Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

Sie sind innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren und bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden? Welche Sanktionen in diesem Fall drohen, erfahren Sie im aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Gesetzgeber sieht dabei nehmen einem Bußgeld ggf. auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Achtung: Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fuhren, wie in dem jeweiligen Bereich zugelassen, kann hierin ein Vorsatz erkannt werden. Die Behörden können in diesem Falle das gemäß Bußgeldkatalog vorgesehene Bußgeld ggf. verdoppeln.

Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.“

Quelle: § 3 Abs. 4a Bußgeldkatalog-Verordnung (BKat-V)

Sonstige Tempoverstöße

Tat­bestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Miss­achtung der Schritt­geschwin­digkeitab 20 €
Fahren mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit (bei einge­schränkter Sicht, an Bahn­über­gängen, bei beson­deren Ver­kehrs- oder Straßen­verhält­nissen)100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sach­beschä­digung145 €1
Gefähr­dung von Kindern, Hilfs­bedürf­tigen oder Älteren durch nicht ange­passte Geschwin­digkeit, fehlende Brems­bereit­schaft oder zu geringem Seiten­abstand80 €1
Fahren in zu geringer Geschwin­digkeit ohne erkenn­baren Grund20 €
Verwen­dung von Stör­geräten oder Radar­warnern (auch bei Betriebs­bereitschaft ohne erkenn­bare Nutzung)75 €1ggf. Be­schlag­nah­me und Ver­nich­tung des Ge­räts
Teil­nahme an ille­galem Kraft­fahrzeug­rennen (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis
Aus­richter eines ille­galen Kraft­fahrzeug­rennens (§ 315d StGB)Geld- oder Frei­heits­strafe2 bis 3Fahr­verbot oder Ent­ziehung der Fahr­er­laubnis

Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung

FAQ – Geschwindigkeitsüberschreitung

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Laut Bußgeldkatalog liegen die Regelsätze für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 20 bis 700 Euro außerorts und 30 bis 800 Euro innerorts. Was die unerfreulichen Fotos der Blitzer im Einzelnen kosten, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Ab welcher Geschwindigkeit gibt es Punkte?

1 Punkt gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts und außerorts). 2 Punkte drohen innerorts ab 31 km/h zu viel und außerorts ab 41 km/h zu schnell.

Wann droht ein Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein Fahrverbot droht dem Fahrzeugführer laut Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Ab 26 km/h zu viel kann ein Fahrverbot drohen, wenn Sie wiederholt zu schnell waren.

Welche Toleranz wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen?

Bis zu einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h werden üblicherweise 3 km/h Toleranz abgezogen. Ab 100 km/h werden mindestens 3 Prozent Toleranz abgezogen. Bei einigen Blitzern können auch höhere Toleranzwerte abgezogen werden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Spezifische Informationen über Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Bußgelder bei wie viel km/h zu viel?

Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann es ein hohes Bußgeld geben

Mit welchen Sanktionen Autofahrer gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen muss, hängt unter anderem davon ab, ob sich Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften ereignet. Da innerorts aufgrund des dichteren Verkehrs und der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) die Unfallgefahr bei Verstößen größer ist, fallen dort Bußgelder üblicherweise höher aus. Auch ein Fahrverbot droht eher bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts als außerorts.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Art des genutzten Fahrzeugs. So drohen den Fahrern von Lkw oder Gefahrguttransporten härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn die Geschwindigkeit unerlaubt überschritten wird.

Um die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu vermeiden, sollten sich Fahrzeugführer unbedingt an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Neben den allgemeinen Vorgaben gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt es auch die Anordnungen der entsprechenden Verkehrsschilder zu beachten. Außerdem können auch besondere Umstände Fahrer dazu anhalten, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und anzupassen (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit). Das gilt insbesondere bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, an Gefahrenstellen oder bei unübersichtlicher Verkehrslage (z. B. in Kurven, vor Steigungen).

Wird die Geschwindigkeit dann nicht entsprechend angepasst, gefährdet das nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße. Die Spanne der Bußgelder, die innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften drohen können, liegt bei 20 bis 800 Euro (über 70 km/h) liegen. Ein Punkt in Flensburg droht bereits, wenn ein Fahrzeugführer mit einer Geschwindigkeit geblitzt wird, durch die er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreitet. Auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot kann im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung als Nebenfolge drohen.

Wann gelten Geschwindigkeitssünder als Wiederholungstäter?

Werden Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt, kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel ein zusätzlicher Monat Fahrverbot drohen. Sieht der Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses dadurch um einen Monat.

Spezielle Informationen über Geschwindigkeiten

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsübertretungen

Damit sich eine Geschwindigkeitsübertretung gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt, muss ein Nachweis für den entsprechenden Verstoß vorliegen. Dabei sind vor allem die Aufnahmen der Blitzer für die Kosten des Bußgeldes, Punkte in Flensburg und Fahrverbot verantwortlich.

Da es beim Einsatz dieser Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung zu Fehlern kommen kann, findet regelmäßig der Abzug eines Toleranzwertes statt. Dieser soll kleinere, potentielle Ungenauigkeiten ausgleichen. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dabei normalerweise 3 km/h als Toleranz abgezogen. Wer mit über 100 km/h geblitzt wird, bei dem werden in aller Regel 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Abhängig vom Messverfahren sind aber auch größere Toleranzen möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit – zusätzliche Maßnahmen drohen

Neben den allgemeinen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für Tempoverstöße vorsieht, müssen Fahranfänger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Allerdings in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in jedem Fall zu besonderen Maßnahmen. Denn erst eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Ein erster A-Verstoß führt dabei zur Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten dafür muss der Fahranfänger tragen. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit Lastkraftwagen überschritten

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem LKW hat höhere Bußgelder zur Folge

Während Autofahrer sich gerade auf Autobahnen vielerorts sogar an Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung erfreuen können, sind die Vorgaben für Lastkraftwagenfahrer generell strenger. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich bis 100 km/h fahren. Diese Beschränkung entfällt zumeist auf Autobahnen und autobahnähnlichen Verkehrswegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW und andere schwerere Kfz liegt regelmäßig weit darunter.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt außerorts für schwerere Kraftfahrzeuge wie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bei 80 km/h. Lkw mit einem zGG über 7,5 Tonnen dürfen außerorts hingegen maximal 60 km/h fahren. Auf Autobahnen dürfen Sie ein Tempo von 80 km/h in aller Regel nicht überschreiten.

Aber welche Sanktionen drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts, welche außerorts? Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h kann ein Bußgeld von mindestens 60 Euro (innerorts) bzw. 50 Euro (außerorts) drohen.

Ein Bußgeld von 235 Euro sowie ein Fahrverbot können innerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h verhängt werden. Hinzukommen können 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Bei einer entsprechenden Überschreitung außerorts sieht der Bußgeldkatalog in aller Regel einen Punkt im Fahreignungsregister (ehemals: Verkehrszentralregister) sowie 175 Euro Geldbuße vor.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsvorgaben

Geblitzt? Wann kann man Einspruch einlegen?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein häufiger Grund für Unfälle

Hat man einen Bußgeldbescheid wegen Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze erhalten, muss man diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen. Insbesondere wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, bei der ein Fahrverbot über mehrere Monate oder Punkte in Flensburg drohen, kann sich lohnen, die Möglichkeit eines Einspruchs zu prüfen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, können Sie anschließend grundsätzlich 14 Tage lang Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nach den 14 Tagen wird der Bescheid rechtskräftig. Dann müssen Sie das geforderte Bußgeld bezahlen.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch allerdings in der Regel nur dann, wenn den Behörden ein Fehler unterlaufen ist. So ist zum Beispiel ein Bußgeldbescheid ohne eine Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam. Ebenso kann eine unsachgemäße Bedienung der Blitzer die Beweiskraft kosten und zur Ungültigkeit der Messergebnisse führen.

Außerdem muss der muss genug Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Deswegen kann er bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgelder, die aufgrund von Geschwindigkeitsmessungen zustande kamen, bei denen der vorgeschriebene Abstand von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Blitzer nicht eingehalten wurde, anfechten. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann allerdings meist nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt überprüfen.

Wie groß der Abstand zwischen dem Tempolimit-Schild und dem Blitzer sein darf, hängt von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Tabelle mit allen Mindestabständen finden Sie in unserem Ratgeber Blitzer aufstellen.

Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsverstoß

Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Deutschland

Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen
Es gibt keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf deutschen Autobahnen

Dass auf den meisten deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung sondern nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, freut viele Autofahrer. Jedoch gibt es in Deutschland auch weitaus mehr Unfalltote auf Autobahnen als in Ländern mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

Für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf Autobahnen ist jedoch nicht jeder. Befürwortet bringen häufig Gründe wie reduzierte CO2-Emissionen und eine gesenkte Unfallrate an. Das Umweltbundesamt geht sogar von einem um 9% gesenkten Schadstoffausstoß aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt wären das 3 Millionen Tonnen weniger Kohlenstoffdioxid pro Jahr.

Um den Kohlenstoffdioxidgehalt allerdings drastisch zu senken, müsste man Staus versuchen zu vermeiden und Fahrzeuge mit verringertem Kohlenstoffdioxidausstoß nutzen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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1.570 Kommentare zu “Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung: Was droht Rasern?

  1. Jordan

    ich bin auf der Autobahn wo immer 120 erlaubt war ist seit kurzem nur noch 80 erlaubt und ich bin mit 130 geblitzt worden habe ich da eine Chance Einspruch einzulegen mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jordan

      Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  2. Philipp

    Hallo Bussgelg-Info Team,

    ich habe folgendes Problem:

    Im September 2017 wurde ich mit 29 kmh bei 100 (Außerorts, Autobahn) geblitzt.
    80,00 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot
    Im Dezember 2017 wurde ich mit 29 kmh bei 100 (Außerorts, Bundesstraße) geblitzt.
    80,00 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot

    Da Wiederholungstat, 1 Monat Fahrverbot (März 2018 war ich Fussgänger).

    Heute (07/2018) kam wieder ein Brief, diesmal mit 24 kmh bei 100 (Außerorts, Autobahn)
    70,00 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot

    Gibt das nun auch ein Fahrverbot da erneut innerhalb eines Jahres?

    Vielen Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Philipp,

      als Wiederholungstäter gilt nur, wer in den letzten 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurde.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  3. Lisa

    Hallo
    Habe eine Frage wie ist es wenn ich einen 5 Punkt bekomme, habe schon 4 Punkte muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen oder ab wann besteht die Gefahr
    Bin 22 km/h innere Orts gefahren da bekomme ich 1 Punkt und 80€ straffe

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lisa,

      ob Sie ein Fahrverbot zu befürchten haben, hat nicht mit Ihrem Punktestand, sondern mit dem konkreten Vergehen zu tun und ob Sie als Wiederholungstäterin gelten. Ab acht Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Dawier

    Kann ich irgendwas gegen den Vorwurf machen? so dass es einbisschen wenig wird?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dawier,

      falls Sie einen Bußgeldbescheid meinen: Gegen diesen können Sie Einspruch einlegen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Dawier

    Hallo,

    ich hätte eine Frage und bitte Sie um die Antwort.

    Ich habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 36Km/h überschritten. Zulässige Geschwindigkeit: 50Km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Tolerenzabzug): 86 Km/h. Ich befinde mich in der Probezeit (die Probezeit ist bis Juni noch) und bin 29 Jahre alt.
    Was kommt auf mich zu ?

    Mit bestem Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h droht Ihnen innerorts ein Bußgeld von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Des Weiteren gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. milanka

    Hallo
    Ich hätte eine Frage…ich bin heute innerorts geblitzt worden in der 50 zone,ich bin mir nicht sicher aber ich bin glaub ich 120 gefahren,es war zwar kurz vor ortsausgang aber halt noch im ort auf der Hauptstrasse. Mir ist klar wie dumm es war,ich hab nun angst vor einer Anzeige….das mein Fùhrerschein ersr mal weg ist ,ist mir klar. Aber ist es nun eine Straftat da doch vor ein paar monaten das Gesetz verschärft wurde???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h innerorts droht Ihnen in der Regel ein Bußgeld von 680 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt aber weiterhin als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  7. Neumamm

    Hallo.
    Ich wurde Anfang des Monats ausserorts geblitzt. 70km/h durfte man fahren und mit Toleranzabzug bin ich 24 km/h zu schnell gefahren. Ich bin in der Probezeit.
    Was kommt auf mich zu ?
    Liebe Grüße Anika

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge. Zusätzlich drohen ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  8. Zeno

    Hallo
    Ich habe meine vorletzte Punkt bekommen am märz 2012, und meine letzte in august 2017, ich frage mich sind di punkte von 2012 schön abgefahlen ?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Zeno,

      Sie können jederzeit eine Punkteauskunft beantragen, in der aufgelistet ist, welche Punkte Sie genau haben und wann diese getilgt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Sunny

    Hallo
    Ich wurde am 18.01.18 geblitzt, innerorts 50 war erlaubt und mit 21km /h war ich zu schnell mit was habe ich jetzt zu rechnen ich bin noch in der Probezeit noch? LG Sandra

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandra,
      ein Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h (nach Abzug der Toleranz) wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Dieser zieht – zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Bryan

    Hallo!

    Ich wurde jetzt innerorts mit 73km/h geblitzt (Toleranz schon abgezogen). Mit was muss ich rechnen? Wurde erst vor kurzem außerorts mit 23km/h geblitzt und hab dafür 1 Punk bekommen ( habe noch 3 Monate Probezeit).

    Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bryan,
      die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie der Tabelle im Ratgeber entnehmen. Darüber hinaus führt ein Tempoverstoß von mehr als 20 km/h in der Probezeit einmalig zu deren Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Cal

    Hallo,
    ich bin zwei Mal innerhalb einer Woche geblitzt worden (ja, ich bin sehr dämlich…), einmal innerorts und einmal außerorts. Beide Male ca. 10 km/h zu schnell. Könnte die Strafe sich wegen Beharrlichkeit erhöhen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Cal

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Cal,
      ob in Ihrem Fall Beharrlichkeit vorliegt, entscheiden die zuständigen Behörden in jedem Einzelfall individuell. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Musti

    Hallo, İch wurde innerhalb zwei wochen 2 mal ausserhalb geschlossene ortschaft geblitzt worden, das ein mal 30 kmh nach dem tolleranz, 2 wochen spaeter 32 kmh zu viel! İch Bekomme anscheinend 2 punkte in flensburg, Eventüel auch fahr verbot. Wie lange muss ich mit rechnen? Und wie lange dauert es bis die verfallen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Musti,

      wer innerhalb eines Jahres zweimal mit jeweils über 26km/h geblitzt wurde, gilt als Wiederholungstäter und wird in der Regel mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Zieht die Geschwindigkeitsüberschreitung ohnehin ein reguläres Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen Monat. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Punkt sanktioniert werden, beträgt die Verjährungsfrist 2,5 Jahre. Für 2 Punkte verlängert sich die Frist auf fünf Punkte, und bei drei Punkten dauert es 10 Jahre ehe sie verfallen. Seit dem 1. Mai 2014 verfällt jeder Punkt für sich und neue Punkte haben keinen Einfluss auf diese Fristen. Allerdings gibt es anschließend immer eine einjährige Überliegefrist, innerhalb derer die Punkte wiederhergestellt werden können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  13. Goekhan

    Hallo Schönen Guten Tag,

    Unbemerkt kamen in der Stadtautobahn plötzlich 60 zugelassene Kmh auf mich zu und ich bin mit 100 geblitzt worden.

    Bin noch in der Probezeit was kot auf mich zu ?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Goekhan,

      wenn Sie noch in der Probezeit sind, kommen neben dem regulären Bußgeld noch eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Elena

    Ich habe die Geshwindigkeit überschritten um 30 km/h innerhalb des Ortes (30 km/h erlaubt) es ist schon zweite mal in 2 Monaten (vor 2 Monaten habe ich die Geschwindigkeitüberschreitung 26 km/h, Bußgeld bezahlt und einen Punkt erhalten, im Bescheid stand „wenn sie die Geschwindigkeit in diesem Jahr noch mal über 26 km /h überschreiten, kriegen sie Fahrverbot) was kommt auf mich jetzt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Elena,

      in dem Fall gelten Sie in der Regel als Wiederholungstäterin, sodass das Fahrverbot sowie weitere Bußen/Punkte auf Sie zukommen sollten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  15. Mika

    Guten Abend,
    ein Freund von mir war Suizid gefährdet und um ihn schnell zu erreichen, damit er nichts dummes tut bin ich was schneller Gefahren auf der Autobahn und wurde geblitzt, kann ich dagegen Einspruch einlegen?

  16. Keno

    Moooiin. 2:30 Uhr morgens in Berlin, man erwartet nichts böses, Stadtautobahn Tempo 60 und dann steht oben auf der Brücke ein Blitzer. Ich rechts, werde links überholt, beide zu schnell, es blitzt.

    Was nun? Soweit ich das beurteilen kann, hat es nur einmal ausgelöst. Bekommen jetzt beide n Brief?

    Wurde vor zwei Wochen schon geblitzt mit 10 kmh zu viel, Außerorts. Für den Fall dass ich jetzt wieder n Brief bekomme, (sind wieder 10kmh, Toleranz schon abgezogen) wie sieht’s mit Strafen aus, da ich noch in der Probezeit bin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Keno,
      wir können nicht einschätzen, welches Fahrzeug der Blitzer aufgezeichnet hat. Geschwindigkeitsverstöße von weniger als 20 km/h haben in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Claudia

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich hatte vor 2 Jahren nen Autounfall wo ich Strafe zahlen musste, habe meinen Führerschein nun 2,5 Jahre. Jetzt weiß ich nicht ob da meine Probezeit verlängert wurde.

    Heute wurde ich auf der Autobahn geblitzt, da ich leider nicht auf meine Geschwindigkeit geachtet habe. Ich bin 130 km/h gefahren und die Strecke war für 100 km/h freigegeben.
    Womit muss ich jetzt rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Claudia,
      gemäß Ihrer Angaben ist mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt zu rechnen. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, stellt der Tatbestand zudem einen A-Verstoß dar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Kevin

    Hallo bussgeld-info Team.

    Ich hab eine frage bin gestern in der 50er Zone mit 92 km/h geblitz worden ( Raderpistole )
    Bin noch in der Probezeit mit was muss ich rechnen?LG kevin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kevin,

      Sie erhalten ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Ihre Probezeit wird verlängert und Sie müssen bei einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  19. Krys

    Hallo.
    Mai.2017 => 32Kmh zu schnell außerorts auf der Autobahn,
    Ok..2017 => 21Kmh zu schnell außerorts auf der Autobahn.
    Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Krys,

      in der Regel sollte es bei einem Bußgeld und Punkten bleiben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Tato

    Hallo.

    Ich wurde innerhalb 12 Monaten zweimal mit über 26 km/h geblitzt und habe ein Fahrverbot für 1 Monat bekommen. Das Fahrverbot gelte ich im Dezember ab. Das Vergehen stammt vom Mai 2017. Leider wurde ich jetzt Ende Oktober wieder mit ca 15 km/h zu viel geblitzt. Was kommt jetzt auf mich zu? Normales Bußgeld oder werde ich wieder als Wiederholungstäter eingestuft?

    Danke im Voraus!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tato,

      es liegt im Ermessen der Behörden, ob Beharrlichkeit angenommen wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Lana

    Hallo,

    Ich wurde auf der Autobahn geblitzt. 26kmh zu schnell. Laut Tabelle macht das 80 Euro und 1 Punkt oder?
    Aus der Probezeut bin normalerweise raus. Führerschein vor 2 Jahren und 6 Monaten mit 17 gemacht

    LG
    Lana

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lana,
      Sie haben die Tabelle korrekt gelesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Harold

    Hallo,
    Diensttag 24-10-2017 habe ich einen Geschwindigkeitsverwarnung innerorts im Sauerland bekommen auf der B62. Meine geschwindigkeit war 87, also 37 zu schnell ,wo 50 erlaubt ist. Mein Bussgeld war € 430,33!!!! Ich sollte sofort mit deer EC Karte zahlen. Können Sie mir sagen ob dies korrekt ist.
    Herzliche Grüsse,

    Harold
    Niederlande

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Harold,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Torsten

    Ich hab gerade ein Schreiben aus Flensburg bekommen, dass ich 4 Punkte wegen 4 mal mehr als 22 km/h zu viel. Jetzt kam ein Brief aus Lot wo innerorts 38 zu viel.
    Was Kann Ich erwarten?

    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Torsten,
      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Ab sechs Punkten erhalten Sie darüber hinaus auch eine kostenpflichtige Verwarnung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Chris

    Hallo Zusammen,
    ich habe mal eine allgemeine Frage:
    Auf dem Weg zur Arbeit komme ich an einer Kreuzung vorbei die in einem Wohngebiet liegt. An der Kreuzung selber ist eine Ampelanlage. Hinter dieser Anlage ist zu drei Seiten 30 km/h (teilweise mit Zeitbegrenzung „20 h – 6 h“ erlaubt die ich auch fahre, zur vierten Seite hin stehen zwar auch Schilder, die jedoch alle (in beide Richtungen mit blauen Müllsäcken vollständig abgeklebt sind (m.M. nach durch die Stadt, da ich da häufig Polizeiautos langfahren sehe, die das natürlich auch warnehmen) und die Müllsäcke dort immernoch hängen bzw. tw. auch erneuert wurden. Ich bin mir momentan bezüglich der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit nicht sicher und fahre lieber nur 30km/h. Leider habe ich dort fast täglich andere Autofahrer hinter mir die drängeln (so dicht das ich das Kennzeichen nicht mehr erkenne), mir Lichthupe geben bzw. auch schon gehupt haben, den netten Mittelfinger gezeigt usw. Für mich stellt sich einfach die Frage was das Gesetz vorgibt wie schnell ich fahren darf, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht sichtbar ist ich aber weiß das auf den abgeklebten Schildner 30 steht.

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß
    Chris

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      normalerweise sind solche Maßnahmen nur für eine begrenzte Zeit vorgesehen. Sind Verkehrszeichen ungültig gemacht, gelten dort die sonstigen Verkehrsregeln. Wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Straßenverkehrsamt oder die Polizei.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  25. Robert

    Guten Abend,

    ich werde beschuldigt am 21.03.2017 eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Am 25.06. habe ich eine Anhörung datiert auf den 19.06. mit Poststempel vom 22.06. erhalten.
    Am 19.07. bekam ich einen Bußgeldbescheid, worauf mein Anwalt Einspruch einlegte und Akteneinsicht forderte. Die ist mittlerweile erfolgt, aber es gibt noch keine weitere Entscheidung.
    Meine Frage: Wann tritt die 6-monatige Verjährung ein? Gilt sie ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit oder ab dem Tag des Bussgeldbescheides?

    Besten Dank im voraus!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Robert,

      die Verjährungsfrist ist von vielen Faktoren abhängig. Wenden Sie sich für eine Einschätzung an Ihren Anwalt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  26. ursel

    Hallo, ein Kollege, wurde heute zum dritten mal in einem Jahr geblitzt. Auf der Autobahn, beim über holen von LKWs. Beim zweiten mal blitzen, hat er den Führerschein für zwei Monate abgeben müssen. Was kommt jetzt auf ihn zu? 120 kmh erlaubt, er hatte ca. 150 km auf dem tacho.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo ursel,

      bei 120 km/h kommen mindestens 120 Euro Bußgeld und ein Punkt zusammen. Aufgrund der wiederholten Verstöße können jedoch auch härtere Sanktionen verhängt werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  27. Rainer

    Guten Tag,
    Meine Frage lautet wie folgt.
    Meine Arbeitskollegin ist auf der Autobahn geblitzt worden , erlaubt Geschwindigkeit betrug 60 km/h sie hätte ca 165 km/h drauf , womit muss sie rechnen und wie lange ist die Fahrerlaubnis entzogen , sie ist 21 Jahre schön mehrfach geblitzt worden muss sie zur MPU auch hin
    MfG
    Rainer

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rainer,

      grundsätzlich wird Ihre Kollegin erst einmal für die Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert, was bei 105 km/h zu viel in der Regel zwei Punkte, 600 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren und drei Monate Fahrverbot sind. Wenn Sie schon mehrfach auffällig war, wird es bei dieser Strafe nicht bleiben. Wie Sie richtig vermuten, ist von einer Entziehung der Fahrerlaubnis auszugehen. Diese Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei permanent, während ein Fahrvebrot temporär ist. Ob eine MPU auferlegt wird oder nicht, ist Sache der ausstellenden Behörde und kann von uns nicht beantwortet werden, auszuschließen ist es jedoch nicht.

      Das Team von bussgeld-info.de

  28. Kai

    Hallo
    Bin zweimal kurz hintereinander geblitzt worden
    1 innerorts erlaubt 50kmh nach Abzug 22kmh zu schnell
    1 außerorts erlaubt 100kmh nach Abzug 34km zu schnell
    Was kommt auf mich zu

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kai,

      es gilt: Wer zwei Mal in einem Jahr mehr als 26 km/h zu viel fährt, gilt als Wiederholungstäter. In solch einem Fall ist die Sanktion dann strenger. Für Ihre erste Überschreitung fallen in der Regel 1 Punkt und 80 Euro Bußgeld, für die zweite Überschreitung ein Punkt und 120 Euro Bußgeld an. Bei beiden Bescheiden kommen noch Bearbeitungsgebühren von etwa 30 Euro dazu. Ob Sie als Wiederholungstäter bzw. als „beharrlich“ eingeschätzt werden, ist Sache der ausstellenden Behörde und kann deshalb nicht von uns beantwortet werden. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie auch mit einem Fahrverbot rechnen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  29. Max

    Hallo ich wurde am 28.6.2016 mit 50 km/h außerorts geblitzt habe 2 Punkte erhalten und 1 Monat Fahrverbot. Nun wurde ich heute am 22.9.2017 mit 26 km/h zu schnell nach Abzug von einer zivil Streife aufgehalten werde ich da als Wiederholungstäter eingestuft und bekomme ein erneutes Fahrverbot?

    Mit freundlichen Grüßen Max

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Max,

      das lässt sich nicht pauschal sagen, da dies stets Sache der bearbeitenden Behörde ist. Grundsätzlich gilt zwar, zwei Mal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h zu viel; dennoch könnte Ihnen „Beharrlichkeit“ vorgeworfen werden. Dann ist auch ein erneutes Fahrverbot nicht ausgeschlossen. Für das genaue Strafmaß müssen Sie den entsprechenden Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  30. stefan

    Hallo.
    18.05.17 => 21Kmh zu schnell ausserorts,
    30.06.17 => 28Kmh zu schnell ausserorts.
    An unterschiedlichen Orten.
    Ist mit einem Fahrverbot zu rechnen ?

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