Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Jette 9. Juni 2016, 2:18

    Liebes Bußgeld-Info-Team,

    meine Tochter (in der Probezeit) ist in einer Autobahnbaustelle geblitzt worden. (abzüglich der Toleranz mit 39 km/h zu viel) Nun erhielten wir den Bußgeldbescheid über 148,50€ u. einen Punkt in Flensburg. Aus eigenen Recherchen weiß ich, dass eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar anstehen. Müssen wir hier mit weiterer Post rechnen ? Woher kommt diese und mit welchem Zeitraum müssen wir ca. rechnen, bis diese Post eintrifft ? Oder können wir uns freuen, da der Bußgeldbescheid ja eigentlich den Abschluss (mit Bezahlung) darstellt? Vielen Dank. Jette

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 8:54

      Hallo Jette,

      Sie haben Recht, für diesen A-Verstoß droht in der Regel eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Es ist normal, dass die Anordnung dieser Probezeit-Maßnahmen manchmal nicht direkt mit dem Bußgeldbescheid erteilt werden. In den nächsten Wochen sollten Sie noch einmal Post deshalb bekommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anton 5. Juni 2016, 21:52

    Hallo liebes Bußgeld-Ingo Team,

    Mir wurde vor Ca. Zwei Jahren der Führerschein wegen Cannabiskonsum (nicht im Straßenverkehr, sondern Persönliche Eignung) entzogen.

    Zum damaligen Zeitpunkt war ich schon Ca. 6 Wochen aus der Probezeit heraußen.
    Nun zu meiner Frage:

    Ich wurde vor Ca. Zwei Wochen mit ungefähr 79 km/h in einer 60 er Zone (Raststättenausfahrt) geblitzt.
    Was erwartet mich nun? Etwa eine erneute MPU?
    Und gibt es nach einer MPU eine neue Probezeit?

    Vielen Dank

    Grüße

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:16

      Hallo Anton,

      in der Regel erhalten Sie für die Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich ein Bußgeld. Die Probezeit muss normalerweise nur einmal durchlaufen werden, nach einer MPU wird keine zweite angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 31. Mai 2016, 22:23

    Liebes Bußgeld Info team,
    Hab da mal eine Frage … wie sieht das aus, wenn man 2 Straftaten innerhalb von 2 Wochen begangen hat?
    1. geblitzt mit 30km/h (mit Toleranz) zu viel Außerorts
    2. Überholmanöver über durchgezogene Linie
    Bei der zweiten Aktion wurde ich anschließend von zwei Beamten angehalten, die den Vorfall beobachtet haben.
    Schöne Grüße aus Schleswig-Holstein

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 9:09

      Hallo Marcel,

      wenn Sie mit 30 km/h zu viel außerorts geblitzt, droht Ihnen in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Ihrem zweiten Verstoß haben Sie sich nicht an das Überholverbot gehalten, weshalb Sie mit 70 Euro Bußgeld und ebenfalls einem Punkt in Flensburg rechnen müssen.

      Ihre genauen Strafen können Sie dem Bußgeldbescheid von der Behörde entnehmen, welcher Ihnen zugeschickt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simone 28. Mai 2016, 12:30

    Zweimal innerhalb eines Jahres zu schnell je 1 Punkt ist jetzt der Führerschein weg ?? Ca 30 zu schnell 19 Jahre keine Probezeit mehr

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:20

      Hallo Simone,

      wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cenk 28. Mai 2016, 9:01

    Bin bei probezeit 150 gefahren sollte 100 fahren 50 zu viel ok habe 200 Geldstrafe bezahlt 1 Monat abgeben den führer
    Und jetzt erwartet mich muss ich doch ein aufbau seminar machen aber die wollen das ich mpu machen wegen Verkehrsordnung das muss man doch bei 2ten auffallen machen. Ich glaub ich werde versrscht vom Amt. Bitte geben sie mir eine Antwort. Weil sonst werde ich eine Anzeige machen gegen die

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:24

      Hallo Cenk,

      Sie haben sich in der Probezeit einen A-Verstoß geleistet. Dieser zieht grundsätzlich immer die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gül 26. Mai 2016, 23:17

    Hallo :)
    Ich bin außerhalb geschlossener Ortschaft mit Toleranzabzug 22 kmh zu schnell gefahren. Und habe jetzt 1 Pkt. Und 70 Euro Strafe bekommen. (Insgesamt 98.50Euro mit Gebühr und Auslagen)
    Mir ist jedoch aufgefallen, dass die Polizisten beim Lasern einen größeren Abstand als 150 Meter hatten. Die Polizisten meinten, dass die Messung nicht 100% genau wäre. Ich bin das erste Mal geblitzt bzw. Raus gelasert worden. Bin nicht in der Probezeit.

  • Annia M. 26. Mai 2016, 22:31

    Hallo,

    ich bin noch in der Probezeit und wurde Anfang April mit 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Nun wurde ich Anfang Mai erneut mit 31 km/h innerhalb geblitzt. was kommt auf mich zu? (Beim 2 Vergehen, habe ich den ernsten Brief über die 26 km/h noch nicht erhalten gehabt)

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:07

      Hallo Annia,

      bei einer Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser zieht üblicherweise eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich. Ein erneuter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird in der Regel mit einer Verwarnung sowie der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geahndet. Hinzu kommen die jeweiligen Bußgelder, die sich bei Verstoß 1 und 2 auf jeweils auf 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg belaufen.
      Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt 3 Monate, wobei es zu diversen Unterbrechungen kommen kann. Der erste Verstoß ist somit noch nicht verjährt. Folglich kann dahingehend noch ein Bußgeldbescheid an Sie ergehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sergej 24. Mai 2016, 17:44

    Hallo
    ich wurde in 20 er Zone mit ca 45-50km/h geblitz. Was erwartet auf mich? Gibt es ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:27

      Hallo Sergej,

      das hängt davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Warten Sie am besten zunächst Ihren Bußgeldbescheid ab, um die exakte Geschwindigkeitsübertretung zu kennen. In jedem Fall sollten Sie mit einem Bußgeld und wahrscheinlich einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Konstantin 23. Mai 2016, 19:04

    Hallo, wie viel Punkt wird bis Früherschein weg zunehmen?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 8:40

      Hallo Konstantin,
      bei einer Höhe von 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marius 21. Mai 2016, 11:10

    Hallo! Bussgel-Info!
    Überschreitung die zugelässige Höchstgeschwindichkeit außerhalb geschlossener Ortschaftten ( Autobahn ) Zulässige Geschwindigkeit 100 km/H, festgestellte Geschwindigkeit (hach Toleranzabzug): 124 km/H.
    Führerschein 14 Monaten alt! immer noch in Probezeit.
    was kommt auf mich?

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 8:45

      Hallo Marius,

      zum einen erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 19. Mai 2016, 10:37

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung unserer Ortsdurchfahrt wurde auf 400 Metern aufgrund schlechter Straßenverhältnisse erst auf 30 km/h und jetzt auf 10 km/h reduziert. Das lässt sich sicherlich schwer einhalten. Werden die Übertretungen nach den normalen Geschwindigkeitsübertretungen innerorts belangt? Denn man ist ja mit 20 km/h schon 100% zu schnell.

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 8:20

      Hallo Alex,

      wenn sich die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb von Ortseingangs- und Ortausgangsschild befindet, gelten die üblichen Maßnahmen für Geschwindigkeitsübertretungen innerorts.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • SM 17. Mai 2016, 10:18

    Hallo Team,
    ich bin noch in der Probezeit. Außerorts 142 Kmh gefahren anstatt maximal 100.
    Was kommt auf mich zu?
    Danke

    GRüße

    • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 8:35

      Hallo SM,
      Sie sind mit dem PKW außerorts geschlossener Ortschaften mit 42 km/h zu schnell gefahren. Abzüglich 3% Toleranz sind das: 37 km/h.
      Als Konsequenzen müssen Sie mit folgendem rechnen: 1 Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 120 €.
      Hinzu kommt die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Phillip 13. Mai 2016, 2:27

    Hallo,
    Meine Frage ist wenn über einer Einengungstafel (2 auf 1 Spurig) ein 70er Schild steht und ein paar meter danach ein normals 70er Schild steht, zählt dann schon 70 ab der Einengungstafel oder erst ab dem 70er schild dahinter?
    (Zwischen den beiden Schildern stand nämlich ein Blitzer und ich bin mir jetzt nicht sicher ob die mich geblitzt haben oder nicht)
    Blöde frage aber trzd.Danke für Antwort :D
    Gruß Phillip

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:58

      Hallo Phillip,

      es gilt das erste Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, welches Sie passiert haben. In Ihren Fall, lag die Begrenzung auf 70 km/h also ab der Einengung vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 10. Mai 2016, 21:51

    Hallo ich wurde vor ca. 3 wochen auf der Autobahn (100km/h fester Blitzer) mit 146 km/h geblitzt und vor ein paar std. (außerorts 60 km/h fester blitzer) mit 84km/h geblitzt :/

    womit muss ich denn jetzt rechnen ??:(

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 8:39

      Hallo Sebastian,
      wenn Sie mit dem PKW außerorts geschlossener Ortschaften mit 46 km/h zu schnell gefahren sind, ergibt dies abzüglich der 3% Toleranz 41 km/h zu viel. Als Konsequenzen müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Bei der 2. Geschwindigkeitsüberschreitung sind Sie nach Abzug der Toleranz noch 21 km/h zu schnell gefahren und der Bußgeldkatalog sieht dann einen Punkt und ein Bußgeld von 70 Euro vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 10. Mai 2016, 16:36

    Eine Besonderheit die ich letztens erfahren durfte war ein Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 KM/h auf einer Autobahn und natürlich wurde genau da geblitzt.
    Ich würde ja verstehen bei einer Autobahn – Auffahrt / Einfahrt die an einem Stoppschild endet oder von 3 Spuren auf 1 Spur wenn diese dann nur 2 m breit wäre….
    Aber von 100, dann 70, dann 40???? für vielleicht 500m…
    Drei Autobahn Spuren ohne jegliche Baustelle? Ist das überhaupt erlaubt – muß nicht erst das Autobahn-Ende-Schild kommen um weniger als 60 KM/h zu beschränken?

    Wenn das erlaubt wäre würde ich ja glatt mal 20 KM/h beschränken für 500m und dann abkassieren… (Ironie ;-)
    Vielen Dank für euren Rat!

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:20

      Hallo Michael,
      da wir die Situation vor Ort nicht kennen, kann dazu keine Aussage gemacht werden.
      Allerdings steht es Ihnen frei gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lea 29. April 2016, 14:42

    Hallo,

    Ich wurde letztens in einer 30er Zone mit 23km/h geblitzt. Busgeldbescheid ist angekommen. Ich war allerdings mit dem Motorrad unterwegs und hatte eine Sonnenbrille auf.
    Ich wollte dieses Jahr noch meinen A2 schein machen, hat dieser Verstoß Einfluss auf den A2 schein(also dass ich ihn nicht macen darf oderso)?

    Und was ist wenn ich am selben Tag (was ich denke) nochmal geblitzt wurde (aber deutlich langsamer)

    Lg

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 9:18

      Hallo Lea,

      wenn Die Behörde nicht von Tateinheit ausgeht (mehrere Verstöße innerhalb einer kurzen Zeit auf einer Strecke), so werden beide Verstöße getrennt voneinander betrachtet. Der Punkt für den ersten Geschwindigkeitsverstoß dürfte keine Auswirkungen darauf haben, ob Sie den Führerschein der Klasse A2 machen dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 23. April 2016, 18:32

    Bin mit Pkw und Anhänger 21 km/h zuschnell nach Toleranz, was erwartet mich da als Berufskraftfahrer?

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 8:57

      Hallo Dennis,

      das ist davon abhängig, ob Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts begangen haben. In jedem Fall erhalten Sie ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hermann 23. April 2016, 12:09

    Hallo,

    ich wurde innerhalb eines Monats zweimal geblitzt (einmal außerorts mit 33km/h zuviel, einmal innerorts – auch mit 33km/h zuviel). Muss ich hier – aufgrund der Wiederholungstat – mit einem 2-monatigen Führerscheinentzug rechnen? Ich bin ansonsten nicht vorbelastet. Lohnt sich ein Einspruch? Und: Kann ich wählen, wann der Führerschein abgegeben werden muss?

    Vielen Dank für die Einschätzung!

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 8:45

      Hallo Hermann,

      unter diesen Umständen gelten Sie als Wiederholungstäter. Das „normale“ Fahrverbot wird hier um einen Monat verlängert. Haben Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erworben, können Sie einen Monat der nächsten 4 Monate nach der Wirksamkeit des Fahrverbots wählen, um das Fahrverbot anzutreten.
      Ob sich ein Einspruch lohnt, kann nur beurteilt werden, wenn mehr Details zum Fall vorliegen. Liegen technische oder formelle im Bußgeldbescheid vor, so kann sich ein Einspruch lohnen. Bei weiteren speziellen Fragen sollten Sie einen Anwalt befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Hermann 25. April 2016, 14:30

        Ich habe noch eine kleine zusätzliche Frage: Gelte ich auch als Wiederholungstäter, wenn ich den Bußgeldbescheid für das erste Vergehen beim zweiten Mal noch nicht erhalten hatte? Ich wusste ja quasi nichts von dem ersten Fall.

        • bussgeld-info.de 28. April 2016, 9:00

          Hallo Hermann,

          das Datum auf dem Bußgeldbescheid gilt. Manchmal dauert es eine Weile bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen ankommt. Solange dieser nicht verjährt, gilt er auch.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Roger 21. April 2016, 16:24

    Seit 20 Jahren wurde ich das erste mal geblitzt. Innerorts bei erlaubten 50 km/h nach Toleranzabzug kamen 81 km/h raus. Ist da ein Fahrverbot immer angesagt?

    Roger

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:09

      Hallo Roger,

      bei einem solchen Geschwindigkeitsverstoß kommt es in der Regel immer zur Anordnung eines Fahrverbotes.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Schmiedel 20. April 2016, 7:44

    Kann ich das 1monatige Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln?

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:43

      Hallo Schmiedel,

      das ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen möglich. Am besten lassen Sie sich dazu von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rudolf 18. April 2016, 10:39

    Ich bin um 42km/h innerhalb einer Baustelle an Autobahn überschritten.
    60 erlaubt, bin 102 gefahren.
    Ist es wie Außerorts oder Innerorts? Wieviel wird es kosten?

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:17

      Hallo Rudolf,

      sofern es sich nicht um eine Stadtautobahn handelte, sind hier die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts anzusetzen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 und 50 km/h (mit Toleranzabzug) drohen ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Darius 17. April 2016, 22:30

    Moin ich wurde heute von der Polizei angehalten und die meinten ich wäre 105 km/h gefahren in einer 50er Zone ich gebe zu ich hatte es echt eilig es war kein Auto weit und breit und eine 2 spurige Fahrbahn pro Fahrtrichtung was habe ich zu erwarten ich denke nicht das ich so schnell war aber 90 – 95 km/h waren es schon die Polizisten waren mit keiner Kamera ausgestattet können die mir dann überhaupt so viel vorwerfen ich bin noch in der Probezeit was passiert mir jetzt Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit Fahrverbot ? 4 Jahre Probezeit ? Kann mir jemand helfen ?

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:29

      Hallo Darius,

      neben einem Bußgeld, das von der tatsächlichen Geschwindigkeit abhängig ist, erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg und mindestens einen Monat Fahrverbot. Zudem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Madita 15. April 2016, 16:09

    Hallo,
    ich befinde mich noch in der Probezeit und hatte immer eine weiße Weste. Jetzt wurde ich mit 37 km/h zu viel in einer 30er Zone innerorts (A1) geblitzt (mit Toleranzabzug), dafür kann ich allerdings nichts. Meine Bremse klemmte und meine Angst ist am dem Bild deutlich. Ich habe wenige Sekunden nach dem Blitz meine Bremse wieder gelockert bekommen und abgebremst. Ich habe ein wenig Ahnung und habe die Bremskabel wieder in Ordnung gebracht ohne eine Werkstatt nachsehen zu lassen , habe demnach keine Nachweise das es so gewesen ist, außer mein Gesichtsausdruck auf dem Foto. Was kann ich tun? Und was droht mir?

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:56

      Hallo Madita,

      leider dürfen wir Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten. Hierfür müssten Sie einen Anwalt konsultieren. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie aber immer einlegen. Dies ist zunächst auch ohne anwaltlichen Beistand möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Angele 14. April 2016, 20:42

    Ich wurde im November mit 26km/h zu viel geblitzt und hatte eine Strafe von 100€ aber ohne Fahrverbot, da ich bisher auch noch nie einen Punkt hatte. Dummerweise bin ich bei der ortsausfahrt nun im März nochmal 30km/h zu schnell gewesen. Heute ist der Bußgeldbescheid reingeflattert! Selbstverständlich mit einem Monat Fahrverbot! Auf der Rückseite findet man „Hinweise für den Fall eines Fahrverbotes“ woraus hervorgeht, dass ich ihn sofort abgeben muss und nicht innerhalb er nächsten 4 Monaten! Ist das ein Standardtext oder ist der für jeden individuell? Muss ich nun damit rechnen meinen Führerschein sofort abzugeben??

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:21

      Hallo Angele,

      Ersttäter, gegen die in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, haben die Möglichkeit, das Eintrittsdatum des Fahrverbots innerhalb einer Vier-Monats-Frist selbst zu wählen. Nur wenn in den letzten zwei Jahren bereits einmal ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, gilt diese Regelung nicht und das Fahrverbot beginnt an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Luca 10. April 2016, 17:05

    Ich bin in Düsseldorf in dem Tunnel am Rheinufer Richtung Fernseherturm gefahren. In besagtem Tunnel sind 70 erlaubt und ich bin Ca 90-93 gefahren. Was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 8:36

      Hallo Luca,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis 20 km/h erhalten Sie ein Bußgeld von 35 Euro. Ab 21 bis 25 km/h, die Sie zu schnell gefahren sind, gibt es ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nick 8. April 2016, 16:39

    Hallo,

    Bin innerorts in der 50er Zone mit 144kmh geblitzt worden , meine Frage ist da ich ja über 70 kmh zu schnell war , mach das ja kein Unterschied mehr wie noch schneller man war als 70

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:26

      Hallo Nick,

      auf Sie kommen 2 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld in Höhe von 680 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rebra 1. April 2016, 18:49

    Welche Strafe bekomme zone 50 km/h ich war 73 innerhalb geschlossener ortschaften und wie viel Punkte

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:46

      Hallo Rebra,

      die Strafen können Sie sich ganz einfach von unserem Bußgeldrechner ausrechnen lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Olive 1. April 2016, 15:34

    Hallo,

    ich wurde letztes Jahr 2 mal auf der Autobahn geblitzt wegen Geschwindigkeit (über 26km/h) und bekam nach dem 2.Mal 1 Monat Fahrverbot.
    Jetzt wurde ich wieder auf der Autobahn geblitzt, und wieder über 26km/h zu schnell. Da ich den 1 Monat Fahrverbot bereits letztes Jahr verbüßt habe, muss ich trotzdem mit einem weiteren Fahrverbot rechnen, weil die 3. Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres passiert ist?

    Danke.

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:37

      Hallo Olive,

      ein Fahrverbot wird üblicherweise immer dann fällig, wenn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und innerhalb eines Jahres seit der Rechtskraft eine weitere Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h begangen wird. Demnach werden Sie vermutlich erneut mit einem Fahrverbot belegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • AnAb 29. März 2016, 11:16

    Hallo bussgeld-info-team,
    Ich bin am 19.09.15 mit 25km/h zu schnell innerortes geblitzt worden. Am 19.03.16 bin ich ausserorts mit 26 Km/h zu schnell geblitzt worden. Was kommt da auf mich zu: Fahrverbot für einen Monat? Höheres Bussgeld als im Bussgeldkatalog, für das jüngste Vergehen?
    Was könnte man als Erklärung in dem Anhörungsbogen angeben damit einem kein Vorsatz vorgeworfen wird?
    (Vorher war 70 Km/h, habe schlicht das 50-er Schild nicht gesehen)
    Danke und Grüße
    AnAb

    • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:19

      Hallo AnAb,

      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst, wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h auffielen. Ist dies nicht der Fall, drohen zumeist keine über die übliche Bußge hinausgehenden Sanktionen.

      Eine Empfehlung für die Angaben im Anhörungsbogen kann hier nicht getroffen werden, da wir nicht befugt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Generell besteht jedoch kein Zwang, im Anhörungsbogen Angaben zur Sache zu machen, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • weflop 28. März 2016, 17:46

    Hi, wurde (vermutlich) gerade auf der Autobahn bei erlaubten 100 geblitzt..
    Auf dem Tacho hatte ich nach erschrecken durch den Blitzer zwischen 120-130 km/h drauf..
    Dazu kommt das ich noch bis Juli dieses Jahr in der Probzeit (Fahranfänger) bin.
    Meine Frage:
    Was kommt auf mich zu falls ich Tatsache mit 130 geblitzt wurde und wie hoch werden die Kosten ausfallen?

    Danke

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 8:51

      Hallo Weflop,

      eine Geschwindigkeitsübertretung ist ein A-Verstoß und wird mit der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Zudem erhalten Sie ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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