Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Agi 6. Februar 2015, 16:33

    Hallo,
    heute haben mich die polizei auf der autobahn angehalten.Ich sei zu schnell gewesen…autobahn 60 kmhich fuhr laut polizei 110kmh.
    Bin Auslieferungsfahrer und das auto war firmenfahrzeug und wollten fahrzeugschein,im auto war ein kopir davon aber nicht orginal…der polizist wollte es in orginal haben darauf hin habe ich mein arbeitgeber angerufen.
    Was kommt auf mich zu.
    Danke

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:32

      Hallo,

      neben den Sanktionen aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung, welche Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können, fällt auch ein Bußgeld wegen des Fahrens ohne Führerschein an. Denn dieser muss immer im Original mitgeführt werden; bei Missachtung kommt ein Bußgeld von 10 Euro auf Sie zu.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simon 6. Februar 2015, 16:09

    Hallo,

    Ich wurde am 16.11.2013 mit 32Km/h zu schnell außerhalb geblitzt. Den Bußgeldbescheid hierzu habe ich am 28.01.2014 erhalten und gezahlt. Nun wurde ich am 23.12.2014 erneut außerhalb mit einer Überschreitung von 27Km/h geblitzt und habe die Anhörung dazu am 04.02.2015 erhalten.

    Nun meine Frage:
    zählt die 26er Regel von dem ersten Tat Tag zu dem zweiten Tag Tag oder von dem ersten Bußgeldbescheid bis zu dem zweiten Tat Tag? demnach müsste Ich ja bei dem letzteren mein Führerschein für 4 Wochen abgeben da dort ja nur 11 Monate zwischen liegen. Was wird mich erwarten?

    Vielen Dank vorab für die Ihre Mühe

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:33

      Hallo Simon,

      die 26er Regel zählt vom ersten bis zum zweiten Tattag. Aus diesem Grund müssen Sie wahrscheinlich kein Fahrverbot in Kauf nehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Simon 18. Februar 2015, 22:27

        Hallo,

        ich habe heute Post erhalten in der steht das ich für einen Monat meinen Führerschein abgeben muss. Dies ist damit begründet, dass bei erneuter Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Bescheides ein Fahrverbot droht. Was stimmt davon nun?

        Vielen Dank vorab für die Info

        • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:49

          Hallo Simon,

          wir haben Ihren Fall noch einmal geprüft; die Jahres-Frist beginnt mit der Kenntnisnahme des 1. Vergehens, also beispielsweise durch Erhalten des Bußgeldbescheids. Sie kann aber auch beginnen mit dem Zeitpunkt, an dem das 1. Vergehen Rechtskraft erhielt. Hier gibt es keine einheitliche Regelung; maßgeblich ist, ob der Autofahrer davon wusste, dass er eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Feri 5. Februar 2015, 13:46

    Hallo.
    überschreitung die zugelässige Höchstgeschwindichkeit außerhalb geschlossener Ortschaftten um 31 km/h. Zulässige Geschwindigkeit 100 km /h.Festgestellte Geschwindigkeit ( nach Toleranzabzug):131 km/h,
    Was kommt auf mich zu ?
    MfG Feri

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:41

      Hallo,

      gemäß Bußgeldtabelle ein Bußgeld von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Benz 4. Februar 2015, 14:20

    Hallo ,

    Ich wurde innerorts bei eine Zugelassenen Geschwindigkeit von 30 kmh 20 kmh schneller gefahren dabei wurde ich schonmal Geblitzt hatte eine Nachschulung und dazu noch eine Verwarnung bekommen was kann mich jetzt in schlimmsten Falle erwarten. Wird mir der Fuhrerschein für mehrere Monaten abgezogen ?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:58

      Hallo,

      nein, ein mehrmonatiges Fahrverbot droht nicht, solange Sie nicht weitere entsprechende Vergehen ansammeln. Erst wenn Sie 8 Punkte in Flensburg haben, steht ein Führerscheinentzug bevor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • mama 4. Februar 2015, 13:58

    Hallo, mein Sohn, 20 , wurde innerorts mit 86 km h geblitzt. nach Abzug blieben also 33 km/h zu schnell
    er hat wegen überschreitung der geschwindigkeit im letzten august erst eine Nachschulung mit verlängerung der Probezeit um 2 jahre machen müssen.
    wie sieht das nun in seinem fall aus? welche strafe hat er zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:00

      Hallo,

      Ihr Sohn wird erneut eine Verwarnung erhalten, in der er zu einem freiwilligen fahrpsychologischen Training eingeladen wird. Weitere Konsequenzen – neben den Sanktionen laut Bußgeldkatalog – gibt es jedoch nicht. Beachten Sie aber, dass bei einem weiteren A-Verstoß der Führerschein wieder entzogen werden kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Julian 2. Februar 2015, 15:09

    moin,
    vor 9 Monaten bin ich mit 61km/h in der 70er Zone geblitzt worden.
    Folge 2 Monate Fahrverbot.
    Nun bin ich mit 30-40 km/h auf der Autobahn in der 130 Zone geblitzt worden.
    Welche Strafe kann ich erwarten, da es deutlich über 26km/h war?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:35

      Hallo Julian,

      Sie müssen in diesem Fall mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt rechnen. Mit dem Bußgeldrechner können Sie verschiedene Szenarien vergleichen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 2. Februar 2015, 15:05

    Hallo,

    ich wurde letztes Jahr im November 47km/h zu schnell geblitzt und vier Wochen später leider noch mal 25km/h.

    Jetzt meine Fragen, zählt das schon als Wiederholungstat? Muss ich zu dem schon zusätzlichem Fahrverbot von einem Monat mit noch einem Monat Fahrverbot rechnen?

    Mfg
    Patrick

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:36

      Hallo Patrick,

      in Ihrem Fall fällt kein zusätzliches Fahrverbot an.
      Jedoch können die Behörden das Bußgeld erhöhen, wenn Sie Vorsatz oder Beharrlichkeit vermuten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • polan 1. Februar 2015, 23:11

    Guten Abend,
    Bin in Deutschland auf einer Autobahn statt der vorschriebenen 80 KM (Radarfalle) 128 KM gefahren, da entsprechendes Schild nicht gesehen, und von 130 KM Richtgeschwindigkeit ausgegangen.

    Wohne als DE Staatsbürger dauerhaft seit nun gut 10 Jahren in England, bin seit dieser Zeit in DE nicht mehr mit Wohnsitz gemeldet.

    Bin mit dem PKW eines Bekannten in DE gefahren.

    Was kommt da auf meinen Bekannten und/oder auf mich an KOsten und weiterem Aufwand zu ?

    Danke schon vorab für Ihre Mühe

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:00

      Hallo,

      Sie haben eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 58 km/h begangen. Die anfallenden Sanktionen können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen. Der Halter des PKW wird einen Anhörungsbogen erhalten, in dem er Angaben zum Fahrer seines Autos machen kann. Er selbst muss jedoch das Bußgeld nicht entrichten, da er nicht selbst gefahren ist. Der Bußgeldbescheid kann auch im Ausland ankommen und muss in diesem Fall auch bezahlt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mario 31. Januar 2015, 20:46

    Guten Abend
    Ich bin auf der Autobahn anstatt 100 mit 130 geblitzt worden und habe heute einen Bußgeldverfahren erhalten.
    bin leider noch in der Probezeit, auf dem Bild ist aber nur alles ab Nasenspitze abwärts zu sehen. Zu dem bin ich mir auch nicht sicher ob ich oder meine Mutter gefahren ist, da wir uns das Auto teilen und es von November 2014 geschehen ist.
    Was erwartet mich? wie gehe ich am besten vor.
    Danke

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:18

      Hallo Mario,

      Sie müssen im Anhörungsbogen keine Angaben zum Täter machen, dürfen aber auch keine falschen Angaben machen. Die zuständige Behörde entscheidet, ob das Foto als Beweismittel zulässig ist. Möglicherweise entscheidet man sich aufgrund der schlechten Qualität des Fotos auch gegen eine weitere Verfolgung der Bußgeldsache. Sie können auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einreichen, und dann entscheidet ein Richter ob das Beweisfoto zulässig ist oder nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • L. Nierath 31. Januar 2015, 15:26

    Hallo,
    meine Freundin (18) wurde vorhin geblitzt .
    Wir kamen aus einer 50er Zone . Es war ein 30er Schild mit zusatzt 400 m lang .
    Danach kam eine kreutzung und wieder ein 30er Schild Nun jedoch kam von rechts eine kleine Seitenstraße und meine Freundin dachte das 30 aufgehoben ist . Kurz nach der Kreuzung folgen auch schon der Blitzer der anscheinden in den zusatztschild (400m) noch drin war . Wenn meine Freundin tatsächlich über 20 kmh kommt kmn man hier Einspruch einlegen ?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:23

      Hallo Herr Nierath,

      ja, Sie können in diesem Fall Einspruch einlegen.
      Auch wenn die Qualität des Beweisfotos schlecht ist oder der Blitzer nicht geeicht war, ergeben sich diesbezüglich Möglichkeiten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sven H. 30. Januar 2015, 13:15

    Guten Tag, ich bin in einer 20-er Zone mit ca. 55 geblitzt worden. Laut Tabelle bekomme ich einen Monat Fahrverbot. Kann sich dieses auch erhöhen, da die erlaubte Geschwindigkeit um das doppelte überschritten wurde? Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:38

      Hallo Sven,

      auch in einer Tempo 20er Zone gilt die Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsvergehen innerorts. Es bleibt also bei einem Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Riggs 30. Januar 2015, 8:02

    ich bin auf einer 3-spurigen Autobahn geblitzt worden (127 statt 100 km/h; mobile Stativblitzgeräte). Neben mir befand sich noch ein anderes Fahrzeug (ca. halbe bis 3/4 Autolänge hinter mir). Auf dem Foto (Totale) müßte das zu sehen sein (mir wurde nur Portätbild zugesandt). Macht es Sinn Einspruch zu erheben oder wird mit modernen mobilen Blitzanlagen spurgenau gemessen, so dass ein Einspruch von vornherein keinen Sinn macht?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:46

      Hallo,

      die modernen Blitzanlagen sind tatsächlich sehr genau und sie vermeiden viele Messfehler. Dennoch kann beispielsweise eine mangelhafte Wartung oder fehlende Eichung die Messgenauigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen, wenn Sie vermuten, dass die Messung nicht korrekt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Leo 29. Januar 2015, 0:34

    Hallo
    Ich sollte angeblich geblitzt worden sein. An der Stelle, von wo das Bild ist war ich am suchen des Straßennamens. So war ich bestimmt nicht mit den 64 km/h innerorts unterwegs!! Muss ich das hinnehmen?? Ist das Manipulation des privaten Blitzunternehmens??
    Mfg
    Leo

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:06

      Hallo Leo,

      beantragen Sie Akteneinsicht und prüfen Sie die Wartung und Eichung des betreffenden Blitzers. Dies kann auch ein Anwalt für Sie übernehmen. So können Sie Fehler im Messverfahren ausschließen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ziefle 27. Januar 2015, 22:42

    Hallo,

    wurde mirt 121km geblitz außerhalg geschl. Ortschaft. Beweismittel Bild.

    Mir wurde ein Anhörungsboggen zugesandt ohne Bild.
    Kann ich das Bild anfordern?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:35

      Hallo Herr Ziefle,

      ja, Sie können bei der Behörde Akteneinsicht beantragen und sich das Beweisfoto dort ansehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Super Stau 27. Januar 2015, 18:05

    Gilt bei 2 maligen Verstößen:
    Innerhalb eines Jahres oder
    Innerhalb eines Kalenderjahres?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:36

      Hallo,

      als Stichtag gilt der Tag des ersten Vergehens.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael Böttcher 27. Januar 2015, 12:37

    Hallo Zusammen,

    bin gestern mit PKW und einem 2 Achsigen Anhänger unterwegs gewesen mit 117 km\h mit Providafahrzeug gefilmt worden.
    Der Anhänger war ausgeliehen und ich werde 160,-€ zahlen 2 Punkte bekommen und 1 Moantfahrverbot. Ist das so richtig?
    ich finde die Verhältnismäßigkeit einwenig übertrieben. Da ich keine Punkte habe, kann da gehandelt werden?

    Schöne Grüße

    Michael Böttcher

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:39

      Hallo Herr Böttcher,

      ein „Aushandeln“ der Sanktionen aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist nicht möglich. Lediglich der Zeitpunkt des Fahrverbot kann mit der Behörde koordiniert werden. Es ist auch möglich, das Bußgeld in Raten zu bezahlen.
      Ob die von Ihnen ermittelten Sanktionen korrekt sind, können wir Ihnen ohne Angabe der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht sagen. Wenn Sie unseren Bußgeldrechner verwenden, erhalten Sie jedoch ein zuverlässiges Ergebnis.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Schulz 26. Januar 2015, 18:12

    Hallo liebes Team,

    Ich wurde im November 2013 mit 37 kmh außerorts geblitzt, dann im Juli 2014 nocheinmal außerorts mit 35 kmh zuviel. Und ich glaube 1 mal mit 15 kmh. So ich musste dann 2 Monate den Führerschein abgeben. Heute wurde ich erneut mit 30 kmh außerorts zu viel erwischt. Mit was muss ich nun rechnen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Schulz

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 11:44

      Hallo,

      die anfallenden Sanktionen können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen. Kommt es zu einer Häufung der Vergehen, können die Behörden aufgrund vermutetem „Vorsatz“ oder „Beharrlichkeit“ das reguläre Bußgeld verdoppeln.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Niemann D. 25. Januar 2015, 15:43

    Hallo,

    Würde heute leider innerorts geblitzt erlaubt waren 50 und ich war rund 80 da ich die Seite wechseln musste. Bin auch leider noch in der probezeit was wird jetzt passieren? :/
    Mfg

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 11:22

      Hallo Herr Niemann,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Außerdem kommt ein Punkt dazu und ihre Probezeit wird sich auf insgesamt 4 Jahre verlängern. Außerdem werden Sie eine Einladung zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger bekommen. Dies ist eine Pflichtveranstaltung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Schwanger2009 23. Januar 2015, 19:57

    Ich habe seit 5 – 6 jahren meinen FS und mir nie was zu schulden kommen lassen. Nun habe ich 1x einen gr. Fehler gemacht.
    Geblitzt worden mit 174 km/h und ich wusste nicht mehr wieviel ich fahren durfte. Da mich schon zichmal in dieser nacht Verfahren hatte.
    Jetzt kam durch den brief raus, das nur 100 km/h erlaubt waren.
    Lt. Katalog 440€ , 2 Punkte & 2 Monate Fahrverbot.

    Gibt es da für den 1. Verstoss Milderung?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 11:36

      Hallo Schwanger2009,

      nein, leider nicht. Die Bußgeldfreie Zeit wird nicht im Bußgeldkatalog berücksichtigt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • KR 22. Januar 2015, 23:39

    Problem: War im Juli 2014 außerhalb geschlossener Ortschaften 45 km/h zu schnell. Folge: 1 Monat Fahrverbot. Bekomme ich jetzt bei Verstoß innerorts mit 29 km/h zu schnell erneut ein Fahrverbot?
    Die Regel heißt ja, zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h … Zählt da auch ein Verstoß erneut, der schon für sich mit Fahrverbot belegt worden ist?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 11:48

      Hallo KR,

      in der Regel müssen Sie bei einem zweiten Verstoß innerhalb des Jahres (welches mit dem Fahrverbot des ersten Verstoßes beginnt), mit einem hohen Bußgeld und einem längeren Fahrverbot rechnen. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Länge des zweiten Fahrverbotes kann nicht pauschal gesagt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • KR 30. Januar 2015, 11:25

        :-( :-( Vielen herzlichen Dank trotzdem für die Information

  • Pierre 22. Januar 2015, 21:34

    Habe bereits 1 Punkt und probezeitverlängerung.

    Geschwindigkeitsüberschreitung von 40km/h in 30er Zone innerorts.

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 12:00

      Hallo Pierre,

      Sie müssen mit 160 Euro und zwei Punkten rechnen. Außerdem wird dieser Verstoß mit einem Monat Fahrverbot geahndet. Sie werden vermutlich eine Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Außerdem bekommen Sie eine Verwarnung, bei der auch Kosten anfallen. Sollten Sie einen erneuten A-Verstoß begehen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Wartmann 21. Januar 2015, 20:42

    Wie lang hat die Behörde Zeit einen Fahrer zu ermitteln?
    Vergehen 10.11.14 – Vergehen und Befragung wer gefahren ist kam am 21.1.15 an ( geschrieben angeblich 16.1.15 ) Führer des PKW zu der Zeit im Krankenhaus.
    Danke

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 12:58

      Hallo Frau Wartmann,

      die zuständige Bußgeldstelle hat drei Monate Zeit, um den Fall zu bearbeiten. Die Fahrerbefragung unterbricht diese Zeit in der Regel nicht. Merkt die zuständige Behörde jedoch, dass Sie nicht kooperativ sind, kann ein Fahrtenbuch nach §31a StVZO angeordnet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Wartmann 21. Januar 2015, 20:39

    Werden Verstöße aus 2014, die jetzt zugestellt wurden, nach dem alten oder dem neuen Bußgeldkatalog berechnet.
    Danke für Eure schnelle Antwort.
    LG

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 13:10

      Hallo Frau Wartmann,

      am 1. Mai 2014 wurde die Punktereform in Kraft gesetzt. Wenn Sie wissen möchte, wie es sich mit den Punkten, die Sie vor der Zeit bekommen haben, verhält, ist der Artikel auf unserer Startseite hilfreich: https://www.bussgeld-info.de/.

      Verstöße, die nach dem Stichtag begangen worden sind, werden mit dem geänderten Bußgeld geahndet. Unsere Bußgeldtabellen sind auf dem neusten Stand und zeigen alle Strafen ab dem 1. Mai 2014.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dawid 21. Januar 2015, 16:31

    Hey ich hab vor 6 monaten mein führerschein in polen gemacht und vor 3 wochen bin ich geblitzt worden mit 76 vo es 50 erlaubt waren mein chef hat nachgegoogelt das für mich auch die probezeit gilt vor einer woche hab ich dan die strafe bekommen aber drin stand nichts vor der probezeit nur 100+ euro und 1 punkt kommt jetzt noch ein brief wegen probezeitverlängerung oder nicht? außerdem bin ich vor einer woche ausversehen über rot gefahren und wurde dabei geblitzt (die ampel war gelb ich dachte ich schaffe es noch schnell drüber) meine frage ist was kann ich in den nechsten wochen für briefe erwarten?

    • Dawid 21. Januar 2015, 16:36

      dazu noch brauche ich mein führerschein für mein job falls ich mit einem fahrverbot rechnen soll kann ich es irgendwie umgehen? zb höhere geldstraffe zahlen oder so?

      • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 14:03

        Hallo Dawid,

        zuerst zu deinem Führerschein in Polen. Solltest du diesen gemacht haben, um einer MPU in Deutschland zu entgehen bzw. anderweitiger Strafen, können die deutschen Behörden dies einsehen. Das heißt, auch wenn du einen polnischen EU-Führerschein hast, kannst du ein Fahrverbot für Deutschland bekommen. Gleiches gilt mit der Probezeit. Nach §2a StVG ist die deutsche Probezeit auch mit einem EU-Führerschein gültig, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben. Sollte dies zutreffen, können Sie erwarten, dass Sie ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg anfallen. Dies können wir nicht genau sagen, da es je nach Länge der Rotphase zu verschiedenen Tatbeständen kommt, siehe: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/.

        Außerdem wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Außerdem bekommen Sie eine Verwarnung und eine Teilnahme-Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Diese Bescheide sind wiederum mit Kosten verbunden. Sie bekommen also Briefe wegen beider Vorfälle mit den entsprechenden Bußgeldern plus die Bescheide für die Probezeit, falls Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben.

        In manchen Fällen können Sie eine höhere Geldstrafe zahlen und damit dem Fahrverbot entgehen, falls dies Ihr erstes Fahrverbot in den letzten 2 Jahren ist.

        Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dagmar 20. Januar 2015, 21:06

    Ich bin am 25.06.2014 mit 12 kmh nach Abzug von Tolleranz geblitzt worden, musste € 20,00 zahlen.
    Heute 20.01.2015 bin ich innerorts leider wieder geblitzt worden,nach Abzug von Tolleranz 56 kmh zuviel.
    Lt. Katalog habe ich 2 Punkte zu erwarten, ca. 280 € und 2 Monate Fahrverbot,
    Oder kommt da noch was dazu, da ja zwischen den 2 Blitzern keine 12 Monate liegen?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 14:35

      Hallo Dagmar,

      in der Regel kommt hier nichts Zusätzliches dazu. Erst, wenn Sie zweimal in einem Zeitraum von 12 Monaten mit einer Differenz von über 26 km/h geblitzt wurden, wird ein längeres Fahrverbot verhängt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mustafa 19. Januar 2015, 11:03

    Dankeschön für die Informationen . “

  • Markus 19. Januar 2015, 9:35

    Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 26 km/h ausserorts. Erster verstoss ende 2014 zweiter Verstoß Anfang 2015 . Zählt da jetzt das kalenderjahr oder die zeit zwischen den beiden Verstößen ???

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 9:57

      Hallo Markus,

      die Zeit zwischen den beiden Verstößen ist maßgeblich. Aus diesem Grund werden Sie wohl das“außerplanmäßige“ Fahrverbot von einem Monat erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Leon 18. Januar 2015, 9:32

    Hallo Team,

    Sehe ich das richtig, dass kein Unterschied bei der Bestrafung besteht, wenn ich 20 km/h bei zugelassenen 50km/h zu schnell bin oder 20 km/h bei zugelassenen 30 km/h zu schnell bin? (Beide innerorts)

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:01

      Hallo Leon,

      Sie liegen richtig. In einer Tempo-30 Zone gelten die selben Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen wie in anderen Ortschaften.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • stefan 17. Januar 2015, 20:50

    Hallo bin angeblich mit 30 Stunden Kilometer zu schnell geblitzt worden erlaubt waren 50 km/h kann aber nicht sein da ersten ein Auto vor mir fuhr zweitens ich auf auf einer auffahrende Straße in den fließenden Verkehr eingefahren bin und drittens hab ich mein Tempomat auf 55km/h eingestellt jetzt soll ich 27km/h zu schnell gewesen sein.Kann ich Einspruch einlegen und wie kann Ich das beweisen , denn wen glaubt man mehr mir oder dem der geblitzt hat.
    Vielen Dank im voraus für ihre antwort
    Mfg Stefan
    PS War innerorts

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:04

      Hallo Stefan,

      selbstverständlich können Sie Einspruch einlegen. In diesem sollten Sie begründen, warum ein Messfehler vorliegen muss. Hilfreich ist es, bei der Behörde Akteneinsicht zu beantragen und insbesondere den Eichschein des Messgeräts unter die Lupe zu nehmen. Sie können auch einen Anwalt zu Rate ziehen, der sich der Sache annimmt. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie hierfür nichts bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mustafa 17. Januar 2015, 16:32

    Ich Habe 30 km/h Zonne 53 km/h geblitzt worden. Also 23 kmh zu schnell.
    Was passiert jetzt ! Zeit über 15 Jahre nicht geblitzt oder was anderes gewesen.
    Bedanke jetzt schon der jenige, der Antwort geschrieben wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mustafa Aygün

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2015, 10:09

      Hallo Herr Aygün,

      gemäß der Bußgeldtabelle, fällt ein Bußgeld von 80 Euro an, sowie ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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