Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Andreas 14. August 2014, 20:39

    Hallo
    ich musste im letzten Monat meinen Führerschein einen Monat abgeben,
    wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 44 km/h.
    Müsste ich wenn ich nochmal in diesem Jahr geblitzt werde, früher meinen Führerschein abgeben?
    Also wenn ich nicht so schnell dran bin?

    • bussgeld-info.de 19. August 2014, 9:07

      Hallo Andreas,

      wenn Sie zweimal in einem Jahr über 26 km/h fahren, müssen Sie einen Monat Fahrverbot in Kauf nehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Andreas 19. August 2014, 11:59

        Wann zählt denn das mit dem einen jahr über 26km/h.
        Ist das dann in einem Kalenderjahr gemeint oder von dem zeitpunkt an wo ich das erste mal über 26 km/h war ein Jahr lang?

  • bussgeld-info.de 14. August 2014, 17:03

    Hallo Michelle,

    den Führerschein müssen Sie nicht abgeben. Allerdings wird sich Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängern und Sie werden eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten.

    Ihr Bußgeld-Info Team

  • michelle 14. August 2014, 16:55

    Hallo ich habe auch mal eine Frage ich habe nun ein Jahr meine Probezeit um und bin noch in der Probezeit habe heute ein Brief bbekommn auf der Autobahn sind 100 erlaubt ich fuhr nach Abzug der tolleranz 127 muss ich meinen Führerschein nun abgeben ?:(

  • Grosser Bruder 9. August 2014, 8:03

    Hallo, vielen Dank für den Service Ihrer Seite.
    Manche Tatbestände scheinen mir etwas ungenau definiert und bieten m. E. Raum für Willkür:
    Wer entscheidet, wann eine Geschwindigkeit „unangepaßt“ ist und/oder wann „besondere örtliche Straßenverhältnisse“ oder „schlechte Sichtverhältnisse“ vorliegen?

    Genauso die Bestrafung für Nichteinschalten des Abblendlichtes bei Regen oder Nebel: nach welchen Kriterien wird entschieden, dass die Sichtbehinerungen so ausgeprägt sind, dass das Einschalten des Lichtes erforderlich ist.
    Gibt es da irgendwo Definitionen oder Beispielfälle zum Nachlesen?

    • bussgeld-info.de 11. August 2014, 9:33

      Hallo,

      tatsächlich liegt die Entscheidung, welche Ordnungswidrigkeit zutrifft, hin und wieder auch im Ermessen der zuständigen Behörden. Sie können sich über verschiedene Gerichtsentscheidungen informieren, die hier getroffen wurden. Zudem können Sie die offiziellen Gesetzestexte lesen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus Walther 7. August 2014, 17:29

    Hallo,
    ich wurde vor zwei Monaten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 22km/h (nach Toleranzabzug) zu schnell geblitzt – ich wollte die fälligen 70,-€ sofort bezahlen. Die Polizisten erklärten mir, dass sie den Betrag nicht entgegennehmen dürfen. Jetzt bekam ich den Bussgeldbescheid plus 25,-€ Gebühren und 3.50€ Auslagen.
    Die angegebenen §§ 105 und 107 OWiG und §§ 464 Abs1 und 465 StPO erklären mir nicht, warum ich Gebühren und Auslagen für einen Verwaltungsakt zahlen soll, bei dem ich von Anfang an zahlungswillig war. Die Polizisten erklärten mir, dass sie das Geld nur bis zu einer gewissen Höhe direkt entgegennehmen dürfen – was soll das???

    • bussgeld-info.de 11. August 2014, 14:51

      Hallo Herr Walther,

      ja, das ist ärgerlich – doch auch verständlich. Die Polizisten müssen sich natürlich an die geltenden Gesetze halten, und dürfen tatsächlich das Geld nicht sofort abkassieren. Diese Regelung dämmt aber wohl auch Korruption ein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Phil 7. August 2014, 16:42

    Guten Tag,

    ich wurde außerorts beim überholen von zwei Lkws mit 47 km/h zu schnell geblitzt, nach der Messtoleranz sind es noch 42 km/h zu schnell. Laut Telefonat mit der Bußgeldstelle erwarten mich 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und ein Bußgeld von 320€ zzgl. Bearbeitungsgebühren. Im Bußgeldkatalog steht allerdings nur 160€ drin, die Begründung von der Dame war, dass ich vorsätzlich gehandelt haben sollte.

    Natürlich sehe ich den Fehler wohl ein, dass ich zu schnell gefahren bin, aber meines Erachtens ist dies nicht vorsätzlich. Kann ich gegen das Bußgeld und gegeben falls gegen ein Fahrverbot etwas unternehmen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    • bussgeld-info.de 11. August 2014, 9:35

      Hallo Phil,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um hier zu ermitteln, welche Chancen ein Einspruch hätte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • M.S. 6. August 2014, 8:09

    Hallo,
    mein Freund wurde vor kurzem mit 41 km/h zuviel geblitzt, er ist beruflich auf den Führerschein angewiesen. Ich habe gehört, dass die Möglichkeit besteht, den Abgeabetag zu verschieben. In welchem Zeitraum muss der Führerschein abgegeben werden?

    Danke schon mal fpr Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 6. August 2014, 10:45

      Hallo,

      Auskünfte dazu erreichen Sie in Absprache mit den zuständigen Behörden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • mcf 5. August 2014, 12:33

    Danke für die antwort aber was kommt auf mich zu

    • bussgeld-info.de 5. August 2014, 15:51

      Hallo,

      mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h innerorts kommen 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte sowie ein Bußgeld von 480 Euro auf Sie zu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • mcf 4. August 2014, 19:44

    Hallo ich bin mit 120 geblitzt worden innerorts war aber nicht beschildert das man 50 fahren musswas komt auf mich zu

    • bussgeld-info.de 5. August 2014, 9:18

      Hallo,

      sofern nicht anders ausgeschildert, gilt innerorts immer ein Geschwindigkeitslimit von 50 km/h.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • C. H. 3. August 2014, 1:47

    Hallo,

    ich wurde Ende November/Anfang Dezemer 2013 außerhalhb geschlossener Ortschaften geblitzt, mit dem Auto was auf meinen Vater zugelassen wurden. Es kam ein „Fragebogen“ wer gefahren ist und man Vater hat angegeben, dass er gefahren sei. Ich hab ein Anhörungsbogen vond er Polizei erhalten, später und dann angebene dass ich gefahren bin. Erlaubt waren 70km/h und ich bin laut Bußgeldbescheid 98 km/h gefahren. Der Bußgeldbescheid war dann Anfang Februar 2014 rechtskräftig. Ich habe keine Fahrverbot erhalten. Ich wurde am 02.08.2014 innernorts in einer 30er Zone geblitzt. Gefahren bin ich geschätzet 58 oder 59 km/h. Das 30km/h Schild hängt schon ewig an einer Laterne. Der Blitzer ist neu und die Blitzerlinien sind allerdings direkt kurz hinter, bzw direkt ab dem 30 km/h Schild und der Blitzer steht links gegenüber schräg. Wenn ich 26 km/h zu schnell bin, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen, aufgrund der 2x26km/h-regel innerhalb eines jahres, was ich definitv bin. Was wäre wenn ich aber nur 25 km/h zu schnell wäre? Muss ich dann auch mit einem Fahrverbot rechnen? Soweit ich weiß werden 3km/h Toleranz abgezogen. Dh bei 28km/h zu schnell wäre ich 25 km/H zu schnell gefahren. Diesmal bin ich mit dem Auto, zugelassen auf meine Mutter, gefahren. Der Fragebogen wird bald kommen. Ich werde direkt angeben, dass ich gefahren bin. Da ich zweimal innerhalb eines Jahres geblitzt wurde mit höchstwahrscheinlich 26 km/h rechne ich mit einem 1-Monat Fahrverbot. Zumal der 2 Verstoß innerorts war in einer 30er-Zone. Aber da die Blitzerlinien direkt beim 30km/h Schild sind, lohnt es sich Einspurch zu erheben? Müsste ich mich dann an einem Fachanwalt für Verkehr wenden? Kann dadurch ein Fahrverbot vermieden werden? Die Tachnonadel war leider zu nah an der 60 und nicht mitte zwischen 50 und 60 km/h….

    Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 5. August 2014, 9:20

      Hallo,

      Ihre Fragen sind sehr detailliert. Wir dürfen und können Ihnen hier keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Nadine 10. Juni 2015, 12:19

        Hallo, ich bin noch in der Probezeit und bin mit meinem Pkw mit Anhänger 20 kmh zu schnell gefahren ( nach Toleranzabzug ) Jetzt hab ich Bescheid bekommen dass ich 70 Euro plus Verfahrenskosten 25 Euro und 3,50 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen soll. Ist das richtig so? Lese überall 30 Euro Strafe bis 20 kmh.
        Danke und mfG Nadine

        • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:05

          Hallo Nadine,

          für einen PKW mit Anhänger gelten erhöhte Bußgelder, und zwar jene für LKW. Dementsprechend könnte das Bußgeld stimmen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michel 1. August 2014, 15:44

    Hallo habe ein schreiben bekommen. Bin am 13.06.2014 141 aud der autobahn gefahren wo 120 erlaubt sind. Soll jetzt 30 euro zahlen bekomme keinen punkt und kein Fahrverbot. Meine Frage nur: kann da noch etwas nachkommen wegen Aufbauseminar? am 31.07 war die probezeit zuende :(.

    Danke schonmal.

    • bussgeld-info.de 5. August 2014, 9:23

      Hallo,

      Sie müssen wohl tatsächlich nun eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen, und zudem ein Aufbauseminar besuchen, da eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein A-Delikt darstellt und damit entsprechende Auswirkungen auf den Führerschein in der Probezeit darstellt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 1. August 2014, 14:55

    Hallo, bin an mir unbekannter Stelle innerhalb geschlossener Ortschaft mit 87 km/h geblitzt worden. Wird das drohende Fahrverbot in jedem Fall ausgesprochen oder gibt es bei „Ersttätern“ auch mal einen Gnadenerlass? Gruss

    • bussgeld-info.de 5. August 2014, 9:24

      Hallo Thomas,

      ob Sie Ersttäter sind hat hier keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Wacker 31. Juli 2014, 13:48

    Hallo,

    ich wurde mit 130 außerorts geblitzt in einer 80iger Zone. Das Auto welches ich befuhr, ist zugelassen auf mein Vater. Meine Fragen sind was erwartet mich an Strafe und wie kann ich mitteilen das nicht er sondern ich gefahren bin?

    Danke für Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 31. Juli 2014, 15:17

      Hallo,

      die Strafen stehen in der Tabelle oben. Wenn Ihr Vater den Bußgeldbescheid erhält, können Sie sich an die entsprechende Behörde wenden und dort Angaben machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • H.Maier 30. Juli 2014, 15:20

    Wie lange habe ich Zeit, bei einem Bussgeldbescheid Widerspruch einzulegen ?? Denn ich muss mir ja erst einen kompetenten Rechtsanwalt dafür suchen. Vielen Dank, MfG H.Maier

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 16:21

      Hallo Herr Maier,

      die Fristen müssten in Ihrem Bußgeldbescheid stehen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel nur 2 Wochen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jessica 29. Juli 2014, 14:12

    Hallo,

    da ich leider innerhalb eines Jahres zwei mal geblitzt wurde über 26 km/h ist der Führerschein für 4 Wochen weg. Diesen habe ich noch nicht abgegeben und bin jetzt im Juni und Im Juli nochmal geblitzt worden. jeweils ein punkt nochmal. Wie sieht jedoch hier die nächste Strafe aus. Fahrentzug über 3 Monate oder 1 Jahr? Das steht leider nicht in der Tabelle

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:12

      Hallo Jessica,

      die einzelnen Strafen werden sich addieren. Addieren Sie einfach die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für jede der Ordnungswidrigkeiten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter Gielissen 28. Juli 2014, 22:01

    Hallo,

    nach dem alten System bin ich ausserorts mit 50 geblitzt worden, abzgl 3 km/h mit 31 drüber, habe 1 Monat Fahrverbot, eine Frist von 4 Monate zur Abgabe bekommen, habe jetzt dem Lappen in meinen Urlaub abgegeben am 25.Juli – bekomme ich am 24. August wieder. Kurz vor meinen Fahrverbot haben die mich schon wieder ausserorts bei 60 mit 92 km/h geblitzt d.h. abzgl. 3 km/h 89 gemessen feste Station. Da stand 60 auf 100 meter, dann wären 80 gewesen. Ich fuhr dann 80 und dann hat es geblitzt.

    Was bedeutet das jetzt nach der neuen Regelung ? Nach dem neuen Bussgeldkatalog habe ich nichts von Wiederholungstäter gelsen, sondern lediglich 1 Punkt und 80 €.

    Bitte um Hilfe, Info und Rat.

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:14

      Hallo Herr Gielissen,

      wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit über 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt werden, bekommen Sie einen Monat Fahrverbot. Natürlich können Sie bei entsprechenden Geschwindigkeitsverstößen auch so ein weiteres Fahrverbot bekommen. Studieren Sie dafür die Tabelle oben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frau W. 28. Juli 2014, 13:40

    Hallo,
    Kurze Beschreibung:
    Gelasert auf einer Landstraße mit 103 kWh
    Ltd. Polizist waren nur 50 kWh erlaubt. Ich habe von dem Vorgang keinen Durchschlag erhalten und war auch so aufgewühlt, dass ich nicht einmal mehr weiss, ob ich etwas unterschrieben hab.
    Ich bin besagte Landstraße nochmals gefahren.
    Ortschaft 50kWh ist ja klar, dann ein Hinweis Schild mit Strassenschaden und 50kWh, dann die Nächste kleine Ortschaft mit Schild 50 drunter, auch klar soweit. Ortsfremde, und dann kommt aber kein neues Hinweis Schild und da danach wurde ich gelasert.
    Ist das rechtens?
    Bin auf Ihre Antwort gespannt.
    Vielen dank und Gruss
    WESS

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:17

      Hallo Frau W.,

      solange nichts anderes angegeben ist, gilt laut § 3 der StVO immer eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • marcel 27. Juli 2014, 16:34

    Ich wurde im mai mit 21km/h zuviel auf der autobahn geblitz. Jetzt wurde ich vorgestern mit ca 30km/h geblitzt. Kann mir jetzt ein fahrverbot drohen?

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:18

      Hallo Marcel,

      wahrscheinlich nicht. Sie müssen zwei Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h Überschreitung erwischt werden um ein Fahrverbot zu kassieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Marc 31. Oktober 2014, 14:11

        Hallo,

        mir ging es ähnlich wie Marcel. Innerhalb von 2 Monaten 2x geblitzt. 1x 31km/h, 1x 22km/h zu viel. Nach dem was ich lese heisst es immer „wahrscheinlich“ komme ich ohne Führerscheinentzug weg, aber gibt es eine verlässliche Aussage dazu?

        Danke!
        Marc

        • bussgeld-info.de 10. November 2014, 10:52

          Hallo Marc,

          sämtliche Angaben, die wir machen, sind „ohne Gewähr“. Vieles liegt auch im Ermessen der zuständigen Bußgeld-Behörde. Wir können Ihnen nicht versprechen, dass kein Fahrverbot anfällt – aber wahrscheinlich ist dies nicht der Fall.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ray 27. Juli 2014, 8:01

    Guten Tag, ein Freund von mir erzählte mir heute, dass die Probezeit auch verlängert werden kann, wenn man 2mal unter 20kmh geblitzt wird. Stimmt das?!

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:24

      Hallo Ray,

      wahrscheinlich liegt dies auch immer im Ermessen der jeweiligen Zulassungsbehörde und in den besonderen Umständen eines individuellen Falls. Jedoch wird die Probezeit üblicherweise nach einem A-Delikt oder 2 B-Delikt verlängert, und eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 20 km/h ist weder A- noch B-Delikt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johannes 26. Juli 2014, 17:54

    Ich bin außerhalb der Ortschaft geblitzt worden: ca. 25 km/h zu viel in einer 70er-Zone. Ich hatte dieses Jahr schon ein 1-monatiges Fahrverbot wegen 48 km/h zu viel in 100er-Zone auf der Autobahn. Droht jetzt wegen Wiederholung innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:25

      Hallo Johannes,

      erst ab einer Überschreitung von über 26 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat für Wiederholungstäter.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • David 26. Juli 2014, 15:10

    Ist es rechtens nach Abzug der Toleranz schon für 6 Km/h ein Bußgeld zahlen zu müssen?
    Es muss doch irgendwo los gehen!? Mit der Eichung der Blitzer usw.
    Wir reden hier von 9Km/h. geht das nicht bei 10Km/h los?
    Es geht mir nicht um die 15 Euro. sondern eher um die Frechheit das die Nadel nicht mal bei 60Km/h war und der Blitzer ausgelöst hat.

    MfG

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:29

      Hallo David,

      Ihr Unmut ist verständlich, aber Sie sollten bedenken, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits ein Grenzwert ist, und Strafen werden natürlich fällig, sobald dieser überschritten wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gerd 25. Juli 2014, 7:15

    Hallo, wie verhält es sich in Bayern, wenn mein Fzg mit 17km/h (mitte juni) innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt worden ist und ich als Halter aber gar nicht in Deutschland war. Inwieweit bin ich dafür haftbar wenn der eigentliche Fahrer nicht bekannt ist?

    • bussgeld-info.de 30. Juli 2014, 9:30

      Hallo Gerd,

      der Bußgeldbescheid wird an Sie gesandt, aber Sie können dagegen Einspruch erheben. Jedoch werden die Behörden den richtigen Fahrer des Fahrzeugs dann ermitteln. Dass Sie nicht wussten, wer Ihr eigenes Auto gefahren hat, wird man Ihnen jedoch wohl nicht glauben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 23. Juli 2014, 23:19

    Hallo, ich bin heute mit einem sattelauflieger (lkw über 7,5 t) außerorts in einer 70er Zone mit einer Geschwindigkeit von 73 oder 74 km/h geblitzt worden.
    Mit wieviel Strafe muss ich nach Toleranz Abzug rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. Juli 2014, 8:58

      Hallo Andreas,

      die Toleranz beträgt 3 %. Berücksichtigen Sie diese, wenn Sie in der obigen Tabelle nach den Sanktionen suchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Micha 22. Juli 2014, 9:10

    ich wurde im April Ausserorts (erlaubt waren 70 km/h) abzgl. Toleranz mit 52 km zu schnell geblitzt (4 Punkte, 240 Euro, 1 Monat). Den Monat trete ich im September an. Nun wurde ich am WE wieder Ausserorts geblitzt. Erlaubt waren 100 km/h. Ich war genau wie im April abzgl. Toleranz 52 km/h zu schnell. Was kann ich erwarten ausser natürlich die selbe Strafe wie für meinen Verstoß im April? Das Problem ist, dass ich auf ein Auto angewiesen bin, da ich auf dem Land wohne.

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:03

      Hallo Micha,

      ob Sie auf Ihr Auto angewiesen sind, hat keine Auswirkungen auf das Strafmaß. Die Strafe fällt nun anders aus, da der Bußgeldkatalog reformiert wurde. Bitte informieren Sie sich in der obigen Tabelle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas. D 19. Juli 2014, 14:48

    Bin heute auf der Autobahn wo 80kmh galten mit 12okmh geblitzt worden.war mit einem Sprinter bis 3,5 to unterwegs.1 punkt ,Geldbuße und 1 Monat zu Fuß ?

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:07

      Hallo Andreas,

      die Strafen aus der obigen Tabelle fallen an. Ein Fahrverbot haben Sie also wohl nicht zu befürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hartmut 18. Juli 2014, 18:34

    Am 16.02.2014 hat man mich ausserhalb geschlossener Ortschaft mit 97 km/h (nach Abzug der Toleranz 94 km/h) geblitzt. Erlaubt waren 70 km/h. Habe einen Bußgeldbescheid über 70,00 Euro zuzüglich Gebühren erhalten. Diesen habe ich auch bezahlt.
    Nun wird mir vorgeworfen am 09.07.2014 um 23:19 Uhr wieder ausserhalb geschlossener Ortschaft (70er-Begrenzung) mit 99 km/h (nach Toleranzabzug) eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Hier rechne ich mit 80 Euro Bußgeld zuzüglich Gebühren.
    Habe ich jetzt, weil Wiederholungstäter innerhalb eines Jahres, mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:09

      Hallo Hartmut,

      ein einmonatiges Fahrverbot wird erst verhängt, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt worden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Emilia 18. Juli 2014, 13:38

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage.

    Ich habe meine Mama von der Uni Klinik abgeholt und auf dem heim weg auf einer Bundesstraße (zwei Spuren) war ich auf der linken und bin ca 100-105 kmh gefahren (100 kmh waren zulässig).

    Dann kam ein dicker BMW-Fahrer von hinten und hat gedrängelt und ist mir sehr nahe aufgefahren. Auf meiner höhe auf der rechten Fahrspur waren Autos und ich wollte den drängler vorbei lassen . Somit habr ich auf ca 120 beschleunigt und bin auf die rechte Fahrspur gewechselt. Genau in diesem Moment wurde ich geblitzt.

    Ich ärgere mich tierisch! Und bin stink sauer auf den drängler und auf mich selbst, da ich mir noch nie was zu Schulden kommen lassen habe und mich sonst immer an die Geschwindigkeit halte.

    Nun meine Frage, was kommt jetzt genau auf mich zu? Und kann ich Einspruch einlegen, da ich von dem hinteren Auto quasi dazu gezwungen wurde?

    Ich mache mir tierische Gedanken und hoffe dass ich eine Antwort bekomme.

    Danke schon mal im voraus!
    Lg Emilia

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:11

      Hallo Emilia,

      wir können Ihnen an dieser Stelle keine kostenfreie Rechtsberatung anbieten.
      Leider gilt zunächst, dass auf Sie wohl die Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitung zukommen, diese können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nurettin 18. Juli 2014, 11:27

    Hallo,
    ich wurde am 31.05.2014 mit 24 km zuviel geblitzt (Außerhalb geschlossener Ortschaft mit (nach Toleranz)144 bei 120). Wieviel Bußgeld soll ich zahlen? Verliere ich Punkte? Wenn JA, wieviel Punkte?

    Vielen Dank im Voraus für die Information.

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:12

      Hallo Nurettin,

      in der obigen Tabelle können Sie sehen, wie viele Punkte und welches Bußgeld Sie erwarten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Karin 15. Juli 2014, 13:29

    Ich wurde bereits im November (am gleichen Tag) 2 mal mit über 22 km/h zu schnell innerorts und jetzt nochmal im Juni mit 22 km/h geblitzt. Droht da schon ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 16. Juli 2014, 9:59

      Hallo Karin,

      unseres Wissens droht hier kein Fahrverbot. Ein einmonatiges Fahrverbot gilt erst, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt worden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gero 13. Juli 2014, 14:33

    Ausserorts mit ca 110 wo 60 sind
    Innerorts wo 30 sin mit ca. 60 mit Handy am Ohr geknipst worden.
    Und einma innerorts mit 78kmh nach Abzug der Toleranz….

    Das ganze innerhalb der letzten 3 monate.
    Ich bin noch in der Probezeit, habe geschait, das ganze kommt mich auf 5 punkte 1-2 monate fahrverbot und ich muss ein Aufbauseminar besuchen. Zu Fehltritt 1 und 2 weiß ich nur, was mir mein Tacho angezeigt hat.

    Meine Frage ist nun, kann mehr auf mich zukommen, als die 300-350€ Bußgeld Seminar und die 5 Punkte?

    • bussgeld-info.de 16. Juli 2014, 10:01

      Hallo Gero,

      in der Probezeit gelten verschärfte Bedingungen. Sammeln Sie mehrere schwerwiegende Delikte an (sogenannte A-Delikte, zu denen Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen), so können weitere Sanktionen ausgesprochen werden – bis hin zum Entzug des Führerscheins.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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