Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Mike 17. Januar 2017, 11:54

    Hallo,
    ich wurde im März 2015 mit 24 km/h zu schnell innerorts gelasert. Ist denn bei dieser Überschreitung (Schwere der Tat!!!) nicht klar, das nach 2,5 Jahren der eine Punkt gelöscht wird? Wie verhält es sich, wenn bis Oktober 2017 noch ein weiterer Punkt hinzukommen sollte? Ist der erste Punkt dann gelöscht oder geht es wie früher von vorne los?
    Danke schonmal für eine Rückantwort
    MFG Mike

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:11

      Hallo Mike,
      nach der Punktereform von 2014 verjährt jeder Punkt für sich. Das bedeutet, dass ein neuer Punkt nicht die Tilgungsfristen der alten Punkte erneuern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Mike 19. Januar 2017, 12:12

        OK danke für die wichtige Info. Kann ich aber davon ausgehen, das in meinem Fall definitiv nach 2,5 Jahren, also ab Oktober 2017 der Punkt raus ist?
        Super Service übrigends, dickes Lob ans Team :-)))

        • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 12:55

          Hallo Mike,

          der Punkt sollte nach den 2,5 Jahre in der Regel gelöscht sein. Sie können Ihren aktuellen Punktestand jederzeit in Flensburg erfragen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dieter 15. Januar 2017, 23:39

    Ich habe im April 2015 in der geschlossenen Ortschaft die Geschwindigkeit um 41 kmh überschritten.
    Dafür bekam ich einen Bußgeldbescheid und 2 Punkte in Flensburg.
    Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:02

      Hallo Dieter,

      das kann nach 2,5 oder 5 Jahren der Fall sein. Die Schwere der Tat ist dabei entscheidend. Erkundigen Sie sich direkt beim Kraftfahrbundesamt, um die genauen Fristen in Erfahrung zu bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank 14. Januar 2017, 22:47

    Hallo,
    ich bin in 2016 zu einem Wiederholungstäter geworden!
    Geplitzt ausserorts mit 27km zuviel und einem punkt.
    Kurz vor dem Ortsschild auf der Bundesstrasse geplitzt Einseitensensor ES3.0, also innerorts, nach Abzug Toleranz 31km zuviel. 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
    So jetzt kommts:
    Im Niemandsland nachts geblitzt ausserorts, 21km zu schnell!!
    Alles im selben Jahr!!
    Was kommt jetzt als Wiederholungs Straftäter auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:21

      Hallo Frank,

      es kommt vielleicht ein erhöhtes Bußgeld auf Sie zu. Ein Fahrverbot sollte noch ausbleiben, dafür müssen Sie zweimal in zwölf Monaten 26 km/h zu schnell sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 14. Januar 2017, 22:16

    Hallo,
    ich wurde heute außerhalb geschlossener Ortschaften mit 60-65 km/h geblitzt. Scheinbar war dies eine 50er Zone, die allerdings aufgrund der Witterungsbedingungen nicht zu erkennen war. Verkehrsschilder waren zugeschneit.

    Soweit ich weiß sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nichtig wenn diese nicht zu erkennen sind. Dann muss man sich an die Richtgeschwindigkeit richten oder? Diese wäre außerorts ja bei 70 oder sogar 100. Brauche ich ebenfalls einen Beweis für die zugeschneiten Verkehrsschilder?
    Ebenfalls habe ich gelesen dass Überschreitungen der Geschw. bei Schnee 80€ und 1 Punkt bedeutet. Wie komme ich um ein Bußgeld herum?

    Vielen Dank im Voraus
    MfG

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:34

      Hallo Alex,

      in vielen Fällen muss nachgewiesen werden, dass das Schild zugeschneit war. Am besten kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Denn hier spielen viele Faktoren die Rolle. Unter anderem auch, ob Sie die Straße oft befahren. Ist dies der Fall, wird davon ausgegangen, dass Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung kennen und einhalten müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ralf 6. Januar 2017, 12:14

    Hallo bussgeld-info,
    Tatbestand 27 km/h zuviel Außerorts (BAB, anstatt 60km/h, 87km/h, keine Baustelle). Normalerweise 80€ und ein Punkt. Aber wie ist es , wenn man 3 Monate vorher bereits einmal den Führerschein für 1 Monat ruhen lassen musste?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:13

      Hallo Ralf,

      wurde das Fahrverbot ebenfalls für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erteilt, ist es möglich, dass Sie als Wiederholungstäter betrachtet werden. In diesem Fall erwartet Sie eine Sanktion, die höher ausfällt als gewöhnlich. Diese ist aus diesem Grund auch nicht genau vorherzusagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 4. Januar 2017, 18:57

    Guten Abend,

    ich wurde in der Stadt (50km/h Höchstgeschwindigkeit) mit 67 km/H geblitzt. Also eine Überschreitung von 17km/h und normalerweise 35€ Bußgeld. Ich habe jedoch ein Bußgelbescheid von 80€ und einem Punkt erhalten. Kann das sein? Ich habe bereits 3 Punkte in Flensburg. Kann deswegen ein Bußgeldbescheid so viel höher ausfallen?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 10:36

      Hallo Thomas,

      ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen in der Regel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts. Waren Sie nur 17 km/h zu schnell, sollten Sie Genaueres bei der zuständigen Behörde erfragen und im Zweifel einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ulrike 10. Dezember 2016, 20:49

    Hey, kann mein post leider ned mehr finden daher frag ich nochmal. Wurde vorher noch nie geblitzt blödeweise in den lestzten 2 wochen gleich 3 mal. Einmal innerorts erlaubt 50 km/h gefahren 60 km/h, auf derautobahn heute gleich 2 mal ein 10 km/h und einmal 20 km/h. mit welcher Strafe kann ich rechnen

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:13

      Hallo Ulrike,

      als Wiederholungstäterin gelten Sie üblicherweise erst dann, wenn Sie innerhalb eines Jahres mindestens zwei mal mit mehr als 26 km/h zu viel erwischt wurden. Von daher erwartet Sie für jeden Verstoß das übliche Bußgeld. Konkret wären das: 15 Euro, 10 Euro und 30 Euro. Punkte und Fahrverbote sind für diese Überschreitungen nicht vorgesehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melissa 9. Dezember 2016, 23:40

    Hallo,
    ich hab eine Frage ich würde außerorts mit 127 geblitzt wo nur 100 erlaubt war. Ich bin in der Pz noch bis Juni 2017. Muss ich dann wirklich bei einem aufbauseminar teilnehmen? Und wie lange hat man Zeit dieses zu vollbringen ?

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 12:03

      Hallo Melissa,

      wenn Sie innerhalb der Probezeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten, müssen Sie üblicherweise an einem Aufbauseminar teilnehmen. Es kann sein, dass die Aufforderung zu diesem Seminar erst nach dem Bußgeldbescheid kommt. In welcher Zeit Sie dies absolvieren müssen, steht in dem Schreiben mit der Aufforderung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Agnes 8. Dezember 2016, 21:00

    Hallo,
    bin im Rennsteigtunnel (8 km langer Tunnel!!!!) brav meine 80km/h gefahren. Keine Frage, dass IM Tunnel diese Geschwindigkeitsbegrenzung Sinn macht.
    Als ich aus dem Tunnel raus war, war für mich klar, dass die Begrenzung nun aufgehoben wird. Ist ja eigentlich auch immer der Fall. Dem ist aber dort nicht so. Aus welchem Grund die Geschwindigkeitsbegrenzung beibehalten wird, ist mit nicht klar, da die Autobahn dort nicht gefährlicher ist als anderswo.
    Ich war unaufmerksam, habe nicht die wietere Geschwindgigkeitsbegrenzung registeriert und bin halt aufs Gas, noch dazu geht es da etwas bergab und dann wurde ich mit 124km/h geblitzt, also 44 zu schnell.
    Da nun mein Sohn in den nächsten Monaten mit seinem Führerschein beginnt, heißt das, dass ich ihn nun deswegen nicht begleiten kann, da man ab 40km/h außerorts zu schnell 2 Punkte kassiert und man beim begleitenden Fahren nur einen Punkt haben darf.
    Ich bin wirklich kein Raser, denn auch 124 km/h auf einer freien Autobahn ist auch nicht soooo schnell.
    Kann man da irgendwo Beschwerde einlegen oder gibt es eine Möglichkeit, meinen Sohn dennoch das begleitende Fharen zu ermöglichen?
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:09

      Hallo Agnes,

      beraten Sie sich hierzu am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann klar erkennen, ob ein Einspruch gegen die Entscheidung Sinn macht oder eine andere Möglichkeit besteht, wie Sie trotzdem am begleitenden Fahren teilnehmen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 7. Dezember 2016, 10:54

    Hallo,
    ich wurde im August außerorts mit 24km/h und im November mit 26km/h zuviel geblitzt. Beides nach Abzug der Toleranz. Bin nicht mehr in der Probezeit.
    Komme ich hier um ein Fahrverbot herum?
    Gruß,
    Chris

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 11:33

      Hallo Chris,

      die Geschwindigkeitsüberschreitungen ziehen im Regelfall ein Bußgeld von 70 bzw. 80 Euro und jeweils einen Punkt nach sich. Ein Fahrverbot als Wiederholungstäter bekommen Sie normalerweise nur, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr gegeben waren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ronja 1. Dezember 2016, 0:47

    Kann man einen Einspruch zurückziehen? Kommen dann erhöhte Kosten auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 9:42

      Hallo Ronja,

      in der Regel kann ein Einspruch zurückgezogen werden. Mit erhöhten Kosten müssen Sie im Normalfall nicht rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nina 30. November 2016, 22:00

    Hallo, ich wurde mit 90 km in einer 50 Zone außerorts geblitzt und bin seit einem Jahr in der Probezeit. Muss ich dann ein aufbauseminar machen oder kommt mir ’nur‘ die Geldstrafe und der 1 Punkt entgegen ?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 9:59

      Hallo Nina,

      wenn Sie außerorts 40 km/h zu schnell gefahren sind, drohen Ihnen ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Sie müssen hier mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre & der Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar rechnen, wenn dies Ihr erster A-Verstoß innerhalb Ihrer Probezeit war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Roy 30. November 2016, 8:36

    Hallo,
    ich wurde innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt.
    War ein Dorf wo nicht sofort erkenntlich war, das die Ortschaft schon beginnt.
    Da irgendwer das Ortseingangsschild gestohlen hat, wurde kurzerhand nur das runde „zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h“ (274) in den nun leeren Rahmen aufgestellt.
    Wird das Bußgeld nun nach innerhalb oder außerhalb geschl. Ortschaften verhängt? (konnte ja nicht sofort erkennen, das ich mich schon in einer Ortschaft befinde, da es auch schon etwas dämmerte)

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 11:24

      Hallo Roy,

      war dort ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gegeben und erkennbar, dass dort eine Ortschaft beginnt, sollte dies im Regelfall als innerorts gewertet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • David 25. November 2016, 18:11

    Hallo,
    Ich wurde innerorts mit 27 km/h zu viel geblitzt und muss jetzt 225€ zahlen. Ist das rechtens, weil laut Bußgeldkatalog muss ich nur 100€ zahlen und bekomme 1 Punkt?

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:38

      Hallo David,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle nachfragen, ob diese Ihnen neben der Geschwindigkeitsüberschreitung noch etwas weiteres vorwirft. Ansonsten sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, ob es Möglichkeiten zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gibt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 22. November 2016, 14:18

    Hallo,
    bin auf der A15 zw. Boblitz und Vetschau in 80er Zone mit 118 geblitzt worden. Der Abschnitt wurde von ü. 120 auf 80kmh heruntergesetzt wegen (angeblicher)“Straßenschäden“? Da sind aber gar keine(?), und wenn vielleicht, die merkt man nicht. Ergo wirdgeblitzt, um Geld in die Landeskasse zu spülen. Ist eine bodenlose Frechheit.
    Dasselbe außerorts (Halberstadt) auf B81, bei eigentlich 5km freier Fahrt ohne Baum und Strauch, 26kmh mehr in 5/2014, aber Ende August erst Bezahlung u. 1Pkt.
    Freundlichst
    Micha

  • Haidar 21. November 2016, 12:28

    Hallo Bußgeld-Info,

    ich wurde mich 120 km/h auf der Stadtautobahn (zulässig 80 km/h) geblitzt.
    Dadurch dass es eine Stadtautobahn ist, wird das Vergehen nach der „Strafe“ innerhalb geschlossener Ortschaften gewertet.

    Abzüglich der Toleranz fuhr ich 36 km/h zu schnell. Ich weiß dass mich ein ein Monatiges Fahrverbot, 2 Punkte sowie 160,- EUR Strafe erwarten.

    Ich habe jedoch KEINEN Deutschen Führerschein, sondern einen libanesischen + internationalen Führerschein.
    Wie wird das nun gehandhabt?
    Darf ich noch meinen deutschen Führerschein trotz Punkte machen?

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 10:05

      Hallo Haidar,
      grundsätzlich wird der deutsche Führerschein auch dann ausgestellt, wenn bereits Punkte vorliegen. Konkrete Informationen erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alessandro 20. November 2016, 12:35

    Hallo liebes Bußgeld – Info Team, und zwar wurde ich denke ich in der Baustelle Höhe A3 Köln Richtung Leverkusen geblitzt.
    Wisst ihr was für ein blitzer das ist und was der alles blitzt? Es gibt so viele blitzer mittlerweile die ja Daten erfassen wen man einen bestimmten Punkt passiert und dann wieder raus fährt ist das so ein blitzer?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 9:58

      Hallo Alessandro,

      leider wissen wir nicht über jeden Blitzer auf deutschen Straßen Bescheid. Sie können sich an die Polizei wenden, um herauszufinden, welcher Blitzer genau aufgestellt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel A. 18. November 2016, 20:30

    Ich habe eine Frage:
    Ich wurde vor 11 Monaten mit 41kmh zu schnell (außerorts) geblitzt und habe meinen Führerschein dementsprechend für einen Monat abgegeben. Vor drei Wochen wurde ich erneut außerorts mit 31kmh zu schnell geblitzt. Laut der obigen Tabelle ist kein Fahrverbot vorgesehen. Kann es trotzdem ein Fahrverbot nach sich ziehen, da ich zwei mal innerhalb eines Jahres mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde?

    Viele grüße

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:39

      Hallo Daniel,

      Ihr Fall kann von der zuständigen Behörde bereits als Wiederholungstat gewertet werden und mit einem Fahrverbot belegt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Westermann 17. November 2016, 15:20

    Eine französische Arbeitskollegin mit Wohnsitz in Frankreich überschritt kürzlich in Deutschland die Geschwindigkeitsbeschränkung (innerorts) 50 km/h um 31km/h und bekam einen Bussgeldbescheid über 348 EUR (anstelle von 160 EUR !!!) mit Begründung, dass man ihr als ausländische Fahrerin keine Punkte abgziehen kann und auch der Führerschein nicht eingezogen werden kann. Ich habe gerade in Flensburg angerufen und wollte wissen, ob es diesbezüglich ein Gesetz gibt, aber die nette Dame konnte mir da nicht weiterhelfen. Da muss es doch eine offizielle Regelung geben, oder? Können Sie mir bitte weiterhelfen? Meine Arbeitskollegin spricht leider kein Deutsch und ist da etwas verloren….
    Merci

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 12:20

      Hallo Westermann,

      dieser Praktik ist bei ausländischen Fahrern durchaus zulässig. Der Bescheid sollte jedoch in französischer Sprache erfolgen, damit er gültig ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann entscheiden, ob sich hier ein Einspruch lohnt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uli 17. November 2016, 13:29

    Liebes Bussgeld Team, im Frühjahr diesen Jahres (April) wurde ich mit 82 km/h (nach Toleranzabzug) innerhalb einer geschlossenen Ortsdurchfahrt geblitzt. Resultat: 2 Punkte in Flensburg, 320€ (weil Vorsatz unterstellt wurde) und 1 Monat Fahrverbot. Nun ist es mir vor 2 Tagen passiert, dass ich bei einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit vom 100 km/h mit ca. 140 km/h (ohne Toleranzabzug) geblitzt wurde. Ich hab wirklich gepennt – sonst hätte ich das niemals riskiert, da ich ja weiß, dass ich in der 12 monatigen? Probezeit war. Was droht mir? und was ratet ihr mir? Einen Bescheid habe ich noch nicht bekommen. Danke und Gruß, Uli

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 12:09

      Hallo Uli,

      das genaue Strafmaß können wir in diesem Fall nicht vorhersagen, weil Sie sehr wahrscheinlich, wie Sie es schon geahnt haben, als Wiederholungstäter beurteilt werden. Dabei werden höhere Sanktionen angesetzt – aber ein erneutes Fahrverbot ist schon nicht unwahrscheinlich. Warten Sie aber am besten erst einmal den offiziellen Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jacky 15. November 2016, 21:38

    Liebes Bußgeldteam,

    ich wurde innerorts mit 21 km/h zu viel in den 30er Zone geblitzt, die seit kurzem eine 30er Zone ist. Ich habe in dem Ort gewohnt und damals war sie noch keine. Es handelt sich um 1km/h der die Strafe verändert mit 20km/h zu viel wären es 35Euro und kein Punkt. Durch diesen einen km/h soll mir ein Punkt abgezogen werden sowie 80€ als Bußgeld auferlegt werden. Besteht die Möglichkeit ohne einen Anwalt nehmen zu müssen, dagegen Einspruch zu erheben oder die Wartung des Blitzgeräts in Frage zu stellen bzgl. der Meßgeschwindigkeit usw., um die Strafe von 35€ bei einem Km weniger zu zahlen. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich nicht schneller als 48 maximal 50km/h gefahren bin.

    LG und danke im Voraus.

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:35

      Hallo Jacky,

      im Allgemeinen benötigen Sie keinen Anwalt, um einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einzulegen. Dennoch ist dies ratsam, da ein Anwalt genau weiß, worauf es ankommt und auf welche Dinge er achten muss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yk 12. November 2016, 23:14

    Hallo,
    Hab ein problem unzwar bin noch in der Probezeit und wurde geblitzt aufm Autobahn es war 60 erlaubt bin nach Tolarenzabzug 82 gefahren
    Was erwartet mich jetzt? Geld? Was ist mit meiner probezeit ?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 9:56

      Hallo Yk,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Aus diesem Grund müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Zudem erhalten Sie ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • pepe 12. November 2016, 18:10

    hallo habe bescheid bekommen mit abzug der toleranz 106 kmh auf der autobahn in einer baustellen eifahrt erlaubt wahren 80 kmh was kommt da auf mich zu habe keine punkte und wie gewiss ist die antwort

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:24

      Hallo pepe,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marie 12. November 2016, 12:21

    Hallo,
    wenn man eine Verwarnung bzw. eine Empfehlung zu verkehrspsychologischen Berstung bekommt muss man diese machen?
    Verfällt das iwann aus dem Register das man die Empfehlung dazu bekommen hat u. die Punkte wegen Gewchwindigkeitsüberschreitung verfallen die auch genauso schnell in der Probezeit wie bei jemand anderem?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:18

      Hallo Marie,

      die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung ist nicht verpflichtend. Die Aufforderung zu dieser Beratung hat keine weiteren Konsequenzen. Die Zeit, nach der die Punkte verfallen, hängt alleine von der Art des Verstoßes ab. Das heißt, dass Punkte aus der Probezeit genauso schnell verfallen wie Punkte nach der Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 12. November 2016, 12:13

    Hallo,
    ich habe eine Frage ich wurde im August geblitzt mit 21km/h zu viel habe dafür 1 Punkt bekommen also ein A-Verstoß habe auch die 125€ bezahlt jedoch noch KEINE Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen jetzt glaube ich dass ich dich gestern nochmal geblitzt wurde … was würde passieren wenn ich jetzt ca. 15km/h zu schnell gewesen bin?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:22

      Hallo Tobias,

      die Aufforderung zu einem Probeseminar kann später eintreffen als der Bußgeldbescheid selbst. Wenn Sie danach mit 15 km/h zu viel unterwegs waren, dann gilt das nicht als ein weiterer A-Verstoß. Dafür müssten Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin F. 5. November 2016, 12:19

    Hallo liebes Bußgeld Info-Team,

    bin innerhalb 6 Wochen 2 mal geblitzt worden, einmal innerorts mit 22 km/h zuviel (nach Abzug der Toleranz) und einmal außerhalb mit 25 (nach Abzug der Toleranz) zuviel. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
    Gruß
    Martin

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:33

      Hallo Martin,

      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel nur, wenn die Geschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulrich L. 2. November 2016, 17:22

    Gibt es auch Bußgelder für Behinderung durch Langsamfahren ? Ich wohne im Schwarzwald und muss oft hinter „Landschaftbewunderern“ z.B. mit 50-60 km/h auf einer Bundesstraße, die idR 80-100 hergibt, herfahren. Die ziehen dann lange Schlangen hinter sich her und provozieren unvorsichtige Überholvorgänge.

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:00

      Hallo Ulrich,

      theoretisch ist es möglich, dass der Betreffende mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen muss, wenn dieser ohne triftigen Grund so langsam gefahren ist, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Burghart 31. Oktober 2016, 15:54

    Sehr geehrtes Info Team,
    Ich habe denke ich ein riesiges Problem. Ich wurde im Mai diesen Jahres Außerorts Geblitzt und muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Ende Juli wurde ich nochmals geblitzt und es wurde auf 2 Monate verlängert. Mitte September hat es mich dann auf der Autobahn bei Tempo 100 mit 28 km/h Zuviel erwischt und Mitte Oktober nochmals Innerorts mit 23 Zuviel. Ich weiß und gebe auch zu das dies wirklich blöd ist aber wie lange muss ich jetzt wohl meinen Führerschein abgeben, bzw. bekomme ich ihn Überhaupt jemals wieder? Mach mir echt sorgen da es dabei um meine Arbeitsstelle geht.

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:22

      Hallo Burghart,
      ob Ihnen der Führerschein dauerhaft entzogen wird, hängt von der Anzahl von Punkten in Flensburg ab.
      Weitere Informationen dazu finden Sie hier Punkte in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mona 27. Oktober 2016, 19:15

    Hallo ich wurde vor ca 5 Monaten geblitzt innerorts 17 kmh zu schnell und bekam einen Punkt wegen Telefon am Steuer! Heute wurde ich wieder innerorts mit ca 70 kmh geblitzt! Wird mir jetzt der Führerschein entzogen?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 11:01

      Hallo Mona,

      wenn Sie nicht mehr als 17 km/h beziehungsweise nicht mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind, erwartet Sie kein Fahrverbot. Für solche Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es üblicherweise auch keine Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • fridolin 23. Oktober 2016, 20:45

    Hallo ihr Lieben,

    habe lange recherchiert aber nichts konkretes gefunden.
    Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
    Am Donnerstag wurde ich auf der Landstraße geblitzt. Tempolimit waren 70 Km/h. Mein Tacho stand ungefähr bei 80 km/h.
    An sich halb so wild.
    Allerdings hat es zu dem zeitpunkt geregnet. Nicht sehr stark aber eben geregnet. Jetzt habe ich im Bußgeldkatalog gelesen, dass bei Regen egal bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte fällig werden.
    Es war ein mobiler Blitzer, sprich es gab theoretisch Zeugen für den regen.
    Kann es jetzt sein, dass ich trotz der geringen Überschreitung einen Punkt bekomme?

    Liebe Grüße,
    Frodolin

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 8:35

      Hallo Fridolin,

      wenn Sie bei schlechten Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit fahren, kann ein Punkt auf Sie zukommen. Ob das in Ihrem Fall bei der geringen Überschreitung auch möglich ist, können wir nicht beantworten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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