Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Stephan 19. August 2015, 10:15

    Guten Morgen,

    erstmals danke im Voraus fuer die Info.
    Ich wurde in Berlin mit einem Mietwagen (+31kmh) geblitzt, habe einen österreichischen Führerschein und lebe in Spanien.
    Nun kam der Anhörungsbogen an die bei der Mietwagenfirma angegebene Adresse.
    Meine Frage ist: Sollte ich den Anhörungsbogen nicht zurücksenden, kann dann die Mietwagenfirma (Fahrzeughalter) mit dem Bussgeld belastet werden oder ist der Fahrzeughalter unabhängig von der Tat?

    Recht herzlichen Dank

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:41

      Hallo Stephan,

      in Deutschland gilt das Prinzip, dass immer der Fahrer für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich ist und das Bußgeld zu zahlen hat, denn er ist schließlich auch gefahren (Fahrerhaftung).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Justus 14. August 2015, 12:38

    außerorts im einer 70 Zone mit 90/100 geblitzt? Und wie ist mit ausländer?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 11:05

      Hallo Justus,

      wird ein Fahrer mit einem ausländischen Führerschein geblitzt, dann kann es durchaus sein, dass ihm trotzdem ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, da die Bußgeldstellen häufig zusammenarbeiten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 26 und 30 km/h wird in Deutschland mit 80 Euro, 1 Punkt in Flensburg und in bestimmten Fällen auch mit 1 Monat Fahrverbot geahndet. War die Überschreitung geringer (21 bis 25 km/h) dann müssen 70 Euro gezahlt werden und es gibt 1 Punkt in Flensburg.
      In der Regel gilt das Fahrverbot auf jeden Fall in Deutschland. Wie dies die ausländische Bußgeldstelle handhabt, kann unterschiedlich ausfallen. Es kann aber sein, dass ein Fahrverbot dann auch im Ausland ausgesprochen wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nora 14. August 2015, 11:56

    Hallo,
    ich wurde mit 21 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Der Bußgeldbescheid ist gerade gekommen. Es war erst mal ein Anhörungsbogen. Sollte der Bußgeldbescheid zugestellt werden fallen unabhängig vom Bußgeld 28,50€ Gebühren und Auslagen an. Ist das so zulässig? Das ist wohl bei jedem Bußgeldbescheid so, egal wie hoch das ist. Was kann ich tun? Selbst wenn ich das Bußgeld zahlen muss, kann ich gegen die Gebühren Einspruch erheben?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 11:22

      Hallo Nora,

      diese Bearbeitungsgebühren von 28,50 Euro sind in jedem Bußgeldbescheid enthalten und dementsprechend zusammen mit dem Bußgeld zu entrichten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • GS 12. August 2015, 8:53

    Hallo, bin gerade auf der Autobahn in einer Baustelle (60km/h erlaubt) mit … ich glaube 90km/h geblitzt worden (Deinstwagen). Habe noch keine Punkte und bin auch nicht in der Probezeit. Womit muß ich rechnen? Fahrverbot wäre für mich beruflich eine ziemliche Katastrophe.

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 16:22

      Hallo GS,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 26 und 30 km/h zieht ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. In einer Baustelle gelten keine spezielle Regelungen für einen Geschwindigkeitsverstoß. Ein Fahrverbot droht hier in der Regel nur beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Liane 10. August 2015, 18:33

    Ich wurde an einem Tag zweimal, an unterschiedlichen Orten, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.
    Zählt dies als Wiederholungstäter? Wenn ja, was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 17:26

      Hallo Liane,

      ein Fahrer gilt als Wiederholungstäter, wenn er zweimal im Jahr mit 26 km/h oder mehr zu schnell unterwegs war. An welchen Orten dies geschah, spielt keine Rolle. Neben dem Bußgeld droht ein Fahrverbot von einem Monat Länge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessi 9. August 2015, 12:11

    Was passiert wenn man auserorts im einer 80 Zone mit 125/130 geblitzt wird und das Handy in der Hand hat? Was kommt da auf einen zu?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 9:30

      Hallo Jessi,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 41 bis 50 km/h wird mit 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot sanktioniert. Diese Strafe wird sich vermutlich aufgrund des Delikts „Handy am Steuer“ noch erhöhen, diese Tat zieht normal ein Bußgeld von 60 Euro nach sich plus einen Punkt in Flensburg. Wie die Strafe dann letztlich aussieht, liegt im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franky 6. August 2015, 16:13

    Hallo

    ich bin heute mit meinem LKW (7,5t) ausserorts mit 28 Km/H zu schnell geblitzt worden.

    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen???

    Kann man das Fahrverbot auch in Bußgeld umwandeln???

    Mit was für einer Strafe muss ich rechnen???

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 11:39

      Hallo Franky,

      eine Geschwindigkeitüberschreitung mit dem LKW zwischen 26 und 30 km/h zieht ein Bußgeld von 95 Euro nach sich und einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist hier in der Regel nicht zu erwarten. Die Umwandlung eines Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld ist nur in ganz speziellen Einzelfällen möglich und wird normalerweise nur beim ersten Verstoß gewährt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gorgan M. 5. August 2015, 14:54

    Guten tag!Meine frage-Hab einen bußgeldbescheit mit 1 monat fahrverbot bekommen.Hatte die zulässige höchstgeschwindichkeit mit de anhänger auserhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten.Eine rechnung von 188,50 Euro sowie 2 punkte.Ist das richtig?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 12:12

      Hallo Gorgan M.,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger gilt der Bußgeldkatalog zum LKW. Daher sind diese Bußgelder korrekt. 160 Euro + 28,50 (Bearbeitung), 2 Punkte und normalerweise sogar 2 Monate Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sabrina 3. August 2015, 16:28

    Hallo bussgeldteam ich wurde geblitz in außerordStrecke stand 80 bin aber mit 120 gefahren was kommt auf mich zu

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 12:20

      Hallo Sabrina,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h außerorts kostet ein Bußgeld von 120 Euro, 2 Flensburger Punkte und unter Umständen auch ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • abdullah 2. August 2015, 0:11

    ich habe da eine frage. ich wurde im jahr 2014 3 mal geblitz und habe 1 monat fahrverbot bekommen und dazu auch noch 8 punkte verloren. bis zum 31.07.2015 wären meine punkte wieder weg gewesen, aber ich wurde leider wieder geblitzt undzwar in einer 50 zone mit 81 km/h. also 31 km/h mit toleranzabzug.

    mit was muss ich jetzt rechen.

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 9:30

      Hallo Abdullah,

      Punkte, die Sie vor Mai 2014 erlangt haben, verjähren in der Regel nach zwei Jahren – nicht nach einem.
      Beachten Sie bitte auch die Unterbrechung der Verfolgsverjährung, die nach einer neuen Tat mit Punkten folgt. Alte Punkte wurden zudem in das neue Punktesystem umgerechnet. Dies können Sie in unserem Punkte-Ratgeber nachlesen.
      Punkte, nach dem Stichtag, verjähren für sich. Ihre Vergehen von 2014 sollten also nach etwa zweieinhalb Jahren getilgt sein.
      Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 31 bis 40 km/h zieht ein Bußgeld von 160 Euro nach sich sowie 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Ab 8 Punkten in Flensburg droht dann nach dem neuen System ein Fahrerlaubnisentzug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Denirhan 1. August 2015, 13:52

    Ein sehr schöner tag wie immer Feierabend. Den weg nach hause alles gut wie immer und 17 tage später ganz große Überraschung post ?.und ein schönes Foto das ist richtig krass 70 Zone außerhalb geschlossener Ortschaften 124 km/h und da steht 49 km/h zu schnell ? Und der Führerschein brauche ich für den Job.

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 9:35

      Hallo Denirhan,

      laut Bußgeldtabelle drohen bei 49 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Handelt es sich um das allererste Fahreverbot, so haben Fahrer in der Regel 4 Monate Zeit, dieses zu durchlaufen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides können Sie Einspruch dagegen erheben. Ob sich dies lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen. Wir bitten um Verständnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Yasmin 28. Juli 2015, 15:06

    Hey Bußgeldinfo,
    ich bin in der verlängerten Probezeit weil ich damals mit 21 km/h zu viel geblitzt wurde. Habe daraufhin schon ein Aufbau Seminar gehabt & ein Monat lang Führerschein abgegeben .. Jetzt ist mir das gleiche nochmal passiert .. Bin innerorts wo 50 erlaubt sind mit 80 durch geprescht.. habe jetzt total angst das ich mein Führerschein los bin .. Was kommt da genau auf mich zu ? :(

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 14:43

      Hallo Yasmin,

      die drohenden Sanktionen können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

      Ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich sowie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein weiterer A-Verstoß würde dann den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carsten 28. Juli 2015, 12:31

    Hallo,
    ich bin im April innerhalb geschlossener Ortschaft mit 23 km/h zu schnell geblitzt worden. Des weiteren wurde ich im Juni mit 25 km/h zu schnell geblitzt worden, ebenfalls innerhalb geschlossener Ortschaft.
    Jetzt habe ich zwei Fragen:
    1. – Beim zweiten Delikt (Juni) wurde die Strafe um 25% erhöht da ich bereits eine Eintragung aus April hatte.
    Nach telefonischer Rücksprache mit der Bußgeldstelle wäre das Rechtens, stimmt das so?
    2. – Die Dame am Telefon sagte noch, wenn ich innerhalb eines Jahres noch einmal über 21 km/h geblitzt werden
    würde, das hieße drei Eintragungen innerhalb eines Jahres über 21 km/h könnte man über einen
    Führerschein einziehen, stimmt das ebenfalls so?

    Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

    Gruss Carsten

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 11:25

      Hallo Carsten,

      Fahrer, die innerhalb eines Jahres eine bestimmte Zuwiderhandlung zweimal oder öfter begehen, müssen mit einer höheren Sanktion rechnen, also auch mit einem höheren Bußgeld, das stimmt. Im Regelfall droht das Fahrverbot bereits bei zwei Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h und mehr innerhalb eines Jahres.

      Bei geringeren Verstößen, kann aber auch ein Fahrverbot drohen, wenn dieses wiederholt begangen wurde, da der Fahrer dann als Wiederholungstäter gilt und ihm vorgeworfen wird, mit Beharrlichkeit, also mit fehlender Rechtstreue, gehandelt zu haben. Das Fahrverbot soll ihm die Zeit geben, sein schuldhaftes Verhalten zu überdenken, sodass er nicht nochmal verkehrswidrig agiert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • John 23. Juli 2015, 17:31

    Bin in einem Monat 3x mal über 27 km/h geblitzt worden aber es überall unter 41kmh.
    Was erwartet mich mich ungefähr ?

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 16:21

      Hallo John,

      wenn ein Fahrer mehr als einmal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h und mehr mit dem Auto unterwegs war, dann gilt er als Wiederholungstäter und hat neben Bußgeld und Punkten mit einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen, da ihm hier „beharrliche Pflichtverletzung“ oder sogar Vorsatz vorgeworfen werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S.Albers 23. Juli 2015, 8:12

    Hallo,

    ich wurde im März 2015 bei einer Abstandsmessung geblitzt, 5/10 des halben Tachowertes, bei 131 km/h.
    Folgen: 130 €, 1 Punkt.

    nun habe ich gestern, Juli 2015 ein Bescheid bekommen, dass ich in der 70er Zone mit 22 km/h zu schnell geblitzt worden bin.
    Folgen: 70 €, 1 Punkt

    Nun meine Frage, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen? Da ich 2 x 1 Punkt innerhalb eines Jahres bekommen habe?

    Ich Bitte um ausreichend antworten.
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 13:06

      Hallo Herr Albers,

      ein Fahrer muss mit einem Fahrverbot rechnen, wenn er eine Wiederholungstat begeht, also zweimal dieselbe Tat innerhalb von 12 Monaten, zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km /h und mehr. Mit den Punkten hat das im Regelfall nichts zu tun.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Derya 22. Juli 2015, 18:39

    Hallo,

    ich hatte dieses Jahr schon einen Fahrverbot, weil ich 2x in diesem Jahr mit über 26km/h schnell gefahren bin.
    Neulich habe ich leider wieder einen Brief bekommen, dass ich 22km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell war, können sie mir sagen was auf mich zukommen wird, ich hoffe nur wieder kein Fahrverbot.
    Würde mich über die Information freuen.

    Vielen Dank im Voraus..

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 12:37

      Hallo Derya,

      Fahrer, die 2x innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h und mehr unterwegs sind, gelten als Wiederholungstäter und erhalten ein Fahrverbot. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 21 und 25 km/h wird mit 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Möglicherweise wird Ihnen hier „beharrliche Pflichtverletztung“ vorgeworfen, sodass Sie ein erneutes Fahrverbot erhalten. Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessensbereich der Behörde. Es ist ratsam zunächst abzuwarten oder aber einen Anwalt zu befragen, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kristina 17. Juli 2015, 12:52

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team

    Ich wurde vor 2 Monaten außerorts mit 37 km/h zu schnell geblitzt
    Daraufhin wurde ich jetzt letzte Woche noch einmal mit 21 km/h außerorts geblitzt

    Trift jetzt auf mich ein einmonatiges Fahrverbot zu oder nur die 2 Punkte und die Strafen ?

    Danke & Grüße

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 10:09

      Hallo Kristina,

      begeht ein Fahrer zweimal innerhalb von 12 Monaten eine Geschwindigkeitsüberschreitung, so gilt er als Wiederholungstäter. Mit einem Fahrverbot muss dann in jedem Fall gerechnet werden, wenn der Fahrer beide Male mit 26 km/h und mehr zu schnell unterwegs war. Die Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten liegt allerdings im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe L. 15. Juli 2015, 13:53

    Guten Tag,
    ich habe am 21.06.2014 eine Geschwindigkeitsübertretung von 26 km auf der Autobahn begangen und bin mit 80 Euro und einem Punkt bestraft worden. Jetzt, an 02.07.2015, wurde ich mit 30 km über der erlaubten Geschwindigkeit innerorts geblitzt. Nach Bussgeldkatalog sind das 100 Euro und ein Punkt. Mir wurde jetzt aber angedeutet, dass ich ein Fahrverboit bekommen werde. Ich sehe zwischen den Vergehen aber mehr als 12 Monate. Mir wurde aber gesagt, dass es bei der Frist um die Rechtsverbindlichkeit des Bescheides gehen würde. Da Ämter aber sehr unterschiedlich lange zur Erstellung und den Versand von Anhörungsbögen und dann der Bescheide benötigen, kann doch nach Grundgesetz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz nur das Tatdatum zur Frist gelten, weil dies unbeeinflusst von unterschiedlichen Arbeitsgeschwindigkeiten der Behörden zu sehen ist. Ich bekam den rechtsgültigen Bescheid zur ersten Geschwindigkeitsübertretung erst Mitte Oktober 2014, also fast 4 Monate nach dem Vergehen. Das entspricht dann doch einer Fristwillkür und nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Habe ich da eine Wiederspruchschance?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 14:11

      Hallo Uwe,

      Sie haben immer das Recht gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen (innerhalb von 2 Wochen). Da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 14. Juli 2015, 19:46

    Bin am 2.6.14 geblitz worden, 27 km/h außerorts zu schnell, super Foto. Rechtskräftig durch Bescheid zum 17.7.14. Gilt für den Blitzer am 4.7.15 das Tattagsprinzip oder wenn die Sache wieder rechtskräftig wird?
    Claus

  • hans 13. Juli 2015, 20:21

    Leute könnt ihr nicht einfach in die Tabelle schauen ?
    Wer das nicht schafft sollte den Lappen abgeben und das geht an alle

  • Dejan 13. Juli 2015, 19:51

    Ein Freund von mir hat geblitzt, aber in der Zeit wann er ein Fahrverbot hatte (ein Monat wegen den Ampel). 21 km/h innerorts (50 – 71 km/h) und außerorts eine Baustelle (60 – 89 km/h) alles war in Juni. Und er hat ausländische Führerschein. Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2015, 8:54

      Hallo Dejan,

      in diesem Fall handelt es sich um das Delikt „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (§ 21 StVG). Dies wird mit einer Geldstrafe bestraft und kann sogar zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 13. Juli 2015, 18:51

    Hallo,

    Bin im Januar außerhalb der Ortschaft mit 21 km/h zu viel geblitzt worden. Strafe und ein Punkt. Jetzt leider wieder mit 35 km/h zu viel außerhalb. Was kommt auf mich zu?

    Bekomme ich ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2015, 0:05

      Hallo Nicole,

      begeht ein Fahrer ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit innerhalb von 12 Monaten zweimal, so gilt er als Wiederholungstäter. Ein Fahrverbot droht dann in der Regel, wenn beide Geschwindigkeitsüberschreitungen 26 km/h und mehr betrugen. Die Höhe der Sanktionierung liegt stets im Ermessensspielraum der Behörden. Daher kann unter Umständen auch bei geringeren Geschwindigkeiten bereits ein Fahrverbot drohen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 31 bis 40 km/h wird laut Bußgeldkatalog mit 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info team

  • Annett 11. Juli 2015, 8:11

    Hallo,
    bin beim Überholvorgang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h abzüglich der Toleranzgrenze geblitzt worden. Lohnt sich ein Einspruch?

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:48

      Hallo Annett,

      dies hängt vom individuellen Fall ab. Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jens 9. Juli 2015, 18:30

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    nachdem ich den Führerschein wegen 2x 25km/h innerhalb eines Jahres für 1 Monat abgeben durfte stellt sich mir die Frage, was auf mich zukommen würde, wenn ich nun erneut innerhalb eines Jahres >25km/h zu schnell wäre (der 2. Geschwindigkeitsverstoß vom obigen Fahrverbot war im Januar diesen Jahres).

    Konkrete Frage, muss ich bis nächstes Jahr Ende Januar aufpassen, dass ich nicht 25km/h zu schnell bin, weil sonst wieder 1 Monat Fahrverbot droht?

    Danke im Voraus für die Antwort

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:53

      Hallo Jens,

      ja, Sie können auch ein weiteres Fahrverbot erhalten, wenn Sie erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Petra 9. Juli 2015, 15:45

    Hallo, ich habe seit Januar 2013 (mit17) Den Führerschein gemacht. Heute wurde ich kurz vorm Ortsausgangschild mit ~ 76 km/h geblitzt. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:55

      Hallo Petra,

      Sie sind nicht mehr in der Probezeit, sofern Sie keine A-Verstöße bis zum Januar 2015 begangen haben. Sie erhalten also nur einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Beware 9. Juli 2015, 9:10

    hallo ich würde auf der Autobahn mit 130-140 geblitzt die Autobahn wurde von 130 auf 100 abgesetzt ich habe mich unterhalten im Auto war ein wenig abgelenkt Und habe das Schild übersehen bin auch noch in der Probezeit:( was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:01

      Hallo,

      bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h wird die Probezeit verlängert und Sie müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Dazu kommt ein regulärer Bußgeldbescheid.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • A W 2. Juli 2015, 23:06

    Hallo,

    Ich wurde dieses Jahr mit einer geschwindigkeit über 26 kmh geblitzt.
    Ich hatte heute ca 100 kmh in der 80 außerorts.
    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
    hab den alten Bußgeldbeschein nicht mehr….

    Besten Dank

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:36

      Hallo,

      ein Fahrverbot aufgrund einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung ist eher nicht uz befürchten, denn es fällt erst ab einer wiederholten Überschreitung von ab 26 km/h an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • George 29. Juni 2015, 13:37

    Hallo ich wurde außerorts geblitzt es war eine 70er Zone und ich war mit 97km/h ich bin noch in der Probezeit hab denn Führerschein seit 3 Monate

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 11:04

      Hallo George,

      Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen (kostenpflichtig)
      Dazu kommt noch ein Bußgeld von 80 Euro sowie 1 Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stefan 28. Juni 2015, 8:52

    Hallo,
    Ich bekomme wohl das 3x in diesem jahr einen Blitzer bei dem ounkte fällig werden. Habe nach drm neuen Blitzer vermutlich 5 punkte innerhalb der letzten 8 monate gesammelt. Steht da jetzt auch eine mpu an?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:32

      Hallo Stefan,

      nein, eine MPU fällt in diesem Fall wahrscheinlich nicht an. Allerdings kann Vorsatz oder beharrliche Pflichtverletzung bei der erhöhten Geschwindigkeit zu höheren Bußgeldern und einem Fahrverbot von einem Monat führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anna 27. Juni 2015, 9:41

    Hallo,
    Mein Freund wurde während der verlängerten Probezeit innerorts (50) mit 96 geblitzt. Was kommt jetzt auf ihn zu?
    Bitte um schnelle Antwort
    Danke

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:43

      Hallo Anna,

      beim zweiten A-Verstoß folgt eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training. Der Besuch ist freiwillig. Aber natürlich fallen auch die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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