

    Wie lange gilt ein vorläufiger Führerschein?

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 7:40

      Hallo J.Hering,
      in der Regel gilt der vorläufige Führerschein so lange, bis der neue Führerschein ankommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Jonte 12. Juli 2017, 18:00

        Moin,
        mein vorläufiger Führerschein gilt drei Monate in der Probezeit allerdings.
        Gibt es wenn der abgelaufen ist auch 10€ Bußgeld oder eine höhere Strafe da ich ja wie gesagt in der Probezeit bin?

        Mfg Jonte

        • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 13:10

          Hallo Jonte,

          ob Sie in der Probezeit sind oder nicht, macht hier keinen Unterschied. Haben Sie eine Fahrerlaubnis und führen keinen Führerschein als Ausweis mit sich, kostet dies in der Regel 10 Euro.

          Ihr Team von Bussgeld-Info

  • bussgeld-info.de 11. April 2016, 10:08

    Hallo So,

    Besitzen Sie nur den Führerschein der Klasse B? Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, hier wird das Strafmaß von einem Richter festgelegt.

    Ihr Bussgeld-Info Team

  • XxX 1. März 2016, 11:13

    Hallo,

    ist es möglich, in Deutschland nach Entzug der Fahrerlaubnis mit einem internationalen Führerschein zu fahren?

    LG

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 10:45

      Hallo XxX,

      wenn in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen Sie auch mit anderen Führerscheinen und Führerscheinklassen nicht auf Bundesgebiet fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Michael 31. Dezember 2016, 13:19

        Das stimmt nicht! Natürlich kann man mit einem Offiziell erworbenen EU Führerschein in Deutschland fahren! Solange die 185 Tage Regelung eingehalten wurde und der Wohnsitz (ein echter) für diesen Zeitraum vorhanden war! Eine Fahrsperre darf allerdings nicht vorliegen! MPU hingegen ist dann egal! So lautet das EUGH URTEIL VOM 01.03.2012 ist in diesem Punkt die „alte“ 2. EU FS Richtlinie auf die neue 3.EU FS Richtlinie übertragbar.

        BEUDEUTET, das ein ausländischer EU Führerschein auch nach dem 19.01.2009 mit ordentlichem Wohnsitz erteilt, trotz deutscher MPU Auflage in GANZ Deutschland anerkannt werden MUSS.

        • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 10:26

          Hallo Michael,
          vielen Dank für den Hinweis.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hein 4. Februar 2016, 15:39

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    mir wurde mein Führerschein gestohlen wie kann ich nachvollziehen die haben von mir keine Daten im System , und wenn die im Archiv nicht nacschauen dann kann das nichts geben ,und jetzt wollen dir keinen Führerschein ausstellen , ich habe vom vom Bund eine Bescheinigung erhalten , die ganz klar sagt wann und was ich für einen Führerschein habe, nach § 26 Abs. 3 Fahrerlaubnis Verordnung , können sie mir da weiter helfen ?

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:37

      Hallo Hein,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an die Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ute B. 19. Januar 2016, 12:37

    Liebes Bußgeld-Info-Team,
    meine Tochter ist 22 Jahre und möchte erstmals ihren Führerschein machen. Sie musste aufgrund psychischer Probleme (sie ritzte sich) im Jahr 2013 stationär behandelt werden, hat seither ambulant weiter mit einem Psychologen gearbeitet und führt wieder ein ganz normales Leben. So hat sie auch im vorigen Jahr ihre Ausbildung zur Augenoptikerin mit Erfolg abgeschlossen. Den Umstand ihrer Erkrankung hat sie bei der Behörde wahrheitsgemäß angegeben und muss jetzt vorab zur Feststellung ihrer Eignung – wovon wir alle ausgehen – zur amtsärztlichen Untersuchung. Meine Tochter hat eine fünf Monate alte Tochter und ist alleinerziehend (das war weder geplant noch abzusehen, aber leider nicht zu ändern), weshalb sie derzeit von Arbeitslosengeld II leben muss.
    Meine Frage an Sie – in der Hoffnung, dass Sie mir, trotzdem dass das nichts mit Bußgeld zu tun hat, weiterhelfen können – ist, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, eine finanzielle Beihilfe zu den Kosten der amtsärztlichen Untersuchung zu bekommen? Oder gibt es evtl. eine Härtefalllösung? Oder, falls Sie meine Frage nicht beantworten können, wo kann ich gezielt danach fragen?
    Wir helfen unseren beiden Kindern immer so gut wir können, aber, leider sind mein Mann und ich nicht auf Rosen gebettet, sonst wäre es selbstredend, dass wir diese Kosten tragen.
    Vielleicht können Sie mir ja doch helfen oder irgendeinen Tipp geben. Ich möchte mich im Voraus recht herzlich für Ihre Bemühungen bedanken.
    Mit freundlichem Gruß, Ute B.

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:07

      Hallo Ute,

      in der Regel kostet die amtsärztliche Untersuchung für den Führerschein um die 30 Euro. Ihre Tochter kann gegebenenfalls auch Rücksprache mit dem Jobcenter halten. Wenn Sie für Ihre berufliche Laufbahn auf den Führerschein angewiesen ist, können die Ämter in Ausnahmefällen auch etwas beisteuern. Wenden Sie sich daher an das Jobcenter oder aber den amtsärztlichen Dienst. Auch hier kann Ihnen gegebenfalls Auskunft zu möglichen finanziellen hilfen gegeben werden.

      Das Bussgeld-Info Team wünscht Ihnen und Ihrer Tochter viel Erfolg.

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