Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Marcel G. 16. Oktober 2015, 13:49

    Hallo, ich habe im Februar einen punkt bekommen bin 20 jahre alt, wenn ich jetzt geblitzt werde, und wieder einen punkt bekomme muss ich den Führerschein abgeben?

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:12

      Hallo Marcel,
      es kommt immer auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung an.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jasmin 14. Oktober 2015, 16:32

    Hallo

    ich hab einen frage, hab einen Zeugenfragebogen geschickt bekommen, aber ich möchte die aussage verweigern weil es ein familien mitglied war, kann ich es verweigern?
    mit was kann ich rechnen?
    bekomm ich dann die rechnung geschickt und nen punkt oder wie ist das ? es waren 29km/h zu viel außerhalb geschl. orts.

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:46

      Hallo Jasmin,
      da wir keine Rechtsberatung geben, können wir Ihnen keine Handlung empfehlen. Wenden Sie sich dafür an einen Anwalt. Wenn Sie nur Zeugin und nicht Betroffene sind, bekommen Sie keine Rechnung und keinen Punkt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rita 12. Oktober 2015, 18:18

    Hallo, ich bin mit 137 km/h auf der Autobahn geblitzt worden. Erlaubt waren hier 100 km/h vor einem Tunnel. Vor gut einem Jahr bin ich mit 134 km/h auf einer innerstädtischen Schnellstrasse (erlaubt 100 km/h) geblitzt worden. Das Ergebnis waren 175 Euro, 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot. Zwischendurch hatte ich zwei oder drei Blitzer mit 15 Euro in der 30er-Zone. Mit was muss ich rechnen?
    Vielen Dank schon mal für die Info!

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:22

      Hallo Rita,

      es ist möglich, dass Ihnen hier ein 1-monatiges Fahrverbot wegen der Wiederholungstat droht. Ein Fahrer gilt als Wiederholungstäter, wenn er mindestens zwei oder mehrere Male mit über 25 km/h innerhalb von 12 Monaten geblitzt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • alex 11. Oktober 2015, 21:08

    hallo,

    wir sind mit spanischem auto / kennzeichen unterwegs und die fahrerin ist nicht fahrzeughalterin und kommt aus den usa bzw hat einen amerikanischen füherschein.
    fuhr 130 statt 100
    was nun?

    danke

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:09

      Hallo Alex,
      sie muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Neville Madon 8. Oktober 2015, 16:49

    Hallo, Diese sogenannte “ 2 mal über 26 kmh innerhalb eines Jahres“ der zu ein Fahrverbot führen kann gilt für Lkw und Pkw?,oder gibt’s eine Unterschied?
    Vielen Dank in voraus.

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:06

      Hallo,
      diese Regel gilt für alle Kraftfahrzeugfahrer.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manfred 7. Oktober 2015, 13:25

    Hallo…es würde mich freuen…eine Antwort auf meine FRAGE zu bekommen ???
    Bin im Januar 2015 schon mit 37 km zu viel auf der Autobahn ( außerhalb der Ortschaft ) geblitzt worden.
    Die Strafe wurde auch da schon leicht erhöht 138 ,– € ,wegen vorherige Geschwindigkeitsüberschreitungen !
    Und Einträge !
    Jetzt habe ich ein Bußgeldverfahren bekommen, mit 24 km außerhalb der Ortschaft.
    Mit welcher STRAFE kann ich rechnen ?
    Besten DANK im voraus, schöne Grüße an das Team……der Manfred

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 11:18

      Hallo Manfred,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 21 und 25 km/h kostet ein Bußgeld laut Bußgeldkatalog von mindestens 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Es ist möglich, dass Sie aufgrund der wiederholten Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ebenso ein Fahrverbot erteilt bekommen. Dies liegt im Ermessen der Behörden und hängt von Einzelfall ab. Es ist daher ratsam, zunächst den Bußgeldbescheid abzuwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandro 4. Oktober 2015, 12:25

    Hallo. Ich hoffe Sie können mir folgende Frage beantworten. Leider wurde ich mit 74kmh geblitzt. Was dank des Bußgeldrechners kein Problem darstellt. Ändert sich durch eine Voreintragung, wegen Alkohol am Steuer vor einem Jahr etwas? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:32

      Hallo,
      die Voreintragung wegen Alkohol am Steuer hat keine Auswirkungen auf Ihre aktuelle Geschwindigkeitsüberschreitung. Wenn Sie jedoch ein zweites Mal mit Alkohol am Steuer erwischt werden, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit sehr hohen Strafen rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • max 1. Oktober 2015, 14:05

    Hallo mein sohn wurde sonntags morgens 4,30 uhr gelasert inerorts mit 106 km im wurde sofort der Führerschein entzogen . Ist das rechtens ?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:07

      Hallo Max,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h hat ein Fahrverbot zur Folge. Lag die Begrenzung bei 50 km/h ist Ihr Sohn 56 km/h zu schnell gefahren. Die Folge ist ein Fahrverbot für 2 Monate.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mona 28. September 2015, 12:12

    Hallo liebes team,ich wurde auf der autobahn mit ca 30 zuviel geblitzt..schild war keines zu sehen das auf einmal 100 statt 130 war.mit was muss ich rechnen.
    Muss ich mit 6 punkten ein seminar machen oder ist das freiwillig.grüße mona

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:15

      Hallo Mona,

      30 km/h außerorts zu viel kosten 80 Euro. Dazu gibt es einen Punkt. Ein Punkteabbauseminar ist immer freiwillig. Einen Punkt können Sie dadurch allerdings nur abbauen, wenn Sie nicht mehr als 5 Punkte auf Ihrem Punktekonto haben.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Michael 28. September 2015, 0:59

    Hey ich habe mal eine Frage,
    Ich bin noch in der Probezeit habe auch schon Verlängerung bekommen das heißt das aufbauseminar hab ich gemacht wurde heute mit 93km/h innerorts geläsert erlaubt waren 50 das heißt 43kmh mit Toleranz was kommt auf mich zu da ich schon ein aufbauseminar (2 Jahre verlängert ) gemacht habe in der Probezeit noch bin ??

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 8:10

      Hallo Michael,
      ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge.
      Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 43 km/h innerorts wird außerdem mit einem Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot für einen Monat bestraft.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenni 24. September 2015, 18:37

    Hallo und zwar habe ich eine Frage wenn man ein A Verstoß in der Probezeit hatte ein Aufbauseminar erledigt hat und auch Führerscheinentzug hatte von 2 Monaten Man dann nach längerer Zeit ein B Verstoß hatte wo man nur eine Bußgeldstrafe zahlen musste und dann in der Probezeit nochmal zu schnell gefahren ist wobei es sich unter 20 km handelt was passiert dann? Alles ist in der Probezeit passiert

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:23

      Hallo Jenni,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h gehören zu B-Verstößen. Zwei B-Verstöße in der Probezeitverlängerung führen zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franzl 23. September 2015, 21:49

    Bin innerhalb eines Jahres zuerst für 12m Abstand bei 120kmh ermahnt worden und danach bei geringer Geschwindigkeitsüberschreitung schon aufgrund einer Folgetat strenger bestraft worden. Jetzt innerhalb des gleichen Jahres 31 kmh bei 80 auf Autobahn zu schnell gefahren. Laut Bußgeldkatalog droht eigentlich nur bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26kmh zu dem Punkt ein Monat Fahrverbot. Das ist bei mir ja nicht der Fall. Bin aber skeptisch ob das zu nah Auffahren hier auch Auswirkungen habe könnte.
    Zudem: wie bauen sich Punkte ab, die man aus dem alten Punkteverfahren übernommen hat.
    Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Muss man ich den Lappen abgeben?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 12:26

      Hallo Franzl,

      ein Fahrverbot für Wiederholungstäter droht bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von 2 Mal über 25 km/h innerhalb von 12 Monaten. Mitunter droht ein solches auch bei anderen Delikten, die immer wieder bzw. öfter begangen werden. So existieren Fälle, wo ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, weil in einem Jahr etwa 100 Mal falsch geparkt wurde. Ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird, liegt aber grundsätzlich im Ermessen der Behörde und ist abhängig vom Einzelfall.

      Alte Punkte, die vor Mai 2014 eingetragen wurden, werden für die Überbrückungszeit von 5 Jahren noch nach dem alten System getilgt. Bei Ordnungswidrigkeiten innerhalb von 2 Jahren, bei Straftaten in 5 Jahren und bei Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug dauert die Löschung der Punkte 10 Jahre.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mona 16. September 2015, 20:12

    Hallo,
    Bin heute geblitzt worden auf der Autobahn. Erlaubt waren 80 ich hatte und 100-105 drauf. Bin noch in der probezeit, das 4tr Jahr jetzt. Hatte ein aufbauseminar. Hab 8 Punkte. 3 davon sind von 2009. 1 Punkt 2010. Wenn ich jetzt 1 Punkt bekommen bin ich bei 9. Führerschein dann weg? Oder sind die von 2009 schon weg?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 12:51

      Hallo Mona,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein solcher in der verlängerten Probezeit zieht neben den Sanktionen für das Vergehen eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.
      Alle Punkte, die Sie vor Mai 2014 erhielten, müssen umgerechnet werden. Das können Sie mit Hilfe der Tabelle auf folgender Seite machen: https://www.bussgeld-info.de/punkte-flensburg/. Demnach würden die 4 Punkte aus 2009/2010 zu 2 Punkten umgewandelt werden. Ein Fahrerlaubnisentzug droht nach dem neuen Punktesystem bei 8 Punkten und mehr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dieter 16. September 2015, 0:40

    Guten Tag!
    Ich wurde am 7.9. angehalten wg. Verletzung der Gurtpflicht. Am 15.9. wurde ich in einer 30er Zone geblitzt.
    Bin höchstens 45 km/H gefahren.Jedoch habe ich mich ,mir unverständlich nicht gleich zu Beginn der Fahrt angeschnallt. Meine letzten Gurtpflichtverstösse sind verm. mehrere Jahre her. Kann es sein dass ich wegen „Beharrlichkeit“ die doppelte „Strafe“ zahlen muss,somit der zweite Fall nicht nur 60 Eure kostet,sondern auch noch mit anfallenden Gebühren verbunden ist?
    Mit bestem Dank für die Antwort
    Dieter

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 12:17

      Hallo Dieter,

      das Fahren ohne den Sicherheitsgurt zieht ein Bußgeld von 30 Euro nach sich und die Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um 11 bis 15 km/h 25 Euro. Ob Ihnen die Behörden hier bereits Beharrlichkeit vorwerfen, liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Regina 13. September 2015, 22:32

    Hallo,

    Entschuldigung, jetzt muss ich nochmal nachfragen:
    Der erste Bußgeldbescheid ist auf den 29.09.2014 datiert. Gilt dann das Datum 13.10.2014 als Frist? Verhält es sich beim zweiten Verstoß analog dazu? Im Umkehrschluss würde das dann ja bedeuten, durch einen Einspruch könnte ich den endgültigen Bescheid so weit hinaus zögern, dass ich über die Ein-Jahres-Frist drüber komme und dadurch meinen Führerschein behalten kann. Stimmt das?
    Im ersten Bescheid steht, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres von mindestens 26km/h ein Fahrverbot DROHT. Heißt das, es ist keine generelle Strafe sondern liegt im Ermessen des Bearbeiters?
    Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antwort!

    Viele Grüße
    Regina

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:34

      Hallo Regina,
      es ist nicht möglich, durch Einspruch den Bescheid länger als ein Jahr hinauszuzögern. Die zweiwöchige Frist für den Einspruch gilt ab dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids.
      Das Fahrverbot ist eine generelle Strafe. Im Bescheid wird die Strafe mit „drohen“ formuliert, um Ihnen die Strafe anzukündigen. Das Fahrverbot wird im Anschluss von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kai 8. September 2015, 16:27

    Hallo liebes Bussgeld-info Team,
    ich bin derzeit noch in der Probezeit und habe mir soweit noch nichts zu schulden kommen lassen.
    Heute bin ich trotz allen in einer 30 Zone mit 58 Km/h Fotografiert worden.
    Was kommt auf mich zu?
    (Bis 14.08.2016 noch in der Probezeit.
    Noch nicht negativ aufgefallen.)

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:03

      Hallo Kai,

      Fahranfänger, die mit über 20 km/h geblitzt wurden, haben damit einen A-Verstoß begangen, der mit Probezeitmaßnahmen geahndet wird. Das bedeutet, dass hier neben dem Bußgeld (vermutlich 80 Euro und 1 Punkt) eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar auf Sie zukommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Regina 2. September 2015, 16:14

    Hallo,

    am 25.08.2014 bin ich mit mehr als 26 km/h zu schnell außerorts geblitzt worden. Am 26.08.2015 ebenfalls. Wenn dies zweimal innerhalb eines Jahres passiert ist der Führerschein weg. Jetzt meine Frage: Wann beginnt das Jahr? Mit der Geschwindigkeitsübertretung oder der Zustellung bzw. Inkrafttretung des Bußgeldbescheides?

    Viele Grüße
    Regina

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:08

      Hallo Regina,

      bei Wiederholungstaten gilt der Tag der Rechtskraft, also 14 Tage nach Eintreffen des Bußgeldbescheides, wenn Sie nicht Einspruch eingelegt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Birgit 1. September 2015, 15:56

    ich habe am 23.7.15 eine geschwindigkeitsüberschreitung von 28 kmh nach toleranzabzug. Geldbuße 100 Euro
    am 2.8.15 war ich leider wieder zu schnell nach toleranzabzug 25 Kmh Geldbuße
    muß ich damit rechnen, dass ich den führerschein abgeben muß?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:19

      Hallo Birgit,

      in der Regel droht ein Fahrverbot bei einer wiederholten Geschwindigkeit nur, wenn der Pkw-Fahrer innerhalb eines Jahres beide Male mit mehr als 25 km/h eine Geschwindigkeitsüberschreitung beging. Die Entscheidung dazu liegt jedoch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leonie 1. September 2015, 15:31

    Hallo,

    ich wurde vor 4 Tagen in einer 30 Zone mit ca. 14 km/h zu viel geblitzt ( habe noch keinen Brief bekommen) und heute morgen wurde ich in einer 50 Zone mit 64 km/h von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Ich habe sofort gezahlt und die meinten zu mir, dass ich jetzt nichts mehr von denen hören werde. Kann es sein das ich, weil ich zwei mal in einer Woche geblitzt wurde ein Fahrverbot bekomme? Oder muss ich beides einfach nur zahlen weil ich beide male unter 20km/h zu schnell war?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:16

      Hallo Leonie,

      ein Fahrverbot droht bei Wiederholungstätern in der Regel nur dann, wenn sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h und mehr zu schnell fuhren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manfred 31. August 2015, 12:27

    Hallo,
    leider wurde ich innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 kmh und 50 kmh zuviel geblitzt. ( 1. 50 er Zone und 95 kmh gefahren, 2. 70 er Zone und 120 kmh gefahren )
    Das erste mal habe ich ca. 180,-€ Bußgeld bezahlt und 1 Monat Fahrverbot erhalten.
    Was wird nun auf mich zukommen ?
    Vielen Dank für die Beantwortung !!

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:30

      Hallo Manfred,
      fahren Sie mit 50 km/h außerorts zu viel, drohen Ihnen 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
      Ihr Bussgeld-Info Team.

  • Sabine F 31. August 2015, 8:56

    Hallo, mein Mann wurde am 07.07.2014 geblitzt und erhielt 1 Monat Fahrverbot. Seinen Führerschein hat er im Dezember 2014 dann abgegeben. Nun wurde er außerorts wieder geblitzt am 19.07.2015 und ist 37 km/h zuviel gefahren. Wird die Jahresfrist nun vom 07.07.2014 an gerechnet oder ab Abgabe des Führerscheins? Denn dann würde ihm ja wieder ein Fahrverbot drohen?

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 10:42

      Hallo,
      grundsätzlich gilt: für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drohen 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Da sich die beiden Verstöße nicht innerhalb von 12 Monaten ereigneten, droht Ihrem Mann kein weiteres Fahrverbot. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt des Verstoßes.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 30. August 2015, 7:37

    Hallo, könnt ihr mir bitte helfen.
    Ich war Innerorts, mit ca 72 km/h unterwegs. Also mach Abzug der Tolleranz 19. Das Problem ist aber, ich war nicht angeschnallt und der Beifahrer und der auf der Rücksitzbank saßen auf der Tür und haben rausgeschaut….. Sozusagen auch nicht angeschnallt. Aber kann man eine Strafe bekommen, weil die Mitfahrer nicht Ordnungsgemäß auf ihren Sitzen saßen? Und wad wäre die Strafe insgesamt ca. Bin nicht in Probezeit

    Gruß Tobias

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 10:18

      Hallo,
      für die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts mit 16 – 20 km/h drohen Ihnen 35 Euro Bußgeld. Das Missachten der Anschnallpflicht schlägt mit 30 Euro zu buche. Grundsätzlich haften Sie nicht dafür, dass sich Ihre Mitfahrer anschnallen. Anders verhält es sich beim Transport älterer und hilfloser (auch betrunkener) Mitfahrer. Hier haben Sie als Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Mitfahrer sich anschnallen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulli 29. August 2015, 14:34

    Liebes Team,

    wir haben ein „Bußgeldverfahren gegen Unbekannt“ über 15 Euro erhalten,
    darin steht das PKW-Kennzeichen, das Datum und Uhrzeit sowie der Ort des Geschehnisses – aber jetzt kommt der Hammer: „… die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6km/h überschritten.“ (ist das so genau überhaupt messbar?)

    Das Schreiben beinhaltet keinerlei Angaben darüber wie schnell tatsächlich gefahren wurde auch nicht wie gemessen wurde, welche Toleranzabzüge es gegeben hat, kein Foto etc. – Ist so etwas überhaupt zulässig?
    Außerdem ist NICHT der Fahrzeughalter gefahren – wie sollte hier aus Ihrer Sicht am besten vorgegangen werden?
    Besten Dank und Grüße
    Ulli

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:22

      Hallo Ulli,
      auch geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen können gemessen werden, z. B. durch das sogenannte „Videonachfahrsystem“. Ermittelt wird das Tempo hierbei durch die Verfolgung eines verdächtigen Autos. Bevor Sie einen Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen, erhalten Sie einen Anhörungsbogen, den Sie in der Regel binnen 1 Woche mit Personendaten zurücksenden müssen (§ 111 OwiG). Angaben zur Sache müssen Sie hingegen nicht machen.
      Der eigentliche Bußgeldbescheid konkretisiert den Ihnen vorgeworfenen Verstoß. Er umfasst dabei u.a. die gesetzlichen Merkmale der Tat, die Bußgeldvorschriften und die Beweismittel, wie zum Beispiel ein Foto. Liegt es nicht bei, können Sie Akteneinsicht verlangen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • angelika 25. August 2015, 15:27

    hallo,
    mein Sohn ( 21) hat seinen Führerschein seit 1 Jahr. Nun ist er geblitzt worden in 30 Zone 22 kmh zu schnell( übersehen, daß es 30er Zone ist). mein Mann ist Fahrzeughalter. Nun haben wir einen Anhörungsbogen erhalten mit Foto. Mein Mann ist nicht gefahren. Muss er angeben, daß sein Sohn gefahren ist oder reicht es, wenn er angibt, daß er nicht der Fahrer war. ?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 11:12

      Hallo Angelika,

      auf einem Anhörungsbogen muss ein Halter nur Angaben zu seiner eigenen Person machen und diesen Bogen gegebenenfalls zurückschicken. Innerhalb von Familien gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • christina 24. August 2015, 18:19

    vor 3 Monaten wurde ich mit 28km/h(Autobahn) zuviel geblitzt. Nach Bußgeldbescheid erhielt ich einen Punkt sowie Bußgeld in Höhe von 108 €. Auflage: ein Jahr keine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h ansonsten droht Fahrverbot. Nun habe ich aber wahrscheinlich 29 km/h überschritten, und mir droht ein Fahrverbot?. Den Führerschein brauche ich berufsbedingt (LKW-Fahrerin). Gibt es da Möglichkeiten, das Fahrverbot mit einem erhöhten Bußgeld auszugleichen?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:22

      Hallo Christina,

      wenn ein Fahrer innerhalb von 12 Monaten 2x und mehr mit über 25 km/h zu schnell unterwegs ist, dann gilt er als Wiederholungstäter und hat mit einem einmonatigem Fahrverbot zu rechnen. Es sind in der Regel vom Einzelfall abhängige Entscheidungen der Behörden, ob ein Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt werden kann. Es ist ratsam, in diesem Fall mit einem Anwalt zu sprechen und dann eventuell gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anja K 23. August 2015, 17:14

    Hallo, ich bin Anfang April mit dem Auto meines Freundes geblitzt worden und Mitte Juli wurden mir ein Anhörungsbogen geschickt, ohne dass mein Freund vorher Post erhalten hat. Ist das zulässig und laut Rechtsgrundlage ist es doch verjährt,oder?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:01

      Hallo Anja,
      in der Regel wird zunächst der Fahrzeughalter angeschrieben. Es ist jedoch möglich, dass Ihr Freund den Zeugenfrage- oder Anhörungsbogen nicht erhalten hat. Relevant ist hier nur, dass die Behörde nachweisen kann, dass der Bogen versendet wurde.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bela 22. August 2015, 18:57

    Hallo,

    ich bin innerhalb der geschlossenen Ortschaft in Berlin mit 32 Km/h zu schnell geblitzt worden (Toleranz schon abgezogen). Laut Tabelle 160 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Nun kam mein Bescheid. Das Fahrverbot passt, die Punkte auch, jedoch soll ich 180 Euro Bußgeld bezahlen? Wie kann das sein? oder habe ich etwas übersehen? Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:12

      Hallo Bela,
      laut Bußgeldkatalog 2015 erwarten Sie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 31 und 40 km/h 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
      Wenn Sie Einspruch erheben wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Chancen zu ermitteln.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 20. August 2015, 13:27

    Hallo,
    Wurde dieses Jahr zum zweiten Mal geblitzt (beides mit ungefähr 30-32 km/h zu schnell) innerorts.
    Beim zweiten Mal war ich auch nicht angeschnallt mit was muss ich den Rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:37

      Hallo Luisa,
      bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bis 30 km/h drohen Ihnen bei ersten Verstoß 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Hatten Sie 31 bis 40 km/h zu viel auf dem Tacho, erwarten Sie 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte und zusätzlich ein Monat Fahrverbot. Fahren Sie innerhalb eines Jahres zweimal mehr als 26 km/h zu viel, steht ihnen in der Regel ein Fahrverbot bevor. Der Verstoß gegen die Anschnallpflicht kostet Sie laut Bußgeldkatalog 2015 ein Verwarngeld von 30 Euro.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tina 19. August 2015, 16:29

    Hallo!
    Ich wurde letztes jahr im Oktober mit 24 km/h zu schnell innerorts geblitzt. Jetzt wurde ich außerorts auch mit ca 20 km/h zu viel geblitzt. Droht mir ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:18

      Hallo Tina,

      ein Pkw-Fahrer gilt als Wiederholungstäter und hat mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen, wenn er innerhalb von 12 Monaten mindestens 2 mal mit 26 km/h und mehr zu schnell unterwegs war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:27

      Hallo Tina,
      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 25 km/h innerorts sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg vor. 20 km/h zu viel außerorts schlagen mit 30 Euro zu buche. Ein Fahrverbot droht Ihnen häufig nur, sind Sie innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h oder mehr gefahren.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Miriam 19. August 2015, 11:24

    Hallo,

    ich habe eine Frage wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit. Mein Freund hat jetzt glaube zwei oder drei „Knöllchen“ jeweils von 10 € bekommen, es waren immer unter 10 km/h zu schnell. Er ist noch bis Dezember 2016 in der Probezeit. Wird das schon angerechnet oder wird das bei der „geringen“ (jeden Geschwindgeitsübergrenzung ist schon zu viel!) nicht gewertet? Muss es sich über einee verlängerte Probezeit, Aufbauseminar oder sogar Entzug des Führerscheins sorgen machen?

    Vielen Danke schonmal für die Antwort :)

    Viele Grüße,

    Miriam Bruchmann

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:48

      Hallo Miriam,

      es kann durchaus sein, dass Ihr Freund noch mit einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen muss, wenn er immer wieder auch nur solche „geringen“ Verstöße begeht, da ihm dann Beharrlichkeit vorgeworfen werden könnte. Ab 20 km/h ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die immer als A-Verstoß gewertet wird, sowieso mit Probezeitmaßnahmen belastet. Der Entzug des Führerscheins droht beim zweiten A-Verstoß oder ab dem vierten B-Verstoß in der verlängerten Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Miriam 25. August 2015, 7:43

        Guten Morgen :)

        Danke für die Antwort. Also bedeutet das, dass er wenn er jetzt – mal extrem gesprochen – noch 15 mal in der Probzeit diese Überschreitungen hat, er schon mit etwas strengern Konzequenzen rechnen kann? Aber im Enddefekt wenn er es jetzt endlich mal gelernt hat, nichts auf ihn zu kommt?

        Ich bin auch auf sein Auto gemeldet, bin auch noch in der Probezeit und passe eigentlich sehr gut auf, das ich nicht die Geschwindigkeit überschreite. Falls es doch mal passiesen sollte, dann kann ich ja angeben das ich gefahren bin und es geht auf mein „Konto“ oder?

        Dankeschön :)

        Viele Grüße

        • bussgeld-info.de 31. August 2015, 10:08

          Hallo Miriam,

          ja, da haben Sie Recht, auch bei vielen kleineren Ordnungswidrigkeiten können Probezeitmaßnahmen drohen. Zum Thema „Punkte verkaufen und Punkte übertragen“ bietet unsere bussgeld-info.de einen neuen Text, in dem Sie sich gern darüber informieren können: https://www.bussgeld-info.de/punkteverkauf/. Solch ein Handeln ist allerdings strafbar.

          Ihr Bussgeld-Info Team

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